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Feuchtigkeitsschaden “behoben”, aber nicht Ursache, Mietminderung möglich?

Ich wohne seit 2 Jahren im 2. Stock einer Mietswohnung mit Dachboden über mir ohne besondere Vorkommnisse.

Letzte Woche habe ich mit Schrecken einen Feuchtigkeitsfleck in der Küche an der linken oberen Deckenseite entdeckt und dem Vermieter sogleich angezeigt. Heute eine Woche später (der Feuchtigkeitsfleck hat sich in der Zwischenzeit von Decke auch auf die beiden Wände ausgebreitet und blaue und schwarze Schimmelbildung sichtbar) wurde der Mangel durch den Vermieter (Gesellschaft) besichtigt. Dieser teilte mir mit, dass die Wände nicht feucht, sondern nass sind, dennoch die Ursache momentan weder herausgefunden (ob Dach oder Rohr hinter der Wand), noch behoben werden kann, da im Umkreis alle Firmen ausgebucht seinen aufgrund der vielen Schäden der letzten beiden extremen Stürme und mein Schaden lediglich Priorität 4 besäße. Er würde lediglich in den nächsten Tagen den Schimmel beseitigen und eine spezielle Farbe übermalen, sodass erst einmal die Stelle trocken und sauber ist. Gut möglich, dass kurz- oder langfristig die Feuchtigkeit sich dennoch wieder ausbricht und sogar ausbreitet, dann müsste der Vorgang wiederholt werden, bis das evtl die Ursache behoben wurde.

Dennoch sei aus Vermieterseite der Mangel damit dann behoben.

Meine Frage ist: ist dem wirklich so? Muss ich mich damit zufriedengeben? Ich habe viel im Internet gesucht, aber konnte nichts zu “provisorisch behobenen Mängel finden”. Auch meine Frage, dass die Farben dann nicht zusammenpassen (ich habe die Küche vor zwei Jahren komplett alleine auf eigene Rechnung renoviert), meinte er, dass ich da Pech hätte, es würde nur die Feuschtigkeitsstelle, aber nicht die kompletten Wände ausgebessert werden.

Über Ihre Hilfe bedanke ich mich im voraus!

Hallo Kerstin,

danke für Ihren Beitrag hier auf Mietminderung.org. Im ersten Schritt kann es Ihnen wohl egal sein, ob es irgendeinen Mangel im Haus gibt (Ursache), sofern dieser keine Auswirkungen auf Ihren Wohnung hat (Mangel). Denn eine Mietminderung bezieht sich auf einen Mangel, durch diesen sich Ihre Wohnsituation verschlechtert. Das ist zumindest mein persönlicher Ansatz.

Wie lange darf die Miete gemindert werden?

Mietminderung: Nasse Wand in der Wohnung (Feuchtigkeit)

Mietminderung: Schimmel in der Küche

Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden

Mietminderung bei Wasserschaden

Die Links zu den Beiträgen sollten Ihnen helfen ein klareres Bild zu bekommen. Im Zweifel kann ich Sie nur an einen Anwalt verweisen, dieser kann und darf Sie rechtlich beraten.

Viele Grüße

Dennis Hundt

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