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Lärmprotokoll führen – So geht´s richtig

Lärm macht krank. Will der Mieter die Miete mindern, muss er die Situation beanstanden und diese auch beweisen können. Behauptungen ins Blaue hinein sind substanzlos. Ein Lärmprotokoll kann helfen, die Situation zu dokumentieren. Eine optimale Gestaltung erleichtert die Beweisführung. Zugleich dient ein Lärmprotokoll aber auch dazu, die eigene Einschätzung der Gegebenheiten über einen längeren Zeitraum zu prüfen.

Eine Mietminderung wegen Lärm setzt voraus, dass  die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Die Einschätzung richtet sich aber nicht unbedingt danach, ob bestimmte Dezibel- oder Phonwerte eingehalten sind.  Diese sind allenfalls Orientierungswerte dafür, inwieweit der Mieter in seiner Ruhe unzumutbar beeinträchtigt ist.

Lärmprotokoll: Grundsätzliche Orientierungspunkte

  • Maßgebend ist das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen, nicht aber die subjektive Empfindlichkeit oder gar Überempfindlichkeit eines einzelnen Mieters (BGH WuM 1993, 127: Froschteichentscheidung, ZMR 1993, 269:  Zeltlagerentscheidung).
  • Maßgeblich kommt es auf das tatsächliche Ausmaß der Lärmbeeinträchtigung an. Orientierungshilfe bieten die DIN-Vorschrift 4109 oder die VDI-Richtlinie 2058 oder die TA-Lärm.  Selbst wenn diese Vorschriften als Orientierungshilfe herangezogen werden, kommt es immer noch darauf an, welche Lärmwerte der Mieter vorträgt. Diese ergeben sich im Idealfall aus seinem Lärmprotokoll.
  • Zur Orientierung: Leises Sprechen verursacht ca. 40 Phon. Im Mietrecht kommt es maßgeblich auf die Zimmerlautstärke an. Wird die Zimmerlautstärke von 40 Phon/Dezibel oder nachts 30 Phon/Dezibel  überschritten, kann ein lärmbegründender Mangel vorliegen.
  • Ferner kommt es für die Beurteilung auch auf die örtlichen Gegebenheiten an. In einem reinen Wohngebiet gelten andere Maßstäbe als in Gebieten mit gewerblichen Tätigkeiten. Gleichermaßen gilt dies für ruhige Wohngegenden gegenüber Wohnlagen an Verkehrsstraßen oder nahe eines Flughafens.
  • Insbesondere kommt es auf die Art und die dadurch bedingte Häufigkeit des Lärms an.  Jeder Lärm hat andere Auswirkungen. Beispiele: Baulärm, Verkehrslärm, Musik in der Nachbarwohnung, Feierlichkeiten, Froschteich, Gaststättenbetrieb, Glockengeläut, Heizungsklopfen, Streitigkeiten unter Nachbarn, Hundegebell, Türenschlagen.
  • Auch kommt es darauf an, ob der Lärm während oder außerhalb der üblichen Ruhezeiten festgestellt wird. Hämmert der Nachbar nur in der Mittagsruhezeit, ist dies anders zu bewerten, als wenn er außerhalb stört.

Jedes Detail erleichtert die Beweisführung

Je mehr Details ein solches Lärmprotokoll enthält, desto glaubwürdiger wirkt es. Schließlich muss sich der Tatrichter, gegebenenfalls unter Durchführung eines Ortstermins, einen persönlichen Eindruck von Art und Intensität des Lärms verschaffen.  Kann der Mieter ein über einen längeren Zeitraum geführtes Lärmprotokoll vorlegen, kann der Richter aus der Schlüssigkeit der Eintragungen Rückschlüsse ziehen, insbesondere dann, wenn zusätzliche Zeugenaussagen vorliegen, die die Lärmstörungen bestätigen (AG  Bergisch Gladbach WuM 2003, 29).

Sinnvollerweise gestaltet der Mieter sein Lärmprotokoll tabellarisch. In die Tabelle erfasst er die Merkmale, die für den Lärm charakteristisch sind.

Muster für ein Lärmprotokoll

DatumUhrzeit (Beginn)Urzeit (Ende)BeschreibungMögliche Zeugen
     
     

Datum und Unterschrift

Inhaltliche Ansatzpunkte für ein Lärmprotokoll

  • Art des Lärms,
  • Angabe der Tages- oder Nachtzeit sowie Uhrzeit,
  • Angabe der Ruhezeit,
  • Hörbarkeit in der eigenen Wohnung,
  • Notwendigkeit, die eigenen Fenster zu schließen,
  • Notwendigkeit, zur Verständigung die eigene Stimme heben zu müssen,
  • Überdeckung des Lärms durch Hintergrundgeräusche,
  • Stören des Einschlafens oder lärmbedingte Aufweckreaktion,
  • Störung konzentrierten Lesens oder Arbeitens,
  • Beschreibung des Tons (laut,  schrill,  heulend,  durchdringend),
  • Impulshaltigkeit (Bass),
  • Auf- und Abschwellen des Tons,
  • Wechsel von Sprache und Musik,
  • Dauer der Beeinträchtigung,
  • Wiederholungsfrequenz der Beeinträchtigung,
  • Erwartungshaltung für erneute Störung,
  • Mutwilligkeit des Verursachers,
  • soziale Akzeptanz

(Quelle: Pfeifer: Lärmstörungen, Schmidt: Mietrecht S. 27).

Je länger und detaillierter, desto höher die Nachvollziehbarkeit

Wichtig ist, dass der Mieter das Lärmprotokoll über einen längeren Zeitraum führt. Vorgegebene Zeiträume gibt es nicht.  Maßgeblich ist die Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit dessen, was er protokolliert. Im Idealfall benennt er zugleich Zeugen, die seine Dokumentation und sein Empfinden bestätigen.

BGH: Lärmprotokoll ist keine Pflicht

Allerdings ist es auch so,  dass die Anforderungen an den Sachvortrag des Mieters nicht überspannt werden dürfen. Grundsätzlich genügt es, dass der Mieter eine konkrete Beeinträchtigung durch Lärm vorträgt, durch den die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt wird. Das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder einen bestimmten Minderungsbetrag braucht er nicht zu bezeichnen.

Insbesondere ist er bei wiederkehrenden Beeinträchtigungen auch durch Lärm nicht zur Vorlage eines Lärmprotokolls verpflichtet. In einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Mietminderung 20 %), in der sich ein Mieter durch den von Touristen in die Nachbarwohnung verursachten Lärm beeinträchtigt fühlte, wurde ausgeführt, dass der Mieter nur umschreiben müsse, um welche Art von Lärm es ginge, zu welchen Tageszeiten, in welchen Zeiträumen und in welcher Frequenz die Beeinträchtigungen in Erscheinung treten (BGH Urt. v. 29.2.2012, VIII ZR 155/11).

Fazit:

Auch wenn  die Vorlage eines Lärmprotokolls keine Pflichtaufgabe ist, ist es so, dass die beanstandende Partei beweispflichtig ist und eine zuverlässige Beweisführung nur möglich ist, wenn die Situation nachvollziehbar dargestellt werden kann. Dies ist in vielen Fällen nur durch die Vorlage eines Lärmprotokolls möglich.

Insbesondere berücksichtigt die BGH-Touristenentscheidung vom 29.2.2012 nur die Situation des Mieters. Sie kann nicht ohne Weiteres auf die Situation des Vermieters übertragen werden. Will der Vermieter den Mieter wegen ständiger Lärmverursachung kündigen, ist er aufgrund seiner Beweispflicht gehalten, möglichst ein Lärmprotokoll vorzulegen.

52 Antworten auf "Lärmprotokoll führen – So geht´s richtig"

  • Xaver Kober
    29. Juli 2013 - 11:06 Antworten

    Hallo,

    ich bin mit meiner Frau in einen Neubau eingezogen. Die Bauarbeiten verzögern sich jetzt über einen Monat, weswegen wir mit Lärm (auch Samstags ab 7 Uhr morgens etc.) und Schmutz zu leben haben. Zwar kannten wir die Baustelle bei Vertragsabschluss, jedoch wurde uns zugesichert, dass die Bauarbeiten bis zum Bezug abgeschlossen sind (jedoch keine extra-Klausel im Vertrag).

    Kann ich auf Grund der verzögerten Fertigstellung Minderungen durchsetzen, obwohl die Baustelle bei Vertragsabschluss bestand?

    Gruss
    Xaver

    • Mietminderung.org
      29. Juli 2013 - 11:11 Antworten

      Hallo Xaver,

      ich denke mit einer normalen Verzögerung muss man rechnen. Wenn sich der Lärm noch über Wochen und Monate hinziehen sollte, kommt eine Mietminderung wohl in Betracht. Sofern Sie die Zusicherung des Vermieters beweisen können. Im Zweifel bitte einen Anwalt dazu befragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Xaver Kober
        29. Juli 2013 - 13:36 Antworten

        Hallo Dennis,

        vielen Dank für die rasche Antwort. Reicht es aus, dass im Mietvertrag die Wohnung als “bezugsfertig” deklariert ist? Das sollte sie am 15.6. sein und jetzt 6 Wochen später leben wir immernoch in einer Baustelle.

        Gruss
        Xaver

        • Mietminderung.org
          29. Juli 2013 - 14:26 Antworten

          Es kommt wohl drauf an, welche Arbeiten noch offen sind. Wenn Ihre Wohnung fertig ist, dann ist diese ja bezugsfertig. Wenn der Garten noch angelegt wird oder das Treppenhaus renoviert wird, ist das nicht schön, aber die Wohnung an sich sollte dennoch bezugsfertig sein.

          Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Steve Klumb
    28. August 2013 - 12:15 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt. Ich bin ein Familienvater der sich zusammen mit seiner Frau und seinen
    3 Kindern, ein Haus in einem Gewerbemischgebiet; sprich Wohn und Gewerbegebiet gekauft hat.
    Nun ist dort beispielsweise ein Fitnessstudio ansässig, welches durch Ausnahmegenehmigung dazu
    befähigt ist 364 Tage im Jahr und 24 Stunden täglich unseren Seelenfrieden und unsere Ruhe zu stören.
    Wie kann ich dies unterbinden und minimal meine Forderungen auf Einhalten der gesetzlich verordneten
    Schutzzeiten des Allgemeinwohls (Nachtruhe etc Feiertage, Mittagsruhe) geltend machen?
    Wie kann so etwas überhaupt in Deutschland legal sein?
    Wir werden nachts immer wieder unzyklisch durch diesen Lärm geweckt und extrem
    gestört und belästigt.Die Situation ist nervlich und gesundheitlich absolut untragbar
    und meine ganze Familie ist in der Sache betroffen.
    Geben sie mir einen guten Rat lieber Dennis.

    Vielen Dank!

    • Mietminderung.org
      28. August 2013 - 12:18 Antworten

      Hallo Steve,

      ich kann Ihnen leider keinen wirklich guten Tipp geben. Ich würde bei der Ausnahmegenehmigung ansetzen und bei der entsprechenden Behörde nachfragen, wie genau hier die Dinge liegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katrin Becker
    30. August 2013 - 22:19 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin gerade dabei einen Beschwerdebrief über die Mieter über uns an unseren Vermieter zu formulieren und hadere mit der einen oder anderen Formulierung. Auch bin ich mir unsicher ob die von mir angedrohte Mietminderung von 10 % gerechtfertigt ist. Wäre es möglich Ihnen meinen Entwurf, inklusive Lärmprotokoll per E-Mail zur Draufsicht zukommen zu lassen? Das wäre sehr nett.
    Mit freundlichen Grüßen
    K. Becker

    • Mietminderung.org
      1. September 2013 - 22:03 Antworten

      Hallo Frau Becker,

      danke für Ihren Kommentar. Ich darf und kann Sie dazu nicht beraten, sondern nur allegemeine Informationen zur Verfügung stellen.

      Ein Tipp für Sie: Hier finden Sie mehrere Mietminderungsschreiben als kostenlose Muster.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Katrin Becker
        2. September 2013 - 21:41 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für den Hinweis. Ich denke eine 20% ige Minderung der Bruttomiete, bei einer Fristsetzung von 2 Wochen durch eine seit Monaten anhaltende Störung der Nachtruhe durch unsere Nachtbarn ist angemessen.

        Mit freundlichen Grüßen,
        K. Becker

  • Robert Stempien
    8. Oktober 2013 - 15:36 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hund,
    ich wohne nun seit 24 Jahren mit meinen Eltern in einer kleinen Wohnung im 2. Stockwerk. Seit 2 Jahren wohnt über uns eine Junge Mutter mit ihren zwei kleinen Kindern. Der Lärm der von den Kindern und der Mutter verursacht wird, übersteigt jegliche Vorstellung. (Wir sprechen hier von 6:30-23:30uhr). Ein Getrampel, Türschlagen, Geschrei sowie die Verschmutzung des Treppenhauses sind nur paar Dinge die ich nennen möchte. Jegliche Gespräche führten nur zu einer, sehr lauten und allemal unhöflichen Aufforderung, bei zu lautem Lärm, dies mit einem klopfen an der Decke bemerkbar zu machen. Die Übermieterin hat mehrere mal zugegeben mit den Kindern überfordert zu sein und sieht es nicht ein jegliche Isolierung am Fußboden anzubringen, da sie allergisch gegen Teppiche sei. Mein Vater braucht, aufgrund von Schichtarbeit Ruhe, genauso wie meine Mutter die aufgrund von Herzproblemen und Depressionen psychisch sehr strapaziert ist. Auch ich muss regelrecht aus der Wohnung flüchten, da mir nicht mal 30 min in meiner eigenen Wohnung bleiben um mich mit meinen Studiumangelegenheiten zu beschäftigen. Unser Tagesablauf richtet sich mit anderen Worten an den der Übermieterin. Möchte man mal bis 8 oder 9 Uhr schlafen, dann ginge dass nur in einem Hotel, da der Lärm einen jedesmal aus dem Schlaf reißt.

    Ich toleriere selbstverständlich kinderlärm, aber nicht wenn dieser mein Leben beeinträchtigt.

    Nun meine Frage, wie kann ich da am besten dagegen Vorgehen? Lärmprotokoll habe ich geführt, genauso habe ich Zeugen gesammelt die den nicht tolerierbaren Lärm mitbekommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietminderung.org
      9. Oktober 2013 - 08:37 Antworten

      Hallo Robert,

      der nächste Schritt ist die Höhe der Mietminderung zu definieren und den Vermieter damit zu konfrontierten. Im Zweifel gilt wie immer: Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frau Schwabe
    21. November 2013 - 14:17 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Haben seit August dieses Jahr ein neuen Vermieter, den wir noch nicht gesehen haben, nun ist ein Verwaltungsbüro für unsere Wohnung zuständig. Der Vermieter ist ein Türke. Unter unserem Schlafenzimmer ,hat der Vermieter nun ein Türkisches Café eröffnet. Wo es ab 22 Uhr jeden Abend die Stühle über die Fliesen gezogen werden und das dann bis 3 Uhr morgens. In Abständen von ca. 10 bis 30 Minuten. Insofern auch so wie es sich anhört Sachen durch die gegen geschmissen. Haben es den Verwalter schon gesagt, von Ihm kommt nur er sagt den Bescheid. Aber keine Besserung. Haben gestern die Polizei angerufen aber sie haben sich direkt vor der Tür des Cafes gestellt allso haben nix gehört. Ordnungsamt kann nix machen da sie was von der Polizei brauchen. Was können wir nun noch tun.

    Schlafen seit Wochen nachts kaum noch

    MFG
    Schwabe

  • Gisela Thomas
    27. November 2013 - 20:05 Antworten

    Ich habe seit etwas über 2 Jahren immer wieder das Problem, das unter mir eine Bar mit einfacher Schanklizenz aufgemacht hat und diese mit lautem Bassgedröhne, Möbelrücken, sonstige Betriebsgeräusche wie Kistenstapeln, Eiszerklopfen usw. bereits ziemlich an meinem Nervenkostüm und an meiner Gesundheit genagt hat.
    Erst habe ich der Hausverwaltung Nachricht darüber gegeben und dann auch meinem Vermieter. Ohne Erfolg. Ich habe immer wieder die Polizei angerufen und auch Anzeige gemacht. Das Amt für Umweltschutz, das Wirtschaftsamt ist ebenfalls involviert. Ohne Erfolg. Der Betreiber zahlt die Strafen, hält eine Weile Ruhe und dann geht es wieder von vorne los. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Messung des Lärmpegels durch das Amt für Umweltschutz hat leider nur eine Dezibelzahl von 24 ergeben wobei ich davon ausgehe, das der Betreiber unter mir ganz genau weiß, wie weit er seine Bässe aufdreht um diese 25 Dez. nicht zu überschreiten.
    Wohnungswechsel kommt für mich nicht in Frage, da ich es mir nicht leisten kann.
    Was kann ich noch unternehmen um meine Ruhe wieder zu bekommen und auch wie hoch kann ich eine Mietminderung ansetzen?
    Für Hilfe bzw. Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

      • Gisela Thomas
        28. November 2013 - 10:38 Antworten

        Danke für den Artikel. Der hilft mir aber auch nicht weiter.
        Ich muss dann also so lange so weiter machen mit Einschaltung aller möglichen Stellen bis der dann endlich mal mit ü25 Dez. in meiner Wohnung gemessen wird mit dem allabendlichen Bassgedröhne, welches hier für mich sogar deutlich zu spüren ist und meine eigene Zimmerlautstärke vom Fernseher übertönt. Sei noch angemerkt, das ich diese Wohnung als eine ruhige Wohnung deklariert bezogen habe und der Betreiber der Bar erst 3 Jahre später unten eröffnete – sich einen Scheiß darum kümmert wie er anderen auf die Nerven geht. Er verstößt ständig gegen seine Gewerbeauflagen – das aber so clever und gekonnt – das man es ihm nur mit viel viel Glück nachweisen kann. Die anderen Mieter haben Angst vor ihm weil sie seine “Kollegen” fürchten. Ein Mieter ist bereits von den Gästen bedroht worden weil er sich persönlich über die Lärmbelästigung beschwerte.
        Ich glaube nicht, das mein Vermieter hier einen Schallschutz einbauen läßt in meiner Wohnung. Hier im Gebäude ist eine Eigentümergemeinschaft und die meisten Wohnung vermietet. Es ist also überwiegend ein Wohnhaus und nur die Bar ist das einzige Gewerbe. Nebenbei bemerkt reagiert der Vermieter nicht einmal auf meine Anschreiben und Bitten mit zu Helfen das das abgestellt wird.

  • Alfons Herzog
    19. Februar 2014 - 01:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Frau und ich ziehen nach 30 Jahren Dauermiete jetzt aus, weil seit 4 Jahren über uns die Decke bebt. Die Vorgängerin der jetzigen Mieterin hat in Eigenregie und Heimwerkerleistung den bis dahin vorhandenen Teppichboden durch Laminat ersetzen lassen. Da wurde es schon laut. Doch nun wohnt über uns eine junge Frau mit 2 kleinen Kindern und das Laute steigerte sich bis hin zum Unerträglichen.
    Von Wohnqualität kann da in Verbindung mit einen Mietpreis nicht mehr die Rede sein.
    Morgens um 6:45 Uhr gehts los und hält solange an, bis das erste Kind in den Kindergarten gebracht wird.
    In der Regel schwingt und bebt da die Decke 1 – 1 1/2 Stunden. Danach kommt die kleinere Nummer Zwei an die Reihe und unterhält über den ganzen Vormittag hinweg. Um 13:30 kommt dann Nummer 1 wieder vom Kindergarten zurück und dann toben Beide. Drei bis 4 Stunden Marathon am Stück sind für die zwei Kleinen gar kein Problem … – aber für uns.

    Lag früher meine eingestellte Fernsehlautstärke noch bei ca. 40 dB, so stelle ich heute schon die Lautstärke auf 50 dB ein. Aber was nützt das schon wenn´s plötzlich über uns wieder losgeht und die Anzeige des Schallpegelmessers bis zu 70 und 80 dB hochtreibt.
    Natürlich habe ich auch über längere Zeitspannen hinweg ein Lärmprotokoll mit den Messwerten geführt.
    Heute nutze ich den techn. Fortschritt und dokumentiere mit einem Digitalrecorder.
    Egal welche etwas lauteren Geräte wir hier in der Wohnung betreiben (Waschmaschine, Föhn, Getreidemühle)… das Getrampel von oben ist stets in den Aufzeichnungen deutlich herauszuhören.

    Ich denke dass die Lärmaufnahmen per Recorder (der auch noch Datum und Zeit in der Datei angibt) bei einem Rechtsstreit doch besser die gegebene Situation widerspiegeln als nur die reine Lärmprotokollierung. Denn protokollieren ohne Zusatzbeweis kann man viel.

  • Anna
    19. Februar 2014 - 16:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir sind am 1. Juni 2013 in unsere neue Wohnung gezogen und am selbigen Tag begann der Ausbau des Dachgeschosses über uns, worüber wir nicht informiert wurden. Seitdem ist jeden Tag von Mo-Sa 7.30-20.00 Uhr Lärm über uns. Ich arbeite die halbe Woche im Homeoffice und werde durch den Lärm stark beeinträchtigt. Außerdem entstehen durch den Umbau immer mehr Mängel in unserer Wohnung (Putz fällt ab, Risse in der Decke, Schimmel). Letzte Woche musste in unserem Flur sogar eine Gasleitung verlegt werden, die jetzt die Optik des Flures stark verschlechtert hat, auch die gesamte Wand wurde in Mitleidenschaft gezogen. Wir wurden vom Vermieter seit dem Einzug erst erpresst, er werde die Mängel nciht beseitigen, solange wir die Miete mindern, also haben wir nicht gemindert, wurden dann von Juli bis November vertröstet und am Ende wurde doch nichts behoben. Was können wir tun? Kann man auch rückwirkend die Miete mindern?

  • Heine
    23. Februar 2014 - 14:52 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    betrifft Lärmprotokoll und Zeugen. Kann man auch andere Zeugen als nur Nachbarn angeben, denn die meisten Nachbarn wollen damit nichts zutun haben.

    MFG
    Heinz

    • Mietminderung.org
      24. Februar 2014 - 13:34 Antworten

      Hallo Heinz,

      natürlich können Sie auch die Hilfe “Haus-Fremder” Zeugen (z.B. Besucher) nutzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fried Neumann
    19. März 2014 - 19:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    erst einmal ein dickes Lob über Ihre Homepage, da habe ich einiges gefunden über mein Problem, (Baulärm).

    Grüße

    F.Neumann

  • Heine
    25. März 2014 - 17:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wie lange ist ein Lärmprotokoll gültig, denn so eine Lärmtabelle hat ja mehrere Spalten und ist nicht so schnell ausgefüllt und dann muss es schriftlich zum Vermieter geschickt werden.

    Viele Grüße
    Heine

  • Ramona Steffen
    26. Juli 2015 - 13:57 Antworten

    Hallo,

    Im September 2014 zog ein junges Pärchen in die Wohnung über mir. Seither gibt es ständig Probleme durch Lärmbelästigung, die Verletzung der Hausordnung, Beleidigungen, etc. Schon mehrmals sprachen mein Freund und ich mit den störenden Nachbarn aber es tat sich nichts. Anfang des Jahres meldeten wir uns bei den Vermietern, die die erste Abmahnung veranlassten. Wieder weigerten sich die Nachbarn, ihr Verhalten zu ändern. Im Gegenteil! Teils wurde bewusst gestört und provoziert. Also fing ich an, ein Lärmprotokoll zu führen, das ich den Vermietern zukommen ließ. Diese mahnten zum zweiten mal ab. Als sich dann ein weiterer Mieter beschwerte und u.a. die störenden Nachbarn als Auszugsgrund nannte, beschlossen die Vermieter die Kündigung. Ihr Anwalt war jedoch der Meinung, dass eine Kündigung schwer umsetzbar wäre. Können Sie mir sagen, was noch passieren muss, damit die Vermieter kündigen können? Im Internet las ich, dass sie eigentlich relativ problemlos kündigen könnten. Folgende Probleme treten regelmäßig auf:

    – Trampeln und Rennen in der Wohnung (teils absichtlich)
    – 20-30min Laufen auf Highheels bevor das Haus verlassen wird bzw. bei Besuch
    – Geschrei
    – Geschrei beim Sex, über das sich bereits auch Nachbarn aus angrenzenden Häusern beschwerten
    – Knallen von Fenstern und Türen
    -…

    Ich hoffe, Sie können mir einen Tipp geben, wie ich bzw. die Vermieter weiter vorgehen können. Mittlerweile besteht auch großes Interesse beim Vermieter, die nervigen Mieter loszuwerden.

    Viele Grüße.

    R.Steffen

    • Mietminderung.org
      27. Juli 2015 - 21:02 Antworten

      Hallo Ramona,

      es ist in der Tat sehr schwierig die Mieter wegen den genannten Punkten zu kündigen. Ich persönlich sehe nicht die Möglichkeit. Ein Großteil des Verhalten lässt sich ggf. noch unter “normaler Nutzung” verbuchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Ramona Steffen
        28. Juli 2015 - 11:01 Antworten

        Ohweh, das klingt ja nicht sehr optimistisch. :(
        Ich werde trotzdem weiter das Lärmprotokoll führen. Gestern Abend und heute Morgen kamen wieder neue Einträge dazu…

        Ich danke für die schnelle Antwort!
        Viele Grüße.

        R. Steffen

  • Yvonne
    31. Juli 2015 - 12:43 Antworten

    Hallo,

    ich bin seit 2 Monaten in eine Dachgeschoss-Wohnung gezogen und durch mehrere Lärmquellen beeinträchtigt, die sich erst jetzt aufzeigen und summieren. Zum Einen gibt es eine Lärmproblematik die von einer Leitung hervorgeht und in fast allen Räumen wahrzunehmen ist. Es ist wie ein leises summen, so als ob ständig eine Mücke um dich herum fliegt. Andere Problematik, die erst entdeckt wurde nach Einzug: Ich habe Fenster von zwei Seiten. Die eine Seite belästigt mich morgens mit lauten Anlieferungen und die andere Seite ist eine Werkstatt die mit Schleiflärm jeden Tag von 7 – 16 Uhr (außer Wochenende) tätig ist. Mir wurde vor Einzug gesagt, das die Werkstatt mit mehr aktiv ist. Wahr aber ein Irrturm wie sich herausstellte.

    Meine Frage nun: Was muss ich hinnehmen, was kann ich beanstanden und wie kann mir geholfen werden wieder Ruhe zu finden. In Wieweit muss der Vermieter reagieren und Abhilfe schaffen. Kann ich Miete mindern? Das Problem hab ich seit Beginn beanstandet und der Vermieter reagiert nur mäßig.

    Viele Grüße
    Yvonne

      • Yvonne
        3. August 2015 - 12:57 Antworten

        Hallo Dennis,

        vielen Dank für Deine Verweise. Ich werde mich dort durch lesen und ggf. doch einen Anwalt zurate ziehen, da sich neue Problematiken aufzeigen wie z.B. Risse vor meiner Wohnungstür in der Wand, die nach Regen Feuchtigkeit transportieren und sogar den Boden deutlich nass werden lässt, und die Wand im Schlafzimmer, bzw. Küche, ist tot, kein Strom mehr. Da ist etwas durchgeknallt, komisch ist nur, dass die Sicherung dabei nicht rausgesprungen ist. Es ist vielleicht ratsam eine Hausratversicherung abzuschließen.
        Eine Frage hätte ich allerdings noch: Ich habe vor Einzug besprochen, dass ich eine Waschmaschine und eine Spülmaschine in der Küche platzieren werde, jetzt wird mir gesagt, dass ich die nicht beide am selben Stromkreis anschließen darf, das hält wohl nicht die Spannung durch. Ist das zulässig, mir im Nachhinein zu sagen, dass das nicht geht? Muss der Vermieter nicht für halbwegs normale Stromleitungen sorgen, auch wenn das Gebäude alt ist? Auch habe ich Sorge, die Hängeschränke aufzuhängen, da mir keiner sagen kann, wo die Leitungen lang laufen. Puh… wo bin ich da nur reingeraten.

        Viele Grüße
        Yvonne

  • Nora Ca
    12. August 2015 - 12:53 Antworten

    Hallo,

    seit einigen Monaten wird direkt neben meiner Wohnung, an einem Bunker aus dem 2. Weltkrieg gebaut. Es werden dort Apartments mit einem Penthouse obendrauf entstehen. Die Bauarbeiten sind sehr laut, gehen täglich um & Uhr morgens los und lassen Gegenstände in meiner Wohnung vibrieren. Diese Baupläne standen bei Bezug der Wohnung noch nicht fest. Die Bauarbeiten werden vermutlich über ein Jahr andauern.
    Habe ich einen Anspruch auf eine Mietminderung und wie würde ich diese bekommen? Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

    Liebe Grüsse!

    • Mietminderung.org
      13. August 2015 - 09:16 Antworten

      Hallo Nora,

      eine Mietminderung bekommt man für gewöhnlich nicht, sondern man mindert (einfach) die Miete. Leider lässt sich nicht absehen, wie der Vermieter darauf reagiert. Daher würde ich immer das Gespräch suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

      Mehr auch hier und hier.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johanna
    4. September 2015 - 06:53 Antworten

    Hallo,

    in meinem Nachbarhaus gab es einen Mieterwechsel. Seit diesem Zeitpunkt bekomme ich kaum noch Schlaf, da die Nachbarn Tag ein Tag aus lauthals auf dem (zu meinem Schlafzimmer) ausgerichteten Balkon kommunizieren. Außerdem wird regelmäßig (bei laufendem) Motor in der Feuerwehrzufahrt (unter meinem Schlafzimmerfenster) geparkt und lauthals diskutiert und mit Lautsprecher telefoniert.
    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich eine Mietminderung von ca. 20% geltend machen kann?
    Viele Grüße

    • Mietminderung.org
      4. September 2015 - 07:21 Antworten

      Hallo Johanna,

      ob Sie mit Ihrem Prozentsatz richtig liegen kann ich Ihnen nicht sagen. Ich würde an Ihrer Stelle nach ähnlicher Rechtsprechung suchen – diese an Ihnen Anhaltspunkte zur Höhe der Mietminderung liefern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian
    30. September 2015 - 13:31 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    über meiner Dachgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses befindet sich eine Antennenanlage mit einer ca 3m langen Stabantenne mit einer VHF und UKW Antennenkonstruktion. Bei stärkerem Wind verursacht diese Konstruktion laute Pfeif- und Klappergeräusche, die teilweise auch mit spürbaren Vibrationen verbunden sind.

    Dieser Lärm ist dann sowohl in meiner Wohnung als auch im Treppenaufgang wahrzunehmen. Da die Wand an der die Anlage installiert ist, in der Verlängerung die Seitenwand meines Schlafzimmers ist, wird der Lärm dort besonders intensiv wahrgenommen.

    Der Vermieter hat die korrekte Installation durch eine Fachfirma bestätigen lassen.

    Halten sie es für möglich dass es sich trotzdem um einen Mangel in der Mietsache handelt, der durch den Vermieter zu beheben ist?

    Präzedenzfälle konnte ich im Internet bisher nicht finden. Ist dies eventuell darauf zurückzuführen, dass der Lärm durch höhere Gewalt verursacht wird, auf die man keinen Einfluss nehmen kann?

    Viele Grüße
    Christian

    • Mietminderung.org
      1. Oktober 2015 - 15:41 Antworten

      Hallo Christian,

      Sie haben schon tiefgründig recherchiert, dem kann ich wenig hinzufügen. Vielleicht muss man im Dachgeschoss einfach stärkere Windgeräusche hinnehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Magdalena Berg
    17. Oktober 2015 - 18:48 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vor knapp 3 Jahren gab es einen Einzug von einer jungen Frau, was sich als WG herraustellte. Schon beim Einzug von Ihnen ging es zur Sache, die Möbel wurden so vor unserer Tür plaziert, dass wir nicht aus unserer Wohnung kamen. Trotz bitten, wo man uns nur auslachte, schoben wir etwas das Sofa nach vorne und da wurden wir schon bedroht. Von da an bis heute werden wir von Ihnen bedroht in Form auflauern auf der Straße, hinterher gegröle und Beleidigung, außerdem drohte sie uns Ihre Hunde auf de Hals zu hetzen. Den ganzen Tag werden Möbel gerückt, Dinge fallen ständig um, und auch Ihre Flaschen, die sie wohl als ein Art Alarm an die Tür stellen. Den ganzen Tag läuft Musik mit vollem Bass. Das Treppenhaus ist total verdreckt und es liegt überall Müll rum.

    Versuche nochmals mit Ihnen zu reden brachte absolut nichts. Nachts ist es ganz besonders schlimm mit rausgekreische und noch lautere Musik, bis hin zu Nachgeahmtes Sexgestöhne. Inzwischen bin ich nur noch an Lärmprotokolle am schreiben und am aufnehmen, aber passieren tut sich nun wirklich nichts. Die Polizei ist auch Machtlos. Auch der Hauswart hat es bereits dem Vermieter gemeldet. Wir haben eine kleine Gruppe von Nachbarn in der jemand sagte Mietminderung, ein anderer sagte, wir können nichts tun solange der Vermieter nicht bis zu 3 mal abgemahnt hat.

    Meine Frage wie hoch könnten wir die Minderung anschlagen, wenn es nun doch soweit sein sollte? Hätten wir überhaupt eine Chance?

    Viele Grüße
    Magdalena

  • Jens Eitner
    21. April 2016 - 10:03 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    im Sommer 2015 ist in unser Haus eine Dame mit einem Alkoholproblem eingezogen. Selbige fiel anfangs durch mehrfache nächtliche Ruhestörungen auf, welche in Renovierungslärm bis in die frühen Morgenstunden (6 Uhr und länger), also die ganze Nacht über auffiel. Darauf angesprochen reagierte die Dame mit immer häufiger auftretenden Störungen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem Vermieter bereits 3 Beschwerden inklusive Lärm-/Störungsprotokoll vor und meines Wissen, wurde die Dame bereits auch 2 mal vom Vermieter angeschrieben. Es haben sich jetzt zwar die nächtlichen Störungen weitgehend beheben lassen, jedoch fängt diese Dame jetzt an, mich im Treppenhaus zu beleidigen, versucht sich bei anderen Mietern durch nächtliche Störungen beliebt zu machen. Diese Mieter (2 weitere Mietparteien) wollen jetzt wegen dem Theater mit der Dame zwar ausziehen, sich jedoch nicht beim Vermieter offen beschweren. Da ich alleine lebe, ist die Sache mit den Zeugen ziemlich schwierig. Ich habe zwar 2 Zeugen die einige Sachen miterlebt haben, diese können jedoch nur Teile und nicht alles bestätigen. Wie kann ich weiter vorgehen?

    • Mietminderung.org
      21. April 2016 - 21:57 Antworten

      Hallo Jens,

      sehr schwierig und sehr unschön. Sie können nur Protokoll führen, für mögliche Zeugen sorgen, über eine Mietminderung nachdenken und so den Druck auf den Vermieter erhöhen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lüthje Karl-Heinz
    28. April 2017 - 21:46 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    was ist mit Lärmbelästigung am Samstag?
    Ich habe hier eine Mod. & Sanierung, muss ich das hin nehmen das am Samstag Kachelarbeiten durch den Fliesenleger verrichtet werden?

  • Alexandra Einnolf
    6. Oktober 2018 - 18:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Partner und ich wohnen in einer Altbau-Blockwohnung die leider sehr hellhörig ist. Ich weiß, dass wir durch den Altbau mehr Lärm hinnehmen müssen. Dennoch ist in der Hausordnung festgelegt, dass in den Ruhezeiten unbedingte Ruhe zu leisten ist und außerhalb der Ruhezeiten soll Zimmerlautstärke herrschen soll. Mein Nachbar aus dem 2 OG ist immer recht laut. Tagsüber hat er verdammt laute Musik an, die wir sehr gut in unserer Wohnung im 1 OG hören können. Wir können diese nichtmal mit unserem Fernseher übertönen. Polizei kam auch schon des öfteren, da er auch während der Ruhezeiten öfter laut Musik an hat und sogar in seiner Wohnung randaliert.

    Was können wir nun tun, wenn weder die Polizei uns hilft, die sagt wir müssen uns ans Ordnungsamt wenden, noch das Ordnungsamt, die sagt wir sollen uns an die Polizei wenden. Unsere Wohnungsgesellschaft bekommen wir auch nicht zu sprechen und sie antworten auch nicht auf unsere Beschwerde-Mails.

    Eine andere Wohnung kann ich mir auch nicht leisten, da ich selber nur in der Ausbildung bin und wenig dadurch verdiene.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und Mühe.

    MfG
    Alexandra Einnolf

    • Mietminderung.org
      11. Oktober 2018 - 07:43 Antworten

      Hallo Alexandra,

      weisen Sie Ihren Vermieter schriftlich auf die Missstände hin, bitten Sie mit Fristsetzung um Unterlassung, führen Sie ein Lärmprotokoll und prüfen Sie zuletzt die Möglichkeiten der Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sebastian K
    6. November 2018 - 17:41 Antworten

    Hallo, in unserem Wohnhaus ist- wie mir nach 2 Jahren allmähnlich klar wurde- die Trittschaldämmung extrem mangelhaft bis überhaupt nicht vorhanden. Das Haus wurde 1995 erbaut, wir wohnen im 1.Stock, man hört quasi alles, was unter und über uns passiert. In Kombination mit Nachbarn, die oft streiten, Türen zuschlagen, schreien, etc. ist es tlw. echt unerträglich. wir haben vor ein paar Monaten auch einmal die Polizei verständigt, da der Typ unter uns amtbekannt ist und schonmal ein Betretungsverbot der Wohnung hatte, da er seine Frau schlägt. Wir haben auch 2x mit den stärenden Nachbarn gesprochen und anschließend die Hausverwaltung verständigt, die sich- angeblich- mit den betreffenden Mietern in Verbindung gesetzt hat. Die Situation ist nachwievor sehr prekär, wobei mir der Lärm weniger störend vorkommt als das Vibrieren des boden durch Gehen, Laufen, Stampfen, Fenster und türen Zuschlagen der Nachbarn (also klassischen Trittschall, der auch durch Ohrstöpsel nicht gedämpft wird. Ich arbeite selbständig von zuhause aus und muss mir deshalb die Scheiße quasi fast rund um die Uhr anhören.
    Kann man den Vermieter nicht dazu auffordern, nachträglich eine anständige Trittschalldämmung in den Wohnungen anzubringen? Das Haus ist zwar schon von 1995, aber denke, dass hier wo es nur geht gespart wurde, man hört selbst alles, was sich am Gang abspielt. Was bringt mir eine Mietminderung um ein paar%, wenn ich nicht gut schlafen kann und gesundheitlich unter den Folgen dieser Dauerbeschallung leide.

    • Mietminderung.org
      7. November 2018 - 08:17 Antworten

      Hallo Sebastian,

      ich kann hier leider nicht viel zu Ihrem Kommentar schreiben. Was mir auffällt: ein Haus aus 1995 hat in der Regel Betondecken. Trittschall-Probleme gibt es eher bei Holzbalkendecken (Altbau).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Olaf Jepsen
    14. November 2019 - 10:13 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    die Nachbarin in der über mir liegenden Wohnung hat ihr Arbeitszimmer direkt über meinem Wohnzimmer eingerichtet. Dort wird Kleidung hergestellt, genäht und zugeschnitten. Meistens während der Mittagsruhezeit von 13-15 Uhr. Der Altbau ohne Trittschalldämmung lässt jedes Geräusch durch. Eine gewerbliche Nutzung wurde abgestritten. Der Vermieter möchte jetzt eine Geräuschprotokoll.

    Muss ich das Arbeitszimmer über meinem Wohnzimmer hinnehmen und tolerieren.

    Viele Grüße,

    Olaf Jepsen

    • Mietminderung.org
      14. Januar 2020 - 16:27 Antworten

      Hallo Olaf,

      die Mieterin muss sich an die Ruhezeiten einhalten. Führen Sie eine Lärmprotokoll, suchen Sie sich Zeugen und weisen Sie im Idealfall eine gewerbliche Tätigkeit nach. Wenden Sie sich im Anschluss erneut an den Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Röhlinger Sascha
    30. April 2020 - 12:51 Antworten

    Hallo Zusammen,
    mein Vermieter ist ein Workoholic, weswegen er zuhause ständig gelangweilt ist. Aus diesem Grund ist bei uns in und um das Haus ständig Lärm durch Hämmern, Bohren, Kreissäge ect. . Desweiteren hat seine Frau 3 Katzen die ständig durchs Treppenhaus streifen um von der Wohnung des Vermieters über mir runter in den Keller zugelangen und auf die man als Mieter aufpassen soll das sie nicht zur Tür raus laufen, da sonst Ärger von der Vermieterin vorprogramiert ist,weil die katzen zwar in den abgeschlossenen Garten aber sonst nicht vor die Tür dürfen.Besagte Katzen haben mir auch schon zweimal auf die Fußmatte gepinkelt, wobei meine Vermieterin nur meinte, das ich keine Fußmatte mehr vor meine Tür legen sollte, da die Katzen das sonst immer wieder tun würden.Desweiteren kommt noch das laute Miauen im Treppenhaus dazu wenn die Katzen Läufig sind. Leider sind die beiden nicht einsichtig und lassen nicht mit sich reden, da sie der Meinung sind, das sie in Ihrem Haus machen können was sie wollen. Das ganze geht jetzt schon ein paar jahre so, seit meine Vermieter hier ins Haus gezogen sind aber ich bin gut mit dem Sohn meines Vermieters befreundet und wollte deswegen nicht unbedingt Ärger im Haus. Allerdings reicht es mir mittlerweile da ich nur noch genervt und gestresst bin aber ich habe keine Ahnung was ich tun kann oder ob ich einfach so ohne Anwalt die Miete mindern kann.

  • Sabine
    22. Juni 2020 - 16:18 Antworten

    Danke für diese wichtigen Informationen!

    Zusammen mit der App habe ich erfolgreich meine Miete senken können!
    Nachdem 4 Monate bei uns im Haus saniert wurde und dabei die Böden neu gemacht wurden, habe ich es kaum noch ausgehalten. Teilweise musste ich die Wohnung verlassen.
    Die Mietminderung habe ich anfangs auf 35% (Höchstsatz) angegeben, der Vermieter hat mit 10% angefangen. Letztendlich haben wir uns auf 23% geeinigt. Das waren immerhin 800€, den davon gebuchten Urlaub habe ich mir verdient!

    Die App kann ich nur jedem empfehlen, der sich kein Zettel an den Kühlschrank hängen will!
    Nachdem der Vermieter das perfekte PDF mit Unterschriften der Nachbarn und bekannten bekommen hat, hat er nachgegeben!

  • Jekaterina Plotnikova
    26. Dezember 2020 - 18:54 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Seit 2 Jahren haben Nachbarn über mir eine Art Möbelwerkstatt in ihrer Wohnung. Ich habe viele Male mit ihnen gesprochen, ich habe ein paar Mal die Polizei gerufen, ich bin zum Ordnungsamt gegangen, nichts hat sich geändert. Jetzt habe ich das zweite Lärmprotokoll für das Vermieter geschrieben und es ist von anderen Nachbarn signiert. (wie der 1.). der Zeitraum beider Protokolle – 1 Jahr. Bitte sagen Sie mir, wie viele Protokolle es sein sollte, bis etwas geändert werden kann. Wie viele soll ich noch schreiben? Danke!!!

    • Mietminderung.org
      6. Januar 2021 - 10:22 Antworten

      Hallo Jekaterina,

      Ihr Ansprechpartner ist immer der Vermieter. Wenn Sie sich nach der ausführlichen Dokumentation selbst unsicher sind, wie Sie jetzt eine Mietminderung vornehmen, sollten Sie sich von einen Anwalt beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Palz
    15. Januar 2021 - 10:44 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    meine Familie (Partner und 2 jähriger Sohn) sind Anfang Dezember 2020 in eine neue Wohnung gezogen. Es ist ein Zweifamilienhaus, wir haben die Wohnung im ersten Stock und der Vermieter (mit Frau und 2 Kindern) leben unter uns. Bereits bei der Besichtigung vergangenen Sommer habe ich mind. 3x betont, dass wir aus unserer Wohnung ausziehen (welche btw. Eigentum der Schwiegermutter und daher kostengünstig ist), weil wir viele Einflüsse der Nachbarn hatten: Duschen, WCspülungen, Schnarchen, Waschmaschinen, div. Brummgeräusche. Bereits bei der Besichtigung versicherte der Vermieter, dass man sich in diesem Haus kaum gegenseitig wahrnimmt. Fein… also dachten wir uns ein Wahnsinn: Perfekte Lage, schöne Wohnung, und Gartenanteil.
    Weiters haben wir bei zwei weiteren Zusammentreffen mit dem Vermieter und seiner Frau betont wie wichtig und notwendig für uns ruhe ist. (Mein Partner und ich studieren – Homeoffice, ich bin Krank und muss öfters ruhen können und der 2 Jährige Sohn sollte auch Mittags- und Abens schlafen können).

    Nun zu der Situation. Bereits bei der Schlüsselübergabe hat es mich umgeschmissen. Der Kühlschrank in unserer Wohnung dröhnt und brummt alle 55min. für 17-20min und dieses brummen geht durch alle Wände sowie Räume. Gut der Vermieter meint das passt so, aber wie können uns einen neuen selber rein stellen – wohlgemerkt es ist ein sehr alter Kühlschrank. Okay.
    Aber… sehr schnell mussten wir feststellen, dass wir aus der Küche der unteren Wohnung – welche unter unserem Schlafzimmer ist – einiges hören, speziell Brummen durch den Ofen welcher jeden morgen ab ca 6:15 bis keine Ahnung wann angeworfen wird. Man hört die Personen unten sowohl gehen als auch rennen. Und das schlimmste: Die Dame des Hauses wäscht sehr gerne Wäsche. mind 5 Tage in der Woche wird am Vormittag Wäsche gewaschen (da hören wir das Schlussschleudern in der gesamten Wohnung sehr sehr deutlich) und am Nachmittag für 4-5h der Trockner und dieser… ist in der ganzen Wohnung, im ganzen Haus zu hören. Es st unerträglich. Ich kann meinen Sohn nicht hinlegen, ich selbst kann nicht vor 19Uhr entscheiden schlafen zu wollen – was für mich dringend notwendig ist. Egal ob wir TV oder Radio anstellen, dieses Brummen dröhnt sich seinen weg durch alles.

    Leider ist die untere Partei nicht Einsichtig oder versteht auch nicht worum es uns geht….

    Bitte, was können wir tun??!!

    Vielen Dank mit freundlichen Grüßen
    E.Palz

    P.S. Sind in Salzburg (Ö) zuhause

    • Mietminderung.org
      15. Januar 2021 - 10:54 Antworten

      Hallo E. Palz,

      danke für Ihren Beitrag. Auch wenn ich die genaue Situation vor Ort nicht kenne, beschreiben Sie Wohngeräusche, die in einem haus mit mehreren Bewohnern immer wahrnehmbar sein werden. Wenn Sie absolute Ruhe benötigen, dann können Sie m.E. nicht mit anderen Personen unter einen Dach leben. Insbesondere nicht im Altbau mit Holzbalkendecken (ich weiss nicht, ops das bei Ihnen der Fall ist).

      Hier geht es ums Thema Mietminderung. Ich befürchte jedoch, dass eine Minderung der Miete das Problem nicht lösen wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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