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Schimmel im Bad – Mietminderung anteilig für Badezimmer?

Sehr geehrter Herr Hundt,

In unserer Wohnung wurde am 29.07.2014 Schimmel festgestellt. Durch die verzögerte Auftragserteilung durch unseren Vermieter hat es bis Mitte Oktober gedauert bis wir einen Termin für die Beseitigung vereinbaren konnten.

Anfang November wurde dann das Badezimmer renoviert und der Schimmel beseitigt. In dieser Zeit (8Tage) hatten wir keine Möglichkeit in unsrer Wohnung zu duschen oder zu baden.

Ich hab nun im Internet recherchiert und meinem Vermieter die Mietminderung für diesen Zeitraum in Rechnung gestellt. Die Gegenseite ist allerdings der Meinung das die Mietminderung sich nur auf die qm Anzahl unsreres Badezimmers beziehen kann. Dies ist bei 5 qm natürlich nicht sehr viel. Ich habe das allerdings anders verstanden.

Lohnt es sich, die Geschichte weiter zu verfolgen oder wird die Mietminderung tatsächlich auf das Badezimmer herunter gerechnet?

Mit freundlichen Grüßen,
A. Rüffer

Hallo Frau Rüffer,

alleine ein Blick in die Mietminderungstabelle verrät, dass die MIetminderung sich nicht nur anteilig auf das Bad bezieht, sondern auf die Gesamtmiete – d.h. auf die Bruttomiete.

Hier noch ein spezieller Artikel zur Mietminderung bei Schimmel im Badezimmer.

Viele Grüße

Dennis Hundt

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