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Mietminderung: Bauarbeiten im Treppenhaus

Bauarbeiten müssen sein. Auch im Treppenhaus. Aber auch dann scheint es nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter die volle Miete bezahlen muss. Gelegentliche und kurzzeitige Bauarbeiten im Treppenhaus oder Renovierungsarbeiten im Hausflur sollten im Regelfall aber kein Grund zur Beanstandung sein. Letztlich dienen sie auch den Interessen des Mieters und erhöhen den Wohnwert seines Umfeldes.

Aber alles hat seine Grenzen. Wo diese verlaufen, bestimmt sich nach den Umständen im Einzelfall. Hinzu kommt, dass die Situation, die Bauarbeiten oder Renovierungen notwendig machen, bereits einen Minderungstatbestand begründen kann.

Auf das Ausmaß der Bauarbeiten im Treppenhaus kommt es an

Maßgebend ist wie immer im Mietminderungsrecht das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache und die Frage, was dem Mieter zumutbar ist und was nicht. Spielen sich die Bauarbeiten im Erdgeschoss ab, ist der in der fünften Etage wohnende Mieter weniger beeinträchtigt als der Mieter im Erdgeschoss. Vor allem spielen das Ausmaß, die Dauer der Bauarbeiten und genau durchbedingte Lärm eine maßgebliche Rolle.

Passende Fälle aus der Rechtsprechung:



Wird ein Treppenhaus als Baustelle genutzt, wirken sich Lärm, Schmutz und Erscheinungsbild negativ auf den Wohnwert aus. Da der Vermieter die Renovierung bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich zugesagt hat, gab es ci. 30 % Mietminderung. (Landgericht Osnabrück WuM 1986, 93).

Ist das Treppenhaus nach einem Brand verrußt, gab es in einem Fall 3,5 % Mietminderung (AG Hamburg WuM 2002, 265).

Löst sich im Treppenhaus der Putz ab und blättert die Farbe ab: 5 % Mietminderung (AG Köln WuM 1990, 17).

Befindet sich das Treppenhaus infolge nicht abgeschlossener elektrischer Arbeiten in einem optisch schlechtem Zustand: 10 % Minderung (AG Köln Wum 1997, 470);

Bauarbeiten im Haus mit erheblichen Lärmbeeinträchtigungen: 30 % Minderung (AG Hamburg WuM 9/91 VII).

5 Antworten auf "Mietminderung: Bauarbeiten im Treppenhaus"

  • Sandra Fischer
    22. Januar 2017 - 12:51 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    meine Mansardenwohnung liegt in einem Haus, in dem ehemals mit der Mansarde drei Wohnungen waren. Meine Vermieter sind die Eigentümer des Hauses und bewohnen das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss. Sie besitzen das Haus seit Anfang der 80er Jahre. Nun wird das Treppenhaus/Hausflur renoviert. Der alte Linoleum auf den Stufen soll entfernt werden, der Handlauf bzw. die Holzleisten sollen abgeschliffen werden und neu lackiert und die Wände sollen auch neu gestrichen werden. Auf den Stufen kommt kein neuer Belag, sondern das Holz, welches sich darunter befindet freigelegt und versiegelt werden. Dafür darf die Treppe für 12-14 Stunden nicht betreten werden. D.h. für mich, dass ich bei meinen Eltern unterschlupfen muss.
    Meine Frage: Habe ich das Recht die Miete (Kaltmieter ohne Nebenkosten 250 €) zu kürzen? Die Januar Miete ist schon voll bezahlt. Und wie hoch fällt die Mietminderung aus? Gibt es da Urteile, die ich anführen kann – wohne in Baden-Württemberg?

    Eine Antwort wäre sehr hilfreich.
    In der Hoffnung keine Fehlbitte getan zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    Sandra Fischer

    • Mietminderung.org
      23. Januar 2017 - 16:18 Antworten

      Hallo Sandra,

      wenn Sie Ihre Wohnung einen Tag im Monat nicht nutzen können, dann können Sie die Höhe der Mietminderung doch einfach für einen Tag ausrechnen.

      Ich frage mich aber, ob dieses Vorgehen so clever wäre. Es kommt sicher nicht so gut beim Vermieter an. Schließlich profitieren Sie von der Renovierung und würden trotzdem kleinlich die Miete um wenige Euro mindern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexandra
    24. April 2019 - 07:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Partner und ich sind im September in eine Wohnung gezogen (Erstbezug). Das Treppenhaus und der Keller sowie andere Wohnungen im Haus waren zu diesem Zeitpunkt eine Baustelle (tagsüber Lärm, sehr viel Staub und Zigarettenrauch der Bauarbeiter). Wir haben unterschrieben, dass wir einverstanden sind, dass Bauarbeiten stattfinden, welche November 2018 abgeschlossen sein werden und wir keine Mietminderung für diesen Zeitraum verlangen. Jetzt ist es Ende April und die Bauarbeiten laufen immer noch. Letzte Woche war die Treppe gesperrt wegen Streicharbeiten und die Bauarbeiter mussten auf den Fahrstuhl ausweichen. Gleichzeitig gab es einen Einzug. Am Fahrstuhl kam es daher zu Wartezeitem von 10-15 Minuten. Heute Abend wird das Stockwerk gestrichen und muss 12 Stunden trocknen, weswegen wir in dem Zeitraum in der Wohnung bleiben müssen.
    Wir sind recht flexibel und tagsüber nicht in der Wohnung. Als ich eine Woche krank Zuhause lag, habe ich den Lärm erstmalig mitbekommen. Ich finde es prinzipiell nicht korrekt, dass die Baustelle bis November angekündigt wurde und fast ein halbes Jahr später immer noch nicht abgeschlossen ist.
    Meine Frage wäre, ob eine Forderung nach Mietminderung in diesem Fall angebracht ist?
    Herzliche Grüße
    Alexandra

    • Mietminderung.org
      24. April 2019 - 09:45 Antworten

      Hallo Alexandra,

      wenn Sie den Mangel nur für einen bestimmten Zeitraum akzeptiert haben, sehe ich jetzt keinen Grund, die Miete nicht zu mindern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manfred G.
    13. Mai 2019 - 17:32 Antworten

    Hallo,
    Unser Hausflur (12 Mieter, Berliner Altbau) ist seit Mitte Januar eine Baustelle. Man fing damit an die Klingeln zu demontieren, anschließend wurde der Boden und das Geländer abgeschliffen, dann wurde gestrichen. Jetzt ist seit Wochen alles halbfertig. Der Wände sind nicht fertig gestrichen, der Teppich ist an manchen Stellen nicht richtig befestigt, die Klingel an den Wohnungstüren sind im Monat 5 immer noch nicht wieder dran. Es heißt es gäbe Probleme mit dem Auftraggeber. Soll ich mich jetzt mit der altehrwürdigen Berliner Immobilienverwaltung anlegen oder lieber die Klappe halten. Nicht, dass mir Wochen später die Schikane-Eigenbedarfskündigung vorliegt oder sowas. Dann haben wir bei der aktuellen Mietsituation in Berlin ein Probelm. Soweit ist es schon.

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