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Mietminderung bei fehlendem oder mangelhaftem Briefkasten

Ein Briefkasten gehört zur Grundausstattung und damit zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Zwar ist der Mieter gesetzlich nicht verpflichtet, postalisch erreichbar zu sein. Er ist nur meldepflichtig, wenn er in der Gemeinde wohnhaft ist. Die durch die postalische Nichterreichbarkeit entstehenden Nachteile trägt der Mieter selbst.

Auch der Vermieter sollte ein Interesse daran haben, dass der Mieter postalisch erreichbar ist. Will er schriftlich kündigen, ist er für den Zugang der Kündigung beweispflichtig. Will er auf die persönliche Übergabe verzichten, bleibt ihm nur der Einwurf in den Briefkasten des Mieters.

Üblicherweise findet sich dennoch zu jeder normalen Wohnung ein Briefkasten. Bei fehlendem oder mangelhaftem Briefkasten kommt daher eine Mietminderung in Betracht. Auch wenn im Mietvertrag das Vorhandensein eines Briefkastens nicht ausdrücklich vereinbart oder zugesichert wird, gehört er zweifelsfrei zum Grundstandard einer Wohnung.

Postzustellung ist nicht briefkastenabhängig

Es wäre für einen ordentlichen Mieter unzumutbar, wenn er seine Post persönlich am Postamt abholen oder sie vor seiner Wohnungstür liegend in Empfang nehmen müsste. Allerdings genügt es, wenn die Post unter dem Türschlitz durchgeschoben wird. Erhält der Mieter eine amtliche Zustellung, gilt diese notfalls auch mit der Niederlegung bei der Post oder bei der persönlichen Empfangnahme als zugestellt.

Innenliegende Briefkastenanlage begründet keine Mietminderung

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, in einem Mehrfamilienhaus einen von außen zugänglichen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Es liegt im Ermessen des Vermieters, wie er in zuverlässiger Weise die Postzustellung ermöglicht. Dazu kann es genügen, wenn er den Postzustelldiensten einen Haustürschlüssel aushändigt, mit dem diese in den Briefkastenbereich des Hauses gelangen können (LG Frankfurt/Oder, Urt.v. 28.5.2010, Az. 6a S 126/09).

DIN 32617 ist unverbindlich

Eine seit 2003 geltende DIN 32617 stellt keine verbindliche Rechtsnorm dar. Sie beinhaltet nur eine Empfehlung insbesondere der Deutschen Post, dass Briefkästen eine bestimmte Größe haben und von außen zugänglich sein sollen.

Dennoch hat der Mieter standardmäßig Anspruch, dass der Briefkasten eine bestimmte Größe aufweist und in der Lage ist, Zeitschriften und die DIN-4 Umschläge aufzunehmen. (LG Berlin MM 1990, 261: 0,5 % Mietminderung).

Mietminderung bei defektem Briefkasten

Bei einem defekten Briefkasten sprach das AG Potsdam (WuM 1996, 760) eine Mietminderung von 2 % zu.

Auch nach einer Entscheidung des AG Mainz (Urt.v. 06.05.1996, Az. 8 C 98/96) gehöre ein Briefkasten zum allgemein üblichen Ausstattungsstandard einer normalen Wohnung. In diesem Fall war die Post infolge des Alters und der Abnutzung des Briefkastens und des defekten Schließmechanismus regelmäßig vom Regen durchnässt.

18 Antworten auf "Mietminderung bei fehlendem oder mangelhaftem Briefkasten"

  • Heinz
    22. August 2014 - 14:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vor fast 19. Jahren als ich in meine Wohnung zog, habe ich an mein Briefkasten ein Namensschild mit dem Anfangsbuchstaben meines Vornamen und vollständigen Nachnamen bei ein Schlüsseldienst für 6,00 DM anfertigen lassen. Es war vor kurzem noch immer wie neu. Eine besondere Vereinbarung im Mietvertag steht dort nicht, nur eine übliche Klausel, was Kleinreparaturen betrifft, aber nicht im Zusammenhang des Briefkasten.

    Nun kam es zum Eigentümerwechsel, der neue Vermieter hat nun an den Briefkästen überall die Namenschilder gegen einfache Papierschilder nur mit Nachnamen ausgetauscht und ich fand mein voriges Namensschild wie Bonbonpapier zerknüllt in mein Briefkasten. Ich war erschrocken über den Vorgang, auch wurden wir nicht informiert. Mein Nachbar war auch erschrocken darüber, da war aber sein Namensschild was auch aus Kunstoff mit sein Anfangsbuchstaben vom Vornamen versehen war und Nachnamen nur mit genannten Nachnamen von ein Papierschild wie eine Etikette überklebt. Da sein Schild noch darunter war, haben wir uns besprochen und den ursprünglichen Zustand wieder hergestellt. Eine Angestellte der Hausverwaltung störte sich daran und wollte, dass das wieder anders soll, denn wir dürfen das nur mit unseren Wohnungstüren, nicht mit den innen liegenden Briefkästen, was die Hausordnung betrifft, aber davon wussten wir nichts, gab ich ihr zu verstehen, schliesslich steht wie ich nun noch mal in unseren Mietverträgen und Hausordnung gesehen habe nichts davon und wir hätten es lieber gehabt man hätte uns vorher informiert, anstatt mein Namensschild zu beschädigen…. Ist das rechtens, das der Vermieter sowas macht? Oder kann ich verlangen dass das alte wie neu aussehende Namensschild bleibt? Auch wenn unvorhergesehen alles einheitlich aussehen soll, wovon wir hier nichts wussten. Ja das Namenschild weicht bei mein Nachbarn nur vom Material und Anfangsbuchstaben des Vornamen ab. Bei mir war das die Farbe, aber die meisten hatten bei uns auch die gleiche Farbe ein schwarzes Kunstoffschild mit weißen Buchstaben. Wir haben hier auch nicht viele Mietparteien. Ich würde mich auf eine Antwort hieru von Ihnen freuen.

    MfG
    Heinz

    • Mietminderung.org
      24. August 2014 - 17:24 Antworten

      Hallo Heinz,

      danke für Ihren Kommentar. Leider kann ich Sie nur zur Beratung an einen Anwalt verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel Seifert
    2. Februar 2016 - 18:27 Antworten

    Hallo allerseits,

    auch wenn dieser Eintrag schon ein wenig älter ist, hoffe ich das ich dennoch hier eine Antwort bekomme.

    Ich bin zum 1.6.2014 in meine erste eigene Wohnung gezogen. Schon bei der Übergabe (auch im Übergabeprotokoll vermerkt) wurde der defekte Briefkasten bemängelt (Übrigens ist die gesamte Briefkastenanlage in einem schlechtem Zustand).
    An meinem Briefkasten (neben der Haustür zum Flur gelegen, also von außen und innen erreichbar) fehlt seit Einzug das Schloss komplett. Dadurch steht die Tür offen und meine Post fällt ausnahmslos immer beim Einwurf auf den Boden des Hausflurs und gelangt sogar ab und an unter den Papiermüll.

    Kann/Darf ich nun meinen Vermieter diesbezüglich eine Mietminderung androhen wenn er dagegen nichts unternimmt? Wie Hoch darf eine Mietminderung ausfallen? (auch 2% von der Kaltmiete wie in dem Gerichtsentscheid wie im Atikel beschrieben). Und darf die Mietminderung auch Rückwirkend angewandt werden? (Sind immerhin nun schon 21 Monate)

    Für Hilfe in der Sache bin ich jedem sehr Dankbar.

    Liebe Grüße

    Daniel

    • Michelle
      25. November 2021 - 14:40 Antworten

      Hallo,
      Wir sind in eine neue Wohnung gezogen. Bei der Schlüsselübergabe hatte der Mitarbeiter der Hausverwaltung den Schlüssel für den Briefkasten vergessen. So wurde im Protokoll festgehalten, dass der Schlüssel nachgereicht wird. Seit nunmehr zwei Wochen reagiert der Angestellte weder auf E-Mails noch Anrufe und wir haben immer noch keinen Schlüssel – unsere Nachbarn aber schon!
      Können wir in diesem Fall Mietminderung geltend machen? Und wenn ja, wie gehen wir am besten vor?

  • Michelle
    11. Juni 2016 - 13:21 Antworten

    Hallo,

    wir haben einen etwas anderen Fall hier.
    Und zwar handelt es sich bei uns um ein Fitnessstudio, mit Mittagspause, in der meistens die Post zugestellt wird.

    Wir haben eine intakte Briefkastenanlage im Haus, aber unser Studio hat keinen davon. Dafür haben andere Mieter 2-3 Briefkästen.

    Der Hausverwalter ist nicht gleich der Eigentümer. Unser zuständiger Eigentümer hat nur unsere Mietfläche gekauft und hat quasi mit den anderen Flächen nichts zu tun.
    Er wurde damals etwas über’s Ohr gehauen und hat damals schon keinen Briefkasten zur Fläche bekommen.

    Jetzt ist allerdings die Frage, ob wir als Betrieb die Pflicht haben, einen Briefkasten zu haben, was ja eigentlich logisch wäre.
    Es gab schon öfter Probleme, dass Lieferanten auf den Hinweis hin, dass wir keinen Briefkasten haben, antworten, ‘das ist doch Quatsch, jeder hat einen Briefkasten’ und wir sollten uns eine andere Ausrede überlegen.

    Wie ist das geregelt? Haben wir das Recht beim Hausverwalter einen Briefkasten einzufordern?

    Liebe Grüße
    Michelle

    • Tom
      21. April 2023 - 11:30 Antworten

      Ich würde freundlich um einen Briefkasten bitten. Bekomme ich keinen und erhalte stattdessen den Hinweis, daß nur die gekaufte Mietfläche das Eigentum des Vermieters ist, würde ich bei den nächsten Gebühren für Wege- und Straßenreinigung sowie Winterdienst mit derselben Ausrede die Zahlungen verweigern.

  • Silvia Ritter
    8. September 2016 - 10:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    gilt diese Seite auch 2016 noch?

    Ich habe folgende Frage dazu:
    Lt. Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 28.5.2010, Az. 6a S 126/09 ist der Vermieter nicht verpflichtet, in einem Mehrfamilienhaus einen von außen zugänglichen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Es liegt im Ermessen des Vermieters, wie er in zuverlässiger Weise die Postzustellung ermöglicht. Dazu kann es genügen, wenn er den Postzustelldiensten einen Haustürschlüssel aushändigt, mit dem diese in den Briefkastenbereich des Hauses gelangen können.
    Nun ist bei mir aber selbst das nicht gewährleistet. Die Briefkästen befinden sich im Treppenhaus, die Post wird durch den Türschlitz der Hauseingangstür geworfen, das könnte man als eine Art „Gemeinschaftsbriefkasten“ bezeichnen. Einen Schlüssel zum Haus hat der Zusteller nicht. Es obliegt der Willkür der Hausbewohner, sich dort Briefe herauszufischen oder diese in die im Treppenhaus befindlichen Briefkästen zu verteilen.

    Ich habe das Problem mehrfach beim Vermieter angesprochen, da wiederholt Briefe lange Zeit „verschwunden“ waren, manchmal sind sie dann nach 1 Woche plötzlich in meinem Kasten gewesen. Zuletzt lag ein komplett geöffneter Brief vor meiner Wohnungstür… Er verweist darauf, dass ich beim Einzug den Zustand so akzeptiert habe und lehnt die Anbringung von Außenbriefkästen ab.
    Die Post weist meine Beschwerde auch zurück und stellt nun gar nicht mehr zu, wenn ich nicht daheim bin, was regelmäßig der Fall ist, weil ich berufstätig bin. Ich muss nun jedes Mal zur Postfiliale fahren, um meine Briefe abzuholen. Das ist kein hinzunehmender Zustand mehr für mich!

    Was kann ich machen?

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    S.

    • Mietminderung.org
      8. September 2016 - 12:31 Antworten

      Hallo Silvia,

      ich würde den Vermieter mit Nachdruck und Fristsetzung dazu auffordern, die Postzustellung in Ihren Briefkasten zu ermöglichen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Grazyna Schröder
    29. Mai 2017 - 20:59 Antworten

    Hallo, und ich habe noch was anderes. Seit Dez 2016 wohne ich in einer 2-er WG als Untermieterin mit einem Untermietvertrag. Nach dem ich eingezogen war, wurde mir gesagt, es gäbe leider nur einen Schlüssel zum Briefkasten. Bis jetzt hing er immer in der Küche. Zum 31.06.17 habe ich gekündigt. Seit kurzem nimmt meine “Vermieterin” den Schlüssel immer an sich und trotz einer mündlichen und schriftlichen Verwarnung, kann ich nicht mal überprüfen, ob ich eine Sendung erhalten habe.
    heute habe ich einen Zettel an den Postboten mit einem Klebeband am Briefkasten angebracht mit der Bitte, an mich adressierte Sendungen ins Zeitungsfach zu legen. Der Zettel ist entfernt worden. Welche kurzfristig wirkende Schritte kann ich unternehmen,um die Nutzung des Schlüssels zu erwirken.
    Lieben Dank für Ihre Hilfe.

  • Kiki
    20. März 2019 - 18:47 Antworten

    Kann ich die Miete mindern und wenn um wie viel Prozent, wenn mir der Vermieter den Briefkasten abgebaut hat, er mir den Zugang zum Wäscheraum (Waschmaschine) verwehrt und er mir nach über 3 Jahren (es war im Vertrag zugesichert) immer noch keine Anschlüsse zum Einbau einer Küche für z.B. Backofen oder Waschmaschine installiert hat, der Vermieter der mit im Haus wohnt, mir ständig droht, laut rumschreit und mich schwer beleidigt?

    Vielen lieben Dank schon jetzt für die Antwort.

  • Kemper, Karl
    31. Oktober 2020 - 15:01 Antworten

    Bei Einzug hatten wir Rolläden an den Fenstern (ALU-Rahmen, alt) und im Rahmen der Modernisierung bekamen wir einen Vorbaubalkon und neue Fenster, diese aber ohne Rolläden. Im Ankündigungsschreiben stehen neue Fenster, etwas weiter steht “Dämmung der Rolladenkästen” – wir haben aber keine mehr. Im Frühjahr und im Herbst steht die Sonne so tief, daß sie ins Wohnzimmer hineinscheint und ich an meinem Schreibtisch nicht arbeiten kann, die die Sonne voll auf den Monitor scheint. Pause machen und TV gucken geht auch nicht, da die Sonne auch da stark scheint. Ich habe dies beim Vermieter reklamiert und wurde vom Bauleiter so lange hingehalten, bis das Objekt soweit fertig war und er sich verpieseln konnte. Ich habe die Mieterhöhung von rd. 80 € abgelehnt und zahle seit dem 01.09. die alte Miete, ungekürzt. Parallel – weil die im Büro blöde sind – bekomme ich Mahnung wgn. Mietrückstände. Man hat mich als Neumieter mit einer höheren Grundmiete eingestuft, aber ich bin seit 3 Jahren Mieter. Lt. Vermieter schulde ich pro Monat rd. 290 €, aber die Mieterhöhung ist lt. Schreiben der LEG nur rd. 80 € mtl. 0 3x 80 € = 240 €. Ich habe bereits mehrfach um Rückmeldung vom Forderungsmanagement gebeten, aber das kriegen die nicht auf die Kette. Ich will meine Rolläden haben – in der heutigen Zeit mit dem ganzen Pusemuckel in DE ist es ein Witz, Wohnungen im EG zu modernisieren ohne Rolläden einzubauen, zumal diese ja die Mieter zahlen.

    • Mietminderung.org
      2. November 2020 - 10:38 Antworten

      Hallo Karl,

      danke für Ihren Beitrag. So unschön es ist, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass der Vermieter Rolladen nachrüsten wird. Vielleicht sind Vorhänge zum Abdunkeln der Räume eine sinnvolle Lösung?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johannes Gaiser
    2. November 2020 - 08:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Bei einer Renovierung wurde mein Namenschild verändert, jedoch hat die Hausverwaltung dann meinen Nachnamen falsch geschrieben. Da die Wohnung über 300 Wohneinheiten hat, schaue ich nicht die Türklingel immer an, weil ich auch die Nebentür normalerweise nutze. Das resultiert, dass ich in den Letzten Monaten alle meine Bestellungen nicht bekommen habe. Was könnte man darüber tun?

    Vielen Dank,
    Johannes Gaiser

    • Mietminderung.org
      2. November 2020 - 10:16 Antworten

      Hallo Johannes,

      Sie könnten die Hausverwaltung bitten, Ihre Klingelschild schnellstmöglich wieder korrekt zu beschriften. Ein eigenes provisorisches Schild wäre ein Anfang.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia Z
    21. November 2023 - 20:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich wohne seit 1983 in einem Altbau-es gibt für alle Mieter einen Briefkasten, nur die die im Vdhs.Parterre wohnen nicht. Die Postzustellung erfolgte seitdem über einen Briefschlitz an der Wohnungstür.
    Leider hat sich bei der Postzustellung einiges geändert. Die Post ist der Meinung, dass ich einen Briefkasten haben muss, damit die Zustellung korrekt erfolgen kann. Es ist nicht immer der/die gleiche Postbote/in, daher kann nicht erwartet werden, dass die Post zugestellt werden kann.
    Einige Post ist nicht angekommen- dies hat sich bestätigt, denn jetzt meldet sich das Bezirksamt, dass ich mich nicht abgemeldet hätte, da ich hier nicht mehr wohnen würde.
    Meine Frage daher: Muss mir der Vermieter einen Briefkasten zur Verfügung stellen?
    Ich habe dies bereits dem Hausverwalter gemeldet- doch bis heute kam keine Antwort- keinerlei Reaktion.
    vielen Dank
    Claudia Z.

    • Mietminderung.org
      22. November 2023 - 08:24 Antworten

      Hallo Claudia,

      recherchieren Sie nach der Rechtslage und sprechen Sie Ihren Vermieter erstmal freundlichen auf eine Lösung mit Briefkasten an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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