Go to Top

Mietminderung bei Heizungsausfall und Warmwasserausfall

Der Vermieter muss heizen. Bei einem Heizungsausfall und/oder Warmwasserausfall befindet sich die Wohnung in einem nicht vertragsgemäßen Zustand und begründet ein Recht zur Mietminderung auf Mieterseite. Der Mieter ist im vertragsgemäßen Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt.

Für den Heizungsausfall gilt dies insbesondere in der Heizperiode. Ein Warmwasserausfall kann auch im Sommer problematisch sein. Wird das Wasser über die Heizung aufgewärmt, bedingt ein Heizungsausfall meist auch den Warmwasserausfall. Die Minderungsquote richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung.

Auf jeden Fall ist der Vermieter für das ordnungsgemäße Funktionieren der Heizungsanlage verantwortlich (OLG Dresden WuM 2002, 541).

Heizperiode und Behaglichkeitstemperatur

In der allgemein üblichen Heizperiode im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April des folgenden Jahres (LG Düsseldorf BlGBW 55, 31) und auch der übrigen Jahreszeit muss der Vermieter die Heizung so betreiben, dass der Mieter in seiner Wohnung eine „Behaglichkeitstemperatur“ vorfindet. Dies gilt für Sommer- und Winterzeit gleichermaßen.

Die Mindesttemperaturen liegen in Aufenthaltsräumen bei 20°Celsius bis etwa 22° Celsius (OVG Berlin WuM 1981, 68; LG Köln WuM 1980, 17). In Küche, Schlafräumen, Hausflur und nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen kann die Temperatur auch darunter liegen (18° – 20° C).

Minderungsquote bei Heizungsausfall

Fällt die Heizung vollständig aus, richtet sich die Minderungsquote nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Ist die Wohnung infolge der Temperaturverhältnisse unbewohnbar, kann die Minderung durchaus bis zu 100 % betragen. In der Regel dürfte dies im Winter, weniger im Sommer, der Fall sein.

Voraussetzung ist aber ferner, dass sich der Heizungsausfall oder Warmwasserausfall erheblich auswirkt. Ein kurzzeitiger Ausfall gehört mithin zum allgemeinen Lebensrisiko eines Mieters. Dies gilt umso mehr, wenn der Vermieter sich regelmäßig um die Wartung der Heizungsanlage kümmert und von der Situation selbst überrascht wird. Wo die Grenze zur Erheblichkeit und damit zur Unzumutbarkeit verläuft, ist eine Frage der Umstände im Einzelfall. Mehr zur Mietminderung bei einem Heizungsausfall.

Minderungsquote bei im Warmwasserausfall

Auch Warmwasser gehört zum Standard einer Mietwohnung. Es ist für die Körperhygiene unabdingbar. Der Vermieter muss die Vorrichtung zur Wasserversorgung das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb halten (AG München WuM 1987, 382). Dazu muss er auch ständig ausreichend warmes Wasser liefern.

Der Mieter darf üblicherweise eine Warmwassertemperatur von ca. 40 ° C erwarten (LG Berlin NZM 1999, 1039; LG Hamburg WuM 1978, 242).

In § 2 Ziffer 5 Betriebskostenverordnung ist die Belieferung mit Warmwasser eine umlagefähige Nebenkostenposition, die der Mieter in jedem Fall bezahlen muss. Bekommt er für sein Geld keine Leistung, zahlt er zwar keinen Energieverbrauch, muss aber auch selbstverständlich die Miete mindern können. Mehr zur Mietminderung bei Warmwasserausfall.

Bemessung der Minderungsquote

Für die Höhe der Minderung ist nicht nur der Zeitraum maßgeblich, in dem die Mindesttemperaturen der Heizung unterschritten werden oder kein Warmwasser zu Verfügung steht. Bei der Heizung kommt es auch darauf an, ob alle Räume der Wohnung betroffen sind, welche Räume betroffen sind (Wohnzimmer oder Schlafzimmer), aber auch, inwieweit sich der Mieter überhaupt in der Wohnung aufhält. Klare Vorgaben oder pauschale Bewertungsmaßstäbe gibt es dazu nicht. Im Streitfall muss ein Gericht entscheiden.

Fällt das Warmwasser aus, kommt es darauf an, ob der Ausfall komplett ist oder sich nur im Bad oder nur der Küche abspielt. Je nachdem bestimmt sich das Ausmaß der Beeinträchtigung.

Heizungsausfall bei Nachtabsenkung

Macht sich der Heizungsausfall in der Nacht bemerkbar, ist die Nachtabsenkung zu berücksichtigen. Verbleiben die Temperaturen in der Zeit von 6 Uhr morgens bis ca. 23 Uhr abends bei ca. 18 Grad Celsius (LG Berlin NZM 1999, 1039), ist die Beeinträchtigung für den Mieter unerheblich.

Informationspflicht und Selbstabhilfe des Mieters

Bei Versorgungsproblemen muss der Mieter den Vermieter umgehend informieren und ihm die Instandsetzung ermöglichen. Reagiert der Vermieter nicht, darf der Mieter auch zur Selbsthilfe greifen und die Reparatur eigenhändig im eigenen Namen in Auftrag geben und den Rechnungsbetrag vom Vermieter ersetzt verlangen.

Bei einem längeren Totalausfall der Heizung oder der Warmwasserversorgung kann der Mieter nach Fristsetzung auch fristlos kündigen (OLG Dresden WuM 2002, 541), sofern die Situation unzumutbar ist.

Rechtsprechung zum Heizungsausfall:

  • Heizungsausfall im Schlafzimmer im Winter: 20 % (LG Hannover WuM 1980, 130);
  • Heizungsausfall in der Heizperiode: 40 % (LG Berlin GE 1993, 861); 50 % (OLG Frankfurt ZMR 1974, 42); 50 % (LG Kassel WuM 1987, 271); 75 % (LG Berlin ZMR 1992, 302); 100 % (LG Hamburg WuM 1976, 10);
  • Heizungsausfall im Sommer bei Außentemperaturen von 13° – 17,5°: 50 % Mietminderung (AG Waldbröl WuM 1981, 8);
  • Raumtemperatur 14 – 15°: 70 % Mietminderung im Winter und Ausfall des Warmwassers (AG Görlitz WuM 1998, 315).
  • Heizungsausfall an 4 besonders kalten Wintertagen: 0 % (AG Erkelenz ZMR 1999, 259): Entscheidung ist unverständlich, Gründe unbekannt, wird gerne von Vermietern zitiert.

Rechtsprechung zum Warmwasserausfall:

  • Kein Warmwasser nach 22 bis 7 Uhr: 7,5 % Mietminderung (AG Köln WuM 1996, 701);
  • Ausfall des Warmwasserboilers im Badezimmer: 15 % ((AG München NJW-RR 1991, 845);
  • Ausfall der Warmwasserversorgung, Wohnungstemperatur im Winter nur 15°: 70 % (AG Görlitz WuM 1998,315);
  • Wegfall der Warmwasserversorgung (+ Vorenthaltung des Kellers): 30 % (AG Darmstadt WuM 1983, 151).

38 Antworten auf "Mietminderung bei Heizungsausfall und Warmwasserausfall"

  • Petra Wilhelm
    25. Oktober 2013 - 20:27 Antworten

    Unser Vermieter hat die Gasrechnung nicht bezahlt, somit uns im Haus Warmwasser und Heizung am 28.10.2013 abgedreht werden. Was können wir tun, die Rechnung bezahlen oder abwarten was passiert?

    • Mietminderung.org
      26. Oktober 2013 - 11:49 Antworten

      Hallo Petra,

      ich kann mir kaum vorstellen, das einzelne Mieter die Gasrechnung für ein ganzes Haus bezahlen wollen. Der Gas-Vertragspartner ist ja auch der Vermieter. Im Zweifel sollten Sie sich dazu rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin Meyer
    11. November 2013 - 14:05 Antworten

    Guten Tag,
    seit dem 07.11.2013 funktionieren die Heizungen im ganzen Haus nicht mehr. Des weiteren gibt es keine Warmwasserversorgung. Ein Anruf letzte Woche beim Vermieter ergab, das der Energieversorger ein technisches Problem hat und die Reperatur augrund eines fehlenden Teils bis zum 09.11.2013 dauern wird. Heute haben wir den 11.11.2013 und die Wohnung ist weiterhin kalt (Heizung und Warmwasser). Die Wohnsituation ist nicht ertragbar und die Wahrscheinlichkeit einer Erkältung sehr hoch.
    Was kann ich als Mieter unternehmen?

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Martin

  • Marina
    18. November 2015 - 23:28 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit in einer Zwickmühle. Ich habe ein Gastronomiegewerbe gepachtet und wir wussten dass die Heizung zwar funktioniert aber Instandgesetzt werden muss, da sie nicht auf die volle Temperatur heizt. Diese Instandsetzung wurde uns vom Vermieter bei Unterzeichnung des Pachtvertrages mündlich zugesagt.bisher hat die Heizung auch immer in Teilen funktioniert bis zum vergangenen Montag nun ist sie komplett ausgefallen.Der Heizungsmonteur war bereits vor Ort laut seiner Aussage dauert die Bestellung und die Instandsetzung der Heizung aber mindestens zwei Wochen. In unserem Gastraum hatte es derzeit gerade mal 14° und es ist unzumutbar hier Gäste zu empfangen. Haben wir hier das sehr recht zum einen die Miete zu mindern und zum anderen Schadensersatzleistungen in Form von Heizstrahler an oder ähnlichem zu vom Vermieter zu verlangen? Oder greift hier die Regelung da wir von der nicht voll Funktionstüchtigkeit der Heizungsanlage wussten dass unsere Ansprüche hinfällig sind?
    Es wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte denn im Moment sind wir ziemlich ratlos und wir können unser Geschäft unmöglich zwei Wochen schließen.
    Vielen Dank

    • Mietminderung.org
      20. November 2015 - 03:35 Antworten

      Hallo Marina,

      gerade das Gewerbemietrecht ist sehr komplex und unterscheidet sich erheblich vom Wohnraummietrecht. Ich kann Sie daher leider nur an einen Anwalt verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Aline
    3. Februar 2016 - 17:25 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter schreibt, dass die Heizung und das Warmwasser für ein paar Tage ausfallen werden (ca. 03.02. – 06.02.), da irgendwas am Heizungskeller gebaut wird. Kann ich für diese Tage auch schon eine Mietminderung beanspruchen? Was genau steht mir zu? (Ich wohne in Berlin)

    Vielen Dank und LG,
    Aline

  • Felix
    18. August 2016 - 10:16 Antworten

    Hallo,

    bei uns wurde im Zuge der jährlichen Wartung der Gastherme der Schadstoffgrenzwert nicht unwesentlich überschritten.
    Unsere Therme wurde daraufhin abgestellt, so dass wir weder heizen, noch warmes Wasser haben. Die Therme ist seit dem 18.07.2016 abgestellt und wird erst morgen, dem 19.08.2016 ausgetauscht.
    Wie viel Prozent darf ich die Miete kürzen?
    Vielleicht auch wichtig, meine Partnerin hat Urlaub und hielt sich entsprechend auch Tagsüber in der Wohnung auf. Weiterhin haben wir nachts Temperaturen zw. 10-14 grad, wodurch die Wohnung runterkühlt.

    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
    Mit freundlichen Grüßen Felix

    • Mietminderung.org
      18. August 2016 - 15:52 Antworten

      Hallo Felix,

      danke für Ihren Beitrag. Die zitierten Urteil im Artikel können Ihnen als Richtlinie für eine mögliche Mietminderung dienen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ruediger Meier-Galitis
    9. Oktober 2016 - 21:32 Antworten

    Hallo, wir sind seit 2 Monaten ohne warmes Wasser und ohne Heizung. Die Vermieterin lässt nichts machen.Da unsere Miete vom jobcenter bezahlt wird und seit ein paar Monaten etwas schief läuft hat Sie uns die Räumungsklage geschickt. Was können wir tun…

    • Monique
      18. Mai 2021 - 17:26 Antworten

      Guten Tag,

      seit dem 5.5.21 ist nun die Heizung im Keller kaputt und somit bis dato keine Heizung und Warmwasserversorgung vorhanden. Das ganze Haus ist betroffen. Ich habe nochmal gefragt, wann das Problem denn gelöst wird und ob man hier eine Mietminderung fordern könne. Die Vermietung meinte wir könnten froh sein, dass nach Pfingsten die Heizung überhaupt geliefert wird…
      Ich finde das ganz schön unverschämt! Was können wir Mieter hier tun?
      Über jeden Ratschlag wäre ich sehr dankbar.

      Liebe Grüße,
      Monique

      • Mietminderung.org
        18. Mai 2021 - 17:34 Antworten

        Hallo Monique,

        Sie als Mieterin haben das Recht auf eine Mietminderung.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Andrea
    12. November 2016 - 13:30 Antworten

    Hallo,

    seit Mietbeginn (Juni 2014) fällt bei uns jedes Mal die Heizung incl. Warmwasserversorung über Mittag für 5 – 6 Stunden komplett aus wenn die Heizungsanlage auf “Winter” oder “Sommer” gestellt wird. Ebenso befindet sich ein Notschalter ausserhalb des Heizungsraumes den irgendein Mitmieter immer wieder mal ausschaltet.
    Die letzten Jahre wurde dies immer innerhalb weniger Stunden “repariert” – dieses Jahr funktioniert das anscheinend nicht, obwohl sowohl der Hausmeister als auch der Vermieter informiert wurden.

    Welche Möglichkeiten zur Mietminderung haben wir?

    Für Ihre Beantwortung bedanke ich mich im voraus und verbleibe

    Mit freundlichen Grüssen

    Andrea aus München

    • Mietminderung.org
      16. November 2016 - 16:58 Antworten

      Hallo Andrea,

      ich würde versuchen eine nachhaltige Lösung über den Vermieter herbeizuführen. Eine Mietminderung für z.B. 4 Tage im Jahr (dann noch nur für wenige Stunden) macht viel Arbeit, zerstört das Verhältnis zum Vermieter und raubt Ihnen nur unnötig Nerven. Wenn Sie mindern wollen, sollten Sie sich dazu rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Andrea
        17. November 2016 - 19:53 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt

        Vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Heizungsproblem wurde gelöst – die Uhr hatte sich um 12 Stunden verstellt.

        Mit freundlichen Grüssen

        Andrea

        • Mietminderung.org
          17. November 2016 - 21:51 Antworten

          Sehr gut!

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Mirko
    13. Dezember 2016 - 03:05 Antworten

    Im Rahmen meines Gasanbieterwechsels prüften die Stadtwerke meinen Gaszugang. Dieser wurde dann gesperrt. Das war am Freitag. Am Montag sollte ein Installateur alles prüfen. Der konnte nichts feststellen und nun müssen komplett neue Rohre verlegt werden.

    Kann ich hier entsprechend die Miete kürzen? Immerhin ist es Winter und sehr kalt.

    • Mietminderung.org
      13. Dezember 2016 - 16:52 Antworten

      Hallo Mirko,

      mit dem Thema Mietminderung bei Heizungsausfall befasst sich der Artikel oben. Lesen Sie hier am besten nochmals genau nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Klaus Klube
    19. Februar 2017 - 15:09 Antworten

    Hallo, die Heizung und Warmwasser fielen im Monat Februar an insgesamt 6 Tagen für jeweils 1-3 Stunden aus. In dieser Zeit benutzte ich einen Heizlüfter. Zwei Fragen dazu:

    1. Kann ich für diese Tage eine Mietminderung vornehmen? Auch wenn die Heizung nur ein paar Stunden ausfiel.
    2. Kann ich auch die Stromkosten geltend machen?

    Vielen Dank!

  • Romy St John
    19. Dezember 2017 - 17:03 Antworten

    Hallo

    wir sind seit letzte Montag ohne warmwasser – ein neuer Kessel sollte bis Donnerstag installiert werden, aber wir werden für zehn Tage ohne heißes Wasser sein. Wir haben auch keine Zentralheizung, aber der Vermieter hat am Freitag zwei tragbare Heizgeräte für die Wohnung geschickt. Ist es möglich für uns um Mietminderung zu bitten?

    Danke!
    Romy

  • Kevin
    13. November 2018 - 12:48 Antworten

    Hallo,
    was kann man tun wenn die Warmwasserversorgung sowie die Heizung ausgefallen ist aufgrund der defekten Therme.
    Der Techniker hat am letzten Donnerstag die Therme abgestellt. Und bisher gab es keinen Termin für den Einbau einer neuen Therme.

  • Thaddäus
    10. Februar 2020 - 18:31 Antworten

    Liebes Team,

    unsere Wohnung wird mit Holz geheizt. Aufgrund von defekten an der Gasleitung muss der Vermieter innerhalb von 4 Wochen die Leitungen tauschen lassen, dies schafft er zeitlich nicht, deshalb wird uns dann das Gas abgestellt. Wir nutzen Gas für den Ofen und für Warmwasser. Können Sie bitte einen Tipp geben, wieviel Mietminderung uns zusteht? Es handelt sich um einen halben Monat Gasausfall. Mitte bis Ende Februar.

    Freundliche Grüße
    Thaddäus

  • Claudine
    15. Juni 2020 - 18:00 Antworten

    Guten Tag,
    erst einmal vielen Dank für dieses Portal hier, ich habe schon so viel dazu gelernt! :-)
    Meine Frage ist folgende: in unser Haus (5 Wohnungen) hat am Samstag der Blitz eingeschlagen, vier von fünf Gasthermen im Haus sind völlig zerstört – es gibt kein Warmwasser und keine Heizung (ich zahle die Gaskosten selbst, sie sind nicht in der Vorauszahlung enthalten). Die Reparatur (von der man noch nicht weiß, ob sie überhaupt machbar ist, weil alles extrem veraltet) soll am Mittwoch stattfinden. Ich und alle anderen Mieter sind also von Samstag bis Mittwoch ohne Warmwasser und müssen mit großem logistischem Aufwand auswärts duschen. Ich finde hier eine Mietminderung absolut angebracht, zumal der Vermieter sich nicht gut um die Zustände hier um Haus kümmert. In der Küche habe ich Warmwasser, das über einen Elektrospeicher erzeugt wird, es ginge also nur um das Bad. Wie gehe ich hier vor? Den Vermieter informieren und beim nächsten Mal einfach weniger überweisen?
    Vielen Dank für eine Antwort und freundliche Grüße
    Claudine K.

  • Renner
    5. Oktober 2020 - 08:17 Antworten

    Guten Morgen,

    wir haben seit dem 27.09.2020 kein Warmwasser sowie keine Heizung mehr. Der Mangel wurde am 28.09.2020 telefonisch angezeigt.
    Die Miete für Oktober wurde bereits gezahlt. Kann ich die Minderung mit der Mietzahlung für November verrechnen?

    Wie hoch ist der Minderungsanspruch?

    • Mietminderung.org
      2. November 2020 - 10:10 Antworten

      Hallo Herr Renner,

      das ist grundsätzlich möglich. Kommunizierten Sie Ihr Vorgehen / Ihre Rechnungen gegenüber dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter Kaminski
    4. November 2020 - 13:19 Antworten

    Hallo
    ,
    in der Zeit von 28.09.2020 bis 16.10.2020 ist eine Heizungsanlage im Mehrfamilienhaus (ca. 30 Parteien) ausgefallen. Die Tagestemperatur in den Wohnungen ist auf ca. 15°C gesunken.
    Am 24. Oktober habe ich einen Brief (Mängelanzeige – Mietminderung für die Wohnung) an der Hausverwaltung geschickt.
    Der Mietminderungsbetrag ergibt sich aus den folgenden Berechnungen:
    – September: (481,12 : 30) x 3 x 0,4 = 19,24
    – Oktober: (481,12 : 31) x 16 x 0,4 = 99,33
    Summ: 118,57 €
    Am 30. Oktober habe eine Schriftliche Antwort bekommen,
    Zitat: ” wir widersprechen Ihrem Mietminderungsanliegen im vollem Umfang”

    Die Fragen:
    – soll ich die ganze Miete mit Vorbehalt für den Monat November überweisen?
    – wie soll ich auf den Widerspruch der Hausverwaltung reagieren?

    Ich bitte um eine schnellstmögliche Antwort

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter

  • Christine Knop
    25. Februar 2021 - 13:09 Antworten

    Guten Tag,
    seit nun 2 Wochen haben wir weder warmes Wasser noch Heizung in der gesamten Wohnung. Die gesamte Wohnanlage ist betroffen. Und das bei einer Außentemperatur von Teilweise 2 stelligen Minus Grade. Zwar haben wir elektrische Heizgeräte uns besorgt, aber wirklich angenehm warm wird das natürlich auch nicht. Und an Duschen ist bei der Wassertemperatur undenkbar. Laut Vermieter ist die Technik der Heizanlage “explodiert”. Ersatzteile sind bestellt. Wenn wir die Miete mindern wollen, um wie viel Prozent wäre das Möglich? Und muss ich erst eine Frist setzen, bis wann der Mangel behoben sein muss, bevor eine Minderung greift oder gilt das dann ab Briefdatum?
    Dem Vermieter ist der Ausfall seit dem ersten Tag bekannt.
    Vielen Dank
    Christine

    • Mietminderung.org
      26. Februar 2021 - 07:57 Antworten

      Hallo Christine,

      die Höhe der Mietminderung ist Einzelfallabhängig und kann bis zu 100% betragen. Hier eine weitere Hilfe: Ab wann darf man die Miete mindern?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ingrid
    21. September 2021 - 16:09 Antworten

    Wir wohnen im Flutgebiet und haben seit dem 14/15 Juli weder Heizung noch Warmwasser, da das Wasser über die Gastherme geht, die in unserer Wohnung ist. Zum Duschen fahren wir zwischendurch in Hotels und nächtigen dort dann und das schon seit Juli. Hier in der Stadt sind die Gasrohre alle defekt und es ist nunmehr verkündet worden, dass eventuell Oktober/November eine provisorische Leitung aktiviert werden kann, die dann bis zu uns gelegt werden soll. Der Vermieter hat mir vor 14 Tagen gesagt, er würde, wie schon einige Familien hier in der Straße, Flüssiggas für den Übergang ordern. Letzte Woche hieß es aber dann, das würde nicht gemacht, es wäre demokratisch (VM und 2 Parteien incl. uns) abgestimmt worden, dass es kein Flüssiggas gäbe sondern abgewartet würde bis Okt/Nov. Wir sind damit nicht einverstanden, es geht nicht an, dass wir bisher schon 3 Monate und nochmals eventuell 2,5 Monate ohne Gas hier leben sollen. An seiner Entscheidung können wir wohl nichts mehr ändern aber ich würde gerne, da die Kosten für das Duschen außerhalb etc. mittlerweile nicht mehr zu überblicken sind, die Miete mindern. In welchem Umfang ist das möglich und wie muss ich mich verhalten? Ist es überhaupt rechtens und kann ich die Miete auch rückwirkend mindern? Mit dem Vermieter kann man nicht sprechen, da er sich überhaut nicht informiert und einfach seine Meinung hat. Es ist wegen der Flutkatastrophe. Ich bedanke mich für Ihre Antwort, liebe Grüße

    • Mietminderung.org
      21. September 2021 - 20:02 Antworten

      Hallo Ingrid,

      Sie sollten sich an besprechender Rechtsprechung orientieren (keine Heizung / kein Warmwassser –> siehe Artikel oben) und daran die Höhe Ihrer Mietminderung ausrichten. Wie Sie die Mietminderung rückwirkend vornehmen, lesen Sie hier.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Schweers
    20. Januar 2022 - 14:20 Antworten

    Guten Tag,

    bei uns ist seit dem 14.01.2022 ein Komplettausfall der Heizung und der Warmwasserversorgung aufgetreten. Es sind mittlerweile 12 Grad in den Wohnungen. Heute dem 20.01.2022 funktioniert leider beides noch nicht. In welcher Höhe darf ich eine Mietminderung für die jeweiligen Tage anmahnen?

    Viele Grüße

    • Mietminderung.org
      21. Januar 2022 - 11:32 Antworten

      Hallo Frau Schweers,

      pauschal kann ich Ihnen das leider nicht beantworten. Oben unter “Rechtsprechung zum Heizungsausfall” finden Sie mehrere Beispiele.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Schweers
    25. Januar 2022 - 10:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wenn ich das oben richtig lese, dürfen wir 100 % mindern bei einem Komplettausfall der Heizung und des Warmwassers (anteilig auf die betroffenen Tage).

    Viele Grüße
    C.Schweers

  • Schweers
    25. Januar 2022 - 11:14 Antworten

    Und berechnet man es von der Kaltmiete oder von der Warmmiete. In meiner Warmmiete von 600 € sind 50 € Euro für die Küchennutzung und 50 € für den Garagenstellplatz enthalten. Muss ich diese mitberechnen?

  • Elisabeth
    15. November 2023 - 14:34 Antworten

    Hallo, muss Mieter mit Holz heizen, weil Gasheizung kaputt? Die Pumpe ist ausgefallen, eine neue wird bestellt, Handwerker sind sehr schwer zu bekommen. Es gibt eine große Holzheizung für die Wohnung und zwei Kamine. Gas ist natürlich bequemer…
    Wie ist die Rechtslage?

    • Mietminderung.org
      16. November 2023 - 12:40 Antworten

      Hallo Elisabeth,

      wenn Ihnen eine Wohnung mit Gasheizung vermietet wurde, ist ein Mangel vorhanden, wenn die Gasheizung nicht funktionstüchtig ist. In aller Regel liegt dann auch ein Grund für eine Mietminderung vor, besonders im Winter. Haben Sie allerdings eine alternative Heizmöglichkeit (zum Beispiel Holzheizung oder Kamin) wird die Mietminderung entsprechend kleiner ausfallen, da der Mangel weniger schwer wiegt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert