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Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden

Wird die Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung durch Feuchtigkeit oder nach einem Wasserschaden beeinträchtigt, ist dies eigentlich schon schlimm genug. Kann der Wasserschaden nur durch den Einsatz eines Trocknungsgeräts beseitigt werden, ist der Mieter zusätzlich beeinträchtigt. Sowohl die Beeinträchtigung durch den Wasserschaden als auch die Trocknung durch den Einsatz eines Trocknungsgerätes berechtigen ihn zur Minderung der Miete.

Unabhängig davon, kann er Schadensersatz verlangen, falls sein Hausrat durch die Einwirkung des Wassers beschädigt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mieter den Wasserschaden nicht selbst verursacht hat. Führte sein unangemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten zu einem feuchtigkeitsbedingten Wasserschaden oder einer Schimmelbildung, kann er den Einsatz eines Trocknungsgerätes nicht zur Grundlage einer Mietminderung machen.

Das Ausmaß der erforderlichen Trocknung bestimmt die Minderungsquote

Die Mietminderung muss angemessen sein und bestimmt sich nach den Umständen der Situation. Dabei kommt es darauf an, in wie vielen Räumlichkeiten und wie viele Trocknungsgeräte insgesamt aufgestellt werden, wie lang am Tag und über welchen Zeitraum insgesamt diese zum Einsatz kommen, welcher Lärm verursacht wird, inwieweit der Mieter die Möbel von der Wand wegrücken oder gar aus dem Zimmer oder der Wohnung entfernen muss, usw.. Je mehr die Wohnqualität beeinträchtigt wird, desto höher die Minderungsquote.

Trocknungsgeräte: Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Schimmelbildung infolge eines Wasserschadens: 80 % Mietminderung wegen des Einsatzes zweier Trocknungsgeräte über einen Zeitraum von 1, 5 Monaten, zusätzlich wurde ein fristloses Kündigungsrecht bestätigt. Das Gericht stellte darauf ab, dass der Lebensraum innerhalb der Wohnung durch den Geräteeinsatz und das Abrücken der Möbel von den Wänden unangemessen beeinträchtigt wurde (LG Köln ZMR 2012, 625);

100 % Mietminderung, da der Einsatz von Trocknungsgeräten das Wohnen unzumutbar mache (AG Schöneberg WuM 2008, 477).

121 Antworten auf "Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden"

  • Angelina
    2. Mai 2013 - 21:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich und auch weitere Mieter des Hauses haben bereits Ende letzten Jahres Wasserflecken und Schimmel unserem Vermieter gemeldet. Leider kam bis Mitte April nichts richtiges bei rum. Nun haben Sie etwas an einem Warmwasserrohr und einem Heizungsrohr repariert und den Schaden scheinbar behoben.

    Der Schimmel verschwindet natürlich nicht von ein auf den anderen Tag und uns wurde an Trocknungsgeräte hingestellt. Diese jedoch in allen Räumen und die Schläuche machen einen schließen der Türen, bis auf Wohnungstür und Bad, nicht mehr möglich. Die Lautstärke der 4 Geräte ist kaum zu ertragen und bereitet mir nach sehr kurzer Zeit schon Kopfschmerzen. Meiner Katze kann ich den Krach auch nicht lange zumuten…

    Weder der Vermieter noch dessen Versicherung will eine alternative Wohnmöglichkeit stellen. Die Versicherung scheinbar auf Grund der Fahrlässigkeit des Vermieters.

    Der Schaden ist nicht durch uns entstanden, dennoch will der Vermieter, dass wir für die Kosten durch Beispielswiese Übernachtung im Hotel oder ähnlichen alleine aufkommen und auch keine alternative Wohnung stellen.

    Muss ich dafür zahlen, weil mein Vermieter fahrlässig war?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Mühen.

    Gruß,
    Angelina

    • Mueller
      11. August 2013 - 09:17 Antworten

      Guten Tag Herr Hundt,

      Was halten Sie für angemessen?

      Wasserschaden im Flur, Parkettentfernung, Trocknungsgerät 4 Wochen, Möbelauslagerungen.

      Beste Grüße

      Mueller

      • Mietminderung.org
        16. August 2013 - 20:36 Antworten

        Hallo Herr Mueller,

        sofern Sie keine Ersatzwohnung nutzen, kann ich nur auf die einschlägige Rechtsprechung verweisen. Was ich für angemessen halte, ist leider vollkommen irrelevant.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

        • Esra Eski
          25. August 2019 - 12:48 Antworten

          Hallo Herr Hundt,

          Unser Fall:
          Nach dem wir aufmerksam geworden sind das aus dem Wasserzähler in der Gäste-Wc Wasser tropft (Rohrbruch hinter der Wand) haben wir die Vermieterin aufmerksam gemacht allerdings meinte sie wir sollen uns mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Nach einem Telefonat, haben wir per Email Bilder an die Hausverwaltung geschickt. Es hieß der Installateur wird sich melden, von wegen! Nach 17 Tagen sollten wir in den Urlaub, habe dann zum Schluss (natürlich innerhalb diese 17 Tagen auch ) richtig druck gemacht und gesagt das wir ab Dato im Urlaub seien werden und es könnte einen Riesen Wasserschaden entstehen da unsere Wände zwischen Gäste Bad und Dusche ein Meter hoch Nass ist.
          Anschließend sollten wir unsere Schlüssel da lassen.
          Haben Nummern hinterlassen damit sie uns wegen Vorgehensweise informieren.

          Nun kommen wir nach 10 Tagen nach Hause und sehen das wir Trocknungsanlagen stehen haben, diese sollen mindestens 4 Wochen Tag und Nacht laufen, Flur beide Badezimmern sind nicht zu nutzen, zusätzlich haben wir einen Lärm und Hitze zu Hause mit einem Baby (11Monate) kaum zu überstehen!
          Mein Kind schreit Nachts und kann natürlich nicht mehr krabbeln (zwischen Flur und Wohnzimmer ist keine Tür)

          Auf was haben wir recht?
          Diese Maschinen laufen den ganzen Tag was ist auch mit dem Strom?
          Das Wasser was bisher lief?
          Schadensersatz?
          Wenns gut läuft bekommen wir ein Hotelzimmer aber ohne Küche, wir können ganz sicher nicht täglich zweimal draußen essen gehen, wer übernimmt diese Mehrkosten)?

          Wir sind echt verzweifelt:(

          Vielen Dank für Ihr Antwort

          Esra Eski

          • Mietminderung.org
            26. August 2019 - 11:10 Antworten

            Hallo Esra,

            danke für den Beitrag und für das Teilen Ihrer unschönen Situation. Ich kann Sie hier leider nur auf den Artikel oben verweisen. Dort sind Ihre Möglichkeiten beschrieben.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

          • Daniel
            14. Oktober 2019 - 13:13 Antworten

            Hallo Frau Eski,

            wir haben aktuell einen ähnlichen Fall.
            Könnten Sie mir sagen, wie Sie die Situation gemeistert haben?
            Wir haben ein 10 Wochen altes Baby daheim und nun kommen die Trockengeräte… bei dem Lärm wird die kleine nicht schlafen und wir können somit gar nicht mehr hier wohnen bleiben.

            Grüße
            Daniel

    • Günter Höhner
      11. Mai 2014 - 20:18 Antworten

      Betreff: Wasserrohrbruch im Bad eines Appartements.

      Hallo Herr Hundt,

      seit dem 13.03.2014 haben wir einen Warmwasserrohrdefekt im einem Appartement zu verzeichnen.
      Fliesen mussten entfernt werden, sodass die Legstelle geortet werden konnte. Da die Wand mit Feuchtigkeit durchzogen war, musste ein Trocknungsgerät für die Dauer von 14 Tagen aufgestellt werden.
      Bis zur Fertigstellung des Bades und die Benutzung durch den Mieter sind bisher 8 Wochen vergangen.

      Frage an Sie !
      Mit wie viel Mietminderung des Mietzinses in % können wir der Versicherung in Ansatz bringen ?

      Vielen Dank im voraus für Ihre objektive Meinung.

      Gruß Günter

      • Mietminderung.org
        14. Mai 2014 - 12:09 Antworten

        Hallo Günter,

        danke für Ihren Kommentar. Ich kann Sie leider nur auf den Artikel verweisen. Orientieren Sie bei der Berechnung der Mietminderung an der bestehenden Rechtsprechung.

        Vielleicht finden Sie auch weitere Anhaltspunkte in der Mietminderungstabelle.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

      • Ewelina
        28. Januar 2016 - 13:24 Antworten

        Hallo Günter!
        Ich bin jetzt in gleicher Situation wie Sie damals- könnten Sie mir bitte verraten, um wie viel % konnten Sie damals die Miete mindern?
        Bedanke mich im Voraus.
        Viele Grüße
        Ewelina

    • Susi
      16. Mai 2018 - 17:40 Antworten

      Guten Tag,
      ich habe seit einem Wasserrohrbruch mit anschließendem Aufbohren der Wände eine allergische Alveolitis (Lungenentzündung) , werde mit Antibiotika und Cortison behandelt. Mein Arzt schreibt im Arztbrief, dass ich mich nicht in der Wohnung aufhalten soll.
      Ich möchte eigentlich ausziehen, da das nicht der erste Schaden ist daher die Frage:
      Hätte ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn ich eine neue Wohnung finde?
      und evtl. Schadensersatzansprüche?

      liebe Grüße Susi

  • Florian Rädler
    12. Juni 2013 - 11:39 Antworten

    Guten Tag,

    vor einigen Wochen hatten wir in unseren zwei Bädern einen Wasserschaden an unseren Decken entdeckt, der durch unsere über uns wohnenden Nachbarn verursacht wurde.
    Daraufhin wurden die Decken aufgerissen und jeweils zwei Entlüfter aufgestellt, die für die nächsten zwei Wochen laufen sollten. Des Weiteren wurde Antischimmelmittel versprüht.
    Dadurch wurde die Nutzung unserer Bäder stark eingeschränkt.

    Meine Frage lautet nun, um wieviel Prozent die Miete gemindert werden kann.

    Mit dankbaren Grüßen
    Florian

    • Mietminderung.org
      12. Juni 2013 - 11:56 Antworten

      Hallo Florian,

      danke für Ihren Kommentar. Sie ahnen es vielleicht schon, man kann hier keine pauschale Angabe machen. Jede Mietminderung ist von Einzelfall abhängig.

      Hier noch ein weiterer Artikel für Sie: Mietminderung bei Schimmel im Badezimmer.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nele
    14. Juni 2013 - 12:15 Antworten

    Hallo,

    ich schließe mich mal den vorigen Kommentaren an und schildere unsere derzeitige Situation:
    Nach einem erheblichen Wasserschaden in einer Wohnung über unserer (die Mieterin ist bereits vorübergehend ausgezogen) sollen nun für 2 Wochen 2 Trocknungsgeräte in Schlafzimmer und Flur aufgstellt werden. Ein “Ausweichzimmer” ist nicht vorhanden. Küche und Bad sind uneingeschränkt nutzbar.
    Allerdings arbeiten mein Mitbewohner und ich im Schichtdienst und werden somit durch den Lärm und die Wärmeentwicklung der Geräte (bei ohnehin sehr warmen Temperaturen) in nicht unerheblichem Maße eingeschränkt sein.

    Welche Mietminderung ist hier angemessen?
    Gibt es die Möglichkeit eine alternative Unterbringung zu fordern? Beispielsweise ein Hotel o.ä.?

    Vielen dank im Voraus,
    Nele

  • Katharina
    22. Juni 2013 - 09:41 Antworten

    Lieber Herr Hundt,
    ich wohne seit kurzem in meiner neuen Wohnung. Aufgrund von starken Regenschauern hat es in meine Wohnung hinein geregnet (durch das das Dach). Sowohl die Küche als auch mein Schlafzimmer sind davon betreffen. Die Decke wellt sich mittlerweile und es hat sich Schimmel gebildet. Mein Boden wurde mit Teppich belegt und ist nicht zu lösen, dass heißt auch dort staut sich die Nässe. Nach Rücksprache mit dem Vermieter soll ich es einfach nur trocknen lassen, es ist ja schließlich nur Wasser. Den Schimmel soll ich mit Schimmelentfernungsspray bearbeiten und dann einmal drüber malern. Muss ich mir so etwas als Mieter gefallen lassen? Kann ich verlangen, dass der Schaden fachkundig behandelt wird?
    Vielen Danke jetzt schon mal,
    Katharina

    • Mietminderung.org
      23. Juni 2013 - 18:29 Antworten

      Hallo Katharina,

      Sie haben natürlich recht, der Vermieter ist für die Instandhaltung der Wohnung und für die Behebung des Schadens verantwortlich. Im Zweifel sollten Sie sich einen rechtlichen Rat einholen – das ist immer besser, als auf eigene Faust zu agieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kathleen
    30. Juni 2013 - 20:36 Antworten

    Hallo,
    wir haben in einen Monat 3 Wasserschäden in unserer Wohnung gehabt. Der erste wurde durch einen Handwerker der Wohnungsverwaltung verursacht, als über uns die Wohnung renoviert wurde. Letzte Woche kamen dann Handwerker und haben den Schaden beseitigt (Schimmelbehandlung, neu gestrichen etc). Einen Tag später ist wieder Wasser in unsere Wohnung gelaufen (in Küche und Bad), über uns in der Wohnung soll wohl irgendwie der Abfluss von der Badewanne kaputt sein. Und jetzt 4 Tage später ist erneut eine große Ladung Wasser runter gekommen. Was kann man da machen? Wäre hier eine Mietminderung möglich?

    • Mietminderung.org
      30. Juni 2013 - 20:42 Antworten

      Hallo Kathleen,

      wenn Ihr Wohnwert gemindert ist, sollten Sie auf jeden Fall über eine Mietminderung wegen dem Wasserschaden nachdenken. In meinen Augen ist Ihr Fall ein ganz klassisches Beispiel für eine mangelhafte Wohnung durch den mehrfachen Wasserschaden. Im Zweifel fragen Sie bitte einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • ein Mieter
    11. Juli 2013 - 12:10 Antworten

    Wir sind seit dem 2. Juni hochwassergeschädigt, das Wasser stand in der ganzen Wohnung ca. 2-4 cm hoch, wurde immer wieder raus geschaft mit dem Einsatz von stellenweise 10 Leuten. Uns wurde eine Monatsmiete erlassen. Wir sollten alle Heizungen auf volle Leistung (30 Grad) drehen und so oft wie möglich lüften. Seit ca. 2 Wochen schimmelt es im Schlafzimmer über Fußleiste + Ecke unten (kleiner Befall), Gästezimmer ebenfalls über der Fußleiste + Ecke (kleiner Befall), im Wohnzimmer an 2 Stellen ca. 1 m breit und 50 cm hoch, jeweils mit starker Geruchsbelästigung, in der Küche über den Fußleisten (kleiner Befall mit Geruchsbelästigung). Alle Möbel die von den Wänden abrückbar sind stehen ca. 10- 30 cm von den Wänden ab, (seit ca 5 Wochen). Der Vermieter hat sich bisher gewunden eine Trockenlegungsfirma einzuschalten. Gestern war eine Firma da und macht eine Probebohrung, (nach 6 Wochen Ringsum nasser Wände von ca 10- 50 cm) Der Vermieter redet gerne von der Natur ihren Lauf lassen und die natürliche Trocknung laufen lassen. Mir geht es darum zu erfahren was eine angemessene Mietminderung wäre, ich muß ja jetzt bald die noch ausstehende Miete überweisen und bin nicht mehr bereit unter den oben aufgeführten Gründen die volle Miete zu zahlen?

      • ein Mieter
        11. Juli 2013 - 12:17 Antworten

        Reicht es aus wenn ich die reduzierte Miete überweise und den Vermieter schriftlich darüber informiere, per Post oder Mail ?

        • ein Mieter
          11. Juli 2013 - 12:27 Antworten

          Für mich wäre es wichtig eine angemessene Mietminderung durchzuführen, mir fehlt da die Orientierung, leider. Hier noch mal die Fakten

          1. Schimmel seit ca 2,5 Wochen in allen Räumen, im Wohnzimmer der Stärkste Befall mit erheblicher Geruchsbelästigung.

          2. Alle Aussenwände feucht/klamm bis auf eine Höhe von ca. 50 cm.

          3. Seit Wochen alle Möbel wo es möglich war von den Wänden abgerückt in einem Abstand von 10- 30 cm.

          4. Sobald wir zuhause sind ist ein fast schon ständiges Lüften erforderlich um die Gruchsbelästigung einzudämmen und die weitere trocknung zu gewährleisten.

  • Pia
    30. Juli 2013 - 10:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    bei mir kommt Wasser durch die Decke, weil meiner Nachbarin über mir das Wasser durch den starken Regen in die Wohnung gelaufen ist. Jetzt hab ich zwei große Wasserflecken an meiner Decke und das Wasser läuft durch meine Lampe. Die Tapete löst sich auch schon ab. Ich kann kein Strom nutzen da das Wasser durch die Elektroleitungen läuft.
    Was ist die Pfilcht des Vermieters? Was muss gemacht werden das ich meine Wohnung wieder betreten kann?
    Derzeit kann ich nicht rein weil ich kein Strom nutzen kann.

    Viele Grüßen und Vielen Dank

    • Mietminderung.org
      30. Juli 2013 - 10:43 Antworten

      Hallo Pia,

      der Vermieter muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Wohnung wieder instand zu setzen. Da die Wohnung bis dahin mangelhaft ist, sollten Sie sich überlegen, ob Sie die Miete mindern wollen und im Zweifel vorher einen Rechtsanwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Pia
        30. Juli 2013 - 10:54 Antworten

        Okay.

        Ja daran hab ich auch schon gedacht, weil ich gerade bei einen Freund untergekommen bin was natürlich auch kein Zustand ist. Ich will mich auch nicht damit abspeisen lassen, dass das einfach so Lufttrocknen soll. Da es bestimmt 9 Stunden durch die Decke getropft hat können sie sich ja vielleicht denken, wie viel Wasser sich angelagert hat.

        Sollte ich lieber einen Anwalt einschalten oder einfach abwarten und eine Mietminderung einfordern?

        Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • Keller
    30. Juli 2013 - 19:16 Antworten

    Guten Tag,

    wir haben durch absetzten eines Rohres feuchte Wände in fünf Räumen unserer Wohnung.
    Es betrifft das Schlafzimmer, Bad, Abstellkammer, Kinderzimmer und das Wohnzimmer. Jetzt sollen Trocknungsgeräte in 6 Zimmer über einen Zeitraum von 2 Wochen aufgestellt werden.

    Wie hoch kann ich die Mietminderung ansetzen und kann ich dies noch rückwirkend machen seit bekannt werden der feuchten Wände ( seit 17.6.)

    Danke für die Antwort

    • Mietminderung.org
      1. August 2013 - 08:10 Antworten

      Hallo Frau Keller,

      Sie können sich nur an Urteilen zu ähnlichen Fällen mit einem Wasserschaden und nachfolgenden Trocknungsgeräten orientieren. Viel mehr kann ich dazu leider nicht schreiben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steffi
    9. August 2013 - 15:22 Antworten

    Hallo Zusammen,

    ich wollte in einer Woche eigentlich in eine neue Wohnung einziehen. Jetzt ist dort ein Wasserschaden, der jetzt das Einzugsdatum um 4 Wochen nach hinten verschiebt (wegen Behebung). Ich zahle ab da auch erst Miete. Kann ich durch den verursachten Wasserschaden meines Vormieters eine grundsätzliche Mietminderung bei der Vermieterin einholen?

    Liebe Grüße und danke,
    S. Bellmann

  • sabrina
    19. August 2013 - 01:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe ein Problem wegen Entschädigung oder evtl. nachträglicher Mietminderung. Ich wollte im Januar in meine neue Wohnung einziehen doch einen Tag vorher ist im Bad der Wasserschaden entstanden der sich ueber das komplette Bad, Flur, Kinderzimmer und Küche erstreckte (überall Laminat).

    Ich konnte nicht länger in der alten Wohnung bleiben und musste in die Wohnung ziehen trotz dem Schaden und hatte nun nur Schlafzimmer und Wohnzimmer. Alle anderen Räume waren nicht nutzbar selbst das Bad nicht. Ich durfte nur das Waschbecken nutzen um mir Wasser zu holen.

    Nun habe ich keine Ahnung was ich ca. an Entschädigung bekommen kann, da ich ja nicht kochen konnte und duschen usw. Und ich musste die ganzen Möbel irgendwo unterstellen.

    Desweiteren habe ich eine einjährige Tochter die ich in der Wohnung in einem Laufstall lassen musste, weil es sonst zu gefährlich war. Desweiteren hat es in der Wohnung auch gestunken und ich habe durch den Wasserschaden eine chronische Nasennebenhoehlenentzuendung bekommen. Hoffe sie können mir helfen den ich will eigentlich keinen Anwalt einschalten will ja in der Wohnung bleiben.

    Habe vergessen zu schreiben das die Troknung und Instandsetzung 3 Monate gedauert hat.

    MfG Sabrina A.

    • Mietminderung.org
      19. August 2013 - 22:39 Antworten

      Hallo Sabrina,

      ich denke ohne den Druck eines Anwalts werden Sie kaum etwas ausrichten können. Gerade weil der Schaden ja schon ein knappes halbes Jahr zurückliegt. Mehr dazu lesen Sie unter: Ist eine Mietminderung rückwirkend möglich?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • R.Schönbrunn
    19. August 2013 - 10:35 Antworten

    Guten Morgen Herr Hundt,

    ich habe ebenfalls ein Problem mit Wasserschaden/Trocknungsgeräten.

    Und zwar ist dem Mieter unter mir vor ca einem Monat aufgefallen dass sich in seinem Bad an der Decke Wasserflecken bilden. Herausgekommen ist, dass 2/3 meines Badewassers unter die Badewanne laufen und nicht durch das Rohr, da eine Schraube abgerostet ist. Das Wasser ist schon in die Wand gezogen, die Schlafzimmer und Badezimmer trennt. Im Schlafzimmer lösten sich unten langsam die Tapeten und kleine Wasserflecken mit roten Punkten in der Mitte traten auf. Dort wurde nun die Tapete entfernt, Folie geklebt, Schläuche verlegt und natürlich das gute alte Trocknungsgerät aufgestellt. Dieses steht im Flur und leitet einen Schlauch ins Badezimmer und einen ins Schlafzimmer. Meine Wohnung ist sehr klein (45qm) und man kann kaum laufen. Im Schlafzimmer läuft dann noch ein Schlauch quer durchs Zimmer zum Fenster hinaus, was also die ganze Zeit offen steht und sich zu allem Übel an einer Straße befindet, die zwischen 5-7 Uhr sehr laut ist. Normalerweise halte ich die Fenster im Schlafzimmer in der Nacht daher geschlossen. Die Räume an sich, wie gesagt sehr klein, sind nun natürlich völlig durcheinander und alles ist verstellt, da ich die Wand im Schlafzimmer komplett räumen musste und nun alles vor meinem Bett und Schrank steht. Dort sitze ich normalerweise und arbeite von Zuhause aus. Aktuell sitze ich im Wohnzimmer an einem kleinen Gartentisch. Im Badezimmer (ohne Badewanne sowieso nur ca 3qm Fläche) steht ebenfalls der Schrank von unterm Waschbecken vor der Toilette, da sonst der Schlauch nicht unter die Badewanne reichen würde.
    Die einzigen Zimmer die also zu 100% bewohnbar sind, sind Küche und Wohnzimmer. Die Lautstärke allerdings macht auch hier nicht Halt. Ich bezahle 350€ Warm/Monat. Nun frage ich mich wie ich herausfinde um wieviel ich die Miete kürzen darf. Die Trocknungsgeräte wurden übrigens Anfang des Monats aufgestellt, als die Miete für August schon überwiesen war. Kann ich da noch etwas machen? Ich war mir nämlich ehrlich gesagt etwas unsicher, da ich erst dachte ich dürfe meine Miete nicht mindern wenn sich der Vermieter um Beseitigung des Problems kümmert. Doch als Freunde gekommen sind und mich fragten wie ich das aushalte und meinten, dass ich doch in ein Hotel gehen solle, dachte ich dass ich doch mal nachschauen sollte. Ja, da wäre ich nun. Ich habe leider kein passendes Urteil gefunden.

    Es wäre nett wenn Sie mir einen Hinweis geben könnten. Denn nun habe ich so viel gelesen dass ich nicht weiß wie ich am besten Handeln soll.

    Ach und im Übrigen soll nun das Badezimmer erneuert werden – neue Badewanne und Fliesen. Es steht noch nicht fest wann das passieren soll und wie viel Zeit dies in Anspruch nehmen wird.

    Ein wichtiger Punkt noch: Seit dem 24.07, als der Wasserschaden entdeckt wurde, konnte ich natürlich meine Badewanne/Dusche nicht mehr benutzen und muss nun immer zum Freund oder der Nachbarin. Im Haus haben wir nur eine Wasseruhr die durch die Parteien geteilt wird. Trotzdem nervt es.

    Vielen Dank im Voraus,

    R. Schönbrunn

  • Daniel
    28. August 2013 - 08:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei meinem Opa im Haus ist ein Abwasserrohr geplatzt. Es gibt nasse Stellen in der Küche. Ein Gutachter stellte fest, dass das ganze Mauerwerk nass ist. In der Küche wurde ein Loch die Decke geschnitten und Trocknungsgeräte installiert. Seit dem kann mein Opa in der Küche nichts mehr so richtig machen. Die Geräte laufen 24h am Tag, ununterbrochen. Neben dem nervigen Geräusch ist es auch sehr stickig in der Küche, da mein Opa nicht die Fenster aufmachen darf. Mittlerweile bekommt er auch Probleme mit der Atmung. Die Geräte sind rund 3 Wochen in der Küche, dann sollte entschieden werden wie es weiter geht. Nach den 3 Wochen wurde noch festgestellt das in der Decke im Bad auch alles nass ist. Also das gleiche Spiel wie in der Küche. Ein Loch in die Decke und ein Trocknungsgerät installiert. Was auch wieder rund 3 Wochen dauern soll. Die Trocknungsgeräte in der Küche sind aber auch noch nicht verschwunden, weil es nach wie vor viele nasse Stellen gibt. Insgesamt dauert der ganze Spaß nun schon 6.Wochen. Mein Opa kann die Küche und das Bad nur noch sporadisch benutzen. Sein Mittelpunkt wo sich momentan alles abspielt, ist die Stube. Sein Schlafzimmer ist auch gerade noch so zu benutzen, weil dort die Küchenutensilien gelagert sind. Es ist noch nicht abzusehen wann die Geräte verschwinden und der Schaden repariert werden kann. Lt. dem Gutachter soll eine neue Decke eingezogen werden.

    Die Wohnung ist für meinen Opa momentan nicht zumutbar. Er ist 80.Jahre alt und verkraftet es nicht so einfach wie ein junger Mensch. Er wird in seinem Lebensraum stark eingeengt.

    Welche Rechte hat mein Opa oder um wie viel Prozent kann er die Miete kürzen?

    Viele Dank im voraus für Ihre Antwort.

  • Sabrina
    29. August 2013 - 11:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    Wir hatten vor mehr als 3 Wochen nach einem Unwetter einen Wasserschaden bei dem in Bad, Küche, Flur und Stube das Wasser die Denken runter kam und dadurch einige Wänder nass waren und sogar Teile des Bodens.
    Der Boden wurde zum Teil lose gemacht und umgeklappt.
    Wir hatten für ca. 1 1/2 Wochen 3 Trockungsgeräte in unserer 3 Raumwohung stehn.
    Unsere Küche ist demontiert, aber wir haben 2 Herdplatten von unserem Vermieter zur Verfügung gestellt bekommen.
    Abwaschen müssen wir in der Badewanne und Backen geht gar nicht.
    Auch ist die ganze Wohnung mit dem Küchenmöbeln voll gestellt und somit hausen wir mehr in der Wohnung als das wir darin leben.

    Unser Vermieter hat gesagt wir hätten Anspruch auf Mietminderung, aber sollten diese bitte erst beantragen NACHDEM der Schaden durch sie behoben wurde.

    Jetzt habe ich gerade mit Kollegen gesprochen die mir sagten, man kann erst dann die Miete mindern, wenn man dem Vermieter eine Frist setzt, bis wann der Schaden behoben sein soll und er dann immer noch nicht reagiert.

    Ist dies richtig? Denn dann habe ich ja keine Handhabe die Miete zu mindern.
    Aber die letzten 3 Wochen waren für uns echt der Kraus und unser 2 1/2 Sohn hat am meisten gelitten.

    MfG Sabrina

  • Reichelt
    6. September 2013 - 15:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Vor 3 Wochen entdeckte der Mieter unter uns, dass bei ihm Wasser aus der Decke kam. Bei uns wurde festgestellt, dass der Zuwasserschlauch leckte und das Wasser direkt durch die Fliesen sich den Weg nach unten suchte und wir das aber nie mitbekamen da die Küche ein leichtes Gefälle nach hinten hat und dadurch das Wasser nie vorlief. Desweiteren brachen unsere Fliesen in der Küche, da scheinbar die Holzplatte sich mit Wasser vollzog, aufquoll und keine Verlegeplatten dadrüber gelegt wurden, was dazu führte, dass die Fliesen brechen. Gutachter und Sanitärfirma waren da, läuft wohl über die Gebäudeversicherung. Im Angebot der Firma steht drin 8 Wochen Auszug aus der Wohnung für Trockungsmaßnahmen, da der Boden in Küche und Bad komplett geöffnet werden müssen. Dürfen wir für diese 2 Monate die Miete kürzen? Wir sind gezwungen mit unserer 8 jährigem Tochter mitten im Schuljahr jetzt uns eine Ferienwohnung zu besorgen, damit wir ein einiger normales Tagesablauf führen können. Wenn wir mindern dürfen, würden Sie Raten, trotzdessen weiterhin wenigstens dann die Betriebskosten zu bezahlen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Reichelt

  • Reichelt
    7. September 2013 - 00:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Danke für die Beantwortung. Laut Gutachter ist es klarer Fall Mieter gegen Vermieter. Wir hätten den Geschirrspüler jedesmal vorziehen müssen um zu überprüfen ob was ausläuft, vor der Einbauküche (Mietbestandteil) war nie Wasser zu sehen bzw zu bemerken.

    Eine Ersatzwohnung gibt es nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Reichelt

  • Pavlick
    9. September 2013 - 22:59 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Wir sind vor knapp 4 Wochen in eine 3 Zimmerwohnung gezogen und haben diese neu gemalt, dabei viel uns auf das im Schlafzimmer, und in der Küche die Tapete auf der Fensterseit nicht an der Wand festklebte, als ich dahinter geschaut habe, war im unteren Bereich eine dünne Stüropur-Schicht eingebaut, wir hatten dann trotzdem Versuch, dieses mit Kleister nochmal festzukleben und wollten diese Sache weiter im Auge behalten.
    In den folgenden Tagen, bin ich jeden morgen mit starken Kopfschmerzen wach geworden, mein Arzt hat mich auf den Kopf gestellt, ich war beim Neurologen im MRT, doch es gab keine Diagnose.
    Vor ein Paar Tagen, es war regnerisch und kalt draußen, so das wir alle Fenster in der Wohnung für ein paar Stunden als wir unterwegs waren geschlossen haben.
    Als wir zurück kamen, hat es in der Wohnung ganz unangenehm nach altem feuchtem Papier gerochen, wir konnten die Ursache dafür leider nicht aus machen!
    Einige Tage später sprachen uns Nachbarn an und fragten uns, ob wir eigentlich wissen, dass wir in eine feuchte Wohnung gezogen sind, wir waren sprachlos, man sagte uns das dieser Zustand schon seit über 5 Jahren bekannt sei und seit dem 3 verschiedene Mieter in dieser Wohnung gewohnt haben und nach ca. einem Jahr wieder auszogen sind! Die Hausverwaltung weiß von dieser Sache kümmert sich aber nich darum, die Wohnung wird immer im Sommer vermietet und das Problem taucht erst zum Winter hin richtig auf, dann wir immer behauptet der Mieter lüftet nicht richtig,
    Was können wir jetzt tun? Müssen wir sofort wieder ausziehen? Das was die Verwaltung macht ist doch Strafbar oder nicht?
    Über eine Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen!
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Pavlick

    • Mietminderung.org
      9. September 2013 - 23:10 Antworten

      Hallo Pavlick,

      wenn Sie aus dem Mietvertrag wieder raus kommen wollen, brauchen Sie in meinen Augen auf jeden Fall rechtliche Unterstützung. Wenn Sie also ausziehen wollen, suchen Sie sich am besten gleich einen Anwalt. So ersparen Sie sich ein ehesten ein langes Hin und Her mit der Hausverwaltung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin
    5. November 2013 - 21:03 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    im Januar diesen Jahres bezog ich mit meiner Frau und meinem 2-jährigen Kind eine Altbauwohnung in Chemnitz. Nun bemerkte ich im Kinderzimmer, dass sich die Tapete löste. Ich rief bei der Hausverwaltung an, die umgehend einen Bauwerkstrockenleger schickte. Dieser bestätigte,dass die Wand feucht ist. Dann passierte einen Monat gar nix. Dann minderte ich die Miete um 10%. Nun kommt langsam Bewegung in die Sache. Der Handwerker rief jetzt an und erklärte mir den weiteren Verfahrensablauf, Unter anderem das Abschlagen des Putzes, Lösungen in Bohrlöcher injizieren, neu verputzen und dem Einsatz eines Entfeuchters und eines Heizers für 2 Wochen. Nun meine Frage: um wieviel kann ich die Miete während der Bauarbeiten mindern und wer kommt für die Stromkosten auf,schließlich verbrauchen die Trockner und Heizer jede Menge Strom.

    Vielen vielen Dank im Voraus für ihre Antwort

    Martin

    • Mietminderung.org
      9. November 2013 - 13:18 Antworten

      Hallo Martin,

      Sie können sich leider nur an Urteilen (z.B. aus dem Artikel) oder an Rechtsprechung in einer Mietminderungstabelle orientieren. Niemand wird Ihnen einen Wert X nennen können, den Sie sicher mindern dürfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. Beyer
    21. November 2013 - 11:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir bewohnen seit letztem Jahr ein Haus mit einer 3-Zimmer Einlieger-Wohnung im Untergeschoß. Im Juni wurde nach drei Tagen Regen das komplette Untergeschoß überschwemmt, die Einrichtung dadurch fast restlos zerstört (Schaden > 20.000 EUR). Wie wir im Nachhinein festgestellt haben, gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Wassereintritte. Nach Aussage der Sachverständigen läßt sich die Gefahr einer erneuten Überschwemmung durch den Einbau wasserdichter Fenster lösen. Der Vermieter weigert sich allerdings, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen um einen solchen Schaden in Zukunft zu verhindern. Meine Hausratversicherung hat mir den Sachschaden nicht ersetzt, da der Wassereintritt nach Auffassung der Gutachter durch das gestiegene Grundwasser erfolgt ist. Da ich jederzeit wieder damit rechnen muß, einen derartigen Schaden zu erleiden kann ich in diesen Räumen keine Möbel mehr aufstellen und möchte daher die Miete im Verhältnis zur dann fehlenden Fläche durch die nicht Bewohnbarkeit der 3 Zimmer kürzen. Wie sehen Sie das?

    Herzlichen Dank vorab und Grüße
    Anja

    • Mietminderung.org
      24. November 2013 - 12:29 Antworten

      Hallo Anja,

      gerne würde ich Ihnen helfen oder Ihnen Urteile als Muster benennen. Leider ist der Fall sehr speziell und niemand wird Ihnen verlässlich sagen können, ob die Gefahr der Überschwemmung eine derartige Mietminderung rechtfertig.

      Wenn Sie die Mietminderung auf jeden Fall durchsetzen wollen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja
    7. Januar 2014 - 22:57 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    aufgrund eines aktuellen Anlasses (Wasserschaden in der Wohnung und aktuelle Trocknung) habe ich mich dazu entschieden im Internet zu recherchieren, ob man in meinem Fall eine Mietminderung vornehmen kann oder nicht und bin dabei auf diese Seite gestoßen.

    In unserer Wohnung war die Dichtung vom Geschirrspüler (der in der Wohnung bereits enthalten war und dem Vermieter gehört) defekt und somit ist ein Wasserschaden entstanden.
    Ganz davon abgesehen, dass ich gar nicht wissen möchte, wie viel Wasser unbemerkt in die Wände gegangen ist (das schließlich unser Wassergeld ist) und es erst aufgefallen ist, als es bei unseren Nachbarn unter uns von der Decke getropft ist, habe ich nun folgende Frage:

    Seit gestern (06.01.2014) wurde ein Trocknungsgerät bei uns aufgestellt.
    Dieses soll für 2 Wochen stehen bleiben (nächster Kontrolltermin ist am 20.01.2014).
    Das Gerät schränkt uns stark ein und ist meiner Meinung nach UNZUMUTBAR von der Lautstärke. (Extrem viel Platz nimmt es auch weg (sind zwei Geräte) und so groß ist unsere Küche nun auch nicht und ich denke ich muss den Tisch rausstellen, da man sich sonst kaum bewegen kann).
    Das Gerät soll die zwei Wochen lang Tag UND Nacht laufen und es sollen keine Fenster geöffnet werden (steht expliziet auf der Anweisung der Klempnerfirma drauf). Die Luft die dadurch entsteht kann man sich ja vorstellen oO

    Ich habe mich bereits gestern mit meinem Vermieter in Verbindung gesetzt und ihm die Sachlage geschildert. Ich habe dann auch höflich angefragt, ob wir uns da etwas überlegen können. Darauf hin habe ich eine sehr patzige Antwort bekommen, dass es keine leiseren Geräte geben würde, wir das Gerät nachts einfach ausstellen sollen und Tagsüber ja arbeiten würden und uns das dann ja eh nicht stört (abgesehen davon, dass wir am Wochenende nicht arbeiten und zwei Katzen in der Wohnung haben, die mir wirklich leid tun, da dieses Gerät, wie gesagt, sehr laut ist.)

    Wir dürfen die Tür (Küche) nicht zu machen und somit sind wir und unsere Katzen die ganze Zeit (bis auf nachts, wenn ich das Gerät ausschalte, da man sonst nicht schlafen kann) dem Lärm ausgesetzt.
    Sowie die Einschränkung der Bewegung in der Küche durch den entstehenden Platzmangel wegen der Trocknungsgeräte.

    In wie weit kann ich nun eventuell meine Miete für den Monat Januar kürzen?

    Vielen Dank im Voraus

    Lieben Gruß
    Tanja

    • Mietminderung.org
      8. Januar 2014 - 10:15 Antworten

      Hallo Tanja,

      ich kann es recht kurz machen. Offensichtlich liegt ein Mangel in Ihrer Wohnung vor, ich wüsste nicht, warum Sie die volle Miete für eine nicht volle Leistung des Vermieters zahlen sollten. Gerade wenn der Vermieter etwas schwierig ist, sollten Sie sich vielleicht rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Tanja
        8. Januar 2014 - 20:29 Antworten

        Gibt es eine Tabelle oder Anhaltspunkte, um wie viel % ich die Miete mindern kann ohne mich rechtlich beraten zu lassen?

        Vielen Dank

        • Mietminderung.org
          19. Januar 2014 - 12:59 Antworten

          Hallo Tanja,

          es gibt so genannte Mietminderungstabellen, dieses können eine Richtig vorgeben, aber eine anwaltlichen Beratung zum Einzelfall nicht ersetzen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Bianca
    21. Januar 2014 - 15:32 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir hatten vor Weihnachten in unserer frisch sanierten Wohnung einen Wasserschaden im Bad.
    Der Wasserhahn der Dusche war nicht richtig verdichtet, was dazu führte, dass die Wand zwischen dem Bad und dem Schlafzimmer nass wurde und sich die Dielen im Schlafzimmer gewellt haben.
    Die Badewanne und die gesamten Fliessen mussten rausgerissen werden und ein Trocknungsgerät wurde eingesetzt. Wir konnten das Badezimmer 8 Tage nicht benutzen, konnten jedoch in einer Ersatzwohnung das Badezimmer benutzen. An den Dielen wurde nichts gemacht.

    Sind wir berechtigt eine Mietminderung anzufordern? Wenn ja, wie macht man dies formal richtig?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft.
    Mit freundlichen Grüssen

  • Mieter
    3. März 2014 - 12:37 Antworten

    Hallo,
    Wir haben vor 2,5 Monaten einen Wasserschaden mit Schimmelbildung in der Küche hinter den Küchenschränken entdeckt. Darauf hin informierten wir unseren Vermieter. Dieser meldete das seiner zuständigen Versicherung. Bis endlich etwas passierte verging 1 Monat. Als Ursache wurde eine defekte Abwasserleitung lokalisiert. Es wurde ein Trocknungsgerät aufgestellt. Die unteren Küchenschränke wurden demontiert und entsorgt, da sie ebenfalls vom Schimmel befallen waren. Die vom Schimmel befallenen Gipskartonplatten wurden nur mit SchimmelEx behandelt.
    Mittlerweile steht das Trocknungsgerät 1,5 Monat und läuft Tag und Nacht. Alle Küchenutensilien lagern im Flur oder im Wohnzimmer, da ja keine Schränke mehr vorhanden sind.
    Da wir im guten Glauben waren und keinen Stress mit dem Vermieter haben wollten zahlten wir vorerst die Miete. Nachdem wir uns jetzt aber hier schlau gelesen haben, rief ich beim Vermieter an und bat um eine Einigung. Der Vermieter seinerseits äußerte sich nur spärlich mit der Aussage, das er alles tut um den Schaden zu beseitigen und wir deswegen keinen Anspruch darauf haben.
    Stimmt das?

  • Kathrin
    9. April 2014 - 12:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    hatten im vergangenen Jahr einen Wasserschaden bei uns im Bad, mit anschließender Aufstellung zweier Trocknungsgeräte. Konnten in der Zeit das angrenzende Schlafzimmer nicht nutzen, weil Badezimmerschränke dort standen und die Handwerker durch diesen Raum mussten, um in das Badezimmer zu gelangen. Ausgewichen sind wir dann in das Arbeitszimmer.
    Der Vermieter setzt jetzt, wegen des neuen Badezimmers, eine Mieterhöhung von über 15% an.
    Nach dem Rohbruch wurde unsererseits die Miete jedoch nicht gemindert.

    Ist diese Erhöhung mit dem neuen Badezimmer, welches zum größten Teil von der Versicherung übernommen wurde, zu rechtfertigen?

    Vielen Dank

    • Mietminderung.org
      9. April 2014 - 12:42 Antworten

      Hallo Kathrin,

      Sie müssen hier genau prüfen, ob wegen Modernisierung erhöht werden soll oder auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Zumindest eine Mieterhöhung wegen Modernisierung scheint ausgeschlossen, da es sich allen Anschein nach um eine Inganghaltung handelt. Sie sollten die Mieterhöhung rechtlich überprüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Böhme
    27. Mai 2014 - 11:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei uns gab es einen Wasserschaden, weil unser Aquarium ausgelaufen ist. Unser Mieter in der Wohnung unter uns hat einen geringfügigen Schaden in der Decke seiner Toilette. Dafür wurde jetzt ein Trocknungsgerät im Flur aufgestellt, welches er über Nacht ausschalten kann. Die entzogene Feuchtigkeit wird über das Waschbecken abgeleitet. Laut Angabe des Trocknungsunternehmens gehen wir davon aus, dass die Trocknung ca. 14 Tage dauert.
    Welche Mietminderung kann er geltend machen?

    Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Jana und Torsten Böhme

    • Mietminderung.org
      28. Mai 2014 - 11:03 Antworten

      Hallo Jana und Torsten,

      Sie ahnen es bereits, ich kann ich hier keinen Höhe X vorschlagen. Orientieren Sie sich an der Rechtsprechung und machen Sie Ihrem Mieter im Zweifel ein faires Angebot. So vermeiden Sie Ärger und die Beziehung zwischen Ihnen und dem Mieter leidet sich zu sehr.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Böhme
        28. Mai 2014 - 12:47 Antworten

        Vielen Dank für die Hilfe Herr Hundt.

  • Peter
    14. Juli 2014 - 18:13 Antworten

    Guten Tag,

    in unserer WG kam es zu einem Wasserschaden.
    Heute werden 3 Geräte installiert, eins im Bad, sodass man um 90° versetzt die Toilette benutzen muss, die dafür EINDEUTIG nicht so hergestellt wurde, eine im Flur, die dazu führt, dass ich vom starken Lärm trotz einem Headsets und maximaler Lautstärke unglaublich nervig finde und eine bei meinem Mitbewohner im Zimmer.

    Dies während unserer Klausurphase (mein Mitbewohner und ich sind im selben Semester/Studienfach),
    mein Mitbewohner will zu seiner Freundin ziehen, da ihm das jetzt schon zu laut ist.
    Ich hingegen habe nicht so ein Glück, woanders hinziehen zu können, da ich nicht in meiner Heimatstadt wohne.

    Meine Frage daher:
    Was kann ich alles unternehmen?
    Mietminderung?
    Hotelzimmer?

    Mfg Peter

  • Florian
    11. September 2014 - 16:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir sind vor vier Monaten in eine Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses gezogen.
    In der Küche haben wir in Absprache mit der Vermietungsgesellschaft einen hochwertigen Vinyl-Boden über das dort verlegte und schon etwas betagte Laminat verlegt. Außerdem wurde eine nagelneue Küche installiert.
    Nach drei Monaten bemerkten wir plötzlich Wasser, das unter der Küchenzeile hervorkam. Nach näherer Recherche stellte sich heraus, dass ein leicht leckes Wasserrohr in der Wand die Ursache hierfür ist. (Nicht unser verschulden)
    Mehrere der neu gekauften Küchenunterschränke sowie die Arbeitsplatte sind nun schwarz verschimmelt und unbrauchbar.
    Des weiteren wurde Wasser unter dem Boden detektiert, weswegen der Boden (incl. unseres Belages) herausgerissen wurde – da die Küchenmöbel natürlich darauf standen, mussten diese ebenfalls ausgebaut werden. Die Trocknung mit Luftenfeuchter und lauter Vakuumpumpe dauerte nun 4 Wochen, eine Woche verging bereits vorBeginn der Arbeiten. Die verbleibenden Küchenmöbel wurden in der Zwischenzeit im Wohnzimmer eingelagert (ebenfalls dadurch nur bedingt bewohnbar).
    Binnen der nächsten zwei Wochen will man nun die Sanierungsarbeiten durchführen, dabei nun aber nur einen Linoleum-Boden nach Wahl des Vermieters verlegen, der nicht mehr zu unserer Küche passen wird. (Es ist augenblicklich noch ein 30x130cm großes Loch in der Wand, es ist ein “dauerstaubiger” Estrich in der Küche, weswegen die komplette Wohnung nicht sauberzubekommen ist, da der Staub überall verteilt wird…)
    Nun meine Frage: Der Vermieter meinte, ich könne meinen Schaden (Küchenmöbel plus Boden, ca. 600 euro) nicht bei ihm geltend machen, da die Möbel und der Boden mein Privatvergnügen seien.
    Ist das so korrekt?
    Des weiteren suche ich natürlich nach einem Berechnungssatz für meine Mietminderung. Wohnung ohne bzw. nur mit provisorischer Küche und erheblicher Lärmbelästigung werktäglich von 7-19:30 Uhr.
    Einschränkungen des Wohnzimmers durch dort abgestellte Möbel.
    Dauer des Unterfanges bisher 6 Wochen.
    Vielen Dank für eine kurze Rückantwort.

    Viele Grüße,
    Florian

    • Mietminderung.org
      12. September 2014 - 12:17 Antworten

      Hallo Florian,

      Sie ahnen bereits, dass ich Ihnen hier nicht Prozentsatz X für eine Mietminderung benennen kann. Sie sollten sich von der genannten Rechtsprechung auf Mietminderung.org leiten und inspirieren lassen.

      Es kann durchaus sein, dass die Schäden an Ihrer Einrichtung durch Ihre Hausratversicherung gedeckt sind.

      Bitte lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexandra
    20. Oktober 2014 - 23:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir hatten letztes Jahr im Mai einen Wasserschaden in unserer 2 Zi. Mietwohnung (EG) durch den defekten Heizboiler im Keller.
    Das Trocknungsgerät + 2 Ventilatoren mussten über fast 4 Wochen Tag und Nacht laufen. Wir hatten in dieser Zeit in unserem Flur auch keinen Bodenbelag mehr da dieser Aufgrund des Wassers entfernt werden musste. Diese Situation dauerte über 4 Monate an bis die Trocknung + Renovierung und Bodenverlegung + Ausbesserung erledigt waren. Wir mussten unsere gesamten Möbel aus dem Flur auf die anderen beiden Räume verteilen, ständig aufpassen das wir nicht auf die Laminatkanten treten damit keine beschädigungen auftreten. Wärend der andauernden Trocknung konnten wir die Badezimmertüre und Fenster nicht schliessen da die Schläuche durch den Flur ins Bad und dort aus dem Fenster geleitet wurden. Ein Toilettengang war zu dem Zeitpunkt der Trockung ein sehr unangenehmens Unterfangen da wir weder die Türe schliessen konnten noch ausreichen Platz zwischen Toilette und Trocknungsgerät war. Die Wohnsituation war eine Qual und ich zu diesem Zeitpunkt Schwanger.
    Nun ist bereits über ein Jahr vergangen, da wir das Verhältnis zur Vermieterin nicht Belasten wollten unternahmen wir ersteinmal nicht.
    Nun meine Frage besteht die Möglichkeit einer rückwirkenden Mietminderung in diesem Fall?
    Wir haben alle Berichte der beauftragen Firma in Kopie und Fotos der damaligen Situation sind auch vorhanden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alexandra

    • Mietminderung.org
      21. Oktober 2014 - 12:50 Antworten

      Hallo Alexandra,

      mein Tipp: Lassen Sie die Vergangenheit Vergangenheit sein und verschaffen Sie sich nicht unnötig Ärger.

      Hier ein Grundsatzartikel zum Thema “Rückwirkende Mietminderung”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria
    10. März 2015 - 11:22 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Wir hatten einen Wasserschaden in der Küche, wodurch die Küche komplett nicht nutzbar ist.

    Der Wasserschaden entstand aufgrund einer Verstopfung des Abwasserrohr von der gesamten Wohnseite, da wir der niedrigste Punkt waren, kam das Wasser bei uns durch die Spüle wieder hoch.
    Es entstand also auch ein Schaden an unseren Möbeln, jedoch haben wir leider keine Hausratversicherung. Die Vermietergeschellschaft machte die Aussage, dass sie keinen Cent zu den Schäden an den Möbeln zahlen werden. Die Möbel sind durch die Nässe und den Gestank nicht weiter nutzbar.

    Aufgrund der Sanierungs- und Trocknungsmaßnahmen konnten wir unsere Küche 4 Wochen nicht nutzen.

    Wie viel an Mietminderung steht uns durch das Ganze zu?

    Mit freundlichen Grüßen
    Maria

    • Mietminderung.org
      11. März 2015 - 10:54 Antworten

      Hallo Maria,

      danke für Ihren Beitrag. Sie können nur nach ähnlichen Fällen recherchieren, Fälle in den die gesamte Küche nicht nutzbar war. Orientieren Sie sich also an der Rechtsprechung, viele Urteile finden Sie auch hier auf Mietminderung.org.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Weiß
    4. Juni 2015 - 11:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe einen Wasserschaden durch meine ausgelaufene Waschmaschine in meiner Wohnung und den drei darunter liegenden. Nun bin ich 2,5 Monate ausgezogen und habe die Hotelkosten durch die Hausratversicherung erstattet bekommen. Der Vermieter und ich haben eine Mietminderung zu 100 % vereinbart, da seine Versicherung den Ausfall zahlen würde. Jetzt teilte seine Versicherung mit, die würden meinen Ausfall nicht zahlen, da der Vorfall bei mir in der Wohnung passierte und ich somit der Verursacher sei.

    Ist das rechtens?

    Danke und viele Grüße

    • Mietminderung.org
      4. Juni 2015 - 16:49 Antworten

      Hallo Michael,

      leider kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten, da ich die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung Ihres Vermieters nicht kennen. Ohnehin würden Sie von zwei Versicherungen die selbe Leistung empfangen, das kann nicht korrekt sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea
    22. Juli 2015 - 15:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    in unserer Mietwohnung(Mehrfamilienhaus) wurde Schimmelbefall wegen mangelhafter Drainage festgestellt. Bei fast allen Mietern standen für 4 Wochen Trockengeräte in der Wohnung, was durch den Vermieter auch mit 20% Mietminderung abgegolten wurde. Nur in unserer Wohnung musste die Küche komplett ausgebaut werden, war komplett nicht nutzbar. Wir haben den Vermieter daraufhin gebeten, uns für diese 4 Wochen mit einer höheren Mietminderung entgegen zu kommen. Vermieter teilte uns nun mit, mit den 20 % wäre alles abgegolten.
    Haben wir Anspruch auf mehr als diese 20%? Alle anderen Mietparteien konnten ihre Küche komplett nutzen. Wieviel Prozent wären realistisch?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • Mietminderung.org
      23. Juli 2015 - 20:01 Antworten

      Hallo Andrea,

      die einvernehmliche Lösung ist immer die beste. Sicher, Sie können auf eine höhere Mietminderung aufgrund Ihrer Mehrbelastung drängen. Die Höhe ist verhandlungssache. Ich finde das Vermieter-Angebot aber schon recht fair. Besser, als wenn jeder Mieter seine eigene Mietminderung durchsetzen muss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephan
    27. August 2015 - 19:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe im Dezember letzten Jahres extremen Schimmelbefall im Schlafzimmer gehabt, so dass ich das Schlafzimmer 6 Wochen nicht benutzen konnte bis die Schäden beseitigt waren. In der Zeit musste ich im Wohnzimmer schlafen. Um weiterhin ein gutes Verhältnis mit dem Hausverwalter/Hausbesitzer zu haben, habe ich auf eine Mietminderung verzichtet. Dazu eine grundsätzliche Frage, kann ich hier noch Mietminderung nachträglich einreichen?

    Noch eine kurze Frage zu Räumen für Waschmaschinen. Wir können seit 2 Wochen im Haus nicht mehr waschen, da ein Sockel gegossen wurde auf dem die Waschmaschinen jetzt stehen sollen. Ursprünglich war eine Woche dafür veranschlagt. Inzwischen sind daraus 2 Wochen geworden. Mietminderung Ja oder Nein?

    Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Stephan

    • Mietminderung.org
      28. August 2015 - 10:12 Antworten

      Hallo Stephan,

      eine rückwirkende Mietminderung ist an paar Bedingungen geknüpft, mehr dazu hier.

      Wenn Sie den Aufwand einer Mietminderung um z.B. 2% und das sich nicht verbessernde Verhältnis zum Vermieter nicht scheuen, könnten Sie den Gedanken einer Mietminderung wegen der fehlenden Waschmöglichkeit verfolgen. Ich persönlich würde hier nichts unternehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christoph Friedrich
    15. September 2015 - 19:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir hatten vor ca. 4 Wochen einen Wasserrohrschaden in der Küche. Daraufhin wurde die komplette Wand aufgemacht. Danach bekamen wir ein Trockengerät für eine Woche, welches mind. 10 Stunden am Tag laufen musste.

    In den letzten 3 Wochen, kam ein Gutachter.

    Heute hat sich ein Schadensregulierer angekündigt um sich den Schaden anzugucken.

    Wir haben somit eine offene Küchenwand seit 4 Wochen.

    Haben wir Anspruch auf eine Mietminderung? Wenn ja, ab wann und wie hoch darf diese sein?

    Vielen Dank.

    • Mietminderung.org
      15. September 2015 - 19:57 Antworten

      Hallo Christoph,

      es gibt wohl kaum einen klassischerer Fall. Ich kann Sie für weitere Info aber auch nur auf den Artikel verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fred
    1. November 2015 - 13:06 Antworten

    Tach schön Herr Hundt,

    ich gehe davon aus, dass die “korrekte” Höhe der Mietminderung nur der Richter festlegt und Sie aus diesem Grund die genaue Angabe einer Prozentzahl meiden. Möglicherweise befürchten Sie dahergehende Schadensersatzklagen, welches ich sogar verstehen kann. Daher möchte ich mein Anliegen etwas anders formulieren.
    Problem: Wasserschaden im Bad, Durchfeuchtung der Decke mit präventiver Entfernung von Möbiliar, reichlich Wachstum von Tintlingen (Waldpilzart!!) aus der Decke mit entsprechenden Verunreinigungen (Schimmelpilz ist hinter Trockenbauwand zu vermuten) daher waren 30% Minderung geplant. Nun wird die Decke zum Teil entfernt, EinsatzTrocknungsgerät (Anzahl noch nicht bekannt), Toilette bleibt nutzbar alles andere nicht. Hier haben wir die Mietzahlung um 80% gemindert.
    Frage: Was glauben Sie, könnte unser Vermieter damit ein Problem haben?

    • Mietminderung.org
      2. November 2015 - 20:41 Antworten

      Hallo Fred,

      danke für Ihren Beitrag. Da ich Ihnen Vermieter nicht kenne und ihm nicht in den Kopf schauen kann, kann ich dazu leider nichts sagen. In meinen Augen ist eine einvernehmliche Lösung immer die beste.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katrin
    13. Januar 2016 - 23:47 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei uns wurde am 28.07.2015 ein Wasserschaden festgestellt. Der Schaden wurde repariert allerdings wurden 1,5 Monate 3 Trocknungsgeräte aufgestellt. Die Zwei-Zimmerwohnung war unbewohnbar. Tapeten wurden abgenommen, Möbel wurden verrückt. Die Renovierung erfolgte erst im November 2016. Hier wurde wieder eine Woche lang, zwei trocknungsgeräte aufgestellt. Die Versicherung möchte uns nun 3 Monate von der Kaltmiete als Mietminderung ersetzen. Ist das gerechtfertigt? Ich habe gelesen das die Bruttomiete Grundlange für die Mietminderung darstellt und nicht die Kaltmiete.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Katrin

  • Anne
    10. Februar 2016 - 10:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich möchte Sie fragen, bis wann man eine Mietminderung rückwirkend noch einfordern kann.
    Wir hatten im letzten Jahr vom September bis Dezember zwei mal einen Wasserschaden, welcher schleppend vom Vermieter beseitigt wurde. Wir konnten ein Zimmer nicht nutzen und hatten auch ein lautes Trockengerät stehen.
    Da wir durch private Gründe keine Zeit hatten uns sofort um die Kürzung der Miete zu kümmern, möchten wir dies nun jetzt tun. Können wir rückwirkend für die Zeit unsere Miete kürzen oder haben wir jetzt keinen Anspruch mehr darauf? Gibt es einen rechtlichen Zeitraum bis wann man seine Forderung spätestens einzureichen hat?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Norman Klam
    22. Februar 2016 - 20:50 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Ich selbst bewohne gerade über der Woche eine Zweitwohnung (So Abend – Fr früh) 35qm.

    Die Wohnung hatte zwei Wasserschäden über die Weihnachtstage. Seit 15.2. habe ich nun drei Trocknungsgeräte in der Wohnung (Küche, Wohnzimmer, Bad). Die Küche ist nicht nutzbar da der Boden offen ist. Das Bad ist nutzbar allerdings stolpergefahr durch die Trocknungsgeräte. Eine Mietminderung seitens Vermieter wurde auf 20% betitelt, da sie mir entgegenkommen und ich, sofern ich eine Wohnung bekomme (in Köln nicht einfach) direkt einen Aufhebungsvertrag bekomme.

    Nun meine Frage:
    Sind hier die 20% = 88€ bei (360€ Kaltmiete) gerechtfertigt? Und wie kann ich vorgehen, sollte ich doch mehr Mietminderung fordern können?

    MfG
    Norman

    • Mietminderung.org
      22. Februar 2016 - 21:32 Antworten

      Hallo Norman,

      Sie können nur nach ähnlichen Fällen in der Rechtsprechung suchen und sich davon leiten lassen, z.B. in unserer Mietminderungstabelle.

      Grundsätzlich würde ich einen einvernehmliche Lösung aber immer vorziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      PS: eine Mietminderung berechnet sich immer von der Warmmiete.

  • Konstantin
    24. März 2016 - 16:25 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in meiner Wohnung hat es im Bad kürzlich über Wochen hinweg einmal pro Woche von der Decke wie aus Eimern geregnet.
    Der Mieter über mir hatte ein defektes Rohr von dem Überlauf der Badewanne und somit ist alles überschüssige bei mir gelandet.
    Hausverwaltung hat sofort reagiert und Handwerker geschickt die erstmal gerätselt haben wo das herkommt.
    Nachdem der Schaden gefunden worden ist wurde die Decke aufgemacht, oben Schimmel entdeckt und jetzt steht die dritte Woche ein Trockner und ein Luftfiltergerät bei mir im Bad, die nicht unerheblich Platz beanspruchen.
    Allerdings ist das Bad trotzdem voll nutzfähig.
    Das belastende ist der Lärm den das Trocknungsgerät verursacht und ausserdem heitzt sich das Bad stark auf. Auch musste ich einige Möbel vorrübergehend aus dem Bad entfernen.
    Ich überlege mit dem Vermieter über eine Mietminderung zu sprechen. Wieviel Prozent könnte ich da wenn überhaupt verlangen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Konstantin

    • Mietminderung.org
      25. März 2016 - 00:01 Antworten

      Hallo Konstantin,

      danke für Ihren Beitrag. IM Artikel oben finden Sie Ansätze, mit denen Sie der Minderungshöhe zumindest näher kommen. Ansonsten hilft Ihnen vielleicht auch unsere Mietminderungstabelle weiter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anett Malik
    30. März 2016 - 21:29 Antworten

    Hallo,
    Bei meinen Nachbarn ist 4 x die Waschmaschine ausgelaufen und hat mein Bad unter Wasser gesetzt.
    Sie haben keine Haftpflicht. Der Vermieter macht es über die Gebäudeversicherung. nun steht seit Donnerstag zwei Geräte im Bad zum trocknen. Meine Sachen aus dem Bad befinden sich in der Küche.
    Die Dinger laufen rund um die Uhr.
    Nun mein Problem ich bin Migräne anfällig.Habe seit dem Dauerkopfschmerzen und muss jeden Tag eine 600 einwerfen um halbwegs über den Tag zukommen.
    Kann ich irgendwie Schmerzensgeld einklagen? Wenn Ja wo und wie mach ich das.
    Besten Dank für die Antwort

  • Susanne
    21. April 2016 - 09:48 Antworten

    Hallo,

    in meiner Mietwohnung, 5te Etage ist ein Wasserrohr im Bad geplatzt. Unmengen von Wasser haben die gesamte Wohnung unter Wasser gesetzt – Bad, Toilette, Flur, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer und Küche – einfach alles. Die Feuerwehr hat über eine Stunde das Wasser aus der Wohnung gepumpt. Der Schaden war am 10.04. – erst am 15.04. habe ich vier kleine Not-Trockengeräte von der Hausverwaltung bzw. der beauftragten Gebäudeschutz-Gesellschaft gestellt bekommen. Ein Gutachter der Versicherung der Hausverwaltung wird am Freitag dieser Woche – also am 23.04. kommen und alles anschauen und entscheiden was zu tun ist. Schimmel ist bereits in der Toilette (großflächig), in der Küche (dem entferntesten Ort) und dem Wohnzimmer zu erkennen.

    Kann ich die Miete mindern – und wenn um wie viel… in der Mietminderungstabelle stehen nur Fälle von meist einem beschädigten Raum, weniger von komplett beschädigten Wohnungen.

    Wir werden aber wahrscheinlich aus der Wohnung raus müssen, weil das gesamte Laminat in allen Räumen beschädigt ist, von den Wänden und Möbeln will ich mal nicht sprechen.

    Können Sie mir einen Tipp geben – herzlichen Dank im Voraus.

  • Juliane Rollnik
    27. April 2016 - 09:40 Antworten

    Hallo, in unserem Haus (zur Miete) wurden im Untergeschoss feuchte Wände festgestellt und zu dem bildete sich auch Schimmel. Nun stehen 2 Trocknungsgeräte für 2 Wochen (24h am Tag) im Untergeschoss. Die Möbel mussten in dem einem Zimmer bis auf Schreibtisch entfernt werden und im anderen Raum zum Teil. Nun die Frage, wieviel Prozent mietminderung steht und zu?
    Vielen Dank im voraus

    Freundlicher Grüße

    • Mietminderung.org
      28. April 2016 - 04:29 Antworten

      Hallo Juliane,

      danke für Ihren Beitrag. Leider wird Ihnen niemand einen konkreten Wert für Ihren Mietminderung nennen können. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Sie können sich an der bestehenden Rechtsprechung orientieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steffi
    23. Mai 2016 - 20:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    am 1.5. ist bei dem Nachbarn über mir ein Wasserschaden aufgrund eines verstopften Abwasserrohrs entstanden. Betroffen sind mein Flur und die Küche. Am 3.5. kam eine Trocknungsfirma und entfernte die Tapete im Flur, welche sich bereits löste und desinfizierte die Decke. Am 23.5. teilte der Vermieter nach einer Besichtigung mit, dass in den kommenden Tagen eine Trocknungsfirma die Decke öffnen wird um evtl. notwendige verspätete Trocknungen durchzuführen. Zudem wird die Wand zwischen Flur und Küche geöffnet um Arbeiten an dem Abwasserrohr vorzunehmen. Da ich berufstätig bin musste ich meinen Zweitschlüssel aushändigen, welches ich natürlich nur ungern machte. Nun meine Frage: Kann ich eine Mietminderung verlangen und welche Höhe ist gerechtfertigt?
    Vielen Dank im voraus für die schnelle Hilfe.

    • Mietminderung.org
      24. Mai 2016 - 00:45 Antworten

      Hallo Steffi,

      es liegt offensichtlich ein Mangel vor. Wie hoch eine Mietminderung angesetzt werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Der Artikel oben (und die Urteile) kann Ihnen vielleicht als Richtlinie dienen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katharina S.
    22. Juli 2016 - 11:01 Antworten

    Hallo liebes Team von mietminderung.org,

    im Haus wurde ein bestehendes Loch in der Warmwasserleitung der Mietwohnung (hinter der Badewanne) repariert.

    Nun ist die Badewanne noch offen, kann aber benutzt werden.

    Allerdings ist das Wasser schon weit gedrungen, sodass
    – im Bad Trocknungsgeräte und Infrarotplatten (keine Möbelausräumung)
    – in der Abstellkammer neben dem Bad alles ausgeräumt werden und ebenfalls ein Trockungsgerät
    – in einer 2. Abstell/Vorratskammer ebenfalls ausgeräumt und ein Trocknungsgerät
    eingesetzt werden muss.

    Die Geräte werden voraussichtlich 2 Wochen stehen, dann wird eine Prüfung vorgenommen und entschieden, ob sie noch länger stehen.

    Wir möchten gern die Mietminderung, die der Mieter (zu dem ein gutes Verhältnis besteht) vornehmen darf, auch von der Versicherung ersetzt bekommen.

    Wie geht man richtig vor, was genau schreibt man wohin?
    Soll der Mieter während der Trocknungszeit die Beeinträchtigungen aufschreiben und wir diese dann bei der Versicherung einreichen?
    Oder muss man das vorab bei der Versicherung anmelden?

    Gibt es ein Musterformular?

    Danke für eine Info!

  • Sabrina Krönung
    29. August 2016 - 19:52 Antworten

    Hallo,

    da wir in unserer Mietwohnung aktuell zwei Wasserschäden haben, möchte ich gerne die Miete mindern, bin aber nicht ganz sicher in welchem Umfang.

    – nasse Wände, nasser Boden unter den Fliesen und starker Schimmel an den Wänden
    – Ursache war defekter Abwasserschlauch der Spülmaschine
    – Küche ist Eigentum des Vermieters und war bei unserem Einzug bereits vorhanden
    – seit nun 4 Wochen sind nur noch Spülbecken und Kühlschrank nutzbar, da alles andere ausgebaut wurde
    – seit 2 1/2 Wochen laufen Heizplatte und Trockengerät
    – es herrschen Temperaturen von 33-35 Grad in der Küche
    – weiterer Wasserschaden im Badezimmer mit nasser Wand im Schlafzimmer
    – Ursache ist angebohrtes Abwasserrohr in der Wand (wahrscheinlich durch Vormieter verursacht)
    – Wasser kam aus Steckdose, daher aktuell keine Stromquelle im Bad
    – Trockengeräte wurden bisher nicht aufgestellt, soll aber noch geschehen
    – Kleiderschrank musste von der Wand abgerückt werden und steht mitten im Raum

    Wenn nun auch der zweite Schäden getrocknet werden soll, weiß ich nicht, wie wir in der Wohnung noch weiter wohnen sollen. Der permanente Lärm der Geräte, die hohen Temperaturen und die umgeräumten Möbel machen es unzumutbar.

    Wie kann ich vorgehen?

    Viele Grüße

    Sabrina

    • Mietminderung.org
      30. August 2016 - 07:58 Antworten

      Hallo Sabrina,

      entweder Sie suchen sich Urteile und leiten daraus eigene Quoten für eine Mietminderung ab oder Sie einigen Sie einvernehmlich auf einen festen Satz mit dem Vermieter.

      Bitte lassen Sie sich bei so einem großen Mangel bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Veronika P.
    23. November 2016 - 21:03 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    aufgrund eines tropfenden Wasserhahns in der Küche meiner Wohnung wurde Schimmel hinter einem Küchenschrank bemerkt. Die Vermieter beschlossen die Küche raus zureißen und haben erst nachdem die alte Küche abgebaut war eine neue Küche bestellt. Die alte Küche ist jetzt provisorisch im gemeinsamen Hausflur aufgestellt, damit ich diese nutzen kann. Auf Dauer ist es sehr ärgerlich und umständlich. Eigentlich sollte die neue Küche nach 7 Wochen kommen, nun verschiebt sich die Lieferung um weitere 2 Wochen, sodass ich ganze 2 Monate mit einer teilweise nutzbaren Küche leben muss. Kann ich hierbei (wenn auch nur eine geringe) Mietminderung einfordern?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    Liebe Grüße
    Veronika

  • Marcel Kühner
    20. Januar 2017 - 10:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    auch wir sind von einem Wasserschaden betroffen. Durch einen Rohrbruch in der Eigentumswohnung oberhalb uns wurde unser Abstellraum in Mitleidenschaft gezogen und die Wände sind feucht. Diese Woche wurde bereits die Tapete entfernt und gestern ein Trocknungsgerät aufgestellt. Diese soll nun vom 19.01.2017- 02.02.2017 aufgestellt bleiben. Das Gerät soll Tag und nacht laufen und an schlafen ist nicht zu denken. Der Lärm des Gerätes ist lauter wie 50 Db.

    Wir haben leider keine Rechtschutzversicherung und sind uns deshalb unsicher wegen der Mietminderung. Was meinen Sie, sollen wir trotzdem die Miete mindern?

    Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

  • Oliver Wolff
    27. April 2017 - 10:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    auf Grund eines Rohrschadens in der Wohnung oberhalb uns kam Feuchtigkeit in unsere Wand, die Bade- und Schlafzimmer teilt. Anmeldung an den Vermieter erfolgte, Fehlersuche in unserem Badezimmer mit Hilfe von drei Löchern in der Wand geschah und ein Begutachter vom Vermieter bestätigte, dass der Fehler nicht bei uns liegen konnte. Der Vermieter hat ebenso bereits bestätigt, dass er die Kosten für die Badezimmerenovierung voll übernehmen wird.
    Jedoch geschieht seit einem Monat nichts im Badezimmer, trotz aufgerissene Stellen in der Wand und damit ein beschädigter Feuchtigkeitsschutz für die Wand. Hat man als Mieter Recht auf Beschleunigung der Sanierungsmaßnahme? (Wäre ja auch im Sinne des Vermieters, da ein momentanes Risiko für weiteres Eintreten von Feuchtigkeit besteht. Badezimmer ist zu 100% nutzbar). Auf der anderen Wandseite (Schlafzimmer) haben wir die Tapete selbst entfernt, damit das Trocknungsgerät eingesetzt werden kann. (War eine Woche im Betrieb, konnten in einem anderen Zimmer schlafen). Unser Vermieter sieht jedoch an, dass wir selbst für das tapezieren/streichen der Wand verantwortlich sind und hat auch nicht die Materialkosten für den Austausch der beschädigten Schrankrückwand (Schimmel) übernommen.
    Das scheint mir nach keinem richtigen Zustand, wie der Vermieter mit unserem Fall umgeht, oder was meinen Sie?

    Mit freundlichen Grüßen und Dank im Voraus,
    Oliver

  • Marcel
    9. November 2017 - 23:26 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,
    mein Sohn hat einen Wasserschaden in der Küche das Eckventil war defekt.
    Die Hausverwaltung hat dann sehr schnell eine Firma beauftragt . Das ist nun 5 Wochen her und es hat sich bis heute nichts getan. Heute Morgen kam eine Firma und hat die Küche abgebaut die Küchenmöbel stehen nun im Wohnzimmer verteilt im Eßzimmer sind die Sachen aus den Schränken untergebracht. Ich kann meine Küche nicht nutzen und es ist alles zugestellt. Das Wasser ist unter den Laminat gelaufen . Der Laminat muß auch rausgerissen werden.Jetzt soll am 17.11.17 eine Trockenfirma kommen und Trockner aufstellen. Ich sitze jetzt schon 5 Wochen in dem Durcheinander. Heute habe ich die Hausverwaltung angerufen und die Dame sagte mir nur weil man die Küche nicht nutzen kann ist die Wohnung noch bewohnbar. Ich sagte Ihr das ich nicht kochen kann da sagte Sie zu mir ich soll mir bei Freunden einen Campingkocher leihen . Was kann ich nun machen ich fühle mich in meiner Wohnung nicht wohl
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Marcel

    • Mietminderung.org
      10. November 2017 - 17:04 Antworten

      Hallo Marcel,

      danke für Ihren Beitrag. Was genau ist Ihre Frage?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcel
    11. November 2017 - 17:26 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    seit 5 Wochen habe ich hier die Unordnung und kann die Küche nicht nutzen da die Schränke abgebaut worden sind. Eßzimmer und Küche kann ich nicht nutzen da alles zugestellt ist. Nun wird am Freitag der Trockner aufgestellt. Meine Fragen an Sie kann ich die Miete kürzen und muß der Vermieter für aufgeweichten Laminat und Küchenschränke aufkommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Marcel

  • Michael Schulze
    15. November 2017 - 22:15 Antworten

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem:

    Noch vor dem Einzug machten wir unseren Vermieter auf einen kleinen Wasserfleck in der Küche aufmerksam, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Bis zum Einzug ist allerdings nichts geschehen, da die Wohnungsverwaltung der Meinung war, dass dies von alleine wegtrocknet.
    Wir konnten nun nach der Bestätigung der Wohnungsverwaltung unsere Küche aufbauen lassen, am Aufbautag wurden wir darauf hingewiesen, dass wir den Unterschrank am Wasserfleck bitte noch ab lassen sollen. Eine Trocknungsfirma kam, baute 2 Trocknungsgeräte und einen Umwälzer auf, nachdem 3 Fliesen herausgetrennt wurden, um eine Estrich Dämmschicht Trocknung durchzuführen.

    Heute erreichte uns eine Mail der Wohnungsverwaltung, dass wir einen Kaltmietpreis von 6,84€/qm Zahlen, die Küche 8,78qm groß ist, wir somit eine Mietminderung von 60,01€ erwarten können. Die Mietminderung erhalten wir ebenfalls von der Versicherung. (6,84×8,78). Der Zeitraum von dem Aufbau der Trocknungsgeräte, bis zur Endmontage der Küche sind 30 Tage.

    So berechnet sich doch nicht die Mietminderung ? Auf allen Internetseiten werden Prozentangaben, je nach Unzumutbarkeit getätigt. Die Minderung ist hier mit bis zu 80% angegeben, wobei ich in diesen Fällen von einem deutlich schlimmeren Schaden ausgehe. Wir hatten schließlich „nur“ den Schaden, dass wir die Küche nicht nutzen konnten. Die Trocknungsgeräte liefen ca. 14-15 Stunden am Tag.
    Wie sollen wir auf den Vorschlag reagieren und was halten Sie für angemessen?

    Vielen Dank für eine rasche Antwort und Hilfe

    Freundlicher Gruß

    M.Schulze

  • Carla Spielmann
    29. Januar 2018 - 17:52 Antworten

    Hallo,

    die Wand in meinem Schlafzimmer ist mit riesigen Wasserflecken übersäht, es stinkt und mittlerweile schimmelt es. Wegen des Trocknungsgerätes, kann ich tagsüber keine Zeit in meinem Zimmer verbringen, da dieses sehr laut ist und musste meine Möbel in die Mitte des Zimmers rücken.

    Ich wohne allerdings in einer WG und nur bei mir im Zimmer ist der Schaden. Kann ich die Miete mindern und wenn ja um wie viel?

  • Vera K.
    7. Februar 2018 - 16:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    auch ich habe eine kurze Frage.

    Am Samstag machte sich im Badezimmer ein feuter Geruch bemerkbar, am Sonntag stellte ich feuchte Flecken an der Wand fest und meldete diese sofort per Mail an die Hausverwaltung. Außerdem tropfte Wasser aus der Wand hinter dem Toilettenspühlkasten.

    Am Montagmorgen telefonierte ich nochmal mit der Hausverwaltung und bestätigte den Schaden sowie die Handwerkarbeiten in meiner Wohnung. Am Mittwoch dokumentierter der Handwerker die Schäden und stellte ein Trocknungsgerät im Badezimmer auf. Inzwischen war auch im Wohnzimmer ein kleiner feuchter Fleck zu sehen. Auch die Nachbarn über und unter mir haben ähnliche Schäden in Ihren Wohnungen.
    Laut der Handwerkerfirma wird der Strom für das Gerät von der Hausverwaltung ersetzt. Das Badezimmer ist weiterhin zu benutzen, nur eine Platzeinschränkung ist im ohnehin schon kleinen Badezimmer hinzunehmen. Laut Firma soll das Gerät ca. 3-4 Wochen stehen und laufen. Natürlich ist ein Geräuschpegel durch das Gerät vorhanden aber dieser beschränkt sich auf das betroffene Badezimmer sowie den angrenzenden Flur. Beides Räume in denen man nicht so viel Zeit verbringt.

    Auf wie viel Prozent würden Sie die Mietminderung festlegen?
    Muss ich noch weitere Schritte beachten, bevor ich die Miete mindern kann?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Vera K.

    • Mietminderung.org
      8. Februar 2018 - 12:11 Antworten

      Hallo Vera,

      ich kann Ihnen hier leider keine Höhe benennen. Orientieren Sie sich an der Rechtsprechung und finden Sie im Idealfall eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis-Marius Thieme
    31. Dezember 2019 - 11:14 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    über zwei Jahre war anscheinend eine Fuge an der Dusche nicht dicht. Daraus resultierte ein Wasserschaden. Jegliche Gegenstände mussten aus dem Bad entnommen werden. Der Fliesenboden wurde enternt, die Deckenverkleidung wurde entfernt, die Deckenlampen hängen in den Raum. Die Dusche und die Rückwand der Dusche wurde entfernt. Neben den Einzelteilen der Dusche steht auch ein Trockner im Raum, welcher an der einzigen Steckdose im Bad angeschlossen ist. Der Großteil des Raums ist also zugestellt. Zur Verfügung steht nur noch ein Klo und ein Waschbecken.
    Die Mietminderung beträgt 30%.

    Ist das Maß der Mietminderung hier gerechtfertigt?

    • Mietminderung.org
      14. Januar 2020 - 15:17 Antworten

      Hallo Dennis-Marius,

      danke für Ihren Beitrag. 30% der Warmmiete klingen für mich realistisch. Sie können die Höhe anhand bestehender Rechtsprechung prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Adam
    31. Januar 2020 - 13:01 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt.
    Seit dem 22.01.2020 kann ich meine gewerblichen Räume aufgrund eines Wasserschadens und wegen den nun aufgestellten Trocknungsgeräten nicht mehr nutzen.
    Jetzt ist meine Frage, muss ich meinem Vermieter jetzt trotzdem noch die volle Miete zahlen, da ich ja im Januar noch bis zum 21.1 in meinen räumen arbeiten konnte?
    Lg

    • Mietminderung.org
      5. Februar 2020 - 11:22 Antworten

      Hallo Adam,

      i.d.R. zahlt der Mieter anteilig die Miete – bei Ihnen 21/31tel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sura
    6. Mai 2020 - 12:51 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei uns kam am 19.04.2020 abends auf einmal Wasser aus dem Deckenspots im Bad. Wir sind sofort zur Mieterin über uns und dort war nichts zusehen! Die Hausmeisterfirma kam vorbei und konnte nicht machen.
    Am nächsten Morgen rief ich die Hausverwaltung an und schilderte da Problem. Am selben Tag kam nach mehrmaligen forderten anrufen von mir endlich eine Heizung – Sanitärfirma und stellte fest, dass das Duschwasser der Mieterin über uns durch eine defekte Silikonfuge an der Wanne hinter die Wanne gelaufen ist und sich dann den Weg zu uns nach unten gesucht hat und wir sollen das Licht im Bad vorerst nicht anmachen, da man nicht weiss wo sich das Wasser eingenistet hat.

    Am 21.04.2020 war dann noch eine andere Handwerker Firma da und schaute sich das Problem an. Die abgehangen Bad Decke ist feucht und es müssen Lüfter gestellt werden, für ca. 1,5 Monate und wir sollen das Licht nicht anmachen! Ein Angebot wurde an die Hausverwaltung geschickt.

    Eine Elektrofirma wurde auch nicht vorbei geschickt um das mit der Elektrik zu prüfen, obwohl ich es mehrmals bei der Hausverwaltung eingefordert habe.

    Mittlerweile ist der 06.05.2020 und bei der Mieterin über uns wurde das halbe Bad saniert um die Dichtigkeit herzustellen, bei uns ist noch nichts weiter passiert.
    Auf mehrmalige Nachfrage wie der Stand der Dinge ist werde ich immer vertröstet. Eine Mitarbeiterin der Hausverwaltung sagte es muss vom Eigentümer erst genehmigt werden. Die nächste Mitarbeiterin sagte es liegt bei der Versicherung und da muss er noch geprüft und genehmigt werden!

    Wie sieht es in diesem Fall mit einer Mietminderung aus und wie verhält sich das mit einer weiteren Mietminderung, wenn die Lüfter gestellt wurden?

    Viele Grüße
    Sura

    • Mietminderung.org
      7. Mai 2020 - 09:11 Antworten

      Hallo Sura,

      sowohl der Wasserschaden als auch die Zeit der Trocknung rechtfertigen i.d.R. eine Mietminderung. Sie finden dazu auch viel hier auf Mietminderung.org – nutzen Sie am besten die Suche.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Romana Grandt
    8. September 2020 - 15:47 Antworten

    Guten Tag,
    wir 2 Erwachsene und 2 Kinder leben in einer 4 Zimmer EG- Whg. mit 111 m2,
    Un

    Seit ca. mitte Mai 2020 haben wir im Badezimmer einen Wasserschaden (seit Juni nicht mehr nutzbar) mittlerweile wurde das Bad komplett demontiert ,Fliesen komplett runter und Estrich ist raus . Es wurde festgestellt das der Schaden sich ausgebreitet hat und im Juli haben wir dann auch unser Elternschlafzimmer geräumt, der Estrich wurde ebenfalls entfernt. die Arbeiten passierten im Juni/Juli .
    Immerhin wurden jetzt mal die Wasserleitungen des Badezimmers im August demontiert damit es aufhört zu tropfen und mal trocknen kann.
    jetzt gibt es angeblich Schwierigkeiten mit dem Gutachter, da der Schaden Größer ist als gedacht ,festgestellt wurde das im Bad und Schlafzimmer (Außenwand) komplett die Balken und Fermacell Platten entfernt werden müssen und er will das angeblich nicht anerkennen. Vorher hatten angeblich die Firmen keine Zeit.
    Unsere Wohnung sieht Katastrophal aus, Schlafzimmermöbel und Badezimmer sind in der Wohnung verteilt und beide Kinder (7 & 12 Jahre alt ) in einem 11 qm2 großem Zimmer, was mittlerweile auch nicht mehr funktioniert in, damit wir auch eine vernünftige Schlafmöglichkeit haben. zum Glück gibt es ein Gäste Bad.
    Da es mittlerweile alles nur noch nervt und eine Mietminderung von 35% seit Juni 2020 von uns gemacht wurde ,wollten wir fragen was wir noch unternehmen können das es ggf.schneller geht oder einen Höhere Minderung ???
    Über einen Ratschlag freuen wir uns .

    Viele Grüße
    Romana

    • Mietminderung.org
      14. September 2020 - 21:29 Antworten

      Hallo Romana,

      danke für das Teilen Ihrer unschönen Erfahrung. Wenn die Rechtsprechung eine hohe Mietminderung zulässt, sollten Sie diese Option prüfen. GGf. sollten Sie sich nach so langer Zeit auch rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Axel Töns
    25. Oktober 2020 - 12:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    die Versicherung gewährt mir eine Mietminderung von 30% (Flur und ein Teil des Wohnzimmers sind betroffen). Meine Frage kann ich für die Zeit meines Urlaubs von 3 Wochen Abwesenheit, in der ich auch keine handwerklichen Tätigkeiten zugelassen habe, weiterhin Mietminderung geltend machen? Die Sanierugsarbeiten hatten noch nicht begonnen, lediglich die Trockengeräte wurden vorher entfernt.
    Ich würde mich über eine aussagekräftige Antwort freuen und bedanke mich dafür.
    Freundliche Grüße
    Axel Töns

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