Go to Top

Mietminderung bei Warmwasserausfall

Man merkt es erst, wenn es passiert ist. Die Morgentoilette steht an. Man will duschen, dreht den Wasserhahn auf und …., es kommt und kommt kein warmes Wasser. Fehlendes Warmwasser mindert die Lebensqualität deutlich. Die wenigsten von uns sind Naturburschen, die sich mit kaltem Wasser stählen.

Die Warmwasserversorgung in einer Mietwohnung ist heute eine Selbstverständlichkeit. Bei Warmwasserausfall ist der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt. Das Gesetz spricht dann von einem Mangel und gesteht dem Mieter ein Mietminderungsrecht zu.

Wie sich Mieter bei fehlendem Warmwasser richtig verhalten und wann eine Mietminderung angebracht ist, erklären wir in diesem Artikel.

Warmwasserversorgung ist im Mietvertrag geregelt

Praktisch in jedem Mietvertrag findet sich ein Passus zur Warmwasserversorgung. Entweder wird diese ausdrücklich angesprochen oder unter Verweis auf § 2 Ziffer 5 Betriebskostenverordnung in die Nebenkostenabrechnung und die damit verbundene Vorauszahlungspflicht des Mieters einbezogen. Wenn der Mieter also bereits für die Bereithaltung von warmem Wasser und natürlich erst recht für den verursachten Verbrauch zahlen muss, darf er auch erwarten, regelmäßig und fortlaufend mit Warmwasser versorgt zu werden.

Der Vermieter muss demgemäß die Vorrichtung zur Wasserversorgung das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb halten (AG München WuM 1987, 382). Dazu muss er auch ständig ausreichend warmes Wasser liefern.

Fehlendes Warmwasser begründet daher regelmäßig einen Mietmangel.

Kriterien der Bemessung der Mietminderung bei Warmwasserausfall

Die Minderungsquote bemisst sich nach den Umständen im Einzelfall. Gesetzliche oder pauschale Vorgaben gibt es dafür nicht. Das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung bestimmt die Minderungsquote. Insbesondere wird das Ausmaß durch die zeitliche Dauer des Ausfalls der Warmwasserversorgung bestimmt.

Da der Mieter gegenüber dem Vermieter allein bereits für die Vorhaltung der Technik zur Warmwasseraufbereitung zahlungspflichtig ist, kommt es nicht darauf an, ob und wann und inwieweit der Mieter tatsächlich warmes Wasser benötigt.

Einzelfälle zum Warmwasserausfall aus der Rechtsprechung

  • Kein Warmwasser nach 22 bis 7 Uhr: 7,5 % Mietminderung (AG Köln WuM 1996, 701);
  • Ausfall des Warmwasserboilers im Badezimmer: 15 % ((AG München NJW-RR 1991, 845);
  • Ausfall der Warmwasserversorgung, Wohnungstemperatur im Winter nur 15°: 70 % (AG Görlitz WuM 1998,315);
  • Wegfall der Warmwasserversorgung (+ Vorenthaltung des Kellers): 30 % (AG Darmstadt WuM 1983, 151).

Gerichtsurteile dürfen nicht ohne Weiteres pauschal auf die eigene Situation übertragen werden. Vielmehr bedarf es dazu der Einbeziehung der individuellen Gegebenheiten.

123 Antworten auf "Mietminderung bei Warmwasserausfall"

  • Daniel Berger
    5. August 2013 - 12:23 Antworten

    Liebe Experten,

    ich musste am 30.7. vormittags feststellen, dass mein Wasserboiler defekt ist und nur noch kaltes Wasser kam. Den Mangel habe ich sofort dem Hausmeister gemeldet, der diesen an die Hausverwaltung herangetragen hat.
    Am selben tag musste ich geschäftlich für 5 Tage auf Reise gehen. Den Wohnungsschlüssel hatte ich beim Hausmeister deponiert, so dass in meiner Abwesenheit der Handwerker Zugang zum Boiler hat.
    Als ich 6 Tage später, am Morgen des 5. August nach hause kam u duschen wollte, war die Situation unverändert.

    Ich rief die Hausverwaltung an und man sagte mir, ich soll mal die Kirche im Dorf lassen, man hätte am Mittwoch vor 6 Tagen dem Handwerker bescheid gesagt. Dieser werde jetzt aber nicht gleich alle laufenden Aufträge fallen und liegen lassen deshalb und es sei ja auch Ferienzeit und man sei personell unterbesetzt.

    Ich finde das schon ein starkes Stück. Gott sei dank war ich auf Dienstreise, wäre ich die 5 Tage zuhause ohne warmes Wasser duschen etc. – nicht vorstellbar!

    Meine Frage: Muss ich mir das gefallen lassen? In welchem zeitlichen Rahmen kann ich eine Reparatur erwarten? Wieviel darf ich von der Miete kürzen? Von der gesamten Miete oder nur vom Nebenkostenanteil?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • Mietminderung.org
      6. August 2013 - 00:11 Antworten

      Hallo Daniel,

      die Miete mindert man von der Warmmiete. Zur Höhe kann ich nur auf die oben aufgeführten Urteile verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Elimar Orlopp
      2. Juni 2019 - 15:06 Antworten

      Es gibt in meiner Wohnung seit Freitag, den 31.5. bis heute, Sonntag, 2. Juni weder in der Küche noch im Badezimmer warmes Wasser.
      Wie mache ich eine Mietminderung geltend? Ich gehe davon aus, dass der Schaden zu Montag behoben sein wird. Das wird aber die grundsätzliche Vorgehensweise nicht ändern, so dass ich lediglich eine längere Zeitdauer ansetzen muss.
      Mit freundlichen Grüßen

  • Daniel Berger
    6. August 2013 - 09:48 Antworten

    vielen Dank für die schnelle Antwort!

    • Nadine
      18. Juni 2019 - 06:47 Antworten

      Hallo Zusammen,
      bei uns sind aktuell 3 Straßen von einem Ausfall des Warmwassers betroffen. Viele Mieter inklusive mir haben sich bereits beschwert und fordern eine Mietminderung. Ich habe der Verwaltung 10% angekündigt, mir stellt sich jedoch die Frage ob da noch mehr geht. Angeblich sei ein spezieller Pumpentyp erforderlich und nicht jede Firma dafür qualifiziert. Heizung und Warmwasser laufen über Fernwärme. Wir sind mittlerweile bei 7 Tagen angekommen, ein Zettel der Verwaltung im Hausflur verweist auf eine Störung, jedoch ohne voraussichtliche Dauer oder Art der Störung, von einem Tagesdatum mal ganz zu schweigen. Ich bitte um Hilfe, da ich und viele andere Mieter sich das einfach nicht mehr gefallen lassen wollen.
      Herzliche Grüße

      • Mietminderung.org
        24. Juni 2019 - 10:33 Antworten

        Hallo Nadine,

        bei der Höhe der Mietminderung sollten Sie sich an bestehender Rechtsprechung orientieren.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Günter
    23. September 2013 - 10:03 Antworten

    Habe seit 4 Tagen kein heißes Wasser im ganzen Haus (Miethaus) Anlage ist defekt und muss ausgetauscht werden, wie lange darf das dauern, ab wann darf ich mindern und wieviel?
    Also kein heißes Wasser im ganzen Haus!!

    Vermieter holt sich jetzt erst mal in Ruhe Angebote ein und vertröstet mit: Ich mache schnellst möglich.

  • Anett
    9. Oktober 2013 - 11:26 Antworten

    Wir haben seit nun 1,5 Wochen kein warmes Wasser (weder Küche noch Bad), da der Durchlauferhitzer defekt ist. Bei den täglichen Anrufen landen wir immer bei der VoZiDa, der zuständige Verwalter ist nicht im Haus heute (Aussage gestern), heute haben wir ihn erreicht: ja, ich muss das nochmal mit dem Vermieter … ich kann da jetz auch nicht …

    Wie lange ist die Situation noch zumutbar? Ab wann darf man z.B. selber einen Elektriker bestellen und die Rechnung dem Vermieter schicken?

    Wir hatten über 2 Jahre wegen Komplettsanierung des Hauses und Dreck, Lärm, Gestank, Nichtnutzbarkeit des Balkons während eines ganzen Sommers, Bauchschäden (u.a. Loch in Schlafzimmerdecke), Wasserschäden an der Decke im Bad und Schlafzimmer (dadurch dass Schmelz- und Regenwasser auf der Dachterrasse oben im Haus nicht ablief) die Miete 30% gemindert. Jetzt kam ein Brief des Vermieters, da die Bauarbeiten nun abgeschlossen wären (also erst seit Kurzem, Hof wurde noch gepflastert, Betonmischmaschine lief früh zeitig usw., Haus wurde gestrichen, extreme Geruchsbelästigung auch in der Wohnung) fordert er die Minderung seit 1.1.11 zurück … über 4.000,-!

    Da die Bauarbeiten jetzt wirklich weitestgehend beendet sind, haben wir 15% der Kürzung wieder rausgenommen, 15% noch gelassen, denn sämtliche Schäden (und zusätzlich so unfertige Sachen wie heraushängende Kabel in der Flurdecke, freiliegende Kabel in der Küche) sind immer noch nicht behoben.

    Darf der Vermieter Minderung zurückverlangen? Wie lange müssen wir noch mit den Schäden leben? Fotos liegen ihm schon mehrfach vor.

    Vielen Dank im Vorraus.

    • Mietminderung.org
      13. Oktober 2013 - 17:31 Antworten

      Hallo Anett,

      wenn die Mietminderung rechtmäßig war, kann der Vermieter die Mietminderung natürlich nicht zurückverlangen. Im Zweifel sollten Sie sich in dieser verfahrenden Situation rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna Meyer
    15. Oktober 2013 - 17:06 Antworten

    Hallo, nächste Woche werden Heizung und Warmwasserboiler bei uns im Haus erneuert.
    5 Tage steht uns laut Ankündigung 5 Tage kein warmes Wasser und nur eingeschränkt Heizung zu Verfügung. Ist eine Minderung der Miete möglich?

  • Julia
    21. Oktober 2013 - 16:01 Antworten

    Hallo zusammen,

    ich habe immer wieder das Problem, dass ich alle 2-3 Monate kein warmes Wasser zu Hause habe, weil die Therme in meiner Küche einfachmal denkst ausfallen zu müssen.

    Normalerweise, habe ich in so einem Fall meinen Hausmeister angerufen der sich auch immer rechtschnell (meistens Taggleich, oder am darauffolgenden Tag) sich darum gekümmert hat.

    Nicht aber letzten Samstag, als ich ihn anrief um ihm mein erneutes Problem mit dem Warmwasser zu erläutern, war nur die Aussage, ich habe jetzt nunmal Pech und muss bis nächste Woche eben warten, den es sei nicht mehr sein Problem und ich soll die Hauseigentümerin anrufen evtl. habe ich Glück und die schickt jemanden.

    Ja, gesagt getan, ich habe die Hauseigentümerin angerufen (sie mag mich nicht wegen meinem Warmwasserproblem).
    Als ich ihr sagte das mein Warmwasser nicht geht, hat sie tiefeingeatmet und gesagt, nicht schon wieder. Dies war dann weiter ein freundliches Gepräch und sie versprach, sich darum zu kümmern.

    Nachdem ich aber nach 3 Stunden nichts mehr gehört habe, habe ich sie erneut angerufen um nochmal nach zu fragen was sache ist.
    Da wurde es kein freundliches Gespräch mehr, sie sagte mir, sie hat die schnauze voll, das kann ja wohl nicht wahr sein, dass die Therme wieder nicht geht, und das sie langsam glaubt ich würde diese böswillig kaput machen.
    Und sie wird niemanden schicken.
    Als ich ihr dann mitteilte das ich es ja nicht wahrsein kann was ich da höre, wurde das Gespräch immer schlimmer.

    Ende des Liedes, sie hat mir noch einiges vorgeworfen, mir ans Herz gelegt ich soll ausziehen und dann kommentarlos aufgelegt.

    Irgendwann am Samstag kam dann doch mein Hausmeister, der das Problem leider nicht in den Griff bekommen hat, und die Therme dann irgendwie auf “Schornsteinfeger” einstellung eingestellt hat, sodass die jetzt 24 stunden auf volle pulle läuft, also auf Heizung.

    Meine Frage, was kann ich jetzt dagegen machen? Darf ich die Miete mindern?

    Danke für die Antwort

    Freundliche Grüße
    Julia

  • A.L.
    24. November 2013 - 20:08 Antworten

    Hallo,

    bei uns sind in der Wohnung innerhalb von 3 Tagen der Warmwasserboiler für Dusche und Küche und der Durchlauferhitzer im Bad ausgefallen. Der Warmwasserboiler wurde erst nach etwa 5 Wochen repariert, der Durchlauferhitzer nach nun über 7 Wochen immer noch nicht.
    Ich würde gern wissen ob eine Mietminderung von 20% in diesem Fall gerechtfertigt wäre.

    Grüße,
    A.L.

    • Mietminderung.org
      25. November 2013 - 17:10 Antworten

      Hallo A.L.,

      eine konkrete Höhe kann Ihnen hier niemand bestätigen, nutzen Sie Urteile (z.B. in unserer Mietminderungstabelle) oder fregen Sie einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefanie
    17. Juni 2014 - 15:54 Antworten

    Hallo,
    seit einer Woche habe ich kein Warmwasser und habe den Vermieter auch schon benachrichtigt. Bis jetzt ist noch nichts passiert…weder von seiner Seite, noch von der der Hausverwaltung. Bis jetzt durfte ich überall hinterher telefonieren und bekomme von deren Seite von alleine keine Antwort.
    Ich wollte fragen ob ich eine Mietminderung verlangen kann und wie hoch so eine ausfallen würde und wie lange eine Mietminderung wirksam wäre?

    Vielen Dank schonmal

  • Lara Tischendorf
    5. August 2014 - 09:41 Antworten

    Hallo liebes Team von Mietminderung.org,

    ich wohne seit 2 Monaten in einer Wohnung,
    vor 12 Tagen ist mir erstmals aufgefallen, dass die Heizung garnicht mehr läuft (eigentlich schon eher aber da habe ich das Problem erstmals jemand anderem gegenüber erwähnt) . Da im innenliegenden Bad vom Vormieter Schimmel an den Fugen der Badewanne ist (die Vermieter hatten mir bei Einzug zugesichert dies zu beheben), hatte ich von anfang an die Heizung auf kleinster Stufe laufen lassen für den Feuchtigkeitsabtransport.
    Seit 6 Tagen gibt es nun kein warmes Wasser mehr. Ohne Heizung ist es im Sommer erträglich aber ohne heißes Wasser kann man weder ordentlich Putzen, noch abspülen, noch Wäsche waschen (wasche per Hand mangels Waschmaschine) oder Körperhygiene betreiben. Das Wasser ist richtig kalt. Hält man die Hand drunter ist es deutlich kühl und wird auch nicht wärmer.
    Von den Vermietern weiß ich nun, dass das Heizöl ausgegangen ist (eigentlich Aufgabe des Vermieters dafür zu sorgen dass immer genügend vorhanden ist) und neues ist bis heute noch nicht angekommen. Der Aussage meiner Nachbarin zu folge ist dies nicht das erste mal, dass soetwas vorkommt. Sie wohnt über mir und ist genauso davon betroffen.

    Der Schimmel im Bad wurde, obwohl in der Besichtigung versprochen, noch nicht behoben. Erst nachdem ich einem Monat nach dem Verprechrn ein Schreiben losgeschickt habe, in dem ich unter Vorbehalt der Mietminderunmg auf diesen Mangel zu sprechen kam äußerte sich der Vermieter 3 Tage vor Ende meiner Frist (ich forderte die Beseitigung bis 31.7.) dazu und bot mir 2 Termine für die Beseitigung an, beide konnte ich jedoch nicht wahrnehmen (31.7. 12:00 und 1.8. 11:00) weil sie viel zu kurzfristig waren und ich zu diesen Zeiten in der Arbeit war. Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit konnte ich auch keine Vertretung finden, die für mich den Termin wahrnimmt). Desshalb teilte ich mit, dass ich beide Termine aus den angegebenen Gründen nicht wahrnehmen könne. Ein Statement oder neue Termine bekam ich seit dem nicht.
    Der Schimmelbefall stört mich enorm, da es unschön aussieht und darüber hinaus meine Gesundheit gefährdet (ich habe auf Schimmelbefall bereits vor Jahren mit chronischer Broncitis reagiert).

    Des weiteren habe ich in bereits erwähnten Schreiben genannt, dass meine Wasseranschlüsse (2 Stück) im Garten nicht funktionieren. Der Vermieter sagte hierzu, dass die Anschlüsse im Garten nicht für die Nutzung durch den Mieter bestimmt seien, ferner müsse ich die Wasseranschlüsse in der Wohnung auch für den Außenbereich nutzen. Jedoch wurden mir bei der Besichtigung die Wasseranschlüsse gezeigt und zu diesem Zeitpunkt war nicht davon die Rede, dass diese nicht nutzbar sind.

    Ich hoffe Sie können mir zu diesen Themen weiterhelfen. Die rechtliche Lage und vorallem wann und um wieviel ich die Miete mindern kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Lara T.

    • Mietminderung.org
      8. August 2014 - 10:14 Antworten

      Hallo Lara,

      danke für Ihre ausführliche Schilderung. Ich kann Ihnen leider nicht wirklich helfen. Sie haben sich schon mit dem Thema Mietminderung beschäftig und wissen sicher bereits, dass es stets um Einzelfälle geht. Im besten Fall können Sie sich an Rechtsprechung orientieren. Um alle Möglichkeiten offen zu halten, kann ich nur die Zahlung der Miete unter Vorbehalt empfehlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Daniel Trpkoski
      16. April 2020 - 08:06 Antworten

      Liebe Experten,

      seit 7 Tagen ist Warmwasserboiler im Bad ausgefallen. Ich habe sofort dem Vermieter den Schaden gemeldet. Vor 3 Tage habe ich auch telefoniert und es wurde mir gesagt, da ich ein kleines Speicher in der Küche habe, ist die Warmwasserversorgung gewährleistet und kein Notfall ist. Kann ich in diesem Fall auch eine Mietminderung verlangen?

      Mit freundlichen Grüßen

      • Mietminderung.org
        20. April 2020 - 08:26 Antworten

        Hallo Daniel,

        natürlich liegt ein Mangel vor, auch wenn dieser kleiner ist, als bei einem kompletten Warmwasserausfall.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Norbert Hamm
    11. März 2015 - 13:19 Antworten

    Hallo liebes Team von Mietminderung.org,
    Ich habe seit 12-Tagen kein warmes Wasser mehr. Der Warmwasserboiler ist kaputt, eine Firma war da seit dem passiert nichts mehr. Der Vermieter ist auch informiert, aber nichts! Ich bin Koch von Beruf und muß regelmäßig Duschen. Kann ich meinem Vermieter androhen, wenn der Boiler nicht bald wieder funktioniert ich mir eine Einstweilige Verfügung holen werde und dann ein Hotelzimmer auf seine kosten beziehen werde, weil ich sonst meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?
    Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir schnell eine Antwort auf meine Frage schreiben könnten.
    Mit freundlichen Grüßen, N.Hamm

    • Mietminderung.org
      11. März 2015 - 19:24 Antworten

      Hallo Norbert,

      für dieses Vorgehen kann ich Sie leider nur zur Beratung an einen Anwalt verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Amina N.
    12. Mai 2015 - 11:54 Antworten

    Hallo, wir hatten im gesamten März keinerlei Warmwasser zur Verfügung, da wohl seit längerem ein Gasleck in unserem Mehrfamilienhaus vorhanden war und dann erst entdeckt wurde. Den ganzen Monat hat es gedauert bis wir wieder Warmwasser hatten.In der Zeit ist unsere Dreier-WG bei Freunden untergekommen. Hinzu kam, dass wir im Dezember gemeldet hatten, das sämtliche Heizungen nicht richtig heizen und nur halbwarm werden. Einige Zeit darauf wurde lediglich in meinem Raum neue Thermostatregler an die Heizung angebracht. Dies hatte jedoch keine Verbesserung zur Folge. Ganz im Gegenteil, die Heizung fiel wenige Zeit (Februar) komplett aus und das Zimmer hatte eine Temperatur von max. 17 Grad erreicht. (Leider habe ich davon keine Nachweise). Dazu hatte ich auch mit dem Vermieter telefoniert. Passiert ist deswegen jedoch nichts. Die Heizung ging ab Mitte März plötzlich wieder, darüber hatte ich den Vermieter dann auch informiert. Wir hatten dann im April zunächst eine Nachricht an den Vermieter verschickt, dass wir aufgrund des Warmwasserausfalls von einem Monat die Kaltmiete Rückwirkend um 50% mindern werden und im Mai die Miete um nochmals 40% senken werden, wegen der ausgefallenden bzw. absolut nicht korrekt funktionierenden Heizung, von Dezember bis März, d.h. 10% für jeden Monat. Alles in Rücksprache mit dem Mieterbund. Nun haben wir erst zwei Monate! später eine Reaktion vom Vermieter bekommen. Dieser Widerspricht und bietet uns lächerliche 10% Mietminderung an für den Warmwasserlosen Monat an.

    Wie sollen wir nun am besten Vorgehen?

    • Mietminderung.org
      13. Mai 2015 - 14:06 Antworten

      Hallo Amina,

      wenn Sie sich schon anwaltlich beraten lassen haben, würde ich hier wieder ansetzen. Der Berater ist in dem Fall eingearbeitet und kann Ihnen sicher bei der erneuten Reaktion helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christina Schneider
    16. Mai 2015 - 15:15 Antworten

    Liebes Team,
    in unser Haus (sehr schöner, denkmalgeschützter Pracht-Altbau) soll noch in diesem Sommer ein Fahrstuhl eingbaut und umfangreiche Rekonstruktionsarbeiten durchgeführt werden. Wir begrüssen dies. Zufällig teilte uns ein Mieter mit, dass wir zu diesem Zeitpunkt (ca 2-3 Wochen) verreisen sollen, da durch die Umbauten das warme Wasser, Heizung, und Strom ausfällt. Dies soll noch alles jetzt, im Sommer passieren und wir haben von der Hausverwaltung noch keinerlei Bescheid bekommen. Wir können doch nicht im Sommer , der Hochsaison “ausziehen” und Urlaub machen und wer kommt finanziell dafür auf. Wir zahlen jetzt schon eine sehr hohe Miete. Welche Rechte haben wir?
    Vielen Dank,
    mit freundlichen Grüßen

    • Mietminderung.org
      18. Mai 2015 - 19:54 Antworten

      Hallo Christina,

      ich würde erstmal bei der Hausverwaltung nachfragen und mich nicht auf Gerüchte verlassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Susi Franke
        27. August 2019 - 12:06 Antworten

        Liebe Experten,

        handelt es sich auch um einen Fall der Minderung, wenn der Warmwasserausfall angekündigt war? In unserem Haus wird derzeit die Wasserleitung ausgetauscht, weshalb die Warmwasserversorgung für (voraussichtlich) 2,5 Tage unterbrochen ist.

        Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antwort.

        • Mietminderung.org
          27. August 2019 - 13:24 Antworten

          Hallo Susi,

          nett vom Vermieter, dass er den Ausfall ankündigt. Das ändert aber nichts am Mangel.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Sabina Pike
    25. August 2015 - 22:05 Antworten

    Hallo,

    wir haben bei uns in der Wohnung seit dem Einzug vor 4-5 Monaten das Problem, dass die Warmwasserversorgung sehr instabil ist.

    Sobald man den Warmwasserhahn in der Dusche (Kein Mischhahn) aufdreht wird das Wasser innheralb kurzer Zeit sehr heiß (nicht mehr möglich die Hand drunter zu halten). Sobald man allerdings ein bisschen kaltes Wasser dazu mischen möchte, wird es nach kurzer Zeit so kalt, dass man defintiv nicht mehr drunter stehen möchte (auch nicht mit dem Fuß). Das heißt, dass zwischen dem zu heiß und dem zu kalt jeweils ca.10-20 sekunden Zeit bleiben zu duschen.

    Zu erst dachten wir es läge an dem Gasboiler, der daraufhin gewartet wurde. Dadurch hat sich leider nichts an dem Zustand geändert. Das war ca. 1 Monat nachdem ich diesen Mangel den Vermietern (per Whats App) mitgeteilt habe. Nach ca zwei Monaten kam ein weiterer Installateur der Vermieter, um sich den Sachverhalt anzusehen. Dieser stellte fest, dass dieser Zustand aufgrund des zu geringen Wasserdrucks in den (mitunter sehr alten) Leitungen im Haus zustande kommt.
    Da die Versorgungsleitungen Aufgabe der Hausverwaltung ist, muss nun eine Eigentümerversammlung über das weitere Vorgehen beratschlagen und dies festlegen. Der gesamte Vorgang hat sich seit April bis heute (Ende August) hingezogen. Eine Eigentümerversammlung ist für nach den Sommerferien RLP anberaumt.

    Da sich das daher wohl noch weiter ziehen wird und bisher auch keine wesentliche Verbesserung erreicht worden ist, sehen wir hier den Fall für eine Mietminderung. Welche Höhe ist hier angebracht und ab welchem Zeitpunkt können wir hier eine Mietminderung ansetzen? Vielen Dank für eine Antwort.

  • sunio
    17. September 2015 - 13:04 Antworten

    Guten Tag,

    kann man auch dann die Miete mindern, wenn der Vermieter eden Warmwasserausfall nicht verursacht hat und selbst nicht beheben kann? Im aktuellen Fall gibt es Arbeiten an der Fernwärmeleitung durch die Stadtwerke. Dadurch fällt bereits die Warmwasserzufuhr und Heizung komplett seit 10 Tagen aus. Ist hier eine Mietminderung möglich und wenn ja wie hoch?

    Vielen Dank und viele Grüße.

  • Kevin Czyrka
    18. Oktober 2015 - 16:19 Antworten

    Hallo Experten,

    ich habe eine Frage bezüglich meiner Warmwasser-Situation. Wir haben in unserem Badezimmer eine eigene Therme, die sowohl für die Heizung als auch für die Warmwasserversorgung dient. Leider tritt immer wieder (besonders im Winter, wenn das Badezimmerfenster verschlossen ist) das Problem auf, dass die Therme ausfällt und kein Warmwasser mehr zur Verfügung stellt. Eine warme Dusche, als auch das Heizen in der ganzen Wohnung ist somit für den Moment nicht möglich und die Funktionalität ist erst wieder nach dem manuellen Aus- und wieder Einschalten gegeben. Leider kann es nach kurzer Zeit zu einem erneuten Ausfall kommen. Besonders ärgerlich, wenn dies nachts passiert, in der man schläft.
    Wir hatten bereits während der letzten routinemäßigen Wartung des Boilers von dem Handwerker die Information erhalten, dass die Therme nicht genügend Frischluft ziehen kann und deshalb aus Sicherheitsgründen abschaltet. Die Heizungsinstallationsfirma erörterte, dass das Problem nicht an der Funktionalität des Boilers liegt und sie das Problem auch nicht durch Reperatur beheben können. Öffnet man das Badezimmerfenster, tritt das oben beschriebene Problem nicht mehr auf. Im Sommer kein Problem, aber im Winter will man nicht bei geöffentem Fenster duschen und bei geöffnetem Fenster heizen, ist aus ökologischer und finanzieller Sicht nicht sinnvoll .
    Wir hatten dies bereits der Hausverwaltung mitgeteilt, allerdings ist bis heute nichts passiert.
    Ich wollte mich nun erkundigen, inwiefern und ob überhaupt man dort bei der Hausverwaltung/ Vermieter eine Mietminderung ansprechen kann.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus

    Liebe Grüße Kevin Czyrka

    • Mietminderung.org
      19. Oktober 2015 - 16:02 Antworten

      Hallo Kevin,

      eine nicht vollfunktionsfähige Heizung ist sicherlich ein Grund für eine Mietminderung. Vielleicht könnte man das Problem lösen, indem man ein Lüftungsgitter in die Badtür einbaut.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dauerausfall
    11. November 2015 - 13:37 Antworten

    Hallo,

    wir haben das Problem, dass jede Woche erneut der Boiler ausfällt und wir kein warmes Wasser haben. Nach einem Anruf beim Vermieter, wird der Hausmeister geschickt und das Problem ist für einige Tage behoben.
    Im laufe der nächsten Woche fällt er wieder aus und man hat das gleiche Problem.
    Das geht schon seit langer Zeit so und nervt wirklich sehr. Wenn man vor der Arbeit noch duschen möchte und feststellt, dass das Wasser wieder sehr kalt ist, ist einfach nervenaufreibend.

    Kann man eine Beschwerde einreichen mit Hinweis auf eine Mietminderung? Wir möchten uns darauf verlassen können über einen längeren Zeitraum konstant warmes Wasser zu haben.

    Viele grüße und vielen Dank für jede hilfreiche Antwort

    • Mietminderung.org
      12. November 2015 - 06:43 Antworten

      Hallo,

      natürlich können und sollten Sie sich beim Vermieter beschweren, ggf. unter Androhung einer Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J. Metzler
    27. Januar 2016 - 14:51 Antworten

    Hallo,

    Am Montag (vorgestern) ist die zentrale Heizung im Keller das erste Mal ausgefallen. Mittags war wohl ein Techniker da, dieser konnte das Problem aber anscheinend nicht lösen, da abends die Heizung wieder aus war und der Notdienst kommen musste. Dieser sagte nur, wir sollen bis zum nächsten Tag warten, also gestern.
    Gestern morgen war dann auch kein warmes Wasser mehr vorhanden.

    Nachmittags kam wohl nochmal jemand von der Heizungsfirma und hat versucht, das Ganze provisorisch zu reparieren, allerdings ohne Erfolg.
    Wir hatten kurzzeitig, für ca. 2 Stunden warmes Wasser und die Heizung ging auch, aber gegen 19 Uhr war sie wieder komplett kalt. Heute morgen dann das gleiche Spiel, wir hatten nur kaltes Wasser.

    Da wir eine recht große Wohnung haben (140qm²) kann man sich vorstellen, wie schnell die Räume auskühlen (trotz milder Temperaturen draußen).

    Nun hieß es, es müsste ein Teil bestellt werden, das wäre in der Regel nicht auf Lager.

    Welche Rechte haben wir bzw. was sind die Optionen?
    Kalt zu duschen in einer kalten Wohnung geht auf keinen Fall.

    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

    • Mietminderung.org
      28. Januar 2016 - 00:16 Antworten

      Hallo Frau Metzler,

      dem Artikel oben kann ich leider nicht mehr viel hinzufügen. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit das Badezimmer bei Familie oder Freunden zu nutzen und ein Zimmer z.B. per Lüfter zu heizen, vorübergehend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lars
    29. März 2016 - 12:25 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Bei uns wird demnächst auf Grund von Neuverlegung die Wasserversorgung komplett ausfallen. Auch eine Leitung für Erdgas (Heizung) wird neu verlegt. Das ganze soll ca. 2 Monate dauern (witterungsabhängig).
    Meiner Meinung steht mir hier eine Mietminderung zu. Allerdings weiß ich nicht in welcher Höhe. Es ist mir auch nicht bekannt, ob die Wasserversorgung sporadisch ausfällt oder dauerhaft. Man darf garnicht dran denken, wie sehr man dann eingeschränkt ist… Duschen, WC, Aufwasch, Wäsche…
    Es hieß nur, dass auf der Straße ein Notwasserbehälter aufgestellt wird.

    Nun mein Anliegen. Wie geht man in so einem Fall prinzipiell vor? Kündigt man seinem Vermieter eine Minderung an? Führt man ein Protokoll? Sillte man vorher mit seinem Vermieter versuchen, ein klärendes Gespräch zu führen?
    Fragen über Fragen :)

  • Jacqueline Kohde
    12. April 2016 - 17:34 Antworten

    Seit Februar haben wir im Haus stetig kein Warmwasser sowie heizungsausfall. Laut Aussage des Vermieters sei was kaputt. Jedoch hat er das Problem seit Februar nicht behoben. Stetig sagt er nun,er geht zum Keller und stellt die Temperatur wieder hoch. Dann läuft es zeitweilig und dauert nicht lange bis zum nächsten Ausfall.

    Oft sind auch seine Aussagen fragwürdig.

    Um wieviel könnte man nun tatsächlich die Miete kürzen?

    • Mietminderung.org
      13. April 2016 - 01:12 Antworten

      Hallo Jacqueline,

      die oben im Artikel aufgeführte Rechtsprechung kann Ihnen Anhaltspunkte geben, ganz wie unsere Mietminderungstabelle. Einen konkreten Prozentsatz kann ich Ihnen leider nicht nennen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A.S.
    29. Mai 2016 - 11:57 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe seit heute morgen kein Warmwasser mehr, für das Warmwasser habe ich in der Küche einen einen Durchlauferhitzer, ich erreiche niemanden weder den Hausmeister noch die Firma selbst (Notfalldienst). Und das ist jetzt ds zweite mal, was kann ich tun??

    Schöne Grüße
    Spletter

    • Mietminderung.org
      29. Mai 2016 - 15:58 Antworten

      Hallo A.S.,

      es wird Ihnen kaum eine andere Möglichkeit bleiben als bis Monat zu warten und Ihren Hausmeister und Ihre Hausverwaltung zu informieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janina Schulz
    3. Juni 2016 - 20:42 Antworten

    Hallo,
    Seit ca einer Woche funktioniert die Warmwasser Versorgung über die Gastherme nicht. Nach dem ich unseren Vermieter nicht erreicht habe,habe ich nach bereits 4 Tagen ohne Warmwasser, bei dem zuständigen Gas Wasser Betrieb angerufen. Die kamen am nächsten Tag und es hieß,der Temperaturregler sei kaputt und müsse ausgetauscht werden, dies dauerte weitere 2 Tage,da es bestellt werden musste. Naja so weit so gut…zwei Tage später wurde das Teil ausgetauscht. Am Abend stellte ich fest,das das Problem weiterhin bestand und habe den Notdienst angerufen. Der Herr hat mir dann mitgeteilt das wahrscheinlich die Elektrik kaputt sei, nun muss ich da es Freitag ist, bis Dienstag warten ,da auch dieses bestellt werden muss. Man kann aber noch nicht sagen,das es dann funktioniert. Nun zu meiner Frage, kann ich die Miete mindern und wenn ja wieviel und wie wird es auf die einzelnen Tage gerechnet? Vielen dank im voraus. Mit freundlichen grüßen

  • Janina Schulz
    3. Juni 2016 - 20:45 Antworten

    Ich habe noch vergessen zu erwähnen,das ich den Vermieter nach einigen Tagen erreicht jabe und ihm mitgeteilt habe,was kaputt ist und wie der weitere Verlauf ist. Er meinte ziemlich frech,die Rechnung könne ich selber zahlen,da ich fie Firma beauftragt habe.
    Lg Nina

  • Luisa T.
    9. August 2016 - 11:54 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    bei uns gibt es seit nun 5 Tagen kein Warmwasser, es ist auch nicht unbedingt in den nächsten 7 Tagen damit zu rechnen, laut Vermieter. Meine Frage ist, da das ganze Haus betroffen ist, um wieviel Prozent darf man da max. mindern ? Ich habe hier zwischenzeitlich was von 10% gelesen, ich meine man kan ja noch verhandeln.

    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße! :)

    • Mietminderung.org
      10. August 2016 - 11:09 Antworten

      Hallo Luisa,

      Sie können sich leider nur an bestehender Rechtsprechung orientieren oder sich mit dem Vermieter einvernehmlich einigen (das wäre die beste Lösung).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lars
    10. August 2016 - 11:54 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne in einer Mietwohnung, in der vor knapp zwei Jahren eine zentrale Warmwasserversorgung eingebaut wurde. Diese fällt allerdings zwei bis drei mal im Monat aus.
    Der Vermieter hat eine externe Firma beauftragt, die in solchen Fällen die Reparatur übernimmt, die dann innerhalb von 1-3 Tagen erfolgt. Nach zwei bis drei Wochen geht das ganze allerdings wieder von vorn los.
    Ich habe den Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Umstand nicht von dauer sein kann. Bisher kam jedoch keine Reaktion.
    Wie sollte man sich hier verhalten und stellt dies einen Mietminderungsgrund dar?

    Weiterhin stand der Keller unter Wasser, die Wände sind nach wie vor feucht. Die Mieter behelfen sich indem die Kellertür und -fenster dauerhaft offen stehen, um eine Austrocknung zu erreichen. Allerdings tummeln sich nunmehr auch Ratten im besagten Keller.
    Auch hier erfolgte bisher keine Reaktion seitens des Vermieters.
    Wie ist hier zu verfahren?

    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lars

    • Mietminderung.org
      11. August 2016 - 11:56 Antworten

      Hallo Lars,

      natürlich kann ein nicht nutzbarer und nasser Keller einen Mietmilderungsgrund darstellen. Ebenso die Ratten. Lesen Sie sich am besten in diesem Themen ein.

      Auch der ständige Warmwasserausfall ist ein Mangel, der nach Betrachtung des Einzelfalls, zur Mietminderung berechtigen kann.

      Im Zweifel sollten Sie sich zu den drei Punkten rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Thomas Beste
        4. April 2022 - 16:43 Antworten

        Am Freitag, den 01.04.22 wurde durch Aushang im Treppenhaus darauf hingewiesen, dass Heizung und Warmwasserversorgung für 5 Tage, mindestens aber für 3 Tage nicht zur Verfügung stehen.
        Die Heizungsanlage nebst Warmwasseraufbereitung wird am Montag 04.04.komplett erneuert.
        Allein die kurzfristige Mitteilung lässt schon viele Fragen zur Planung zu.
        Es werden seitens der ausführenden Installateure Elektroheizlüfter
        (“Stromfresser”)angeboten.

        Einen Kompletttausch der Heizungs und Warmwasserversorgung während der Heizperiode und das bei Temperaturen von durchgängig 6 Grad am Tage einhergehend mit Nachtfrösten bis zu -4 Grad, dürfte wohl mehr als nur fragwürdig erscheinen und ein glattes “ungenügend” für die Planung ergeben.

        Thomas Beste

        • Mietminderung.org
          5. April 2022 - 08:19 Antworten

          Hallo Thomas,

          das sowas als Bewohner ärgerlich ist, ist klar. Allerdings kennen Sie die Handwerkersituation und der Vermieter ist vermutlich froh, dass sie Arbeiten überhaupt voran gehen. Aber Sie haben recht, es könnte besser laufen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Hans-Jürgen
    25. August 2016 - 08:18 Antworten

    Liebe Experten,

    seit Montag, dem 22.08.2016 haben wir seit ca. 6 Uhr morgens kein warmes Wasser mehr in unserer Wohnung (Stand 25.08.2016; 08:00 Uhr).
    Derzeit wird in unserem Wohnblock die Heizung ausgetauscht und auf dem Infoblatt stand das es “zu kurzweiligen ausfällen kommen kann, diese sind zu Entschuldigen”.

    Dieses “kurzweilige” geht nun in den dritten Tag und es ist echt unangenehm ohne warmes Wasser, weder im Bad, noch in der Küche.

    Leider erreichen wir bei unserer Verwaltung nur den Anrufbeantworter oder werden von einer Kollegin aus einer anderen Stadt vertröstet das unsere Ansprechpartnerin gerade nicht am Platz ist und man uns dort nicht helfen könne.

    Kann man hier irgendwas Unternehmen evtl. Mietminderung oder gehört ein tausch der Heizung zu “ausnahmen”?

    Viele Grüße

    Hans-Jürgen

  • Ruediger Meier-Galitis
    8. September 2016 - 08:36 Antworten

    Liebe Experten!
    Unsere Miete wird vom Jobcenter bezahlt. Doch irgendetwas scheint da jetzt schief gelaufen zu sein, denn nun hat unsere Vermieterin uns die Räumungsklage zugeschickt.Seit Jahren haben wir Probleme mit der Therme in unserer Wohnung und wurde einige Mal repariert. Im März sassen wir 1 Woche ohne warmes Wasser und Heizung. Nun haben wir dasselbe Problem wieder und haben jetzt seit 2 Wochen kein warmes Wasser mehr und die Vermieterin meinte, wir würden ja wohl nicht glauben, das Sie die Therme reparieren würde. Ich war beim Mieterbund und habe einen Anwalt beauftragt. Was kann ich noch tun? Ich kann nicht mehr.
    Viele Grüsse
    Rüdiger Meier

  • Miriam
    21. Oktober 2016 - 00:39 Antworten

    Guten Abend,
    ich ziehe zum 1.11.16 in eine neue Wohnung diese Wohnung war Renovierungsbedürftigt wir haben schon Kaution vor bezahlt und die ganze Wohnung aus eigener Tasche bezahlt bei den arbeiten in der Wohnung ist uns aufgefallen das es kein warmes Wasser gibt nur lauwarmes ich habe ein 15 Monate altes Kind und das ist eine Zumutung ihm darin zu baden!
    Hier meine Frage was können wir jetzt tun?
    Wir haben unsere Vermieter darauf hin gewissen und die sehen es nicht ein etwas zu tun!
    Danke schonmal im voraus fürbeine Rückmeldung

  • Schneider
    9. Dezember 2016 - 12:15 Antworten

    Sehr geehrtes Team von Mietminderung.org,

    wir wohnen seit 1.6.16 in einer Neubauwohnung (Erstbezug). Wir haben in der Wohnung 2 Bäder. In dem einen befindet sich ein Waschbecken und eine Dusche und in dem anderen ein Waschbecken und eine Badewanne. In beiden Badezimmern haben wir von Anfang an Probleme mit dem Warmwasser. Sprich es kommt gar kein Warmwasser oder nur kurz am Anfang und dann wird es kalt. Dies haben wir damals der Hausverwaltung gemeldet und die haben sich dem angenommen und in mehreren Vorortterminen versucht zu lösen. Dies hat man dann auch irgendwann hinbekommen, zwar mit dem Ergebnis das es lange nicht bei den versprochenen 45 Grad war und wir daraufhin natürlich wieder die Hausverwaltung kontaktiert. Nach vielen weiteren Terminen hat man aber auch das in Griff bekommen. Das alles war ca. im Juli diesen Jahres. Seit vergangenem Wochenende (Anfang Dezember) besteht das ganze Problem nun wieder, Dieses mal aber “nur” in einem Badezimmer (Das mit der Badewanne) Hier kommt jetzt wieder teilweise gar kein warmes Wasser und zum Teil kurz (20-30 Sekunden) warmes Wasser und dann wird es kalt. Selbstverständlich haben wir dies wieder der Hausverwaltung gemeldet und die wollen sich jetzt kümmern.
    Nun ist es so, das wir eine 3 jährige Tochter haben und die natürlich alle 2-3 Tage ordentlich gewaschen werden möchte. Sprich in der Badewanne. Sie hat große Panik vor der Dusche und weint immer doll wenn Sie da rein muss. Daher bevorzugen wir natürlich die Badewanne. Nur mit der Wassertemperatur ist das nicht möglich.
    Unsere Frage wäre jetzt wie lange schaut man sich das an, bis man an Mietminderung denkt. Was für Möglichkeiten haben wir da? Und in welcher Form macht man das am besten?

    Vielen Dank vorab.

    Familie Schneider

  • Claudia
    24. Januar 2017 - 15:05 Antworten

    Hallo,

    welche Frist muss ich meiner Vermieterin einräumen um Mängel zu beseitigen?

    Im Sommer verbrühen wir uns unter der Dusche und im Winter wird das Wasser eiskalt. Auf persönliche Ansprache reagiert die Dame nicht. Wir sind beide berufstätig und haben ein kleines Kind zu Hause und seit MONATEN ist das Duschen für uns eine Qual. Nun wollen wir ihr schriftlich eine Frist einräumen, in der sie die Mängel zu beseitigen hat und wollen natürlich keine Formfehler machen. Welche Frist ist angemessen?

  • Didi
    2. Februar 2017 - 21:14 Antworten

    Hallo Allerseits,
    Mein Mietvertrag hat am 01.02.2017 begonnen und heute ist bereits der 2. Tag und ich habe immernoch kein Warmwasser, weil die Stadtwerke da irgendwas machen muss (laut Vermieter), aber leider noch nichts gemacht hat. Ich hoffe, dass das mit dem Warmwasser überhaupt bald klappen wird.

    Was wäre hier die Mietminderung?

  • Kerstin Falkenstein
    8. Mai 2017 - 11:09 Antworten

    Wir haben in unserer Mietwohnung das Problem, dass seit einer Woche die Warmwasserzufuhr der Dusche trotz funktionierenden Boilers (das sehen wir am heißen Wasser im Waschbecken des Badezimmers) nicht gegeben ist. Dreht man den Heißwasserknauf bis zum Anschlag kommt trotzdem nicht einmal eine handtellergroße Menge an KALTEM Wasser heraus getröpfelt. Beim Wasserhahn haben wir das umgekehrte Problem. Lt. Handwerkern liege das an mehr und mehr verkalkten Rohren. Vermieter ist angeschrieben, lebt in Irland und kümmert sich nicht.
    Was tun?
    Frist setzen und Miete tageweise mindern?

  • Katrin
    7. August 2017 - 13:20 Antworten

    Guten Tag,

    in unserem Haus ist seit 6 Tagen komplett die Gaszufuhr unterbrochen, da es einen Rohrbruch (Verschulden eines Eigentümers in einer anderen Wohnung, es war nicht mein Vermieter!) gab. Ich habe weder Warmwasser noch Gas zum Kochen. Die Arbeiten werden noch mindestens bis zum Ende der Woche (Gesamtdauer mind. 10 Tage) andauern.

    In welcher Höhe kann ich die Miete mindern?

    Über eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar, da der Zustand derzeit wirklich unzumutbar ist.

    Herzliche Grüße,

    Katrin Diesner

    • Mietminderung.org
      8. August 2017 - 10:41 Antworten

      Hallo Katrin,

      mit der Frage einer Mietminderung bei Warmwasserausfall befasst sich der Artikel oben. Lesen Sie am besten nochmals genau nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Detlef Lenze
    21. August 2017 - 12:45 Antworten

    Guten Tag,
    bei mir ist seit den Abendstunden (ca. 22 Uhr ) des letzten Samstag kein warmes Wasser in Bad und Küche. Die HV würde von mir Sonntagmorgen davon in Kenntnis gesetzt und hat dann am heutigen Montag auch prompt eine Fachfirma vorbeigeschickt.
    Leider konnte der Monteur nicht feststellen, warum kein warmes Wasser bei mir ankommt.
    Alle durchgespielten Varianten waren erfolglos.
    Was noch ungeklärt im Raum steht, ist die Möglichkeit, dass meine Warmwasserversorgung über den Strang des Nachbarn läuft, nur befindet der sich z.Zt. im Urlaub.

    Meine Frage, wie kann ich in meinem Fall Mietminderung geltend machen?
    Danke im Voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Detlef Lenze

  • Eva Poike
    19. Oktober 2017 - 16:23 Antworten

    Hallo.
    Ich habe eine Frage bezüglich einer Mietminderung.
    Wir haben 6 Tage 24h lang kein Warmes Wasser gehabt in der ganzen Wohnung.

    Wie verhält es sich mit einer Mietminderung für diese Tage ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Eva

  • Anke Neuhaus
    5. Februar 2018 - 13:42 Antworten

    Hallo,
    Seit dem 01.02.2018 ist die Warmwasserversorgung hier im Mietshaus (4 Parteien) kaputt. Erst auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es eine neue Heizungsanlage gibt und eine neue Heizung nicht von heute auf morgen geliefert werden kann, was mir klar ist und das es noch keinen Termin gibt.
    Auf meine Frage, ob bei Neueinbau der Heizung auch tageweise keine Heizung vorhanden ist, bekam ich gar nicht erst eine Antwort.
    Wir haben Februar und warmes Wasser ist unerlässlich, schon wegen der Körperpflege.

    Kann ich die Miete kürzen und um wieviel?

    Mit freundlichen Grüßen
    Anke Neuhaus

  • Lisa Marie Hagelstein
    5. Oktober 2018 - 02:08 Antworten

    Hallo,
    Ich hab seit dem 29.09 kein Warmwasser da irgendwas defekt ist anscheinend. Ich habe dem Vermieter direkt bescheid gegeben und dieser hat bei der Firma die den Durchlauferhitzer eingebaut hat angerufen. Das Gerät ist neu und deshalb noch Garantie drauf. Ich habe zwischenzeitlich mal gefragt ob die Handwerker schon einen Termin genannt haben aber es gibt noch keinen das sie so viele Aufträge haben. Das Warmwasser funktioniert immer noch nicht(Stand:05.10)
    Meine Frage ist kann ich selbst trotz der Garantie einen Handwerker auf Kosten des Vermieters beauftragen?
    Und wie kann ich mir sonst helfen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Phillip M.
    23. Oktober 2018 - 10:40 Antworten

    Morgen die Herrschaften,

    Folgendes Problem: Seit 2 Wochen funktioniert weder Warmwasser noch Heizung. Dazu muss man sagen wir haben letzte Woche Donnerstag erst neue Fenster bekommen was 2 Monate lang ein weiterer Grund war zu frieren. Nun sieht’s so aus das wir bisher keine genaue Angabe bekommen haben wann das Problem beseitigt wird, man lässt uns im Regen stehen. Gestern hab ich ne E-Mail geschrieben wo ich freundlich die Problematik angesprochen habe und ein Entgegenkommen bzgl. Der Miete erwarte, mir wurde zugesichert man meldet sich und das für heute ein Termin im Raum steht. Es ist natürlich nichts passiert!

    Ich will und werde definitiv nicht den vollen Umfang der Miete zahlen für diesen Monat, was können wir machen?

  • Cynthia Romahn
    5. November 2018 - 19:23 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter lässt seit dem 01.11.18 ein neuen Heizungs-Boiler einbauen. Seitdem ist komplett Warmwasser-Ausfall. Die Info über den Boilerwechsel kam am 30.10.18. Seitdem ist duschen unmöglich, ich muss 30KM zu meinem nächsten Verwandten fahren zum duschen. In wie weit ist Mietminderung gerechtfertig?

    MfG

  • marisa weber
    1. Januar 2019 - 19:21 Antworten

    Hallo,

    meine Vermieterin steht im Rechtsstreit mit dem Nachbarn. Dieser hat neue gebaut und unsere Wasserleitung freigelegt. Bis einschließlich Februar wird die Wasserleitung nicht ordnungsgemäß verbuddelt werden und das Wasser bei Bodenfrost von der Gemeinde abgedreht werden. Wir werden also ca. 1-2 Monate kein Wasser im Haus haben. Die Mieterin hat uns bestenfalls eine Mietminderung angeboten, da die Heizung auch ohne Wasserversorgung funktioniert. Aber 2 Monate kein Wasser? In meinem Verständinis wäre ein kompletter Mieterlass angebracht. Ich kann schließlich nicht einmal mehr die Toilette betätigen und muss somit bei Freunden unterkommen. Liegt tortzdem die Vermieterin richtig? Wenn ja, wie viel Prozent Mietminderung wäre für diesen Fall denkbar?

    Wir finden dazu leider nichts im Netz und wäre über einen kleinen Hinweis sehr dankbar.

    MFG
    Marisa

    • Mietminderung.org
      2. Januar 2019 - 17:19 Antworten

      Hallo Marisa,

      danke für Ihren Beitrag. An Ihrer Stelle würde ich mich an der o.g. Rechtsprechung orientieren. Das wäre das übliche Vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    20. Februar 2019 - 20:19 Antworten

    Hallo,

    mein Bruder teilte am 29.04.2018 seiner Hausverwaltung mit dass sein Durchlauferhitzer defekt ist und er kein Warmwasser hat (weder in der Küche noch im Badezimmer). Bis heute (Stand 20.02.2019) ist absolut nichts passiert. Bedeutet, er lebt jetzt seit gut einem Jahr ohne warmes Wasser. Auch andere Schäden wie zb plötzlich auftretende Risse in den Wänden, Wasserschaden an der Küchendecke usw. wurden bis heute nicht überprüft oder behoben. Meine Frage, reicht dies für eine außerordentliche Kündigung aus? Schließlich sind die genannten Mängel (und noch einige mehr) inzwischen unzumutbar.

    LG Nicole

    • Mietminderung.org
      22. Februar 2019 - 11:46 Antworten

      Hallo Nicole,

      ich kann leider nicht beurteilen, ob der Zustand unzumutbar / die Wohnung unbewohnbar ist. Dagegen spricht zumindest, dass der Mieter schon viele Monate so in der Wohnung lebt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Udo Schneider
    18. April 2019 - 15:22 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Im Jahr 2018 hatten wir wegen Heizungsausfall bzw. Einbau einer
    neuen Heizungsanlage ca. 1,5 Monate Warmwasser- bzw. Heizungsausfall in unterschiedlichen Zeiträumen und von Tagen bis zu einer Woche. Der Vermieter wusste natürlich von den Umständen. Kann ich hierfür in 2019 nachträglich die Miete mindern.

    Herzlichen Dank

    Udo Schneider

  • Nils
    2. Juni 2019 - 23:24 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe quasi täglich, temporär kein warmes Wasser, da der Wasserdruck in meiner Dachgeschoss Wohnung zu gering ist. Es ist bereits ein druckunabhängiger Durchlauferhitzer eingebaut worden, jedoch kommt teilweise so wenig Wasser aus den Hähnen, dass sich dieser dennoch abschaltet.
    Die Stadt kann den Druck in der Straße auch nicht erhöhen, da die Rohre wohl zu marode sind.
    Nun meine Frage:
    Ist der sehr geringe Wasserdruck (manchmal bis 10 Sekunden um beide Hände mit Wasser zu füllen) und der dadurch geschuldete Warmwasser Ausfall bereits ein Grund, die Miete zu senken, obwohl es nicht unbedingt durch den Vermieter geschuldet ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    Nils

  • Enrico
    26. Juni 2019 - 13:49 Antworten

    Liebe Fachleute,

    bei uns fällt 1-2 mal wöchentlich im Winter die Heizung und im Sommer die Warmwasserversorgung aus. Der Vermieter bzw. die Vertragsservicefirma regiert dann meistens innerhalb von 4-5Stunden. Das ganze Spiel geht jetzt schon fast 4 Jahre so. Welche Möglichkeiten hat man denn bei “regelmäßigen” Stundenweisen Ausfällen?

  • Caro
    23. Oktober 2019 - 16:47 Antworten

    Hallo ich habe eine Frage. Wir hatten nun 15 Tage kein warmes Wasser im Bad, da ein Handwerker beim Tausch der Warmwasserzähler etwas am Rohr abrissen hat. Wir konnten allerdings auch das kalte Wasser nicht benutzen, da es aus dem Rohr von unten rausdrückte und sonst das ganze Bad nass werden würde. Mit Kleinkind eine Katastrophe. Wie viel darf die Miete gemindert werden? Wir mussten ja auch die 15 Tage mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu jemanden fahren, um zu duschen.

  • Janina
    9. November 2019 - 15:08 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    wir haben vor einigen Monaten erfahren, dass der Legionellenwert in unserem Haus den Grenzwert überschreitet. Nun haben wir -ohne sonstige Informationen der Hausverwaltung oder des Vermieters- von der Sanitärfirma ein Schreiben erhalten, dass für 5 Werktage im November die “Kaltwasserversorgung (nur teilweise betroffen) und die Warmwasserversorgung (hauptsächlich betroffen) nicht gegeben ist”. Da es sich um ein Zentralheizsystem handelt, wird somit auch die Heizungsanlage ausfallen. Die Auskunft über den Ausfall wurde uns 11 Werktage vorab gegeben. Welche Möglichkeiten bestehen für uns als Mieter? Neben der Mietminderung denke ich da auch an das Angebot einer Ausquartierung oder von Duschmöglichkeiten etc.
    Vorab vielen Dank und Grüße.

    • Mietminderung.org
      14. Januar 2020 - 16:30 Antworten

      Hallo Janina,

      fragen Sie beim Vermieter nach einer Möglichkeit extern zu duschen etc. Dann können Sie immer noch entscheiden, ob Sie mindern wollen oder mit dem Ersatz leben können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Melli K
    6. Dezember 2019 - 06:43 Antworten

    Guten Tag,

    ich stehe seit 7 Tagen ohne Heizung und Warmwasser ziemlich doof da. Freitag Abend ist mir das Problem aufgefallen, daraufhin hab ich mich bei den restlichen Mietern im Haus erkundigt, ob noch jemand betroffen ist. Lediglich nur bei mir geht nichts. Trotz das wir schon Dezember haben wollte ich nicht zu kleinlich sein, da ich erst ein halbes Jahr hier wohne und das bis Montag dabei belassen.
    In unserem Hausflur hängen einige Nummern (Vermieter, Sanitärfirma, Putzdienst, Hausmeister usw)
    Daraufhin habe ich die Nummer von dem genannten Sanitärtechniker gewählt, dort sagte man mir das Aufträge nur vom Hausmeister oder der Vermieterin aufgegeben werden dürfen. Also erkundigte ich mich bei dem Hausmeister, der Dienstag morgen das ganze in Augenschein nahm. Mir wurde gesagt man kann die Heizung nicht neu befüllen, diese wäre defekt. Die Sanitärfirma hätte nun den Auftrag bekommen und sollte sich bei mir melden.
    Nachdem ich bis Mittwochvormittag noch immer nichts gehört hatte, rief ich erneut den Hausmeister an, da ich auch immer schauen muss wie ich das mit der Arbeit mache um auch zu Hause zu sein, wenn jemand kommen würde.
    Der Hausmeister vertröstete mich, dass Dienstag der Auftrag rausgegangen wäre und am Mittwoch erst bearbeitet werden würde und das sich die Firma dann meldet. Mittlerweile 5 Tage ohne Warmwasser und Heizung.
    Bis Donnerstagnachmittag hatte sich noch immer niemand gemeldet und noch ein Wochenende wollte ich nicht so verbringen. Also rief ich selber die Sanitärfirma an, um mich zu erkundigen wann diese denn nun kommen würden.
    Diese teilte mir leider mit, das gar kein Auftrag eingangen ist auf meinen Namen bzw die Adresse.
    Also rief ich wieder den Hausmeister an, der daraufhin nochmal die Sanitärfirma kontaktieren wollte, aber angeblich dann keinen erreicht hat.
    Ich wurde wieder vertröstet, er würde sich GLEICH zurückmelden. Ich bat ihn auf meiner Arbeit anzurufen, damit auf jeden Fall jemand ans Telefon geht, da ich nicht stundenlang auf mein Handy bzw den Anruf warten kann. Das wurde mir sehr unfreundlich abgeschlagen.
    Also rief ich nach einer Stunde nochmal dort an, wieder sagte er mir ich solle Geduld haben, er würde dort keinen erreichen und versucht es später und meldet sich dann. (Das war kurz 16 Uhr, die Zeit zu der diese besagte Sanitärfirma Feierabend macht!)
    2 – 3 Stunden später hatte ich eine Mailbox Nachricht vom Hausmeister, er hätte das nun in Auftrag gegeben, die Sanitärfirma würde sich bei mir melden.
    Jetzt (Freitagmorgen – 1 Woche ohne Warmwasser & Heizung) ist die Wohnung völlig ausgekühlt, ich habe in jedem Zimmer ein Thermometer liegen:
    Bad = 12° / Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer = 14°-15°
    Meine Vermieterin wollte ich gestern dann auch mal über das ganze Dilemma aufklären und mal eine Mietminderung ansprechen, aber auch da ist leider keiner zu erreichen. Ich hab ihr die Kurzversion mit bitte um dringenden Rückruf auf Band gesprochen, aber nichts gehört.
    Ich habe mir heute extra ein paar Stunden eher frei genommen um zu Hause zu sein & erwarte das heute was passiert!

    • Mietminderung.org
      14. Januar 2020 - 15:50 Antworten

      Hallo Melli,

      danke für das Teilen Ihrer unschönen Erfahrung. Ich hoffe für Sie, dass Sie das Problem mit der Heizung noch lösen konnten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Denis Grimm
    6. Februar 2020 - 22:37 Antworten

    Guten Abend,

    bei mir ist der Fall etwas anderes gelegen. Meine Frau und ich habe eine neue Wohnung angemietet und dort ist ein Durchlauferhitzer im Bad angebracht, welcher bei der Renovierung durch den Vermieter leider ausgetauscht werden muss. Wir hatten vor bereits letzte Woche einzuziehen, was leider aufgrund unglücklicher Umstände nicht möglich war. Jetzt wollten wir am kommenden Samstag einziehen, jedoch ist in unserer neuen Wohnung immer noch kein Durchlauferhitzer installiert, da es sich um ein etwas älteres Modell handelt. Darf ich dennoch die Miete für den nächsten Monat einfach mindern oder muss ich dies dem Vermieter mitteilen und ihm eine Frist setzen, dass er den Durchlauferhitzer ersetzt, da bereits für unsere alte Wohnung sich ein Nachmieter gemeldet hat, der unbedingt in unserer jetzigen Wohnung rein will. Wir müssen allerdings die alte Wohnung noch reinigen und einige Löcher verschließen und weißen.
    Mit freundlichen Grüßen

      • Denis Grimm
        20. Februar 2020 - 08:10 Antworten

        Guten Morgen Herr Hundt,

        der Mangel ist jetzt behoben und wir konnten allerdings die Wohnung zwei Wochen nicht nutzen bzw. einziehen. Uns hat ein Nachmieter abgesagt. Unsere Helfer haben auch keine Zeit und eine Umzugsfirma konnten wir auf die schnelle leider auch nicht auftreiben. Des Weiteren hat eine Firma die Schuld, dass der Durchlauferhitzer einen Schaden hatte bzw. die Verschraubung. Daher die Frage in welcher Höhe ich die Miete mindern darf. Mit einen Rechtsanwalt hat ich bereits Kontakt. Ich will allerdings den Vermieter nicht vor Gericht zerren, da dies für das Anfang eines Mietverhältnisses einfach keine gute Basis ist auch die Mietminderung ist keine tolle Basis, aber den Schaden hat die Firma zu vertreten nicht wir, da wir die Miete zahlen.
        Mit freundlichen Grüßen
        Denis Grimm

        • Mietminderung.org
          20. Februar 2020 - 17:24 Antworten

          Hallo Denis,

          ein defekter Durchlauferhitzer ermöglicht sicherlich eine kleine Mietminderung, siehe hier: https://www.mietminderung.org/mietminderung-kein-warmwasser-in-bad-oder-kueche/

          Wenn Sie die Wohnung auch aus anderen Gründen nicht bewohnen konnten, kann das nicht zu lasten des Vermieters gehen. 14 Tage die voll Warmmiete mindern wird also eher nicht gehen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Denis
            21. Februar 2020 - 00:29 Antworten

            Hallo Herr Hundt,

            danke für die schnelle Antwort. Wir haben uns mit dem Vermieter heute einigen können. Wir hätten ungefähr 25 € mindern können, was aber den Aufwand nicht Wert ist. Wir haben jetzt auch noch Glück gehabt, dass wir eine Umzugsfirma gefunden haben, die den Umzug noch im Februar durchführen kann. Und ich bin ganz ehrlich, dass ich so einen Stress keinen wünsche.
            Mit freundlichen Grüßen

            • Mietminderung.org
              21. Februar 2020 - 13:06 Antworten

              Hallo Denis,

              danke für Ihre Rückmeldung und alles Gute für den Umzug.

              Viele Grüße

              Dennis Hundt

  • Ronja Oden
    12. März 2020 - 09:47 Antworten

    Bei mir war Ende letzten Jahres das Warmwasser plötzlich nicht mehr vorhanden. Es hat ewig gedauert, bis es warm wurde, und selbst wenn, war es maximal lau. Ich habe meine Vermietung kontaktiert mit Hinweis auf Mietminderung und sie haben mir innerhalb von 2 Werktagen einen 1a-Installateur vorbeigeschickt! So schnell ging das noch nie – danke für diesen Artikel!

  • A. Kohl
    5. Oktober 2020 - 08:43 Antworten

    Hallo,
    Im laufe des Monats wird aufgrund der Erneuerung der Fernwärmeleitung an 5 Tagen das Warmwasser und die Heizung abgestellt.
    Zweimal von Montag 0 Uhr bis Dienstag 18Uhr und einmalig von 0 bis 18Uhr.
    Wie viel Prozent der Miete wären hier angemessen abzuziehen?
    Steht mir bei solchen Erneuerungen so etwas überhaupt zu?

    • Mietminderung.org
      2. November 2020 - 10:09 Antworten

      Hallo A. Kohl,

      orientieren Sie sich an der Rechtsprechung und berechnen Sie die Sätze entsprechend auf einen Tag. So wäre das übliche Vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Yvette Klabunde
    22. Dezember 2020 - 14:30 Antworten

    Hallo,
    wir sind im August in eine Doppelhaushälfte gezogen. Am Anfang schien auch noch alles soweit in Ordnung zu sein.
    Doch im September ging es los. Wir haben eine Einbauküche im Mitvertrag – welche nach Aussage der Küchenbauer Schrott ist. Dies merkten wir schnell, da der Herd kaputt ging. Nach 3 Wochen wurde dieser repariert. Jetzt haben wir seit Mitte November das Problem, dass der Kühlschrank nicht mehr richtig funktioniert. Er läuft auf höchster Stufe und es sind ca. 10Grad im Kühlschrank vorhanden. Wir teilten dies den Vermieter persönlich-mündlich- mit. Als Antwort erhielten wir, kein Geld für einen neuen Kühlschrank. Auch in Bezug der Küche allgemein (Schrankbezug lose, Besteckkästen locker) sein kein Geld vorhanden. Im November machten wir den Vorschlag die Miete zu mindern und wir kaufen uns selbst eine Küche. Erhielten wir keine Reaktion. Nun kommt die Heizperiode und die Probleme gehen weiter. Die Ölheizanlage ist 26 Jahre und die Heizanlage und das Steuergerät sind nicht wirklich kompatibel (Info Schornsteinfeger). Die Heizung ist so Programmiert, dass diese von 5:00 – 10:00 Uhr heizt und von 14:00 – 22:00Uhr. Dies funktioniert aber nicht richtig. Morgens haben wir max. 18,5 Grad bei der Heizkörpereinstellung 4,5/5. Am Nachmittag und Abend sind wir froh wenn diese 20,00 Grad Zimmertemperatur abgibt. Dies teilten wir dem Vermieter mehrmals mit. er stellte was an der Heizung herum und es ändert sich nichts. Er teilte uns mit, er bekommt keine Monteur und wir müssen dies bis mindestens Anfang Januar so hinnehmen. Als nächstes haben wir seit 13.12.2020 auch Probleme mit dem Warmwasser. Seit er Besuch hat habe wir ab ca. 20:00 Uhr bis ca. 23:00 Uhr kein heißes Wasser im ganzem Haus. Wir sollten uns gedulden und 2-3 Stunden warten, dann ist das Wasser wieder heiß. Wir teilten Ihm mit das wir das nicht hinnehmen, wir zahlen schließlich Miete. Nach Einstellung des Wassers auf heizen rund um die Uhr änderte sich nichts. wir teilten dies Ihn wieder und erhielten die Antwort, wir sollten das bis irgendwann Januar das so hinnehmen.
    Können wir die Miete mindern, da die Küche, die Heizung und das Warmwasser nur eingeschränkt funktioniert bzw. überhaupt nicht.

    Viele Grüße Yvette Klabunde

  • Tkocz,Jérôme
    17. Januar 2021 - 14:00 Antworten

    Guten Tag,
    seit dem 13.12.2020 ist unsere Therme Defekt, über diese Therme wird Heizung und die Warmwasserversorgung geregelt.
    Eine Fachfirma stellte fest die Therme ist Defekt,eine zweite Firma ist der Meinung durch Ersatzteile die Funktion wieder herzustellen.Es wurden wohl auch schon Ersatzteile bestellt,nur eben bis heute noch nicht verbaut(17.01.2021).
    Meine Frage ist eine Mietminderung möglich wenn ja wie hoch kann diese ausfallen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Sarah
    26. Februar 2021 - 06:46 Antworten

    Hallo,
    Ich wollte mich erkundigen ob ich auch eine Mietminderung verlangen kann. Seit gestern hängt ein Schreiben aus, dass das Warmwasser meiner Wohnanlage vom 09.03.2021 7:30 – 10.03.2021 komplett abgesperrt werden soll. Als erstes viel mir auf, dass diese Nachtzeit von 22-7 Uhr einbegriffen ist und dann aber auch, was ich in anderen Artikeln gelesen habe, ein Zeitraum von 8 Stunden überschritten wird. Es handelt sich um bauliche Maßnahmen, jedoch wird nicht auf eine Alternative der Warmwasserversorgung verwiesen. Das Ding ist das ich schon gerne eine Mietminderung beantragen möchte, da erst kurz vor Weihnachten 2020 das Warmwasser in der Wohnanlage für 2 1/2 Tage ausgefallen ist und dort bereits Temperaturen unter 15°C herrschten. Und das ist erst ca. 2-3 Monate her.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Sarah
      26. Februar 2021 - 06:48 Antworten

      Nachtrag:
      Oh, habe vergessen die Zeit vom 10.03.2021 anzugeben.
      Es handelt sich um den Zeitraum vom 09.03.2021 7:30 – 10.03.2021 17:30.

  • Thorsten
    18. März 2021 - 21:27 Antworten

    Hallo Experten,

    der Vermieter des Mehrfamilienhauses (6 Wohnungen) will im kommenden Hochsommer die alte, ineffiziente Gasheizungsanlage durch eine moderne, effiziente Holzpelletheizungsanlage austauschen lassen.

    Er informiert uns daher über A) einen geplanten Ausfall der Warmwasserversorgung für 3-4 Wochen durch die Baumassnahmen und B) eine Reduktion unserer künftigen Heizungskosten um ca. 15%.
    D.h ein temporärer Mietmangel, der zu einer dauerhaften Steigerung des Mietwerts führt… (es wird aber keine Erhöhung der Miete geben).

    Meine Fragen:
    – Können wir hier trotzdem für diesen Zeitraum eine Mietminderung verlangen?
    – Wenn ja, wie hoch sollte/könnte diese sein?

    Die oben beschriebenen Fälle sind alle ungeplante Ausfälle ohne künftige Kostenreduktion.

    Danke

    Thorsten

  • Michaela Brandt
    26. Mai 2021 - 07:23 Antworten

    Wir haben seit dem 22.5.21 mal wieder kein warmes Wasser. Ich telefoniere der Fima immer hinterher und es heißt „wir arbeiten daran“. Es leben hier im Haus mehrere Kinder und alte Leute. Vor gut einem halben Jahr hatten wir das selbe Problem da gab es über eine Woche kein Warmes Wasser.
    Wieviel Miete können wir reduzieren. Ich sehe es nun langsam nicht mehr ein die volle Miete zu zahlen und immer ist irgendwas im Argen.
    Kein warm Wasser, Heizung geht nicht, Aufzug kaputt.

  • Prior
    25. Juni 2021 - 02:48 Antworten

    Guten Tag,

    Bei uns im Haus werden die Wasserleitungen saniert. In einem Zeitraum von 8 Tagen wird uns das Wasser abgedreht. Kaltwasser gibt es über das Treppenhaus mittels einer Notversorgung. Allerdings nur KALTWASSER.

    Meine Frage: Kann ich hier eine Mietminderung geltend machen, da das komplette Haus 8 Tage kein Warmwasser hat?

    Vielen Dank für ihre Antwort
    Prior

    • Mietminderung.org
      26. Juni 2021 - 16:37 Antworten

      Hallo Herr Prior,

      Sie beschreiben einen klassischen Mangel der zur Mietminderung berechtigen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J.D.
    27. Oktober 2021 - 15:42 Antworten

    Hallo,

    wir haben in unserer Wohnung seit dem 08.10 kein heißes Wasser mehr im Badezimmer. Die Schadensmeldung erfolgte am 08.10. schriftlich.

    Unsere Hausverwaltung hat es bisher nicht geschafft einen neuen Durchlauferhitzer installieren zu lassen, da es zu krankheitsbedingten Ausfällen bei der Partner Firma für Sanitäranlagen kam.

    Nachdem ich nochmal nachgefragt habe, wurden mittlerweile 2 Termine mit uns vereinbart und, ohne vorher abzusagen, ist einfach kein Handwerker gekommen.

    Meine Frage lautet nun ob, und wenn ja in welchem Umfang eine Mietminderung möglich ist, bei 1200 Warmmiete?

    Mit freundlichen Grüßen,

    J.D.

    • Mietminderung.org
      27. Oktober 2021 - 15:47 Antworten

      Hallo J.D.,

      orientieren Sie sich an der bestehenden Rechtsprechung (Höhe der Mietminderung) und rechnen Sie die Minderung dann taggenau aus.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • V
    12. Dezember 2021 - 10:40 Antworten

    Hallo, wir haben alle zwei Wochen kein warmes Wasser und keine Heizung. Der Vermieter kümmert sich zwar drum, das Wasser wird aber meistens erst wieder richtig warm nach 2-3h
    Ist eine Minderung möglich?

  • Lea
    28. April 2022 - 09:09 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einem Studentenwohnheim und bei uns gibt es seit 4 Tagen kein Warmwasser in allen Räumen.
    Der Wohnservice (Vermieter) hat alle Mieter direkt in Kenntnis darüber gesetzt und versucht auch seit Tag 1 wieder Warmwasser zur Verfügung zu stellen, aber bisher ohne Erfolg.

    Kann man trotz der Versuche des Vermieters das Problem zu beheben eine Mietminderung einfordern?

    Vielen Dank

    • Mietminderung.org
      29. April 2022 - 08:34 Antworten

      Hallo Lea,

      der Versuch den Mangel zu beheben sollte von Ihnen vielleicht positiv berücksichtigt werden, spielt für das Recht auf Mietminderung aber keine Rolle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tabea Eickfeldt
    13. März 2023 - 13:36 Antworten

    Hallo,
    wir hatten im Januar diesen Jahres einen defekten Durchlauferhitzer. Unsere Wohnungsgesellschaft hat daraufhin uns angeboten, anstatt einen neue einzubauen, uns eine Elektroterme zu installieren, unseren Gasherd durch einen E-Herd zu ersetzen sowie eine Mietminderung zugesichert haben. Da wir in einer WG leben, nehme ich nur an das der Herd ein Teil des Mietverhältnisses war.
    Soweit war das auch in Ordnung, nur hat dieser Prozess, wie befürchtet nicht nur die zugesicherten wenigen Tage angedauert sondern drei Wochen. In zweien davon hatten wir kein warmes Wasser und in der anderen keinen Herd/ Ofen, da dieser abgebaut, aber auf Grund von Lieferschwierigkeiten nicht ersetzt werden konnte.

    Nun haben wir vor kurzem die Höhe der Mietminderung zugeteilt bekommen. Diese beträgt nicht mal ein Drittel unserer Warmmiete. Zu dem kommt, dass unsere Wohnungsgesellschaft nun auch noch unsere Miete an den Mietspiegel angleichen möchte.

    Meine Recherchen haben ergeben, dass gerade in den Wintermonaten der Ausfall von Warmwasser höher gewichtet wird. Würde das in unserem Fall auch zu treffen und könnte man zu dem für den Fauxpas mit dem Herd auch eine Mietminderung fordern?

    Vielen Dank

    • Mietminderung.org
      13. März 2023 - 18:56 Antworten

      Hallo Tabea,

      ich kann Ihnen leider nur empfehlen, dass Sie sich zu beiden Problemen an der bestehenden Rechtsprechung orientieren. Dort finden Sie Ansatzpunkte für die angemessene Höhe einer Mietminderung. Eine einvernehmliche Mietminderung ist m.E. immer am besten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert