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Mietminderung: Garage oder Parkplatz zugeparkt

Hat der Mieter eine Garage oder einen Parkplatz angemietet, für den er im Rahmen der Gesamtmiete oder im Rahmen eines eigenständigen Mietvertrages Miete bezahlt, kann er die Miete mindern, wenn die Garage oder der Parkplatz zugeparkt werden.

Die Minderungsquote orientiert sich unter anderem danach, welche Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit und die Nutzungsmöglichkeiten der Mietsache des Mieters bestehen. Wie immer kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Pauschale Wertungen sind faktisch  unmöglich.

Wir geben in diesem Fachbeitrag einen Überblick zu den Möglichkeiten des Mieters, bei einer zugeparkten Garage oder einem zugeparkten Stellplatz.

Parkplatz: Wo liegt objektiv die Beeinträchtigung?

Wichtig ist, dass die Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen hat,  die objektiv gesehen tatsächlich beeinträchtigend wirken und nicht nur durch den Mieter subjektiv als solche empfunden werden. Ein gelegentliches Zuparken  kann eine Bagatellbeeinträchtigung sein,  mit der man im Leben einfach immer wieder konfrontiert wird und hinnehmen muss.

Ein Mangel der Mietsache dürfte erst vorliegen, wenn der Parkplatz und die Garage ständig und immer wieder zugeparkt werden. Ab welchen Zeiträumen oder in welchen Abständen dies der Fall ist, muss der Wertung im Einzelfall überlassen bleiben. Dabei kommt es sicherlich auch darauf an, inwieweit der Mieter die Garage gerade in den Augenblick nutzen möchte, in dem sie zugeparkt ist. Objektiv gesehen kommt es darauf allerdings nicht an, da die Garage ihm gehört und er dafür die Miete bezahlt.


Minderungsquote bei Beeinträchtigung des Parkplatzes

Die Minderungsquote orientiert sich am Ausmaß der Beeinträchtigung. Erweist sich der Parkplatz regelmäßig oder dauerhaft als unbenutzbar, richtet sich die Quote gegen 100 %.

Mieter ist in der Beweispflicht

Wenn der Mieter mindert, muss er darlegen und beweisen, inwieweit ein Mangel vorliegt und inwieweit er dadurch in der Gebrauchstauglichkeit seiner Garage beeinträchtigt ist. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an. Auch wenn Fremde die Garage und den Stellplatz zu parken, bleibt es Aufgabe des Vermieters, auf den Fremdparker einzuwirken.

Zum Nachweis der Beeinträchtigung kann der Mieter ein Tagebuch führen, in dem er genau, dokumentiert, wann und wie lange, idealerweise unter Angabe des Fahrzeugtyps und des Kfz-Kennzeichen, gepackt wurde. Hilfreich sind Fotos.

Maßgebend sind wie immer die Umstände des Einzelfalls:

LG Köln (MDR 1976, 44): 100 % Minderung der Stellplatzmiete wenn der Stellplatz  regelmäßig zugeparkt wird;

AG Reinbek (WuM 2000, 329): 15 €  Minderung/Entschädigung wenn Parkplatznutzung beeinträchtigt ist.

27 Antworten auf "Mietminderung: Garage oder Parkplatz zugeparkt"

  • Engelhardt
    1. September 2015 - 18:47 Antworten

    Hallo,

    wir haben einen Stellplatz angemietet.
    Die Stellplätze befinden sich hinter dem Mehrfamilienhaus und sind mit einer Parkplatzsperre/Parkplatzbügel (Blockade mit Schloss) gesichert. Jeder Mieter, der einen Stellplatz angemietet hat, hat auch einen Schlüssel. Nun ist diese Parkplatzsperre seit mehr als 3 Jahren defekt. Sie wurde überfahren und wurde nicht wieder erneuert. Nun parken Hinz und Kunz auf den noch freien Stellflächen, bezahlen aber keine Miete. Wir finden das ungerecht, dass wir immer brav zahlen und wollen jetzt die Miete des Stellplatz mindern. Meine Frage: Dürfen wir das? Wenn ja, wie viel Prozent dürfen wir mindern? Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen. Vielen Dank.

    • Mietminderung.org
      2. September 2015 - 13:26 Antworten

      Hallo Frau Engelhardt,

      ich weiss leider nicht, wie häufig Ihr Stellplatz zugeparkt ist und wie schwer damit der Mangel wiegt. Ich kann Sie zu Ihrer eigenen Einschätzung leider nur auf den Artikel oben verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Magdalena Steffen
    7. Juni 2016 - 12:33 Antworten

    Hallo,

    wir sind jetzt frisch in ein Rheinendhaus gezogen. Nun hat es unsere Vermieterin bis dato nicht geschafft einen Kellerraum (von 3) und die Garage leer zu räumen. Auch auf wiederholte Aufforderung passiert nichts. Ständig werden Ausreden gesucht. Sind wir berechtigt die Miete zu kürzen? Wenn ja um wieviel? Über eine Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich im voraus!

    MfG M.Steffen

  • Jessi Schmitt
    1. Oktober 2016 - 08:35 Antworten

    Hallo,

    zusätzlich zu meiner Wohnung zahle ich 40€ im Monat für eine Garage.
    Vor der Garage ist Halteverbot, das Schild wurde aber überfahren und steht dementsprechend nicht mehr da.
    Ich kann weder in meine Garage fahren noch da raus, da die Mieter, die unmittelbar vor den Garage wohnen, direkt vor den Häusern parken.

    Als erstes schrieb ich einen Zettel, dass ich zukünftig meine Garage nutzen möchte und die Einfahrt doch bitte frei bleiben soll.
    Der Vermieter schrieb bereits 2 mal und nichts passiert.
    Jetzt möchte ich meinem Vermieter gerne mittteilen, dass ich die Miete kürze.
    Um wie viel % ist das möglich?

    Danke und viele Grüße,
    Jessi Schmitt

    • Mietminderung.org
      1. Oktober 2016 - 09:53 Antworten

      Hallo Jessi,

      bzgl. der Höhe einer möglichen Mietminderung kann ich Sie leider nur auf die bestehende Rechtsprechung verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • René Pestow
    6. Oktober 2016 - 17:29 Antworten

    Hallo,

    wir bezahlen jeden Monat für zwei Pkw- Stellplätze vor dem Haus. Seit ca. einem Jahr haben wir einen neuen Vermieter der in einer der 4 Wohnungen eingezogen ist. Er hat ein Transportunternehmen und stellt täglich zwei Transporter mit auf das Gelände die er längs parkt. Zum ein und ausparken ist demzufolge recht wenig Platz da. Dazu kommt noch das er täglich seine Fahrer auf dem Gelände parken lässt. Zusätzlich besitzt er noch bis zu 3 Fahrzeuge selber die auch seine Fahrer nutzen. Es ist täglich so, dass ständig unsere Parkplätze zugeparkt werden. Man muss leider sagen, dass es keine feste Bestimmung gibt wem welcher Parkplatz gehört. Dagegen sträubt er sich von Anfang an. Er meint wir sollen uns halt längs oder in eine freie Ecke stellen die direkt vor dem Eingang ist. Etweilige Diskussionen stehen an der Tagesordnung. Er sagt auch ganz deutlich das es sein Grundstück ist und wir müssen damit leben. Wir bezahlen aber jeden Monat zwei Parkplätze die eine gesetzliche Mindesgröße haben müssen. Wie kann man weiter vorgehen?

    • Mietminderung.org
      7. Oktober 2016 - 16:38 Antworten

      Hallo René,

      wenn Sie zwei Parkplätze gemietet haben, müssen m.E. auch immer zwei Plätze frei zugänglich sein. Das ist ja nur logisch.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Rene Pestow
        9. Oktober 2016 - 17:38 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        danke für die Antwort und die Bestätigung. Könnten Sie mir das noch etwas besser formulieren mit gesetzlichen Mindestmaßen für Parkplätze usw. ? Einfach mal schön “verpacken” so das er mitbekommt ständig Fehler zu machen. Außer dem Parkplatzproblem gibt es auch mietrechtliche Sachen die er versucht umzusetzen und wir als Mietparteien da so nicht mitspielen. Mit anderen Worten er hat keine Ahnung und will den coolen Vermieter raushängen lassen. Bin mal gespannt was er nächstes Jahr als Nebenkostenabrechnung so alles aufführt.

        mit freundlichen Grüßen

        René

  • Beck
    31. März 2017 - 09:03 Antworten

    Guten Tag,

    ich bin Mieter einer Wohnung und einer Garage. Für die Garage zahle ich laut Mietvertrag eine monatliche Miete von 36€. Seit 2 Tagen ist die Einfahrt zu unserem Grundstück aufgrund von Bauarbeiten nicht mehr möglich. Alle Anwohner müssen ihre pkws auf einem ca. 200 m entfernten Supermarkt – Parkplatz abstellen.

    Ich habe meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich für April entsprechend der geschilderten Fakten keine Miete für die Garage überweisen werde. Heute teilt mir der Vermieter mit, dass er damit nicht einverstanden ist. Es handele sich um eine Baumaßnahme der Stadt. Und mir entstünden keine Mehrkosten, da ich ja den Supermarkt Parkplatz nutzen kann.

    Ist diese Ansicht ok??
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    MfG
    Horst Beck

  • Kerstin Henkel
    25. Juli 2018 - 11:03 Antworten

    Hallo, wir haben eine Wohnung incl. PKW-Stellplatz angemietet. Seit ca. 6 Wochen ist der Stellplatz ständig von einem anderen Fahrzeug belegt. Ich habe den Besitzer schon zweimal ( per Zettel ) darauf hingewiesen, dass er sein Fahrzeug bitte an anderer Stelle parken soll. Dem Vermieter habe ich auch mehrmals Bescheid ( incl. Fotomaterial ) gegeben, dass dieser Zustand nicht akzeptabel ist. Er wollte sich kümmern, bezüglich Halterabfrage. Leider ist bisher nichts geschehen. Wir kamen gestern Abend mit unseren Einkäufen heim und mussten ewig weit laufen, da der Parkplatz wieder nicht zur Verfügung stand. Abgesehen davon, bezahle ich jeden Monat 30,00 €. Ich möchte die Miete um diesen Betrag mindern und zwar ab sofort ( 01.08.2018 )
    MfG
    K.Henkel

  • Marcus
    30. August 2018 - 20:29 Antworten

    Hallo, ich habe einen Stellplatz zu einer Mietwohnung dazu gemietet, diesen konnte ich 17 Tage im August nicht nutzen da eine Baustelle (durch Hauseigentümer beauftragt) diesen versperrte. Wieviel Prozent der Miete kann ich hierdurch mindern

    • Mietminderung.org
      3. September 2018 - 11:23 Antworten

      Hallo Marcus,

      wenn Sie den Stellplatz 17 Tage nicht nutzen konnten, dann sprechen wir über 17/31tel (Tage) der Monatsmiete.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Suwald
    23. Januar 2019 - 09:56 Antworten

    Ich habe einen Tiefgaragenstellplatz angemietet. Nun schrieb mir der Vermieter, dass dieser vom 14.01.19 bis 30.04.19 nicht nutzbar ist, da die Stadtwerke neue Leitungen verlegen. In welcher Höhe kann ich die
    Stellplatzlosten mindern. Ich zahle 30,00€ pro Monat.

    Viele Grüße

    • Mietminderung.org
      23. Januar 2019 - 18:56 Antworten

      Hallo Herr / Frau Suwald,

      3,5 Monate x 30 Euro = 105 Euro.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Harald Madauß
    6. April 2019 - 17:19 Antworten

    Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und im Innenhof befinden sich mehrere Parkplätze, von denen ich 2 Plätze gemietet habe. Eine Zufahrtsbeschränkung in Form einer Schranke o.ä. gibt es nicht. Beinahe täglich parken auf dem Gelände auch Autos, welchen keinen Platz angemietet haben. Diese Autos stehen zwar nicht auf den Parkplätzen, jedoch in zweiter Reihe, neben den Parkplätzen oder irgendwo in einer Ecke. Dadurch bin ich meistens nicht in der Zufahrt meines Parkplatzes behindert, jedoch zahle ich für jeden Platz 35€ im Monat und die anderen Autos nicht. Ich empfinde dies als ungerecht. Meinem Vermieter ist das Problem bekannt, jedoch egal. Meiner Meinung nach kostet eine Schranke o.ä. für unseren Vermieter zu viel – die wollen kein Geld ausgeben. Was kann ich tun, damit diese Ungerechtigkeit endet?
    Danke bereits für eine Antwort!

    • Mietminderung.org
      16. April 2019 - 10:59 Antworten

      Hallo Harald,

      ich verstehe Ihren Unmut, aber es ist durchaus möglich, dass es fest zugeordnete und bezahlte Stellplätze und weitere unbezahlte Stellflächen gibt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia Albrecht
    29. Dezember 2019 - 19:54 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Wir mieten eine Garage, die auf Grund einer abgesackten Straße (Pflastersteine), direkt am Haus, nicht befahren werden kann. Sie dient uns nur als Lager, klar, man stellt auch was unter. Da wir erst seit Oktober ein Auto besitzen, war das früher kein Problem, wir haben allerdings in Gesprächen mit den Vermietern darauf hingewiesen, dass die Situation geregelt werden muss. Da die Stadt der Eigentümer der Straße ist, liegt dort ein Antrag, der genehmigt werden muss.
    Der Vermieter droht mit Kündigung der Garage, falls wir mindern.

    Vielen Dank

  • Anne Pavlidou
    25. Februar 2020 - 14:14 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich miete eine Garage die Bestandteil meines Mietvertrags ist.
    Diese ist seit meinem Einzug (01.04.19) nicht nutzbar: unzugänglich, weil ständig zugeparkt, undichtes Dach, feuchte Wände, Tor lässt sich nicht schließen, etc…
    Bisher ist die Kommunikation mit meinem Vermieter nur mündlich passiert. Ich war sehr geduldig, doch musste nun die Wohnung auf Grund einer Mieterhöhung die ich nicht befürwortet habe zum Ende März kündigen und es steht die letzte Mietzahlung an.
    Ich habe ihm nun einen Brief mit der Mitteilung der Mietkürzung um 30% verfasst, auf Grund dieses langfristigen Mangels den er einfach nicht beheben wollte um Geld zu sparen.
    Ist das so in Ordnung ?

    VG
    Anne

  • Rene
    20. Mai 2021 - 10:51 Antworten

    Hallo
    wie ist die Mietminderung zusehen bei einer Garage (abschließbar) die für eine Renovierung nicht mehr zugänglich ist und dies für einen Zeitraum von 5 Monaten. Es gibt nur einen Mietvertrag für die Garagen.

    Ist hier eine 100 % Mietminderung angemessen ?
    Viele Dank
    gibt es hier zur schon BGH Urteile ?

  • Daniela
    14. Juni 2022 - 09:13 Antworten

    Hallo,

    ich bin Vermieter. Ein Mieter will die Stellplatzkosten eines kompletten Monats nicht zahlen, weil sein Stellplatz anscheinend einen Tag von einem anderen Mieter besetzt war.
    Er dürfte sich hierfür aber höchstens anteilig einen Tag der Gebühren abziehen, oder?!

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Burga Beer
    17. April 2023 - 19:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe mal eine Frage bezüglich unserer angemieteten Garage.
    Als wir die Gerage angemietet haben war es vor der Garage trocken. Da es jetzt viel geregnet hat steht immer vor unserer Garage viel Wasser ,welches nicht ordnungsgemäß ablaufen kann und wenn wir in unsere Garage wollen müssen wir durch das hohe Wasser laufen. Wir haben mit der Wohnungsgesellschaft mehrmals gesprochen und wir werden immer vertröstet. Erst vor drei Wochen wurde uns gesagt, sie hätten einer Firma den Auftrag erteilt. Es hat sich noch nichts getan und wir müssen immer noch durch das Wasser stampfen und dafür bezahlen wir im Monat 40,00 Euro Miete. Was können wir tun?

    Mit freundlichen Grüßen
    Frau Beer

    • Mietminderung.org
      18. April 2023 - 14:55 Antworten

      Hallo Frau Beer,

      eventuell lässt sich aus dem Mangel ein Recht auf Mietminderung ableiten. Ob das in ihrem Fall so ist, ist einzelfallabhängig. Handelt es sich um eine riesengroße Pfütze, durch die Sie in jedem Fall laufen müssen oder gibt es einen trockenen Weg in die Garage? Ist die Zufahrt zur Garage gepflastert, betoniert oder handelt es sich um einen Schotterweg, auf dem sie vielleicht mit Pfützebildung rechnen müssen. Schwierig einzuschätzen. Suchen Sie am besten die einvernehmliche Lösung. Eine Mietminderung kann das Vertragsverhältnis ganz schön belasten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • A. Klapper
    16. Oktober 2023 - 17:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Ich habe eine Frage zu einer von mir angemieteteten Garage:

    Seit dem 01.05.2023 habe ich einen separaten Mietvertrag für einen Garagestellplatz (Stapelparker) in der Tiefgarage eines Mehrfamilenhauses, welches ich selber nicht bewohne – also nur der Tiefgaragenstellplatz ist von mir angemietet. Miete monatlich = 59,90 EUR

    Die Hausverwaltung hat mir seinerzeit 2 Schlüssel überlassen:
    – 1x Rolltor (Tiefgarageneinfahrt)
    – 1x für die Hebebühne

    Ich habe seinerzeit meinen PKW in der Tiefgarage abgestellt – das Rolltor stand bei Einfahrt offen, allerdings gibt es die folgenden zwei Probleme:

    1) Der Schlüssel für das Rolltor war falsch und ich habe ihn umgehend an die Hausverwaltung zurückgeschickt, und habe mehrmals mit Frist um einen passenden Schlüssel gebeten, aber bis heute keinen erhalten.

    2) Der mir lt. Mietvertrag zugeordnete Stellplatz ist von einem anderen PKW ständig zugeparkt. Auch dieses habe ich der Hausverwaltung mitgeteilt und habe meinen PKW – mit Erlaubnis der Hausverwaltung – vorübergehend auf einen anderen freien Stellplatz geparkt.

    Mein letztes Aufforderungsschreiben an die Hausverwaltung war am 10.07.2023 mit 10 Tagen Frist zur Abstellung.

    Die Hausverwaltung hat mir merhmals telefonisch zugesagt an den Problemen zu arbeiten, aber bis heute gibt es kein Ergebnis.

    Kann ich die Miete kürzen und – wenn ja – in welcher Höhe?
    Und muss ich dem Vermieter dieses vorab mitteilen und mit welcher Frist?

    Besten Dank und mit freundlichen Grüßen,
    A. Klapper

    • Mietminderung.org
      20. Oktober 2023 - 19:51 Antworten

      Hallo A. Klapper,

      ohne verbundene Wohnung bewegen wir uns im Gewerbemietrecht. Aber auch hier gibt es die Option der Mietminderung. Es hängt alles im Einzelfall ab. So ist der fehlende Schlüssel kein großer Mangel, wenn das Tor immer offen steht. Das der Stellplatz zugeparkt ist, könnte eine tatgenaue Mietminderung rechtfertigen. Aber auch nur, wenn Sie keinen gleichwertigen Ersatzstellplatz zugewiesen bekommen haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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