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Mietminderung Höhe: Wie viel Prozent darf man mindern?

Ist die Mietsache mangelhaft, mindert sich die Miete. Die Höhe der Mietminderung richtet sich danach, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache durch den Mangel beeinträchtigt ist. Dann, so gibt das Gesetz in § 536 BGB vor, ist die Miete „angemessen“ herabzusetzen. Was angemessen bedeutet, sagt das Gesetz hingegen nicht.

Kann der Mieter die Wohnung überhaupt nicht mehr nutzen, so dass diese praktisch vollkommen untauglich ist, braucht er gar keine Miete mehr zu zahlen. Dann beträgt die Mietminderungshöhe 100 %.

Soweit eine gewisse Gebrauchstauglichkeit fortbesteht, richtet sich die Frage, was eine angemessene Minderung ist, nach dem Verhältnis des vertragsgemäßen Gebrauchs zu den Möglichkeiten des tatsächlichen Gebrauchs. Je stärker sich ein Mangel auswirkt, desto mehr kann der Mieter mindern.

Beispiele: Der Ausfall der Heizung im Winter ist anders zu bewerten als wenn die Heizung in einem warmen Frühlingsmonat ausfällt. Lärmende Nachbarn in einem Luxusmietshaus stören wahrscheinlich stärker als in einem Gebäude mit einer ohnehin schwierigen Sozialstruktur. Liegt das Objekt an einer verkehrsreichen Straße, wirkt sich Baulärm weniger stark aus als bei einer Lage auf dem Lande.

Miete und Objektzustand müssen zueinander passen

Oder anders gesagt: es ist zu bewerten, in welchem Verhältnis die durch den Mangel geminderte Leistung des Vermieters zur Höhe der Mietzahlung steht. Der Mieter soll nur das bezahlen, was er gemäß der Beschreibung der Mietsache im Mietvertrag erwarten darf und bekommt. Auch damit ist der Mieter wenig geholfen.

Mietminderung ist Schätzungssache

Den Gesetz ist zugute zu halten, das es schlicht nicht möglich ist, konkrete Minderungsquoten vorzugeben und festzuschreiben, um wieviel Prozent beispielsweise gemindert werden kann, wenn die Heizung 10 Tage lang ausfällt. Jeder Sachverhalt stellt sich anders dar und ist individuell zu bewerten. Maßgebend sind immer die Umstände im Einzelfall.

Wenn der Mieter der Auffassung ist, dass seine Wohnung mit einem Mangel belastet ist, obliegt es zunächst seiner Beurteilung, die Höhe einer möglichen Mietminderung einzuschätzen und die Miete dementsprechend zu mindern. Im Idealfall gesteht der Vermieter diese Minderungsquote zu.

Bestreitet der Vermieter die Höhe der vom Mieter geschätzten Mietminderung, muss in letzter Konsequenz ein Richter entscheiden, was angemessen ist oder nicht angemessen ist. Es gibt keine Formel, nach der eine Minderung berechnet werden könnte. Notfalls muss der Richter selbst einen Sachverständigen zu Rate ziehen, um den Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung zu ermitteln.

Um die Angemessenheit zu wahren, soll die im Wege der Schätzung ermittelnde Minderung auf ihre Plausibilität hin kontrolliert werden (BVerfG NZM 2002, 398). Häufig wird nämlich die Minderung als zu hoch eingeschätzt.

Minderungshöhe bei abweichender Wohnfläche

Einfach und klar ist der Fall, wenn die Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche abweicht. Dann ist die Minderungsquote mit dem Maß der fehlenden Fläche gleichzusetzen.

Gemindert wird immer die Bruttomiete

Ausgangspunkt für die Minderungsberechnung ist die Bruttomiete, also die Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten. Im Extremfall führt dies dazu, dass der Mieter weder Miete noch Nebenkosten zahlen muss. Ist die Wohnung einen Monat lang unbewohnbar, kann der Mieter die Miete um 100 % Minder und braucht einen Monat lang keine Nebenkostenvorauszahlung leisten.

Berechnungstabellen haben wenig Aussagekraft

Die in der Praxis anzutreffende Hamburger Tabelle oder die Berechnungsweise des Landgerichts Berlin sind nicht unbedingt hilfreich. Sie täuschen darüber hinweg, dass das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung dennoch subjektiv geschätzt werden muss und zusätzlich eine Gesamtbewertung der örtlichen Gegebenheiten gefordert wird.

Wie viel Prozent: Urteilssammlungen als Orientierungspunkte nutzen

Letztlich muss jeder Mieter wissen, dass er grundsätzlich den Mangel selbst und das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung der Wohnung beweisen muss. Nachweisprobleme gehen zu seinen Lasten.

Um festzustellen, um wieviel Prozent die Miete tatsächlich gemindert werden kann, sind Urteilssammlungen und Mietminderungtabellen hilfreich. Darin sind Entscheidungen verschiedener Gerichte aufgelistet, die Mietminderungsfälle zum Gegenstand haben. Auch wenn es sich dabei immer um Einzelfallentscheidungen handelt, die nicht unbedingt und immer repräsentativ sind, findet der interessierte Mieter oder Vermieter erste Anhaltspunkte, wie er seinen eigenen Fall einschätzen könnte. Nur eine realistische Einschätzung wird letztlich Bestand haben.

90 Antworten auf "Mietminderung Höhe: Wie viel Prozent darf man mindern?"

  • Christine Ultzsch
    15. Juli 2013 - 14:54 Antworten

    Hallo,
    folgende Situation besteht bei uns: Wir wohnen seit zwei Jahren in einer Mietwohnung im Erdgeschoss in einer 30-er Zone, d.h. außer ein paar vorbeifahrenden Autos normalerweise kein Lärm.
    Seit über zwei Monaten werden in der gesamten Straße die Gasleitungen erneuert. Unsere Wohnung befindet sich genau in der Mitte der Straße und jetzt endlich ist die Baustelle nicht mehr direkt vor unserem Fenster, was sie die letzten vier Wochen war. Zwischen unserem Fenster und den diversen Baumaschinen sind etwa 2 Meter (!) Platz. Wir haben zwei kleine Kinder die nun kaum mehr Mittagsschlaf machen können. Der Lärm fängt morgens kurz vor halb sieben an und endet gegen 17:00 Uhr. Eine Mittagspause wird nicht gemacht. Das Öffnen der Fenster ist durch den Lärm nicht möglich, außerdem staubt und stinkt es, z.B. wenn geteert wird. Teilweise wackeln sprichwörtlich Wände und Böden.
    Um wie viel könnten wir die Miete kürzen?
    Mit freundlichen Grüßen

    Christine Ultzsch

    • Mietminderung.org
      15. Juli 2013 - 20:07 Antworten

      Hallo Christine,

      danke für den auführlichen Kommentar. Sie sollten Sich für eine Mietminderung an der bestehenden Rechtsprechnung orientieren. Diese kann einen Anhaltspunkt bieten. In dem Artikel Mietminderung wegen Baulärm finden Sie einige Urteile zum Thema. Oder Sie fragen einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • G. Weiler
    5. August 2013 - 16:55 Antworten

    Hallo,
    in unserem 20-stöckigen Miethaus sollen die Müllschlucker stillgelegt werden – angeblich aus Gründen der Müllsortierung.
    Es ist vorgesehen, außerhalb des Hauses ein Areal einzuzäunen und dort Müllkästen aufzustellen, die von den Mietern zu benutzen sind.
    Die Müllschlucker sind der einzige Komfort in diesem, vor rund 40 Jahren erbauten Haus.
    Unter den “Allgemeinen Betriebskosten” im Mietvertrag sind die Kosten für “Müllschlucker oder maschinelle Müllbeseitigungsanlagen” enthalten. Können wir Mieter eine Mietminderung, ggf. in welcher Höhe, durchführen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Gabriele Weiler

    • Mietminderung.org
      6. August 2013 - 00:06 Antworten

      Hallo Frau Weiler,

      wenn Ihr Wohnwert durch die Stilllegung des Müllschluckers gemindert wird, sollten Sie die Möglichkeiten der Mietminderung zumindest prüfen. Leider kenne ich keine passende Rechtsprechung zum Thema. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • E.Gogga
    19. August 2013 - 11:29 Antworten

    Ich wohne seit Januar 2013 in Stralsund in der XYZ-Straße meiner Mietwohnung. Mir wurde bei Besichtigung gesagt es ist eine ruhige Wohnung. Schon nach kurzer Zeit mußte ich feststellen, dass in diesem Haus massive Prostitution statt findet, wovon der Vermieter informiert war, mir aber davon kein Wort gesagt hat. Ich werde nachts häufig durch klingeln von Freiern geweckt, an meiner Tür wurde geklopft, wenn ich die Klingel abgestellt hatte und Kerle laufen im Hausflur rum betrunken oder angetrunken, wenn die Nutten nicht aufmachen. Wenn ich beim Vermieter anrufe, bekomme ich nur patzige Antworten oder er legt auf. Letztendlich habe ich mit Mietminderung gedroht, da kam dann eine fristlose Kündigung. Die ganze Angelegenheit hat jetzt ein Rechtsanwalt auf dem Tisch. Heute dann der Hammer. Ich komme von meiner Gassirunde mit meiner kleinen Hündin, hat er meinen Fernsehanschluß blockiert. Also, was muß man sich bieten lassen von Vermietern?

    E. Gogga

    • Mietminderung.org
      19. August 2013 - 22:57 Antworten

      Hallo Frau Gogga,

      bei einem so zerstrittenen Verhältnis, ist es für Sie und den Vermieter vielleicht wirklich am besten, wenn sich die Wege trennen.

      Hier finden Sie einen Grundsatzartikel zur Mietminderung bei Prostitution.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Joachim von Kienitz
      19. Januar 2014 - 20:24 Antworten

      Solange Miete gezahlt wird, kann kein Vermieter fristlos kündigen. Fristgerecht auch nur bei nachgewiesenem Eigenbedarf.

      Wenn der Vermieter den TV-Anschluss abstellt (ich bin mir nicht ganz sicher, ob das eine Straftat ist), sofort eine einstweilige Verfügung durch das Gericht beantragen. Dauert üblicherweise nur 2 bis 3 Tage, weil es keine Verhandlung gibt. Ist richtig teuer für den Vermieter.

      Joachim von Kienitz

    • Jens Siedler
      13. März 2018 - 15:39 Antworten

      Du wirkst schon wie ein Assi. Man nennt Frauen keine Nutten.

  • Heiko Frieske
    31. August 2013 - 16:57 Antworten

    Aufgrund der Asthma-Diagnose bei der ganzen Familie und der Geruchsbelästigung, hauptsächlich in den Räumen, die mit Naturkork ausgelegt sind, haben wir einen Baubiologen mit einem Gutachten beauftragt. Die Analyse ergab eine deutliche Überschreitung der Normalwerte bei
    – Formaldehyden (Normalwert 30 µg/m³, Ergebnis 105 µg/m³
    – Nonanal (Normalwert 7 µg/m³, Ergebnis 27 µg/m³)
    – Siloxane (Normalwert 9 µg/m³, Ergebnis 110 µg/m³)

    Bis zur endgültigen Klärung / Beseitigung der Ursache will ich die Miete mindern.

    Bis zu welcher Höhe ist dies möglich ?

    Danke und Gruß
    Heiko Frieske

  • S.Wagner
    19. September 2013 - 13:18 Antworten

    Guten Tag,

    das Problem mit unseren Nachbarn unter uns ist, dass der Vermieter bereits eine Klage beim Gericht eingereicht hat und wir alle geduldig darauf warten bis das Gericht über die endgültige Räumung entscheidet. Bis der Fall aber geklärt ist, möchten wir eine Mietminderung beantragen.

    Meine Frage ist: wieviel dürfen wir ungefähr fordern?

    Unsere Nachbarn (ein Paar) streiten sich, trampeln, schlagen, knallen die Türen zu, werfen Gegenstände herum. Dieses ständig und zu jeder Tageszeit. Die Frau ist dabei am lauten Heulen und Schimpfen. Man hört sie im ganzen Haus, auf der Straße und im Nachbarhaus gegenüber. Sie trampeln eigentlich jeden Tag. 2 bis 3 Mal in der Woche streiten/schlagen sie sich in der Tageszeit. 1 Mal in drei Wochen, in der Nacht nach 22 Uhr. Wir oder die anderen Nachbarn müssen immer wieder die Polizei rufen, damit es endlich aufhört.

    Hinzu kommt, dass die mindestens 3 Mal am Tag Cannabis oder Ähnliches rauchen. Wir sind gezwungen die Fenster immer wieder zuzumachen, wenn der Rauch hochsteigt. Die Nachbarn über uns (4.OG.) kriegen auch was ab. Das ganze Treppenhaus stinkt danach.

    Würde mich über eine Antwort mit der ungefähren Abschätzung des Minderungsprozentsatzes sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Frau Wagner

    • Mietminderung.org
      20. September 2013 - 20:25 Antworten

      Halo Frau Wagner,

      jede Mietminderung ist eine Einzelfallentscheidung. Die Höhe der Mietminderung für Ihren Fall kann Ihnen niemand verraten. Urteile können Ihnen Anhaltspunkte liefern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frederik Mielke
    8. Oktober 2013 - 12:55 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    im letzten Jahr begannen Bauarbeiten an meinem Wohnblock wobei die Heizungsanlage erneuert wurde. Dem zufolge funktionierte meine Heizung den Gesamten Winter 2012 garnicht und funktioniert bis heute nicht einwandfrei. Mir wurde zwar ein Heizlüfter gestellt, jedoch wird dieser mit Strom betrieben und es war auch immer nur möglich einen Raum zu heizen, außerdem war die Luft staubtrocken.

    Außerdem wurde im Zuge der Arbeiten meine Kellertür aufgebrochen und der Keller völlig verwüstet, da dort Arbeiten am Fenster stattfanden. Ich hatte jedoch mehrfach versucht mit dem Handwerksunternehmen einen Termin zu vereinbaren damit die Handwerker ungehindert zugang bekommen. Die Kellertür wurde trotz mehrfachem bitten nicht in Stand gesetzt und der Keller ist noch immer frei zugänglich.

    Ich möchte nun eine Mietminderung geltend machen und frage nun Sie welche Höhe bzw. welcher Prozentsatz monatlich angemessen wäre.

    Die Netto-Katlmiete beträgt 341,52€ und Brutto 442,93€

    Grüße

    F. Mielke

  • Mischmann
    27. November 2013 - 15:19 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    an dem Häuserblock unserer Mietwohnung (Wohngenossenschaft) wird seit nun bereits mehr als einem Jahr saniert. Die Maßnahmen waren angekündigt, kommen uns letztlich zugute und eigentlich ist die Genossenschaft sehr fair und wir sind zufrieden.

    Da die Bauarbeiten jedoch längst hätten abgeschlossen worden sein sollen und nun weiterhin täglich Lärm und Dreck anfällt, wodurch es schwierig ist, in der Wohnung am Schreibtisch Arbeit durchzuführen, für die es Konzentration bedarf, und zudem der Balkon lange nicht nutzbar war, erwägen wir nun, eine Mietminderung zu beginnen.

    Wie gesagt ist das eine Genossenschaft, mit der wir eigentlich zufrieden sind – andererseits wurde es mittlerweile mehrmals versprochen, dass das Gerüst hätte weiter verlegt werden sollen, was nicht passiert ist.

    Wäre eine 22% ige Mietminderung und evtl auch rückwirkend, angemessen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    A Mischmann

  • Gerda Bräutigam
    4. Dezember 2013 - 11:20 Antworten

    In meiner Wohnung ist das WC total ausgefallen und kann für die Dauer von 3 Wochen nicht benutzt werden. Ein zweites WC existiert nicht. Ein undichtes Eckventil in der Wand hat einen großen Wasserschaden verursacht, der mit einem Bautrockner, anschließender Neuverlegung von Estrich und Fliesen und Erneuerung der sanitären Geräte behoben werden muss.Wie kann ich die Mietminderung berechnen? Leider habe ich in den Tabellen kein geeignetes Muster gefunden.
    Momentan wohne ich in meiner Ferienwohnung, die vom Hauptwohnsitz 140 km entfernt ist. Kann ich die Fahrtkosten geltend machen, wenn ich am Hauptwohnsitz die Handwerker in die Wohnung lasse? Oder stehen mir Unterbringungskosten im Hotel zu?

  • Isabel
    9. Dezember 2013 - 08:11 Antworten

    In meinem Bad ist das Dachfenster undicht. Der Schaden besteht seit 2 Monaten, der Vermieter wurde sofort informiert, aber der Schaden immer noch nicht behoben. Es regnet herein und die Kälte schleicht sich auch ein. Um das Wasser aufzufangen habe ich in meinem kleinen Bad schon immer 2 Schüsseln stehen und Handtücher liegen.
    Darf ich mit Frist zur Reparatur und Ankündigung die Miete mindern und wie hoch wäre der geeignete Satz?

  • Jaline Jasmin Wiesler
    24. Januar 2014 - 18:46 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich finde Ihre Seite sehr informativ. Vielen Dank hierfür.

    Wir haben leider auch Probleme mit unserem Vermieter.
    Ich wohne seit dem 01.08.2011 bei meinem Mann, damals noch Lebensgefährte.
    Als es damals auf die kalte Jahreszeit zu ging bemerkten wir, dass wir kein heißes Wasser haben, bzw es nicht richtig heiß wird. Ist uns im Sommer nicht so sehr aufgefallen. Bedeutet: Wassertemperatur zwischen 34 und 36,8 Grad.

    Mehrmals haben wir unseren Vermieter (er wohnt unter uns im Haus) darauf angesprochen. Immer und immer wieder. In seinem Beisein und dem des Heizungsinstallteurs die Temperatur gemessen.
    Laut dem Herrn der Heizungsfirma ist mit der Heizung alles ok. In einem Gespräch unter 4 Augen teilte er uns mit, dass an der Heizung manipuliert wurde… sprich: er hatte damals 2011/2012 die Temperatur korrigiert und als er dann erneut zur Kontrolle kam, war diese wieder verstellt.
    Zudem arbeite ich in Schichten. Es gibt keine Uhrzeit wo es heißes Wasser gibt!

    Außerdem haben wir keine Klingel. Das wurde auch schon mehrmals kommunziert. Daraufhin haben wir eine gebrauchte Funkklingel erhalten, die genau 4 Wochen funktionierte. Es lag nicht an den Batterien.

    Sobald draußen ein kleines “Windchen” weht ist der Fernsehempfang weg. Mein Mann muss 1-3 die Woche aufs Dach um die Antenne wieder neu auszurichten. Auch das war schon mehrmals im Gespräch.

    Die Wohnung ist von der Lage her super, auch preislich alles prima. Zudem haben wir zwei Katzen (Freigänger) für die die Lage optimal ist.
    Wir bestzen nur ein Auto, welches ich nutze. Mein Mann arbeitet in der selben Stadt, somit haben wir Kosten gespart. Denn ich muss jeden Tag zur Arbeit fahren.

    Dennoch denke ich, das wir hier die Miete kürzen könnten… ich bin mir nicht sicher in welcher Höhe. Wenn ich Ihre Artikel richtig gelesen habe wären wir bei 15%. Korrekt?

    Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

  • Ramona Dietmair
    8. Mai 2014 - 12:25 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hätte auch mal eine Frage. Ich wohne seitdem 1.5.2014 mit meinem Verlobten in unserer neuen Wohnung. Diese Wohnung stand vorher seit November leer. Der Vormieter muss wohl von heute auf morgen ausgezogen sein.
    Der Vormieter hatte dem Vermieter nicht mitgeteilt das er seine Stromrechnungen nicht bezahlt hat. Also hat EON die Sicherungen verplompen lassen. Das hatte er auch nicht bermerkt erst als ich am 1.5 zu ihm gegangen bin und gesagt hab Herr …. unser Strom geht nicht.
    Tja seitdem sitzen wir ohne Strom da. Haben notdürftig über unseren Kellerabteil quer durchs Haus mit einer Kabeltrommel Strom hochgelegt das wir wenigstens eine Lampe und den Kühlschrank anschließen können.
    Der Techniker den er angeblich bestellt hatte kommt und kommt nicht. Könnnen wir die Miete kürzen?

    Eine weitere Frage hätte ich auch nicht und zwar möchte der Vermieter eine Kaution für die gemietete Garage haben? Ist dies erlaubt wenn die Garage ein bestandteil des Mietvertrages ist? Oder ist das nur eine Trotzreaktion seinerseits da wir Ihm dahinter gekommen sind, das er uns eine Warmmieten Kaution abnehmen wollte???

    Vielen Dank schonmal für die Antwort.

    Herzliche Grüße
    Ramona Dietmair

    • Mietminderung.org
      14. Mai 2014 - 12:13 Antworten

      Hallo Ramona,

      danke für den Beitrag mit Ihren Erfahrungen.

      1. Mietminderung: Kein Strom in der Wohnung

      2. Nehmen Sie hier zuerst Einblick in den Mietvertrag – was wurde hier vereinbart. Daran würde ich mich orientieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Luise
    15. Mai 2014 - 09:21 Antworten

    Hey,

    ich wohne seit 12 Monaten in meiner Wohnung.
    Vor dem Einzug sagte der Vermieter, die Wohnung sei bezugsfertig, doch das Haus würde saniert. Nun; das wird es seit nunmehr zehn Monaten auch: der Hausflur wird grunderneuert, in der Wohnung unter mir wurden alle Wände rausgeschlagen, die Böden rausgehauen und erneuert und auch die Außenwände bearbeitet. Zusätzlich stand für ein halbes Jahr ein zuvor nicht angekündigtes Gerüst vorm Haus, da die Außenwand gestrichen wurde. Bedingt hierdurch kam kaum Licht in meine Wohnung.
    Die Fenster wurden im November ausgetauscht und da ich Doppelfenster habe und die äußeren Fenster eine Woche zum streichen abgenommen wurden, war es eiskalt in meiner Wohnung und ich musste wahnsinnig viel heizen.

    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, so dass ich mich bisher nicht getraut habe die Miete zu mindern.
    Kann ich irgendetwas tun?

  • Vivian Christoph Pacard
    3. Juni 2014 - 20:07 Antworten

    Ich will die Miete mindern, weil es von unten stinkt, nach Katzenpipi, Dreck und so weiter, weiterhin stinkt es von links und rechts durch Raucher. Dann ist es seit 7 Jahren zu laut. Und das Tag und Nacht.
    Es ist nicht mehr auszuhalten, man wird krank von dem Krach.
    Wären ein Drittel Kürzung angemessen?
    P.S. Gegenüber wohnt eine psychisch kranke Frau, die aber dennoch in der Lage ist, mich anzubrüllen, den Dreck zu mir rüber zu fegen vor meine Wohnungstüre und mir mit Zeichen des durchgeschnittenen Halses zu verstehen gibt, dass sie mir den Tod wünscht!!!

    Viele Grüsse von mir

    • Mietminderung.org
      4. Juni 2014 - 07:19 Antworten

      Hallo Vivian,

      danke für Ihre Schilderung. Ich würde nicht einfach einen pauschale ansetzen. Besser ist es, die Mangel separat in einer Mietminderungstabelle zu betrachten und dann mit Bedacht einen Minderungswert anzusetzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Diana Kapp
    24. Juli 2014 - 20:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Freund und ich wohnen nun seit Ende Januar in einer Dachgeschosswohnung. Als wir uns die Wohnung im November letzten Jahres angeschaut haben, sah sie auf den ersten Blick auch ganz gut aus. Nur der Teppich im Wohn- und Schlafzimmer war verfleckt und an ein paar wenigen Stellen musste die Tapete erneuert werden, doch da meinte der Vermieter zu uns, dass er diese kleinen “Mängel” noch beseitigen würde. Den Teppich wollte er gegen einen Korkboden austauschen und die Tapete erneuern. Er hätte ja bis zum Einzug Ende Januar genügend Zeit dafür. Rückblickend fingen da die Probleme schon an.
    Der neue Boden (Laminat und KEIN Kork) lag mit Ach und Krach zum Einzug drin, die Tapete wurde noch schnell hingepfuscht (was man dann aber Gott sei Dank nach dem Streichen nicht mehr sah) und aus den “Sockelleisten” (die mit ca. 1 cm Höhe eigentlich gar keine Sockelleisten sind, sondern Deckenleisten!) stehen teilweise die Nägel krumm und schief raus. Zu diesem Zeitpunkt haben wir (vielleicht dummerweise) über all das noch hinweggesehen, da wir von Anfang gesagt haben, dass wir ja nicht für immer in dieser Wohnung bleiben.
    Doch was uns vor ein paar Tagen die Bewohnern erzählt haben, die unter uns wohnen, setzt dem Ganzen nochmal die Krone auf: sie hören ALLES von uns! Jeden Schritt (auch wenn wir nur barfuß laufen), fast jedes Wort (!!) das wir sprechen, das Öffnen und Schließen der Balkontüren und sobald bei uns irgendwo Wasser läuft oder man auf dem Klo ist, da die Leitungen direkt neben dem Schlafzimmer runterkommen.
    Der komplette Fußboden von uns müsste gerichtet und Trittschalldämmung reingelegt werden, keine Leitung ist isoliert, die Balkone sind undicht und sobald es mal richtig stark regnet, läuft das Wasser unten in die Wohnung, die Fenster und die Wohnungseingangstür gehören gerichtet bzw. erneuert usw. Das ganze Haus ist anscheinend komplett verpfuscht. Schon während dem Bau gab es einen Baumangel und einen Rechtsstreit nach dem anderen. Und unser Vermieter WUSSTE von alldem! Die Bewohner unter uns haben zu ihm gesagt, dass er erst all das richten muss bevor er die Wohnung neu vermietet und er hat nichts davon getan. Und uns nichts davon gesagt!
    Jetzt wäre meine Frage, in wieweit ich in diesem Fall die Miete kürzen darf bzw. ob man in diesem Fall auch schon den Mietvertrag fristlos kündigen darf, sobald man eine neue Wohnung gefunden hat.
    Nachdem wir das nun alles erfahren haben möchten wir natürlich nicht mehr hier wohnen bleiben, denn wir fühlen uns jetzt nicht mehr so richtig wohl hier. Und wenn ich jetzt jedes Mal, wenn ich abends um 22 / 23 Uhr noch vor dem Schlafen gehen auf die Toilette muss, mich aber nicht traue, weil ich die Bewohner unten nicht aus dem Bett werfen will, oder wir am Wochenende mal Besuch haben und wir uns jetzt jedes mal überlegen müssen, den Besuch um 22 Uhr nach Hause zuschicken, weil es sonst unten zu laut ist, fühlen wir uns auch in unserer Lebensqualität sehr eingeschränkt!

    Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe!

    Gruß,
    Diana

    • Mietminderung.org
      29. Juli 2014 - 12:43 Antworten

      Hallo Diana,

      danke für Ihre Kommentar. Ich würde großem Ärger aus dem Weg gehen, eine neue Wohnung suchen und den Umzug mit der ordentlichen Kündigungsfrist abstimmen. Für alles andere würde ich an Ihrer Stelle vorab rechtlichen Rat einholen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elke Greven
    29. Juli 2014 - 15:05 Antworten

    Liebe Leute; ich habe ganz dringend einen Frage:
    Ich bin Alleinerziehend 3 Kinder, wohne jetzt 9 Jahre in dem Haus, seit ca 8 Monaten läuft bei mir am Waschbecken Wasser über. Habe es gleich dem neuen Vermieter gemeldet, es waren auch mal Firmen da wegen eines Kostenvoranschlages. Es sollte 250 Euro kosten, das lehnte der Eigentümer mit den Worten das wäre ihm zu teuer ab, er wolle Material kaufen und es selbst reparieren. Doch nichts, pro Woche 1-2 Eimer Wasser die rauslaufen.
    Nun kommt der nächste Schaden dazu. Am Wochenende wollte ich Baden, mache Wasser an und habe plötzlich die halbe Amatur in den Händen. Natürlich habe ich auch das dem Vermieter mitgeteilt. Doch wieder bekomme ich keine Antwort. Gut ich bin zwar im Mieterverein, doch ich bekomme erst in einem Monat einen Termin. Das dauert mir zu lange. Ich möchte nun meinen Vermieter unter Androhung einer Mietminderung dazu auffordern den Schaden zu beseitigen. Doch brauche ich dazu genaue Angaben wie viel % ich die Ankündigung der Minderung benennen kann. Gebt mir doch hbitte mal eine Antwort. Danke

    • Mietminderung.org
      30. Juli 2014 - 16:20 Antworten

      Hallo Elke,

      leider gibt es keinen pauschalen Wert. Gerade wenn der Mangel sehr speziell ist, gibt es mitunter noch keine Rechtsprechung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martina
    3. August 2014 - 14:15 Antworten

    Hallo,
    ich wohne paterre in einer behindertengerechten Wohnung. Seit Mai diesen Jahres steht auf meiner Terrasse ein Baugerüst zur Sanierung der oberen Balkons, welches aber die Nutzung völlig auschließt, die Helligkeit des Wohnraumes mindert und auch sehr die Blumenpflege auf meiner Terrasse einschrängt, weil ich nicht über die Stangen klettern kann.
    Die Baumaßnahmen waren zwar angekündigt, ziehen sich aber durch unregelmäiges Erschienen der Handwerker sehr in die Länge.
    Kann ich auch rückwirkend eine Mietminderung berechnen? Wieviel Prozent sind wären monatlich möglich?
    Vielen Dank!
    Martina

  • Jaqueline Immig
    8. September 2014 - 10:36 Antworten

    Hallo !

    Wir wohnen seit 11 Jahren in einer Wohnung. Meine Tochter hatte Schimmel im Zimmer am Fenster. Habe deswegen meine Rechtschutz in Anspruch genommen. Leider kommt der Schimmel wieder durch und das mittlerweile in der ganzen Wohnung wo Fenstern sind. Vermieterin hat Feuchtigkeitsmessungen gemacht und nun höre ich nichts mehr von ihr. Sie hatte uns versprochen das dieses Jahr im Sommer zu beseitigen. Nun will meine Rechtschutz nicht mehr dafür eintreten. Was kann ich machen ,habe diesen Monat noch keine Miete überwiesen. Kann ich 20% abziehen?

    Mit freundlichen grüßen

    Immig Jaqueline

    • Mietminderung.org
      10. September 2014 - 14:03 Antworten

      Hallo Jaqueline,

      für eine Mietminderung kann man sich mir an bestehender Rechtsprechung orientieren, da jeder Fall einzigartig ist. Schauen Sie am besten in unsere Mietminderungstabelle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Oliver Schlaugat
    26. November 2014 - 13:51 Antworten

    Hallo.

    Um wie viel Prozent darf ich die Miete mindern, wenn meine Heizung im Badezimmer nicht funktioniert? Das ganze Badezimmer ist kalt und man kann sich nur kurz darin aufhalten… Wäre für Hilfe sehr dankbar.

  • Andrea K.
    12. Januar 2015 - 16:10 Antworten

    Hallo,

    bei uns besteht im Moment folgendes Problem:

    Wir (mein Freund, unser Kind und ich) wohnen in einem 4 Parteien-Haus (auf dem Land) mit 4 Parkplätzen im Hof, wovon 2 uns im Mietvertrag zugesichert sind. Einer wird von der Alleinerziehenden über uns genutzt und auf einem hat die ganze Zeit der Familienvater aus der anderen Haushälfte geparkt.

    Seit kurzem wird der letzte Parkplatz jedoch von dessen Sohn (wohnt in der 1-Zi-Wohnung unter uns) benutzt und der Familienvater steht im Hinterhof ohne ausgewiesenen Parkplatz. Das hat die Vermieterin wohl für den Winter und solange er nicht stört erlaubt. Wir haben direkt beanstandet, dass er damit mein Fahrrad mit Kinderanhänger einparkt und wir nich ungehindert an unseren Schuppen kommen. Dies war zwar zu der Zeit kein aktuelles Problem, aber wir haben darauf hingewiesen, sowie auf die Kinder, die beim Spielen das Auto beschädigen könnten.

    Der Abstellplatz von meinem Fahrrad war nicht mit der Vermieterin besprochen, jedoch hat es die letzten 2 Jahre niemand gestört. Und es ist unerheblich ob es dort steht oder im Schuppen, weil beide Zugänge gleichermaßen blockiert sind.

    Jetzt sind aber unsere Autos beide kaputt und wir sind gezwungen alles mit dem Fahrrad zu machen. Mein Sohn ist 2, weshalb wir (mein Freund und ich je nach unseren Arbeits-/Uni-Zeiten) auf das Anhänger-Fahrrad angewiesen sind um ihn in den 3km entfernten KiGa zu bringen und anschließend den Zug noch zu bekommen.

    Der Nachbar weigert sich sein Auto wegzufahren auch wenn er zu Hause ist. Ich habe schon einen sehr wichtigen Termin verpasst und komme 3x die Woche zu spät zur Uni, wenn das so weiter geht. Die Vermieterin haben wir mehrfach informiert, sie kümmert sich scheinbar nicht. Das Auto steht weiter im Hof. Für mein Auto braucht die Werkstatt noch mind. eine Woche, das meines Freundes wird verschrottet.

    Ist das eine reine Sache zwischen dem Nachbarn und uns oder können wir auf Grund der Untätigkeit der Vermietrin auch die Miete kürzen?

    Ist auch nicht das erste mal, dass wir mit dem Mann Probleme haben, im Sommer wurde ich beispielsweise mit Zigarettenstummeln beworfen, weil er wieder mal einen seiner Ausraster hatte…

    Wir sind hier völlig aufgeschmissen und uns geht echt langsam die Geduld aus.
    Für Hilfe wären wir äußerst dankbar,

    Andrea K.

  • Sandra Gregoreck
    13. März 2015 - 15:20 Antworten

    Hallo,
    und zwar liegt folgendes Problem vor. Ich wohne seit knapp ein Jahr in der Wohnung und seit ca. 4 Wochen funktioniert mein warmes Wasser nicht mehr. Es geht bloss heiß oder kalt. Angeblich war ein Klempner mehrmals da aber er findet nicht. Da das Problem nicht behoben wird und auch keine andere Firma beauftragt wird würde ich ein Schritt weiter gehen und würde die Miete kürzen.
    LG Sandra

  • Sophie Reif
    17. März 2015 - 11:26 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen seit ca. 4 Wochen in einer neuen Wohnung. Nun haben wir im Schlafzimmer (das Schlafzimmer befindet sich an einer Außenwand – neben dran steht kein Haus) Schimmel entdeckt. Er ist flockig und grün- blau. Wir haben erst mal nur herkömmliches Schimmelspray benutzt, aber es sind bereits neue kleine Flecken hinzugekommen. Was kann man noch dagegen machen?
    Nun überlegen wir wie wir vorgehen. Können wir Miete mindern? Wenn ja wie viel Prozent und brauchen wir zwingend einen Gutachter für die Beweislage?

    Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

    Sophie Reif

    • Mietminderung.org
      18. März 2015 - 12:54 Antworten

      Hallo Sophie,

      informieren Sie im ersten Schritt Ihren Vermieter. Heizen und Lüften Sie ggf. (testweise) mehr.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah Ganszky
    29. Juni 2015 - 16:43 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen in einer 3-Zimmer-Wohnung. Heute morgen haben wir festgestellt, dass Wasser von der Zimmerdecke aus der über uns liegenden Wohnung dringt. Leider drang das Wasser auch durch den Versorgungsschacht und deswegen ist einer der FI-Schalter des Sicherungskastens rausgeflogen. Jetzt ist die Hälfte unserer Wohnung ohne Strom – und zwar die Elektrogeräte der Küche (Herd, Backofen, Kühlschrank, Gefrierschrank und Geschirrspülmaschine), und die Versorgung eines von zwei Badezimmer, dem Schlafzimmer und dem Gästezimmer. Im Wohnzimmer, Flur und anderem Badezimmer funktioniert die Stromversorgung noch.

    Die Schäden durch das Wasser sind tatsächlich in unserer Wohnung nicht ganz so schlimm, nur Putz- und Tapetenschäden.

    Da unsere Hausverwaltung nicht die schnellste ist wollte ich mich erkundigen wie hoch eine Mietminderung ausfallen könnte, damit ich etwas Druck aufbauen kann.

    Viele Grüße
    Sarah G.

    • Mietminderung.org
      9. Juli 2015 - 21:09 Antworten

      Hallo Sarah,

      es spezieller der Fall, desto weniger genau kann man die Höhe der Mietminderung festlegen – ganz einfach weil ähnliche Rechtsprechung fehlt. Ich würde die Miete unter Vorbehalt zahlen, damit halten Sie sich alle Möglichkeiten offen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manuela Querfurth
    23. Juli 2015 - 10:30 Antworten

    Hallo ich habe eine Frage.
    Wir sind vor zwei Wochen aus dem Urlaub gekommen und der Zugang zum Haus war abgesperrt, weil er ein Tag vorher zusammengebrochen war. Es ist sozusagen eine ca. drei Meter lange Brücke wo rechts und links Sträucher sind. Es war wohl auch die Feuerwehr da und hat das abgesperrt und mit Schildern(Vorsicht Lebensgefahr) versehen. Jetzt muss man um drei Häuser rumlaufen um über den Garagenhof durch den Keller in seine Wohnung zu kommen. Seitdem ist noch mit nichts angefangen worden. Das ist kein Zustand! Kann man die Miete kürzen? Zumal die Mieter schon seit Monaten der Vermieterin über den schon vorher schlechten Zustand des Zugangs informiert haben.

    • Mietminderung.org
      23. Juli 2015 - 19:55 Antworten

      Hallo Manuela,

      eine Mietminderung ist sicherlich denkbar. Die Frage ich aber, ob der Ärger und Aufwand für einen relativ kleinen Prozentsatz lohnt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jennifer Studt
    3. August 2015 - 14:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einer Wohngemeinschaft (2 Personen) und habe einen Untermietvertrag mit meinem Mitbewohner. Mein Mitbewohner ist Hauptmieter der Wohnung.
    Auf Grund einer beruflichen Veränderung meines Mitbewohners lösen wir die WG auf. Der Hauptmietvertrag als auch mein Untermietvertrag wurden zum 30.10.15 gekündigt.
    Mein Mitbewohner wird bereits Mitte September ausziehen, ich nach Möglichkeit erst Ende Oktober, um eine doppelte Mietzahlung zu vermeiden.
    Das Problem: Da meinem Mitbewohner die komplette Küche gehört, wird diese mit ihm ausziehen. Bei meinem Einzug war die Küche bereits vorhanden, Küchenmitbenutzung wurde in unserem Untermietvertrag mit aufgenommen, eine vorhandene Küche war für mich natürlich auch Voraussetzung für einen Einzug in die Whg.
    Würde ich nun bereits z.B. Ende September ausziehen, um eine Lebenssituation ohne Küche zu vermeiden, müsste ich ich für den Monat Oktober noch die Miete bezahlen. Bleibe ich bis Ende Oktober, muss ich mehrere Wochen ohne Küche leben.
    Mein Mitbewohner und ich befinden uns nicht im Streit, es geht einfach nur um die Frage, ob ich eine Mietminderung fordern kann und welche Höhe angemessen wäre.

    Können Sie mir hierbei weiterhelfen?

    Vielen Dank im voraus!

    • Mietminderung.org
      3. August 2015 - 19:11 Antworten

      Hallo Jennifer,

      wenn die Nutzung der Küche im Mietvertrag vereinbart ist, liegt ein Mangel vor, wenn die Küche entfernt wird, keine Frage. Ich würde mich an Ihrer Stelle mit dem anderen Mieter einvernehmlich einigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Arina Kam.
    5. Oktober 2015 - 10:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    auch ich brauche Ihren Rat.
    Als am 05.07.15 in unserer Gegend ein Sturm war, fiel handflächen großer Hagel und beschädigte drei unserer Dachflächenfenster. Das ist nun drei Monate her und unsere Hausverwaltung kam immer noch nicht dazu den Mangel zu beseitigen.
    Die Fenster sind undicht und es regnet rein. In einem Zimmer hat sich mittlerweile Schimmel gebildet und das Laminat ist aufgequollen.
    Zunächst wollte die Hausverwaltung die Fensterscheiben austauschen, aber die Fenster sind schon uralt und unser Haus ist über einer Flugzeugroute. Sobald ein UPS Flieger nachts darüber fliegt, vibrieren die Scheiben und es ist sehr laut. Der erste Handwerker, der sich den Schaden angeguckt hat, hat auch gesagt, dass ein Austausch der Scheibe nichts bringt. Bei unserem Nachbarn wurden die Scheiben getauscht und er berichtet, dass diese immer noch undicht sind.
    Nun laufen wir der Hausverwaltung seit genau drei Monaten hinterher und haben die Miete um 70 % gekürzt (kaputte Fenster, Schimmel). Nun wird es auch langsam kalt und wir mussten schon die Heizung anmachen. Obwohl ich es nicht einsehe, da wir mehr die Umwelt heizen als die Wohnung selbst.
    Wir werden immer weiter hingehalten und oft erhalten wir auch gar keine Antwort auf unsere Emails. Angeblich waren bereits zwei Firmen engagiert, die eine ist pleite gegangen und die andere hat sich, obwohl angekündigt, immer noch nicht gemeldet. Selbständig kommt die Hausverwaltung auch nicht auf die Idee sich bei uns zu melden.
    Welche Möglichkeiten haben wir? Wie weit dürfen wir die Miete kürzen? Wie können wir die Hausverwaltung dazu bringen schneller zu arbeiten? Die Mietkürzung interessiert dort anscheinend niemanden.

    Ich bedanke mich im Voraus vielmals für Ihren Rat.

    Freundliche Grüße

    Arina Kam.

  • Simon Gutsch
    4. November 2015 - 17:20 Antworten

    Moin,
    Heute wurde bei uns zum wiederholten mal der Strom und die Heizung abgestellt, weil unsere Vermieterin den Rechnungen nicht nachgekommen ist. Dabei haben hier aus der Wg immer alle pünktlich die Miete überwiesen. In den letzten 5 Jahren ist dies schätzungsweise schon 5-6 mal passiert. Wir haben es bis jetzt immer so gehändelt, dass wir den ausstehenden.Betrag (oft bis zu 2000 Euro) selbst bezahlt haben, und dann von der Miete genau diesen Betrag abgezogen haben. Auch dieses mal haben wir wieder die Rechnung bezahlt. Ich würde jetzt gerne wissen, inwiefern wir die Miete mindern können?
    Grüße
    Simon

  • Julia
    4. Februar 2016 - 10:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne seit 2 Jahren in meiner Wohnung mit Hund. Im Juli/ August 2015 ist mir im Bad und im Schlafzimmer Schimmel aufgefallen. Ich hab die Tapeten runtergerissen und die Wand im Schlafzimmer war Schwarz. Ich habe der Verwaltung bescheid gegeben, aber erst jetzt wird angefangen zu Arbeiten. Ich hab seit dem tag kein Schlafzimmer mehr, das Bad habe ich erstmal weitergenutzt. Seit 3 Wochen habe ich 2 Baulüfter in der Wohnung Stehen die 24 Stunden laufen müssen.
    Ich hab nun zum Schlafzimmer (das ich seit August 2015 nicht nutzen konnte) nun auch seit 3 Wochen kein Bad. Ich habe schon eine Minderung der Miete eingereicht, nun wollen sie zahlen von mir wissen (wieviel ich abziehe) jeoch hab ich im Internet keine genaue Angabe gefunden da ich gleich mehrere Sachen habe. Nun weiß ich nicht ob ich die % zusammen zählen darf oder es dann eine andere Möglichkeit gibt.

    Danke
    Grüße
    Julia

    • Mietminderung.org
      5. Februar 2016 - 05:13 Antworten

      Hallo Julia,

      tatsächlich ist die Bestimmung der Höhe schwierig. Die Probleme summieren sich in gewisserweise. Tendenziell würde ich lieber zu wenig als zu viel mindern. Besser noch: einvernehmlich eine Lösung finden.

      Mehr zur Höhe finden Sie in unserer Mietminderungstabelle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sascha Kockisch
    3. März 2016 - 21:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei der Renovierung eines der Zimmer in unserer Mietwohnung ( Bj. ca 1935 ) ist uns beim Tapete entfernen lockerer Putz entgegen gefallen. Beim genaueren betrachten und abklopfen der Wand war klar, dass der gesamte Putz lose war. Wir wollten es sofort beim Hausmeister melden, da es aber an einem Samstag war konnten wir es erst am folgenden Montag den 08.02.2016 melden. Am besagten Montag kam auch gleich ein Haustechniker um den Schaden zu begutachten und er bestätigte das 15qm Putz erneuert werden müssen. Erst genau eine Woche später begannen dann die Maurerarbeiten (Putz mit Hammer und Meissel entfernen, neuen Putz mischen und auftragen).
    Von der Mängelanzeige bis zum Abstellen des Mangels waren es genau 15 Tage (08.02.-22.02.2015 mit Trocknung des Putzes) wo ich das Zimmer nicht nutzen bzw. nicht betreten konnte. Vom ganzen Dreck in der ganzen Wohnung mal abgesehen.

    Um wieviel Prozent kann ich Ihrer Meinung nach die Miete mindern?

    Freundliche Grüsse

    Sascha

    • Mietminderung.org
      4. März 2016 - 01:16 Antworten

      Hallo Sascha,

      ich kann Ihnen hier leider keinen Prozentsatz nennen. Ein Ansatz wäre, die Mietminderung anhand der Mietfläche runterzurechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria M.
    21. März 2016 - 12:14 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    Wir hatten einen Wasserschaden in der Toilette dessen Trockenlegung über einen Monat und gesamte Renovierung -da schlechtere Organisation der Hausverwaltung- fast 4 Monate gedauert hat. Der Schaden an den Wänden hatte sich bis in den Flur und das Badezimmer ausgebreitet und nachdem das gebrochene Rohr geflickt war wurde einige Zeit später das gesamte System sowie die Abwasserleitungen der Nachbarn in unserer Wohnung ausgetauscht!
    Nun bräuchte ich ihre Hilfe um der Hausverwaltung einen Prozentsatz zur Mietminderung angeben zu können?

    Liebe Grüße

    • Mietminderung.org
      22. März 2016 - 05:01 Antworten

      Hallo Maria,

      ich kann Ihnen da leider nicht wirklich helfen, da ich die Situation nicht kenne. Ich kann Ihnen nur raten, dass Sie sich einvernehmlich einigen und ggf. an bestehender Rechtsprechung (siehe z.B. unsere Mietminderungstabelle) orientieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabine Schönfeldt
    16. August 2016 - 16:52 Antworten

    Hallo,
    in dem Mietshaus, in dem wir eine 97qm-Wohnung haben, ist Schwamm entdeckt worden. Kommenden Monat muss bei uns die gesamte Außenwand samt Boden aufgerissen werden, um zu prüfen, wie weit der Schwamm geht und ob er behandelt werden muss. Dies betrifft alle Wohnräume bis auf Küche und Badezimmer. Allerdings müssen wir das Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer ausräumen, damit die Bauerarbeiter dort arbeiten können. Ein Teil der Möbel muss in die Küche, womit diese auch unbrauchbar wird. Bleibt also nur das Bad.
    Nun wird gerade jetzt eine Wohnung im Haus frei, die 53qm groß ist und zwei Zimmer hat. In die können wir eventuell ausweichen für die Zeit der Bauarbeiten.
    Die 2-Zi-Whg ist fast so teuer wie unsere, aber viel kleiner. Wir zahlen, da wir einen alten Vertrag haben, 880 Miete, die Nochmieter der 2-Zi-Whg 734,-.
    Wie viel Miete müssen wir zahlen? Müssen wir überhaupt welche zahlen?
    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen!

  • Tim G.
    9. September 2016 - 10:53 Antworten

    Guten Tag,

    in unserem Mehrfamilienmietshaus wird kommende Woche für drei Tage die Warmwasserversorgung abgestellt, weil der zentrale Boiler im Keller erneuert werden muss. Dieser wird erneuert, weil in einigen Wohnungen auch nach der thermischen Desinfektion die Legionellenwerte über derm Richtwert vom Gesundheitsamt liegen.
    Uns wurde jetzt natürlich nur auf Anfrage eine Mietminderung von 15% von der Bruttomiete anteilig für die drei Tage angeboten.
    Ist die anteilige Minderung in Ordnung und sollte das für die volle Bruttomiete gelten?
    Vielen Dank im Voraus.

    Mfg Tim G.

    • Mietminderung.org
      11. September 2016 - 13:26 Antworten

      Hallo Tim,

      15% von der Brutto-Miete ist doch “die volle” Brutto-Miete?!

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Tim G.
        11. September 2016 - 21:43 Antworten

        Hallo Dennis,

        die angebotene Minderung sind 15% von der Tages-Bruttomiete jeweils für die drei Tage. Also Monats-Bruttomiete durch 30 Tage (Sept) und davon -15% und dann mal die drei Tage. Diese Summe wird dann von der Monats-Bruttomiete abgezogen.

        Gruß Tim

        • Mietminderung.org
          12. September 2016 - 10:40 Antworten

          Hallo Tim,

          ja, die Berechnung macht Sinn.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Katrin Wrobel
    5. Oktober 2016 - 23:59 Antworten

    Guten Abend Hr. Hundt, ich Wohne seit 2008 in meiner Wohnung. Dieses war damals sehr kompliziert und verworren. Ich zog vom EG ins 2.OG da die EG Wohnung wieder eine Gewerbe Wohnung werden sollt. In der Wohnung im 2. OG war vorher auch ein Gewerbe. Mit dem Vormieter aus dem 2.OG war ausgemacht das Fenster und Heizkörper gestrichen werden sowie Bad und Küche, ich die farbliche Gestaltung der Räume selbst übernehme Er sagte mir schriftlich zu das ich mit den Malerarbeiten eine Woche vor Miet beginn (01.10.2008) tätigen kann. Am 23.10.2016 erhielt ich einen Brief wo er mir mitteilte das er sich nicht an die Vereinbarung hält und nicht persönlich mit mir redet auf anraten seines Anwalts. Da er einen Prozess gegen die Verwaltung beabsichtige. In der gesamten Zeit vertröstete mich die Verwaltung und es wurde am 28.10.2008 eine Schlüssel übergabe Vereinbart. Da im EG die Wohnung zum 15.11.2008 an das Gewerbe Vermietet werden sollte. In meinem Übergabe Protokoll wurde gesagt das Heizkörper, Fenster noch gestrichen werden. Ein neues Waschbecken fürs Bad und andere Kleinikkeiten. Unte dem Vorwand das Protokoll noch zu stempeln und mir zu zu schicken nahm er es mit. Leider habe ich es nie Erhalten und bis Heute hat die Verwaltung X mal gewechselt und natürlich sind keine Arbeiten ausgeführt worden. Im laufe der Zeit gab es schon einige Wasserschäden in der Wohnung. Mittlerweile ist dad Laminat abgewohnt und geht auseinander. Undichte und Defekte Fenster und beim Tapete abziehen kam der Putz bis aufs Mauerwerk mit runter sehr groß fläschig und es ist noch loser Putz. Außerdem gibt es ständig Probleme mit der Heizung aktuell keine! Vor 2 Wochen kam endlich jemand von de Verwaltung um sich ein Bild zu machen vom zustand der Wohnung und meinte das ich kosten voranschläge machen soll…. alle 3 Firmen die hier in die Wohnung kamen meinten es sei eine Sanierung und es würden Kosten zwischen 20-30 tausend Euro sein. So teilte ich es dem Verwalter mit. Der Meinte nur na wenn ich es mir leisten kann würde die Verwaltung den zuspruch geben. Ich sagte… das die Wohnung gemietet sei und ich kein Interesse daran habe die Mietwohnung af komplett meine Kosten zusanieren bzw Instand zusetzen…. die Antwort war …. Er sehe keine Notwendigkeit. Okay…. Nun habe ich schriftlich Beantragt das alle Mängel binnen 2 Wochen zu Beheben sind und ich an die Wohnaufsicht eine Kopie sende. Welchen umfang kann ich nach dieser Zeit als Mietminderung geltend machen? Kann ich schadensersatz verlangen ? Da viele mängel schon lange bekannt sind aber nicht behoben bzw Hanwerker es sich angesehen haben aber nie tätig geworden sind? Als ich heute Nachmittag nach Hause kam regnete es im Schlafzimmer von der Decke eine Stelle die ich bereits ende Juli dieses Jahres gemeldet habe. Rasant breitete sich das Wasser aus und wurde immer mehr. Ich informierte die Verwaltung. Am Telefon sagte er er schickt jemanden vorbei der es sich an sieht….. aber das würde Wohl heute nichts mehr. Als es immer stärker wurde und ich den Schaden nicht mehr auf ein Eimer beschränken konnte rief ich den Notdienst an der Stellte fest das es vom Dach kommt. Er konnte mir also nicht helfen. Ich kann es nicht begrenzen und daher muss ich warten das die Verwaltung tätig wird. Was muß die Verwaltung ersetzen? Ich konnte nur meinen Kleiderschrank aus räumen aber Abbauen kann ich Ihn nicht auch den Teppich der auf dem defekten Laminat liegt kann ich nicht einfach aufrollen. Da auch die Heizung nicht funktionirert gleicht es einer Tropfstein höhle. Wie hoch kann ich hier mindern ? Um hilfe wäre ich sehr dankbar…. ich bin grade echt traurig und Verzweifelt. LG

    • Mietminderung.org
      6. Oktober 2016 - 08:46 Antworten

      Hallo Karin,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier leider nicht umfassend weiterhelfen. Vielmehr würde ich Ihnen die individuelle anwaltliche Beratung empfehlen.

      Trotzdem hier noch ein Artikel, der Ihnen helfen wird: Mietminderung bei Wasserschaden

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christiane H.
    6. Oktober 2016 - 21:36 Antworten

    Hallo.

    Ich habe folgendes Problem. Wohne in einer DG Wohnung die relativ alt ist. Die Balkon Türen vom Wohnzimmer (hab nur einen französischen Balkon) sind verzogen und undicht (40 Jahre alt). Ständig zieht es durch und es läuft auch Wasser bei Starkregen rein. Die Heizung ist daneben aber es nutzt nichts zu heizen da es ständig zieht. Temperatur morgens ab Oktober 17 Grad und abends wirds auch nicht wärmer (zwischen 15 und 19 grad) wieviel Prozent kann ich die Miete mindern? Hab da noch nichts konkretes gefunden. Vermieterin weigert sich (schon bei der alten Mieterin davor) was zu machen da es ja so teuer ist..

      • Greg
        15. Februar 2021 - 08:50 Antworten

        Hallo zusammen, ich habe eine Wohnung am 01. 03. 21. Im Mietvertrag steht Übergabe im unrenovierten Zustand. Nun würde an zwei Wänden Feuchtigkeit von über 600 angezeigt. 80 bis 90 ist wohl normal und trocken. Kann ich die Miete aussetzen, bis die Wände komplett trocken sind? Ist es nicht sehr gesundheitsschädlich dort einzuziehen. Kann ich vom Vertrag zurück treten. Kaution würde bereits von mir geleistet. Bekomme ich die zurück, wenn ich vom Vertrag zurück trete. Laut Vermieterin ist die Wohnung trocken. Die Tapete fühlt sich richtig nass an. Farbe blättert teilweise ab. Ich fühle mich sehr schlecht in meiner Situation. Bin seit 1 Jahr auf Kurzarbeit (Corona) und habe nur wenig Geld.

        • Mietminderung.org
          15. Februar 2021 - 13:00 Antworten

          Hallo Greg,

          ich kann die Lage leider nicht beurteilen. Zurücktreten können Sie nicht. Ob eine außerordentlich fristlose Kündigung gerechtfertig ist, kann ich leider nicht einschätzen (Unbewohnbarkeit?).

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Stimmel
    9. November 2016 - 23:19 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    In unserer Strasse werden die Leitungen für die Trinkwasserversorgung instand gesetzt. Dafür wird die Kalt und Warmwasserversorgung am 17.11/18.11/21.11.-25.11/28.11-02.12 von 08-18 Uhr zeitweise gesperrt. Darf man dafür die Miete mindern und wenn ja um wie viel ?

    Ich freue mich von Ihnen zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen

    Herr Stimmel.

    • Mietminderung.org
      10. November 2016 - 13:18 Antworten

      Hallo Frau Stimmel,

      Kalt- oder Warmwasserausfall sind klassische Gründe für eine Mietminderung.

      Bei der Höhe kommt es immer auf den Einzelfall an – recherchieren Sie nach passender Rechtsprechung. Wichtig ist die tageweise Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Inga Weber
    23. März 2017 - 13:44 Antworten

    Hallo,
    in meiner WG ist eine Hebeanlage dafür verantwortlich, das Abwasser auf Erdgeschosshöhe zu transportieren. Nun kam es aber häufig zu Verstopfungen unbekannter Ursache, bis man uns gesagt hat, dass die Anlage nicht leistungsfähig genug ist. Die Folge ist nun, dass immer nur ein Gerät laufen darf. Das heißt: Wenn die Waschmaschine läuft, darf niemand aufs Klo; wenn jemand duscht, darf nicht abgewaschen werden etc.
    Können wir nun Mietminderung beantragen und wenn ja in welcher Höhe?
    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Inga Weber

    • Inga Weber
      23. März 2017 - 13:46 Antworten

      Wir haben übrigens auch immer wieder mit Schimmel in der Wohnung zu kämpfen, den wir jedoch selbst beseitigen, wenn es wieder zu schlimm wird.

    • Mietminderung.org
      23. März 2017 - 15:29 Antworten

      Hallo Inga,

      wenn der Wohnwert gemindert ist, ist wahrscheinlich auch die Minderung der Miete denkbar. Leier können Sie sich bei der Mietminderungshöhe nur an bestehender Rechtsprechung orientieren. Und für sehr besondere Einzelfälle gibt es leider oftmals nichts vergleichbares. Im Zweifel sollten Sie die Höhe der MIetminderung mit dem Vermieter besprechen oder einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christine G.
    30. Juni 2017 - 09:59 Antworten

    Guten Tag, ich habe ein Problem bei meiner Mietwohnung. Mein Keller wird fremdgenutzt und mir ist das im April aufgefallen. Nicht nur das, sondern es wurde auch mein Schloss, welches meinen leeren Keller versperrte, abgezwickt und durch ein Fremdschloss ersetzt.
    Ich schilderte diese Sachlage am 21.04. meiner Hausverwaltung und bis dato hat sich nichts getan. Es wurden schon andere Keller zwangsgeräumt; anscheinend scheint das bei uns im Haus “normal” zu sein, dass Keller von jemand anderem benutzt werden. Ich habe bis jetzt 4 Mails geschickt, die immer von einem beschwichtigendem Anruf gefolgt wurden. Leider habe ich ein wenig Angst, dass wenn ich die Mietreduktion ankündige und vorbehaltlich meine Miete zahle, dass mir eine Kündigung entgegen kommt (die Wohnung ist unbefristet gemietet).
    Eine Mietreduktion rückwirkend (ab April) kann ich, so wie ich verstanden habe, nicht erwirken, oder? Es geht nur um die kommenden MIeten. Ich denke an ca. 5% der Bruttomiete, wie ich in einigen Foren recherchiert habe.

    Vielen Dank für Ihre Auskunft, Christine

  • Marie Gärtner
    25. November 2017 - 23:34 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe ein Anliegen,wo ich nicht wirklich weiter weiß.
    Wir sind Mieter einer 3 Raum Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses und wir haben Altbauwohnungen mit Dielenfußboden. Auf unseren liegt allerdings PVC. Mitte Oktober haben wir in unserem Schlafzimmer und in unserem Keller direkt darunter Schimmel festgestellt. Dies ist auf Grund eines Fassadenschadens im Innenhof entstanden – dort ist der Bundputz im erdnahem Bereich großflächig abgebröckelt und die Wand darunter ist serh dunkel und fast schon mosig grün. Davor befindet sich eine regelrechte Kuhle, wo es anscheinend immer vom (wahrscheinlich) defekten Dach herunter tropft und dann gegen die Wand spritzt, Diese Information teilte ich unserem Vermeiter am selben Tag (ein Samstagabend) mit Bildern und sehr ausführlich mit.
    Am Montag oder Dienstag kam dann der Hausmeister, sah sich alles an und sprühte auch Zeug auf den Bereich, Schimmel Entferner oder so. Am Donnerstag der gleichen Woche kam ein weiterer Mitarbeiter der Verwaltung und machte sich ebenfalls ein Bild der Lage, mit der Maßgabe man meldet sich wenn man weiteres weiß. Das passierte leider nicht.
    Dann schrieb ich drei Wochen später einen Brief mit der Maßgabe, dass mir zwar klar ist, dass der Schimmel zwar oberflächlich an der Wand beseitigt (denn wie die Dielen zwischen Kellerdecke und unserem Schlafzimmerboden aussieht, weiß man ja nicht!), aber die Wand ja noch nicht und auch bedingt durch die derzeitige Witterung, trocken ist, sondern sehr sehr feucht. Auf Grund dessen schlafen wir, derzeit im Wohnzimmer, denn mein gerade mal 13 Monate altes Kind hat/hatte schon immer mit den Atemwegen zu tun (aber nicht nur auf Grund des Schimmels, laut Ärztin – haben wir nicht untersucht oder so). In diesem Schreiben stellte ich der Verwaltung eine Frist bis zum 25.11.2017 mir eine Lösung zu nennen, wie wir verfahren und sie uns entgegenkommen wollen, da die Wohnung ja einen Mangel aufweist. Als ich dieses Schreiben per Einschreiben (also mit Annahmeunterschrift) hingeschickt hatte, kam gleichzeitig ein Schreiben mit der Info an uns, dass wohl im Oktober bereits irgendwelche Baumaßnahmen am Dach getätigt wurden – was mein Mann allerdings nicht mal ansatzweise mitbekommen hatte, obwohl er mit dem Kleinen zu Hause war, da dieser krank war. Aber wir wollen ja mal nichts unterstellen, man bekommt ja auch nicht immer alles mit.
    Da aber keine weitere Information und auch noch etwas anderes war, warum ich bei der Verwaltung anrufen musste, sprach ich direkt noch mal darauf an, dass ich bitte eine Einigung möchte, da die Wohnung einen Mangel aufweist, den wir ja nachweislich nicht verursacht haben. Da vertröstete man mich, und meinte man meldet sich. Bis jetzt ist dies nicht passiert.

    Nun ist meine Frage generell: Besteht das Recht der Mietminderung bei feuchter Wand? Wenn ja, ab wann und wie viel Miete könnte ich einbehalten? Ich würde natürlich die Verwaltung per Einschreiben darüber informieren, reicht das oder muss ich mir dafür Rechtsbeistand einholen?

    Ich hoffe auf eine Hilfe Ihrerseits und hoffe dass Sie mir weiterhelfen können!
    Marie Gärtner

  • Preeti
    8. Januar 2018 - 17:06 Antworten

    Ich bin Student an der Universität des Saarlandes. Die Küche meiner Wohnung in der 5er WG in Saarbrücken hatte im Oktober 2017 Feuer gefangen.

    Aber auch nach 3 Monaten seit dem Brand wurde die Küche nicht repariert.
    Ich habe die ganze Miete für alle diese Monate bis Januar 2018 bezahlt, und keine alternative Anordnung für das Zubereiten von Essen wurde zur Verfügung gestellt.
    Können wir die Miete reduzieren und wenn ja, wie viel?

    Danke und Grüße,
    Preeti

  • Anne
    7. Februar 2018 - 14:27 Antworten

    Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte! Haus A wird von uns bewohnt Familie mit Kleinkind, Haus B besteht aus zwei Wohnungen wovon eine an Familie mit jugendlichem Kind vermietet ist und die andere Whg.kurzlich an eine alleinstehende Frau vermietet wurde.
    Es handelt sich lt. Gemeinde um reines Wohngebäude! Die alleinstehende Frau betreibt nun eine Psychotherapiepraxis mit 25 Patienten die Woche, die sowohl den gemeinsamen Hof als auch den Eingangsbereich nutzen! Von der Praxis ist unser Garten voll einsehbar!
    Da die Praxis vom Vermieter versehentlich genehmigt wurde, der Mietvertrag jedoch auf 2 Jahre Mindestmietdauer geschlossen wurde, kann Vermieter nicht kündigen!
    Wir möchten nun unsere kleine Tochter im Sommer ungern nackt im Garten spielen lassen, da die Patienten die in psychologischer Behandlung sind Einsicht haben und die räumlichen Gegebenheiten durch ihre Besuche sehr gut kennen! Wir als Nachbarn wissen ja nicht um welche Erkrankung es sich bei den Patienten handelt! Da wir keine Möglichkeit haben zeitnah eine neue Wohnung zu mieten, besteht nun die Frage ob wir eine Mietminderung veranschlagen können? Und wenn ja in welchem Umfang prozentual von der Miete?

  • Chrissi H.
    10. Juli 2018 - 08:20 Antworten

    Hallo. Ich wohne in einem älteren Mietshaus. Die Fenster sind renovierungsbedürftig. Das große im Wohnzimmer ist verzogen, es zieht an allen Ecken und bei Starkregen läuft Wasser rein. Im Winter sind es 14 Grad im Raum. Heizung steht direkt neben dem Fenster. Schlafzimmer die Holzfenster sind verwittert, Schimmelig und es läuft auch Wasser rein. Außerdem ist es auch sehr kalt dort im Winter.

    Um wieviel kann die Miete vermindert werden?

  • famamgth99867
    3. März 2019 - 12:48 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen in einem 6-Familien-Haus.
    Zähneknirschend haben wir vor Jahren schon wegen Nässe und Hochwasser unsere Keller räumen müssen. Alternativ konnten wir dazu auf unserer Etage auf einem großen Treppenabsatz mit Genehmigung des Vermieters Hauswirtschaftsschränke aufbauen und das halt nutzen.
    Dazu haben wir auf dem Hof zu jeder Wohnung noch einen Schuppen für Holz, Fahrräder usw.
    Nun ist schon sein über einem Jahr das Dach defekt und es regnet rein. Im überwiegenden Teil der 6 Schuppen ist es nun naß und wir wissen nicht mehr was wir machen sollen. Es war zwar vor Monaten ein Dachdecker da, welcher wohl angeblich ein Angebot unterbreitet hat. Aber es tut sich nichts.
    Kann man dafür eine Mietminderung geltend machen?

    • Mietminderung.org
      7. März 2019 - 08:58 Antworten

      Hallo famamgth99867,

      Ihre beschriebenen Mängel rechtfertigen in der Regel eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabrina
    16. April 2019 - 10:10 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen zur Miete in einer Doppelhaushälfte. Vor einem Monat haben wir in unseren Kellerräumen (Keller, Waschküche, Vorraum und Hobbyraum) Schimmel entdeckt. Nach Prüfungen und Untersuchungen wurde festgestellt, dass seit November tagtäglich drei bis fünf Liter Wasser tröpfchenweise (durch Einbau eines falschen Ventils an der Heizung) in den Estrich gelaufen ist und sich durch alle Kellerräume gezogen hat. Alle Wände sind ungefähr bis zu einer Höhe von 50cm nass und von Schimmel befallen.
    Eine Behebung des Schimmels wurde nach Erteilung des Auftrages sofort in die Wege geleitet.
    Der Schimmel wurde soweit beseitigt. Nun haben wir allerdings für die nächsten vier Wochen vier Bautrockner und zwei Ventilatoren in unseren Kellerräumen stehen, die einen doch erheblichen Geräuschpegel mit sich bringen.
    Um wie viel Prozent können wir denn hier unsere Miete mindern?

    • Mietminderung.org
      16. April 2019 - 10:40 Antworten

      Hallo Sabrina,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier leider keinen pauschalen Prozentsatz nennen. Sie sollten sich von ähnlicher Rechtsprechung leiten lassen. Dieser Artikel hier könnten helfen: Mietminderung: Keller feucht oder nass

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hannes
    9. Februar 2021 - 21:52 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für ihren Blog und für Ihre Mühe hier zu antworten. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

    Ich wohne in einer 8er WG, die sich über zwei Etage erstreckt. Wir haben auf jeder Etage ein Bad. Nun ist in er ersten Etage die Heizung kaputt gegangen. Der Vermieter hat uns mit E-Heizungen weitergeholfen, allerdings können wir die Dusche in der ersten Etage nicht nutzen und müssen zum warm duschen in das Erdgeschoss gehen. Besteht hier Grund für eine Mietminderung? Wenn ja, wieviel würden Sie hier ansetzen?

    • Mietminderung.org
      10. Februar 2021 - 07:21 Antworten

      Hallo Hannes,

      es besteht ein Mangel und der Wohnwert ist eingeschränkt. Sicher ist der Mangel deutlich kleiner, als bei nur einem Bad. Finden Sie einen angemessenen Satz für die Mietminderung – am besten einvernehmlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katharina
    15. Februar 2021 - 17:26 Antworten

    Guten Tag,
    seit dem Tag (8.12.20) in dem ich in die neue Wohnung umgezogen bin, gab es eine starke Verstopfung in der Dusche, die nur Minuten da duschen ließ, bevor das Wasser überlief. Habe Vermieter schon seit da informiert. Trotzt 2 Handwerker und Gutachterin ist das Problem bis jetzt nicht gelöst. Nachbarin unten mir hat Wasserschäden bekommen. Seit 2 Wochen haben sie die Dusche weg gemacht und eine neue aufgebaut, Wände von Nachbarin wieder gestrichen. Aber Verstopfung ist immer noch da, neue Dusche kann man nicht benutzen (die hat noch flächere Boden als vorher) und ich stehe seit 2 Wochen ohne die Möglichkeit zu duschen. Wie wiel Zeit muss ich noch warten oder habe ich das Recht auf eine Mietminderung? Danke.

  • Marion Wilkens
    10. September 2022 - 12:11 Antworten

    Service-Wohnanlage, Laubengänge, Türen zum Treppenhaus, Keller können nur
    manuell geöffnet werden, sehr schwer. – für Rollatorenbenutzer und Rollstuhl-fahrer ein Öffnen nicht möglich. Hilfe durch Nachbarn erforderlich. Mietminderung bis zur zugesagten Elektrifizierung möglich ? Danke im voraus für eine Antwort

    • Mietminderung.org
      11. September 2022 - 12:22 Antworten

      Hallo Marion,

      wenn Ihnen der elektrische Betrieb vertraglich zugesagt wurde, dann liegt offensichtlich ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Almira A
    1. Dezember 2023 - 10:04 Antworten

    Hallo,

    ich wohne im EG eines kleinerem MFH und habe seid 5-6 Tagen (26.11.23-01.12.23) kein Warmwasser, sowie keine Heizung (da etwas getauscht werden muss, was spontan mitgeteil wurde).
    Von der Vermieterin habe ich einen kleinen Heizkörper bekommen der natürlich auch auf meine Stromkosten läuft.
    Wie viel grad es in meiner Wohnung sind, weis ich leider nicht, da ich kein Thermometer habe.
    Wie viel kann ich diesbezüglich mindern? Kann ich für den Strom auch entschädigung verlangen?

    Ich hoffe auf hilfreiche Rückmeldung und verbleibe danked.

    MFG

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