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Mietminderung: Kein Strom in der Wohnung

Eine Wohnung ohne Stromversorgung gilt als nicht bewohnbar. Befindet sich die Wohnung des Mieters dann nicht im vertragsgemäßen Zustand, kann er die Miete mindern. Eine Mietminderung für den Fall, dass kein Strom in der Wohnung ist, richtet sich nach den Umständen.

Mieter ist selbst Vertragspartner des Stromlieferanten

Ist deshalb kein Strom in der Wohnung, weil das Energieversorgungsunternehmen infolge des Zahlungsverzugs des Mieters mit den Abschlagszahlungen für die Stromlieferung den Stromzähler ausgebaut hatte, kann der Mieter selbstverständlich keine Mietminderung vornehmen (BGH Urteil v. 15.12.2010, Az. VIII ZR 113/10). Denn dann hat der Mieter das Problem selbst verursacht und kann nicht den Vermieter für seine Situation verantwortlich machen.

Vermieter ist Vertragspartner des Stromlieferanten

Ist die Stromsperre dadurch begründet, dass der Vermieter als Vertragspartner des Stromlieferanten keine Zahlungen leistet, kann der Mieter die Miete mindern und in der Regel auch fristlos kündigen (LG Saarbrücken WuM 1995, 159).

Der Mieter kann dem Problem dadurch entgehen, dass er direkt an das Versorgungsunternehmen zahlt. Der Vermieter darf dies nicht verhindern (AG Münster WuM 1995, 699). Der Stromlieferant darf die weitere Belieferung auch nicht davon abhängig machen, dass der Mieter die noch offenen Stromrechnungen des Vermieters bezahlt (LG Cottbus WuM 2000, 134).

Vermieter darf nicht eigenmächtig Strom abstellen

Ist der Mieter mit der Miete und den Nebenkosten im Zahlungsrückstand, darf der Vermieter die Versorgung nicht unterbrechen (KG Berlin GE 2005, 1429). Der BGH hatte in Bezug auf ein Gewerbemietverhältnis entschieden, dass der Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters ausnahmsweise die Energieversorgung unterbrechen darf (BGH WuM 2009, 469). Inwieweit diese Entscheidung auf Wohnraummietverträge übertragbar ist, ist derzeit nicht entschieden (Stand 1.3.2013).

In diesen Fällen handelt der Vermieter möglicherweise in verbotener Eigenmacht und muss sich darauf verweisen lassen, das Mietverhältnis gegebenenfalls fristlos zu kündigen. Das AG Berlin Neukölln (MM 1988, Nr. 5 S.31) stellte fest, dass eine Wohnung ohne Strom unbewohnbar sei und gewährte dem Mieter 100 %Mietminderung. Der Einwand des Vermieters, der Mieter befinde sich im Zahlungsverzug, wurde zurückgewiesen.

Mieter hat Anspruch auf Mindeststandard der Stromversorgung

Ein Mieter darf nach einem Grundsatzurteil des BGH (Az. VIII ZR 192/03) auch in einer nicht modernisierten Altbauwohnung einen Mindeststandard an Stromversorgung erwarten, der ihm ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt.

Zwar müsse der Vermieter nicht den jeweils neuesten technischen Standard gewährleisten. Jedoch dürfe ein Mieter erwarten, dass der vertragsgemäße Gebrauch einer Wohnung eine solche Lebensweise zulässt, wie sie seit Jahrzehnten üblich ist und dem allgemeinen Lebensstandard entspricht. Eine angemessene Stromversorgung dürfe unabhängig vom Baujahr des Gebäudes oder einer Modernisierung der Wohnung erwartet werden.

Dazu gehöre, dass der Mieter zumindest ein größeres Haushaltsgerät, wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine und gleichzeitig weitere haushaltsübliche Elektrogeräte (Staubsauger) in der Wohnung gleichzeitig benutzen könne. Zur zeitgemäßen Stromversorgung gehöre auch, dass das Badezimmer über eine Stromversorgung verfügt.

Anders liegt der Fall dann, wenn die Vertragsparteien in Kenntnis der Mangelzustände den Mietvertrag geschlossen und bewusst auf das Vorhandensein eines Mindeststandards verzichtet haben.

Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung:

LG Potsdam (WuM 1997, 677): 20 % Minderung, wenn Lichtschalter defekt und Verteilersteckdosen durchgebrannt sind;

AG Hamburg (WuM 1975, 53): 50 % Minderung, wenn nur 3 von 15 Steckdosen funktionieren;

AG Berlin-Neukölln (MM 1988, 151): 100 % Minderung, wenn vollständiger Ausfall der Stromversorgung für Licht, Küche und Warmwasser.

29 Antworten auf "Mietminderung: Kein Strom in der Wohnung"

  • Rosina Rettstadt-Börding
    16. September 2014 - 08:56 Antworten

    Meine Tochter hat ihr altes Mietverhältnis fristgerecht zum 31.10.2014 gekündigt. Da sie bereits eine neue Wohnung gemietet hat erfolgte der Umzug am 1.9.2014. Seit dem 3.9.2014 befindet sie sich in einer Kur an der Ostsee. Nun betrat am 15.9.2014 der Vermieter unberechtigt mit einem Herrn der Stromversorgung die alte Wohnung und hat den Strom abstellen lassen. Meine Tochter ist selber Kunde beim Stromversorger und ist nicht in Zahlungsverzug. Kann man diese eigenmächtige Tat des alten Vermieters als fristlosen Kündigungsgrund verstehen und die Miete um 100% reduzieren? – Vergleich AG Berlin Neukölln ( MM 1988 Nr. 5 S. 31) Für eine baldige Auskunft wäre ich dankbar.
    Mit freundlichem Gruß
    Rosina Rettstadt-Börding

    • Mietminderung.org
      16. September 2014 - 11:29 Antworten

      Hallo Rosina,

      danke für Ihren Beitrag. In erster Linie frage ich mich, warum der Vermieter einen Schlüssel hat? Ich kann Ihnen hier leider auch nur den Tipp geben, dass Sie sich auf Rechtsprechung stützen – oder noch besser: sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Saido
    9. November 2015 - 15:30 Antworten

    Hallo Mietminderung.org

    Bei mir liefert der Vermieter Strom, da es keine öffentliche Leitung in meine Wohnung gibt.
    Der Strom fällt immer wieder aus, den Vermieter kümmert das nicht, manchmal für Tage.

    Der Sicherungskasten befindet sich im Keller des Vermieters im Nebengebäude.

    Was kann man tun, um verlässlich Strom zu haben?

    Viele Grüsse,
    Saido

  • Michael T
    25. Juni 2016 - 15:30 Antworten

    Hallo,
    bei meiner Mutter im Haus ist durch das Unwetter in den letzten Tagen Wasser eingedrungen und hat dabei Kurzschlüsse im Sicherungskästen ausgelöst.
    Nun hat kein Mietrer im Haus Strom.
    Der Vermieter hat nun ein Stromaggregat angeschleppt um die Mieter darüber mit Strom zu versorgen.
    Kühlschrank, Gefriertruhe (im Keller), Warmwasserbereiter und Licht funktioniert darüber allerdings nicht da nun jeder nur eine Steckdose im Flur liegen hat und sich daraus mit Strom versorgen soll.
    Wie lange die Reparatur dauern kann ist noch unklar.
    Wie sieht es in dem Fall mit Mietminderung aus? Erstattung eventuell anfallender Hotelkosten?
    Außerdem ist über die Belüftung des fensterlosen Bades Wasser an den Wänden heruntergelaufen.
    Wird dieser Schaden durch die Hausratversicherung abgedeckt oder ist das auch Sache des Vermieters?
    Vielen Dank im Voraus für ihre Antworten
    Michael T.

  • Ferhat Mahmut
    26. Juli 2016 - 13:26 Antworten

    Hallo,

    am Samstag Mittag fiel der Strom in meiner Wohnung komplett aus. Davor hatte ich auch immer wieder Stromprobleme. Ich konnte den Vermieter nicht telefonisch erreichen, weil sein Büro Sa-So geschlossen ist. Deshalb habe ich einen Elektriker angerufen. Er kam zu uns hat festgestellt (wie alle anderen Elektriker zuvor kamen) dass alle Anschlüsse nur eine Leitung hatten und das es Lebensgefährlich ist. Ich musste 535€ bezahlen. Welche Rechte stehen mir zu?

    Vielen Dank voraus

  • M. Renners
    8. August 2016 - 12:46 Antworten

    Guten Tag,

    bei meiner Wohnung ist seit letzter Woche die komplette Küche sowie das Badezimmer ohne Strom.
    Ein Elektriker hat sich dies bereits angesehen, die Leitungen müssen wohl komplett erneuert werden. Bis dies geschieht würde ich gern wissen, ob eine Mietminderung möglich ist und wenn ja, in welcher Höhe. Vielen Dank im Voraus.

    • Mietminderung.org
      10. August 2016 - 11:06 Antworten

      Hallo Herr Renners,

      leider kann ich Ihnen hier keinen festen Satz für eine Mietminderung benennen. Im Idealfall einigen Sie sich einvernehmlich mit dem Vermieter. Im Zweifel sollten Sie nach Urteilen suchen, die Ihnen helfen können, eine angemessene Höhe zu ermitteln.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan
    17. April 2017 - 19:48 Antworten

    Hallo,

    ich habe in meiner Wohnung keinen Strom, weil der Vormieter seine Stromrechnungen nicht bezahlt hat. Der Stromzähler ist verblomt. Das Problem ist, dass ich meinen Mietvertrag noch immer nicht vom Vermieter zurück habe. Den Mietvertrag muss ich aber beim Stromversorger vorlegen, damit der Stromzähler entblomt wird. Ich habe mich anfangs mit meinem Vermieter darauf geeinigt, die erste Monatsmiete nicht zu zahlen und dafür selber die Wohnung renovieren. Ohne Strom konnte ich aber nicht allzu viel machen. Habe ich ein Recht auf Mietminderung?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Liebe Grüße

  • Desiree M.
    26. Februar 2018 - 17:11 Antworten

    Hallo,
    am Freitag Abend ist bei mir der Strom ausgefallen. Der Stromkasten ist bei meinen Vermietern im Keller, die Sicherung wurde netterweise umgehend wieder reingedrückt. Leider kommt in meiner Wohnung (120 m2, 4 Zi, Küche, Bad, Gäste WC) nur in der Küche und an der Steckdose Waschmaschine im Bad Strom an, so dass ich mir über eine Kabeltrommel aus der Küche Strom holen muss. Meine Rollläden in den Schlafzimmern sind elektrisch und oben, so dass ich nun nachts vollen Einblick in die Zimmer habe (bodentiefe Fenster). Für mich ist dieser Zustand schon jetzt nach drei Tagen nicht akzeptabel, vor allem mit einem 6-jährigen Kind.
    Da der Stromausfall nicht komplett die Wohnung betrifft und ich in den wichtigen Räumen ja Strom habe, kann ich die Miete trotzdem mindern? Ein am Samstag hergeeilter Elektriker meinte, dass der Fehler so schnell wohl nicht zu finden sei, da die Leitungen nicht alle im Bauplan verzeichnet sind (ausgebautes Dachgeschoss).

    Über eine Antwort wäre ich sehr glücklich.
    Liebe Grüße
    Desiree M.

    • Mietminderung.org
      26. Februar 2018 - 19:16 Antworten

      Hallo Desiree,

      auch ein Stromausfall in einem Zimmer ist ein Mangel. Es entspricht nicht dem vertragsgemäßen Zustand, dass Sie den Strom mit Verlängerungskabeln aus anderen Räumen holen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Britta Tiemann
    20. März 2018 - 06:16 Antworten

    Hallo, wir wohnen als WG in einem unsanierten Altbau. Ein WG Zimmer hat nur eine Steckdose. Reicht das für eine Mietminderung? Wir leben mit diesem Zustand allerdings schon 15 Jahre.
    Viele Grüße, Britta

    • Mietminderung.org
      20. März 2018 - 15:33 Antworten

      Hallo Britta,

      nur eine Steckdose in einem Zimmer ist nicht schön, aber m.E. kein Mangel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simon Jung
    9. April 2018 - 13:11 Antworten

    Hallo,

    ich habe am 27.03.18 die Schlüssel meiner neuen Wohnung bekommen und am 29.03.18 leider feststellen müssen, dass das komplette Badezimmer ohne Strom ist. Dem Vermieter ist dies seit dem 29.03.18 bekannt das dieser Mangel besteht. So muss ich mir Strom für Licht, Waschmaschine etc. aus einem anderen Zimmer per Verlängerungskabel holen. Ich habe bereits mehrfach beim Vermieter angerufen aber bis heute hat sich da nichts getan.

    Der Mangel wurde durch die Hausmeister, dem Sanitärtechniker auch bereits gemeldet.
    Kann ich hier die nächste Miete rückwirkend mindern und um wie viel %?

    Danke

  • Luisa Möller
    8. Mai 2018 - 22:55 Antworten

    Hallo,

    vor knapp einer Woche ist bei uns in der Wohnung der komplette Strom im Flur und im Wohnzimmer ausgefallen. Haben das direkt gemeldet und uns wurde eine Bestätigung per Mail gesendet, dass der zuständige Elektriker informiert wurde. Von diesem haben wir bislang aber noch nichts gehört.
    Darf man die Miete mindern, wenn wir weiterhin keinen Strom in den beiden Räumen haben? Und falls es begründet ist um wie viel Prozent?

    Liebe Grüße

  • Denes Ribbe
    27. August 2018 - 13:41 Antworten

    Hallo,

    meine Wohnung befindet sich in einem Einfamilienhaus und ich habe keinen Zugang zum Sicherungskasten meiner Wohnung. Leider macht sich der Vermieter scheinbar in regelmäßigen Abständen einen Scherz und schaltet den Strom in der kompletten Wohnung ab. Letztmalig gestern Abend gegen 20 Uhr und heute morgen gegen 7 Uhr war immer noch kein Strom da.

    Ab wann kann man hier eine Mietminderung einfordern? Wie oft muss der Vermieter den Strom abstellen um einen Grund zur Mietminderung zu geben?

    Würde mich sehr über ein Feedback freuen.

    Ihr

    D.R.

  • Anna
    29. November 2018 - 19:24 Antworten

    Hallo,

    ich wohne mit zwei weiteren Leuten in einer WG.

    Situation ist folgende: Person A ist Hauptmieterin der Wohnung und wohnt ausserhalb.
    Person B ist Hauptmieter in der WG, wohnt dort und hat einen Untermietvertrag mit mir und dem anderen Mitbewohner.

    Heute morgen als ich mich fertig machen wollte zur Arbeit war der Strom weg.
    Die Sicherungen sind alle drin, Das Flurlicht im Haus geht. Nur in unserer Wohnung ist der Strom weg.
    So wie es aussieht wurde Strom nicht gezahlt.

    Mit der Stromgesellschaft können wir nicht reden, da nur Person B die Vertragsnummer hat.
    Person B war heute da, der Mitbewohner sprach Ihn darauf an und Person B sagte “Joa… mal gucken….glaub nicht das da nix überwiesen wurde….müsste…”

    Person B ist wieder weg, geht weder ans Telefon und reagiert auch nicht auf Nachrichten.

    Mit ging ein Arbeitstag flöten wegen der Sache.

    Kann ich bei der Situation mit Mietminderung drohen? Bzw. anwenden? Wenn ja, wieviel?

    MfG

    • Mietminderung.org
      2. Dezember 2018 - 10:27 Antworten

      Hallo Anna,

      als Untermieterin haben Sie sicher ein Zimmer inkl. Stromversorgung gemietet. Ein Stromausfall ist daher eine Mangel der zur Mietminderung berechtigen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Filmon
    4. Juni 2019 - 09:31 Antworten

    Hallo,

    Ich habe das Problem dass ich zum zweiten Mal einen Stromausfall habe. Ich wohne in einer Altbauwohnung. Meine Nachbarn haben das gleiche Problem nur das die in manchen Wohneinheiten Strom verfügen. Ich dagegen habe überhaupt kein Strom. Das essen kann ich wegschmeißen was ich eingekauft habe, weil das schon seit 24 her ist.

    Wenn ich die Hausverwaltung Anrufe meinen die wir schicken jemanden vorbei und haben mir sogar die Nummer gegeben. Der Elektriker meint nur:,, ich komme sobald ich Zeit habe“ als würde die Zeit für alle anderen stehen bleiben. Ich bin selber berufstätig und muss meine Pflichten nachgehen.

    Was kann ich dagegen tun ? Ich bin ratlos und könnte ausrasten.

    Lg
    Filmon

  • Silke Schieritz
    3. August 2021 - 12:00 Antworten

    Guten Tag zusammen,

    wir sind am 18.05.21 in unsere neue Wohnung gezogen. Es ist ein Neubezug, da dieses Gebäude vormals eine Fabrik war. Nun wollten wir Ende Mai unsere Lampen anbringen lassen, bei 4,50m Höhe müssen wir das machen lassen, und stellten fest, dass da kein Strom anliegt. Alle Steckdosen haben Stromzufuhr und auch die Spots im Bad sind funktionstüchtig.
    Nach mehreren lieben Mails und Telefonaten hat sich bis heute nichts an der Situation geändert.

    Ist ein Eischreibbrief mit Fristsetzung und *Mietminderungsandrohung* sinnvoll?
    Wir haben jetzt zwar Lampen da stehen, nur ab und zu brauchen wir auch mal Deckenlicht, zumal in der Wohnung der Flur, das Bad und das Kinderzimmer ohne Fenster sind.

    Ich freu mich auf sinnvolle Hilfen und Ratschläge.

    liebe Grüße Silke

    • Mietminderung.org
      3. August 2021 - 17:16 Antworten

      Hallo Silke,

      ja, eine Fristsetzung + Hinweis auf eine folgenden Mietminderung sind m.E. sinnvoll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Murr
    2. Dezember 2021 - 09:19 Antworten

    Hallo,

    seit Samstag ist die komplette Sicherung für die Küche raus geflogen. Hausmeisterin, Hausverwaltung informiert und Vermieter konnte ich nach Eingang der Mailadresse am Dienstag informieren. Beim Telefonat mit ihm erklärte er, nicht gleich einen Techniker rufen zu wollen. Ich habe jetzt seit 6 Tagen keinen Strom und bis heute keine Rückmeldung ob überhaupt jemand kommt.
    Ich kann keine Wäsche mehr Waschen, wir sind ein 4-Personenhaushalt (haben auch kaum noch saubere Wäsche) und betreibe den Kühlschrank über Verlängerungskabel, welche quer durch den Flur liegen und man drüber stolpert.
    Darf ich auch selber einen Techniker bestellen und es dem Vermieter in Rechnung stellen oder wie lange muss ich warten?
    Hoffe Sie können mir helfen, denn das nächste Wochenende steht vor der Tür.
    Vielen Dank im voraus.

  • Sonnenschein
    24. Mai 2023 - 11:08 Antworten

    Auf den Vermieter läuft der Strom. Der Strom wurde von der Stromfirma gesperrt wegen nichtsahnend und die Freischaltung hat 48 Stunden gedauert. Welche Rechte habe ich? Er hat uns eine Unterkunft zum Ersatz zur Verfügung gestellt.

    • Mietminderung.org
      24. Mai 2023 - 11:15 Antworten

      Hallo Frau Sonnenschein,

      sofern sie eine vergleichbare Ersatzwohnung bekommen haben, schließt sich eine Mietminderung grundsätzlich aus.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katja Müller
    1. November 2023 - 08:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    seit 3 Tagen habe ich keinen Strom in meiner kompletten Wohnung, incl. Fußbodenheizung und Waschmaschine. Der Stromausfall wurde durch einen Wasserschaden in der Wohnung über mir verursacht und wird voraussichtlich noch 2 weitere Tage dauern.
    Ich wohne aktuell zur Miete.

    Frage: kann ich übergangsweise in ein Hotel, Pension ziehen? Zu der Jahreszeit wird es langsam kalt. Und ggf. Zusatzkosten fürs Wäschewaschen dem Verursacher in Rechnung stellen.

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

  • Kevin
    4. März 2024 - 11:18 Antworten

    Hallo,
    ich bin frisch in eine Wohnung gezogen (01.03.2024), die Wohnung wird mit Strom versorgt, allerdings funktionieren nur 4 von 20 Steckdosen (2 von 3 im Bad) und zwei in der Küche. Ebenso funktionieren die Leitungen an der Decke zur Beleuchtung nicht.
    Sitze also bereits seit dem gesamten Wochenende im dunklen und kann keine Geräte für den Haushalt anschließen.
    Der Beauftragte Elektriker der Wohngesellschaft hätte erst in 3 Wochen (29.03.2024) einen Termin frei gehabt. Nach kurzem Disput wurde der Termin nun auf den 08.03.2024 verlegt. Dennoch gilt hier keine Sicherheit auf schnelle Lösung, da nach (Gesellen-) Elektrikwissen, die Leitungen in der Wohnung teilweise komplett falsch verkabelt sind (Strom auf dem Schutzleiter, inkorrekte Spannungen an Leitungen etc.). Ist hier eine Mietminderung möglich und wenn ja, in welcher Höhe?

    • Mietminderung.org
      4. März 2024 - 12:27 Antworten

      Hallo Kevin,

      Sie sollten sich an passender Rechtsprechung orientieren und dann im Idealfall einvernehmlich mit dem Vermieter eine Mietminderung definieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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