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Mietminderung: Keller feucht oder nass

Wenn man von einem Urteil des OLG Düsseldorf ausgeht, müssen auch Kellerräume grundsätzlich trocken sein. Das Gericht verwies einen Vermieter darauf, dass es keinen allgemeinen Grundsatz gebe, wonach ein im Kellergeschoss eines Altbaus gelegener Kellerraum durch eine angeblich üblicherweise bestehende Feuchtigkeit beeinträchtigt werden dürfe (WuM 2005, 209).

Feuchtigkeit im Keller ist fast immer bauseits bedingt

Wenn ein Keller feucht oder gar nass ist, liegt die Ursache meist in der schlechten Bausubstanz. Anzeichen für eine von außen kommende Feuchtigkeit können sich im zeitlichen Zusammenhang zu starken Regenfällen und dem kurzfristigen Auftreten der Feuchtigkeit im Keller ergeben. Zeigt sich die Feuchtigkeit nur im unteren Bereich der Kellerwand, tritt das Wasser meist aufgrund einer schlechten Isolierung vom Boden her auf. Dann steigt die Feuchtigkeit von unten in der eigentlich intakten Wand auf und tritt dann weiter oben nach innen hin aus.

Kann der Mieter den Keller nicht nutzen, weil infolge eines Starkregens Wasser eingedrungen oder infolge einer fehlenden Rückstauklappe der Kanal übergelaufen ist, steht ihm ebenso ein Mietminderungsrecht zu.

Darf der Mieter im Sinn eines vertragsgemäßen Gebrauchs einen trockenen Keller erwarten, kann er bei einem feuchten oder nassen Keller selbstverständlich die Miete mindern. Voraussetzung ist, wie bei jeder Mietminderung, dass der Mieter den Mangel bei Abschluss des Mietvertrages nicht kannte und auch bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt nicht hätte erkennen können. Sofern er nach Einzug praktisch von der Feuchtigkeit überrascht wird, steht ihm ein Mietminderungsrecht zu.

Die Minderungsquote richtet sich nach dem Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung und somit nach den Umständen im Einzelfall. Pauschale Vorgaben oder Erfahrungssätze gibt es nicht.

Einschlägige Gerichtsurteile:

5 % Mietminderung, wenn der Keller feucht ist (AG Düren WuM 1983, 30);

5 % Mietminderung, wenn der Keller unter Wasser steht (AG Osnabrück ZMR 1987, 342);

20 %, wenn die gesamte Fläche des Kellers eines Einfamilienhauses unbenutzbar ist (OLG Brandenburg 12 U 78/07):

0 % bei Schwitzwasserbildung in einem Neubau (LG Hannover, Urt. v. 21.05.1974, 9 S 66/74).

Nachkriegsbauten sind mängelanfällig

Keine Regel ohne Ausnahme: Die in den fünfziger Jahren gebauten und schlecht isolierten Keller in Mietshäusern sind vielfach feucht und nass. Vor allem bei Gebäuden, die nach dem Krieg errichtet wurden, müsse nach einer Entscheidung des AG München jedem Mieter bekannt sein, dass aufgrund der Wohnungsnot in sehr kurzer Zeit nur mit dem allenfalls vorhandenen Baumaterial gebaut werden und keine Bauqualität gewährleistet werden konnte, wie man sie heute kennt und berechtigterweise auch erwarten darf.

So wies das Amtsgericht München in einem Mietminderungsprozess darauf hin, dass der Mietspiegel der Stadt München bei den in den fünfziger Jahren gebauten Gebäuden einen deutlich niedrigeren Grundpreis ausweist als bei Gebäuden, die vor 1929 gebaut wurden. Jeder Mieter, der in ein solches Haus einzieht, müsse damit rechnen, dass der Kellerboden schlecht gedämmt oder die Feuchtigkeitssperre unzureichend ist und in solchen Kellern Hausrat nicht ohne weiteres gelagert werden könne (AG München, Urteil vom 11.06.2010, Az. 461 C 19454/09).

Insoweit kann der Vermieter auch nicht verpflichtet werden, einen feuchten oder nassen Keller zu sanieren. Der vertragsgemäße Gebrauch eines solchen Kellers ist von vornherein auf den bestehenden Zustand ausgerichtet.

64 Antworten auf "Mietminderung: Keller feucht oder nass"

  • Steffen Wolf
    5. August 2013 - 09:13 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen seit 3 Monaten in einer neu sanierten Wohnung.
    Das im Gewölbekeller ein feuchtes Klima herrscht, war uns bei der Besichtigung klar, aber das er so feucht ist, das abgestellte Gegenstände zu schimmeln anfangen und bei Regen sich kleine Pfützen bilden war uns so nicht klar.

    Was können wir tun?

    • Mietminderung.org
      6. August 2013 - 00:12 Antworten

      Hallo Steffen,

      wenn der Mangel bekannt war, können Sie möglicherweise nicht tun. Vielleicht sollten Sie eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter anstreben / erfragen. Alternativ sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pierre
    8. August 2013 - 13:17 Antworten

    Hallo,
    ich habe bezüglich der Mietminderung wegen feuchter Keller auch eine Frage.
    Wir wohnen seit April 2012 in einem sanierten Altbau. Bei der damaligen Wohnungsbesichtigung konnte uns der Keller nicht vom Makler gezeigt werden, da dieser keinen Schlüssel besaß (erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass man gar keinen Schlüssel für diese Tür brauchte). Erst nach dem Einzug bemerkte ich somit, dass der ganze Keller (insgesamt 4 Keller für 4 Mietparteien) nass und feucht ist. Es wurde in der Vergangenheit zwar versucht das Ganze zu verputzen, aber das Wasser ist sogar bis an die Decke des Kellers gezogen und der Putz liegt quer verstreut in den Kellern.. Ein Einlagern von Gegenständen aus Holz, Pappe, Kunststoffe usw. ist nicht möglich.
    Bisher habe ich mich nicht wirklich darum gekümmert, weil wir den Platz nie benötigten. Nun habe ich erfahren, dass man allerdings in solchen Situationen eine Mietminderung beantragen kann. Nur leider wohne ich bereits seit einem Jahr in der Wohnung. Wie verhält es sich auf meinen Fall bezogen?

    Vielen Dank für Ihre Anwort!
    MfG Pierre

    • Mietminderung.org
      9. August 2013 - 14:54 Antworten

      Hallo Pierre,

      wenn Ihnen weniger Fläche zur Verfügung steht (es fehlt der Keller) sollten Sie auch weniger Miete zahlen. Bevor man die Miete mindert, würde ich versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu erwirken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria
    8. August 2013 - 23:13 Antworten

    Hallo, ich hier kann mir einer von euch einen Rat geben. Ich wohne in einer Einliegerwohner in einem Einfamilienhaus. Der untere Bereich ist größtenteils Bürofläche der Eigentümer. Über eine Treppe gelange ich in die Wohnung.

    Der Keller lief nun einige Male bei Schneeschmelze u Starkregen voll. Das Wasser steht inzwischen beinahe durchgehend etaw 3-5 cm hoch. Das Haus ist natürlich alt aber ich kenne das Baujahr weder jetzt geschweige denn kannte ich es beim Einzug. Da es das Grundwasser ist, was reindrückt, ist natürlich alles Pumpen vergebens (der Vermieter hat aber auch noch nicht einmal versucht) u im Grunde auch keinerlei Abhilfe möglich. Inwiefern habe ich Anspruch auf dauerhafte Mietminderung auch im Bezug auf die Tatsache, dass der Makler mir bei Besichtigung sagte: “Sie sehen im Keller gibt es Spinnen, da können sie sicher sein, dass er trocken ist, denn in feuchten Kellern gibt es keine Spinnen”.

    Das das Quatsch wusste ich da auch schon aber von Wasser war damals auch noch keine Spur!
    Kann jemand helfen?

    • Mietminderung.org
      9. August 2013 - 13:15 Antworten

      Hallo Maria,

      wenn den den Mangel beim Einzug nicht kannten, spricht wohl auch nichts gegen eine Mietminderung. Wie Sie richtig Vorgehen erfahren Sie hier.

      Ansonsten kann ich Sie nur an die oben genannten Urteile oder an einen Anwalt verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hanne Harten
    15. August 2013 - 13:06 Antworten

    Hallo,

    wir bewohnen seit 17 Jahren eine Wohnung in einem Haus , Bauj, ca. 1950. Wichtiges Kriterium bei der Anmietung war ein trockener Keller, da 4 Kinder in der Familie sind und ich stets viele Kindersachen, Möbel, Angebote usw. dort gelagert habe. Diese 17 Jahre lang war der Keller in sich immer wieder trocken, nichts schimmelte “schleichend”. Obwohl es ca. alle 2 Jahre Wassereinbrüche durch Starkregen gab. Dies ist nun anders: Die Luftfeuchtigkeit beträgt seit Wochen 75-80%, Textilien fühlen sich klamm an,
    es riecht gammelig. Ich habe sofort wirklich Wichtiges in der Wohnung untergebracht und die Hausverwaltung durch den herbeigerufenen Hausmeister informieren lassen. Die Hausverwaltung reagiert nicht. Was kann ich von der Hausverwaltung erwarten? Was muss ich hinnehmen? Was kann ich tun?

    Freundliche Grüße und vielen Dank für eine Antwort,

    Hanne

    • Mietminderung.org
      16. August 2013 - 20:53 Antworten

      Hallo Hanne,

      wie Sie gelesen haben, kann ein feuchter Keller ein Grund für eine Mietminderung sein. Vielleicht sollten Sie die Hausverwaltung darauf hinweisen, um im ersten Schritt friedlich aber bestimmt den Druck zu erhöhen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janine
    15. August 2013 - 21:54 Antworten

    Seit dem 01.07.2013 wohne ich in meiner neuen Wohnung. Da in Köln Wohnraum knapp ist und ich unter Zeitdruck stand, habe ich den Kellerraum (leider war die Glühbirne kaputt) als dreckig aber trocken “abgenickt”. Bei Licht betrachtet ist dieser aber leider feucht bis nass und entsprechend nicht nutzbar. Das Haus ist aus den 50er/60er Jahren. Da Bestlage, zahle ich einen Spitzensatz pro m2. Den Mangel habe ich dem Vermieter gemeldet und jm Mietminderung gebeten. Dieser hat unter Berufung auf das Münchner Urteil abgelehnt. Habe ich trotzdem Chancen?
    Viele Grüße und vielen Dank!

  • Dieter
    26. August 2013 - 13:24 Antworten

    Hallo,

    unser Fall ist ähnlich gelagert wie jener von Pierre. Wir sind Anfang des Jahres in eine sanierte Altbauwohnung gezogen. Der Keller ist seit Beginn feucht, wir können dort lediglich Fahrräder einstellen. Als wir den Mietvertrag unterschrieben haben, befand sich das Haus noch in der Sanierung, der Keller war bspw. nicht zugänglich.
    Die anderen Eigentümer bzw. Mieter haben ein Gutachten beauftragt, aus dem hervor geht, dass die Kellerräume aufgrund der fehlenden Feuchtesanierung auch feucht bleiben werden.
    Ist dies ein Grund für eine dauerhafte Mietminderung? Der Kellerraum steht uns ja nicht wie erwartet zur Verfügung und wir wurden auch nicht darüber informiert, dass der Keller feucht sein könnte.
    Vielen Dank!
    Dieter

    • Mietminderung.org
      27. August 2013 - 09:27 Antworten

      Hallo Dieter,

      wenn Sie den Keller nicht besichtigen konnten, dann können Sie wahrscheinlich von einem trockenen Keller ausgehen. Insbesondere, wenn das Haus saniert wurde. Lassen Sie sich im Zweifel am besten von einem Rechtsanwalt beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Mike Pavelt
        2. August 2021 - 14:40 Antworten

        Hallo

        Wir haben folgendes Problem wir sind vor 5 Jahren in einen Altbau gezogen, in dem immer mal wieder Wasser stand der Besitzer kümmerte sich immer drum. Doch nach 2 Jahren verkaufte er das Haus die neue Eigentümerin, kümmert sich nicht darum stattdessen ist Sie der Meinung, daß ja die Mieter im Wechsel den ganzen Schlamm der sich im Keller bildet beseitigen können und diese Arbeiten berechnet Sie dann in der Nebenkosten Abrechnung als Hausmeister kosten obwohl in dem 3 Familien Haus kein Hausmeister vorhanden ist. Alles was im Keller gelagert ist kann auf den Müll nichts ist mehr zu gebrauchen der Keller ist nicht benutzbar. Weiter befindet sich die untere Wohnung durch diese Situation in einem Schimmel Zustand, es befindet sich auch keine Heizung im Badezimmer, die älteren Leute benutzen einen Eimer anstatt das WC da die Rohre auch genauso alt sind wie das Haus immer wieder sind die Rohre verstopft und alles läuft über.
        Ist da was mit einer Mietminderung zu machen?
        Lg Mike Pavelt

        • Mietminderung.org
          2. August 2021 - 14:49 Antworten

          Hallo Mike,

          sowohl nicht eine funktionierte Sanitäranlage, Schimmel und auch Wasser im Keller berechtigen in der Regel zur Mietminderung. Das wird Ihnen vermutlich nicht wirklich helfen – klingt für mich leider eher nach einen Umzug.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Seb
    5. September 2013 - 15:03 Antworten

    Hallo,

    Bei der Besichtigung unserer neuen Wohnung wurde erwähnt, dass “es passieren kann” dass Wasser in den Keller läuft, man aber nochnicht wisse wo es herkäme.
    So kam es dann auch, die anderen Mieter berichten, dass die Problematik seit einem Jahr bekannt ist, ebenso wie die Ursache (das Wasser kann aus dem Fensterschacht nicht ablaufen). Nun wurde seit einem Jahr nichts degegen unternommen, auf Beschwerden und Schreiben erfolgt keine Reaktion.
    Können die Mieter deren Keller regelmäßig überflutet wird, und insbesondere wir, mindern?

    MfG,
    Seb

    • Mietminderung.org
      6. September 2013 - 16:44 Antworten

      Hallo Seb,

      die Vorkenntnis des Mangels könnte dazu führen, dass eine Mietminderung wegen des fechten Kellers nicht mehr möglich ist. Im Zweifel sollen Sie wie immer einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Teresa Olbert
    8. November 2013 - 12:52 Antworten

    Hallo,
    ich bin letzte Woche in einen Altbau gezogen und habe das erste Mal den Keller gesehen, ein Lattenverschlag, bei dem eine Wand komplett feucht/nass ist und einige Stellen des Bodens auch. Bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe, habe ich den Keller nicht gesehen, berechtigt mich das, eine Mietminderung zu verlangen?

    Vielen Dank und Viele Grüße,
    Teresa

  • Barbara
    9. November 2013 - 02:06 Antworten

    Hallo,
    ich habe seit Jahren immer wieder Wasser im Keller. In den letzten 12 Monaten waren in 6 Monaten immer wieder Pfützen im Keller, insbesondere im letzten Jahr bei einem äußerst starken Regenfall mit 54 l/qm in kürzester Zeit und im Winter wenn Tauwetter herrscht. Die weißen Wasserränder vom Abtrocknen sind nun schon ca. 1,70 m im Keller in der Tiefe. Kartons, Tapeziertisch und andere Lagergegenstände, Kisten mit LPs sind schimmlig, alles ist immer wieder nass geworden. Kartons mußte ich immer wieder neu kaufen und die Sachen wieder darin einlagern. Seit dem letzten Jahr hole ich bei “Gefahr im Verzug” immer einen Teil der Kartons nach oben in die Wohnung, um weniger Schäden zu haben.
    Der Vermieter hat nach einer Mängelmeldung Wasser im Keller einige Zeit vertreichen lassen. Als er dann mit Rechtsanwalt, der gleichzeitig die NK-Abrechnungen macht, kam, war das Wasser abgetrocket, aber die Ränder waren und sind immer zu sehen. Es wurde behauptet, Zitat: …Es war kein Wasser im Keller festzustellen. – und somit sei auch kein Mangel da und das Vorhandensein des Mangels wird bestritten!
    Heute hatte ich wieder Wasser im Keller – vom Regen. Da ich wußte, dass eine neu eingezogene Familie den Keller neben mir hat u. dort auch früher Wasser im Keller war, habe ich den Ehemann herunterkommen lassen – und er hatte ebenfalls in seinem Keller Wasser feststellen können – dort wo die Familie Schränke mit Elektrogeräte etc. und anderes lagerte. Wie sich bei der Unterhaltung herausstellte, hat der Vermieter diesen Mangel den Mietern verschwiegen – wie ich es vermutete.
    Ich weiß nicht, wie oft ich schon aufgrund dessen geschrieben habe, aber es kam nie nochmals jemand um es sich anzusehen, wenn es vorhanden war.
    Eine Ratte hatte ich auch schon in der Wohnung, die wohl über entsprechend große Löcher hinter den Fußleisten in der Küche (Verbindung zum Bad/Wasserleitungen u. eines zur Hausaußenwand) hereingekommen ist. Der Kadaver nach der Schädlingsbekäpfung liegt nun wahrscheinlich unter der Badewanne (Verbindung Küche/Bad). Ich habe 6 Wochen lang die Hälfte der Küche im Flur stehen lassen müssen, weil u. a. die Zugänge zugestellt habe und nicht immer alle Schränke säubern mußte, Die Küchentür mußte immer geschlossen bleiben. Aber ich konnte die Küche zum Einfangen des Tieres nicht ganz abbauen, da der Wohnungsabsperrhahn, den ich bereits 14 Monate (!) vorher als defekt (nicht mehr drehbar) gemeldet hatte, nicht repariert worden ist. Letzlich mußte die ganze Küche ( L-form) abgebaut werden, um das Tier zu fangen, was sich letztlich misslungen ist, weil es unter die Wanne im Bad geflüchtet, mittels Kontaktgilt und durch Köder letztlich unter der Wanne verendet ist. Der Fluchtweg war versperrt.
    Eine der Unverschämtheiten war, dass bei einer Besichtigung, “ob denn nun eine Ratte, sicher ist es nur eine kleine Maus, überhaupt da sei, beide Sohn und RA – sich bald in einem Küchenschrank hineingrochen sind und beide sagten, man könne nichts riechen (Urin+Kot!) – 3 Stunden später kam der beauftragte Sanitärfachmann um den Hahn zuerst zu reparieren und hat den Geruch sofort bemerkt.
    Zu der Begehung erhielt ich dann zunächst ein Schreiben, Inhalt: Man hätte nichts feststellen können und ich habe die Ratte nicht “vorführen” können!
    1,5 Jahre lang haben sich unten im Vorgarten die Tiere vermehrt und mind. 10-12 tiefe Gänge gegraben, die zur Absenkung der Gehwegplatten bis zu ca. 12 cm geführt haben. Der Sohn der Vermieterin, der jeden Freitag auf dem Grundstück u.a. Papier aufsammelt, sagte zu den sich beschwerenden Mietern (3 Personen, 2 davon im Rentenalter (68+86 Jahre alt, der Mann 91 J. musste zeitweilig einen Rollstuhl nutzen): Sie könnten ja einen großen Schritt machen über die wackeligen Platten wenn sie ins Haus hineingehen.

    Aber nun – hinsichtlich des Wassers im Keller – das Urteil des OLG Düsseldorf “WuM 2005,209 wird hier zitiert, aber ich kann es nicht finden.

    Wie lautet das gesamte Aktenzeichen der Urteils?

    Eine Selbstvornahme/Mängelbeseitigung im Keller kann ich unmöglich vornehmen, aber welche Möglichkeiten außer Minderung habe ich ansonsten noch?

    Danke vorab, Mfg

    • Mietminderung.org
      9. November 2013 - 13:26 Antworten

      Hallo Barbara,

      tun Sie sich besser selbst den Gefallen und lassen Sie sich rechtlich beraten. Man kann viel selbst und einvernehmlich lösen, doch wenn die Situation so verfahren ist und die andere Seite rechtlichen Rat einholt, sollten Sie sich ebenso absichern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M.Voigt
    19. Februar 2014 - 15:49 Antworten

    Hallo,
    auch meine Eltern haben einen nassen Keller, da das Wasser von der Decke tropft.Der Keller kann daher nicht gebnutzt werden , da alles schimmelt .
    Eine Mietminderung soll nicht möglich sein, da der Keller nur zur Verfügung gestellt wird. Meine Eltern wohnen dort aber seid 1966 und auch im Mietvertrag ein Keller erwähnt wird.
    Was bitte ist denn nun richtig???
    Kann die Miete gekürzt werden oder nicht.

    Ich hoffe auf eine Antwort
    Liebe Grüsse
    M.Voigt

  • Rüdiger Wiltzer
    11. August 2014 - 12:11 Antworten

    Hallo :) was ist mit feuchten Kellern in uralten Fachwerkhäusern? Hab schon mehrere Holzregale wegschmeißen müssen. Selbst die Reifen und Sättel von meinen Fahrrädern schimmeln. Und alles, was irgendwie aus Metall ist, rostet vor sich hin. Hab ich, ausgehend vom Urteil des AG München, bei einem uralten Fachwerkhaus dann überhaupt Chancen, dass der Eigentümer das sanieren (lassen) muss, von Mietminderung ganz zu schweigen? LG

  • Julia
    16. August 2014 - 11:13 Antworten

    Hallo – habe auch eine Frage zu feuchten Kellern. Bin vor 8 Monaten mit meiner Familie in einen 50er-Jahre-Bau gezogen und hatten zuvor mit dem Makler die Wohnung inklusive Keller besichtigt und dieser sagte damals, der Keller wäre komplett trocken, rieb seine Hände an der Wand und merkte dann noch an, man könne problemlos alles dort lagern. Nebenan befindet sich der Waschraum indem man seine Wäsche auch aufhängen kann. Nun ist es über die letzten Wochen (es war sehr heiß und trocken in letzter Zeit) ALLE Sachen die wir gelagert haben verschimmelt sind – sogar auf den Fahrrädern ist Schimmel zu sehen. Der Schaden ist so hoch, dass ich alles wegschmeißen muss. Habe im Mietvertrag nachgesehen und dort schützt sich der Vermieter mit einem Satz in dem geschrieben steht, dass die Außenwände vor Feuchtigkeit geschützt seien aber über den Boden noch eine Restfeuchtigkeit bestehen könne und somit das Aufbewahren von Sachen auf eigene Gefahr besteht. Das heißt doch für uns “Pech gehabt” oder können wir da etwas tun?

    • Mietminderung.org
      17. August 2014 - 18:24 Antworten

      Hallo Julia,

      erster Tipp: Hoher Schaden = rechtlichen Rat einholen.

      zweiter Tipp: Ihr Vermieter scheint das Problem zu kennen und hat Sie auf die mögliche Feuchtigkeit hingewiesen (siehe dazu: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss)

      dritter Tipp: Weisen Sie dem Makler am besten die festen Zusagen nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Petra
    3. September 2014 - 18:22 Antworten

    Hallo, mein Sohn hat folgendes Problem:
    Zum 1. Mai hat er eine Wohnung angemietet zu der 1 großer Keller unterteilt in 2 Räumlichkeiten gehört. .Besichtigung erfolgte mit Makler. Dieser sagte, hier haben sie dann noch einen großen Keller in dem sie richtig viel unterkriegen, das Licht geht nur im Moment nicht. Man sah helle Wände ( welche sich bei Einzug als Rigipsplatten darstellten, aber da dachte sich niemand etwas dabei es sah ja sauber aus) und zwei Mülltonnen welche im Keller standen. Für meinen Sohn war die Aussage des Maklers ok, da der Keller auch nicht komisch roch. Nach Einzug stellte er also diverse Sachen wie Babybett, Wippe, Kindersitz, Teppich usw. was gerade nicht gebraucht wurde in die Kellerräume, außerdem etwas Sperrmüll. Ein kleines Fenster ist in dem Raum, welches auch geöffnet ist. Ende Juli sollte der Sperrmüll (Kommode, Teppich usw.) weg und dabei wurde folgendes festgestellt: Die meisten Sachen wie auch z.B. der Kindersiz, die Wippe, das Bett, sogar der Puppenwagen aus Plastik und vieles mehr war verschimmelt oder hatte zumindest sichtbare Pilzsporen. Der Teppich war so nass das man ihn kaum zu zweit tragen konnte, außerdem auch verschimmelt. Auch roch es mittlerweile dem entsprechend. Er hat den Hausmeister/Verwalter verständigt, dieser verwies ihn an die Vermieterin, diese reagierte erst nach mehreren Wochen auf sein Schreiben und teilte mit dies mit dem Hausmeister zu klären. Inzwischen bröckelt hinter der Rigipswand alles herunter,leuchtet man dahinter “blüht” die Wand, an den Wänden wo diese Platten noch nicht sind, sind jetzt feuchte Stellen zu sehen und Verputz bröckelt, auf dem Boden sind nasse Stellen, es riecht modrig/muffig. Der Hausmeister meinte das wäre alles nicht tragisch, war aber dann doch heute mit einem Handwerker da. Er meinte zu mir, da wäre ja kaum etwas zu sehen, das Problem wäre bekannt und man hätte ja schon etwas gemacht und zeigte mir die Rigipsplatten, man könne ja die andere Wand auch noch damit versehen. Als ich ihm sagte man könne eine feuchte Wand nicht einfach nur zumachen, damit man es nicht mehr sieht, meinte er ” Was glauben sie denn was eine Sanierung kostet, wer soll das denn bezahlen und außerdem hätte unser Sohn ja alles besichtigt, also wüsste er gar nicht weshalb er sich jetzt aufregt”. Nachdem wir ( es waren noch zwei weitere Damen anwesend) nochmal darauf hingewiesen haben dass das so nicht geht, ist er richtig ungehalten geworden und sagte unser Sohn solle mal den Mietvertrag aufmerksam lesen dort hätte er ja unterschrieben und da würde drin stehen dass der Keller in Ordnung sei. Er ist daraufhin gegangen. Im Vertrag steht tatsächlich Kellerräume in Ordnung, aber dies waren sie dem Anschein nach für einen Laien ja auch. Achso, er meinte noch unser Sohn könne ja wieder ausziehen, das wäre sowieso die schnellste Lösung.
    Was kann er jetzt tun, bzw. was muss man jetzt tun?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

    • Mietminderung.org
      5. September 2014 - 16:10 Antworten

      Hallo Petra,

      ich kann Sie und Ihren Sohn bei der Komplexität leider nur an einen Anwalt verweisen. Schifern sie Ihre Schwierigkeiten und lassen sich bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Josef
    29. Oktober 2014 - 13:24 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne mit meiner Familie in einem Altbau zur Miete. Uns war bei Vertragsabschluß zwar bekannt, dass der Keller feucht ist und nur ein kleiner Teil nutzbar ist, Mittlerweile sind die Wände im ganzen Keller nass und es bildet sich mittlerweile Schimmel an den Wänden. Kann ich hier bzgl. der Miete noch etwas machen?

    Vielen Dank.

    • Mietminderung.org
      30. Oktober 2014 - 10:49 Antworten

      Hallo Joself,

      Sie haben vollkommen recht, Ihr Stichwort ist die Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss. In wie weit Sie mir einer Verschlechterung hätten rechnen müssen, vermag ich nicht einzuschätzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bea
    13. November 2014 - 12:47 Antworten

    Hallo, nachdem wir mehrere Jahre in einem 50er Jahre Bau zur Miete gewohnt haben, sind ploetzlich alle unsere Sachen im Keller verschimmelt. An einer Wand (keine Aussenwand) sind unten Saltzausbluehungen. Die Wand ist feucht.
    Was koennen wir machen? Steht uns Schadensersatz zu?
    Danke!

  • Elena M
    25. Februar 2015 - 10:22 Antworten

    Guten Morgen,

    Mein Freund und ich beziehen diese Woche unsere Mietwohnung. Bei der Besichtigung war es nicht möglich den Keller zu sehen, da die Maklerin keinen Schlüssel dabei hatte. Gestern war dann die Schlüsselübergabe und wir haben zum ersten Mal den Keller gesehen. Im ersten Moment dachen wir >Oh wie schön groß, da können wir viel reinstellen<, aber dann sahen wir, dass die beiden Außenwände von unter her völlig feucht sind, wenn man etwas gegen die Wand stellen würde, würde wohl auch schnell Schimmel entstehen. Vielleicht ist dort sogar schon Schimmel. Das Baujahr des Hauses ist 1958, haben wir somit schlechtere Chancen auf eine Mietminderung ?
    Außerdem, was mich noch besonders stört, es gibt weder eine Lampe, noch einen Stromanschluss in dem Keller, nur 2 kleine Kellerfenster, die nicht besonders viel Licht hineinlassen, ist das rechtens ?.
    Mit anderen Worten, der Keller, der bestimmt 16 qm hat, ist praktisch gänzlich unbrauchbar.

    Dankeschön und Gruß
    Elena M

    • Mietminderung.org
      2. März 2015 - 16:48 Antworten

      Hallo Elena,

      eine Mietminderung scheint denkbar, da Sie davon ausgehen konnten, dass der Keller trocken ist. Eine Lampe oder Strom muss in meinen Augen nicht im Keller vorhanden sein. Lassen Sie Ihr Mietminderungsrecht bei Bedarf von einem Anwalt bewerten oder suchen Sie eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max Mustermann
    9. April 2015 - 13:42 Antworten

    Hier urteilen Gerichte höchst unterschiedlich. So geht das Amtsgericht Ansbach (Az. 2 C 226/11, Urteil vom 5.2.2013) davon aus, dass ein Mieter im Keller eines Altbaus immer mit einer gewissen Feuchtigkeit rechnen müsse. Ein Mieter könne bei einem Altbau nicht erwarten, dass er komplett trocken sei. Denn maßgeblich seien die Vorschriften zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung. In dem verhandelten Fall wurde das Haus im Jahr 1923 errichtet, zu dem Zeitpunkt gab es keine DIN-Vorschriften im Hinblick auf Feuchtigkeit.

    Folglich gehen vor allem wie hier in Leipzig die Vermieter seit sehr vielen Jahren mit Zusatzvereinbarungen zum Mietvertrag ins Rennen. Dem Mieter ist vornherein klar, dass er nicht x-beliebige Sachen im Keller lagern kann. Unterschreibt er trotzdem, kann er den Vermieter auch nicht haftbar machen. Schon gar nicht, wenn ebenso seine Mieterhausratversicherung bei eindringender Nässe, Unwetter oder Leitungswasserschäden aufkommt.

    Wo kämen wir denn hin, wenn 3/4 aller Leipziger plötzlich ihre Miete mindern dürften, weil eine gewisse Grundfeuchtigkeit in Kellern geografisch bedingt vorhanden ist? Dass Keller zunehmend trockner werden, bringen hochwertige, völlig überteuerte Sanierungen mit sich. Dring hier dann Feuchtigkeit ein, kann die Sachlage sicherlich anders beurteilt werden.

    Grüße.

    • Mietminderung.org
      13. April 2015 - 07:02 Antworten

      Hallo Max,

      genau, in vielen Mietverträgen findet sich ein Passus, das mit Kellerfeuchtigkeit im Altbau gerechnet werden muss.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janina Lipp
    16. Juli 2015 - 18:48 Antworten

    Guten Abend,
    ich hätte auch eine Frage und zwar, aufgrund der Feuchtigkeit im Keller, werden bei uns im Haus schon seit einigen Wochen die Bauarbeiten durchgeführt, um die Kellerräume nach außen hin zu isolieren. Zur Zeit ist die Baustelle direkt vor meinem Schlafzimmerfenster (ich wohne im Erdgeschoß). Wegen dem Baulärm und fast keine Frischluftzufuhr ist es unmöglich tagsüber in der Wohnung zu arbeiten. Dadurch, dass ich auch die Rolläden ständig runtermachen muss, ist es auch noch dunkel. Dabei meine Frage, ob ich das Recht auf Mietminderung habe.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Janina

  • D.klos
    5. September 2015 - 09:56 Antworten

    Wir haben uns im Mai einen Bungalow angesehen bei dem auf der unteren Kellerstufe ein feuchter Lappen lag und die Außenwand feucht war. Wir haben darauf nachgefragt was los ist und der Vermieter sagte er habe has Haus selber grade erst gekauft, da gäbe es ein Problem und das würde er wohl durch aufgraben rundherum oder andere Maßnahmen beseitigen.
    Daraufhin unterschrieben wir Vertrag und sind Ende Juni eingezogen .
    Das Problem hat sich massiv verstärkt . Inzwischen wische ich täglich minumum 2 Liter Wasser Weg, habe einen Sauger dafür angeschafft und da der Keller offen zum Haus nach oben ist riecht es muffig .
    Im Keller schimmelt es und der Vermieter gab mir als Lagerplatz den Dachboden , der aber ohne Licht und Regale ist sowie staubig.
    Die ersten Möbel haben Schimmel bekommen, waren aber alte Möbel der Vorbesitzer so dass mir noch kein Schaden entstanden ist, wohl aber an Dingen die im Keller lagerten.

    Die Waschmaschine sollte im Keller stehen. Ein gemauerter Sockel ist aber nicht nutzbar weil der nun zusätzlich Wasser über die Außenwand zieht und alles verschlimmert hat .
    Der Vermieter hat angefangen an der Wand zu arbeiten mit Schaum der in Löcher gespritzt wird, ist aber weit entfernt davon das Problem zu beheben .
    Habe ich nun ein Recht auf Mietminderung?

      • Eli
        21. April 2023 - 11:50 Antworten

        hallo,

        was ist wenn das Problem des feuchten,Schimmelkellers bei Vertragsabschluss zwar bekannt war, der Vermieter jedoch mündlich zusagte,dass der Keller (inkl. Bau von verschlägen für die einzelnen Mieter) entsprechend gerichtet wird!?

        in4jahren ist (außer einer Mieterhöhung nach bereits2jahren) nicht wirklich viel passiert. es wurde, meiner Laieneinstellungnach, zwar mehrfach versucht, das Wassereintrittsproblem (bj1918, Gewölbekeller) zu bekämpfen,jedoch ohne Erfolg, so dass meine, aufgrund Platzmangel untergestellten Dinge, schimmeln und im Prinzip weggeworfen werden müssen. das Problem ist also entgegen der Zusage bei Einzug, nicht erfolgreich besiegt und es wurden auch keine abschliessbaren verschläge gebaut!

        • Mietminderung.org
          21. April 2023 - 13:17 Antworten

          Hallo Eli,

          das Grundproblem ist die Beweisbarkeit der mündlichen Zusage.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Rainer Wojtynek
    5. Juni 2016 - 07:57 Antworten

    Hallo,

    wir haben seit Anfang des Jahres ein feuchtes Kellerfenster, wo das Wasser sich seinen Weg sucht. Der Vermieter wurde kurze Zeit drauf darüber informiert und beruhigte uns mit den Worten, das er sich drum kümmern würde. Leider bis heute nichts passiert. Inzwischen ist eine weitere feuchte Stelle (nicht in Verbindung mit dem Kellerfenster) aufgetaucht. Der Vermieter wurde wieder darüber informiert und ist jetzt endlich bereit, einen Fachmann kommen zu lassen. Unsere Wäsche können wir schon seit 2 Monaten nicht mehr im Keller aufhängen, da sie direkt muffig wird. Auch ist unser deponierter Hausrat im Keller betroffen. Ich habe in einer, hier im Netz, befindlichen Mietminderungstabelle gelesen, dass wir die Miete bis zu 10 % mindern können. Meine Frage: Kann ich dies tun ohne den Vermieter darüber zu informieren?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Claudia Keller
    12. September 2016 - 09:59 Antworten

    Hallo

    meine Mutter ist vor 2,5 Monaten in ein Neubau gezogen.
    Schon nach zwei Wochen ist uns aufgefallen das alles Feucht ist und die Kartons aufgeweicht sind. An dem Tag war der erste Kontakt mit dem Vermieter. Nochmal zwei Wochen später war wieder alles Nass und im noch ungenutzten Keller neben an stand richtig Wasser. Der Bauleiter schickte uns Installateure und die versicherrten uns das es nicht von den Rohren kommt. Mehr wurde nicht unternommen.Wir hatten mehrmals kontakt zum Vermieter aufgenommen ,aber der hat es mit neue Häuser sind immer feucht abgetan. Mittlerweile sind viele Sachen verschimmelt und es besteht keine andere Lager Möglichkeit. Wer kommt für den Sachschaden auf und was muss der Vermieter Unternehmen.

    Vielen Dank im voraus.

  • Thorsten Beier
    7. Oktober 2016 - 17:57 Antworten

    Hallo

    wir haben uns vor ein paar wochen ein Haus angeschaut welches wir gerne mieten wollten. In einem großen Kellerraum sollte unser Sohn wohnen. Ein paar abgeplatze und beulige Stellen am Putz im Sockelbereich machten uns stutzig. Auf Nachfrage wurde uns gesagt das der Keller trocken sei, der Raum auch zum wohnen nutzbar sei. Die Stellen kämen daher das der Raum über längere Zeit nicht beheizt worden wäre. Wir unterschrieben den Vetrag. Hinter den Fußleisten entdeckte ich dann Schimmel. Es stellte sich, wir haben einen Bauingenieur nachschauen lassen, heraus das der gesamte Keller feucht ist.Der gesamte Estrich und die Sockel der Wände sind feucht. An etlichen Wänden wurde im Sockelbereich offensichtlich bereits neu verputzt.Die Feuchtigkeit ist nicht erst seit ein paar Wochen im Keller!( Nebenbei: der Keller ist teilweise mit kaputten Asbestfliesen belegt). Zum wohnen nicht geeignet und empfindliche Sachen sind auch nicht lagerbar. Wir haben jetzt kein Zimmer mehr für unseren Sohn. Eine Mietminderung ist keine Lösung. Kommen wir aus dem Vertrag wieder raus der ab 01.11.16 gilt?
    Viele Grüße
    Thorsten Sayin

    • Mietminderung.org
      7. Oktober 2016 - 18:11 Antworten

      Hallo Thorsten,

      mein bester Tipp dazu, lassen Sie die Situation anwaltlich. In meinen Augen steht und fällt die Lage mit den Zusagen des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea
    21. Oktober 2016 - 15:47 Antworten

    Hallo,

    bei uns ist es so, dass der Wäschekeller durch eine Mieterin aus dem Nachbarhaus nicht mehr nutzbar ist. Sie wirft Wäsche und Ständer durch die Gegend, wenn sie schlechte Laune hat, und seit fast drei Jahren stinkt ihre aufgehängte Wäsche dermaßen, dass es auf die Wäsche anderer Mieter abfärbt. Eine gemeinsame Nutzung ist nicht mehr möglich, die Dame ist auch Alkoholikerin und schreit gerne mal stundenlang in ihrer Wohnung. Wenn wir jedoch unsere Wäsche in der Wohnung trocknen, haben wir das Problem, dass sich morgens auf den Fensterbänken ganze Wasserlachen finden, und ich und die anderen Nachbarn habe keine Lust auf Schimmel in der Wohnung nur weil eine Mieterin krank ist.
    Die Hausverwaltung ignoriert seit Jahren jedes Anschreiben, egal ob Brief oder Mail, es kommt nicht mal eine Antwort.

    MfG

  • Andrea H.
    8. März 2017 - 13:47 Antworten

    Hallo!

    Ich wohne in einem 6-Parteien-Haus, bislang haben wir den Dachboden genutzt anstelle eines Kellerabteils, d.h. jeder Mietpartei war eine Dachbodenfläche zugewiesen.
    Unsere Vermieterin hat sich jetzt jedoch entschlossen, dass der Dachboden leer sein muss, und lässt für uns die Keller des Hauses entrümpeln. Schon beim Öffnen der Kellertür riecht es muffig, die Räume sind klamm und standen wohl auch schonmal unter Wasser, laut Auskunft eines älteren Mieters. Ich habe mehrere Pappkartons mit Materialen aus Papier, die auf dem Dachboden immer gut in Schuss blieben, und habe Angst, dass im Keller alles feucht wird.

    Fragen:
    – Muss der Keller in den Mietvertrag aufgenommen werden?
    – Muss ich (ggf. vor Vertragsabschluss) einen feuchten Keller akzeptieren?
    – Muss ein Dachboden immer leer sein (Aussage der Vermieterin, sie will daraus einen Raum zur Wäschetrocknung machen)
    – Gibt es rechtlich gesehen eine Möglichkeit, den trockenen Dachboden als Abstellraum zu behalten?
    – Hab ich als Mieter Anspruch auf einen trockenen Lagerraum?
    – Wenn die Vermieterin sagt, der Raum sei etwas feucht, weil es ein Altbau ist, kann ich den Keller ablehnen und den Dachbodenraum behalten?

    Im Prinzip würde ich ja nur gern meine Kartons mit den Schreibwaren etc. erhalten.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im Voraus!

    Viele Grüße

    Andrea

    • Mietminderung.org
      9. März 2017 - 07:25 Antworten

      Hallo Andrea,

      danke für Ihren Kommentar. Ich kann Ihnen hier leider nicht genauso ausführlich antworten und würde empfehlen, dass Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sascha
    12. April 2017 - 17:40 Antworten

    Guten Tag,

    nun muss ich auch mal eine Frage loswerden. Also folgendes:

    Meine Frau und ich wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete (Baujahr 1960). Im Mietvertrag steht, das man den Keller (vollunterkellert – 5 Räume) als zusätzliche Zimmer nutzen kann. Das Problem ist aber, dass der Keller über die Jahre (wir wohnen jetzt 3 Jahre hier) immer feuchter wird. Wir wollten letztens den Keller ausräumen und durften fast alles wegschmeißen. Sachen wie alte Brettspiele, Barbie Puppen aus der Kindheit und wichtige Unterlagen mussten wir alles wegschmeißen, da die Sachen total gestunken hatten und nicht mehr gebrauchsfähig waren. Eigentlich alles, was im Keller noch vorhanden ist, können wir entfernen. Lüften tun wir regelmäßig. Nun würde mich mal interessieren, ob wir da irgendwie Vorgehen können, zum Beispiel “Mietminderung”? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen…

    • Mietminderung.org
      21. April 2017 - 10:06 Antworten

      Hallo Sascha,

      genau mit dieser Problematik befasst sich der Artikel oben. Lesen Sie am besten nochmals im Detail nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bornmann
    27. April 2017 - 13:32 Antworten

    Hallo

    Wir haben das Problem das der Keller immer feucht ist und die Sachen die im Keller stehen schimmeln und es man auch riecht. Dann noch eine Frage wir haben einen Hausmeister der normal jede Woche Hausordnung machen müsste was er aber nur sporadisch macht. Genau so werden wir oft vom Zigarettenrauch von anderen Mieter gestört. Der Vermieter unternimmt nix.

    MfG Bornmann

  • René Günther
    28. Juli 2017 - 09:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt ,

    wir hatten durch Starkregen ende Juni einen Rückstau und im Kellerbad ist aus dem WC und der Dusche Abwasser ausgetreten und hat das Bad und die Waschküche 1 m und den gesamten restlichen Kellers unseres gemieteten EFH unter Abwasser gesetzt . Ich Habe eine Hausratversicherung die meinen Schaden reguliert hat – aber der Eigentümer hat keine Elementarschadenversicherung in seiner Wohngebäudeversicherung und streitet jetzt darüber was seines Erachtens bei der Sanierung nicht notwendig ist ….. Meine Frage wie hoch kann ich die Mietminderung bemessen ?? da der Keller feucht ist , es stark riecht und alle Türen und die Fussböden teilweise beschädigt sind. Schimmelbildung ist auch schon zu sehen.
    Vielen Dank.

    • Mietminderung.org
      28. Juli 2017 - 10:25 Antworten

      Hallo René,

      ich würde versuchen die Mietminderung über die Fläche herzuleiten. Ist es ein Wohnkeller? Zahlen Sie für den Keller den vollen Quadratmeterpreis? In wie weit sind die anderen Flächen durch Geruch und Luftfeuchtigkeit beeinträchtigt? Von Trocknung und Renovierungsarbeiten mal ganz abgesehen. Tut mir leid, dass ich Ihnen hier keinen Prozentsatz nennen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Charlene Juchum
    3. August 2017 - 19:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    durch den Starkregen vor 2 Wochem hatten wir auch Wasser im Keller (durch Risse im Boden). Abgesehen von einigen Sachen die wir aufgrund dessen wegwerfen mussten, bildet sich nun Schimmel an den Wänden. Durch die häufigen Regenschauer zwischendurch können wir nur lüften wenn wir zu Hause sind, da sonst Wasser durch den Schacht reinläuft. Zudem hat unser Vermieter bereits mündlich eingestanden, dass er weiß, dass Wasser in den Keller kommt und dies nicht das erste Mal war.

    Den Mietvertrag haben wir bereits gekündigt. Nun haben wir Bedenken, dass unser Vermieter uns bei Auszug für den Schimmel verantwortlich macht und die Kaution einbehält.

    Daher die Frage (sofern Sie dazu auch etwas sagen können): Wäre das rechtens? Können wir irgendwas tun, damit wir “auf der sicheren Seite” sind?

    Vielen Dank!

    • Mietminderung.org
      8. August 2017 - 10:45 Antworten

      Hallo Charlene,

      dokumentieren Sie die Schimmelbildung / Wassereintritt und suchen Sie sich Zeugen. Zeigen Sie den Mangel gegenüber dem Vermieter an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nora Scheller
    23. August 2017 - 20:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    auf Grund des Starkregens in unserer Region in den letzten 2 Monaten ist in unseren Hausflur/Keller Wasser eingedrungen. In unserem Kellerabteil stand auch Wasser. Wir haben unsere Sachen aber zum Glück rechtzeitig retten können. Das Wasser ist nach einigen Wochen selbst vertrocknet. Es wurde von Seiten der Hausverwaltung nichts unternommen um das zu beschleunigen oder zu unterstützen (Es sind auch Soutterain Wohnungen betroffen gewesen wogegen unser Problem zu klein war um sich zu kümmern). Nun ist seit fast 4 Wochen ein starker Schimmelbefall im Hausflur entstanden. Große schwarze Flecken über mehrere Meter die Wände entlang. Es ist der Hausflur im Keller, von dem man aus in die Tiefgarage und zu den Mieterkellern gelangt. Wir haben der Hausverwaltung schon 2 Mails geschrieben mit der Bitte um Handlung und nun auch vorsichtig mit einer Mietminderung “gedroht”. Haben wir darauf Anspruch? Da es ja “nur” den Hausflur betrifft und nicht unseren Mieterkeller?

    Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietminderung.org
      2. September 2017 - 10:08 Antworten

      Hallo Nora,

      als Faustformel: Schimmel im Schlafzimmer wäre ein großes Problem = ggf. Anspruch auf hohe Mietminderung. Schimmel im Treppenhaus ist eher ein kleinerer Mangel = ggf. Anspruch auf geringe Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabine Paukner
    23. November 2017 - 12:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen seit März 2017 in einer Altbauwohnung. das Haus wurde aufwendig saniert. bei der Besichtigung wurde uns der Keller gezeigt und erklärt dass ein Belüftungsgerät Tag und Nacht läuft und der Keller somit mittlerweile bereits fast trocken ist. wir haben mehrfach erwähnt dass wir den Stauraum im Keller benötigen und wurden trotzdem nicht darauf hingewiesen dass man in einem Altbau nichts im Keller lagern sollte. Maklerin, Architekt und Vermieter waren anwesend. Nun ist alles im Keller innerhalb von 5 Monaten komplett verschimmelt. Der Schimmel hat sich bis in die letzten Ritzen gezogen. Auf meine Nachfrage bei der Hausverwaltung wurde mit erklärt ich hätte kein Anrecht auf Schadensersatz, jeder weiß doch dass man in Altbaukellern nichts lagern soll. Aufgrund der Besichtigung und weil uns
    auch niemand trotz unserer Aussage darauf hingewiesen hat dass dieser Keller trotzdem nicht benutzt werden sollte bin ich der Meinung dass wir getäuscht wurden. Leider habe ich nichts schriftlich. Was meinen Sie dazu?
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

  • D. Hoffmann
    24. Februar 2018 - 06:25 Antworten

    Hallo, ich wohne in einem sanierten Altbau von 1900. Bei meinem Einzug konnte der Keller nicht besichtigt werden, weil der Keller laut Makler noch geräumt werden muss. Es dauerte ein dreiviertel Jahr bis ich den Keller bekam. Mich störte es nicht sehr, da ich ihn nicht brauchte. Vor wenigen Wochen hatte ich dann angefangen mir eine Werkstatt dort einzurichten. Der Keller ist permanent nass, die wände komplett . Und der alte kellerboden aus Ziegel und deren überreste sind noch mehr durchnässt. Die große Werkbank aus Holz und so weiter fangen auch an zu schimmeln, Stahl rostet, der putz fällt überall ab uvm. Da ich nun soviel Zeit und Mühe in die Werkstatt investiert hab, möchte ich eigentlich keine mietminderung, sondern eine Behebung der Mängel damit ich die Werkstatt weiter nutzen kann. Wie kann ich das ungefähr formulieren? Es dürfte ja auch in seinem Interesse sein, das seine Immobilie intakt bleibt.

    • Mietminderung.org
      26. Februar 2018 - 19:19 Antworten

      Hallo D. Hoffmann,

      ich würde mir wenig Hoffnungen machen, dass der Vermieter wegen Ihrem Kellerraum das gesamte Kellergeschoss saniert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Denise Kehrer
    13. Juli 2020 - 10:54 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einem Haus zur Miete. Das Haus is schon etwas älter aber vorerst waren keine Mängel. Vor zwei Wochen hatten wir 2 Stunden platzregen bei dem auch die straßen gut “geflutet” waren. Dadurch dass das Wasser in die Ablüsse lief wie normal, aber es so viel Regen war das selbst das anscheinend nicht ausreichte, kam das Wasser von unten nach oben wo es nur konnte. Da es bei unserem Abfluss im Keller anscheinend keine Rücklaufklappe gibt, kam das Wasser durch den Abfluss hoch und hat unseren kompletten Keller unter Wasser gesetzt. Durch einen Nasssauger und mehreren Eimer haben wir das Wasser beseitigt doch die Wände im kompletten keller haben mit einem Messgerät jetzt komplett angeschlagen, sodass wir den Keller nun erstmal räumen mussten weil er nicht mehr nutzbar ist (außer zum Wäschewaschen). Kann ich da jtzt eine Mietminderung anfordern und wenn ja, wie kann ich da vor gehen?

    mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für Antworten,

    Denise

  • Stefanie Broichhausen
    23. Oktober 2021 - 12:34 Antworten

    Guten TAg Herr Hundt,

    ich wohne in einem Altbau aus dem Jahr 1800( lt. Vermieter). NAchdem aufgrund des starken REgens im Juli die Lufttemperatur im Keller so gestiegen war, ist dort ein massiver Schimmelbefall. Alle Böden meiner Schwerlastregale, alle Kartons stinken. Ich muss alles wegwerfen. In diesem Keller ist kein richtiges Fenster drin, sondern eine Scheibe die 3/4 des “Fensterlochs” abdeckt. Somit ist diese “Fenster” also immer geöffnet. Bei Besichtigung war der Keller trocken, stank auch nicht nach Schimmel ( Anfang Juli vor dem STarkregen). in dem Keller steht auch meine Waschmaschine. Der Vermieter sagt immer nur “das hatten wir noch nie, da müssen Sie Verständnis haben, es ist ja logisch, nach diesem starken REgen, die Luftfeuchtigkeit ist so hoch”. Meiner Bitte nach Einbau eines richtigen Fensters kam er nicht nach , hier bekam ich die Antwort” 30 Jahre lang hat es dieses Fenster getan, da wird nichts anderes eingebaut”. Statt einem Bautrockner apparat haben sie dort jetzt so plastikbehälter mit einem Granulat reingestellt, 4 stck. sind ca 15 mal 25 cm gross, die die Feuchtigkeit “bekämpfen” sollen. Mir wurde gesagt, ich soll die Kellertüre öffnen, die haustüre öffnen ( der “Kellerrraum befindet sich auf der gleichen Ebene) am besten mittags für 2 h, damit der Kellerraum gelüftet wird. Bei Besichtigung wurde mir gesagt, die Haustüre darf nicht zu lange offen stehen, damit keine Feuchtigkeit in diesen Bereich des Hauses eindringt .
    Ich habe am 28.9. auch gekündigt, hierauf hat der Vermieter nicht reagiert, bis ich dann ein EinschreibenEinwurf schickte, bekam ich eine mail zur bestätigung. Als ich nun nochmals schrieb, sie mögen den Keller ausräumen lassen, den Schimmelschaden mit Bilder nochmals gemeldet hab (per mail), kommt wieder keinerlei Reaktion.
    ich bin langsam richtig sauer. Die anderen Mieter – ein Ehepaar – hier im Haus wohnt hier schon über 10 Jahre, sagt mir, der Vermieter kümmert sich um nichts , bei ihnen ist auch überall feuchtigkeit… sie sagen es ihm aber nicht, weil sie schlussendlich hier gut wohnen. ok, ihre sache.
    Aber ich kann doch wohl verlangen, dass er das seiner Versicherung meldet, und selbst wenn das nicht, dann aber den Keller ausräumen lässt, also alles wegfahren lässt zum wegschmeissen. Ich habe schon einige Sachen mit meinem PKW weggefahren…aber es stank so nach feucht und schimmel im Auto, das tu ich mir/meine Gesundheit nicht nochmal an.
    Wie soll ich verfahren? denke wenn ich einfach die Miete kürze wird er sich bewegen…oder ?

    Herzliche Grüsse

    • Mietminderung.org
      23. Oktober 2021 - 15:41 Antworten

      Hallo Stefanie,

      ich kann Ihnen nur zu Mietminderung oder noch besser zur einvernehmlich Lösung im Rahmen Ihres bevorstehenden Auszuges mit dem Vermieter raten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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