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Mietminderung: Keller nicht vorhanden oder nicht nutzbar

Zu Wohnung gehört regelmäßig auch ein Keller. Keller dienen der Aufbewahrung von Hausrat, Vorräten, Werkzeugen und allem, was in der Wohnung keinen Platz findet. Voraussetzung, dass der Mieter einen Keller beanspruchen kann, ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag.

Ist der Keller nicht vorhanden oder nicht nutzbar, verhält sich der Vermieter vertragsbrüchig, so dass der Mieter eine Mietminderung fordern kann.

In diesem Artikel erklären wir, wann eine Mietminderung wegen einem fehlenden oder einem nicht nutzbaren Keller möglich ist und wann nicht.

BGH-Entscheidung als Richtlinie

Die Bemessung der Minderungsquote ist schwierig. Es gibt einige Entscheidungen in der Rechtsprechung, aus denen sich aber keine zuverlässigen Richtlinien oder gar Orientierungshilfen ergeben. Hilfestellung kann eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bei einer falsch bemessen Wohnfläche leisten, auch wenn der Keller nicht als Wohnfläche gilt.

Danach ist maßgebend, in welchem Umfang die tatsächliche Fläche von der im Mietvertrag vereinbarten Fläche abweicht. Liegt die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % unter der vertraglich vereinbarten Fläche, ist die Wohnung mangelhaft. Der Mieter kann mindern, ohne dass es darauf ankommt, inwieweit dieser Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt (BGH WuM 2004, 336). Beträgt die Wohnflächenabweichung weniger als 10 Prozent, müsste der Mieter im Einzelfall nachweisen, inwieweit er in der Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung beeinträchtigt ist.

Die BGH-Entscheidung ist insoweit zu relativieren, als Zubehörräume (Keller, Waschküche, Trockenräume, Garagen) nach der Wohnflächenverordnung nicht als einbezogen gelten. Außerdem werden die ebenfalls nicht Wohnzwecken dienenden Grundflächen von Balkonen, Dachgärten oder Terrassen in der Regel nur zu einem Viertel berücksichtigt.

Nicht vorhandenen Keller mit halber Grundfläche ansetzen

In Anbetracht des Umstandes, dass ein Keller ausdrücklich mitvermietet wird und für den Mieter regelmäßig eine besondere Funktion erfüllt, wird man seine Grundfläche mit der Hälfte ansetzen dürfen.

Beispiel: Die Grundfläche des Kellers beträgt gemäß Mietvertrag 10 m². Fehlt der Keller, erscheint ein Grundflächenansatz von 5 m² als angemessen, so dass der Mieter die Miete um 5 Prozent mindern könnte.

Letztlich kommt es auf die näheren Umstände an, inwieweit der nicht vorhandene oder nicht nutzbare Keller den Mieter beeinträchtigt. Hat er alternative Abstellmöglichkeiten (Dachboden, Garage) oder ist von mehreren Kellerräumen nur ein Keller nicht nutzbar oder nicht zugänglich, wird man die Minderungsquote niedriger ansetzen müssen.

Nur trockene Kellerräume sind nutzbar

Auch Kellerräume müssen grundsätzlich trocken sein. Das OLG Düsseldorf wies darauf hin, dass es keinen allgemeinen Grundsatz gebe, wonach ein im Kellergeschoss eines Altbaus gelegenes Teileigentum durch eine angeblich übliche Feuchtigkeit beeinträchtigt werden dürfe (WuM 2005, 209). Zeigt sich im Keller Schimmel, besteht ein Minderungsrecht.

Allerdings muss ein Mieter bei Einzug in einen Altbau damit rechnen, dass der Keller über eine schlechte Bodendämmung oder eine schlechte Feuchtigkeitssperre verfüge und die uneingeschränkte Lagerung von Hausrat nicht möglich sei (AG München, Urteil vom 11.06.2010, Az. 461 C 19454/09).

Rechtsprechung zur Mietminderung wegen einem nicht nutzbaren Keller

  • Zeitweise Vorenthaltung des Kellers: 2 % Mietminderung (LG Berlin GE 1996, 471);
  • Entzug der Mitbenutzung des Fahrradkellers: 2,5 % Mietminderung (AG Menden WuM 2007, 190);
  • Feuchter Keller: 5 % (AG Düren WuM 1983, 30);
  • Keller steht unter Wasser: 5 % (AG Osnabrück ZMR 1987, 342);
  • Abriss der Kellertreppe, Kellerraum nur über Nachbarhaus erreichbar: 3 % (AG Hamburg NZM 2001, 234);
  • Fehlender Keller: Minderungsquote 2 % (LG Berlin Urt.v. 08.11.1994, Az. 64 S 189/94):
  • Fehlender Keller: Minderungsquote 5 % (LG Berlin Urt.v. 10.07.1998, Az. 64 S 21/98):
  • Unbenutzbarkeit der gesamten Kellerfläche eines Einfamilienhauses: 20 % Mietminderung (OLG Brandenburg 12 U 78/07). Ebenso LG Berlin (GE 2007, 516): 30 % Mietminderung.

132 Antworten auf "Mietminderung: Keller nicht vorhanden oder nicht nutzbar"

  • Klaudia Ruszkiewcz
    23. Juli 2013 - 18:13 Antworten

    Guten Tag,
    Mich würde interessieren wie es mit einer Mietminderung aussieht, wenn der Keller aufgrung ein Rohrbruches seit Februar nicht mehr nutzbar ist. Da damals provisorisch Röhren oderberhalb der Erdoberfläche (durch dem gesamten Keller) gelegt wurden sind und das Toilettenwasser nicht mehr durch den eigentliche Rohrverlauf fließt, der zur Kanalisation führt. Ist dieser stillgelegt und zusätzlich, zu dem nicht nutzbaren Keller, nun aufgrund der erläuterten Umstände Ratten aus der Kanalisation in den Keller gelangen. Vor ca. 2 Monaten wurde nun schon gesagt, dass der Defekt innerhalb der nächsten 2 Wochen behoben wird! Nichts tut sich. Der Hausmeister ist sogar tierisch verärgert, da er sich persönlich um das Ungeziefer kümmern muss, da kein Kammerjäger gerufen wird!
    Ist eine Mietminderung gerechtfertigt?
    Vielen dank im Voraus.

    • Mietminderung.org
      23. Juli 2013 - 18:23 Antworten

      Hallo Klaudia,

      warum der Keller nicht nutzbar ist, ist möglicherweise gar nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist in der Regel alleine, dass der Keller nicht nutzbar ist. Mehr als auf die oben genanten Urteile weisen kann ich an dieser Stelle leider nicht tun. Im Zweifel sollten Sie einen Anwalt befragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Friederike Klose
    11. September 2013 - 07:56 Antworten

    Hallo,
    ich habe ein kleines Problem mit einem feuchten Keller.
    Ich wohne seit kurzem in einer Wohnung eines 1930 gebauten Hauses im Erdgeschoss und im Mietvertrag steht geschrieben, das der Keller des Hauses feucht sei und wenn man da was reinstellt, dass es auf eigene Verantwortung sei und das der Keller vorher noch gestrichen wurde mit Atmungsaktiver Farbe nur das Problem ist das der Hausflur und Keller nach feucht und modrig riecht und das sich im jedem Kellerraum Schimmelpilze gebildet haben und mein Problem ist, dass ich Asthmatiker und allergisch auf Schimmel bin und Angst habe, dass ich krank werde und ob der Vermieter verpflichtet ist es zu beheben wenn es für die Gesundheit nicht gut ist???

    MfG
    Friederike Klose

    • Mietminderung.org
      11. September 2013 - 18:38 Antworten

      Hallo Friederike,

      wenn Ihr Vermieter den feuchten Keller bereits im Mievertrag vermerkt hat, dann hat er das getan, weil Sie sich darüber nicht beschweren sollen und nicht die Miete mindern sollen. Ich persönlich sehe wenig Spielraum für eine Mietminderung, da Ihnen der Mangel bei Einzug / Mietvertragsabschluss bekannt war. Im Zweifel bitte einen Anwalt fragen.

      Ein feuchter Keller bei einem alten Haus lässt sich leider nicht so einfach beseitigen. Ich denke es wird nur ein Auszug für Sie in Frage kommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Paul B.
    6. November 2013 - 17:13 Antworten

    Hallo,

    in meinem Mietvertrag steht, dass ein Keller kostenfrei zu Verfügung gestellt wird. Bei Besichtigung und gezielter Nachfrage wurde ebenfalls ein Keller zugesichert. (Da sehr kleine Wohnung)

    Nach Bezug erhielt ich die Mitteilung dass es sich um ein Irrtum handelt, zu der Wohnung gehört kein Keller, man suche aber nach einer Lösung. Danach 2 Monate stillschweigen – auf Nachfrage keine Reaktion.

    Ist eine Minderung berechtigt?

    • Mietminderung.org
      9. November 2013 - 13:19 Antworten

      Hallo Paul,

      in wie weit der Wort “kostenfrei” einer Rolle spielt, sollten Sie am besten mit einem Rechtsanwalt besprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Slava
    20. Januar 2014 - 20:57 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    bei der Wohnungsübergabe von ca. 1,5 Jahren fehlte dem Hausmeister der Schlüssel zum Keller, daher wurde dieser gar nicht erst gezeigt/übergeben (typischer Holzwandtrennraum in Mehrfamilienhäusern). Im Übergabeprotokoll jedoch steht Keller+ Nr.
    Das Fehlen des Schlüssels wurde handschriftlich auf einem separaten Blatt Papier mit Datum und meiner und der Unterschrift des Hausmeisters vermerkt. Davon habe ich keine Kopie erhalten.
    (Es geht um eine große schwedische Immobilien Firma, die persönlich nicht erreichbar ist, außer über eine 0800 Service Nummer.) Nach mehrmaligen telefonischen Anfragen meinerseits über Monate bekam ich einen Anruf von der Verwaltung, ich solle doch in meinen Übergabeprotokoll schauen, es wurde mir ein Keller laut Papier übergeben. Der Keller ist übrigens nicht geräumt mit einem Hängeschloss versperrt.
    Ich erklärte die Sachlage und mir wurde zugesichert sich darum zu kümmern. Ein Monat verging und ich fragte erneut mehrmals an, diesmal kam der Rückruf von der Sub-Hausmeisterei, wieder mit Verweis auf den Übergabeprotokoll. Ich erklärte denen wieder die Sachlage, und dann hieß es: Das ist schon so lange her, das wird an die Verwaltung übergeben. So dreht sich das, aber den Keller räumt keiner. Habe ich eine Möglichkeit 5% der Miete zu kürzen um die Verwaltung zum Handeln zu zwingen?
    Viele Dank im Voraus.

    • Mietminderung.org
      21. Januar 2014 - 16:52 Antworten

      Hallo Slava,

      die Situation ist verfahren. Tatsächlich müssen Sie wohl beweisen, dass der Keller nicht von Ihnen verschlossen wurde. Ihnen fehlt ganz einfach die Kopie der entsprechenden Notiz. Mit einer Mietminderung begeben Sie sich zumindest auf ziemlich dünnes Eis, ich würde zuvor mit einem Anwalt Rücksprache halten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah
    11. April 2014 - 00:15 Antworten

    Hallo,
    Ich habe laut Mietvertrag einen großen und einen kleinen Kellerraum. Nun möchte meine Vermieterin den kleineren Keller für sich nutzen, allerdings mir dafür keinen Mietnachlass gewähren. Muss ich ihr den Keller kostenlos überlassen oder kann ich die miete einfach mindern? wieviel prozent scheinen angemessen?

    Vielen Dank im Vorraus
    Viele Grüße

    Sarah L.

    • Mietminderung.org
      13. April 2014 - 12:23 Antworten

      Hallo Sarah,

      wenn Sie den Keller weiter nutzen möchten (Sie sind ja die Mieterin), dann sagen Sie das der Vermieterin. Wenn Sie de Raum für einen Mietnachlass X freigeben würden, so sollten Sie das auch mitteilen. Wenn Sie alleine nicht weiterkommen oder der Keller wohlmöglich einfach geöffnet wird, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anja
    26. April 2014 - 20:24 Antworten

    Hallo!

    Im Februar bin ich in meine Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag steht ein Keller (ohne Grössenangabe), aber bei der Besichtigung konnte ich mir diesen nicht anschauen, weil die Hausverwaltung nicht weiss welcher zu der Wohnung gehört, man wollte sich drum kümmern. (Vermieter wohnt in anderem Bundesland). Es gibt 2 nicht verschlossene und es wurde ein Aushang gemacht, dass die Keller, die nicht verschlossen sind geräumt werden. Dieser Termin ist am 21.2.14 abgelaufen und seitdem ist nichts passiert. Trotz mehrmaliger Anrufe und Schreiben von mir bei der Hausverwaltung. Es wird immer gesagt, dass der Hausmeister das abtransportiert, aber nichts geschieht. Den Stromtest den ich machen sollte zeigte auch, dass keiner der beiden Keller zur Wohnung gehört. In einem der Keller ist auch ganz hinten meine Küchentür, die sich deshalb auch noch nicht an ihrem richtigen Platz befindet. Anfangs habe ich die Kartons auf der Terrasse und in der Küche unterstellen können, aber vor 1 Woche kamen meine Möbel dafür und eigentlich habe ich in der Wohnung gar keine Stellmöglichkeiten mehr ohne irgendwo anzuecken oder dauernd was umzustellen um an Schränke zu kommen. Weil so garnichts von der Hausverwaltung kommt (und ich war die ganze Zeit auch nett und geduldig) bleibt wohl doch nichts anderes als es mit einer Mietminderung zu versuchen, aber um wieviel Prozent? Und berechnet es sich nach der Kalt-od. Warmmiete?

    Vielen Dank im Vorraus
    Viele Grüsse
    Fam. H

  • Enrico Woska
    20. Juni 2014 - 17:21 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne seit zwei Jahren in einem Reihenhaus aus den 50er Jahren zur Miete und habe dazu einen “Wohnraummietvertrag” abgeschlossen, welcher weder Dachboden noch Keller erwähnt.

    Da mein Vermieter dortige Baumängel nicht abstellen will, soll mir nunmehr die Nutzung der Beiden Abteile in meinem Haus untersag werden bzw. der Zugang gesperrt werden. Geht das so einfach nur, weil die Bereiche nicht im Vertrag erwähnt sind?

    Vielen Dank im Voraus

    Enrico W.

    • Mietminderung.org
      29. Juni 2014 - 18:09 Antworten

      Hallo Enrico,

      Sie sollten den Vertrag und die Gegebenheiten im Haus prüfen lassen. Leider kann man zu Ihrer Frage nicht einfach “ja” oder “nein” antworten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Christian Bethke
        25. April 2021 - 12:01 Antworten

        Vielen Dank für diese tolle Hilfe!

        • Mietminderung.org
          25. April 2021 - 17:20 Antworten

          Hallo Christian,

          gerne, danke für das Lob.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Elisabeth
    5. August 2014 - 21:23 Antworten

    Hallo,
    laut meinem Wohnungsmietvertrag wurde mir ein Kellerabteil mitvermietet. Seit einem Jahr bitte ich darum, dass mir eines zugeteilt wird. Das ist bis jetzt noch immer nicht geschehen, da die Hausbesitzer diese selbst beanspruchen. Habe ich ein Recht auf Mietminderung?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

    Liebe Grüße

    Elisabeth

    • Mietminderung.org
      8. August 2014 - 10:15 Antworten

      Hallo Elisabeth,

      leider kann ich Ihnen hier nicht mehr Infos geben, als bereits im Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vanessa
    4. September 2014 - 12:07 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter hat ohne meines Wissens den Kellerraum an einen anderen Bewohner vermietet. Eine Kündingung habe ich nicht bekommen und meine Sachen stehen noch drin, aber eben nun auch die des anderen Mieters. In meinem Mietvertrag ist der Kellerraum Teil der Mietsache. Das Schloss wurde ausgetauscht. D.h. ich komme gar nicht mehr an meine Sachen ran! Wie soll ich da vorgehen? Den Vermieter anzeigen? Es ist ja sozusagen wie ein Einbruch bzw. Diebstahl, da ich keinen Zugriff mehr habe.

    Über eine Antowort würde ich mich sehr freuen,

    Danke und liebe Grüße!

    Vanessa

    • Mietminderung.org
      5. September 2014 - 16:11 Antworten

      Hallo Vanessa,

      weisen Sie den Vermieter auf sein Verhalten hin, fordern Sie den Keller zurück und lassen sich bei Bedarf rechtlich beraten. Für die Zeit, in der der Keller nicht nutzbar ist, sollten Sie sich eine Mietminderung vorbehalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fabrizio Cusumano
    18. Oktober 2014 - 20:14 Antworten

    Schönen guten Abend.

    Mein Kellerraum ist komplett blockiert mit einer alten maroden Küche, die ursprünglich in meiner Mietwohnung stand und Bestandteil meines Mietvertrages ist.
    Da die Küche aber unbenutzbar ist (extrem verwahrloster Zustand), wurde sie nach Absprache mit meinem Vermieter im Keller zwischen geparkt bis er sie abholt und verwertet.
    Nun sind bereits 6 Monate vergangen seid meinem Einzug und trotz mehrfacher Email keine Reaktion.

    Was tun?

    Danke für eure Mühe

    F. Cusumano

    • Mietminderung.org
      20. Oktober 2014 - 12:41 Antworten

      Hallo Fabrizio,

      fordern Sie den Vermieter unter Setzung einer Frist per Einschreiben auf, die Küche zu entsorgen. So würde ich zumindest vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Patrick
    11. Februar 2015 - 15:45 Antworten

    Hallo!

    Ich wohne nun seit Nov. 2011 in meiner Wohnung und habe immernoch Probleme mit meinem Keller. Anfangs (ca. 1 Jahr lang) war mein Keller zugemüllt und nicht nutzbar. Nach mehrfachen Drängen wurde der Keller dann leergeräumt. Nun warte ich seitdem darauf, das ich eine Kellertür bekomme, denn zur Zeit wird der Raum als Abstellkammer anderer Mieter genutzt. Scheinbar ist das Fehlen der Kellertür eine Einladung zur Sperrmüllzwischenlager. Was kann ich rechtlich noch machen? Scheinbar interessiert es die Hausvermietung nicht. MfG Patrick

  • Angelika Schwarz
    6. September 2015 - 20:44 Antworten

    Meine Mutter musste auf Grund einer Vollsanierung des Gebäudekomplexes im März 2014 in eine Übergangswohnung für 8 Wochen umziehen.Die komplette Wohnungseinrichtung mit Kellerinhalt wurde für diese Zeit umgelagert.Nach dem Rückzug ist bis zu dem heutigen Datum der in dem Mietvertrag vereinbarte Keller noch nicht verfügbar.Auch der Inhalt des Kellers befindet sich immer noch in den Lagerräumen und ist ebenfalls nicht verfügbar.Sie zahlt also Miete, inklusive Keller , den sie nicht nutzen kann.
    Meine Frage : Ist hier nun eine Mietminderung angebracht?
    In der Hoffnung einer Antwort verbleibe ich mir freundlichen Grüßen
    Angelika Schwarz

    • Mietminderung.org
      7. September 2015 - 16:13 Antworten

      Hallo Angelika,

      ich weiss leider nicht, was Ihre Mutter mit dem Vermieter bzgl. des gesamtem Umzugs vereinbart hat. Aber in Sachen “nicht nutzbarer Keller” kann ich dem Artikel oben wenig hinzuführen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus
    1. Oktober 2015 - 23:50 Antworten

    Guten Abend.
    Wir haben grade ein Haus gemietet, wo uns vom Vermieter zugesichert wurde, daß es zum heutigen Monatsbeginn leer sei.
    Die Schlüsselübergabe mit den Vormietern und dem Vermieter war schon am 26.September und wir konnten bei einer kurzen Hausbegehung nur feststellen,daß sehr viele Sachen noch in sämtlichen Kellerräumen standen.
    Darauf angesprochen, reagierte der Vermieter “angepiekst” und meinte nur “..das räum ich noch weg und noch ist ja nicht der erste..”
    Den miteinander abgesprochenen Termin hat der Vermieter nicht eingehalten, sondern eigenhändig festgelegt – indem er mich anrief und sagte er hätte noch “zufällig” einen weiteren Haustürschlüssel gefunden und er würde mit meiner Erlaubnis in einer Stunde dann die Sachen aus dem Keller räumen.
    Ich war ganz schön baff über so eine.. Dreistigkeit, gab ihm allerdings die Zustimmung, weil ich mir ja leere Kellerräume wünschte.
    Nun ist jedoch der Erste (d Monats) und die Kellerräume sind noch immer fast vollständig zugestellt und für uns nicht/kaum nutzbar. Verwundert über diesen Zustand riefen wir bei dem Vermieter an, was denn großes schief gelaufen sei – da ja die Kellerräume noch nicht ganz leer geworden sind.
    Auch hier meinte der Vermieter, daß er es heute trotz Anhänger leider nicht geschafft hätte, alles auszuräumen und nun morgen den ganzen Rest abholen will.
    Aufgrund des doch sehr..diffusen Verhaltens des Vermieters und der Menge der Sachen habe ich ernsthafte Zweifel an dem Erfolg des Vorhabens..und befürchte, daß die Kellerräume auch morgen noch zugestellt sein werden.
    Wir möchten nun allerdings allmählich mit unseren Dingen einziehen, Sachen abstellen und es für uns gemütlich machen und nicht noch irgendwo den Vermieter da im Kopf bzw. im Haus ungefragt rumschweben haben.
    Zudem sind wir beruflich dies Wochenende nicht am Haus anwesend und..haben ein etwas ungutes Gefühl, falls der Vermieter noch mehr Schlüssel “zufällig” findet.

    Wie sollten wir vorgehen a) in Bezug darauf, falls die Kellerräume morgen immer noch nicht frei sind? und b) in Bezug auf die “zufälligen” Schlüsselfunde?

    Mit bestem Dank im voraus,
    Markus N.

    • Mietminderung.org
      2. Oktober 2015 - 11:47 Antworten

      Hallo Markus,

      fordern Sie die Herstellung des im Mietvertrag vereinbarten Zustandes, ggf. unter Androhung einer Mietminderung für den nicht nutzbaren Keller. Fordern Sie alle Schlüssel ein oder tauschen Sie das Schloss aus.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Markus
        6. Oktober 2015 - 00:54 Antworten

        Guten Abend noch einmal, Herr Hundt.
        Inzwischen war der Vermieter bis heute noch zweimal vor Ort und hat uns den letzten “zufälligen” Schlüssel überlassen – das Problem ist geklärt, denke ich.

        Allerdings..hatte der Vermieter uns für heute endgültig ein leeres Haus zugesagt..
        Doch dies ist immer noch nicht geschehen. Angeblich hätte er sich mit der Menge (der Sachen) verschätzt. Deutlich verschätzt – denn inzwischen war er zweimal in den Tagen vor Ort. Anfangs ohne, heute mit großem Hänger..und es reicht immer noch nicht.
        Wir sind inzwischen genervt..von dem immer noch nicht freien haus, ich muss am kommenden Wochenende weg und wollte bei Rückkehr die ersten Sachen einräumen – was nun ja nicht passieren kann.
        Inzwischen denken wir über eine Mietminderung auf – doch die erste, reguläre Miete hat meine Freundin in zu schneller “Gehorsamkeit” leider schon pünktlich zum ersten.d.M überwiesen.
        Kann man die nächste Miete um den Betrag auch noch sozusagen “rückwirkend” kürzen?

        Mit freundlichen Grüßen,

        Markus

  • Ercan Kalkan
    12. Januar 2016 - 14:54 Antworten

    Guten Tag,

    habe nun folgendes Dilemma. Laut meinem Mietvertrag steht mir ein Keller zur Verfügung, jedoch stellt sich heraus, dass dieser vermeintliche “Keller” ein Ableseraum für die Elektriker ist. Den Keller kann ich nur bedingt nutzen, zumal ich den nicht abschließen darf/kann.

    Nun habe ich bei der Wohnungsübergabe nicht darauf geachtet und habe den Mietvertrag unterschrieben ( Das liegt nun auch schon knapp 1 1/2 Jahre zurück.

    Habe ich nun Anspruch auf eine Mietminderung, obwohl ich den Vertrag unterschrieben habe? Welche Schritte müssen nun gemacht warden? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    • Mietminderung.org
      13. Januar 2016 - 04:47 Antworten

      Hallo Ercan,

      es kommt darauf an, was Sie im Mietvertrag vereinbart haben. In welchen Umfang die Nutzung möglich sein soll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Erik
    25. Januar 2016 - 19:22 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    in dem Haus welches ich wohne wird im nächsten Monat der Keller renoviert. In dieser Zeit wird ein feuchter, nicht abschließbarer Keller zu Verfügung gestellt. Da ich in dem Keller Wertsachen lager (z.B. wervolle Fahrräder) kann ich die alternative Abstellmöglichkeit nur bedingt nutzen und muss meine kleine 1,5 Zimmer Wohnung als Zwischenlager verwenden.
    Ist für diesen Zeitraum eine Mietminderung mögllich? In welcher Höhe?

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Erik Hoffmann

    • Mietminderung.org
      26. Januar 2016 - 00:24 Antworten

      Hallo Erik,

      danke für Ihren Beitrag. Grundsätzlich kann ich Sie auf den Artikel oben verweisen. Ansonsten sollten Sie vielleicht darüber nachdenken, wo eine Mietminderung tatsächlich förderlich ist, besonders wenn der Vermieter sich bemüht und Ihnen einen Alternative vorschlägt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura Rubio
    26. Januar 2016 - 12:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe gemeinsam mit meinem Partner eine 55qm große Wohnung zum 1. Januar 2016 bezogen. In unserem Mietvertrag ist ein Keller vermerkt, wir haben jedoch keinen Schlüssel zum Keller bekommen und die Hausverwaltung hat uns mitgeteilt, dass dies ein Fehler sein muss, es gebe eigentlich keinen Keller zu der Wohnung. Seit mittlerweile 3 Wochen sollen wir uns gedulden, während die Hausverwaltung mit dem Hausmeister Rücksprache bzgl. eines Kellers für unsere Wohnung hält. Ich habe nun die Hausverwaltung nach mehreren Hinweisen gebeten, die Situation bis Ende dieser Woche (auch Monatsende) zu lösen, da wir sonst rückwirkend für den Januar und auch für die folgenden Monate die Miete kürzen werden. Ich habe nun gelesen, dass zwischen 2 und 5 % für einen fehlenden Keller realistisch sind. Dürfen wir nun einfach die Miete mindern? Oder muss ich das nochmals schriftlich festhalten für die Hausverwaltung?
    Vielen Dank und herzliche Grüße,
    L. Rubio

  • Kerstin
    15. Februar 2016 - 17:08 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    laut meinem Mietvertrag steht mir ein Keller zu, welcher seit einem halben Jahr durch einen anderen Mieter und dessen Vorhängeschloss besetzt wird.

    Dessen Keller wurde durch einen Einbruch beschädigt und er hat sich dann scheinbar meinen genommen, obwohl im Mietvertrag und am Keller durch Nummern klar ersichtlich ist, welcher zu welcher Wohnung gehört.

    Dies ist dem Hausverwalter bereits bei der Wohnungsübergabe und Kellerübergabe aufgefallen, leider hatte ich da schon das Übergabeprotokoll unterschrieben und mir wurde trotzdem mündlich zugesichert, dass sich darum gekümmert wird.

    Des Weiteren läuft das Licht für meinen derzeit besetzten Keller, laut Aussage des Verwalters, auch noch über meinem Stromzähler.

    Nun telefoniere ich schon Monate hinterher und jedes mal tut der Verwalter ganz überrascht, ein Zettel an meinem Keller mit dem Hinweis zur Räumung hat auch nichts gebracht.

    Anfang des Monats habe ich schriftlich per Einschreiben eine Mängelmeldung an meinen Hausverwalter mit Fristsetzung gemacht, nichts passiert, keine Reaktion.

    Als nächstes möchte ich meine Mietminderung ankündigen und bin aber unschlüssig ob mit 2% oder 5%?

    Habe ich darauf denn überhaupt noch ein Recht, wenn es nicht im Übergabeprotokoll vermerkt wurde und haben Sie in dem Fall noch weitere Hinweise?

    Vielen Dank

  • Hans Hass
    17. Februar 2016 - 07:47 Antworten

    Mein Kellerraum (Verschlag mit Drahtzaun) in einem Hochhaus mit über 20 Mietparteien wurde im Laufe der letzten zehn Jahre dreimal aufgebrochen trotz gutem Vorhängeschloss, erhebliche Schäden entstanden durch einbruchdiebstahl. Ich nutze den Kellerraum deshalb nicht,habe resigniert, zuvor den Vermieter wiederholt um Abhilfe gebeten, und nun ist meine Wohnung ist voller Dinge die ich aber gerne im Keller abstellen würde, aber da es laufend in unserer gefährlichen Gegend zu allen möglichen Straftaten kommt , Einbruch , Brandstiftung etc. verzichte ich halt darauf. Nun bin ich aber momentan über den Mieterverein an meinem Vermieter dran, da es noch zahlreiche andere Mängel und Streitigkeiten gibt. Frage also, kann man auch die Nichtnutzbarkeit des Kellers anklagen, bzw. muss ein Kellerraum so “sicher” gestaltet sein, dass man ihn auch bitteschön nutzen kann, so wie der Mietvertrag dies ausweist!?

  • Sabrina B.
    7. April 2016 - 13:14 Antworten

    Hallo,
    mein Problem ist das in meinem Mietvertrag kein Kellerraum steht, wohne seit 6 Jahren in diesem Haus.
    Vor 1,5 Jahre haben wir einen neuen Vermieter ( Ehepaar) bekommen, jeder im Haus, 19 Parteien hatten einen Keller.
    Der Vermieter hat uns gesagt das wir die Kellerräumen räumen müssen da diese Renoviert werden ansonsten würde Sie die Keller ausräumen und alles wegschmeissen, nun ist es so das der Vermieter die Räume komplett renoviert hat mit Heizkörper und an Asylanten und Flüchtlinge pro Raum vermieten will, die Mitarbeiter der Stadt waren schon da und haben die Räume abgemessen ob es rechtens ist, anscheinend ja.
    Nun stehen wir Mieter da mit den Sachen was in den Kellerräume waren in unsere Wohnungen gehortet haben, Dachboden haben wir auch nicht mehr.
    Was können wir machen?

    Gruß Sabrina

  • Sandra
    26. Juli 2016 - 15:14 Antworten

    Wir sind im April in ein Haus (Teilweise 1930er Baujahr, mit Anbau von 1980) gezogen.
    Beide Teile sind unterkellert und wurden als trocken betitelt.

    Im Mietvertrag steht das und beide Kellerräume gehören.

    Nun haben wir dort unten Kleidung der Kinder, Spiele, Babybettchen, Dekoartikel, Silbergescgirr, Werkzeuge, Fahrräder etc gelagert.

    Vor 3 Wochen wollten wir das Chaos vom Umzug etwas ordnen und der Inhalt der meisten Kisten (samt den Umzugskisten) war von unten herauf verschimmelt :-/

    Es ist sicher ein Wert von bis zu 1000€ kaputt, aber die Vermieter sagen das es unser Problem sei. Sie hätten ihre Versicherung gefragt und die meinten es wäre unsere Schuld da man Kleidung und Stoffe alles vakuumiert und ein Keller ohnehin nur für die Lagerung von Kartoffeln, Wein etc da wäre.

    Aber ich frage mich welch geniale Argumentation das ist, aus ner Kartoffel würde in diesem Keller binnen 24 Stunden ein haariges Biest werden.

    Wir haben noch einen Dachboden, gut… Aber unsere Sachen sind ja ohnehin futsch und die Fahrräder die noch nicht an den Stoffgriffen schimmeln – wo bitte sollen wir die nun lagern? Auf dem Dachboden etwa?

    Haben wir einen Anspruch auf Mietminderung? Bzw. da wir den Keller nicht mehr nutzen können, könnten wir umziehen und die Vermieter verpflichten uns die “Umzugskisten” zu erstatten?

    Wir haben ne nagelneue Küche einbauen lassen, alleine die nun raus zu nehmen und in einer neuen Küche anpassen lassen wäre unbezahlbar.

    Für uns jetzt… Haben all unsere Reserven in diesen Umzug gesteckt :-(

  • Eva-Maria
    3. August 2016 - 14:38 Antworten

    Hallo,

    auch ich da mal eine Frage.
    Seit dem 13. 7. 2016 stehen in unserem Haus (Mehrfamilienhaus) die Keller unter Wasser. das Wasser steht so hoch, das es sogar aus der Kellertür schwappt. Habe den Vermieter am selben Tag und mehrfach danach darauf aufmerksam gemacht. Und noch hinzugefügt, dass auch der “Stromkeller” unter Wasser steht, auch bis hin zur Tür.
    Es passiert nichts. Auf diverse Nachfragen hin, bekommt man ausweichende Antworten.
    Ich kann also meinen zur Wohnung gehörenden Keller nicht nutzen. Tägliche nutze ich meinen Keller, da ich täglich mit dem Fahrrad zur Bahn fahre. Nun bin ich gezwungen, es an der Kellertreppen anzuschließen (was ja nicht erlaubt ist), da wir auch vor dem Haus keine Möglichkeit haben, ein Fahrrad anzuschließen.
    Ich denke da über eine Mietminderung nach. Ist das in diesem Falle auch möglich?

    Besten Dank im Voraus und viele Grüße

  • T. Hillbrecht
    28. November 2016 - 20:49 Antworten

    Hallo!

    Unsere im Kellerraum gelagerten Gegenstände ( u.a. Akten, Teppiche etc.) sind nach einer Kellerdecken-Sanierung (nicht in unserem Kelleraum) mit einer 1-2 dicken Feinstaubschicht überzogen. Der Kellerraum ist praktisch unnutzbar.

    Zum Hintergrund: Die aus Holzlatten bestehende Kellertür wurde während der Sanierung nur provisorisch nur mit einer Plastikfolie abgedeckt.

    Was kann man tun, um den Schaden beim Vermieter geltend zu machen?

    Danke für Eure Hilfe.

    LG
    Timo

    • Mietminderung.org
      29. November 2016 - 10:29 Antworten

      Hallo Timo,

      ich würde erstmal versuchen den Staub mit einem Staubsauer zu entfernen. Danach werden Sie wissen, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniela Karle
    6. Januar 2017 - 11:36 Antworten

    Hallo zusammen,
    wir wohnen seit 2 Jahren in einem komplett sanierten Altbau. Uns wurde bei Wohnungsbesichtigung (und vor Unterschrift des Mietvertrages) kein Keller gezeigt welcher uns gehört. Wir haben einen Keller zugewiesen bekommen und den auch fast ein Jahr genutzt. Von nass und feucht mal abgesehen und wir haben schon viel entsorgen müssen dadurch. Nun ist uns ein Jahr nach Einzug aufgefallen, dass wir einen zu kleinen Keller zugeordnet bekommen haben. In unserem Haus gibt es 100qm und 50qm Wohnungen. Wir haben einen Keller einer kleinen Wohnungen zugeordnet bekommen. Dieser ist nur halb so groß. An unserem Keller steht auch eine andere Nummer als zu unserer Wohnung gehört.
    Nun versuche ich seit 1 Jahr durch unsere Hausverwaltung, die mittlerweile auch einmal gewechselt hat eine Lösung zu finden. Leider werden wir immer vertröstet.
    Was können wir tun? Mit Mietminderung? Wenn ja in welcher Höhe?

    Danke und viele Grüsse
    Danni

    • Mietminderung.org
      7. Januar 2017 - 11:25 Antworten

      Hallo Danni,

      wenn Ihnen kein bestimmter Keller zugesichert ist, sehe ich keine gute Möglichkeit irgendwie einen Kellerwechsel zu erzwingen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • R. Meyer
    12. Januar 2017 - 10:40 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe folgendes Problem: Als ich vor 3 Jahren meinen Mietvertrag unterschrieben habe, hat die damalige Zuständige der Hausverwaltung den Kellerraum handschriftlich durchgestrichen und eine andere Nummer daneben geschrieben. Meine Vormieter hatten auch diesen Kellerraum. Ich habe ihn also die letzten drei Jahre genutzt. Im Dezember 2016 habe ich dann als ich unten war das Vorhängeschloss in der Dunkelheit verloren und die Tür erstmal nur so zugemacht. Leider habe ich erst jetzt Anfang Januar geschafft, ein neues Schloss zu kaufen. Als ich das vor ein paar Tagen anbringen wollte musste ich mit Erschrecken feststellen, dass der gesamte Kellerraum leergeräumt war und mit einem Schloss verschlossen. Als ich bei der Hausverwaltung anrief, hieß es, das sei doch nicht mein Kellerraum und dass die Tür weit offen stand und nur noch ein bisschen Holz und ein Schlitten drin war (das wurde dann entsorgt). Es waren aber viele andere für mich wichtige Dinge drin, bei denen ich mir absolut nicht vorstellen kann, dass ein Dieb daran Interesse hätte. Nun kann ich aber nie wissen, was wirklich noch drin war als er von der Hausverwaltung ausgeräumt wurde. Aber selbst wenn die Tür offen stand, kann die Hausverwaltung doch nicht einfach so einen Keller leerräumen, der (zumindest auf meiner Version des Mietvertrags) mir gehört, oder? Nach dem Gespräch schrieb ich noch eine E-Mail, dass ich dann gerne bis diese Woche Freitag einen neuen Kellerraum hätte, ich habe aber leider nicht mit irgendeiner Konsequenz gedroht. Nun sind 4 Tage vergangen und ich habe noch nichts gehört, und rechne auch nicht damit, morgen etwas zu hören. Was kann ich tun? Kann ich aufgrund der Gesamtsituation eine etwas höhere Mietminderung verlangen?
    Vielen Dank schonmal im Voraus!
    Viele Grüße,
    R. Meyer

    • Mietminderung.org
      12. Januar 2017 - 14:21 Antworten

      Hallo Frau Meyer,

      verweisen Sie auf Ihren Mietvertrag und Ihr Recht auf den vereinbarten Keller. Unabhängig vom Ausräumen des Keller ist es natürlich auch nicht ideal, den Keller unverschlossen zu halten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dominic
    31. Juli 2017 - 12:23 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne seit einem Jahr in meiner Wohnung. Seit beginn kann ich den Keller nicht nutzen, da er vom Vormieter zugestellt ist. Zwei Monate später habe ich dies dem Mieter gemeldet und er hat den Schlüssel für das Kellerabteil mitgenommen.
    Nach mehreren Monaten und mehrmaligem Anrufen wurde ich immer mit den Worten “Bei uns ist kein Schlüssel für einen Keller, aber wir gucken mal.” vertröstet.
    Kann ich da auch Mietminderung verlangen?
    Auch wenn der Mieter steif und fest behauptet keinen Schlüssel bekommen zu haben, oder muss man das übers Privatrecht klären?

  • Müller
    18. Oktober 2017 - 18:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne seit ca. 3 Jahren in einem Haus, in dem viel Fluktuation bzgl. der Mieter ist. Ich wohne hier mittlerweile am längsten. Das Haus wurde vor 3 Jahren renoviert. Lediglich der Keller und der Flur sind immer noch teilweise im “Rohzustand”. Nachdem drei Kellerräume im Sommer renoviert wurden, waren diese sofort belegt (wir sind 10 Mietparteien, scheinbar hat auch nicht jeder einen Keller.). Nun ist einer dieser Kellerräume frei geworden und ich habe diesen bezogen. Davor hatte ich einen Keller genutzt, der offen stand und voller Kram war. Auch ist in dem alten Kellerraum kein Licht.

    Nun hat eine Nachbarin einen Zettel an den neu bezogenen Keller gehängt, ich möge diesen räumen, ansonsten würde sie diesen über die Hausverwaltung zwangsräumen lassen.

    Daraufhin habe ich bei der Verwaltung angerufen, da in den Mietverträgen keine Zuordnung der Kellerräume erfolgt ist. Dort wurde mir mitgeteilt, es sei im Sommer ein Aushang im Flur erfolgt, die Mieter sollten sich die Räume aussuchen. Die Mitarbeiterin hätte auch den Mietern mündlich Bescheid gesagt, die sich zu dem Zeitpunkt im Haus befunden hätten. Scheinbar war ich zu der Zeit gerade im Urlaub. Nun hat die Nachbarin, die ausgezogen ist, der neuen Nachbarin den Kellerraum als “zur Wohnung gehörenden” Kellerraum gezeigt. Zwischenzeitlich stand der Raum leer (vermutlich während des Umzugs der Nachbarinnen) und ich habe ihn bezogen, da ich nicht davon ausging, der Kellerraum sei jemandem zugeordnet. Die Verwaltung sagte mir, wir Mieter sollten das nunmehr untereinander klären, wer den neuen und wer den alten Kellerraum nutzen könne und wenn kein Licht in dem einen Raum sei, müsse man sich “halt welches machen”.

    Ich wüsste gerne, wer denn jetzt ein Anrecht auf den Raum hat. Müsste der Vermieter nicht die Räume vernünftig verteilen?

    Viele Grüße

    I.Müller

  • J.Wald
    2. November 2017 - 19:05 Antworten

    Hallo,

    Folgende Frage. Wenn mir bei Einzug gesagt wurde, dass der Keller etwas feucht ist es aber nicht im Mietvertrag eingetragen wurde, kann ich nachträglich eine Mietminderung beantragen? Ich verstehe mich mit dem Vermieter sehr gut und möchte ihn mit einer Mietminderung nicht unglücklich stimmen, aber ich habe bei Einzug vor einem halben Jahr nicht erwartet das etwas feucht bedeutet unbenutzbar. Sämtliche Sachen sind am Schimmeln.

    Für kurze Antwort oder Rat wäre ich sehr dankbar.

    J. Wald

    • Mietminderung.org
      3. November 2017 - 11:04 Antworten

      Hallo J. Wald,

      es ist alleine eine Frage der Fairness, ob Sie jetzt eine Mietminderung durchsetzen wollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Enrico Pieper
    16. Dezember 2017 - 16:02 Antworten

    Guten Tag,

    unser Vermieter möchte unseren feuchten Keller trockenlegen und fordert eine Räumung bis 08.01.2018.
    Meine Frage: muss der Vermieter einen Ersatzraum stellen für das Mobiliar, welches im Keller steht?

    Wir haben zwar eine 3-Raum Wohnung aber zwei kleinen Kindern ist es ordentlich voll in der Wohnung und somit auch im Keller. Es ist unrealistisch die Sachen im Keller in der Wohnung zwischen zu lagern. Zumal diese ein wenig nach feucht riechen.
    Können Sie mir einen Tipp geben?

    Enrico Pieper

    • Mietminderung.org
      18. Dezember 2017 - 13:23 Antworten

      Hallo Enrico,

      m.E. muss der Vermieter für die eventuelle Fremdlagerung aufkommen. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan Eggler
    5. Januar 2018 - 07:17 Antworten

    Ich habe zwei kleine Kellerräume davon ist einer nicht verschließbar da die Tür nicht montiert werden kann da dort Rohre verlaufen und um eine alternative wie schiebetür oder ähnliches kümmert sich keiner kann ich die Miete trotzdem kürzen ?

  • Katja
    11. Januar 2018 - 08:16 Antworten

    Hallo,
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus/ Plattenbau. Mein Vermieter kündigte vor 2 Tagen in einem Brief an, dass ab Mitte April bis Mitte September Sanierungsarbeiten am Haus stattfinden. Wohmzimmer und Küche werden über den Zeitraum mit einem Gerüst ausgestattet sein. Der Balkon und auch der Keller sind in den 6 Monaten nicht nutzbar, da dies erneuert werden soll. Ich muss beides leer räumen. Hab ich da anspruch die Miete zu mindern?

    • Mietminderung.org
      13. Januar 2018 - 15:32 Antworten

      Hallo Katja,

      wenn der Wohnwert durch Mängel gemindert wird, dann berechtigt das in aller Regel auch zur MIetminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Florian Suckow
    28. Februar 2018 - 12:24 Antworten

    Guten Tag,

    auch ich habe eine kleine Frage.
    In meinem Mietvertrag steht auch ein Keller aber mit der Ergänzung – “soweit vorhanden”.
    Nun wurde mir ein Keller beim Einzug im Übergabeprotokoll mit übergeben, mit schriftlicher Ergänzung, dass dieser noch geräumt werden müsste (Entsorgung Speermüll durch Vermieter). Dieser Keller wurde nicht beschriftet mit meinem Namen, ob im Keller oder im Übergabeprotokoll.
    Jetzt wurde dieser Keller einem anderen “neuen” Mieter übergeben!
    Und ich warte seit ca. 6 Wochen auf meinen Keller. Und wahrscheinlich noch ein bisschen länger.

    Kann ich eine Mietminderung von 5% ansetzen, um ein wenig Druck auszuüben?
    Obwohl im Mietvertrag drin steht: “Keller – soweit vorhanden”, jedoch mir im Übergabeprotokoll einer zugesagt wurde.

    Vielen Dank und viele Grüße,
    Florian

  • Katja
    11. März 2018 - 18:30 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    in unserem Keller des Mehrfamilienhauses wurde eingebrochen. Nun ist seit einer Woche der Keller nicht mehr nutzbar, da das Schloss defekt ist. (Die Polizei hat es protokoliert.)Man kommt nicht rein, kann also auch nicht nach schauen ob etwas geklaut wurde.
    Es handelt sich um einen Gemeinschaftskeller, jeder hat außerdem noch einen kleinen Privatkellerraum.
    In welchem Zeitraum ist der Vermieter verpflichtet sich um die Reparatur zu kümmern. Man kommt ja nicht an sein Privateigentum und kann die Räume nicht nutzen. Mietminderung ?
    Der Vermieter reagiert außerdem nicht auf die vielen Anfragen der Mieter.
    Mit freundlichen Grüßen
    Katja W.

  • Corinna
    15. März 2018 - 19:04 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    ich bin vor zwei Wochen mit meinem Partner in eine neue Wohnung gezogen. Uns wurde sowohl persönlich als auch schriftlich im Mietvertrag ein eigener Kellerraum zugesagt. Nachdem kein passender Schlüssel für den entsprechenden Kellerraum vorhanden war, bekam ich nun die Mitteilung, dass doch kein Kellerraum für diese Wohnung vorhanden sein. Nun wurde uns versprochen, dass in einer Nebenstraße ein Kellerraum organisiert werden solle, diese Lösung ist für uns nicht akzeptabel, da wir täglich mehrmals Zugang benötigen (Fahrräder etc.). Kann ich trotzdem eine Mietminderung ansetzen, falls mein Vermieter für einen Ersatzkeller in einer Nebenstraße sorgt?
    Vielen Dank im voraus!
    Corinna

    • Mietminderung.org
      16. März 2018 - 08:33 Antworten

      Hallo Corinna,

      mit einem Ersatzkeller wird das Mangel zumindest kleiner. Ein deutlich weiter entfernter Keller, ist aber nicht das gleiche, wie ein Keller im eigenen Haus – daher besteht m.E. weiterhin ein Mangel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rhea Birstejn
    23. Juli 2018 - 11:50 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    seit Juli 2013 wohnen wir in einer Altbauwohnung. Der Keller ist dieses Jahr schon 2x mit Wasser vollgelaufen und wird immer feuchter (Feuchtigkeit davor schon vorhanden, uns sind alle Sachen im Keller weggeschimmelt…sogar Stühle!).
    Als ich den Vermieter vor zwei Wochen darauf ansprach, sagte er nur “jaja…das kommt vom Johannesbach, wenn der überläuft, kann man nichts machen!”. Ein Handwerker, der ebenfalls dabei stand, sagte mir später, ich hätte Recht zur Mietminderung, da der Raum im Vertrag genannt ist und nicht mehr nutzbar ist.

    In der Tat wird die Feuchtigkeit im Keller immer schlimmer…die Wände bröckeln ab, man riecht es. Nun haben wir auch noch einen ca. 30-40cm großen feuchten Fleck an einer Wand im Zimmer gefunden (1. OG).
    Haben wir einen Grund zur Mietminderung?

    LG
    R. Birstein

  • R
    2. August 2018 - 16:51 Antworten

    Guten Tag, ich habe am 15.06.2018 eine Wohnung bezogen und im Mietvertrag steht das ich einen Keller habe,jedoch wurde es mir bei der Besichtigung nicht gezeigt. Auf meinem Protokoll steht : wird geklärt und habe auch keinen Schlüssel bekommen, Ich habe mehrmals die Hausverwaltung kontaktiert und letzte Woche habe ich eine Antwort erhalten das der Keller ausgeräumt wird und diese Woche zugeordnet wird.
    Bis jetzt ist wieder nichts passiert.
    Kann ich auch eine Mietminderung verlangen da ich jetzt seit zwei Monaten den Keller nicht benutzen kann?

    Danke im Voraus.

  • Debora
    17. November 2018 - 23:24 Antworten

    Mich würde interessieren, ob es möglich ist die Miete zu mindern, wenn der Mieter noch Sachen im Kellerraum hat, die er entsorgen wollte und das nach 1 Monat nicht geschehen ist. Der Keller ist komplett vollgestellt und kann daher nicht genutzt werden. Auf 2 maliges Nachfragen wurde bisher nicht reagiert.

  • Lenka
    22. November 2018 - 16:24 Antworten

    Hallo,

    ich bin im Februar 2018 in eine neue Wohnung gezogen, zu der lt. Mietvertrag auch ein Kellerraum gehört, ohne Größenangabe.
    Ich habe bei der Übergabe der Wohnung einen Schlüssel bekommen (alle Keller Verschläge sind mit einem Vorhänge Schloss versehen), zu dem Schlüssel passt allerdings kein Schloss und meine Hausverwalterin wusste auch nicht, welcher Keller zu mir gehört. Als ich im Keller war, sahen alle Verschläge auch so aus, als wären sie zugemüllt. Ich habe nächste Woche einen Termin mit dem Hausmeister, damit er mir einen Keller zuweist. Allerdings müsste das Schloss aufgebrochen werden, da mein Schlüssel ja zu keinem Schloss passt. und sollte der Keller zugemüllt sein, wer muss sich kümmern? Kann ich trotzdem eine Mietminderung veranlassen oder Aufwandsentschädigung oder ähnliches verlangen? Ich muss z.b. meine Reifen vom Auto jetzt woanders lagern, da ich keinen Keller nutzen kann und die Wohnung zu klein ist, um dort alles einzulagern, was für mich sehr ärgerlich ist.

  • Süleyman Bedir
    4. Dezember 2018 - 11:42 Antworten

    Hallo,

    Wir werden demnächst eine Wohnung beziehen, der kein Keller zugewiesen wurde. Andere Wohnung der gleichen Größe haben einen Keller einige nicht, die Vergabe Kriterien sind nicht erkennbar. Darüber hinaus gibt es in der Wohnung einen sogenannten Kellerersatzraum, der in der exakten Größe in einem anderen Haus als Abstellraum deklariert ist, die Wohnung hat jedoch einen Keller. Pro QM ist die Wohnung mit dem Keller 0,25 EUR teurer, als jene ohne Keller. Die Wohnung mit dem Keller ist eine EG Wohnung, die im 1.OG hat keinen Keller.

    Auf die Anfrage wieso das so ist, sei das vom Architekten so bestimmt, intern besprochen und angenommen. Ein Keller bekommen wir nicht dafür, was können wir denn nun tun?

    VG
    Bedir

    • Mietminderung.org
      5. Dezember 2018 - 22:10 Antworten

      Hallo Süleyman,

      ich fürchte Sie sind an die Gegebenheiten gebunden, auf die Sie sich mit dem Mietvertrag einlassen. Spätere Änderungen oder Mietminderungen sind m.E. nicht möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Notti
    6. Februar 2019 - 12:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne seit knapp 10 Jahren in meiner Wohnung. Laut Mietvertrag steht mir ein Keller zu, ich habe aber keinen – zum Einzug war keiner frei, mir wurde einer versprochen, bisher ist trotz vieler Nachfragen nichts passiert. Trotz einiger Neuvermietungen, denen ein Keller zugewiesen wurde.
    Meine Fragen: Habe ich jetzt überhaupt noch Handlungsspielraum? Kann ich die Miete mindern, obwohl der Zustand schon so lange gleichbleibend ist? Und kann ich dies auch rückwirkend machen oder ist jedes Recht verfallen?

    Mit Dank und Gruß,

    Notti

  • Nigo
    6. Juni 2019 - 20:33 Antworten

    Hallo Dennis,

    Ein Kellerabteil steht im Mietvertrag, wurde uns aber nie gezeigt oder zugänglich gemacht seit 7 Monaten. Das Abteil ist zwar nicht in Wohnfläche eingerechnet, jedoch haben wir es nie erhalten. Ich würde gerne ab jetzt 5% Miete rückwirkend mindern. Ist das ok, oder kann ich Probleme bekommen?
    Bin mir aus dem Text oben nicht wirklich sicher..

    Vielen Dank und Grüße
    Nigo

  • Jana
    4. Juli 2019 - 10:52 Antworten

    Guten Tag,

    im April hat es bei uns im Keller einen kleinen Kabelbrand gegeben, daher gab es zeitweise kein Internet/Telefon und bis heute sind immer noch keine neuen Elektroleitungen und Lampen angebracht worden. Das heißt, man muss immer mit einer Taschenlampe in den Keller gehen. Kellergänge lassen sich auch nicht vermeiden, da unsere Mülltonnen dort unten stehen.
    Ist in diesem Fall eine Mietminderung möglich? Auch für die vergangenen Monate?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jana

    • Jana
      4. Juli 2019 - 11:01 Antworten

      Zusatz:

      Die kompletten Sanierungsarbeiten des Kellers werden von einer Firma übernommen, die auch schon Teile erledigt haben. Nur wird jetzt auch seit ein paar Wochen nicht mehr dort gearbeitet.

    • Mietminderung.org
      4. Juli 2019 - 13:02 Antworten

      Hallo Jana,

      grundsätzlich berechtigt ein kleiner Mangel ggf. zu einer kleinen Mietminderung. Die Frage ist immer, lohnt sich das? Mehr zur rückwirkenden Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lisa
    28. Oktober 2019 - 17:49 Antworten

    Guten Tag,
    ich wohne seit ca. einem Monat in einem Neubau. Mir steht ein Keller zu, was auch vertraglich festgehalten wurde. Nun ist der Keller aber noch nicht nutzbar, da er noch zu feucht ist und noch gefliest werden muss. Das wurde mir aber erst auf Nachfrage mitgeteilt, dann hieß es, dass er in zwei Wochen nutzbar ist und nun sind es schon vier Wochen. Ist eine Mietminderung gerechtfertigt?

  • Katrin Schneider
    29. April 2020 - 12:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einer Mietwohnung, der ein Kellerabteil zusteht. Das Problem ist, dass der Zugang zu diesem immer durch Müllberge von anderen Mietern blockiert wird. Ebenso wird der Flur durch Kinderwägen eingeschränkt. Inwiefern kann ich vorgehen, sodass der Vermieter diesen Zustand unterbindet?

    • Mietminderung.org
      4. Mai 2020 - 10:38 Antworten

      Hallo Katrin,

      weisen Sie auf die Probleme hin und bitten Sie vor allem darum den Brandschutz einzuhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katrin Schneider
    9. Mai 2020 - 10:33 Antworten

    Okay, das werde ich machen! Vielen Dank!

  • Paula Böttcher
    22. Juni 2020 - 16:34 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Wohnung gemietet in dessen Exposé ein Kelleranteil angegeben war und auch in meinem Mietvertrag steht wörtlich drin: „Dem Mieter wird für die Dauer des Mietverhältnisses ein Keller zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt“.
    Bei der Wohnungsübergabe stellte sich nun heraus, dass dieser Keller gar nicht existent ist.

    Meine Frage lautet daher, welche Ansprüche ich nun gegen meinen Vermieter habe. Denn an sich ist der Keller ja Bestandteil des Mietvertrages. Alle anderen Wohnungen, im Mehrfamilienhaus, haben eine Keller.

    • Mietminderung.org
      22. Juni 2020 - 20:06 Antworten

      Hallo Paula,

      wenn der Vermieter die komplette Mietsache nicht zur Verfügung stellen kann, ist eine angemessene Mietminderung sicherlich eine gute Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Paula Böttcher
        23. Juni 2020 - 10:43 Antworten

        Ok, vielen Dank. Würde man dementsprechend die Hälfte der Quadratmeterzahl als %-Minderung ansetzen?

        • Mietminderung.org
          23. Juni 2020 - 16:23 Antworten

          Hallo Paula,

          Sie müssen den Wert der Kellernutzung abschätzen und daran die MIetminderung orientieren.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Moritz
    23. August 2020 - 21:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    In meinem neuen Mietvertrag wird mir “1 Keller” ohne genauere Beschreibung zugesichert, allerdings befinden sich im Keller des Gebäudes ausschließlich nasse Räume ohne Beleuchtung, Türen, Schlösser oder irgendeine Markierung, an der ersichtlich wäre, welcher Raum zu welcher Wohnung gehört. Die Räume sind also zur Aufbewahrung jeglicher Gegenstände völlig ungeeignet. Auch der Vermieter weiß nicht, zu welchen Wohnungen die Keller gehören.
    Ist in einem solchen Fall eine Mietminderung möglich bzw. wie sollte man im Interesse einer Verbesserung der Situation vorgehen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Moritz

    • Mietminderung.org
      25. August 2020 - 08:32 Antworten

      Hallo Moritz,

      Fragen Sie dem Vermieter unter Fristsetzung nach, welchen Keller Sie nutzen dürfen und wie die Sicherheit / Abschließbarkeit gewährleistet werden soll. Im zweiten Schritt können Sie über eine Mietminderung nachdenken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Schmidt
    6. September 2020 - 23:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    uns wurde der Schlüssel für die Abstellkammer nicht gegeben und sich seit einem Monat nicht darum gekümmert, diesen nachzumachen (er seu verloren). Darf ich der Firma mit der Einforderung von Mietminderung drohen?
    Herzliche Grüße

    • Mietminderung.org
      7. September 2020 - 10:03 Antworten

      Hallo Schmidt,

      ein nichtnutzbarer Raum ist m.E. ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Carina
    26. September 2020 - 14:34 Antworten

    Hallo ich habe eine Frage.
    Wir haben heute entdeckt das der Keller voller Maden und Toter fliegen ist. Wir haben dort nur Kartons abgestellt. Das er feucht ist, bemerkten wir schon zu Beginn. Leider mussten wir nun alles entsorgen.
    Zu bemerken ist hier jedoch auch, das wir keinerlei Müll in unseren Kellerräumen lagern! Die Fliegen waren zu Beginn schon vermehrt an unserem Keller Fenster festzustellen.
    Was könnten wir da bezüglich der Miete tun?

    • Mietminderung.org
      26. September 2020 - 19:08 Antworten

      Hallo Carina,

      geben Sie dem Vermieter Bescheid, dieser kann die Ungezieferbekämpfung beauftragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Iris Karnakowski
    3. Dezember 2020 - 23:33 Antworten

    Ich bewohne mit dem Sohn des Vermieters ein ehemaliges, umgebautes Einfamilienhaus. Der Sohn wohnt in der Wohnung im Erdgeschoss und ich die oberen beiden Etagen. Laut Mietvertrag gehört you meiner Wohnung ein Kellerraum, welcher mir jedoch schon von Beginn an aufgrund sämtlich vollgestellter sowie unordentlicher Räume nicht zur Verfügung steht- statt dessen steht meine gesamte Habe (bestehend aus Kartons mit Kleidung, Magazinen, Weihnachtsschmuck, Geschirr sowie zur Zeit nicht genutzter Elektronik und nicht zuletzt ein zerlegter 250 Jahre alter Gerderobenschrank welcher ein Familienerbstück ist, den ich jedoch nicht in der Wohnung aufstellen kann, da dafür kein geeigneter Platz da ist…) entlang einer der Kellerwände gestapelt, was laut Vermieter “nur eine vorübergehende Sache” sein sollte, mir versicherte mir einen der Räume freizumachen.
    Dies ist bis heute nicht geschehen, schlimmer noch, da der Sohn diesen besagten Raum in dem ich auch meine Sachen untergestellt habe, seit je her mitbenutzt und den gesamten Raum als Werkstatt und Abstellkammer für alles mögliche (Autoteile, Öl- und Farbkanister, sämtliches Wekzeug, blaue Säcke mit undefinierbarem Inhalt, etc.) in solchem Maße missbraucht das teilweise ein durchkommen zu meinen Sachen überhaupt nicht möglich ist. Nicht nur das, sondern es werden immer wieder entweder Dinge mit der Bandschleife bearbeitet, so das sich dieser feine Schleifstaub einfach überall und nätürlich auch auf meinen Gesamten Sachen ablegt, Auch irgendwelche Lackierarbeiten sind keine Seltenheit- von. daher habe ich meinen Vermieter des Öfteren schriftlich sowie mündlich darum gebeten das er bitte dafür sorgen solle das meine Eigentum nicht ständig in Mitleidenschaft gezogen wird und ebenso das er dafür Sorge zu tragen habe, das sämtliche solcher Arbeiten im gesamten Keller/Wohnhaus zu unterlassen seien.
    Daraufhin wurden meine Sachen mehr oder weniger effektiv mit ein paar alten Bettlaken und Wolldecken abgedeckt, welche sich jedoch regelmäßig vom Sohn für diverse Autoteile und anderes “ausgeliehen” wurden- der Gipfel war das ich eine KOMPLETTE- natürlich total verschmutzte- Auspuffanlage AUF meinen Kartons mit Geschirr, uraltem Weihnachtsschmuck, dem zerlegten Babybett meiner Tochter, Matratze sowie der Himmelstange, vorfand!
    Der Vermieter ist auf meine Beschwerde hin wiederum mehr oder weniger untätig geblieben, mit dem Sohn wurde wie gewöhnlich nur lapidar geredet und der mir zugesagte (verschließbare) Raum wurde im letzten Jahr, nachdem ich diesen Zustand formgerecht schriftlich abgemahnt und mit Anmietung einer anderweitigen Abstellmöglichkeit mit der entsprechender Minderung der Miete gedroht hatte, unfassbarerweise dem Herrn Sohn zugeteilt. Nun sind BEIDE Räumlichkeiten durch den Sohn komplett zugestellt und der gesamte Keller ist angefangen beim gemeinsamen Eingangsbereich zugemüllt und total verdreckt! Im “neuen” Raum der wie zu erwarten war, bis heute keine Türe besitzt, wird nach wie vor geschliffen, gefräst ohne Rücksicht auf Verluste- nicht nur aufgrund der Tatsache, das der Keller Chat nur unbenutzbar sondern tolerierte auch feucht ist, da permanent die Kellerfenster geöffnet und immer wieder Schlagregen ausgesetzt sind, ist ein großer Teil der von mir untergestellten Sachen beschädigt bis nicht mehr benutzbar, sprich zerstört… wie es um den besagten 250 Jahre alten Schrank steht wage ich kaum zu befürchten, denn mir war es bisher nicht möglich mir einen Überblick vom tatsächlichen Schaden zu machen da schlicht kein Durchkommen zu meinen Sachen ist, unter anderem auch weil diese komplett durch Krempel und anderem zugestellt sind.

    Ich habe vor dieses nun gemeinsam mit weiteren schwerwiegenden Mängeln in der Wohnung (undichte bzw. von aussen nach dem Einbau nicht versiegelter Fenster nebst teilweise gänzlich fehlenden Dichtungen inklusive nicht nicht geschlossenen Wärmebrücken, Zugluft aus sämtlichen Zimmerecken/ Steckdosen, uninsolierten Aussenwäden, Zimmerdecken bzw. dem Dachgeschoss, dem nach einer Gipskartonplatte sämtliche Folien/Isolierungen/etc. bis an die Dachbalken und den daraufliegenden undichten Dachpfannen fehlen, der noch vorhandenen auch nicht isolierten Holztreppe des damaligen Einfamilienhauses welche meine Wohnung lediglich durch eine Rigipswand mit einer qualitativ absolut minderwertigen (Max Bahr Budged) Zimmertüre zum ebenso ständig zugigen und gerade jetzt in den Wintermonaten eiskalten Flur abtrennt) durch die in diesem Jahr nun im Vergleich zum Vorjahr eine 400% (Vierhundert!) höhere Nebenkostenabrechnung (sprich Heizkosten) erhalten habe-
    nur WIE gehe ich da am besten vor, besonders was ein Schadensersatz und auch was eine eventuelle Übernahme der Kosten für die Räumung (Bergung trifft es besser) sowie den Transport/Umzug in eine andere Unterstellmöglichkeit- von dem mir persönlich erlittenen Mangel an Wohn- und Lebensqualität ganz abgesehen :((

    Bitte ich brauche dringend Hilfe, denn ich weiß nicht wie ich mich gegen all dieses erwehren kann, es fällt mir im Allgemeinen ziemlich schwer mich gegen meinen Vermieter durchzusetzen! Ich bin mittlerweile durch die ständige Zugluft und die derzeit herrschenden Temperaturen um 10°-15° in Treppenhaus sowie im Obergeschoss ersthaft an chronischen Muskel- und Nervenschmerzen erkrankt, mir fehlt einfach die Energie & Kraft mich weiterhin erfolglos persönlich und vor allem ohne jegliche rechtliche Handhabe an meinen Vermieter zu wenden- dieser bleibt nicht nur ständig untätig, sondern macht rein gar nichts an/in diesem Haus außer die Miete und die weiter anwachsenden Nebenkosten zu kassieren!

    Danke und Gruß,

    I. K. Chapman

    • Mietminderung.org
      7. Dezember 2020 - 09:30 Antworten

      Hallo I. K. Chapman,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann mich hier leider nur kurz fassen. Wenn Sie alleine nicht die Kraft haben, sich mit den Themen zu befassen und ggf. eine Mietminderung vorzunehmen, sollen Sie die Sache entweder an einen Anwalt abgeben oder – das ist vielleicht langfristig besser – über einen Umzug nachdenken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Samira Kinastowski
    8. Dezember 2020 - 11:42 Antworten

    Guten Tag,
    Ich habe ein dringendes Anliegen.
    In meinem Kellerabteil wurden Bauarbeiten verrichtet. Danach war mein Eigentum verschmutzt und mein Fahrrad beschädigt.
    Zudem tropft es seit einer Woche von der Decke. Das alles habe ich meiner Hausverwaltung gemeldet.
    Bis jetzt hat sich noch niemand darum gekümmert.
    Kann ich eine Mietminderung erwirken?

    Liebe Grüße, Kinastowski

  • hofarco
    20. Dezember 2020 - 10:21 Antworten

    ich habe eine möblierte Wohnung vermietet und dafür leider keinen Keller zur Verfügung.
    Im Mietvertrag wurde auch kein Keller aufgeführt.
    Muss ich trotzdem mit einer Mietminderung rechnen.

    • Mietminderung.org
      22. Dezember 2020 - 08:57 Antworten

      Hallo Hofarco,

      wenn Sie keinen Keller mitvermietet haben, gibt es auch kein Problem.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • R. Pie.
        3. Januar 2021 - 14:19 Antworten

        Guten Tag Herr Hundt,
        habe eine Wohnung mit Keller laut Mietvertrag angemietet und zwar zum 01.09.2018. Da der Kellerraum noch saniert werden soll mietete ich mir 2 Garagen an,um die Gegenstände dort abzustellen. Man hat mir mitgeteilt ,das der Keller schnell saniert wird, samt Kellerfenster.Bis heute ist nichts Passiert, trotz aller Telefonte und Gespräche. Habe Mietminderung vorgenommen und der Hausverwaltung mitgeteilt das ich Klagen werde.Bis Heute keine Antwort. Wer kommt für die Kosten der 2 Garagen auf, die ich bezahle als Mehraufwand da der Keller nicht fertigt ist. Kosten pro Monat 100,00 Euro die ich noch zusätzlich zur meine Miete bezahle?? Pro Monat halte ich zur Mietmiederung noch 50,00 Euro ein für den FEHLENDEN Keller und Fahrradraum. Wer erstattet mir die Gesamtkosten für den Zeitraum. ( 01.09.2018 – bis jetzt 2021 ). Ist eine Endschädigung möglich? MfG R.Pie.

  • Wolf
    5. März 2021 - 11:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wie ist das wenn im Mietvertrag vermerkt ist dass unsere Kellerräume erst Ende des Jahres fertiggestellt werden? Müssen wir trotzdem für das komplette Jahr die volle Miete zahlen obwohl uns ein Raum fehlt?

    Danke im Voraus
    Liebe Grüße

    • Mietminderung.org
      5. März 2021 - 18:55 Antworten

      Hallo Wolf,

      haben Sie die Sachlage mit Mietvertragsabschluss so akzeptiert? Also volle Mietzahlung trotz späterer Fertigstellung des Kellers?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simon
    25. Juni 2021 - 13:49 Antworten

    Guten Tag. Ich habe da eine Frage. Ich habe vor 5 Jahren eine Wohnung angemietet die mich monatlich warm 850€ kostet. Es gehört auch ein Kellerraum zu der Wohnung. Nach 3 Jahren fragte mich mein Vermieter, ob ich den Kellerraum räumen könnte, damit dort ein Badezimmer eingerichtet werden kann, da sein Bruder mit seiner Ehefrau und seinem neugeborenen Kind einziehen wollten, und im Kellerbereich untergebracht werden soll. Dafür bat er mir als alternative, eine Ecke in einem anderen Kellerraum an. Ich habe daraufhin zugesagt, und meinen Kellerraum freigeräumt. Nun ist mir vor ein paar Wochen aufgefallen, dass mein Vermieter ebenfalls seine Sachen in die mir zugesprochene Ecke stellt. Ist dies Grund genug um eine Mietkürzung zu verlangen?

    • Mietminderung.org
      26. Juni 2021 - 16:41 Antworten

      Hallo Simon,

      bitten Sie Ihren Vermieter darum, Ihren Kellerbereich zu räumen, sodass Sie diesen wieder alleine nutzen können. Wenn er Bereich verschließbar wäre, würde sich das Problem vermutlich nicht ergeben. Ein unverschlossener Kellerbereich ist zumindest unüblich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alena
    21. Juli 2021 - 16:28 Antworten

    Guten Tag,
    Wir wohnen seit Februar in einer Mietwohnung. Im Vertrag ist festgehalten dass wir innerhalb des ersten Quartals also innerhalb der ersten drei Monate unseren Kellerraum erhalten. Heute dem 21.07. haben wir endlich unseren Kellerraum erhalten. Er ist genau 2 1/2 Quadratmeter groß.
    Außerdem befindet sich der Keller im Nachbarhaus!!
    Erstens ist es überhaupt rechtens im Mietvertrag festzuhalten, dass der Keller erst nach 3 Monaten übergeben wird?
    Zweitens können wir mietminderung beanspruchen, da wir den Keller so lange nicht erhalten haben und er nur 2 m² groß ist?
    Danke im Voraus!

  • Tobias H.
    1. August 2021 - 15:36 Antworten

    Guten Tag.
    Wir haben einen Kellerraum, bzw die Allgemeinen Räume Waschkeller und Fahrradkeller die nun nach den Hochwasser nicht mehr nutzbar weil alles noch zu nass ist…
    Inwiefern kann man nun auf Mietminderung beim Vermieter bestehen? Das wird ja wahrscheinlich auch noch ein paar Wochen bzw Monate dauern bis die wieder voll nutzbar sind.
    Da der Keller voll gelaufen ist und nun erst mal trocken muss…

    • Mietminderung.org
      1. August 2021 - 22:37 Antworten

      Hallo Tobias,

      wenn ein Mangel vorliegt, besteht in der Regel auch das Recht zur Mietminderung. Finden Sie am besten eine einvernehmliche Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Patrick G
    21. September 2021 - 12:29 Antworten

    Guten Tag,

    in unseren privaten Keller in einer Mietwohnung ist eingebroechen worden und die Tür steht nun offen (nicht das Schloss wurde geknackt sondern das gesamte Scharnier wurde abgebrochen) Die Sachen die nicht entwendet worden sind stehen nun im Wohnzimmer und nehmen diesen fast komplett ein (neben dem normalen interieur)

    sehen Sie hier auch eine nicht bzw. nur eine Teilnutzbarkeit des Wohnzimmers als Mietminderung (zzgl. des Kellers) oder ist das mein Problem, dass ich die Sachen irgendwo unterbringen muss?

    Viele Grüße

    • Mietminderung.org
      21. September 2021 - 19:58 Antworten

      Hallo Patrick,

      ich sehe eher die Möglichkeit der Mietminderung wegen eines nicht nutzbaren Kellers.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Klaudia Schneiders
    16. Dezember 2021 - 12:07 Antworten

    Hallo, ich habe eine vermietete Wohnung in einem 48 Parteienhaus. Die dazugehörigen Kellerabteile wurde in den 60iger Jahren vom Sondereigentum zum Gemeinschaftseigentum. In meinem Grundbuchauszug steht ein nicht weiter definiertes Kellerabteil drin. Kürzlich wurde dieses Kellerabteil, das seit Jahrzehnten von meinem Mieter genutzt wurde, aufgebrochen und ausgeräumt das ganze 2 Mal. Derjenige, der das gemacht hat ist unbekannt, eine Anzeige wurde gemacht, bislang ohne Erfolg. Die Hausverwaltung weiß nicht wem welches Kellerabteil gehört. Jetzt sitze ich da ohne Kellerabteil, was kann ich tun?

    • Mietminderung.org
      16. Dezember 2021 - 17:28 Antworten

      Hallo Klaudia,

      wenn ich Sie richtig verstehe ist ihr bislang genutzt das Kellerabteil immer noch verfügbar, wenn auch gerade leer. Oder habe ich sie missverstanden? In der Regel wird bei nicht zugeordneten Kellern einfach die Vergangenheit weiter gelebt. Es war schon immer so und es bleibt auch so. Das ist kein Rechtsanspruch, aber die Praxis.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Klaudia S.
    17. Dezember 2021 - 18:44 Antworten

    Nein, das Kellerabteil wurde von einem Unbekannten im Dezember 2020 aufgebrochen und leer geräumt. Meine Mieterin hat daraufhin ein neues Schloss auf die Vorrichtung gemacht, da war das Kellerabteil noch auf. Als sie später wieder was reintun wollte, war das neue Kellerschloss wieder aufgebrochen und der Unbekannte hatte das Abteil in Beschlag genommen und ein eigenes Schloss drauf gemacht, so ist das. Ich habe kein Kellerabteil mehr, obwohl mir eines zusteht. Alle anderen Kellerabteile sehen so aus, als würde sie jemand nutzen, es steht/liegt überall anders etwas drin, keines ist augenscheinlich frei/leer.

  • Monique
    9. Mai 2022 - 11:41 Antworten

    Schönen guten Tag,

    vor 4 Wochen wurden von der Hausverwaltung sämtliche Schlösser im Haus getauscht. Mein neuer Schlüssel passt jedoch nicht in die Tür, welche mich in den Raum der Kellerabteile lässt. Was kann ich tun?
    Der Hausverwaltung habe ich bereits Bescheid gegeben.
    LG Monique

    • Mietminderung.org
      9. Mai 2022 - 14:18 Antworten

      Hallo Monique,

      im Moment können Sie nicht viel unternehmen, geben Sie der Hausverwaltung ein paar Tage Zeit und fassen Sie dann nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Efi
    22. Mai 2022 - 09:45 Antworten

    Hallo,

    unser Keller wurde eingebrochen und war für 4 Monate ohne Schloß/nicht nutzbar. Wir haben der Hausverwaltung sofort Bescheid gesagt, aber sie haben nur reagiert, sobald ich eine Mieminderung gefordert habe. Ursprünglich haben sie mir gefragt einen Vorschlag zu machen. Ich wusste nicht was rechtlich in dem Fall gilt und sie haben mein Vorschlag zu hoch gefunden und versuchen immer noch den Preis zu verhandeln. Sie haben das Schloß repariert und erst danach haben sie mich darüber informiert, dass die Kosten der Schloßreparatur den Mieter belasten sollten und der Vorschlag war, dass sie die Reparaturkosten übernehmen und ich auf die Mietminderung verzichte. Ich habe es natürlich nicht akzeptiert, da ich die Schloßreparaturkosten bei meiner Hausratversicherung beantragen konnte.
    Mein Mietminderung Vorschlag habe ich basierend der Quadratmeter berechnet und dann kam die Antwort aus der Hausverwaltung: “Lt. Rechtsprechung steht dem Mieter eine Mietminderung in Höhe von 2% zu, wenn der Keller zeitweise nicht nutzbar ist (gem. LG Berlin, aus GE 1996, S. 471). Eine Mietminderung wird nicht anhand der Quadratmeter berechnet, sondern mittels der in der Rechtsprechung genannten Prozentzahl.”
    Das entsprecht die Wahrheit laut meine kurze Researche, aber meine Frage ist, gilt diese Mietminderung monatlich für jeden der vier Monate, wo der Keller nicht nutzbar war oder ist diese Mietminderung einmalig? Für mich macht es Sinn, dass ich für jeden Monat, wo der Keller nicht nutzbar war, einen Betrag von der Miete abziehen sollte. Was meinen Sie?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

    Viele Grüße,
    Efi

    • Mietminderung.org
      22. Mai 2022 - 11:39 Antworten

      Hallo Efi,

      wenn Sie z.B. im Monat 1.000 Euro Warmmiete zahlen, dann beträgt die Mietminderung 20 Euro (2%) pro Monat. Für 3 Monate entsprechend 60 Euro.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tobias Schröder
    1. Juni 2022 - 13:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für die Arbeit die Sie hier leisten, ein echter Mehrwert. Meine Partnerin und ich sind heute zum 01.06 in einem Neubau eingezogen, zu welchem uns ein Kellerraum gezeigt wurde und auch im Mietvertrag steht: Wohnung 2 OG. + Kellerraum. Bei Übergabe wurde und dieser nochmals gezeigt und wir konnten bereits einige Vorräte dort verstauen. Nun wurde uns mitgeteilt, dass dies ein Irrtum ist und kein Kellerraum zu dieser Wohnung gehört. Ebenso wurde uns von dem eigentlichen Besitzer ein Zettel geschrieben, dass dieser zu räumen sei. Wie sollen wir handeln? Mietpreis Minderung oder grundsätzlich auf das Recht eines Raums bestehen obwohl bereits gesagt wurde, dass dies nicht möglich sei, da diese fest zu geteilt sind? Haben wir außerdem mehr rechte, weil wir schon einen gezeigten benutzen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietminderung.org
      1. Juni 2022 - 18:44 Antworten

      Hallo Tobias,

      einen fremden Keller zu Bestzen ist sicher nicht zielführend. Eine Mietminderung wird die Hausverwaltung zur Vergabe eines freien Kellers veranlassen, Wenn tatsächlich kein Keller frei ist, werden alle Beteiligten mit der dauerhaften Mietminderung leben müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kim Julia
    7. September 2022 - 07:44 Antworten

    Hallo 🙂 ich wohne seit 2014 in einer Wohnung (offiziell) mit Keller. Laut Mietvertrag.

    Leider habe ich seitdem keinen. Ich habe der Hausverwaltung dies bereits mitgeteilt & dieses Jahr kam dann mal der Chef von dieser und sah das alle Kellerräume belegt sind und ich keinen nutzen kann. Sprich ich zahle auch noch für jemand anderen seit 8 Jahren den Keller.

    Kann ich hier rückwirkend die Miete mindern? Wenn ja um wieviel ca?

    Ein Richtwert würde mir schon reichen, habe im Beitrag was von 5% gelesen?

    Danke schon mal für die Auskunft 🙂

    Liebe Grüsse

  • B. Franz
    1. Oktober 2022 - 14:39 Antworten

    Guten Tag,

    vor ein paar Monaten bin ich in eine Wohnung in ein Mehrparteienhaus mit mehreren Eigentümern und Mietern gezogen. Meine Vorraussetzung diese Wohnung zu nehmen, war explizit, dass im Mietvertrag ein Kellerabteil zur Wohnung zugesichert ist. Das besagte Kellerabteil wird jedoch von einer anderen Mieterin besetzt, und diese weigert sich nach wie vor auch nach Kommunikationsversuch und Fristsetzung seitens meiner Vermieter, das Abteil freizumachen. Ihre Begründung dazu ist, sie nutze diesen bereits seit 10 Jahren . Meine Vormieter hatten keinen Keller benötigt, dadurch war das auch bisher kein Thema. Nun bestehe ich jedoch darauf, das das Abteil welches per Aufteilungserklärung zu meiner Wohnung gehört, auch nutzen zu können.

    Die Situation im gesamten Keller ist zusätzlich, dass im Laufe der Jahre sich nicht alle an die Aufteilungserklärung gehalten haben und nun Abteile wild besetzt sind und man nicht mehr so richtig sagen kann, wer eigentlich wo was hat, auch sind keine mehr frei, und selbst wenn ich einfach ein anderes, freies Abteil besetzen würde, wäre das meiner Meinung nach nicht zielführend, denn für die Zukunft könnte das mit neuen Mietern Ärger geben.
    Im Zuge meiner Dokumentation der Situation fiel mir obendrein noch auf, das in der Aufteilungserklärung ein Abteil enthalten ist, welches gar nicht existiert, wäre denn diese Erklärung dann noch gültig?

    Die Hausverwaltung reagiert hier weder bei meinen, noch bei Versuchen meiner Vermieter.
    Diese sagten auch, sie bleiben dran und versuchen per Anwalt etwas zu bewirken, jedoch wurde ich nun seit mehr als 1 Monat wieder im Dunkeln gelassen.
    Bei allem Gutmenschentum und Geduld meiner Seite und scheinbarem Einsatz seitens der Vermieter, ringe ich mit der Idee einer Mietminderung, denn der Vertrag besteht zwischen Vermieter und mir und besagt eben die Nutzung eines Abteils, was jedoch nicht möglich ist. Damit wäre dies doch ein Vertragsbruch? Und die Lösungsverantwortung auf Seiten der Vermieter ?
    Es tut einfach nur weh, monatelang für etwas zahlen zu müssen, dass man nicht nutzen kann.

    Wäre Ihrer Einschätzung nach eine Mietminderung angebracht?

    Ihr Rat kann hier sicherlich Denkanstöße bieten, dafür bereits vielen Dank und freundliche Grüsse

    • Mietminderung.org
      1. Oktober 2022 - 18:32 Antworten

      Hallo Herr Franz,

      wenn Ihnen ein vertraglich zugesicherter Keller nicht zur Verfügung steht, liegt selbstverständlich ein Mangel vor, der auch zur Mietminderung berechtigt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja Gensheimer
    2. Oktober 2022 - 05:10 Antworten

    Hallo, ich bin im Juli 21 von der Flut betroffen gewesen. Unsere Keller und Gemeinschaftskeller wurden mit Wasser ausgespritzt, mit Bautrocknern getrocknet. im Bereich wo die Treppe runter geht wurde Putz weggenommen. In den einzelnen Kelllern hängt immer noch Matsch an den Wänden. dieser enthält Fäkalien sowie Öl aus geplatzten Ölheizungen. Nach einer Begehung der GWG wurde beschlossen dass die Keller noch mal alle gereinigt werden sollten und wir diese weiterhin nicht nutzen dürfen. Dies wurde mir telefonisch mitgeteilt. Nach Anfrage im August meinerseits bei der GWG wann dies nun geschehen soll – da mein Schlafzimmer einer Rumpelkammer gleicht
    – da ich alle Sachen die in den Keller gehören dort lagern muss bekam ich von der GWG keinerlei Auskünfte mehr. mit gleichem schreiben habe ich der GWG mitgeteilt, dass ich die künftige Miete um 15% mindern werde da ich auch den Wohnraum aufgrund der Ablagefläche meiner Sachen im Schlafzimmer nicht mehr voll nutzen kann.Seit Juli 21, der Flut, läuft eine Mietminderung von 10%, die ich jedoch vorbehaltlich weiterhin gezahlt habe und wir diese von der Versicherung im Nachhinein erstattet bekommen sollen.
    Bin ich mit meiner Mietminderung im Recht und was kann ich weiter tun? Einen Anwalt kann ich von meiner Rente und dem kleinen Zuberdienst nicht zahlen. Für einen Beratungshilfeschein ist es jedoch zu hoch denke ich Mal.
    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
    Tanja Gensheimer

    • Mietminderung.org
      2. Oktober 2022 - 14:44 Antworten

      Hallo Tanja,

      Sie gehen m.E. den richtigen Weg und müssen nur darauf achten, dass Sie den Betrag der Mietminderung am Ende tatsächlich erhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephanie Fizke
    5. Januar 2023 - 11:47 Antworten

    Guten Tag, ich betreue seit kurzem eine syrische “Restfamilie”,( Mutter ,2 Töchter), die Ende 2019 Im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland zum Ehemann gekommen sind. Der Vater hatte kurz vorher eine große Wohnung angemietet. 2021 Weihnachten ist der Vater ausgezogen und “verschwunden”- Aufenthalt unbekannt. Die Ehefrau hat im Februar2022 den Mietvertrag für die Wohnung “übernommen” und alleine unterschrieben. Sie spricht noch fast kein Deutsch. Nun haben diese Wohnung ,der Hausflur und der Keller erhebliche Mängel. Das fängt bei nicht abschließbaren Briefkästen an ( deshalb Anschaffung eines Postfachs), Kellerverschlag ohne Tür, Schimmel im Bad, undichte Balkontür, Wohnungtür um den Schließzylinderherum alles kaputt- man könnte mit der Faust den Zylinder rausdrücken, feuchte Wände mit abblätternder Tapete und Putz neben der Balkontür u.u.u.
    Ist überhaupt eine Mietminderung möglich, da die Frau ja den Mietvertrag -ohne in der Lage zu sein, das dort geschriebene zu lesen- unterschrieben hat?
    Über Ihre Antwort wäre ich danbkbar.
    Stephanie Fizke

  • Brack
    10. Mai 2023 - 21:14 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Fahrradkeller in der Tiefgarage.
    Im März 2022 wurde in beiden Fahrradkeller eingebrochen. Bis jetzt wurde der eine Keller notdürftig so repariert, das man ohn wieder schließen kann. Aber die Türzarke ist nicht Einbruchsicher. Der zweite Fahrradkeller wurde gar nicht repariert, sprich er ist nicht abschließbar und die Türklinke fällt ab. Die Hausverwaltung reagiert auf keine Kontaktaufnahme. Bei dem Einbruch wurden bis zu 10 Fahrräder gestohlen.
    Jetzt unsere Frage kann man hier die Miete kürzen?
    Im Haus besteht auch noch das Problem das der Sandkasten nicht mehr nutzbar ist. Er wurde abgespeert und seitdem ist nichts mehr passiert.

    Über ihre Antwort würden wir uns sehr freuen.

    • Mietminderung.org
      11. Mai 2023 - 13:34 Antworten

      Hallo Frau Brack,

      grundwörtlich besteht ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann. Ich vermutet aber, dass die minimale Mietminderung im Zweifel den Aufwand und den Ärger nicht wert sein wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • MyLIYL
    19. Juli 2023 - 00:05 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zur Miete und mir wurde ein Keller zur Verfügung gestellt. Da das Haus aus dem 1950er ist und der Keller dementsprechend nicht wirklich sauber und hygienisch ist zbs. ist ein Teil der Wand also Ziegelsteine und die vorherige Abdichtung abgebrochen und bricht weiterhin ab, würde ich gerne das ganze neu abdichten (Beton), damit ich auch mal Kleidung und alten Papierkram reinstellen kann.
    Ich weiß, dass ich eine Genehmigung von dem Vermieter brauche. Nun zu der Frage, muss ich die Kosten übernehmen oder der Vermieter?
    Oder muss der Vermieter selbst dafür sorgen, dass der Keller nutzbar ist?

    Liebe Grüße

    • Mietminderung.org
      19. Juli 2023 - 08:30 Antworten

      Hallo MyLIYL,

      vermutlich werden sie einen Altbaukeller in Eigenregie nicht in einen Neubaukeller verwandeln können. Sie brauchen die Genehmigung des Vermieters, um Arbeiten vorzunehmen. Fragen Sie einfach an. Die Kosten tragen Sie, da sie die Änderungen wünschen. Vielleicht finden Sie auch einen Kompromiss zur Kostenteilung. Wenn der Vermieter aus seiner Initiative heraus, den Keller saniert, trägt er natürlich die Kosten.

      Mehr zum Keller im Altbau. Finden Sie hier: https://www.mietminderung.org/mietminderung-wegen-feuchtem-keller-im-altbau/

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cords
    26. Januar 2024 - 09:22 Antworten

    Guten Tag,

    ich bewohne seit mehreren Monaten eine Mietwohnung mit relativ großem Kellerraum (quasi zwei Räume ohne extra Tür). jetzt wurde ich vom Verwalter besucht, der mir eröffnete den größeren zu benötigen, da vom Energiebetreiber neue Leitungen und Schränke/Zähler installiert werden müssen, in meinem Kellerraum- dieser muss dann für alle zugänglich sein. Daher soll eine Wand gezogen werden und mein Keller in Zukunft deutlich kleiner sein (weniger als die Hälfte). Außerdem hätte ich eh den größten Keller im Haus und das würde mir nicht zustehen. dies entspricht natürlich nicht den Tatsachen, ich weiß das meine Nachbarn teilweise größere oder vergleichbare Keller haben.
    Wenn ich nicht zustimme würde die Verwaltung einem anderen Mieter seinen Keller streichen und dieser hätte damit rechtlich gesehen Anspruch auf den entsprechenden Raum meines Kellerraums. – Meiner Meinung nach versucht der Verwalter mich hier unter Druck zu setzen.

    im gleichen Zug haben wir Mieter Schreiben erhalten für die Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen des Badezimmers, sowie das Angebot in diesem Zeitraum eine Badsanierung vorzunehmen – Aufschlag bei der Miete 50 Euro monatlich und die abtrittserklärung keine Mietminderung für die Zeit des Umbaus.

    Meine Frage lautet muss ich mich auf dies einlassen? kann ich meinem Verwalter sagen Kellerraum gegen kostenlose Badsanierung oder so etwas in der Richtung?

    ich wäre über eine Antwort sehr dankbar.
    Viele Grüße

    • Mietminderung.org
      26. Januar 2024 - 12:48 Antworten

      Hallo Cords,

      Sie haben die Möglichkeit zu verhandeln, ja. Recherchieren Sie zum Thema Teilkündigung. Sie haben Anspruch, die Mietsache so zu mieten, wie Sie es im Mietvertrag vereinbart haben (mit dem großen Kellerraum).

      Thema Modernisierung: Hier müssen Sie auch prüfen, ob Sie mit der Zustimmung Rechte (Mietminderung?) verlieren. Vermutlich schon.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lea
    30. Januar 2024 - 11:17 Antworten

    Hallo,

    ich habe einen sehr feuchten, schimmligen und bei starkem regen einen überfluteten Kellerraum. Meine gelagerten Sachen sind mit Schimmel befallen, verrotten und gehen kaputt. Ich kann also eigentlich nichts in meinem Keller lagern. Mit meiner Wohngesellschaft habe ich schon einige Male geschrieben und es kamen Leute vorbei, die sich das angeschaut haben. Es ist ein altes Haus. Dennoch wird mein Keller sehr stark mit Wasser überflutet und meine Sachen gehen kaputt. Ich kann den Keller absolut nicht nutzen. Mir wurde zwei Monate eine Mietminderung gegeben und jetzt zahle ich wieder die volle Miete, aber kann den Keller ja dennoch nicht nutzen. Kann ich eine dauerhafte Mietminderung beantragen?
    Danke und liebe Grüße
    Lea

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