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Mietminderung: Müll oder Sperrmüll im Hausflur

Wer in seiner Wohnung Müll ansammelt, ist ein Messi. Ursache ist meist eine psychische Erkrankung. Müll oder Sperrmüll im Hausflur oder im Treppenhaus hingegen ist eine Nachlässigkeit des Vermieters.

Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört sicherlich auch ein optisch ansehnliches Umfeld. Müll und Sperrmüll beeinträchtigen dieses Bild. Ob und inwieweit der Mieter die Miete mindern kann, hängt im Einzelfall davon ab, wann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist.

Wir haben in diesem Beitrag wertvolles Wissen für Mieter und Vermieter zusammengestellt.

Müll im Hausflur trifft alle Mieter

In den Hausordnungen steht regelmäßig der Hinweis, dass im Hausflur und im Treppenhaus keine Gegenstände gelagert werden dürfen. Erst recht muss dies für Müll und Sperrmüll gelten. Jeder Mieter, der seinen Müll und Sperrmüll vor seiner eigenen Haustür entsorgt, muss wissen, dass er nicht nur sein eigenes Umfeld beeinträchtigt, sondern auch seine Mitmieter einbezieht. Handelt jeder Mieter gleichermaßen, wird das Haus zur Müllkippe.

Jeder Mieter muss wissen, dass er für die Entsorgung von Müll und Sperrmüll regelmäßig Nebenkosten entrichten muss. Insoweit sollte es nicht zu viel verlangt sein, die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu benutzen. Für die Entsorgung von Sperrmüll bedarf es fast immer nur eines Anrufes bei der Stadtverwaltung.
Da es auf ein Verschulden des Vermieters nicht ankommt, muss der Vermieter eine Mietminderung des Mieters akzeptieren. Es bleibt seine, wenn auch leidige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Müll und Sperrmüll ordnungsgemäß entsorgt wird. Ein besonderer Fall ist Müll aufgrund von Bauarbeiten in Treppenhaus.

Gelegentliche und ein gewisses Ausmaß nicht übersteigende Vorfälle berechtigen nicht zur Mietminderung. Wo die Grenze verläuft, muss unter Einbeziehung des sozialen und wohnlichen Umfelds im Einzelfall anhand der Umstände bestimmt werden. Müll oder Sperrmüll im Treppenhaus in einem Mietshaus mit einer sozial schwierigen Mieterstruktur wirkt sich wohl weniger gravierend aus als in einem Gebäude, in dem die Mieter Anspruch auf einen hohen Wohnwert erheben.

Fälle aus der Rechtsprechung:

Zahlt der Mieter eine ortsübliche Miete, darf er ein Treppenhaus „mittlerer Art und Güte“ erwarten. Ist dies nicht der Fall, ist eine Mietminderung von 5 % gerechtfertigt (AG Hamburg- Altona WuM 1996, 535);

Sind Treppenhaus und Hauszugänge völlig verwahrlost und verdreckt, Müll anderer Mieter, fehlende Reinigung, Hundeexkremente: 20 % Mietminderung (AG Dortmund WuM 1998, 570).

Inwieweit Mängel des Treppenhauses zur Mietminderung berechtigen, beurteilt sich danach, in welchem Zustand das Treppenhaus sich bei Abschluss des Mietvertrages befand (KG Berlin RE WuM 1984, 42).

Wird das Treppenhaus als Baustelle mit Ablagerungen genutzt, ist eine Mietminderung berechtigt (LG Osnabrück WuM 19986, 93).

4 Antworten auf "Mietminderung: Müll oder Sperrmüll im Hausflur"

  • Carsten
    15. Januar 2018 - 20:25 Antworten

    Guten Abend,
    in unserem Haus wurde von irgendeinem Nachbarn Müll abgelagert, keiner weiß wer es genau war.
    Jetzt schreibt die Hausgesellschaft das dieser bis zum … weg sein muss, ansonsten entsorgt er diesen und wir alle müssen dafür bezahlen. Ist das Rechtens?

    MfG
    Carsten

  • S. Hartinger
    11. Juni 2018 - 14:04 Antworten

    Guten Tag,
    seit einigen Wochen wird der Spiegel in unserem Aufzug in einrm Mehrfamilenhaus immer wieder bespuckt. Der Reinigungsdienst sowie der zuständige Hausmeister putzen diesen zwar immer wieder, aber trotzdem ist der Spiegel nach kurzer Zeit wieder verunreinigt.
    Mehrere Parteien (Mieter & Eigentümer) haben sich nun an die zuständige Hausverwaltung gewandt, damit diese sich des Problems annehmen und Abhilfe schaffen. Die Hausverwaltung schreibt zurück, daß sie machtlos ist und nichts anderes unternehmrn kann als den Aufzug samt Spiegel zu reinigen.
    Berechtigt diese Aussage und die Verschmutzung zu einer Mietminderung?

    Mit freundlichem Gruß
    S. Hartinger

  • Florian Boras
    4. Juni 2021 - 18:59 Antworten

    In den Kellergängen und in den Treppenhäusern kommt es seit längerem zum Müllablagerungen, inzwischen auch Sperrmüll.

    Der Müll wird in unregelmäßigen Abständen entfernt aber eine endgültige Lösung ist nicht in Sicht.

    Auf E-Mails wird von Seiten der Hausverwaltung nicht geantwortet.

    Was kann ich als Mieter machen?

    • Mietminderung.org
      15. Juni 2021 - 09:29 Antworten

      Hallo Florian,

      als Mieter können Sie leider nicht viel unternehmen, außer die Ablagerungen bei der Hausverwaltung anzeigen. Genau genommen werden die Kosten der Entsorgung vermutlich sogar auf alle Mieter umgelegt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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