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Mietminderung nach Wasserschaden trotz derzeitiger Nichtnutzung der Wohnung?

Im gesamten Haus, in dem sich meine Mietwohnung befindet, kam es auf Grund eines defekten bzw. veralteten Rohres zu einem größeren Wasserschaden, der alle Mietparteien betrifft.

Ich selbst hielt mich im August bis einschließlich September nicht in meiner Wohnung auf, habe aber veranlassen können, dass die Hausverwaltung in Besitz meines Schlüssels kam und sich so selbständig um die Schadensbehebung kümmern kann/ konnte. Mir ist bisher noch nicht bekannt, ob es zu Schäden an meinem persönlichen Eigentum (Mobiliar) kam, schließe dies aber bis auf weiteres aus.

Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob es mir rein rechtlich möglich ist, eine Mietminderung für die Dauer der Instandsetzung/ Renovierung, durchzusetzen, da ich persönlich ja nicht unbedingt direkt vom Schaden betroffen bin? Wie die Hausverwaltung an sich mit dem von mir beschriebenen Fall und damit auch andere Mietparteien umgehen, ist mir noch nicht bekannt.

Hallo Isabelle,

ob Sie derzeit in der Wohnung leben oder im Urlaub sind, spielt m.E. keine Rolle. Sie müssen sich nur einen Überblick zum Schadensbild verschaffen, um absehen zu können, ob in Ihrer Wohnung überhaupt ein Mangel vorliegt. Möglicherweise mussten die Handwerker nur in Ihre Wohnung, um ein Rohr zu tauschen oder um an den Strang zu kommen. Das würde ich dann an Ihrer Stelle unter Mitwirkungspflicht verbuchen.

Ohne Schaden (z.B. eine nasse Wand oder Decke) sehe ich wiederum keine Möglichkeit für eine Mietminderung. Egal ob Sie derzeit in der Wohnung sind oder nicht.

Die Artikel: Mietminderung bei einem Wasserschaden und  Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden haben Sie sicherlich schon gesehen und gelesen.

Viele Grüße

Dennis Hundt




2 Antworten auf "Mietminderung nach Wasserschaden trotz derzeitiger Nichtnutzung der Wohnung?"

  • Isabelle Beyer
    16. September 2013 - 19:02 Antworten

    Der Schaden selbst, sprich der Defekt des Rohres, wurde meines Wissens (ich stehe in Mail-Kontakt mit der Hausverwaltung) bereits behoben oder ist zumindest in Arbeit; aktuell erfolgt gerade die Trocknung mit Hilfe eines Trocknungsgerätes.
    Die Sachlage zu Wasserschäden im Allgemeinen sind mir bekannt, tatsächlich weiß ich nur nicht, wie meine aktuellen Rechte sind, da die Wohnung eben aktuell ungenutzt ist und mir dadurch kein Schaden bzw. Aufwand entsteht.

    • Mietminderung.org
      16. September 2013 - 19:23 Antworten

      Es kommt sicherlich auf den Einzelfall an. Sind Sie im Urlaub, wie lange nicht Sie nicht da? Wie können Sie Ihre Mietminderung gegenüber der Hausverwaltung “verkaufen”, spielt die Hausverwaltung mit oder droht Ärger? Wollen Sie sich den Ärgern antun um ggf. relativ wenig Geld zu sparen. Man kann es aber auf jeden Fall versuchen. Sie werden ja sehen, ob Gegenwind kommt. Nach einer Ankündigung können Sie immer noch zurückrudern und Streit zu vermeiden.

      im Zweifel sollten Sie einen Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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