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Mietminderung für nicht ermöglichte Gartennutzung (Hunde im Garten)

Sehr geehrter Herr Hundt,

im Mietvertrag ist ausdrücklich die Gartennutzung aufgeführt. Der Mieter im Erdgeschoss,leider auch zufällig der Bruder der Vermieterin,lässt verbotenerweise seine beiden Hunde in den Garten,um dort ihr Geschäft zu erledigen.Ansonsten geht er mit den Hunden nicht woanders hin raus.
Das Carport wird von ihm alleinig genutzt,ebenso wie das angrenzende Wiesenstück des Gartens. Laut Vermieterin steht uns beiden die gleiche Nutzung des Gartens zu,ohne das dies berücksichtigt wird.Die Garagenzufahrt sowie Carport (welches nur als Unterstand für sein Gerümpel dient) wurde vom Bruder mit einem selbstgebauten Holz und Drahttor verschlossen,angeblich das die Hunde nicht abhauen können (welche sowieso nicht mehr in den Garten dürfen lt.Vermieterin). Da eine gemeinsame Nutzung nicht möglich wird,möchte ich gerne die Miete entsprechend mindern.Welche Schritte und Wege muss ich hierfür gehen?

MfG Peter Holzer

Hallo Herr Holzer,

danke für Ihren Beitrag.

Ich würde mich zuerst den den Vermieter wenden und um Herstellung der vertragsgemäßen Nutzung der gemeinsamen Flächen bitten. Es ist gerade beim Garten schwer einzuschätzen, ob dieser tatsächlich nicht nutzbar ist oder ob die Nutzung durch den Hund und die Hinterlassenschaften einfach nur unschön ist. Ich kann Ihnen mit einigen Artikel helfen.

Viele Grüße

Dennis Hundt

3 Antworten auf "Mietminderung für nicht ermöglichte Gartennutzung (Hunde im Garten)"

  • Friedrichsdorf
    7. Dezember 2017 - 17:52 Antworten

    Nach einem Urteil des BGH ist bei Berechnung der Mietminderung die Warmmiete zu Grunde zu legen.

    Gilt dies auch für den Fall. dass die Heizkosten vom Mieter direkt mit einem Dritten abgerechnet werden?
    Beispiel: Etagenheizung, Abrechnung direkt mit den Stadtwerken.

  • Jennifer Marschall
    19. Februar 2019 - 14:06 Antworten

    Bei uns stellt der Vermieter nachts die Heizung aus. Er behauptet es sei eine Absenkung.
    Aber die Heizung ist auf 5, die höchste Stufe und ist nachts komplett kalt.
    Das ist doch keine Absenkung.
    Dies ist in jeder Wohnung der Fall.
    Da dies seit 8,5 Jahren jeden Winter und jeden Tag so ist, kann man nicht behaupten, dass es dann jede Nacht laut Thermostat zu warm wäre!
    Es kann auch nicht sein, dass es dann die ganz Nacht zu warm wäre. Denn die Temperatur sinkt nachts spürbar ab.
    In meiner Wohnung habe ich über Nacht nie mehr als 16 Grad.

    Und heute Morgen war die Heizung immer noch aus. Und ich hatte eine Zimmertemperatur von 13 Grad!

    Die Heizung war somit mindestens 10 Stunden lang aus und wir hatten heute Nacht -3 Grad und heute immer noch -1 Grad!
    Kann es sein, dass ich bei MINUSGRADEN nicht frei über meine Heizung verfügen kann?

    • Mietminderung.org
      19. Februar 2019 - 15:21 Antworten

      Hallo Jennifer,

      der Vermieter muss die Wohnung zu jeder Zeit in einem bewohnbaren Zustand halten. Bitte lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei Bedarf anwaltlich prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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