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Mietminderung: Rauchende Nachbarn

Einem Mieter steht es innerhalb seiner Lebensgestaltung frei, in der Wohnung zu rauchen. Rauchen ist mithin Ausdruck des Persönlichkeitsrechts. Rauchen sei als Konsequenz freier Willensentscheidung als Teil sozialadäquaten Verhaltens hinzunehmen (LG Köln 1 C 307/90).

Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, zumindest solange, als es maßvoll ausgeübt wird und Nachbarn nicht in ungewöhnlichem Maße beeinträchtigt werden. Gerade wenn es ums Rauchen geht, gilt auch in der Beziehung von Mietern untereinander das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Mieter haben keinen Anspruch auf eine ideale Umwelt.

Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Mietgebrauch

Rauchen in der Mietwohnung ist also vertragsgemäß, zumindest so lange als im Mietvertrag nicht wirksam eingeschränkt wurde (BGH WuM 2006, 513). Die Einschränkung bedarf allerdings der individuellen Vereinbarung im Mietvertrag. Eine Nichtraucherabrede als vorgedruckte Klausel in einem Formularmietvertrag ist jedenfalls unzulässig.

Mietminderung wegen rauchenden Nachbarn ist der Ausnahmefall

Grundsätzlich sind Belästigungen durch das Rauchen von allen Mietern zu dulden. Auch die Einschätzung, dass durch das Passivrauchen Gesundheitsgefahren drohen, werden nicht als Argumentation für eine Mietminderung oder gar ein Rauchverbot in einem Mietshaus anerkannt.

Erst dann, wenn die Belästigungen einen größeren Umfang annehmen, können die Mitmieter den Kettenraucher zu mehr Rücksichtnahme auffordern. Vor allem gilt dies, wenn ein Mieter gesundheitlich beeinträchtigt wird, weil er etwa Asthmatiker oder Allergiker ist und seine Krankheit sich durch den Rauch in der Luft verschlimmert. Auf jeden Fall wird eine Mietminderung wegen Nikotingeruch nur in besonderen Ausnahmefällen zugebilligt.

Bautechnisch bedingter Rauchfluss

Das Landgericht Stuttgart bewilligte eine Mietminderung von 20 %, da wegen der besonderen Bauweise des Gebäudes Zigarettenqualm aus darunter gelegenen Räumen durch nicht abgedichtete Ritzen in die Wohnung des Mieters eindrang (LG Stuttgart WuM 1998, 724). In diesem Fall durfte ein Mieter seine Miete nicht nur um 20 % kürzen, sondern auch den 5-Jahreszeitmietvertrag vorzeitig fristlos kündigen.

Grund für diese Entscheidung waren allerdings Baumängel, da wegen der biophysikalischen Bauweise des Gebäudes keine herkömmlichen Abdichtungen möglich waren. (Ähnlicher Fall: LG Berlin, 65 S 124/08: 10 % Minderung, wenn Zigarettenrauch infolge nicht ausreichend abgedichteter Zwischendecke aus einer darunter liegenden Wohnung aufsteigt).

Der Nachbar raucht Einzelfälle:

  • Das Amtsgericht Bonn wies die Klage einer Frau ab, die einem unter ihr wohnenden Zigarettenraucher das Rauchen auf dem Balkon verbieten lassen wollte. Der Nachbar rauche praktisch im Freien. Dies könne ebenso wenig verboten werden, als wenn er vor der Haustür rauche. (AG Bonn 6 C 510/98). Insoweit kommt auch eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter nicht in Betracht.
  • Dringt Zigarettenrauch in das Treppenhaus ein und hinterlässt dort unangenehme Gerüche, müssen Mieter dies akzeptieren (AG Reichenbach WuM 1994, 322).
  • Ebenso wenig kann ein Mieter sich wehren, wenn durch ein gekipptes Fenster oder vom Nachbarbalkon unangenehme Gerüche in seine eigene Wohnung gelangen (AG Wennigsen WuM 2001, 487, AG Bonn WuM 1999, 452). In diesem Fall kann ein Nachbar nur an die Einsicht des Rauchers appellieren.
  • Selbst Inhaber von Eigentumswohnungen haben keinen Anspruch darauf, dass für das Treppenhaus oder den Aufzug ein Rauchverbot verhängt wird (BayOblG WuM 1999, 536). Auch insoweit steht Mietern kein Minderungsrecht zu.

Exzessives Rauchen

Auch exzessives Rauchen kann noch vertragsgemäß sein. Selbst durch den Nikotingenuss vergilbte Tapeten müssen toleriert werden (LG Köln 1 S 307/90). Rauchen führe zwangsläufig zu einer Ablagerung von Schadstoffen auf Tapeten oder Farbanstrichen. Es handele sich dabei nicht um eine Substanzschädigung (LG Itzehoe 14 C 986/97). Dieser Nachteil werde durch die Verpflichtung des Mieters zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen ausgeglichen.

Es geht auch anders: Entscheidungen für Mietminderungen

Es gibt aber auch Entscheidungen, die Minderungsansprüche anerkannt haben: Nikotingerüche aus einer Entlüftungsanlage 5 % im Winter/10 % im Sommer (AG Berlin-Charlottenburg NZM 1999, 71). Essens- und Zigarettengerüche aus der Nachbarwohnung: 20 % (LG Stuttgart WuM 1998, 724).

Fazit: Appell an die Vernunft

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Rechtsprechung grundsätzlich dazu tendiert, Forderungen von Mietminderungen eher abzulehnen und allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen anzuerkennen. Mieter haben keinen Anspruch auf eine ideale Umwelt. Raucher sind Alltag. Wer das Rauchverhalten des Nachbarn beanstandet, sollte berücksichtigen, dass vielleicht sein Hund bellt oder die Kinder lärmen.

Möglicherweise kommt Mietern auch ein Bewusstseinswandel zugute, als die Beeinträchtigung durch das Passivrauchen zunehmend Anerkennung findet und Raucher Rauchen als Ausdruck ihres Persönlichkeitsrechts nur insoweit ausüben dürfen, als sie das Persönlichkeitsrecht anderer, insbesondere deren Bedürfnis, von Nikotingeruch oder nikotinhaltiger Luft nicht beeinträchtigt zu werden, anerkennen müssen. Konkret hilft nur das Appell an die Einsicht des Rauchers, seine Gewohnheiten vielleicht so einzurichten, dass auch die Nachbarn angemessen leben können.

51 Antworten auf "Mietminderung: Rauchende Nachbarn"

  • Frau, die keine Passivraucherin sein will
    31. Mai 2013 - 01:17 Antworten

    Ich habe das Gefühl, dass dieser Artikel von einem Raucher geschrieben wurde. Wäre dies nämlich nicht der Fall, käme keiner auf die Idee, Kindergeschrei/Hundebellen mit dem Gestank und Wirkung des Zigarettenrauchs zu vergleichen. Es ist ja wohl offensichtlich, dass Kindergeschrei keinen umbringt, Zigaretten dagegen schon! Zigaretten bestehen nur aus Gift und wer den Rauch einatmet, muss mit Gesundheitsschädigung rechnen. Man hat schon Anspruch auf eine ideale Welt und dieser wäre sogar größtenteils umsetzbar, wenn nicht immer diese Wesen wären, die alles nur zu eigenen Gunsten tun und keine Rücksicht auf andere (bzw. Umwelt) nehmen. Und das ganze wird dann noch von Gerichten/Richtern/Politikern unterstützt, weil sie ja genau zu diesen Wesen gehören.

    Ihrer Meinung nach, sollen also die Menschen, deren Gesundheit JEDEN Tag geschädigt wird, dies dulden? Man muss jeden Tag auf der Straße ( an der Haltestelle, an der Ampel, wenn man aus dem Supermarkt rauskommt und da 3-5 Leute ihre Kippen zu Ende rauchen) diesen Gestank einatmen, weil das ja angeblich ein “Ausdruck des Persönlichkeitsrechts” ist. Dann kommt man nach Hause und siehe da, der Nachbar unter deiner Wohnung will auch sein “Persönlichkeitsrecht” in Anspruch nehmen, indem er die Lüft im Radius von 10 Metern komplett vollqualmt, sodass man Atemnot bekommt. Wenn man nur 1 Fenster in der Wohnung hat, kann man das Wort “Lüften” vergessen, weil jede halbe Stunde irgendjemand sein “Persönlichkeitsrecht” ausüben will. Zusätzlich raucht auch noch jemand im Treppenhaus, sodass man in seiner eigenen Wohnung von beiden Seiten vollgequalmt wird. Soll man doch ersticken! Hauptsache, die Nachbarn können das tun, was sie wollen, nämlich nach Lust und Laune alles vollqualmen.

    Was ich damit sagen will ist, dass man nur dann von Persönlichkeitsrecht sprechen darf, wenn kein anderer dabei zu Schaden kommt. Keiner hat das persönliche Recht das zu tun, was er will, wenn er damit andere körperlich/psychisch verletzt. Der Begriff “Persönlichkeitsrecht” wurde im Fall mit Zigaretten nur zur Rechtfertigung verwendet.

    Ich habe auch ein PERSÖNLICHKEITSRECHT, dass ich nicht jeden Tag eine Packung Zigaretten mitrauchen MUSS, weil ich keine andere Wahl habe. Ich kann mich ja nicht in einer verschlossenen Box einsperren, damit ich den Scheiß nicht einatme. Sich einsperren sollten stattdessen die Raucher.

    Und wenn die Zigaretten-Industrie nicht so lukrativ wäre, könnte man den Verkauf von Zigaretten komplett verbieten, dann hätten wir kein Problem mehr mit diesem dubiosen “Persönlichkeitsrecht”, das normale Menschen dazu zwingt Unrecht zu dulden.

    • Mietminderung.org
      31. Mai 2013 - 11:12 Antworten

      Hallo, liebe Kommentatorin,

      wir können auf Mietminderung.org nur die Gegebenheiten, also die Gesetze + die Rechtsprechung) darstellen. Viel mehr kann ich leider nicht dazu schreiben. Ich kann Ihren Unmut zum Thema Rauchen aber durchaus nachvollziehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Sonja
        3. März 2017 - 00:30 Antworten

        Sehr geehrter Herr Dennis Hundt,

        Ihre Zitate:
        “Mieter haben keinen Anspruch auf eine ideale Umwelt. Raucher sind Alltag. Wer das Rauchverhalten des Nachbarn beanstandet, sollte berücksichtigen, dass vielleicht sein Hund bellt oder die Kinder lärmen.”
        sind Ihre Meinungen, aber keine Gesetze, oder Rechtsprechungen!
        Fazit: Ihr “Appell an die Vernunft” ist absolut NICHT vernünftig!
        Genauso wie auch die Gesetze nur noch unvernünftig sind, die uns Nichtraucher dazu zwingen, jeden Tag diesen Gestank in unseren Wohnungen durch Lüften (was dann gar kein Lüften mehr ist!!) dulden zu müssen!

        • Mietminderung.org
          5. März 2017 - 18:07 Antworten

          Hallo Sonja,

          danke für Ihren Beitrag. Ich glaube durchaus, dass es sehr störend sein kann, ständig Zigarettenrauch in seine Wohnung geweht zu bekommen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

    • nichtraucher
      13. Dezember 2013 - 22:11 Antworten

      Endlich mal jemand der genauso denkt wie ich! Ich muss mit meinen beiden Kindern täglich durch ein vollgequalmtes Treppenhaus gehen. Welches Persönlichkeitsrecht haben dann wir Nichtraucher und vorallem die KINDER, die ja wohl am wenigsten dagegen tun können und dem einfach ausgeliefert sind?

      Ich halte es für eine Unverschämtheit, dass Raucher alles vollrauchen ohne sogar Rücksicht auf Kinder zu nehmen… Hauptsache sie können rauchen und müssen nicht alleine stinken!

    • Frau
      12. Juli 2015 - 12:58 Antworten

      Leider trifft das, was Sie schreiben, voll zu.
      Es ist Hochsommer. Der Nachbar unter mir ist Raucher. Er lüftet durchgehend.Ich lüfte nicht.
      Mein Persönlichkeitsrecht wird darauf beschränkt, hinauszuflüchten, durch den verqualmten Gang, nur hinaus!!!

      Zuhause sitzen und rauchen – das ist der Beruf meines Nachbarn. Rundherum sind alle Fenster zu.

      Der Raucher wohnt!

      Die anderen weniger.

      Knoblauch runterwerfen hilft manchmal – da läuft er weg – und das Stinkefenster bleibt offen bis er wiederkommt, der Tschickmann. Und bevor der Gestank der vorigen Zigarette aus seiner eigenen Wohnung in die anderen Wohnungen verschwunden ist – zündet er sich rechtens die nächste an.

    • Frau S.I.
      17. August 2016 - 01:13 Antworten

      Bravo ! Da bin auch ich Ihrer Meinung ! Besser könnte es nicht geschildert werden ! Ihre Worte sollten ”Gesetz” werden ab sofort … gesetzlich festgesetzt / geregelt werden !
      Meinen Respekt haben Sie verdient !
      Ich würde Sie als Politikerin oder Vorgesetzte wählen, hätte ich die Wahl !!!
      Danke für Ihre mutmachenden Worte, die exakte Wortwahl und Ihr IQ !
      Liebe Grüsse,

      Frau S.I. aus Österreich

      • Frau S.I.
        17. August 2016 - 01:17 Antworten

        An : Kommentar von “Frau, die keine Passivraucherin sein will
        31. Mai 2013 – 01:17”

        Mein Kommentar gilt fuer oben genannte Person !

    • CollPow
      9. August 2018 - 11:01 Antworten

      Sie sollten nicht vergessen, dass wir in Deutschland sind: Tabaksteuer Einnahme beträgt circa 11,5 MILLIARDEN EURO! … also NIE denken, dass hier in Deutschland etwas gegen Rauchen gemacht wird. NUR wenn diesen Zahlen viel nach unten stürzen, dann werden Sie sehen, wie ein effektiver Rauchverbot auf dem Tisch gelegt wird.
      Die einzige Maßnahmen, die die Regierun in dem Fall unternimmt ist einfach Steuer zu erhöhen, natürlich, um mehr Geld zu kassieren. Das ist die traurige Wahrheit.

  • Dowty
    31. Mai 2013 - 23:59 Antworten

    Ich gehe davon aus, dass in Zukunft angesichts des verstärkten Nichtraucherschutzes die Gerichte etwas strenger urteilen werden.

    Zu gern wüsste ich, wie es gewertet wird, wenn, wie im Fall unserer Nachbarn

    1. Hundegebell
    2. pubertierender Nachwuchs (mal drei) – aber der ist noch das geringste Übel
    3. weitere dauernde Lärmbelästigungen UND
    4. der Rauchgestank (weil Frau Nachbarin mal wieder meint, mit ihren vergilbten Kunstblumengestecken den Hausflur dekorieren zu müssen) zusammenkommen.

    • Mietminderung.org
      1. Juni 2013 - 17:32 Antworten

      Hallo Dowty,

      sicherlich tritt ein gewisser Summierungseffekt ein. Allerdings wird man die Prozentsätze aus bestimmten Urteilen nicht einfach addieren können. Wie Sie gelesen haben, sind alle Urteile Einzelfall Entscheidungen. Im Zweifel fragen Sie bitte einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ebenfalls eine Frau, die Ruhe vom Rauch haben will
    8. Juli 2013 - 11:25 Antworten

    Dass ein Mieter innerhalb seiner vier Wände rauchen darf finde ich voll ok, solange Abdichtung usw ok ist. Nur leider scheinen es einige Raucher nicht ganz zu verstehen, was es bedeutet, wenn gesagt wird “Innerhalb Ihrer vier Wände”. Aber WARUM bitte wird man als Nachbar belästigt, indem der Raucher aus seinem Bad raucht (darüber ist unser Schlafzimmerfenster – lüften ist wegen der Rauchbelästigung und Häufigkeit des Rauchens kaum möglich), obwohl dieser Mensch 1 Terrasse und 2 Balkone zur Süd- sowie Westseite hat!!!??? Wie würde ein Gericht darüber urteilen?? Haben mehrmals dieses Wesen selber darum gebeten Rücksicht zu nehmen, mehrmals auch bereits die Vermieterin. Trotzdem tut dieser Mensch was er will… macht sozusagen von seinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch. Da lache ich ja lautstark!! Das ist für mich keine Persönlichkeit mehr, sondern eher ein ignorantes Ekelpaket, das nicht arbeiten geht, nicht entlastet ist und somit zum Ende des Tages meint, er muss sich beschäftigen und seine Nachbarn ärgern, dann hat er wenigstens diese Beschäftigung. Aber wie will man sowas einem Richter erklären?? Und dieser Richter ist womöglich selber ein Raucher!?!?!? Denke ich trete dem Mieterbund bei und lasse mich da schnellstens beraten, denn je weniger ich lüften kann, umso mehr/schneller kann auch Schimmel entstehen und für dieses Problem möchte ich sicher nicht geradestehen müssen…ich glaube so weit hat die Vermieterin noch nicht gedacht.

    • Mietminderung.org
      9. Juli 2013 - 13:11 Antworten

      Hallo liebe Kommentatorin,

      schade, dass Sie so schlechte Erfahrungen mit Ihrem Nachbarn machen müssen. Dennoch danke für Ihren Kommentar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nichtraucher
    10. Juli 2013 - 17:04 Antworten

    Hallo,

    vielen Dank für die Zusammenstellung der einzelnen Urteile.

    Mich würde interessieren, ob der Schutz von Kindern/Minderjährigen sich auf die Rechtsprechung gegen Rauchen auswirkt.

    Sprich in unserem konkreten Fall:

    Wir wohnen in der 3. Etage eines Mehrfamilienhauses, pro Etage gibt es 3 Wohnungen. In der 2. Etage (also die Wohnungen direkt unter unserer) wohnen ausschliesslich Raucher (der eine mehr der andere weniger), aber Lüften ist so gut wie nie möglich (außer ab 23 uhr) wenn die Mieter schlafen?!

    Solange wir keinen Nachwuchs hatten, war mir das zwar nicht egal, aber ich habe mich geärgert, die Mieter angesprochen aber wie so oft ist nichts passiert. Nun haben wir ein 2 monate alten Säugling und da mache ich mir bezüglich des Passivrauchens noch mehr Gedanken.

    Habe ich nun die Chance, mit Hinblick auf das Kind, eine für mich positive Rechtsprechung zu fördern?

    Viele Grüße

    P.T.

    • Mietminderung.org
      10. Juli 2013 - 19:43 Antworten

      Hallo Nichtraucher,

      ob eine Chance besteht wird Ihnen leider niemand sagen können, denn jeder Urteil ist ein Einzelfall.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Sascha
      15. Juli 2013 - 16:30 Antworten

      So traurig es auch ist, Sie müssen diesen Fall wohl leider selber erst vor Gericht durchkämpfen. Momentan haben Sie die Möglichkeit zB 10% der Warmmiete zu kürzen (LG Berlin: 67 S 307/12)

      Für eigene Kinder gibt es ja die Straftatbestände der Misshandlung Schutzbefohlener oder Kindswohlgefährdung. In wie weit man dies auf Fremde Personen anwenden kann muss leider erst ein Gericht klären. Irgendjemand muss mal den Anfang und den ersten Schritt tun.
      Leider muss gesagt werden, dass sich die Gerichte mit aller Macht sträuben einen Präzedenzfall entstehen zu lassen. Viele Nichtraucher sind daher abgeschreckt ihre Rechte einzufordern.

      Man kann selber fristlos kündigen (Wohnung oder Job), weil wie schon mehrere Gerichte (auch Arbeitsgericht und Sozialgericht wegen Sperrfrist Hartz IV) ausführte, die Gesundheit vor Vertraglichen Vereinbarungen Vorrang hat (Kündigungsfristen) Da stellt sich nun automatisch die Frage, warum dies nun umgekehrt nicht für den Raucher gilt. Dies entscheidet demnächst ein Gericht in Düsseldorf.

      Das BVerfG urteilte im Übrigen auch schon mehrfach im Zusammenhang mit Raucherklagen, dass der Gesundheitsschutz ein überragendes Rechtsgut sei, dem die Persönlichkeitsrechte der Raucher und die Berufsfreiheit der Wirte bishin zu deren wirtschaftlichen Existenz nachstehen.
      Auf Deutsch bedeutet das, die Rechte der Raucher enden (wie überraschend) bei den Rechten der Nichtraucher und die Gesundheit geht vor Kasse machen.

  • Sascha
    15. Juli 2013 - 16:11 Antworten

    Die Ausführungen über die angebliche Rechtmäßigkeit des Passivrauchens sind so nicht ganz richtig. Die Gerichte sind ausdrücklich an die Grundrechte gebunden. Diese sind als unmittelbar geltendes Recht umzusetzen und Vorgabe für den Gesetzgeber.
    Im GG wird die körperliche Unversehrtheit zugesichert, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit (nicht nur die der Raucher !)
    Außerdem geht EU Recht über Länderrecht. Und auch hier sieht de EU Gesundheitscharte den bestmöglichen gesundheitsschutz vor. Selbst die Menschenrechte mit zB dem Recht auf Leben kann man hier anfügen. Jährlich sterben rund 3300 Nichtraucher an den Folgen ihrer Rauchenden Mitmenschen. Und man stelle sich mal vor, es stürben jährlich soviele Menschen am Konsum von Tomaten. Der Verkauf wäre verboten
    Es ist auch nicht logisch erklärbar, dass man außerhalb der Wohnung an verschiedenen Orten geschützt wird, in der eigenen Wohnung aber Freiwild für rauchende Nachbarn ist.
    Ebenso unlogisch, dass man zur Mietminderung berechtigt ist, aber niemand die Mittel in die Hand bekommt, diesen Mangel abzustellen.
    Auch die Unzumutbarkeit durch Belästigung von durch Ritzen eindringenden Tabakrauches aber Zumutbarkeit wenn die gleiche Belästigung beim vertragsgemäßen Gebrauch (Fenster öffnen) entsteht.
    Hier müssen die Gerichte arg in sich gehen und zu einer konsistenten Rechtsprechung, die zudem auch den geltenden Gesetzen entspricht, finden.

    • S.Bŕinken
      5. Juni 2016 - 19:00 Antworten

      Ich habe Asthma und Bronchitis seit vielen Jahren und seit vier Jahren COPD. Am Anfang fragte mich der der Neue Nachbar ob mich der Zigarettenrauch auf dem Balkon stört. Rauchen sie doch sagte ich nur stört mich nicht. Erst im Nachhinein merkte ich wie sehr mich der Zigarettenrauch auf dem Balkon störte , zumal mich der Rauch von diesen Nachbarn nur durch eine halbhoher Mauer trennt . Aber zusätzlich circa Alle 2 Stunden bis zum späten Abend durch, der Rauch aus der Hasch Zigarette, da muss ich flüchten, muss ich die Türen schließen ,ich ertrage es fast nicht mehr. Ich möchte keinen Streit aber ich weiß auch nicht was ich tun soll.

    • Robby
      1. Juni 2020 - 01:42 Antworten

      … und es sterben in Deutschland jedes Jahr ca. 120.000 Raucher am Tabakkonsum. Das ist in etwa soviel, wie die Stadt Göttingen Einwohner hat. Wieso wird eine behandlungsbedürftige Suchtkrankheit als “Freie Entfaltung der Persönlichkeit” bezeichnet?
      Ich bin auf meinem Balkon ständig dem giftigen Qualm einer Suchtkranken ausgesetzt.

  • Toleranz?!
    16. Juli 2013 - 17:45 Antworten

    Mein Gott habt Ihr Probleme.

    Eins vorweg – ich bin Nichtraucher – und kann euren Unmut dennoch nicht wirklich nachvollziehen. Es ist doch so, wenn ich an einer Straße wohne muss ich es mir gefallen lassen, dass da Autos fahren und ja die Stinken verursachen Abgase, Feinstaub und sind definitiv nicht gesundheitsfördernd – folglich müssen wir jetzt das Autofahren verbieten, da das Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit ja vor dem Recht des Einzelnen kommt sich individuell fortzubewegen.
    Mein Nachbar raucht auch, anstatt mich mit Ihm anzulegen und ihm das Rauchen auch noch in der eigenen Wohnung bzw. dem eigenen Balkon zu untersagen stelle ich einfach beim Lüften einen Ventilator ans Fenster der zuverlässig das Eindringen des Rauchs verhindert (nicht wirklich schwierig).
    Einer Bekannten, welche auch auf ihrem Balkon raucht, wurde ein Zettel an die Tür geheftet, sie solle das Rauchen auf ihrem Balkon unverzüglich einstellen, da der Rauch in die Wohnung der Mieterin darüber ziehe. Auf den freundlichen Vorschlag doch einfach den Ventilatortrick anzuwenden, da es nunmal keine andere Möglichkeit für die Bekannte gibt ihrem Laster zu fröhnen, kam die prompte Antwort “Wir sehen uns vor Gericht!”. Das Gericht wiederum versuchte in der Verhandlung einen Vergleich herbeizuführen – ohne Erfolg da die klagende Mieterin nicht kompromissbereit war und auf völlige Rauchfreiheit pochte. Die Quittung per Urteil – die Mieterin hat den Rauch zu akzeptieren da die 5 Zigaretten die meine Bekannte im Laufe eines Abends auf dem Balkon raucht zur allgemeinen Umweltbelastung gehören (…im Übrigen auch Kindergeschrei, Hundegebell, Autolärm, Abgase, Müllgestank, usw.). Die Kosten des Verfahrens gingen zu Lasten der Klägerin.
    Wer nach Toleranz schreit sollte auch tolerant sein, die eigene Einstellung zur Lebensführung ist grundsätzlich nicht die einzige und seltenst die einzig richtigte. Jeder von uns belästigt durch sein Verhalten das ein oder andere Mal seine Umwelt und erwartet von dieser Toleranz – also sollte jeder auch Verhaltenseinstellungen anderer tolerieren und ggf. im Zusammenleben nach für alle Beteiligten akzeptable Lösungen finden. Wenn dafür schon Gerichte benötigt werden kommt mir Deutschland ziemlich assozial vor. Daneben würde mich interessieren wer noch neben einem Nachbarn wohnen möchte, dem er per Gerichtsurteil sein Leben diktieren lies? Ich pflege lieber eine gemeinschaftliche als eine verstrittene Nachbarschaft – aber jeder wie er´s braucht.

    Und nicht falsch verstehen ich nehme hier weder die eine noch die andere Seite in Schutz – gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sind der Schlüssel zu einem sozialen Miteinander.

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

  • Volker
    28. August 2013 - 14:53 Antworten

    Die Definition des Begriffes “sozialadäquates Verhalten” erfordert eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Rauchen stellt keine gesellschaftliche Notwendigkeit dar. Das Gericht hat den Begriff hier falsch angewendet.
    Auch die “Konsequenz freier Willensbildung” und das Urteil führt (hier im Artikel nicht angegeben) weiter aus “in der Wohnung, dem Mittelpunkt der persönlichen Lebensgestaltung” ist bei dem Gericht ein Einseitiges Recht, das es nur den Rauchern zugesteht. Diese parteiische Auslegung grenzt an Willkür.
    Auch angeführt sei hier, dass die bestehenden und zunehmenden Rauchverbote nur deswegen Bestand haben, weil für Raucher keinerlei Rechte herleitbar sind.
    Dem Gericht ist durch unmittelbar geltendes Recht (dem GG) vorgegeben, dass die Persönlichkeitsrechte dort enden, wo sie die Rechte eines anderen einschränken. Das hat nichts mit Bewusstseinswandel zutun sondern ist unmittelbar geltendem Recht für Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Dieses Recht ist für sie bindend. Auch vorgegeben ist dem Gericht die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Und das nicht nur wenn dieses Recht erheblich missachtet wird. Diese Freiheit lässt das Gesetz dem Gericht gar nicht. Das Gericht hat diese Grundsätze hier sträflichst missachtet und jedermann bekanntes Recht gebeugt.
    Auch der BGH glänzt hier nicht durch Rechtstreue. Bei Verträgen herrscht Vertragsfreiheit und welche Einschränkungen bei Mietverträgen (Formular- oder Individualverträgen) gelten, ist im BGB aufgeführt. Ein Rauchverbot gehört mithin nicht zu den Einschränkungen und kann somit vertragswirksamer Bestandteil sein. Auch die Bezeichnung “vertragsgemäßer Gebrauch” ist hier ad absurdum geführt, wenn im Vertrag ein Rauchverbot vereinbart wurde, der Mieter sich aber nicht daran hält. Die Auffassung und Begründung des Gerichtes macht einen Mietvertrag in Gänze überflüssig, wenn darin nicht rechtskonforme Vereinbarungen gültig verabredet werden können.
    Auch eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Falschaussage bei Vertragsabschuss ist eine Farce, da gerade hier der Grundstein für späteren Ärger, Schaden und einen gestörten Hausfrieden gelegt wird.
    Mann kann es einem Mieter nicht verbieten, die Mietsache zu beschädigen, wenn er hinterher (vielleicht) dafür aufkommt, ist ganau der falsche Ansatz und greift in die Grundrechte der Eigentümer ein.
    Es ist schon gar nicht mehr mit anzusehen, wie sich die Gerichte hier abenteuerlich um geltendes Recht winden um den Status Quo, selbst gegen jede Vernunft und das allgemeine, öffentliche Interesse aufrecht zu erhalten. Immerhin ergehen die Urteile im Namen des Volkes und nicht im Namen der Raucher.

  • Genervt
    30. August 2013 - 21:35 Antworten

    Normaler Rauchgeruch geht ja noch und verfliegt auch ziemlich schnell.
    Wie sieht es denn aus, wenn man Nachbarn hat, die auf dem Balkon kiffen? Zumal der Konsum auch immer mehr wird, von ehemals gelegentlich auf fast schon täglich?! Hier wohnen auch etliche Kinder im Haus; sollen die das auch einatmen müssen? Sonst könnte ich ja auch im Zelt auf dem Hauptbahnhof wohnen, käme aufs gleiche raus – und wäre sogar kostenfrei! Besagte Leute spielen tagsüber auch gerne mal Discjockey, sprich Musikanlage nicht auf Zimmerlautstärke sondern auf “Blocklautstärke”. (und je mehr Gras desto lauter, jippi). Irgendeinen Ratschlag für mich, bzw. Aussicht auf Erfolg mit Mieterverein o.ä.?
    Danke und blumige Grüße

  • Bollmann, .Doris
    3. September 2013 - 23:03 Antworten

    Ich bin Nichtraucherin. Ich leide sehr darunter, dass unter mir auf dem Balkon geraucht wird, weil ich nicht auf den Balkon gehen kann, wann ich möchte, sondern aufpassen MUSS, wenn auf dem Balkon nicht geraucht wird. Eigentlich kann ich meinen Balkon nur in begrenzter Zeit nutzen und weiß noch nicht einmal, wann ich das kann, denn ich muss zuvor herausfinden, ob die Luft “rein” ist. Was noch schlimmer für mich ist, ist eine windstille Zeit im Sommer: habe ich einmal den Qualm in der Wohnung , gibt es kaum eine Chance, ihn aus den Zimmern zu bekommen. Das einzige Entgegenkommen der Raucher unter mir besteht darin, dass sie versprechen, ab 23:00 Uhr nicht mehr zu rauchen…. Im übrigen bin ich nicht der Meinung, dass ich in der von mir gemieteten Wohnung machen kann, was ich möchte, sondern Rücksicht nehmen muss. Qualm stinkt und Raucher merken es nicht. Sie glauben, wenn sie Duftkerzen aufstellen und Mengen von Weichspüler benutzen, gibt es keinen Gestank. Und das Gemisch von Weichspüler, Qualm und Heißer Sommerluft, die sich nicht bewegt, das ist es, das muss man erlebt haben…

    • Tilly
      8. Oktober 2013 - 17:07 Antworten

      Hallo Doris,

      mir geht es genau ich kenn den Gestank von Duftsprays und Weichspüler genau. Und meine nette Nachbarin raucht in der Wohnung nimmt aber für sich in Anspruch dauerzulüften. Es handelt sich um eine Einzimmerwohnung. Keine Chance diesem Gestank aus dem Weg zugehen. Nicht mal vor dem schlafengehen kan ich ohne Gestank lüften.

      Grüße Tilly

  • Familie Schütze
    27. September 2013 - 10:19 Antworten

    Sehr geehrter Schreiber,

    ich habe auch Verständnis für die Raucher ich war selber mal einer. Ich habe nicht in der Wohnung geraucht und deswegen kann ich es nicht verstehen das so was geduldet werden muss. Ich lebe mit 2 Kindern und meinem Mann in einer Mietwohnung 6 Parteien nur eine einzige Partei raucht und zwar die unter uns, da das Haus gegossen ist und sämtliche Räume verbunden sind auch durch die Badlüftung ist es kaum zu ertragen was wir uns eigentlich mit dem Passivrauchen angetan wird. Jetzt waren die Nachbarn 3 Wochen nicht da es war schön denn nichts hat mehr “gestunken”, nun sind sie zurück somit auch der Kettenraucher, den ersten Abend als ich heim kam habe ich sofort gerochen das im Schlafzimmer Rauch ist, da wir Nachts mit offenen Fenstern schlafen. Ich habe es nicht zu gemacht damit es wenn er schlafen geht wieder rauszieht…. naja gut…. Lüften ist nun wieder schwer denn egal wann es zieht aus der Unteren Wohnung wieder hoch. Gestern als ich nach meiner 2 Jährigen Tochter geschaut habe bin ich auch fast ausgeflippt (sie ist Allergikerin) da roch das ganze Zimmer nach Rauch (als wenn einer drin geraucht hätte) Ich habe sie dann zum Schutz ins Schlafzimmer gebracht da hatte ich das Fenster “zum Glück” zu gelassen. Sagen Sie mir muss ich mich tatsächlich mit Lüften und all den anderen dingen einschränken nur weil es Geduldet werden muss? Mir reicht es! Ich finde es abartig und finde mich Machtlos gegenüber den Kindern das ich Sie nicht mal im Schlaf (allgemein zu Hause) davor Schützen kann! Freundliche Grüße Familie Schütze

    • Mietminderung.org
      1. März 2014 - 11:16 Antworten

      Hallo Frau Schütze,

      leider können wir hier auf Mietminderung.org nur allgemeine Informationen zur Verfügung stellen. Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Dennoch danke für die Schilderung Ihrer Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Verzweifelte Mieterin
    14. Oktober 2013 - 16:16 Antworten

    Hallo,
    ich wende mich nun an Sie, da ich in all den Foren nicht wirklich konkret die Antwort finde, die ich so dringend suche. Erstmal geht es mir um meine rechtliche Lage als Mieter.

    Zur Situation:
    Ich wohne seit einem Jahr in einer 80qm Altbauwohnung mit Dielenfußboden. In dem Mietshaus wohnen 3/4 Raucher, was mich nicht weiter stören würde, wenn nicht durch den Dielenboden der Rauch in unsere Wohnung ziehen würde. Ich habe eine 1Jahr alte Tochter, die nun seit ihrer Geburt mit diesem Geruch aufwächst. Es war im Sommer nicht ganz so schlimm, weil ich meistens den Tag über das Fenster aufhabe. Bei den aktuellen Wetterverhältnisse ist dies aber nicht möglich. Unsere Gäste denken immer wir hätten geraucht, was absurd ist, da wir es ja nicht tun. Nach mehrfachem Bitten an den Vermieter kam lediglich die nette Antwort wir könnten ausziehen. Was kann man in diesem Fall machen, ohne direkt mit Anwalt zu drohen?

    Vielen Dank für die Hilfe..

  • fragender Nichtraucher
    16. November 2013 - 21:27 Antworten

    Kann ein Vermieter seine Mieter zum nichtrauchen zwingen?

    Ich würde gerne Mietminderung von meinem Vermieter verlangen, da ich ein Zimmer faktisch nicht mehr nutze. Der Rauch kommt durch den Estrich oder durch die Steckdosen in dieses Zimmer.

    Jedoch verstehe ich mich mit den Nachbarn ganz gut und will nicht, dass die wegen der schlechten Bausubstanz und mangelnden Instandhaltungsfreude meines Vermieters Ärger bekommen. Bzw. will ich deshalb nicht den Hausfrieden riskieren.

    Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten, oder würde ich in diesem Szenario auf jedenfall auch mit meinem Nachbarn aneinander geraten?

  • Tracy
    10. Januar 2014 - 00:03 Antworten

    Ich finde es sehr bedenklich, dass sich gerade beim Thema “Raucher” die Gemüter derartig erhitzen, dass keine gemeinsamen Kompromisse möglich zu sein scheinen. Natürlich stört es Nichtraucher, wenn sie den Nikotingestank riechen- aber oft würde ein empathisches Gespräch helfen für beide Seiten eine vernünftige Lösung zu finden. Wie man in den Wald hineinruft- so schallt es eben auch hinaus. Denn Raucher machen das nicht aus Absicht- sondern weil sie süchtig sind. Das wäre so, als würde man den Männern konsequent verbieten auch nur ein Stück Fleisch zu essen und Alkohol zu trinken- oder dafür bitteschön in ein weit abgelegenes Forsthaus fahren zu müssen. Die Völkerwanderung möchte ich gern sehen…. Denn- 1 kg Rindfleich benötigt immerhin 1500 Liter Wasser zur Erzeugung! Das fehlt vielen Menschen, welche auch daran sterben…. Aber das interessiert ja niemanden. Also bitte- mit mehr Freundlichkeit und mehr Verständnis kommt man weiter als wenn man ständig seinen aufgestauten Frust auf die raucher abläßt.

  • Kampfkanin
    17. März 2014 - 02:37 Antworten

    Hallo an alle Leidensgenossen!
    Habe die gleichen Probleme mit 2 Kettenrauchern unter mir (besonders stinkende russische Billigstzigaretten!!), die vor 1 1/2 Jahren eingezogen sind.
    Seitdem konnte ich meinen Balkon so gut wie gar nicht mehr nutzen (ich war knochenkrank und der Arzt empfahl mir gg. die Schmerzen Sonnen bei jeder Gelegenheit, auch im Winter! Ging aber deswegen nicht, hatte über den Winter sehr starke Schmerzen ertragen müssen, die erst jetzt wieder – nach gelegentlichen Balkonnutzungen besser geworden sind)
    Reden half (natürlich!) gar nichts, die Raucher absolut nicht kompromißfähig, habe Miete 10% gekürzt, Mediationsversuch scheiterte an Lügen der Nachbarn (sie wären Nichtraucher … lach!), dann eben Anwalt, jetzt Retourkutschen seitens der Raucher, die wir nun sammeln.
    Hoffe auf ein baldiges Gerichtsverfahren, um diese Art rechtsfreien Raum mal gesetzlich geregelt zu kriegen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof!
    Viele Raucher berufen sich noch immer auf Gerichtsurteile aus dem letzten Jahrtausend (s. Az. /…) und kapieren noch immer nicht, daß wir mittlerweile Nichtraucherschutzgesetze haben!
    Auf Kompromisse oder gar Einsicht ist bei Rauchern nicht zu hoffen – Suchtkranke denken nämlich immer nur an ihren Stoff – im Vergleich dazu sind ihnen andere Menschen und deren Bedürfnisse absolut Wumpe! Das kann man mal kurz versuchen, sollte aber im Falle der Nichtbeachtung sich nicht länger mit weiteren Versuchen aufhalten, sondern direkt weitere Schritte einleiten:
    Geruchsprotokoll (incl. der eigenen Einschränkungen!) + Zeugen benennen, Miete kürzen (muß der Vermieter nicht genehmigen!), ggf. Mediationsversuch, Anwalt nehmen (es bestehen gute Aussichten, daß der Verursacher den bezahlen muß), Fakten sammeln und ein Gerichtsverfahren einleiten.
    Schließlich werden durch Zwangsrauchen Persönlichkeitsrechte und körperliche Unversehrtheit geschädigt – und für die Durchsetzung von (Menschen-)rechten sind eben die Gerichte zuständig!

  • Matthias E.
    7. Mai 2014 - 12:38 Antworten

    Es kommt halt drauf an… Ich hab mit 13 angefangen zu rauchen und hab 25 Jahre stark geraucht, vor 2,5 Jahren aufgehört und es klappte schon beim 1. Versuch. Zum Glück hab ich keine Folgen vom Nikotin, nie Husten gehabt, Herz top, Blutdruck i.O. etc.

    Will sagen, ich hab selbst geraucht und auch gern, ich kann Raucher auch verstehen. Und das jemand in seiner Wohnung so viel raucht wie er/sie will, ist m.M. erstmal auch ok.

    Trotzdem muss man aber auch die andere Seite sehen oder zumindest die konkrete Situation. Wenn es am Tage von mir aus 10-12 mal etwas nach Rauch riecht, für mich ist das ok, weil dann mache ich eben das Fenster zu.

    Bei mir ist es aber so, ich hab seit 2 Jahren unter mir eine junge Frau (um die 20 schätze ich), die stark raucht, hustet wie ein Schlosshund (hört man sogar nachts durch die Wände) und sehr viel auf dem Balkon. Nun sind das hier 1-Zimmer Wohnungen und ich hab nicht mehrere Zimmer und 20 Fenster. Ob ich das Fenster in der Küche auf hab oder im Zimmer, wenn sie unten auf dem Balkon raucht, dann stinkt es in der kompletten Wohnung bei mir nach Rauch.

    Gut, über Herbst und Winter ist mir das fast egal, da lüfte ich mal und dann lasse ich die Fenster zu. Aber in der wärmeren Jahreszeit? So lange sie unter mir wohnt hab ich nachts nie ein Fenster auf und das dürfte nicht wirklich gesund sein.

    Das Problem ist nämlich, es wird am Tage viel geraucht und bis z.T. nachts um 2 und um 7 oder 8 geht das schon weiter. Anfangs bei offenem Fenster hatte ich es fast täglich, das ich früh um 7 oder so wach wurde, weil die komplette Wohnung wie ein Kneipe roch. Und so geht das über den Tag und bis weit in die Nacht.

    Dazu kommt noch, sie hat oft etliche Laute da und dann stehen 3-5 Leute rauchend auf dem Balkon unter mir, mitunter nachts um 1 (war schon oft).

    Letztlich lasse ich die Fenster zu, wann immer es geht. Wenn nicht, ich muss nur das Küchenfenster offen lassen, komme nach dem Einkauf oder so in die Wohnung und schon an der Wohnungstür riecht es wie in einer Kneipe.

    Im Sommer wird es in den Wohnungen hier sehr warm, mitunter hatte ich hier schon 30 Grad am Tage. Da will man natürlich viel lüften (Durchzug) und zumindest nachts das Fenster offen haben. Ja, aber dann hier mit der Konsequenz, die Wohnung stinkt ständig nach Qualm.

    Blöderweise ist das mit dem Balkon wie ein Sogwirkung. Wenn unten geraucht wird, ich hab echt Rauchschwaden auf meinem Balkon. Wenn ich Wäsche auf dem Balkon hängen hatte, die roch völlig nach Zigaretten rauch und darum lasse ich das auch sein.

    Für mich ist mein Balkon nur noch sehr eingeschränkt nutzbar und auch ich zahle mit der Miete 50% der Balkonfläche, was monatlich ca. 15 Euro sind. Für quasi nichts.

    Ganz ehrlich? Die aktuelle Lage in Deutschland sollte gründlich geändert werden. Es wird nur von Grundrecht der Raucher geredet, ihr Recht, sich in der Wohnung frei zu entfalten und dazu zählt auch rauchen.

    Aber haben die Nachbarn kein Recht, nicht durch Qualm belästigt zu werden? Muss man den Qualm ständig ertragen? Dann soll man sich halt schützen und da bleibt nur, die Fenster zu schließen, eben keine Wäsche mehr auf dem Balkon aufzuhängen etc.

    Dann hat also der Nichtraucher kein Recht auf 100% Wohnqualität, kein Recht auf eine rauchfreie Wohnung nachts bei geöffneten Fenstern etc.?

    Wenn ich das als Nichtraucher alles so hinnehme, dann muss ich mich definitiv einschränken und anpassen. Aber warum kann man das nicht auch von Rauchern verlangen? Die möchten sich 100% frei entfalten, rund um die Uhr wenn es geht und Nachbarn, die das stört, müssen da halt durch. Oder?

    Neee, also da läuft was grundlegend schief! Vermieter sollten ohne wenn und aber das Rauchen per Mietvertrag verbieten können, m.W. ist das in vielen Ländern schon lange möglich. Und wenn es erlaubt ist, aber dann zieht ein kettenrauchender Nachbar ein und es stört Nachbarn extrem, dann muss es auch im Nachhinein möglich sein, es zu verbieten oder zumindest nur zu bestimmten Zeiten zu gestatten.

    Und das alles ohne großes Trara, sondern gleich paar Gesetze schaffen, damit sich bei Streitigkeiten erst gar kein Gericht damit befassen muss, wie bisher noch.

    Die Gesundheit muss geschützt werden und damit die Leute, die nicht oder nicht mehr rauchen, aber nicht die Raucher.

    Wie anfangs gesagt, gegen paar Zigaretten am Tage unter mir hätte ich definitiv nichts, aber in dem Ausmaß und auch nachts, neee, so was muss man verbieten dürfen.

    Ich hab mir wegen dem Mist für den Sommer damit geholfen und eine mobile Klimaanlage angeschafft, die ja auch als Lüfter fungiert. Dann hab ich es wenigstens an warmen Tagen nicht so warm im Zimmer und keinen Nikotingeruch. Den Anschaffungspreis und die ca. 20-25 Euro zusätzlich Strom in den Monaten zahlt mir aber keiner.

  • Die Ausgleichende
    29. Juli 2014 - 15:49 Antworten

    Danke für alle bisherigen Kommentare, allesamt sehr informativ. Ich bin Nichtraucherin und Berufsmusikerin und habe Nachbarn, die sich selbst als Gelegenheitsraucher einschätzen, also jede Gelegenheit nutzend. Sie gifteten schon mal gegen eine Nachbarin, die ihrem Baby einen Mundschutz aufsetzte, um durch das Treppenhaus zu kommen, alles in allem überaus nette Nachbarn, die gern ihren Rechtsanwalt einschalten, auch ich bin stolze Besitzerin eines solchen Anwaltsschreibens.

    Einige meiner Kollegen haben Kabinen innerhalb der Wohnung, in denen sie üben können, über den gesetzlich vereinbarten Zeitraum hinaus. Auch ich verfüge über Schallschutz für mein Instrument. Wäre es nicht denkbar und sinnvoll, das auf das Rauchen zu übertragen? Als ich die Idee hatte Kräutertinkturen herzustellen, informierte ich mich intensiv darüber, wie ich die Kalzination der Pflanzenteile bewerkstelligen könnte. Mittels einer professionellen Dunstabzugshaube, die mit einem funktionierenden Schacht verbunden sein sollte und über gute Filter verfügt, ist das realisierbar. Das war mir alles zu aufwendig, und ich ließ von der Idee ab.

    Warum muss ein Nichtraucher eine Klimaanlage oder ähnliches benutzen, nur um Schutz vor toxischen Rauch zu haben. Die Pflichten eines Mieters schließen auch das regelmäßiges Lüften ein, schon aus hygienischen Gründen und zum Schutz der Bausubstanz. Mir erscheint es als eine doppelte Bestrafung der Nichtraucher, denn gute Klimaanlagen sind teuer.
    Es gibt genug Freizeitaktivitäten, die sehr kostenintensiv und gefährlich sind, und jeder Interessent greift da gern tief in die Tasche und geht jedes erdenkliche Risiko ein. Fazit: Wer rauchen möchte, sollte es unbedingt tun dürfen, aber mit klar geregelten Vorgaben.

  • R. Koch
    7. August 2014 - 16:43 Antworten

    Hallo,

    gibt es Urteile zu diesem Punkt, die das bestätigen? ==> “Erst dann, wenn die Belästigungen einen größeren Umfang annehmen, können die Mitmieter den Kettenraucher zu mehr Rücksichtnahme auffordern. Vor allem gilt dies, wenn ein Mieter gesundheitlich beeinträchtigt wird, weil er etwa Asthmatiker oder Allergiker ist und seine Krankheit sich durch den Rauch in der Luft verschlimmert.”

    Das würde mich sehr interessieren, ich bin nämlich auch krank und die Symptome verschlimmern sich unter dem Gestank meines rauchenden Nachbarn. Konkrete Urteile wären sehr hilfreich.

    Vielen Dank und liebe Grüße!

  • Passivrauchgeschädigter
    27. August 2014 - 16:34 Antworten

    Schon erschreckend, dass man als Nachbar so vieles hinnehmen muss…

    Ich selbst bin Asthmatiker und leide sehr unter dem Qualm meines Nachbarn unter mir. Im Mietvertrag von jedem bei uns im Haus steht auch, dass “bei Personen mit schwerer Krankheit Rücksicht zu nehmen ist”. Da ich unter Asthma leide, habe ich dies meinem Vermieter und meinem Nachbar mitgeteilt. Mein Nachbar und ich haben uns geeinigt, dass er nur am Küchenfenster in Maßen raucht.

    Jedoch wird hin und wieder auch an einer Fensterseite zu dem einen Zimmer (auf unserer Seite des Hauses befinden sich nur EInzimmerwohnungen) geraucht gegen die mündliche Vereinbarung. Rauchen zählt zwar zur „persönlichen Entfaltung“, jedoch kann es nicht sein, dass die Unversehrtheit des anderen darunter leiden muss.

    Eine Bestätigung von meinem Lungenfacharzt, dass Rücksicht zu nehmen ist, liegt bei meinem Vermieter vor. Der Vermieter hat bei mir versucht zwei Fenster abzudichten, das aber nur hilft, solange unter mir in Maßen geraucht wird. Raucht eine größere Gruppe vehement, so stinkt meine Wohnung extrem. Auch wurde schon versucht die Wohnungstüre meines Nachbarn abzudichten, dies hilft aber auch kaum. Der Passivrauch zieht in den Hausflur und verpestet regelrecht das ganze Haus. Für mich ist es ein Krampf wenn ich die Wohnung verlasse um in den Keller zu gehen oder hinab zur Haustüre um das Haus zu verlassen.

    Hinzu kommt, dass die Polizei bei meinem Nachbarn schon Drogen festgestellt hat und dem eine Anzeige droht. Was der alles qualmt riecht nicht nur nach Zigarettenqualm. Ich hatte lange den Verdacht, dass der unter mir noch anderes raucht, dieser Verdacht hat sich vor wenigen Tagen bestätigt, als die Polizei bei dem in Wohnung war und es zur Anzeige kam. Stand auch ein schöner Bericht in der Tageszeitung dazu drin.

    Wieso muss man als schon vorbelasteter Nichtraucher sowas hinnehmen? Habe dem Vermieter gesagt, dass wenn sich nix ändert, ich Mietminderung mache. Der meint nur, dass ich das lassen soll, rauchen ist hinzunehmen. Unfassbar! Umziehen kann ich leider nicht, da ich nicht die Mittel dafür habe und keine andere bezahlbare Wohnung im Umkreis finde. Ich weiß nicht mehr weiter und denke ernsthaft drüber nach auszusteigen. Mag zwar bescheuert sein, aber diese Qualen in meinen Lungenflügeln sind bald nicht mehr zu ertragen. Habe Angst, dass der nächste Asthmaanfall mein letzter sein könnte.

    • Mietminderung.org
      30. August 2014 - 09:02 Antworten

      Hallo,

      danke für Ihren Beitrag und Ihre Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manuel
    4. November 2014 - 21:50 Antworten

    Auch ich (als Raucher!) habe ein Problem mit einem Nachbarn, der das Treppenhaus mit dicken, stinkenden Zigarrn vollqualmt.

    Aber leider musste ich beim Durchlesen der Kommentare hier feststellen, dass die Admins wohl nur anfänglich auf die Probleme der Leute eingehen und Hilfe anbieten bzw. kommentieren. Wer “erst später” ein ähnliches Problem hat, hat wohl Pech gehabt. Selbst “Passivrauchgeschädigter”, der wohl wirklich inen Rat zum Thema Mietminderung brauchen könnte, wird völlig überlesen und der Kommentar des Admins ist lediglich

    Hallo,

    danke für Ihren Beitrag und Ihre Erfahrungen.

    Viele Grüße

    Dennis Hundt

    Ich verzichte auf Rat. Vielen Dank.,

    • Mietminderung.org
      6. November 2014 - 08:32 Antworten

      Hallo Manuel,

      ich versuche meinen Lesern hier so gut es geht zu helfen. Einige Leser schildern Ihre Erfahrungen, diesen danke ich dann auch gerne für den Beitrag. Wer eine Frage hat, dem helfe ich gerne mit einem Link weiter. Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf ich an dieser Stelle nicht anbieten.

      Danke für Ihren Beitrag und Ihr Verständnis.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Suse
    17. November 2014 - 01:55 Antworten

    Das Problem könnte so schnell gelöst werden, indem man Nichtraucherwohnungen und Raucherwohnungen schaffen würde.

    Ich bin Allergiker und habe allergisches Asthma. Meine Untermieterin qualmt 3 bis 4 x in der Stunde direkt unter meinen Balkon .Lüften ist nicht möglich. Sie hat eine Erdgeschosswohnung und braucht nur hinaustreten und steht im Freien und hat eine schöne große Wiese vor sich. Anstatt einfach etwas weiter zu gehen, qualmt sie direkt unter meinem Balkon. Sie hat bereits eine Verwahrung von meinen Vermieter erhalten, was nichts bringt. Jetzt werde ich die Miete mindern.

  • Thjerry
    21. Dezember 2014 - 19:04 Antworten

    Immer wieder gern gelesen, aber in der Praxis hoffnungslos naiv:
    Man sollte erst mit dem rauchenden Nachbarn reden. Lach!! Das sind Suchtkranke, deren Denken und Handeln suchtbestimmt sind – will heißen, daß von einem Abhängigen (= Gegenteil von “Freiheit”!!) keinerlei Einsicht zu erwarten ist.
    Auch wenn er wollte, hat nicht mal ein mittelstarker Raucher die Macht, sei.nen Konsum einzuschränken – er würdde ständig an Abstinenzerscheinungen leiden. Und hat daher Angst davor!

    Mit vernünftigen Argumenten oder gar Rücksichtnahmegebot brauht man einem Raucher daher gar nicht erst zu kommen – das bringt also schon mal gar nix!
    Eher im Gegenteil: Die kommen sofort mit der Schiene, man wolle ihnen persönlich was, und kapieren gar nicht, daß es nicht ums Rauchen an sich geht, sondern bur um den Anteil des Rauhes, der bei einem sel ber in der Wohnung/Lunge landet. Mehr nicht!

    Ein Gesprächsversuch mündet daher meist direkt in irgendwelchen – mehr oder weniger kriminellen – Retourkutschen seitens der Raucher. Wir sprechen hier aus Erfahrung!

    Ohne eindeutige Gesetze klappt es also nicht – genauso wie mit dem Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden!

  • Thjerry
    21. Dezember 2014 - 19:29 Antworten

    @ Die Ausgleichende

    Sehr guter Beitrag! Ich finde auch, daß hier der Verursacher des Problems zu Emissionsschutzmaßnahmen gezwungen werden sollte – und nicht die Geschädigten!!
    Dunstabzugshauben wären völlig o.k. und zumutbar, denn die Raucher haben ja (als einziger) einen “Vorteil” vom Rauchen – die komplette zugestunkene Umgebung hat dagegen ausschließlich die Nachteile!
    Nennt sich einfach “Verursacherprinzip”! Überall üblich – wieso sollte für Raucher da `ne Extrawurst gelten?

    Wäre auch schwachsinnig, wenn sämtliche Mieter um die Raucherwohnung herum sich mit Immissionsschutzanlagen etc. eindecken müßten, nur damit der Raucher weiterhin derart hemmungslos und rücksichtslos den Hausfrieden gefährden kann?
    Auch Umziehen ist eine Frechheit: Da die Ursache nicht beseitigt ist, verlagert sich das Problem dann lediglich auf die Nachmieter! Mit welchem Recht wird dies von den Opfern verlangt??
    Wenn hier einer umziehen muß, dann ja wohl der Raucher! Ist dann eben der Preis seiner Sucht –
    und er kann ja jederzeit aufhören, wenn ihm die Wohnung lieber ist – die Nachbarn können dagegen überhaupt nichts tun.
    Oft vergessen: 80% der Bevölkerung sind Nichtraucher, d.h. 20% maßen sich an, die große Mehrheit der Bevölkerung allenorts zustinken zu dürfen?? Demokratie sieht aber anders aus …!

  • Thomas Fitzner
    9. April 2015 - 11:13 Antworten

    Zum Kindergeschrei: Lärm kann ebenso krank machen, insbesondere, wenn dieser bis weit in die Nacht hineingeht.

    Menschen die früh zur Arbeit müssen, benötigen einen erholsamen Schlaf.

    Ich bin ebenso Nichtraucher, teile auch die Auffassung, die Luftverpestung, innerhalb der öffentlichen Räume eine besondere Rücksichtslosigkeit darstellt.

    In unserem Gebäude Raucht jemand nicht in der Wohnung, sondern gleich im Flur, um dann die Kippe aus dem 3. Stock in dem Vorgarten zu werfen! Manchmal fehlt es an etwas…

    M.E. müssen Kinder sich nicht nachts um 3 Uhr frei entfalten sondern auch grenzen kennen lernen und Erwachsene sollte Ihre eigenen Verhaltensweisen zeitweise selbst Prüfen, um diese ggf. zu ändern.

  • Thomas Fitzner
    16. März 2016 - 10:39 Antworten

    Es geht noch drastischer, als Sozialpädagoge wurde ich auf einen Missstand einer Klinik hingewiesen, hier sind Patienten in einer geschossenen Abteilung “Psychiatrie” wegen unterschiedlicher Probleme untergebracht. Viele Frauen, Männer allesamt Nichtraucher klagten über extrem verrauchte geschlossene Klinikstationen. In Anbetracht dieser Mitteilungen der Patienten, war ich gehalten, diese Angaben persönlich zu Prüfen. Im Rahmen einiger Patientenbesuche konnte ich mich von den Angaben überzeugen.
    Ergebnis: Es stank zeitweise wie in einer Raucherkneipe! Starkraucher, qualmten munter vor sich her, in den Fluren, Aufenthaltsräumen, selbst im Stationszimmer wo diverse Medikamenteneinlagerungen waren.
    Meine Anfrage beim Gesundheitsamt ergab, dass die verantwortlichen Ärzte, aus Medizinischer Abwägung heraus das Rauchen auf dieser Station innerhalb eines Raucherraumes innerhalb der Station erlaubten! Dabei wurden die Zigaretten im Stationszimmer von den Pflegern angezündet, da aus Sicherheitsgründen niemand ein Feuerzeug besitzen darf, um dann mit der Glimmstängel durch die Klinikflure in die Raucherecke zu wandern. Manchmal setzten sich Pfleger solidarisch dazu. Eine weitere Eskalation ist mir dann noch zu Ohren gekommen, dass in der Vergangenheit die Klinik dem Patienten sogar noch eine “pädagogische Tabakhilfe” gewährt hat, d.h. ,der Tabak wurde für mittellose Starkraucher kostenneutral ausgegeben! Dies findet heute wohl nicht mehr statt, diesen Teil hat die Seelsorge der Klinik übernommen! Hier wissen die Patienten, dass sie in unregelmäßigen Abständen ihren Zigarettenkonsum kostenneutral befriedigen können. Im Klartext, die Kirchen evangelisch/katholisch erwerben Tabakprodukte von Spendengeldern, um sie an süchtigen Menschen kostenlos auszugeben. (Fällt dies unter Seelsorge, nächsten Liebe???)
    Ich war mehrfach über diese Politik erstaunt! Nichtraucher müssen dies akzeptieren, können nicht einmal weg! Gesundheitskassen und das Zuständige Ministerium sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.

  • Jalmares
    18. März 2016 - 13:55 Antworten

    Wenn der Nikotingestank vom Nachbarn in die eigene Whg. kommt ist aus mit Lustig. Man muss bedenken das man auf den Flur seine Gardrobe hat und ich glaube es kommt nicht gut wenn die Klamotten nach Raucher stinken obwohl man selbst nicht raucht. Es sind ja nicht nur Jacke und Schal die Stinken, die Polster alles nimmt den üblen Geruch an. Ich frage mich jetzt ob man den nachbarn nicht auf Schadensersatz verklagen könnte, Reinigung und eventuell erneuern. Mein Vermieter hab ich angeschrieben bezüglich des Nikotingestank, mal schaun was bei raus kommt. Es standen sogar schon Polizei vor meiner Tür, ob ich Cannabis in der Whg anbaun würde. Wenn es schon so weit ist dann muss der Vermieter doch was unternehmen, bei bestätigung auf Drogen sogar Kündigung.

  • tracy
    6. Juni 2016 - 12:33 Antworten

    Selbst bei E-Zigaretten ohne Nikotin werden solche Konsumenten ja heute bereits beschuldigt Nichtraucher zu gefährden. Es scheint wohl eher auch ein “Kopfproblem” von Nichtrauchern zu sein- alles an Rauch was man sehen kann ist schlimm- die tatsächlich krankmachenden Abgasausstöße der LKW’s, PKW’s und insbesondere der Luxuskreuzer sieht man ja nicht überall- aber diese sind es, welche Asthma, Bronchitis usw. an erster Stelle auslösen. Denn diese Partikel sind so klein, dass sie Tag für Tag mit jedem Atemzug in der Lunge landen. Aber dann sollten bitte auch jegliche Art von Kraftfahrzeugen in allen Städten verboten werden und die Menschen eben auf andere Verkehrsmittel umsteigen, welche elektrisch betrieben werden. Erst wenn es nur noch Elektrofahrzeuge gibt, und Kreuzfahrtschiffe gesetzlich verpflichtet werden Filter einzubauen, kann man darüber forschen ob Lungenerkrankungen tatsächlich durch sehr seltenes Passivrauchen entsteht.

    • GMoney
      3. Dezember 2016 - 18:26 Antworten

      Eine wunderbare Logik. Das kannst Du bitte meinem kettenrauchenden Großvater erklären, der mit 56 an Lungenkrebs gestorben ist, oder seiner nichtrauchenden Frau, die zehn Jahre später ebenfalls an Lungenkrebs gestorben ist. Oder vielleicht der nichtrauchenden Dame in der 2. Etage meines Wohnhauses, die 30 Jahre lang über Kettenrauchern gelebt hat, und letztes Jahr an Lungenkrebs gestorben ist.

      Alles natürlich wegen der Abgasausstöße, vor allem hier auf dem Land.

    • Sonja
      2. März 2017 - 23:54 Antworten

      Seltenes Passivrauchen??? Ja ja, klar! Ich bekomme jeden(!) Tag den massiven Zigarillo-Gestank meines kettenrauchenden Nachbars in die Wohnung, sobald ich versuche zu lüften! Aber natürlich tue ich nur ganz ganz selten, nämlich jeden Tag ungewollt(!) in(!) meiner Wohnung durch einen anderen Kettenraucher unter mir ausgelöst, passiv rauchen, weil es mir an keinem einzigen Tag möglich ist, mit ausschließlich frischer Luft zu lüften!
      Wie ich solche Kommentare und Ausreden hasse, die da mit Abgasen etc. daher kommen!
      Und selbst wenn es nicht gesundheitsschädlich wäre, ist das noch lange kein Grund solch einen Unsinn daher zu schreiben wie “Kopfsache”! Oder wolle SIE irgendeinen Gestank in Ihre Wohnung bekommen und einatmen, der nichts mit frischer Luft zu tun hat und nicht gesundheitsschädlich ist, sobald Sie Ihre Wohnung lüften??!! Nein, das wollen Sie auch nicht?! Dann überlegen Sie sich doch bitte mal, was Sie schreiben!! Denn es geht hier nicht nur um Gesundheitsschädigungen, sondern um einen Gestank, den man ganz einfach und leicht verständlich nicht in seine Wohnung bekommen will!!

  • Edmund
    16. Juni 2017 - 10:40 Antworten

    Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 10.08.2012, Aktenzeichen 23 C 619/10:
    12 % Mietminderung wegen Eindringens von Zigarettenrauch aus der darunterliegenden Wohnung wegen bezeugter und von einem Sachverständigen festgestellter baulicher Mängel.

  • Kalusche Erika
    10. September 2021 - 03:48 Antworten

    Ich bin ebenfalls bereits geschädigte Passivraucherin. Nachbar raucht über Stunden hinweg 6 Zigaretten in der Stunde. Die anderen 6 Raucher mit diversen Personenbesuchen ebenfalls ca. 10 Schachteln pro Tag. Habe inzwischen allergisches Astma, eine Multikemikalienallergie, Neurodermitis, chronische Hustenanfälle, Herzrasen. Eine Rücksprache mit meinem Nachbarn ergab, dass er sagte, ich sei kopfgestört, bilde mir alles nur ein, sollte selbst rauchen, dann würde es mir besser gehen. Er zahlt für seine Wohnung, deshalb kann er machen was er will. Auch nachts wäschetrocknen, morgens um 4 Uhr kochen usw. Haben uns mit ein paar Passivrauchern an den Wohnungsvermeter gewandt, ohne Erfolg. Habe jetzt in allen Zimmern Luftreiniger und Ventilatoren im Daurbetrieb und beim Duschen eine Atemschutzmaske auf.
    Eine andere rauchende Nachbarin empfahl mir, sauerstoff-Flaschen zu kaufen und zu inhalieren. Womit soll ich das alles nur noch bezahlen?

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