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Mietminderung: Renovierungsarbeiten in Nachbarwohnung

Renovierungsarbeiten und Bauarbeiten in der Nachbarwohnung sind grundsätzlich als Mangel zu bewerten, wenn der Mietgebrauch durch Lärm und Schmutz erheblich und über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt wird.

Ebenso grundsätzlich muss es ein Mieter als sozial üblich und normal akzeptieren, wenn und dass in jeder Wohnung früher oder später Renovierungsarbeiten anfallen. Auch in der eigenen Wohnung können einmal Bauarbeiten anfallen. Wer dann als Mieter erwartet, dass der Mieter in der Nachbarwohnung Lärm und Schmutz ertragen muss, sollte das gleiche Recht dem Nachbar zugestehen, der seine Wohnung renoviert.

Rücksichtnahme und Toleranz erleichtern die Situation

Gerade im Mietrecht und im Mietminderungsrecht gilt der Grundsatz der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme. Das Zauberwort heißt aber auch Toleranz. Nur wer beide Grundsätze berücksichtigt, kommt zu einer angemessenen Einschätzung der Situation. Vor allem: Irgendwann gehen Bauarbeiten auch mal zu Ende. Natürlich gibt es Grenzen.

Allgemein ist es so, dass ein Mieter ortsübliche und in ihrer Dauer überschaubare Bauarbeiten meist wird akzeptieren müssen. Erst wenn diese im Einzelfall eine gewisse Grenze überschreiten, wird es den Mieter nicht mehr zuzumuten sein, Lärm, Schmutz und optische Beeinträchtigungen zu ertragen.

Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Vermieter selbst keinen Einfluss auf die Renovierungsarbeiten in der Nachbarwohnung hat. Maßgebend ist allein, dass er nicht in der Lage ist, den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung zu gewährleisten und der Mieter Miete zahlt, für die er keine angemessene Gegenleistung erhält.

Jeder empfindet Lärm anders

Unberücksichtigt bleibt, ob ein bestimmter Mieter unter den Beeinträchtigung besonders zu leiden hat. Maßgebend ist das Empfinden eines objektiv denkenden Durchschnittsmenschen, der die Sachlage vernünftig bewertet.

Auf die Umstände kommt es an

Eine Mietminderung setzt erhebliche Beeinträchtigungen voraus. Gelegentliches Hämmern oder Bohren gehört zum Mieteralltag und ist lebensimmanent. Hämmert der Nachbar nur sonntags oder nur nachts, ist die Beeinträchtigung anders wahrnehmbar, als wenn er in der Woche tagsüber arbeitet. Wo die Grenze zur Zumutbarkeit verläuft, richtet sich nach den Umständen im Einzelfall. Pauschale Vorgaben gibt es nicht.

Zwei Beispielsfälle

In einem Fall des Landgerichts Berlin durfte sich ein Nachbar beim Ausbau des Dachgeschosses durch Kreissägearbeiten, Stemmarbeiten und lautes Bohren gestört fühlen und erhielt 10 % Mietminderung zugesprochen. Die Verschmutzung des Treppenhauses wurde mit 2 % bewertet. (LG Berlin Urt.v. 12.04.1994, 63 S 439/93).

In einem Fall des Landgerichts Hamburg wurden sogar 80 % Mietminderung für angemessen erachtet. Hintergrund war, dass die Wohnung des Mieters direkt unter der Dachgeschosswohnung lag, in der derart intensive Bauarbeiten erfolgten, dass der Aufenthalt in der darunter liegenden Wohnung des Mieters nahezu unmöglich war. Der Einwand des Nachbarn, die Arbeiten seien nicht immer so laut, war unerheblich, da der Mieter nicht wissen konnte, wann laute oder leise Arbeiten anstanden. Außerdem drang intensiver Gestank und Staub durch den Lüftungsschacht ein. Es gab Einbrüche durch Regenwasser sowie Hitzestau infolge der Abdeckung durch Plastikplanen (LG Hamburg Urt.v. 11.01.1996, 307 S 135/95).

Mieter sollte die Situation dokumentieren

Da der Mieter beweispflichtig ist, sollte er ein Bautagebuch führen und dort alle Beeinträchtigungen eintragen. Informativ sind die genaue Örtlichkeit, Datum, Beginn und Ende der Störungen, Art der Arbeit (Bohren, Baggern, Hämmern, Schleifen) und Intensität der Störungen.

Im Idealfall macht der Mieter Tonaufnahmen oder lässt ein Lärmgutachten erstellen. Hilfreich sind auch Aussagen von Zeugen sowie der Umstand, dass sich alle oder mehrere Mieter des Hauses beschweren und möglichst übereinstimmende Feststellungen treffen.

Keine Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen des Nachbarn


Die Mietrechtsreform zum 1.5.2013 verpflichtet den Mieter, Modernisierungsmaßnahmen seines Vermieters für die Dauer von 3 Monaten zu dulden. In diesem Zeitraum besteht kein Minderungsrecht. Im Verhältnis zum Nachbarn, der seine Wohnung modernisiert und renoviert, gilt diese Vorschrift allerdings nicht. Hier bleibt der Mieter im Verhältnis zum Vermieter minderungsberechtigt.

50 Antworten auf "Mietminderung: Renovierungsarbeiten in Nachbarwohnung"

  • Frank Becher
    16. Dezember 2013 - 17:40 Antworten

    Sehr geehrte Damen u.Herren,
    ich wohne im 4. OG, unter mir wird privat eine Wohnung ausgebaut. Von Morgens 08:00 bis ca. 20:00 Uhr läuft ein Stromaggregat und die Fußböden werden geschliefen. Dieser Zustand ist unerträglich. Was kann ich machen?
    Vielen Dank
    Frank Becher

    • Mietminderung.org
      17. Dezember 2013 - 08:35 Antworten

      Hallo Frank,

      ich Kann Sie hier leider nur auf die Ausführungen in dem Artikel verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lena
    4. Februar 2014 - 12:28 Antworten

    Hallo!
    Können Sie mir sagen, wie es ist, wenn MEIN Vermieter eine über mir liegende Wohnung sanieren lässt? Gilt dann auch die 3-montägige Duldungspflicht, auch wenn meine eigene Wohnung bzw. gemeinschaftliche Räume nicht modernisiert werden?
    Vielen Dank!

  • Björn Stelte
    28. Januar 2015 - 18:03 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte Sie um eine konkrete Hilfestellung. Seit Mitte Dez.´14 wird die unter mir liegende Wohnung im Erdgeschoss umfassend renoviert. Eine energetische Sanierung liegt nicht vor, da die Aussenwände unverändert bleiben, viel mehr das komplette Bad und die Küche ausgetauscht wurden. Dazu wurden Wände herausgebrochen. Weiter wurden die Heizungskörper ausgetauscht und alle Wände neu gestrichen. In diesen Tagen ist der Fussboden an der Reihe und wird komplett abgeschliffen. Dazu kommt, dass sich die ausländ. Arbeiter lautstark unterhalten, um nicht zu sagen, streiten und im Treppenhaus geraucht wird.
    Daher meine Frage: Ist diese Lärmbelästigung zumutbar oder stellt sie einen Mietminderungsgrund dar?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Beste Grüße
    Björn Stelte

    • Mietminderung.org
      30. Januar 2015 - 14:14 Antworten

      Hallo Björn,

      Bauarbeiten (Lärmbelästigungen) in der Nachbarwohnung (oder wo auch immer) sind durchaus ein klassischer Grund für eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michaela Liebsch
    25. April 2015 - 10:26 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    nachdem ich Ihren Artikel gelesen habe bin ich mir über einige rechtliche Richtlinien schon mehr im Klaren- danke schon mal!
    Nun besteht bei uns derzeit folgende Situation: ich wohne zur Miete in einem 8-Parteien-Haus, welches zur linken und zur rechten Seite direkt an die Nachbarhäuser anschließt. Ich wohne im vierten Stock, links. Das Dachgeschoss des links unmittelbar anschließenden Nachbarhauses wird derzeit ausgebaut, inkl kompletter Dachsanierung. Bereits Ende 2014 wurde mit den Bauarbeiten über einen Zeitraum von 2-3 Wochen begonnen, vorletzte Woche wurde mit den Bauarbeiten fortgefahren und diese sollen 6-8 Wochen dauern.
    Die Bauarbeiten dauern Montags bis einschließlich Samstags von 8 bis 16 Uhr- was natürlich im rechtlich korrekten Bereich liegt. Aber ist es tatsächlich zumutbarer dass ich dabei permanent (!) einem Lärmpegel ausgesetzt bin, der meine sämtlichen Möbel erzittern und vermuten lässt dass meine Wände eingerissen werden? Die Bauarbeiten (Wände rausreißen, Dach abtragen, …) finden effektiv direkt neben meiner Wohnung statt.
    Zusätzlich besteht das Problem dass ich nachts arbeite und immer erst um 5 Uhr Zuhause bin- ergo in dieser Zeit schlafen müsste.

    Habe ich einen Anspruch auf eine Mietminderung für diesen Zeitraum oder gilt dieser auch in meinem Fall erst nach 3 Monaten?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Mit freundlichen Grüßen
    Michaela Liebsch

    • Mietminderung.org
      26. April 2015 - 09:45 Antworten

      Hallo Michaela,

      ich möchte Ihnen mit einigen Links helfen: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss (möglicherweise hätten Sie mit dem Ausbau rechenn müssen?).

      In meinen Augen handelt es sich nicht um eine energetische Sanierung: Mietminderung bei energetischer Sanierung.

      Hier noch ein Link: Mietminderung: Dachgeschossausbau macht Lärm und Dreck. Und zum Abschluss: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend

      Ich denke so kommen Sie weiter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Michaela Liebsch
        30. April 2015 - 10:14 Antworten

        Vielen herzlichen Dank dir für die schnelle Antwort, Dennis!
        Tatsächlich wurden weder ich, noch die Bewohner des Nachbargebäudes, in welchem das Dachgeschoss ausgebaut wird, im Vorhinein über den Ausbau in Kenntnis gesetzt. Bei meinem Einzug im letzten Jahr waren diese Bauarbeiten leider auch noch nicht abzusehen- sonst hätte ich mir womöglich noch mal überlegt ob ich in meine jetzige Wohnung einziehen soll.

        Wie dem auch sei, vermutlich bleibt mir nichts anderes übrig als den Baulärm auszusitzen. Ganz gleich wie dieser meine Lebensqualität einschränkt.

        Viele liebe Grüße und danke nochmals!
        Michaela

    • Monika Wührmann
      24. Februar 2023 - 14:28 Antworten

      Hallo,ich hätte auch mal eine Frage, ist es hinzunehmen das mein Nachbar im reihenhaus fast jeden Tag ausser Sonntags hämmert und bohrt, er will alles alleine renovieren und das geht schon ein 3/4 Jahr so und es wird bestimmt noch einige Monate dauern,

      • Mietminderung.org
        24. Februar 2023 - 14:52 Antworten

        Hallo Monika,

        leider können Bauarbeit auch länger dauern. Niemand kann Ihnen Nachbarn zwingen einen Handwerker zu beauftragen, damit es schnelle geht.

        Sie müssen prüfen, um Sie gegenüber Ihrem Vermieter einen Mietminderungsanspruch haben.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Moni
    22. Dezember 2015 - 12:02 Antworten

    Hallo,

    könnte mir jemanden bitte ein Tipp geben? Die Wohung unten drunter wird von meinem Vermieter kernsaniert, dabei dauert ein Lärm, verursacht von Stemmarbeiten, Bohren und hämmern, den ganzen Tag an (7 bis 20:00h). Ich wurde nicht in kenntnis gesetzt, dass die Baurbeiten gestartet werden und ich weiss auch nicht wie lange diese andauaern werden.

    Meine Frage: hätte ich ein recht auf eine Mietminderung und wie soll ich das am besten angehen?

    Vielen Dank :)

  • gerd Schäfer
    7. September 2016 - 20:04 Antworten

    In der Wohnung über uns kam es vor 4 Wochen zu einem Rohrbruch. Dadurch, dass ziemlich viel Wasser in die besagte Wohnung floss, mussten 2 Wochen lang mehrere Entfeuchtungsgeräte laufen. Die Geräte liefen 24 Stunden am Tag. Zur Nachtzeit war das “Brummen” sehr störend. In einem unserer Zimmer stand auch für eine Woche ein solches Gerät, da an einer Stelle die Decke etwas feucht war. Dieses gerät schalteten wir aber nachts aus, damit mein Sohn in diesem Zimmer auch schlafen konnte. Nun meine Frage, ist hier eine Mietminderung möglich? Es handelt sich hier um einen Versicherungsschaden.

  • gerhard k.
    15. September 2016 - 14:45 Antworten

    Meine Nachbarwohnung hat den Eigentümer gewechselt, der diese seit 10 Wochen in Eigenhilfe nach Feierabend jeweils von 16.00 bis 20.00 Uhr “renoviert”. Nach 2 Wochen kontinuierlichen Baulärms, hauptsächlich Bohrarbeiten für Steckdose und Elektroleitungen mit ohrenbetäubendem Lärm, sagte mir der Nachbar, dass in wenigen Tagen die lärmintensiven Arbeiten beendet würden. Danach fuhr er erst mal 3 Wochen in Urlaub. Das Ganze zieht sich in die Länge, weil nach seinen Aussagen auch immer wieder eigene handwerkliche Fehler mit Bohrer und Hammer korrigiert werden müssten. Seit 4 Tagen ist es wieder besonders schlimm. Der Bohrer dröhnt nach Auskunft anderer Nachbarn bis in die Sphäre der Wohnungen drei Etagen darüber. Mein Blutdruck steigt, meine Herzfrequenz ebenso und meine Wut.

    Zuletzt wurde die Wohnung vom Voreigentümer über 6 Monate kernsaniert, mit ähnlicher Belästigung an den Wochenenden. Der neue Eigentümer (ich bin nebenan Mieter) hat alles wieder entfernt. Meine Phantasie reicht nicht aus, um mir vorzustellen, was da über 10 Wochen hinweg alles mit “schwerem Gerät” angestellt wird. Allein in der Küche habe ich 30 neue Steckdosenlöcher gezählt.

    Eine Mietminderung beendet leider nicht den Lärm.

    • Mietminderung.org
      16. September 2016 - 07:36 Antworten

      Hallo Gerhard,

      danke für Ihren Kommentar. Sie haben Recht, eine Mietminderung ist keine Lösung für den Lärm.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ramona
    29. Oktober 2016 - 14:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    die Wohnung neben mir im 1.OG wird seit Mitte September renoviert, da die Vermieterin selbst dort einziehen möchte. Es wurden bereits die Decken rausgemacht, Fliesen raus gebohrt/gehämmert, das Bad komplett rausgemacht, Wände eingerissen – also ständiges bohren, hämmern, dumpfes schlagen usw.. Im Flur herrscht tagsüber täglich Baudreck und Staub (abends wird dann wenigstens der Staub abgesaugt oder gekehrt). Das alles von morgens 7.30 oder 8. 00 bis abends 18.30 Uhr. Mo-Sa.
    Wenn demnächst die Abrissarbeiten beendet sind (keine Außenmauern, nur innen!), wird es ruhiger werden. So die Vermieterin.
    Kann man dbzgl. eine Mietminderung vereinbaren?
    mfg Ramona

  • A. Montana
    29. November 2016 - 19:00 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt.

    Die Wohnung unter uns wurde im August nach Ankündigung über drei Wochen vom Vermieter kernsaniert, inkl. Wanddurchbrüchen. Montags bis Samstags von 8:00 bis 17:00.
    Ich habe der Hausverwaltung im November mitgeteilt, die Miete für den genannten Zeitraum um 20% zu mindern und im Dezember entsprechend weniger zu zahlen.
    Ich bekam die Antwort, eine pauschale Erklärung, daß Baumaßnahmen stattfanden, sei nicht ausreichend,
    ich solle ein Lärmprotokoll senden.
    Leider habe ich den Baulärm nicht protokolliert und fürchte, ein nachträglich angefertigtes, auf Erinnerung basierendes Protokoll wird einer Überprüfung nicht standhalten.
    Dazu zwei Fragen:
    1. Bin ich in diesem Fall berechtigt, die Miete zu mindern?
    2. Ist ein Lärmprotokoll tatsächlich erforderlich?

    MfG A.Montana

    • Mietminderung.org
      30. November 2016 - 16:24 Antworten

      Hallo A. Montana,

      ich würde mich als erstes Fragen, ob Sie das Thema aus dem August wirklich jetzt im November noch aufwärmen wollen. Mehr zum Lärmprotokoll erfahren Sie hier.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J. Groschupp
    9. Februar 2017 - 17:20 Antworten

    Frage. Seit dem 01.02.2017 wird die Wohnung direkt über meiner Wohnung grundsaniert, für den nächsten Mieter. Es wurde tagelang ein unerträglicher Lärm mit dem zerschlagen alter Einbaumöbel, entfernen des Bodenbelages u.a. verursacht. Nun werden aktuell die Küche, Bad und Toilette saniert. Alle Fliesen abgeschlagen u.a.! Gleichzeitig wird gebohrt, gehämmert und geschliffen. Man versteht sein eigenes Wort nicht mehr in unserer Wohnung. Wie mir die Arbeiter heute auf Nachfrage mitteilten, werden sich die Baumassnahmen und vorallem der Lärm noch dadurch erhöhen, das mit Bohrhämmern die Wände aufgestemmt werden müssen, da auch sämtliche Stromleitungen aus den Wänden entfernt und durch neue Leitungen ersetzt werden. Die Arbeiten werden noch etliche Wochen fortdauern, von Morgens bis in den späten Nachmittag.
    Auch andere ältere Mitmieter in unserem 20 Parteien Mehrfamilienhaus, fühlen sich sehr “belästigt” durch den ständigen Baulärm. Zumal wir befürchten, dass danach gleich noch 2 weitere Wohnungen ebenso grundsaniert werden.
    Kann ich hier eine Mietminderung geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe?

    • Mietminderung.org
      10. Februar 2017 - 10:39 Antworten

      Hallo J. Groschupp,

      Ihre erste Frage wird in dem Artikel oben beantwortet. Bei der Höhe sollten Sie sich sich von bestehender Rechtsprechung leiten lassen. Wenn Sie alleine nicht weiter kommen, würde ich mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel Schulz
    2. März 2017 - 17:24 Antworten

    Hallo zusammen.

    In meiner Wohnsiedlung hat der ehemalige Besitzer, welcher eine Wohngemeinschaft hatte, jetzt alle seine Wohnungen an Einzelpersonen verkauft.

    Gefühlt saniert jeder von den “Neuankömmlingen” mit einer Entkernung und Neuaufbau der gesamten Wohnung.

    Da meine Wohnung auch verkauft wurde und ich jetzt einen neuen Vermieter habe ist mir die Rechtslage unklar.

    Über mir die Wohnung wurde auch verkauft. Der neue Besitzer fing an die Wohnung über mehrere Monate zu “zerlegen”. Nach fast 6 Monaten war der Käufer pleite und musste das Projekt aufgeben. Jetzt ist ein neuer Besitzer am Start und hat einen einsamen Polen in die “Ruine” einquartiert. Dieser “lebt” dort jetzt seit 3 Monaten und hämmert, bohrt, meißelt was das Zeug hält. Jetzt sind es schon 9 Monate aber 2 Besitzer. Über der “wiederverkauften” Wohnung wurde jetzt noch eine Wohnung verkauft und im anliegenden Nebengebäude (welches aus einem Guss ist) diese sanieren jetzt auch fleißig. Und keiner von den aktuell im Gebäude tätigen ist auch der Besitzer oder gar mitarbeiter einer Baufirma. In jeder Wohnung haust jetzt eine Person die sich als Handwerker ausgibt aber keine Firma vorweisen kann.

    Was kann ich jetzt machen? Wenn kann ich denn jetzt wegen einer Minderung ansprechen?

    Ich flippe hier völlig aus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel Schulz

    • Mietminderung.org
      2. März 2017 - 21:32 Antworten

      Hallo Daniel,

      bei einer Mietminderung ist immer Ihre Vermieter (=Vertragspartner) Ihr Ansprechpartner.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katharina Dörr
    5. April 2017 - 09:42 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir sind im Sommer 2015 in ein Mehrfamilienhaus eingezogen, das zu diesem Zeitpunkt im Anfangsstadium einer teilweise energetischen Sanierung mit zusätzlichem Anbau eines Aufzugs, Anbau von Balkonen usw. stand. Bei Wohnungsbesichtigung im Frühjahr 2015 wurde uns zugesagt, dass die Arbeiten Ende 2015 abgeschlossen seien. Da wir Monate lang keinen Balkon nutzen konnten, die Fenster waren mit einem Sperrbrett verrammelt, da kein Geländer da war, haben wir die Miete um 10% gemindert. Die Bauarbeiten dauern Stand heute nach wie vor an. Der Aufzug steht mittlerweile, die Zugänge zum Haus sind noch nicht vorhanden. Außerdem wurden bisher weder Treppenhaus saniert noch wurden Haustür oder Klingel- und Briefkastenanlage ausgetauscht. Den Erfahrungen nach zu urteilen werden sich die Arbeiten mindestens noch in den Sommer ziehen, damit wird auch der überarbeitete Renovierungsplan um ein Jahr überschritten. Nichtsdestotrotz wird in unregelmäßigen Abständen gearbeitet, sowohl an den Zugängen zum außenliegenden Aufzug (hierzu mussten Wände im Treppenhaus durchbrochen werden, als auch an der Elektrik (Wände werden aufgeschlagen, um Kabel zu verlegen, Sprechanlagen werden getauscht). Dies ist dann mit Lärm, vor allem aber Staub und Dreck verbunden, da im Anschluss an die Arbeiten nicht gereinigt wird. Dies führt dann wieder zu einem erhöhten Reinigungsaufwand für die Mieter, wenn man nicht permanent durch ein verstaubtes schmutziges Treppenhaus laufen möchte. Zudem steht vor dem Badfenster seit über einem halben Jahr ein Gerüst, da hierüber der Zugang zu den Aufzugsbrücke gewährleistet wird. Hin und wieder muss die Stromzufuhr stundenlang abgestellt werden oder die Wasserversorgung und vor dem Haus stapelt sich Bauschutt, Müll, Baumaterial. Besteht Grund für eine weitere Mietminderung über die 10% hinaus, die wir ohnehin schon mindern?

    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    Freundliche Grüße
    Katharina Dörr

    • Mietminderung.org
      7. April 2017 - 15:05 Antworten

      Hallo Katharina,

      aus der Entfernung kann ich die Höhe der Mietminderung schlecht einschätzen. Sie müssen Mangel für Mangel durchgehen, bewerten, mit Urteilen vergleichen und dann eine angemessene Mietminderung ableiten. Anders geht es leider nicht.

      Um bitte dran denken: Eine Mietminderung geht immer von der Warmmiete aus.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tobias Greis
    8. Mai 2017 - 13:46 Antworten

    Hi Dennis,
    Ich wohne jetzt seit gut 4 Jahren in meiner Wohnung im Erdgeschoss, diese wurde wohl als erstes saniert. Als ich eingezogen bin fing der Vermieter an die Wohnung über mir zu renovieren. Als das fertig war, war die Wohnung links von mir dran, jetzt die Wohnung rechts mir an der Reihe… Alles ohne Vorankündigung, zwischendurch war auch Pause 1-2 Monate, aber das ist unerträglich.
    Als die Wohnung über mir renoviert wurde, gab es auch einen Wasserschaden, den ich, weil ich die Woche über nicht daheim war, erst ein paar Tage später bemerkt hatte. Ich hab natürlich meinen Vermieter sofort verständigt aber der meinte es wäre nicht so schlimm (Wasser unterm Laminat, in meinem Sofa usw.). Mittlerweile bin ich mit meinen nerven am Ende und heute morgen ist es fast eskaliert. Was kannst du mir empfehlen? Wie sollte ich vorgehen und kann ih überhaupt irgendwas machen?

    Gruß Tobi

  • Sven schönfeld
    10. September 2017 - 18:38 Antworten

    Mein Vermieter läßt die Fassade streichen, wie lange dürfen meine fenster zugeklebt bleiben da ich ja mal lüften muss.

  • Diana Dehn
    22. Januar 2018 - 15:01 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    in Ihrem Artikel heißt es:

    Mieter sollte die Situation dokumentieren

    Da der Vermieter beweispflichtig ist, sollte er ein Bautagebuch führen und dort alle Beeinträchtigungen eintragen. Informativ sind die genaue Örtlichkeit, Datum, Beginn und Ende der Störungen, Art der Arbeit (Bohren, Baggern, Hämmern, Schleifen) und Intensität der Störungen.

    Sollte es nicht anstatt Vermieter eher der Mieter heißen? Also der Mieter ist beweispflichtig?

    Viele Grüße
    D. Dehn

    • Mietminderung.org
      22. Januar 2018 - 16:35 Antworten

      Hallo Diana,

      danke für den Hinweis, ich habe den Fehler im Artikel korrigiert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alex Fedosseev
    17. Mai 2018 - 10:28 Antworten

    Hallo! Ich hab ein richtig dickes Problem. In der 2-te Oktoberhälfte hatte ich Urlaub. Da haben bei mir im Hause in den Nachbarswohnungen renovierungs- und umbauarbeiten begonnen. Erst auf der 1-te Etage. In 1-te Januarhälfte hatte wieder mal Urlaub. Da hat der Vermieter angefangen dasselbe Arbeiten auf der 2-ten Etage durchzuführen. Jetzt, im Mai, habe ich wieder mal Urlaub, und habe auch Besuch aus Ausland. Bei dem Vermieter heißt es: „Renovierungsarbeiten im Treppenhaus“… Bei mir in der Wohnung will der Vermieter den Kachelboden(über 40 J.a.) verlegen nur, wenn ich selber auf ein Teil der Kosten übernehme, aber im Haus krach zu machen, das ist kein Problem… Ich habe jetzt satt von dem Krach… Das läuft mittlerweile zwar Schrittweise, aber immer hin seit Oktober(2017) letzten Jahres ist es eine Katastrophe, und wir schreiben schon Mai 2018…

  • Julia Beer
    12. Juli 2018 - 11:46 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    in meiner Nachbarwohnung werden seit 1 Woche Sanierungsarbeiten mit Bohren, Spachteln & Co. durchgeführt. Ich bin selbstständig und mein Arbeitszimmer grenzt direkt an diese Wohnung an wie auch mein Wohnzimmer. Die Arbeiten finden natürlich tagsüber zu den üblichen Arbeitszeiten statt, die aber auch die meinigen sind, so dass ein konzentriertes Arbeiten mitunter sehr schwierig ist.

    Besteht in diesem Fall die Grundlage für eine Mietminderung?

    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    J. Beer

    • Mietminderung.org
      12. Juli 2018 - 12:32 Antworten

      Hallo Julia,

      Baulärm kann grundsätzlich zur Mietminderung berechtigen. Das hat also nicht unbedingt etwas mit Ihrer beruflichen Tätigkeit in der Wohnung zu tun.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Julia Beer
        13. Juli 2018 - 12:06 Antworten

        Hallo Dennis,

        vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!

        Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
        Julia Beer

  • Peter Huber
    24. April 2019 - 20:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir sind Mieter in einem Mehretagenhaus mit diversen Mieteinheiten. Seit heute renoviert der Vermieter die Wohnung, die genau über uns liegt (und die fast vollständig gefliest ist). Es werden sämtliche Fliesen mit Bohrhämmern und Abbruchhämmern raus gerissen. In unserer Wohnung ist ein Aufenthalt nicht mal mit Kapselgehörschutz erträglich. Der Lärm und die Vibrationen übersteigen jegliches zumutbare Maß. Das Vorhaben der vollständigen Renovierung der Wohnung über uns muss dem Vermieter seit langem bekannt gewesen sein, da die ehemalige Mieterin über uns vor einigen Wochen ausgezogen ist und schließlich auch Kündigungsfristen einhalten musste. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Renovierung seit Wochen geplant war und dass es sich nicht um eine Notfallreparatur handelt. Nichtsdestrotrotz wurde niemand in unserem Gebäude über die Maßnahmen informiert. Es gibt keinen Aushang, keinen Brief, nichts. Ich habe mir Urlaub genommen, um eine wissenschaftliche Abhandlung zu schreiben und kann die Wohnung jetzt nicht mehr nutzen. Der Urlaub ist völlig verschwendet. Meine Frage: Hätte der Vermieter die Renovierungsmaßnahmen ankündigen müssen (auch wenn es sich nicht um unsere Wohnung, sondern die Wohnung darüber handelt), wo doch eindeutig absehbar war, dass die Renovierungsmaßnahmen mit erheblichen Lärmbelästigungen einhergehen werden? Außerdem: Haben wir irgendwelche Möglichkeiten das zu unterbinden, weil es nicht angekündigt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Peter Huber

    • Mietminderung.org
      25. April 2019 - 09:57 Antworten

      Hallo Peter,

      ich denke der einzig sinnvolle Weg geht über eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Peter
    27. April 2019 - 08:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich möchte in eine neue Dachgeschosswohnung ziehen,diese wurde kernsaniert und ist die erste von 3 Wohnungen ,die fertig ist.
    Vom Vormieter habe ich erfahren dass der Vermieter in Eigenleistung sein Haus weitgehend selbst saniert.Dies nimmt wohl einiges an Zeit in Anspruch.
    Die meisten Sanierungs/Umbauarbeiten im EG finden wohl nur freitags ab ca. 15 – 20 Uhr und samstags von 10Uhr- 20 Uhr statt. ( nicht immer Lärm gemacht)
    Der Vermieter bewohnt die 3. Wohung 1.OG die wohl noch unsaniert ist.
    Darf der Vermieter in dem Mietvertrag dies als NICHT Mietminderung festhalten? Da der Baulärm auch nur bedingt und mit Absprache des Vormieters durchgeführt wurde,aber nicht regelmäßig aber über ein extrem langen Zeitraum(ca. 2 jahre )zu hören war.
    Dies wird wohl noch so weiter gehen.

    Oder kann er die niedrige Miete mit den Baumaßnahmen begründen und somit eine Mietminderung aus dem Weg gehen

    Vielen Dank für ihre aussagekräftige Antwort

    MfG Michael

  • Pleger Martin
    12. Februar 2021 - 11:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt ,

    bei uns wurde über einen Zeitraum von fast 9 Monaten das Haus innen wie außen komplett saniert. Das Treppenhaus wurde gemalert , neuer Linoleum verlegt , Eingangstür erneuert , Fussboden sowie Wände im Haus gefließt , das Dach erneuert , die komplette Fassade incl. Dämmung erneuert , die Balkone gestrichen etc. Durch diese ganzen Maßnahmen waren wir über die ganze Zeit eingerüstet und die Fenster waren mit Folie beklebt. Ich rede noch nicht von dem Dreck und den Lärm. Wir haben jetzt eine Mietminderung von ca einen halben Warmmiete bekommen was mir für diesen Zeitraum und diesen Umständen zu wenig vorkommt. Gibt es für solche Fälle Richtwerte bzw Normen an den man sich richten kann ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Pleger

  • Mandy
    21. Mai 2021 - 08:48 Antworten

    Hallo,

    ich habe oben gelesen, dass Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters für die Dauer von 3 Monaten zu dulden sind.

    Bei uns wird im Nachbarhaus gebaut (ist aber ein und derselbe Block – Plattenbau). Keiner weiß, wie lang die Arbeiten gehen, da niemand einen Aushang vorgenommen hat. Ob es sich um Modernisierungsmaßnahmen vom Vermieter handelt, müssen wir noch in Erfahrung bringen. Meine Frage ist nun: Muss der Vermieter die Maßnahmen ankündigen? Ich meine, damit man sich darauf einstellen kann. (Wir arbeiten von zu Hause aus.)

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.

    Mandy E.

    • Mietminderung.org
      21. Mai 2021 - 17:37 Antworten

      Hallo Mandy,

      eine Mietminderung ist nur bei einer energetischen Sanierung ausgeschlossen. Sie beschreiben hier vermutlich Einschränkungen durch Baulärm.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susanne Blumör
    27. Juni 2021 - 07:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem 20 Parteienhaus und es gibt eine Eigentümerin die 11 Wohnungen besitzt die fast ausschliesslich von Rumänen und Bulgaren genutzt werden.Wir sind auch Eigentümer aber haben hier wohl nichts zu sagen.
    Neben uns die Wohnung wird renoviert von unserem neuen Hausmeister ( seit Mai 2021 hat er den Job )der hier auch Mieter dieser Dame ist.
    Die Vormieter haben bis August Miete gezahlt,die Eigentümerin hat alle Nachmieter abgelehnt,die Wohnung hat Schimmel und es ist nicht die 1te Wohnung hier im Haus die auf diese Art renoviert wird.
    Ist es denn rechtens das die Dame so “renovieren” lässt oder handelt es sich dabei um Schwarzarbeit?
    Netten Gruss
    Susanne Blumör

    • Mietminderung.org
      28. Juni 2021 - 10:20 Antworten

      Hallo Susanne,

      Sie uns ich kennen das Vertragsverhältnis zwischen Eigentümer und Hausmeister leider nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexandra Shows
    30. November 2021 - 14:31 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin neue Eigentümerin einer Wohnung und renoviere diese aktuell (voraussichtlich insgesamt ca. 7-8 Wochen diverse Arbeiten mit Unterbrechungen und immer innerhalb der zulässigen Zeiten).
    Mein Nachbar unterhalb (Mieter eines anderen Eigentümers) trat seit Beginn mehrfach sehr angespannt und aggressiv ob der Lärmbelästigung auf mich zu.
    Meine Frage ist nun folgende:
    Gibt es Vorgaben zu der Dauer von Renovierungsarbeiten, kann ich rechtlich belangt werden wenn ich mich an den oben genannten Rahmen halte und wer kommt letztlich eigentlich für Mietminderungen auf? Kann es passieren, dass ich da herangezogen werde oder bliebe das Sache des Vermieters der unteren Wohnung?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und herzliche Grüße,
    A. Shows

    • Mietminderung.org
      30. November 2021 - 15:31 Antworten

      Hallo Alexandra,

      der von Ihnen beschriebene Zeitraum ist für umfassende Renovierungsarbeiten nichts besonderes und m.E. absolut im Rahmen. Meines Erachtens wird der Vermieter der unter Ihrer Wohnung liegenden Einheit auf einer möglichen Mietminderung sitzen bleiben. Ich kenne keinen Weg, die Kosten bei Ihnen geltend zu machen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ulf Mengel
    7. März 2023 - 13:21 Antworten

    Guten Tag,

    meinem Vermieter gehören 2 aneinanderschließende Mehrfamilienhäuser, in denen seit 04/22 2 Wohnungsrenovierungen und 3 Komplettsanierungen (u.a. Zusammenschluss von 2 Wohnungen) stattgefunden haben. Zudem werden nun Dacharbeiten und eine Entkernung einer Wohnung ausgeführt. Insgesamt waren etwa 5 der letzten 12 Monate durch Baulärm belastet, zudem ist eine Nutzung der Mülltonnen zu etwa 30% der Zeit nicht möglich, da diese durch Arbeitsabfälle oder durch stetige Mieterwechsel überfüllt sind und der Müll schon vor dem Haus rumliegt.

    Besteht das Recht auf Mietminderung auch, wenn nicht 6 Wochen am Stück sondern mehrfach mehrere Wochen lang Lärm vorliegt?

    Viele Grüße

    • Mietminderung.org
      7. März 2023 - 13:48 Antworten

      Hallo Ulf,

      danke für Ihren Beitrag. Sie können die Mietminderung selbstverständlich taggenau abgrenzen. Überhaupt kein Problem. Im Idealfall einigt man sich mit dem Vermieter einvernehmlich auf einen festen Betrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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