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Mietminderung: Sanierung im Bad (Bauarbeiten)

Ein ordentliches Bad gehört zur Grundausstattung einer normalen Wohnung. Kann der Mieter das Badezimmer wegen Bauarbeiten nicht oder nur bedingt nutzen, ist der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt. Da es ungerecht wäre, wenn er die volle Miete zahlen müsste, steht ihm ein Minderungsrecht zu.

Die Minderungsquote hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Je stärker der Mieter in seiner Nutzungsmöglichkeit beeinträchtigt ist, desto mehr kann er mindern. Pauschale Vorgaben gibt es dafür nicht. Das Gesetz spricht nur davon, dass der Mieter die Miete in angemessener Weise herabsetzen darf.

Mieter hat Duldungspflicht

Nach dem Gesetz ist der Mieter verpflichtet, notwendige Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden. Er kann dem Vermieter als dem Eigentümer des Objekts nicht verwehren, den Wert seines Eigentums zu erhalten und zu erhöhen.

Sanierung im Bad = energetische Modernisierung?

Nach dem neuen Mietrecht müssen Mieter insbesondere energetische Modernisierungsmaßnahmen dulden und dürfen für einen Zeitraum von 3 Monaten kein Minderungsrecht geltend machen. Wenn das Bad saniert wird, handelt es sich nicht unbedingt um eine solche energetische Maßnahme. Lediglich wenn der Vermieter zugleich die Heizungsanlage im energetischen Sinne saniert und dafür auch im Bad des Mieters Heizkörper und Leitungen erneuert, können die Bauarbeiten im Bad als begleitende Arbeiten gesehen werden. Ob und inwieweit diese im Sinne einer energetischen Sanierung das Mietminderungsrecht des Mieters ausschließen, wird die Rechtsprechung wohl noch entscheiden müssen.

Kriterien zur Bestimmung einer Minderungsquote

In der Sache kommt es daher darauf an, was im Bad passiert. Wird das Bad vollständig saniert, ist es im Regelfall komplett unbenutzbar. Die Minderungsquote könnte sich dann daran orientieren, in welchem Verhältnis die Quadratmeterzahl des Bades zur Wohnfläche insgesamt steht. Da das Bad eine zentrale Funktion in Bezug auf die Wohnqualität der Wohnung hat, sollte ein zusätzlicher Aufschlag möglich sein.

Beispiel: Wohnfläche insgesamt 100 m², Badezimmer: 10 m², demnach 10 % Anteil ergibt 10 % zuzüglich 5 – 10 % Wohnwertminderungszuschlag, ergibt Mietminderung von insgesamt 15 % +?

Erfolgt eine Strangsanierung, bei der die Wasserleitungen und/oder Stromleitungen vollständig ausgetauscht werden, ist das Badezimmer regelmäßig unbenutzbar. Gleiches ist anzunehmen, wenn die sanitären Einrichtungen oder die Fliesen ersetzt werden.

Dabei sollte der Mieter berücksichtigten, dass die Sanierung im Bad auch in seinem Interesse liegt. Durch die Sanierung steigern sich die Wohnqualität und sein Lebenskomfort gerade in einem der wichtigsten Räume der Wohnung. Im Regelfall wird der Vermieter die Sanierung im Bad auch nur auf Wunsch oder in Abstimmung mit dem Mieter durchführen, so dass sich der Mieter widersprüchlich verhält, wenn er parallel dazu ein Mietminderungsrecht geltend macht.

Auch wenn der Mieter den Modernisierungsarbeiten am Haus oder in der Wohnung zugestimmt hat, ist sein Minderungsrecht nicht ausgeschlossen (LG Mannheim WuM 1986, 139).

In der Regel geht es bei Bauarbeiten im Bad nicht nur um den Umstand, dass es nicht nutzbar ist. Vielmehr ist der Mieter auch mit Lärm, Schmutz und Staub konfrontiert und muss dulden, dass Bauarbeiter sich in seiner Wohnung aufhalten. Durch diesen Umstand kann die Minderungsquote erhöht werden. Auch kann ein vorhandener Schimmelbefall im Bad eine Rolle spielen.

Das Ausmaß der Bauarbeiten entscheidet

Bei der Bemessung der Minderungsquote kommt es auf die Zeitdauer der Beeinträchtigung an. Auch ist dabei zu berücksichtigen, ob der Mieter das Badezimmer zeitweise oder nur nachts nutzen kann und ihm eine Restnutzungsmöglichkeit somit verbleibt. Die Minderungsquote muss auf die Tage/Stunden umgerechnet werden. Errechnet sich beispielsweise eine Minderungsquote von 10 %, ist zunächst von der monatlichen Bruttomiete auszugehen. Beispiel: 500 € Bruttomiete, 20 % Minderung = 100 €, 5 Tage Bauarbeiten: 100 € : 30 Tage x 3 = ci. 10 € Mietminderung.

In einem Fall des LG Berlin (Urt.v. 10.07.1998, 64 S 21/98) wurde dem Mieter eine Minderungsquote von 20 % zugesprochen. In den 3 Tagen, in denen das Bad saniert wurde, sei der Zugang deutlich erschwert und die Benutzbarkeit leicht eingeschränkt gewesen. Dies habe sich auch auf die Benutzbarkeit der Wohnung insgesamt ausgewirkt.

In einem anderen Fall des LG Berlin (Urt.v. 13.01.2004, 64 S 334/03) wurde die Miete um 10 % gekürzt, da die Wände zwecks Verlegung von Leitungen und Rohren aufgefräst wurden und der Mieter erheblichen Lärm und Schmutz ertragen musste.

Urteile sind immer nur Orientierungshilfen

Wie relativ und einzelfallbedingt diese Entscheidungen sind, zeigt sich, wenn man beispielsweise ein Urteil des AG Charlottenburg (MM 1996, 455) einbezieht. Dort wurde infolge umfangreicher Bauarbeiten, insbesondere Ausbau des Dachgeschosses, Installation einer Heizungsanlage, Erneuerung der Wasserversorgung, Fassadenarbeiten und Bauarbeiten in der Mieterwohnung selbst (Aufstemmen der Wände, Decken und Böden) eine Mietminderung von 100 % für berechtigt erachtet.

Urteile sind daher immer nur eine grobe Orientierungshilfe. Maßgebend sind die Umstände im Einzelfall, die das Ausmaß der Beeinträchtigung bedingen. Es ist zunächst Aufgabe des Mieters, in persönlicher Einschätzung die Miete in angemessener Weise herabzusetzen und sich nach Möglichkeit mit dem Vermieter zu verständigen. Ergibt sich keine Einigung, muss in letzter Konsequenz ein Richter die Minderungsquote festlegen. Um sich diesen mühevollen Weg zu ersparen, sind beide Parteien gut beraten, nach dem Grundsatz „Geben und Nehmen“ einen Kompromiss zu suchen.

50 Antworten auf "Mietminderung: Sanierung im Bad (Bauarbeiten)"

  • Lou
    30. September 2013 - 12:03 Antworten

    Hallo Denis Hundt!

    Ich habe gerade diese Seite gefunden und danke erst einmal für das Angebot hier Fragen stellen zu dürfen!
    Ich bzw. wir (es geht um 2 Mietparteien) haben ein ähnliches Problem. Ende Juli gab´s in unserem Haus einen Rohrbruch (aufgrund sehr alter Leitungen – es betraf die aufsteigende Leitung) und unsere Bäder wurden in der Folge komplett saniert (inkl. Austausch aller Wasserrohre + Fallrohr).

    Punkt 1: ich war zu dem Zeitpunkt im Urlaub und der Vermieter hat nicht einmal versucht mich zu kontaktieren, um mich in Kenntnis zu setzen. Ich musste es über eine Nachbarin erfahren – und kam in eine völlig verstaubte Wohnung wieder, da er nicht nur die Notfallmaßnahmen durchgeführt hatte (wozu er berechtigt war) sondern direkt mit der Badsanierung angefangen hat (Fliesen abgeschlagen).

    Punkt 2: Die Baumaßnahmen waren sehr langwierig (insgesamt fast 8 Wochen). Wir mussten sogar für 5 Wochen aus den Wohnungen ausziehen, da weder Wasser noch Toilette vorhanden war (in der ganzen Wohnung). Der Vermieter hat auch nicht für Ersatz gesorgt bzw. angeboten. Wir sind für die Zeit zu unseren jeweiligen Partnern gezogen – er musste uns also kein Hotel bezahlen. Die Baumaßnahmen haben vor allem auch deshalb so lange gedauert, da der Vermieter für 3 Bäder nur einen Fliesenleger angeheuert hatte.

    Punkt 3: Jetzt wollten wir mit unserem Vermieter die Mietminderung verhandeln – was mündlich bereits so besprochen war. Bisher haben wir die Miete ganz brav weiterbezahlt – auf seine Bitte hin.
    Allerdings haben wir mehrfach gehört, dass uns eine 100% Mietminderung für die Zeit zusteht, da die Wohnung ohne Wasser + Toilette nicht bewohnbar ist. Er hat uns aber bisher nur 50% gewähren, da nach seiner Ansicht der Rest der Wohnung (heißt Schlafzimmer) bewohnbar war.

    Wie verhält es sich wirklich? Unser Vermieter hat außerdem wage angedeutet (aber noch nicht klar angekündigt), dass er wohl ab nächstem Jahr unsere Mieten erhöhen will… und auch keine gesonderte Nebenkostenabrechnung mehr machen will.

    Vielen Dank!
    Herzliche Grüße,
    Lou

    PS: Unser Vermieter ist ein Schlitzohr – macht gerne alles mündlich ab…

  • Lukas
    6. Februar 2014 - 16:10 Antworten

    In meiner Badezimmer wurde ein 200cm hohes und 20cm breites Loch in einen Schacht mit Wasserrohren aufgestemmt. Und das vor nem halben Jahr. Das selbe ist bei meinen Nachbarn ober und unter mir. Somit sind unsere Wohnungen sozusagen miteinander verbunden. Ich hör die Nachbarn, rieche es wenn sie kochen und manchmal auch wenn sie auf der Toilette sind und es gibt dauernt Zugluft. Mein Heizkörper im Bad wurde auch abmontiert. Es ist also kalt und ich muss die ganze Wohnung mehr heizen. Wie viel Mietminderung kann ich in diesem Fall verlangen? Dankesehr

    • Mietminderung.org
      6. Februar 2014 - 20:07 Antworten

      Hallo Luksa,

      jede Mietminderung ist ein Einzelfall, ich kann Sie leider nur auf eine rechtlichen Beratung oder auf ähnliche Urteile verweisen. Schauen Sie am besten hier in der Mietminderungstabelle nach ähnlichen Fällen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Martina Hartwig
        1. August 2021 - 16:13 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        In meiner Altbauwohnung sollte das Bad komplett renoviert werden, die Dusche wies erhebliche Schäden auf,zb zu hoher Wasserdruck eingestellt vom Vorbesitzer, und ein permanentes Wassertropfen hinter der Duschwand. Der Boden war aufgeplatzt, es konnte Feuchtigkeit eintreten usw. Eine energetische Sanierung ist es in diesem Fall nicht. Ich stimmte der Renovierung zu. Als die Arbeiter dann am 07.06 anfingen, entfernen sie zuerst das Waschbecken und das WC. Als sie die Dusche abgebaut haben, sah man das Ausmaß. Schimmel und eine extrem feuchte Wand. Besagte Wand geht bis in den Keller und ist richtig nass und schimmelig. So konnten die Arbeiten nicht beginnen, es wurde mir erstmal ein entfeuchter ins Bad gestellt. Ich lebe nun schon seit fast 2 Monaten ohne Dusche und WC. Seitens der Vermieter ist nichts an Reaktion gekommen. Ich. Beziehe ,neben meiner Rente noch ALG ii, meine Miete wird direkt an den Vermieter gezahlt. Ich habe den Mieterschutz beauftragt,jedoch befürchte ich, das es zwar zu einer Mietminderung kommt, an mir jedoch, die schließlich 2 Monate ohne Dusche und WC war, mußte doch auch eine Art Schmerzensgeld oder ähnliches gezahlt werden oder ? War bis dato immer genügsam und geduldig, auch als zwischen Oktober und Februar ständig die Heizung aus viel, und ich weder Weihnachten noch Silvester meine Wohnung nutzen konnte. Aber mittlerweile bin ich nervlich am Ende, was kann ich tun, und verlangen seitens des Vermieters,?

        LG Tina

        • Mietminderung.org
          1. August 2021 - 22:36 Antworten

          Hallo Tina,

          Ihnen steht das Recht der Mietminderung zu. Viel mehr Möglichkeiten sehe ich nicht.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Sean J.
            6. August 2021 - 04:42 Antworten

            Haben sie Tinas Text überhaupt richtig gelesen? Sie sagte doch, dass die Miete durch ALG 2 direkt zu ihrem Vermieter gezahlt wird. Sie kann doch dann keine Miete mindern, wenn sie diese selber gar nicht bezahlt. Sie hätte sie sich einen Anwalt suchen und darauf klagen sollen, die Wohnung zu verlassen bis das Bad fertig renoviert ist. Die Unterbringung soll dann der Vermieter zahlen, und das durch Vorschuss. Solche Umstände ohne Dusche und Wc, mit einer offenen Wand und Schimmel sind doch absolut Menschenverachtend. Eine Mietminderung reicht da einfach nicht aus.

  • Timo
    27. Februar 2014 - 16:45 Antworten

    Hallo,

    ich lebe in einem Haus voller Monteurswohnung, zahle aber einen monatlichen Festpreis an Miete in der Strom-, Wasser-, Heiz- und alle anderen Kosten enthalten sind. Nun gibt es das Problem das draußen (nicht im Haus) neue Wohnungen entstehen (aus alten Vorbauten). Ich denke, das mein Vermieter nun die Bauarbeiter meine Toilette benutzen lässt, die im Erdgeschoss auf dem Flur zu finden ist (ist seperat auf dem Flur, gegenüber der Wohnung, weiß auch nicht ob die Bauarbeiter das Klo eigenmächtig nutzen [Generalschlüssel] oder die Erlaubnis vom Vermieter haben). Ständig muss ich die Toilette putzen, habe morgens vorm Duschen gehen üble Gerüche im Bad vom Stuhlgang der Bauarbeiter. Ich habe eine Gesamtmiete von 325 € für ca 19 m². (ALLE Kosten enthalten, Putzfrau, Heiz-, Strom-, Wasser- und Wärmekosten, Internetkosten)

    Kann ich dagegen nun vorgehen ? Mein Vermieter hat mich nicht vorgewarnt und auch so wäre ich damit nicht einverstanden gewesen.

    • Mietminderung.org
      1. März 2014 - 11:47 Antworten

      Hallo Timo,

      leider kann ich Ihnen hier zu Ihrem Fall nichts schreiben, da nicht klar ist in was für eine Art Mietverhältnis Sie eingegangen sind. Ich würde erstmal mit dem Vermieter über Ihre Einwände sprechen und mich im zweiten Schritt ggf. rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ivo
    14. August 2014 - 14:48 Antworten

    Hallo,

    seit ungefähr 2 Monaten werden bei uns im Hinterhaus Kernsanierungen durchgeführt. Zuerst war es die Wohnung gegenüber, nun die Wohnung über mir. Zusätzlich soll jetzt in meinem Bad die Decke geöffnet werden um die Rohre nach oben hin neu zu verlegen. Dafür soll sie 2-3 Wochen geöffnet bleiben. Leider wurde ich nie von meiner vermieterin informiert. Erst gestern (Mittwoch) hat mich die zuständige Baufirma informiert, dass sie unbedingt in meine Wohnung müsse um diese arbeiten durchzuführen. Kann man in diesem Fall eine Mietminderung verlangen?

    Grüße

    Ivo

    • Mietminderung.org
      17. August 2014 - 18:26 Antworten

      Hallo Ivo,

      ich kann Ihnen zu Ihrem kontkretsn Fall leider nicht mehr Tipps geben als bereits im Artikel.

      Dieser Link hier ist sicher interessant für Sie: Voraussetzungen für eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jörg
    30. September 2014 - 14:31 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    erstmal ein Lob an diese Seite, sehr informativ, aber auch verständlich das keine expliziten Aussagen getroffen werden können.
    Wir haben am 1. August unsere Wohnung bezogen. Seit Mai wusste der Vermieter von unserem Einzug und im Juni wurde der Mietvertrag unterschrieben. Problem dabei war das nur zum Teil fertig gestellte Bad, obwohl zugesagt war, dass die Sanierung bis zum Einzug abgeschlossen ist.
    Toilette, Waschbecken und Badewanne waren zwar drin, aber nicht eine Fliese. Wände nur zum Teil geweißt, grob verputzt, blanke Gipskartonplatten, Versorgungsschächte offen, der Fußboden blanker Beton.
    Haben dann ständig mit dem Vermieter telefoniert, persönlich gesprochen und nach Absprache für September die Miete um 20% gemindert.
    Vor einer Woche haben dann endlich mal die Bauarbeiten begonnen, dafür das Waschbecken wieder demontiert und auch auf die Toilette mussten wir 3 Tage komplett verzichten. Uns wurde für die Zeit eine Toilette 2 Etagen tiefer in einer derzeit unbewohnten Wohnung angeboten. Auch weiterhin ist tagsüber die Toilette aufgrund der Bauarbeiten nicht nutzbar und über Nacht das Bad komplett nicht, wenn der Fußboden gefliest ist.
    Die Fliesenarbeiten dauern noch 2 Tage, danach müssen noch kleine Ausbesserungsarbeiten an den Wänden gemacht werden, z.B. verputzen und streichen. Wann das geschehen wird ist und wann die ganze Maßnahme abgeschlossen ist, ist unklar.
    Wäre eine Minderung der Miete in der gleichen Höhe für Oktober nochmal gerechtfertigt oder ist sie insgesamt zu gering angesetzt?
    Der Vermieter wurde davon schon in Kenntnis gesetzt.

    • Mietminderung.org
      2. Oktober 2014 - 15:44 Antworten

      Hallo Jörg,

      leider kann ich Ihnen kein JA und NEIN zu Ihrem Vorschlag zur Höhe nennen. Sie können sich nur an Rechtsprechung orientieren. Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht mehr helfen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mark
    6. März 2015 - 09:53 Antworten

    Guten Tag,

    und vielen Dank für diese interessante Internetseite.

    Wir haben folgende Situation bei unserer Mutter:
    Mietwohnung (2 ZKB) in einem Mehrparteienhaus (10 Etagen je 5 Wohnungen mit 2xAufzug) einer Baugenossenschaft. Mieterin >75 Jahre, Schwebehindert und mit Mobilitätsproblemen.

    Ankündigung der Vermieter/Baugenossenschaft:
    Vollständige Strangweise Sanierung der Wasserleitungen und Bäder
    Dafür sollen in der Waschküche im Keller zwei Duschen und zwei Toiletten eingebaut werden, die während der Umbauzeit als Ersatz bereit stehen.

    Geht das so einfach seitens des Vermieters (der überwiegende Mieteranteil ist älter)? Welche Möglichkeiten gibt es für den Mieter?
    Oder benötigen Sie weitere Details für eine unverbindliche Beurteilung?
    Vielen Dank!
    Mark

    • Mietminderung.org
      7. März 2015 - 10:59 Antworten

      Hallo Mark,

      ich gebe Ihnen einen Tipp, der Ihnen sicher weiterhilft: Bitte recherchieren Sie in Richtung “Härtefall bei Modernisierung”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simone R.
    27. Januar 2016 - 10:30 Antworten

    Guten Tag,
    ich habe zu diesem Thema auch ein Frage und finde leider nichts konkretes zu meinem Fall.

    Die Wohnung über mir wird renoviert (wurde von der Hausverwaltung nicht informiert und daher in unschön in meinem Urlaub von einer Hilti geweckt und es rieselte im Schlafzimmer von der Decke).

    Irgenwann hatte ich vom Handwerker einen Zettel an der Tür, dass Sie in meine Wohnung müssten und bitten um Rückruf. In meinem Bad mussten 4 Fliesen kurz unter der Decke entfernt werden um im Bad drüber die Leitungen zu erneuern. (Dafür habe ich mit einen Tag Urlaub genommen, da ich 75km weit weg Arbeite und ungern fremde Handwerker komplett unbeaufsichtigt in der Wohnung habe).
    Mit der Hausverwaltung war abgesprochen, dass alle Arbeiten am Freitag oder Samstag vorgenommen werden können.
    Nun habe ich das Loch immer noch im Bad, täglich fällt neuer Dreck dort raus (wurde auch nicht provisorisch zugeklebt) und gestern ist nun auch noch ein graues, nach Fliesenkleber aussehendes Material aus dem Schacht rausgelaufen und hat einen Fleck auf einer gefliesten Ablage gebildet.
    Der Fliesenleger wird nun erst 2 Wochen nach Öffnung der Wand diese wieder schließen, wenn er eh in der Wohnung drüber Fliesen legt.
    Da die Hausverwaltung auch auf dringliche Bitte eines Rückrufs sich nicht meldet, sondern lediglich die Handwerker instruiert das mit mir zu klären bin ich inzwischen so verärgert, dass ich gerne Miete kürzen würde.
    Ich habe ja nichts von der Renovierung der Wohnung über mir (außer Lärm und Unannehmlichkeiten in meiner Wohnung), war auch bereit mit meinem Urlaub den Wünschen auf einen schnellern Termin entgegen zu kommen und hatte gehofft ohne solchen Maßnahmen zurecht zu kommen.

    Muss ich aber eine solche Situaton einfach so hinnehmen?
    Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!

    Simone R.

  • Christian
    28. Januar 2016 - 08:12 Antworten

    Hallo,

    bei uns ein ähnlicher Fall. Bei Sanierungsarbeiten wurde in der Küche der Fußboden geöffnet. In der Zwischendecke befand sich Schlacke, was zu einer enormen Staubaufwirbelung führte.

    Durch die Arbeiten am Fußboden und den Staub sind nun die Wände der Küche verschmutzt, teilweise schwarze Flecken daaran. Der Vermieter hatte zuvor immer gesagt: Es wird das gemacht was notwendig ist, doch nun weigert er sich die Wände neu zu streichen.

    Ist hier eine Mietminderung durchsetzbar? DieWände waren vor der Durchführung der Arbeiten weiß und der handwerker hatte keinen Auftrag seitens des Vermieters die Wände zu striechen.

    Ist ein Mieter zum Abhängen der Wände verpflichtet, um einen Schaden durch Schmutz zu vermeiden?

    Vielen Dank.

    • Mietminderung.org
      29. Januar 2016 - 09:13 Antworten

      Hallo Christian,

      sicherlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die Wohnung keine Schäden nimmt. Auf der anderen Seite müssen Sie mitwirken und kein Handwerker wird bei Ihnen nach Hausfrauenart des Boden wischen (als Beispiel) oder jeden Krümmel Staub entfernen (können). Kurz um, vielleicht finden Sie einen Konsens mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan
    4. Mai 2016 - 08:55 Antworten

    Hallo,
    meine Vermieter lässt mein Badezimmer sanieren weil er eine Mieterhöhung will, so weit so gut.
    Die arbeiten fingen am 16.03. an und gingen 22.03. also 5 Arbeitstage an denen ich mir Urlaub genommen habe. Allerdings fehlten dem Insatallateur bis heute jede menge Teile und der Maler hatte bis jetzt auch noch keine Zeit, ich lebe quasi auf einer halben Baustelle. Jetzt sagt mein Vermieter das die Teile da sind und verlangt von mir das ich mir wieder Urlaub nehme damit der Installateur die Sachen einbauen kann. Meine Frage ist: Wieviel Urlaub muss ich für die komplette Sanierung nehmen? Ich habe leider niemanden der so lange aufpassen kann und die Installateure will ich nicht alleine in der Wohnung haben, habe da diverse schlechte Erfahrungen gemacht.

  • Chris
    29. Mai 2016 - 16:27 Antworten

    Hallo,

    ich bin vor über einem Monat in eine Neubau-Wg eingezogen.
    – Zum Zeitpunkt des Einzuges war im Bad nur die Badewanne nutzbar. Eine Dusche ist zwar auch vorhanden, jedoch immer noch nicht fertiggestellt (trotz öfterem Nachfragen). Daher meine Frage: Habe ich hier überhaupt als Mieter irgendwelche Rechte oder muss ich mich vom Vermieter weiterhin hinhalten lassen und hoffen, dass die Dusche irgendwann fertig gestellt wird?
    – In der Küche funktioniert ebenfalls die Kochplatten nicht, daher wurde uns vom Vermieter zur Überbrückung 2 externe Kochplatten zur Verfügung gestellt. Auch in dieser Angelegenheit werden wir immer vertröstet.
    Kann man hier auch etwas unternehmen?

    Vielen Dank schon einmal

  • Toni
    8. Juni 2016 - 23:33 Antworten

    Hallo,

    vor ca. 4 Wochen hatte ich im Bad einen Wasserrohrbruch, sodass die Badezimmerdecke zu 1/4 aufgerissen wurde, dabei wurde festgestellt, dass noch weitere Rohre ausgetauscht werden sollten, da diese wohl in Zukunft zum Problem werden können.
    Das Problem; seit 4 Wochen ist nun die Decke offen, die Rohre liegen frei, teilweise tropft es auch aus den besagten Rohren in meine Badewanne und neben mein WC (und das ist nicht nur Wasser) und es macht sich ein unerträglicher Uringestank breit.
    Die Firma braucht für die Entscheidung ob die Rohre erneuert werden können, “grünes Licht” von der Gebäudeversicherung, erst dann werden die Rohre ausgetauscht oder eben auch nur die Decke geschlossen. Muss ich das dulden? Es kann noch Wochen gar Monate dauern – eine Notwendigkeit scheint ja nicht gegeben zu sein, da die Entscheidung nur von der Versicherung abhängt. Kann ich von der Firma verlangen, dass sie die Decke sofort per Trockenbauer schließen lässt? Ist hier eine Mietminderung möglich?

    • Mietminderung.org
      9. Juni 2016 - 08:15 Antworten

      Hallo Toni,

      Sie haben einen Schaden im Bad und sind in Ihrer Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. In meinen Augen in typischer Fall für eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Toni
        9. Juni 2016 - 11:41 Antworten

        Hallo Dennis,

        vielen Dank für Ihre Antwort, jetzt kann ich argumentieren und Druck machen.

        Grüße

        Toni

  • Conni
    21. Juli 2016 - 10:05 Antworten

    Ich habe gerade diese Seite gefunden und finde diese sehr interessant. Habe schon eine gute Tipps gefunden.
    Nun zu meinem Problem. Wir sind ein typischer Neubaublock mit 30 Wohnungen pro Eingang. Folgendes soll in allen Wohnungen gemacht werden: neue Heizungen in allen Räumen (außer Bad), neue Fenster in allen Räumen, komplette Strangsanieung, Wärmedämmung von außen. Wir werden also jede Menge Lärm und andere Einschnitte in die Wohqualität haben. Während der Strangsanierung sollen wohl 2 WC- und 1 Duschcontainer vor den Hauseingang gestellt werden. Da werden wir dann morgens Schlange stehen. Die Gesellschaft ist trotzdem der Meinung, das eine Mietminderung nicht in Frage kommt. Außerdem habe ich vor nicht allzu langer Zeit diverse Malerarbeiten durchführen lassen. Wenn es da zu Reperaturarbeiten kommen sollte, dann würde nur geweißt werden, das wäre Standard.

  • Marion G.
    1. September 2016 - 11:29 Antworten

    Hallo,

    vor ca. 5 Monaten wurden wir von der Vermietungsgesellschaft darüber informiert, dass umfangreiche Sanierungs-und Modernisierungsmaßnahmen (u.a. auch in den Badezimmern in den einzelnen Wohnungen) durchgeführt werden. Im Juni sollte es losgehen; Ende Juni wurden dann die ersten Gerüste aufgebaut. Aufgrund mehrfacher nachfragen wann mit der Badsanierung begonnen wird (Urlaub steht Mitte September an, wir wollten das vor dem Urlaub weghaben), wurde nunmehr am Montag begonnen. Da sämtliche sanitäre Anlagen aus dem Badezimmer an Montag entfernt wurden, hat die Vermietungsgesellschaft erklärt, dass für die Zeit ohne Bad, das Bad in einer leerstehenden Wohnung im Haus genutzt werden kann. So weit, so gut. Problem: Am Samstag vor Beginn habe ich mir das obige Bad angesehen, dieses war völlig verdreckt, die Badewanne voller Bauschutt, die Kloschüssel offensichtlich sehr stark benutzt (Stichwort: “Reste” der Vormieters noch drin). Wir haben den Dreck und Schutt auf eigene Faust entsorgt. Es stellt sich heraus, dass die Therme auch hier nicht angeschlossen war (Kaltwasser) und eine Lampe/Licht gibt es in dieser Wohnung ebenfalls nicht. Auf nachfrage wurde am Montag die Therme angeschlossen, aber am Dienstag wieder wegen Schornsteinschaden abmontiert. Effektiv bleibt festzuhalten, dass das “Ersatzbad” kein Warmwasser und kein Licht hat, es vorher auch wegen Dreck nicht nutzbar war. Eine Änderung ist nicht in Sicht…
    Gibt es hier rechtliche Möglichkeiten?

  • Bremen 01
    18. Oktober 2016 - 15:13 Antworten

    Hallo,
    ich habe in wenigen Wochen eine umfassende und total 2 (!) Wochen veranschlagten Bad-und WC Sanierung vor mir. Die Wohnungsbaugesellschaft saniert nach und nach die Altbestände und jetzt sind Bad + WC in unseren Blöcken dran. Bad und WC sind inzw. 40 Jahre alt (2 einzelne Räume mit gemeinsamer Entlüftung / Gitter). Kleine Maßnahmen wurden auch bei mir (weil die Badewanne nicht mehr okay war z.B. ersetzt etc.) auch vor ca. 6 Jahren gemacht. Jetzt werden die überstrichenen Fliesen
    (u.U. sogar die Grundrisse etc.) neu für alle im Block nach uns nach. Wir sind hier insgesamt 4 Eingänge mit 6-16 Wohneinheiten von 2-4 Zi / also ca. 2-4 Mietern im Schnitt. Info ist es sind 2 Wochen veranschlagt. Bauarbeiten laufen parallel zw. 7-17 Uhr. Abends wird die Toilette wieder zur provisorischen Nutzung hingestellt. Wasser / Duschen in der Wohnung nicht möglich. Wohnung frei zugänglich. Neuigkeit für mich ist, dass wöchentlich die 1 Seite (also li + re) rausgeht und die nächste Einheit dran ist. Also immer 4 ‘Seiten’ sich Dusch-und WC Container teilen dürfen. Sprich (wg. möglicher Ersatzwohnungen / Ferien) geschätzt 12-16 Parteien über min. 2 Wo. ‘behelfen’ müssen. Wäsche waschen geht gar nicht. Die Anschlüsse liegen im Bad. Es gibt keinen weitere Möglichkeit, kein Dixie Klo etc.. Die Maßnahme hat gestern im 1. Block begonnen und das scheint wohl der Stand zu sein … Nur ‘Notfälle’ können eine begrenzte Auswahl an Ersatzwohnungen nutzen (also Schichtarbeiter etc.) und da ist nichts mehr frei. Man stellt uns 1 kleinen ‘Ersatzcontainer’ hin (von mir ca. 8 m. entfernt)… Aktuelles Bild 1 (!) Allzweckcontainer für WC + Dusche für alle Parteien (abends + morgens war der zumindest nicht frei zugänglich) UND die geschätzten 10 Handwerker für ALLE …

    Ich frage mich jetzt natürlich, ob solche Zustände überhaupt noch zumutbar genannt werden können. Das erscheint mir nicht möglich und mir scheint es so, dass der Container (Reinigung 1 x am Tag) zu mir möglichen Zeiten (da ich voll berufstätig bin) überhaupt gar nicht zum Duschen zur Verfügung steht.

    Das ist eh schon unwürdig mit nett geschätzten 40 oder mehr Leuten 1 Bad / WC zu teilen. Es gar nicht erst nutzen zu können ist dann für mich auch für 2 Wochen absolute Katastrophe.

    Wie verfährt man hier und was ist zumutbar bzw. welche Rechte hat man (ausser eine Minderung) in solchen Fällen mit grober Fehlplanung. Ich habe gestern die Wohnungsbaugesellschaft telefonisch informiert und bin aber erst in 2 Wochen ‘betroffen’.

    Danke für die Hilfe.

  • Stephan
    25. November 2016 - 04:34 Antworten

    Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass die Wasserstränge ersetzt werden. Deswegen würde das Bad ausgebaut und wäre für einige Tage nicht nutzbar. Ein genaues Datum wurde nicht genannt. Nur ein ungefährer Zeitraum. Das bedeutet de facto ich muss ins Hotel. In der Frankfurter Stadtmitte ist damit die Mietminderung gar nicht mehr interessant, sondern wer übernimmt die Hotelkosten und wie setzte ich das durch?

  • Theresa Delze
    30. Juni 2017 - 09:27 Antworten

    Hallo Dennis,
    ich habe folgendes Problem in meiner Wohnung ( Berlin). Mitte Mai wurde festgestellt, dass die Warmwasserleitung unter der Wanne undicht ist. Daraufhin wurde die Leitung abgestellt und wir hatten 2 Wochen nur kaltes Wasser. Anfang Juni wurde die Wanne entfernt, um das defekte Rohr auszutauschen. Da Wasser in den Boden gelaufen ist, steht seit dem 6. Juni ein Trocknungsgerät in unserem Bad. Die Hausverwaltung ist der Meinung, sie müssten uns keine Ausweichmöglichkeit zum duschen besorgen, stimmt das? Ich habe unter Vorbehalt 20 % Mietminderung angekündigt und nun auch 20% weniger überwiesen. Ist das zu wenig? Da der Boden immer noch zu feucht ist, konnte nach wie vor keine Wanne wieder eingebaut werden. Die Trocknungsgeräte verursachen zudem eine Lärmbelästigung von 80 Dezibel. Ich habe einige Urteile im Internet gefunden, in denen 100 % Mietminderung durchgesetzt wurde bei einer Lärmbelästigung von 50 Dezibel. Kann ich aufgrund der hohen Lärmbelästigung nun 100% fordern?
    Vielen Dank für deine Hilfe

    Theresa

    • Mietminderung.org
      4. Juli 2017 - 16:04 Antworten

      Hallo Theresa,

      ich würde mich immer an Urteilen orientieren, die am besten zu Ihren Einzelfall passen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sibel
    20. November 2017 - 16:49 Antworten

    Hallo Dennis,

    bei mir wird das Bad komplett saniert, so dass ich auch für einige Tage (wie lange genau, hab ich nun erst gebeten, mir schriftlich mitzuteilen) keine Toilette (also eine Campingtoilette), dann eine Toilette ohne Spülung etc. haben werde. Als Zeitraum für die Badsanierung wurden grob 2 Wochen veranschlagt. Ich habe eine kleine Wohnung und ein sehr kleines Bad. Wichtig ist für mich nun vor allem, wie lange vorher muss der Sanierungstermin angekündigt werden? Muss eine schriftliche Ankündigung erfolgen? Ich habe nämlich mehr oder weniger mündlich erfahren, dass der Sanierungsbeginn 3 Wochen vor Weihnachten sein soll, und weil ich finde, dass sich bei dieser umfassenden Sanierung (neue Leitungen, Boden, Decken, Strang, Fließen etc.) auch Verzögerungen ergeben können, weigere ich mich, diesen Termin zu akzeptieren. Geht das? ich habe angeboten, dass die Arbeiten gerne im Januar beginnen können.

    Und kannst du mir Urteile diesbezüglich für eine Mietminderung empfeheln?

    Über eine Rückmeldung freue ich mich.

    Beste Grüße

    Sibel

  • Tatyana Heidenreich
    4. März 2018 - 02:11 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt!
    Ich bin nach dem Wasserschadenbeseitigung wieder in meine von mir gemietete Wohnung eingezogen . Ich habe komplett neu Badezimmer und neu Badewanne .
    Aber ,Ich habe festgestellt , dass die neu Badewanne ist wesentlich kleiner ist , als vorherige . In die Länge ca 10 cm kürzer und in der Breite auch 10 cm .Ich bade sehr gerne und natürlich meine lebensqualität hat sich damit verschlechtert . Kann ich in der Fall die Miete mindern ?
    Mit freundlichen Gruß
    Tatyana

  • Lange
    30. März 2019 - 11:06 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ein sehr interessantes Portal. In meinem Fall beginnt die Sanierung des kompletten Bades am 15.04.2019 und dauert ca. 3 Wochen. Dabei soll die Toilette dauerhaft, wenn auch provisorisch, nutzbar sein, Ansonsten muss alles andere in der Küche stattfinden. Wäsche waschen kann ich allerdings während der Sanierungsarbeiten gar nicht. Wie viel % könnte ich Ihrer Meinung nach die Miete mindern?

    Vielen Dank im Voraus

    M. Lange

    • Mietminderung.org
      1. April 2019 - 07:18 Antworten

      Hallo Herr Lange,

      ich kann Ihnen hier leider keinen festen Prozentsatz zurufen, richten Sie sich nach der Rechtsprechung und agieren Sie im Zweifel eher vorsichtiger.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jessica Bruns
    21. Juni 2019 - 08:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre Beiträge auf dieser Seite.
    Sie sind sehr informativ und leicht zu lesen.

    Ich habe folgenden Fall an Sie:
    Wir wohnen über einem Bürogebäude und bei denen gab es einen Wasserschaden am 20.05.2019.
    Schnell wurde hier gehandelt und bei unseren Nachbarn und bei uns mussten die Badewannen raus genommen werden und ein kleines Loch mit einem Durchmesser von 15cm ergab sich zwischen den Wohnungen, dies geschah am 28.05.2019.
    Nach langen hin und her kam ein Prüfer für die Feuchtigkeit am 05.06.2019 und Mauerer zum Schließen des Loches am 14.06.2019. Zwischenzeitlich mussten wir uns hierfür Urlaub nehmen.
    Seit dem 20.05.2019 ist die Badewanne nun außerhalb der Wohnung plaziert und fehlt bei uns im Badezimmer. Nun haben wir uns Fliesen ausgesucht am 17.06.2019 und es wird bei einem Termin mit dem Fliesenleger getrödelt, weswegen wir bis heute nicht weiter wissen 21.06.2019.

    Können wir hier die Miete kürzen, wegen der fehlenden Badewanne und des immer wieder entstehenden Schmutzes durch den Baustaub?
    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe Grüße,

    Jessica Bruns

    • Mietminderung.org
      24. Juni 2019 - 10:32 Antworten

      Hallo Jessica,

      die beschriebenen Mängel klingen für mich nach typischen Gründen für eine Mietminderung. Vielleicht können Sie die Mietminderung mit dem Vermieter auch einvernehmlich vereinbaren. Das ist oft der einfachere Weg.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Daniel
    21. Juli 2019 - 12:24 Antworten

    Hallo,

    im April hatten wir im Badezimmer einen Wasserschaden, eine der Wasseruhren war defekt und leckte. Diese wurde daraufhin ausgebaut. Nach ein paar Wochen wurde dann ein ca. 1*1m großes Loch in die Wand gestemmt und auch die zweite Wasseruhr ausgebaut. Vor ca. 3 Wochen dann sind die neuen Wasseruhren eingebaut worden. Seit dem ist nichts mehr passiert, das Loch ist immer noch vorhanden. Auch auf mehrere Nachfragen beim Vermieter ist noch nichts passiert. Zudem haben wir dann in der letzten Woche ein Schreiben bzgl. einer Mieterhöhung erhalten.
    Kann ich diese Mieterhöhung verweigern bis die Reparatur erfolgt ist oder sogar die Miete mindern?

    Neben dieser Baustelle haben wir noch mit dem Dunstabzug in der Küche Probleme. Immer mal wieder tropft Wasser aus dem Abzug. Nachdem nun längere Zeit nichts war, fängt es nun wieder an.
    Durch das Wasser ist inzwischen auch unsere Arbeitsplatte leicht auf gequollen.
    Was kann ich hier tun?

    Viele Grüße
    Daniel

  • Markus Brandtstaedter
    7. August 2019 - 07:32 Antworten

    Hallo,
    unser Vermieter wird Anfang September bei uns Sanieren.
    Es wird von Gas auf Fernwärme umgestellt, das Bad vollständig entkernt und neu gemacht inkl, Stromleitungen bis in die Wohnung zum Sicherungskasten erneuert. Das ganze dauert 3 Wochen. In dieser Zeit können wir das Bad nicht nutzen, die Küche auch nicht da dort die Gastherme hängt und auch dort alles entfernt wird. Die ersten 2 Tage, müssen wir sogar die Wohnung verlassen, da die Abluftschächte neu gemacht werden und die Asbesthaltig sein sollen.
    Wir können also 3 Wochen weder Bad noch Küche nutzen, haben kein Wasser, teilweise kein Strom und müssen auch noch kurzzeitig das Haus verlassen.
    Wieviel könnte ich die Miete mindern?

    Vielen Dank

    • Mietminderung.org
      9. August 2019 - 10:30 Antworten

      Hallo Markus,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier leider keinen verlässlichen Prozentsatz nennen. Sie sollen einfach nach den Mietminderungssätzen recherchieren, die jeweils bei den Mängel in Betracht kommen. GGf. muss der Satz angepasst werden, wenn Küche und Bad zeitgleich nicht nutzbar sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vladimir
    16. April 2020 - 08:24 Antworten

    Hallo Dennis,

    vielen Dank für die Aufklärung! Das war für mich wirklich wichtig zu Wissen, so weiß ich in Zukunft grob bescheid. Danke auch für die Rechnung und das nennen von konkreten Zahlen. Mir stellen sich jetzt jedoch noch zwei Fragen:

    1. Sollte man als Mieter immer 15% mindern oder gibt es einen Wert, denn man normalerweise wählt um auch mit seinem Vermieter ein gutes Verhältnis zu bewahren?
    2. Was ist, wenn der Vermieter sich gegen einer Minderung wehrt? Muss man die Minderung zuvor seinem Vermieter ankündigen?

    LG

    • Mietminderung.org
      20. April 2020 - 08:25 Antworten

      Hallo Vladimir,

      die Höhe der Mietminderung muss dem Mangel recht werden und entsprechend angemessen ausfallen. Natürlich müssen Sie Ihren Vermieter informieren, warum Sie ab wann weniger miete zahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Simon
    1. September 2020 - 21:09 Antworten

    Hallo,
    im September 2019 ist etwas in das Waschbecken gefallen, sodass ein großes Loch entstanden ist. Der Vermieter erkundigte sich daraufhin über den Zustand der Wohnung und machte den Vorschlag es komplett zu renovieren, da es mit sehr alten Fliesen gefliest war.
    Es hat sich schließlich bis zum 03.08.2020 hingezogen. An diesem Tag wurde die Badewanne sowie der Toilettenkasten und einige Fliesen entfernt.
    Die Arbeiten im Bad ziehen sich nun seit mehr als 5 Wochen hin. Seit Tag 1 ist der Toilettenkasten abmontiert. Ein Duschschlauch wurde am 15.08., also nach 12 Tagen angebracht. So lang konnte die Dusche nicht genutzt werden. Draußen waren es zu dieser Zeit teils mehr als 30 Grad Celsius. Eine Duschwand fehlt nach wie vor.
    Welche Rechte bezüglich einer Mietminderung habe ich?

    • Mietminderung.org
      2. September 2020 - 09:27 Antworten

      Hallo Simon,

      solange Sie keine besondere Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen haben (die eine Mietminderung ggf. ausschließt), sehe ich keinen Grund den Mangel ohne Minderung der Miete hinzunehmen. Prüfen Sie daher die Möglichkeiten der Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • N. Schröder
    29. März 2021 - 13:00 Antworten

    Guten Tag,

    die Bauarbeiten an unserem Bad (wir wohnen in einem Reihenmittelhaus, haben noch ein kleines Gäste-WC und ein Vollbad mit Badewanne) dauern nun schon 8 Wochen. Mit 4 Wochen haben wir gerechnet. Es handelt sich nicht um eine energetische Sanierung, sondern um eine rein baufällige Sanierung, da die Fliesen runtergefallen sind. Das komplette Bad ist nicht nutzbar. Wir tragen einen Teil der Sanierungskosten, da wir eine Dusche statt einer 2. Badewanne wollen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 3000 Euro.
    Die gesamte Sanierung läuft völlig unkoordiniert. Wir müssen uns mit den Firmen in Verbindung setzen, wenn eine Firma fertig ist (Trockenbau, Fliesenleger, Sanitärfirma). Die können dann “so kurzfristig” nicht und wir müssen ewig warten, bis mal wieder einer einen Tag arbeitet. Nun fehlen uns noch die Duschwand, der Duschkopf sowie der Anbau der Toilette und des Waschbeckens. Der Gau: Die Firma, die für diese letzten Arbeiten beauftragt wurde, hat nun die Firmentätigkeit eingestellt.
    Haben wir ein Recht auf Mietminderung?

    Mit freundlichen Grüßen
    N. Schröder

    • Mietminderung.org
      31. März 2021 - 17:07 Antworten

      Hallo N. Schröder,

      ob eine Mietminderung denkbar und angemessen ist, hängt wohl davon ab, was genau Sie mit dem Vermieter vereinbart haben. War die Sanierung Ihr Wunsch?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gamze
    7. April 2021 - 13:30 Antworten

    Hallo,
    und zwar habe ich eine Frage.
    In der drüber liegenden Wohnung wurde das Bad saniert- anschließend ergab sich ein Rohschaden und zack standen die Arbeiter vor meiner Tür und haben ein Teil der Wand und Decke im Badezimmer aufgerissen. Währenddessen (2 Tage) war es natürlich schwer zur Toilette zu gehen, da die Arbeiter da waren. Man muss erwähnen, dass die Arbeiter einfach vor der Tür standen ohne eine Information im Vorfeld der Hausverwaltung etc.

    Nun sind 3 Wochen vergangen und der Teil im Badezimmer ist immer noch offen. Meine Hängeschränke stehen seit dem im Flur.
    Obwohl ich bei der Verwaltung anrufe und nachfrage was nun passiert- kommt immer die Antwort wir warten auf die Versicherung etc. – Sprich ich wurde nie von denen eigenständig aufgeklärt oder informiert.
    Aber letztendlich hatte ich nichts mit der Sanierungsarbeiten im Obergeschoss zu tun aber werde dadurch benachteiligt.

    Was sind nun meine Rechte?? Ist das alles so richtig?

    Ich bedanke mich im
    voraus.

    • Mietminderung.org
      7. April 2021 - 15:40 Antworten

      Hallo Gamze,

      Sie haben das Recht auf ordnungsgemäße bzw. vertragsgemäße Herstellung Ihrer Wohnung. Wenn ein Mangel vorliegt, steht Ihnen als Mieter zudem i.d.R. das Recht zur Mietminderung zu.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephan Nitzsche
    14. Oktober 2021 - 16:13 Antworten

    Hallo,

    nach einer Badsanierung habe ich eine viel kleinere Dusche.
    Vor der Sanierung hatte ich eine komfortable Duschfläche von 100 x 0,85 cm mit Fußbodenentwässerung. Nach der Sanierung habe ich eine Duschtasse von 80 x 80 cm eingebaut bekommen, wobei ich durch den jetzt angebrachten innen liegenden Duschvorhang nur etwa 65 x 65 cm nutzen kann.
    Stellt das ein Grund für eine Mietminderung dar?

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