Go to Top

Mietminderung: Schlechte, mangelhafte oder fehlende Isolierung

Moderne Häuser sind optimal isoliert. Ältere Gebäude weisen oft eine schlechte, mangelhafte oder gar fehlende Isolierung auf. Der dadurch bedingte Wärmeverlust muss durch verstärktes Heizen ausgeglichen werden. In Zeiten der Energiekostenexplosion wird Wärme verschleudert. Für den Mieter stellt sich die Frage, was er tun kann, vor allem, ob die Situation einen Mangel begründet und er die Miete mindern kann.

Isolierung kann im Detail vielgestaltig sein. Sie betrifft die Außen- und Innenwände, die Dacheindeckung, Böden und Decken, Fenster, Haustür sowie die Heizungsrohre. Im Ergebnis bleibt die Bewertung immer die Gleiche.

Schlechte Isolierung muss den Gebrauch beeinträchtigen, sie ist kein Beschaffenheitsmerkmal

Im Mietrecht knüpft der Begriff des Mangels an die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts und die Beeinträchtigung durch den Mangel an. Im Kaufrecht oder Werkvertragsrecht kommt es hingegen auf die Beschaffenheit an.  Deshalb ist die Wohnung als Mietsache mangelhaft, wenn unabhängig von oder gar trotz der Einhaltung aller technischen Normen die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt ist (BGH NJW-RR 2003, 727).

Mieter kann Energieausweis verlangen

Da Mieter neuerdings bereits bei der Besichtigung einen Energieausweis verlangen können und Vermieter verpflichtet sind, unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen, hat jeder Mieter die Möglichkeit, den Energieverbrauch des Gebäudes einzuschätzen. Mietet er dann in Kenntnis der Gegebenheiten die Räume an, kann er sich später nicht mehr darauf berufen, die Isolierung sei fehlerhaft oder mangelhaft oder überhaupt nicht vorhanden.

Energetische Modernisierung schließt Recht auf eine Mietminderung aus

Für Mieter ist wichtig zu wissen, dass mit der Mietrechtsreform zum 1.5.2013  das Minderungsrecht für die Dauer von 3 Monaten ausgeschlossen ist, soweit der Vermieter energetisch modernisiert. (§ 555 b 1 BGB).  Soweit die Wohnung vollständig unbewohnbar wird, bleibt das Minderungsrecht allerdings bestehen. Der Mietminderungsausschluss gilt also nur, soweit der Mieter die Wohnung weiterhin, wenn auch unter Inkaufnahme baulich bedingter Beeinträchtigungen, bewohnen kann.

Mietminderung trotz normgerechter Bauweise

Bildet sich aufgrund des baulichen Zustandes Kondenswasser und sind Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbefall zu befürchten,  kommt es nicht darauf an, ob der Bauherr das Gebäude normgerecht errichtet hat (LG Landshut WuM 2002, 307). Allein die Situation begründet einen Mangel. Umgekehrt liegt aber kein Mangel vor, wenn die Wohnung trotz Nichtbeachtung technischer Normen uneingeschränkt gebrauchstauglich ist.

Vermieter hat bei fehlender Isolierung keine Modernisierungspflicht

Frühere Gerichtsentscheidungen, die in Ausnahmefällen eine Modernisierungspflicht des Vermieters begründeten, entsprechen heute nicht mehr der Gesetzeslage. Das LG Waldshut-Tiengen (WuM 1991, 479; ebenso AG Bremerhaven WuM 1992, 601; LG Berlin WuM 1996, 156)  beurteilte bei unzureichender oder fehlender Isolierung das Mietobjekt als mangelhaft, soweit der Bauherr zwar beim Bau der Wohnung die damals geltenden Regeln der Technik eingehalten hatte, die Wärmedämmung mit wirtschaftlich vernünftigen Aufwand aber ohne Schwierigkeiten erreicht werden könne. Da das Mietrecht aber gerade keine Modernisierungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Gebäudes beinhaltet, sind diese Entscheidungen nicht mehr gesetzeskonform.

Vermieter schuldet nur standardmäßige Wohnqualität

Der Mieter  hat nur einen Anspruch auf  die Wohnqualität vergleichbarer Wohnungen. Keinesfalls hat er einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den neuesten technischen Standard gewährleistet und die Wohnung modernisiert und das Gebäude gar isoliert. Dem Vermieter obliegt nur eine Instandhaltungspflicht der bestehenden Bausubstanz, keine Modernisierungspflicht. Er muss nur den Status quo bewahren. Der jeweils aktuelle Stand der Technik oder der Wissenschaft wird nicht geschuldet.

Maßgebend für die Bewertung ist der Sollzustand der Wohnung, der auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages abstellt (BGH NJW 1988, 2878).  Dieser Zeitpunkt ist für die Einigung der Parteien über die Qualität des Mietobjekts maßgebend. Demgemäß gelten auch die zu diesem Zeitpunkt bestehenden technischen Normen, ohne dass es auf den gegenwärtigen Stand der Technik ankommt (BGH ZMR 2005, 108).

Auch wenn die Isolierung sinnvoll und technisch machbar wäre, hat der Mieter keinen Anspruch auf Umsetzung. Hat er sich in unisolierte oder schlecht isolierte Räume eingemietet, trägt er das damit verbundene Risiko des Wärmeverlustes, insbesondere dann, wenn er einen Energieausweis einsehen konnte.

Beispiel: Zieht es hingegen in ungewöhnlichem Maße unter der Wohnungstür oder durch die Fenster, kann sich daraus ein Mangel ergeben. Dieser begründet sich aber nicht unmittelbar in der fehlerhaften Isolierung als solcher, sondern vielmehr in dem Umstand, dass es zieht. Solange keine Zugluft feststellbar ist, liegt kein Mangel vor, auch dann nicht, wenn die fehlerhafte Isolierung selbst Zugluft erwarten ließe.

Ältere Gebäude haben ihren eigenen Standard

Der Mieter kann in einer nicht modernisierten Altbauwohnung nur den Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen erwarten (BGH WuM 2004, 527).  Zum Mindeststandard gehört die Außendämmung der Fassade jedenfalls nicht. Die Isolierung von Heizungsrohren schon eher.

Dabei kommt es auf den Inhalt des Mietvertrages und den Zustand der Mieträume bei Abschluss des Mietvertrages an.  Demgemäß muss der Mieter einen erhöhten Energiebedarf auch dann bezahlen, wenn es sich bei Vertragsabschluss nicht über die besonderen Gegebenheiten einer Dachgeschosswohnung informiert hat.  Soweit die mangelhafte Wärmeisolierung für ihn nicht erkennbar war, soll er nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bensheim (WuM 1987, 315)  die Miete um 25 %  reduzieren dürfen.

Isolierung kann mietvertraglich Standard sein

Die heutzutage immer mehr zur Regel werdende Isolierung/Außendämmung der Fassade war früher völlig unüblich und technisch sowieso nicht machbar. Da die Außendämmung mit erheblichen Kosten verbunden ist, kann der Mieter nicht erwarten, dass der Vermieter das Haus isoliert und es dem Mieter ermöglicht, Heizkosten einzusparen.  Demgemäß liegt auch kein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigen würde. Nicht zuletzt hat der Mieter das Haus in Kenntnis der Umstände gemietet.

Hat er hingegen ein bereits isoliertes Haus gemietet, muss der Vermieter diesen Standard einhalten und die bestehende Isolierung instandhalten. Aufgrund einer dann fehlerhaften Isolierung kann er einen Mietmangel begründen.

Besonderheiten zur Isolierung bei Dachgeschosswohnungen

Nach der Entscheidung des AG  Steinfurt (WuM 1983, 235) verbrauchen Wohnungen im Dachgeschoss und Wohnungen mit vielen Außenwänden grundsätzlich mehr Heizenergie als innenliegende Wohnungen. Allein die Außenlage einer Wohnung ist daher kein Mangel, selbst wenn dadurch höhere Heizkosten bedingt sind (so auch LG Hamburg WuM 1988, 350).

Das LG  Frankfurt (WuM 1987, 119) geht in einer Entscheidung davon aus, dass bei Dachwohnungen ein Wärmeverlust von 20 %  normal ist,  so dass deutlich höhere Wärmeverluste (im Fall ging es um 80 %)  infolge mangelhafter Dachisolierung einen Mangel darstellen und von der Heizkostenabrechnung abgezogen werden dürfen. Gleichermaßen bewertete das Gericht den Umstand, wenn nicht isolierte Heizungsrohre oder eine schadhafte Isolierung hohe Wärmeverluste bedingen (im Fall: 25 %).

42 Antworten auf "Mietminderung: Schlechte, mangelhafte oder fehlende Isolierung"

  • Gerd
    21. April 2017 - 20:08 Antworten

    Leider wird meine Frage nicht beantwortet, obwohl die Zusammenstellung obiger Informationen gut gelungen ist.
    Mich interessiert Folgendes: Wenn ich eine Wohnung mieten will und der Eigentümer keinen Energieausweis hat und sich auch weigert, einen vorzulegen, was kann ich dann machen? Ich lese überall von Bußgeldern. Aber wer verhängt die denn in so einem Fall?
    Ist es dann nicht eher so, dass ich die Wohnung blind mieten oder es eben lassen kann? Der Vermieter kann einfach sagen: “Akzeptier es oder geh woanders hin!” Das ist doch kein Schutz?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Gerd

    • Mietminderung.org
      22. April 2017 - 17:10 Antworten

      Hallo Gerd,

      der Vermieter muss den Energieausweis vorlegen – ich würde in so einem Fall auch eher Abstand nehmen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frauke Mai
    20. September 2017 - 12:00 Antworten

    Stichwort: Wärmedämmung wurde komplett entfernt
    Flachdach Wohnanlage 4 Etagen mit 70 WE Bj. ca. 1970

    Guten Tag,
    weil das Flachdach undicht wurde (Wasserschäden) wird jetzt eine Etage oben drauf gebaut.
    Dazu wurde die Dämmung vom Flachdach komplett entfernt. Dabei wurde festgestellt, dass unter der ca. 10-15 Jahre alten modernisierten Dämmung (Styropor) auch noch die Ur-Dämmung (Teerzeugs) vorhanden war – also gut gedämmt.
    Der aktuelle Zustand ohne Dämmung ist eine Verschlechterung gegenüber dem Zustand bei Abschluss des Mietvertrages.
    Die Maßnahme wurde nicht als duldungspflichtige Energetische Maßnahme angekündigt.
    Dauer der Maßnahme ist unbekannt. Als Bauzeit wurde 1 Jahr angekündigt.

    Während überall mit Einsparungen durch Wärmedämmung geworben wird sieht die Sache hier genau gegensätzlich aus.
    Besteht ein Anspruch auf Minderung der Heizkosten wegen Mehrverbrauch?
    Wie muss das nachgewiesen werden?

    Ich hoffe, die Anfrage ist hier richtig angesiedelt.
    Viele Grüße
    Frauke

    • Mietminderung.org
      21. September 2017 - 08:03 Antworten

      Hallo Frauke,

      woher wissen Sie, dass Sie Aufstockung schädlich für Sie und Ihren Heizverbrauch ist?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frauke Mai
    21. September 2017 - 09:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    >>> woher wissen Sie, dass Sie Aufstockung schädlich für Sie und Ihren Heizverbrauch ist?<<<
    Weil die Wohnung jetzt kälter und schlechter/träger zu heizen ist.

    Wenn die Aufstockung nächstes Jahr fertig ist wird die Dämmung für meine Wohnung günstiger sein.

    Bis dahin fehlt die Dämmung und es muss mehr geheizt werden. Wenn es jetzt auch ohne Dämmung zu keinem Mehrverbrauch kommt bräuchten ja auch keine Energetischen Maßnahmen zur Energieeinsparung gefördert werden – oder?
    Der exakte Mehrverbrauch wird erst bei der nächsten Abrechnung festgestellt. Das geht mit den alten Röhrchenverdampfern nur sehr ungenau. Vorläufig gehe ich davon aus den Mehrverbrauch anhand von eigenen Durchschnittswerten der letzten 5 Jahre zu begründen.
    Gibt es keine vergleichbaren Urteile zu dem Thema?

    Viele Grüße
    Frauke

    • Mietminderung.org
      21. September 2017 - 17:10 Antworten

      Hallo Frauke,

      ohne Zweifel werden die Heizkosten ohne Dämmung / in der Bauphase höher sein als mit ungeöffnetem Dach. Meine Frage bezog sich eher auf die Zeit nach den Bauarbeiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frauke Mai
    22. September 2017 - 12:05 Antworten

    Hallo Dennis,
    nachdem es jetzt einmal mit der Kirche ums Dorf gegangen ist…

    Gibt es Urteile bei denen ein pauschaler Abzug anerkannt wurde oder was ist eine akzeptable Möglichkeit den Mehrverbrauch ohne den Einwand klimatischer Einflüsse zu begründen?

    Viele Grüße
    Frauke

  • Steffen
    8. Oktober 2017 - 17:49 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Auch bei mir wurde wegen energetischer Renovierung die Wärmedämmung entfernt. Die Dämmung ist bereits seit ca. einer Woche entfernt.
    Dadurch muss ich zum Einem erheblich mehr heizen, relevanter ist zum Anderen jedoch, dass sich die Wände so sehr abgekühlt haben, dass sich Feuchtigkeitsflecken gebildet haben.

    Mein Lüftungsverhalten hab ich trotz Baulärm und -schmutz weitestgehend beibehalten.

    Besteht in diesem Fall eine Möglichkeit zur Mietminderung?

    Mit freundlichem Gruß,
    Steffen.

  • S.Lavan
    2. März 2018 - 22:19 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!
    Ich habe auch ein Problem mit der Heizung in meiner Dachwohnung. Irgendwie wird es nicht so richtig warm ,obwohl ich teilweise schon bis 5 aufgedreht habe.Es zieht aus sämtlichen Dachnischen heraus und man friert nur noch. Für den ganzen Spaß habe ich noch 1000 Euro Nachzahlung gehabt. Ich zahle also für 80 qm 220 Euro Nebenkosten und friere noch zusätzlich. Der Vermieter investiert nichts seit 40 Jahren. Was kann ich tun?
    L.G.S.L

  • Sabina Mandlinger
    30. August 2018 - 22:33 Antworten

    Hallo,
    unsere EG Wohnung liegt über einem nicht isolierten Keller (Altbau). Im Winter ist es eiskalt vom Boden her
    Kann ich meine Miete mindern? Oder den Vermieter zum isolieren irgendwie bewegen über den Energieausweis?

    • Sabine Nagelmüller
      3. Januar 2022 - 13:28 Antworten

      Haben Sie in Ihrem Fall irgendetwas bewegen können. Meine Tochter wohnt auch in einer Altbauwohnung wo keine Isolierung im Keller ist. Nur mit Strümpfen keine Chance sich in der Wohnung aufzuhalten. Und heizen wie verrückt. Kann ja auch nicht normal sein.

      Wäre dankbar für eine Antwort

      L. G. Sabine Nagelmüller

  • Heike
    14. September 2018 - 10:24 Antworten

    Lieber Herr Hundt,
    wir sind drei Mietparteien und haben vom Altbauhaus eine ausführliche Thermografie anfertigen lassen. Ein Energiepass liegt nicht vor. Höchster Wärmeverlust: Dach und Dachanschlüsse, Fußboden Richtung Keller, Fassade hinter Heizungen. Temperaturdifferenzen an den Kältebrücken bis zu 12 °C. Der Vermieter hat im Frühjahr eine Dachsanierung angekündigt und nach Vorliegen der Thermografie ein zweites Angebot mit Dämmschicht angefordert. Das ist so auch Gegenstand der Sanierungsankündigung. Von den Dachdeckern haben wir nun erfahren, dass bei der Beauftragung die Dämmschicht vom Vermieter wieder gestrichen wurde. Was raten Sie uns?

    • Mietminderung.org
      18. September 2018 - 15:37 Antworten

      Hallo Heike,

      der Vermieter muss alleine wissen, in welcher Form er Sanierungen vornimmt. Als Mieter haben Sie damit im Grunde nichts zu tun.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    2. Oktober 2018 - 11:29 Antworten

    Guten Tag,

    in unserem Falle ist es so, dass uns bei Anmietung der Wohnung mündlich garantiert wurde, dass die alten undichten Fenster noch im laufenden Monat ausgetauscht werden würden durch neue isolierte. Dies ist nun erst nach öfterem Nachhacken knapp 2 Monate später geschehen. Ist es möglich eine Mietminderung geltend zu machen?
    Herzlichen Dank schon im Voraus!

  • Simon
    21. Januar 2019 - 20:14 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    Mein Vermieter, einer Dachgeschosswohnung, hat mündlich eine Dachsanierung im September ’18 vor Vertragunterschrift (12.17) zugesichert.
    Nun im Januar 2019 ist seine Aussage, dass die Sanierung aus Steuergründen erst in 3 Jahren möglich ist. Die Sanierung war jedoch ein Unterschriftsgrund. Auch ist eine Klimaanlage verbaut worden weil die Hitzeproblematik im Sommer bekannt war, diese verbraucht natürlich auch enorm Strom.

    Ist das ein Grund zur Mietminderung? Anders erwäge ich einen Umzug.

    Gruß Simon

  • Florian
    16. Dezember 2019 - 15:22 Antworten

    Guten Tag,

    ich finde den Artikel gut gelungen, jedoch bleiben mir in meinem Fall auch noch ein paar Fragen. Ich wohne seit 10 Jahren in einer Dachgeschosswohnung, die meines Erachtens schlecht gedämmt ist. Jetzt ist meine Frage, wie kann ich das belegen, dass mir dadurch im Winter hohe Heizkosten entstehen? Was für eine Firma müsste ich beauftragen um ein Gutachten darüber zu bekommen ob mein Veracht sich bestätigt?
    Ich freue mich auf eine Rückmeldung.

    Beste Grüße aus Potsdam

    • Mietminderung.org
      14. Januar 2020 - 15:24 Antworten

      Hallo Florian,

      ich würde mich an einen Immobiliengutachter wenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sebastian
    1. Juni 2020 - 13:19 Antworten

    Hallo,

    wir hatten einen Marder bzw. ein Nagetier in der Dämmung unsres Flachdaches. Auch die vertikale Dämmungen wurden von den Tieren “durchbohrt”. Mein Vermieter möchte die Schäden nicht behaben, Mängel seit 2017 bekannt. Ich möchte jetzt die Miete mindern. Haben Sie ein paar Tipps für mich?

    Mfg
    Sebastian

    • Doris Pfaff
      16. September 2022 - 09:00 Antworten

      Hallo, wir haben eine Gaststätte gepachtet und uns ist im Winter aufgefallen dass es sehr lange dauert bis es einigermaßen warm wird.
      Die Fenster sind nur einfach verglast und die Wände anscheinend nicht richtig gekämmt.
      Die Heizkörper reichen nicht aus um alles zu heizen deshalb müssen wir noch mit einem Pellets Ofen dazu heizen. Können wir einen Energieausweis im Nachhinein verlangen oder einen Thermografie Test verlangen und dann eventuell die Pacht zu kürzen?
      Mit freundlichen Grüßen

  • Fanny
    25. September 2020 - 16:05 Antworten

    Ich bin Mieter einer Altbauwohnung 53,4 qm in einem Mehrfamilienhaus (Baujahr unbekannt). Die Nachtspeicheröfen wurden durch eine Gasheizung ersetzt. Die Therme befindet sich in einer Kammer auf halber Treppe. Alle Rohre gehen erst komplett durch die Nachbarwohnung 53,5 qm (Küche, Bad, WZ, SZ) ehe sie in meiner Wohnung ankommen und sind Nicht isoliert. Nun wurde in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet, dass ich im vergangenen Jahr 9738,20 kWh verbrauchte. Mein Nachbar im selben Zeitraum 2112,20 kWh. Ich vermute, dass ich mangels der Isolierung seine Wohnung schön mitbeheizt habe. Wie kann ich das beweisen? Und kann ich die Nachzahlung von 700 Euro wegen des Baumangels abwenden?

  • Ralf
    13. Oktober 2020 - 19:50 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    meine Frau und ich sind vor zwei Jahren in unsere jetzige Mietswohnung gezogen. Das Haus stammt aus den 80er Jahren und wurde mehr oder weniger kernsaniert (3-fach isolierte neue Fenster, neue Türen, neuer Putz innen, neue Wasser- und Elektroleitungen, neue Heizkörper). Jedoch der Heizkessel und die Heizungsleitung sind noch von damals. Nun haben wir ein Einrohr-Heizungssystem, was wir bis zum Einzug nicht kannten.
    Kurz vor unserem Einzug haben wir festgestellt, dass das jetzige Arbeitszimmer und das Schlafzimmer sehr warm werden, obwohl die Heizkörper-Thermostate auf 0 stehen und die Fenster gekippt waren. Auch ein relativ lautes rauschen war zu hören (dies ist beides bis heute noch so). Wir hatten damals unsere Vermieter darüber informiert und um Abhilfe gebeten. Mehrmals war letztes Jahr (2019) und auch im Jahr 2018 ein Heizungsmonteur anwesend. Dieser konnte das Problem nicht beheben. Er meinte, dass dies beim Einrohrsystem so ist und die Heizungsrohre anscheinend nicht isoliert sind, welche im Boden verlaufen. Dadurch haben wir nun eine nicht kontrollierbare Teil-Fußbodenheizung und dies erwärmt die genannten Räume. Außer noch im Bad sind die anderen Räume ohne dieses Rauschen und auch die Aufheizung ist nicht so relevant.
    Wir hatten Anfang diesen Jahres nun erneut die Vermieter aufgefordert hier etwas zu unternehmen. Wir wurden immer wieder vertröstet, da der von unseren Vermietern gewünschte Heizungsmonteur keine Zeit hatte. Vor zwei Wochen haben wir erneut schriftlich zum Handeln aufgefordert und bis heute keine Rückmeldung erhalten.
    Leider gefällt uns die Wohnung sehr und wir haben viel investiert (neue Küche, Garten, Mobiliar…). Das Rauschen ist in der Nacht jedoch so störend, dass wir kaum schlafen können und wir schon mehrmals im Wohnzimmer schlafen mussten. Außerdem wird es im Arbeitszimmer und im Schlafzimmer oft zu warm, dass es sehr unangenehm ist (25-27°C, bei geöffnetem Fenster und Außentemperatur ca. 8-12°C).Was würden Sie uns empfehlen zu tun?

    • Mietminderung.org
      2. November 2020 - 10:08 Antworten

      Hallo Ralf,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen. Eine Mietminderung wäre sicherlich ein Weg – allerdings ist auch damit unklar, ob der Vermieter dieses riesige Problem tatsächlich angeht. Tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht besser helfen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • K. Jaskolski
    27. Januar 2021 - 15:28 Antworten

    Guten Tag,
    unser Vermieter hat vor einigen Jahren das 4-Parteien-Miethaus nachträglich von außen gedämmt … jedoch nicht die Südseite. Richtig gelesen es wurden nur 3 Seiten eines freistehenden Hauses gedämmt. Die Dämmung an der Strassenseite mit den Balkonen im 1.OG und Loggias im DG hat er weggelassen. Unser Problem im DG ist nun das die Kältebrücke im Wohnzimmer die wir aufgrund der Bauform haben, unter unserem Fussboden ist der offene Balkon des Mieter unter uns, dadurch gefühlt noch größer geworden ist. Der Laminatboden und die Außenwand, also der Stock von ca. 95 cm Höhe, sind so kalt das die Raumfeuchte ständig selbst bei 15 Grad Zimmertemperatur auf dem Laminat kondensiert. Seine mündliche Rückmeldung auf Schilderung am Telefon wg. dementsprechender Schimmelbildung über und in den Fussleisten ist gebetsmühlenartig „sie heizen nicht genug“. Selbst bei 24 Stunden Heizung auf höchster Stufe erreicht der Raum von ca. 25 qm nur knapp etwas über 20 Grad Umgebungstemperatur. Liegt hier aufgrund der stümperhaften Dämmung mittlerweile ein baulicher Mangel vor?

    • Mietminderung.org
      28. Januar 2021 - 09:37 Antworten

      Hallo K. Jaskolski,

      eine Teildämmung ist nicht unüblich. Ich kann die bauliche Lage und die (nicht) fachgerechte Ausführung leider nicht einschätzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Patricia Schuffelhauer
    7. September 2021 - 09:32 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    in unserem Altbau Badezimmer sind die nicht isolieren, abgedämmten und verkleideten Abwasserleitung und die Wasserrohre auf den Wänden & decken verlegt.

    Das bedeutet, jedes Mal, wenn die Nachbarn über mir auf der Toilette oder Baden waren , höre ich in der gesamten 75mq2 Wohnung wie der Wasserstrom durch die Rohe fliest .. Das ist ein sehr unangenehmes und störendere Geräusch geschweige den von dem Schall der herrscht.

    Ist der Vermieter verpflichtet die Abwasserleitung und die Wasserrohe zu isolieren und schalldicht zu machen? & es anschließend zu verkleiden?

    Ich danke ihnen für die Antworten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Fr. Schuffelhauer

  • Fee Zucker
    29. November 2021 - 15:52 Antworten

    Hallo, wir haben eine Bodentemperatur von knapp über 13 Grad (gemessen von einem Energieberater 13,1 Grad). Meine Frage ist nun, ob dies so hinzunehmen ist oder ob das vom Vermieter geändert werden muss. Das Haus ist von Ende 1960, innen Teilsaniert. Neue Fenster/Türen und Böden….

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • Mietminderung.org
      29. November 2021 - 16:57 Antworten

      Hallo Fee,

      wie hoch ist denn die Raumtemperatur? Bodentemperatur ist meines Erachtens kein angemessener Indikator. Obwohl es natürlich angenehm ist, wenn die Füße warm sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Serhan
    3. Mai 2022 - 10:50 Antworten

    Hallo liebes Team,

    ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter bzw. mit der Mietwohnung:

    – Schlechte bis garkein Isolation in der Wohnung vorhanden (Im Winter waren es fast Minusgrade)
    – Elektroheizungen sorgen für immens hohe Energiekosten, weil die Wohnung ständig an Wärme verliert(1 Personen Haushalt, trotz 150 € Abschlag kam letztes Jahr eine Nachzahlung von EnBw von über 1200€)
    – Letztes Jahr hatten wir einen Rohrbruch und es musste von der Küche ein Loch in die Wand gemacht werden, dieses Loch ist seit 1 1/2 Jahren nicht richtig zugemacht worden welches nochmal für extra Stromkosten durchs Heizen gesorgt hat.
    – Meine Wohnungstür ist seit mehreren Monaten kaputt welche und es wurde sich nicht darum gekümmert
    – Ich habe Holzdecken im Bad welche anfangen zu schimmeln (Kein Fenster im Bad vorhanden und Lüftung defekt)
    Mein Vermieter ist über alles informiert kümmert sich aber um nichts. Das gibt er auch offen zu.

    Ich bin ausgezogen aber habe die letzten 3 Monate die Miete nicht bezahlt da ich wegen den Umständen zu meinen Eltern ziehen musste und dort Miete gezahlt habe.

    Habe ich ein Recht auf rückgängige Mietminderung bzw. auf Schadenersatz?
    Oder kann ich den Wohnraum melden, so dass er nicht weiter als Wohnraum vermietet werden kann.

    Vielen Dank für die Nachricht
    Beste Grüße

    • Mietminderung.org
      3. Mai 2022 - 12:19 Antworten

      Hallo Serhan,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann leider schlecht beurteilen, ob eine 100%ige Mietminderung gerechtfertigt gewesen ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Sie sollten die Mängel zusammen zählen und dann mit betsehender Rechtsprechung abgleichen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alfred M.
    26. September 2022 - 21:47 Antworten

    Guten Abend,
    wir wohnen im 3. OG in in einer Altbauwohnung. Über unserer Wohnung liegt der Dachboden, der als Speicher und zum Wäschetrocknen von den Mietern genutzt wird. Weder die Decke unserer Wohnung zum Speicher, noch das Dach sind gedämmt. Am Wochenende war ein befreundeter Energieberater zu Besuch, der meinte, dass dies gesetzlich schon lange nicht mehr erlaubt sei (er bezog sich auf § 47 – Gebäudeenergiegesetz) und der Vermieter dazu verpflichtet sei, die Geschossdecke zu dämmen. Es seien Einsparungen von 20-30 % der Heizkosten für uns möglich. Angesichts der Preisexplosion beim Gas ist das aktuell schon ein erheblicher Kostenpunkt. Könnte ich in diesem Fall eine Mietminderung geltend machen, falls sich der Vermieter weigert, die Decke zu Dachboden zu dämmen?
    Viele Grüße
    Alfred M.

    • Mietminderung.org
      27. September 2022 - 06:57 Antworten

      Hallo Alfred,

      gehen Sie erst mal mit dem Vermieter ins Gespräch und bitten Sie um Abhilfe. Es gibt Rechtsprechung, die keine Mietminderung zulässt. Diese ist aber schon älter. Recherchieren Sie nach aktuellere Rechtsprechung, ob die nicht Einhaltung der Energieeinsparverordnung eine Mietminderung rechtfertigen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susi
    20. November 2022 - 18:37 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage und zwar bin ich in eine Wohnung eingezogen, Bj ca. 1960-1970. Diese Wohnung ist vermutlich nach damaligen Standard gebaut. Es liegen Wärmebrücken insbesondere in den Raumecken der Außenwände vor. Das allein ist natürlich kein Mangel.

    Mein Problem ist, dass ich vor allem das Schlafzimmer so hoch heizen muss (aktuell Stufe 4 und Heizung läuft sehr heiß) um gerade mal, nach nem ganzen Tag, höchstens 18 Grad erreiche. Testweise habe ich die Heizung nachts mal ganz runter gedreht, selbst in diesem Zustand, habe ich einen geringen Luftzug bzw Luftbewegungen gespürt. Mein Kopf sowie das Bett wird gefühlt eiskalt und die Temperatur sinkt auf höchstens 15 Grad. Das alles bei einer Außentemperatur von gerade mal ca. 8 Grad tagsüber und um den 0 Punkt nachts. Wie soll es werden wenn es -10 Grad werden? Wohne in der Alpenregion.

    Muss ich, als Mieter, damit ich mindestens die 18 Grad halten kann (welche grenzwertig angenehm wäre), wirklich den ganzen Winter auf Stufe 4 durchheizen? Die eigentliche Mindesttemperatur von 20 Grad wird wenn überhaupt auf dauerhaft 5 erreicht. Auch Schimmelvermeidung spielt hierbei natürlich eine Rolle. Die Heizungen sind nicht defekt und laufen heiß. Das heißt es liegt allein an den Wärmebrücken, bzw zu dem Zeitpunkt schlecht isolierten Gebäude.

    Habe ich als Mieter in diesem Fall keinerlei Rechte und muss zahlen. Nur damit in erster und wichtigster Sache kein Schimmel entstehen kann? Und wie sieht es mit der Mindesttemperatur aus? Reicht es wenn man die erst auf höchster Heizleistung erreicht? Oder darf ich eine Verbesserung verlangen? Oder doch Mietminderung?

    Vielen Dank schon mal!

  • Uwe Klinger
    1. März 2023 - 10:28 Antworten

    sehr geehrter Herr Hundt
    Ich kann mir selber nicht mehr helfen. 10 Jahre zu hohe Miete bezahlt. Jede Menge Gründe zur Minderung.
    Schimmelbefall 2 qm groß in Schlafzimmer hinter Rigipsplatte, .blinde Fenster, ( alt)
    Am Dachfenster links und rechts ein Meter lange wasserspuren, abgewohnte Boden in jedem Zimmer,
    Wasser läuft im Bad nicht richtig ab ( zu wenig Gefälle) Käferbefall ( kommen aus Fachwerkboden,)
    In einem Zimmer keine Heizmöglichkeit, 15 cm großes Loch in Decke zum Dachboden (dort war früher ein Lüfter montiert In der Küche tropft Wasser an einer durchgefaulten ( Holz Deckenstelle) Aus dem vor Jahren montierten neuen Lüfter tropft bei Regen Wasser, defekte Heizlüfter Im Bad Gasofen funktioniert die Zündung nicht. .Haustüre geht bei Luftzug auf ( rastet nicht ein) Der Steinboden wird zur Rutschfalle
    Das Treppengeländer ist wackelig ( ich bin schwerbehindert und kann mir selber nicht mehr helfen.
    Jetzt habe ich Gerichtsverhandlung und der Richter möchte nur 20 % Minderung zugestehen.
    Die zehn Jahre Minderung wegen zu kleiner Wohnung habe ich aufgerechnet durch Nichtzahlung der Miete. Was auch 15 Monate akzeptiert wurde. Nun verlangt der Testamentsvollstecker des Besitzers diese gesamte Miete nach, Ich habe nach Treu und Glaube gehandelt, weil der Erbe über die ganzen Mängel bescheid wußte und mit 100% Minderung gehandelt. Er hat die Mängel mit mir gemeinsam Begutachtet und auf die Nicht Bezahlung über 15 Monate nicht reagiert. Vom Erblasser war geplant, die Wohnung zu renovieren. Der Erbe aber will nur verkaufen. Ich hatte aber mit Ihm ein Gespräch und auch Besuch von einer Person die als Renovierer auftrag ( Mit Erben ) Die Mängel waren beim Erben gemeldet, aber nie wurde auch nur mit einem Wort gegen mein Einbehalt gesagt. Er hat es einfach akzeptiert. Habe ich auf dem LG eine Chance, die Verhandlung zu gewinnen.

    Uwe Klinger

    • Mietminderung.org
      1. März 2023 - 20:58 Antworten

      Hallo Uwe,

      ich kann diese komplexe Lage leider nicht beurteilen. Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nalân
    14. April 2023 - 13:42 Antworten

    Hallo Dennis,

    der Hausbesitzer will im Sommer das sehr alte Flachdach dämmen lassen. Dafür werden in den drei Wohnungen in der obersten Etage (auch meine) die Decken rausgerissen werden. Zum Einen heißt es, ich bzw. wir drei Mietparteien sollen mal eben eine Woche bei Freunden unterkommen. Zum Anderen frage ich mich, inwiefern uns diese längst überfällige Dämmung mit einer Mieterhöhung in Rechnung gestellt werden wird? Es gab im Winter nicht zum ersten Mal einen mittelschlimmen Schimmelbefall im Flur. Da seine eine Kältebrücke hieß es. Der Handwerker hat es gerichtet. Jetzt soll das gesamte Dach aufgerissen bzw. proper wärmeisoliert werden.

    Ich würde mich sehr über Deinen kompetenten Input freuen.

    • Mietminderung.org
      17. April 2023 - 14:11 Antworten

      Hallo Nalân,

      sofern es sich um eine Modernisierung handelt (davon ist wohl auszugehen bei einer Wärmedämmung), kann das auch eine Mieterhöhung mit sich bringen. Diese muss aber rechtzeitig vorher angekündigt werden oder kann nur später in Kraft treten. Belesen Sie sich dazu am besten. Für den Zeitraum der Bauarbeiten steht Ihnen höchstwahrscheinlich eine 100-prozentige Mietminderung zu. Recherchieren Sie dazu.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert