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Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?

Die Antwort ist einfach: Sie kann nicht nur, sie muss sogar tageweise erfolgen. Alles andere wäre ungerecht.

Denn: Ist die Wohnung mit einem Mangel belastet, darf der Mieter die Miete mindern. Das Gesetz verlangt, dass die Miete angemessen herabzusetzen ist. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs.

Dabei ist maßgebend, in welchem Verhältnis die durch den Mangel geschmälerte Leistung des Vermieters zur Höhe der Mietzahlung des Mieters steht. Der Mieter soll nur das bezahlen, für das er eine Leistung erhält (vertragsgemäßer Zustand der Wohnung).

Mietminderung ist vergänglich: Es darf nur für den Mangel-Zeitraum gemindert werden

Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass der Mieter die Miete nur für den Zeitraum mindern darf, in dem der Mangel besteht. Beseitigt der Vermieter den Mangel, wäre es unverständlich, wenn der Mieter dann immer noch weniger Miete zahlen dürfte. Demgemäß verbietet es sich, die Mietminderungsquote pauschal auf einen Monat festzusetzen. Vielmehr ist sie tageweise auszurichten.

So kann tageweise gerechnet werden

Beispiel: Im Januar ist bei Mieter Müller in der Zeit vom 12. bis 22. Januar (11 Tage) die Heizung ausgefallen. Angesichts von Außentemperaturn von minus 10 Grad Celsius fror Müller erbärmlich. Deshalb ist leicht zu begründen, dass er die Miete um 100 % mindern darf.

Ausgangspunkt ist die Bruttomiete einschließlich der Nebenkosten. Betrug die Bruttomiete 600 €, darf er für 11 Tage die Miete auf 0 herabsetzen.

Da der Januar bekanntlich 31 Tage hat, rechnet Müller wie folgt: 600 € Bruttomiete : 31 Tage x 11 Tage Heizungsausfall = 212,90 € Mietminderung. Für diese elf Tage braucht er nichts zu zahlen und spart 212,90 € Miete.

Setzt man die Minderungsquote beispielsweise bei 40 % an (weil die Heizung noch lief, aber nur auf 17 Grad hochheizte), ist die Mietminderungsbetrag von 212,90 € (= 100 %) auf 40 % = 85,16 € festzusetzen.

Mängelprotokoll sichert Beweisführung

Um den Mangel konkret nachweisen zu können, sollte der Mieter möglichst detailliert dokumentieren, in welchen Zeiträumen der Mangel aufgetreten ist. Ein überzeugender Nachweis ist Voraussetzung, wenn der Mieter sein Mietminderungsverlangen notfalls mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen muss.

50 Antworten auf "Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?"

  • Thomas J.
    11. Oktober 2013 - 16:22 Antworten

    Die Beispielrechnung im dritten Absatz von unten ist nicht korrekt. Die richtige Summe der Mietminderung wäre 234 €.

    • Mietminderung.org
      26. Oktober 2013 - 15:22 Antworten

      Hallo Thomas,

      danke für den Hinweis. Ausgangslage waren 600 Euro (und nicht 660 Euro). Ich habe es entsprechend geändert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Andre Plottek
      17. November 2020 - 10:02 Antworten

      Seit wann darf man 31 Tage zur Berechnung heranziehen? M.w. sind 30 Tage pauschal anzusetzen, im Februar hätte man mit 28 Tage weniger Minderung… zum Nachteil…

      • Mietminderung.org
        17. November 2020 - 19:19 Antworten

        Hallo Andre,

        am sichersten rechnen Sie mit den jeweiligen Monatstagen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Voigt
    27. Oktober 2013 - 12:09 Antworten

    Hallo,

    seit zwei Wochen fällt bei uns die Warmwasser und die Heizung aus.Jetzt ist es seit der Woche jeden Tag zu unterschiedlichen Tages und Nachtzeiten.

    Wir frieren nur im Wohnzimmer sind es nur 18 Crad haben laufend eine Erkältung und können uns auch nicht waschen daher meine Frage wie hoch darf die Mietminderung sein und ab wann die machen können und wie bringe ich es den Hausvermieter bei .Denn der Hausvermieter verbietet uns eine Mietminderung, da wir unsere Miete per Lastschrift machen

    Würde mich freuen auf eine schnelle Antwort.

    Danke Voigt

  • Halla
    26. November 2013 - 00:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    eine Frage noch zur Berechnung der Mietminderung. Ich möchte eine Mietminderung in der Höhe von 3% durchführen. Die Mietwertminderung betrifft einen Raum. Soll ich in dem Fall von der Gesamtbruttomiete die Miete pro qm errechnen, mal Größe des Zimmers, dann hätte ich eine potentielle Miete für das betroffene Zimmer und dann 3%von der Größe des Zimmers, anschließend die 3% pro Tag errechnen, um die taggenaue Minderung zu erfahren?Oder kann man in dem Fall die Minderung v. der Gesamtmiete durchführen?
    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort

    • Mietminderung.org
      28. November 2013 - 09:41 Antworten

      Hallo Halla,

      es kommt wohl drauf an, ob Sie 3% von der Miete “des Zimmers” oder 3% von der Miete der gesamten Wohnung mindern wollen. Das müssen Sie zuerst entscheiden. Ich sehe allerdings einen recht großen Aufwand für eine sehr kleine Mietminderung. Sie sollten prüfen, ob es den Ärger wert ist. Im Zweifel bitte einen Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Willi
    28. Januar 2014 - 20:45 Antworten

    Jedes Jahr (seit 10 Jahren) haben wir sobald es draußen unter -10 Grad haben die Wasserleitung in der Küche und im Bad die Leitung für die Badewanne ( Dusche und Waschbecken funktionieren) zu. Wir haben dann mehrere Tage kein Wasser dort. Der Vermieter ist immer informiert, kann aber wohl nichts ändern. Können wir eine Mietminderung beantragen?
    Zweites Problem:Schwarzer Schimmel an den Holzfenstern unserer Dachwohnung. Er fordert, dass wir das selbst durch einen Handwerker beseitigen lassen. Angeblich lüften wir nicht richtig. Wir haben selbst die Fenster ein wenig angeschleift und lackiert, hat aber nicht geholfen. Was können wir tun?

    • Mietminderung.org
      30. Januar 2014 - 11:54 Antworten

      Hallo Willi,

      hier finden Sie bestimmt passende Urteile: Mietminderungstabelle (eingefrorene Leistungen + Schimmel).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Melani Matschuck
        22. Juli 2022 - 09:16 Antworten

        Hallo!
        Ich möchte eine Mietminderung einreichen!
        Ich wohne im 5. Stock und nun mehr seit 3 Wochen funktioniert der Fahrstuhl nicht…von einem auf den anderen Tag wird von der Firma vertröstet, der Vermieter hängt auch dran aber es passiert nichts. Ausserdem ziehe ich an diesem Wochenende um, dass wird ein Spass geben!!!
        Um wieviel kann ich die Miete kürzen bzw. kann man auf einen Ausgleich pochen da ich zum 1.8. in einer neuen Wohnung wohne?
        Gruss M.Matschuck

        • Mietminderung.org
          23. Juli 2022 - 08:17 Antworten

          Hallo Melani,

          Sie sollten sich bei er Höhe der Mietminderung an der bestehenden Rechtsprechung orientieren. Versuchen Sie es erstmal einvernehmlich mit dem Vermieter zu lösen. Hier eine Hilfe zur Ermittlung der Höhe: https://www.mietminderung.org/mietminderung-aufzug-defekt/

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Janine
    31. Januar 2014 - 09:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei uns viel für drei Tage das Wasser (warm und kalt) an allen Wasserhähnen in Küche und Bad aus. Die Dusche und Toilettenspülung ging jedoch noch. Die Leitungen waren aufgrund von Kälte eingefroren. Nun kam der Hausmeister auf Anordnung des Vermieters Fliesen im Badezimmer heraus hacken und lies einen ganzen Tag lang einen Fön auf die Leitungen blasen. Dies nützte gar nix, sondern verbrauchte nur unseren Strom. Nach drei Tagen ging das Wasser wieder, allerdings auch wieder aufgrund von Strombelastung durch uns. Nach vier Tagen war es wieder kurz davor einzufrieren, so dass der Hausmeister jetzt einen Heizbläser Tag und Nacht vor die aufgehackte Fliese gestellt hat (wieder auf Kosten unseres Stroms!). Die ganze Zeit wurde die Wärmedämmung hinter den Fliesen heraus genommen, so dass es trotz intensiven Heizens nur noch kalt ist. Erst in einer Woche kann ein Monteur kommen und muss unsere Badewanne heraus hacken, um die Leitungen richtig zu dämmen. Nun meine Frage: Der Vermieter bietet uns bei einer Kaltmiete von 502 Euro 20 Euro Mietminderung. Das erscheint mir alles sehr wenig. Bis unsere Wohnung wieder einwandfrei nutzbar ist, werden insgesamt 9 Tage vergangen sein. Was dürfen wir fordern?

    Viele Grüße
    Janine

  • Klaus
    31. Januar 2014 - 18:42 Antworten

    Hallo, Am Mittwoch dieser Woche 29.01.2014 wurde durch meinen Nachbar unter mir festgestellt das bei Ihm Wasser in seinem Bad aus seiner Decke kommt. Daraufhin wurde bei mir das WC komplett entfernt, alle Fliesen die in diesem Zusammenhang stehn entfernt, der Boden vor dem WC aufgemacht und ein Loch von ca 10 cm Größe im Wohnzimmer, gegenüber meines Bades, gemacht. Es stellte sich raus das der WC Spülungskasten ein Loch hatte und eine Wasserleitung durchgerostet war. Nun hatte ich mit meiner Tochter seid diesem Tag kein WC, wir durften gnädigerweise das WC im Keller von Ihm benutzen (ständiges rauf und runter rennen, plus sehr kalt), ich musste mein komplettes Bad ausräumen, hatte ein Trocknungsgerät für einen Tag und eine ganze Nacht laufend da stehn, konnte nicht duschen oder Baden, Dauerlärm ab morgens halb acht, Staub und Dauerlicht im Bad und Flur. Kann ich da Mietminderung geltend machen?? Wenn ja um wieviel Prozent? Morgen soll es angeblich fertig werden und wieder in seinen Urzustand hergestellt sein.
    Vielen Dank für eine rasche Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

  • Ronda
    18. April 2014 - 11:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei uns in der Wohnung fällt die Heizung immer wieder aus und muss dann manuell durch den Hauswart angeschaltet werden. Das macht er auch in der Regel am gleichen Tag, ansonsten am nächsten. Allerdings sind wir ca alle zwei bis drei Wochen für mehrere Stunden (am Sonntag auch mal einen ganzen Tag) ohne Heizung. Da ich meist von zu Hause arbeite, stört das.
    Kann ich in dem Fall überhaupt die Miete mindern? Wenn ich Bescheid sage, reagiert ja jemand, insofern sind wir selten einen kompletten Tag ohne Heizung, nur finde ich es eine Zumutung, dass ich mich überhaupt alle 2-3 Wochen darum kümmern muss, dass ich heizen kann. Die Hausverwaltung hat bisher noch gar nicht reagiert.

    Mir geht es wirklich nur darum, ob es möglich ist oder nicht, für alles weitere suche ich mir dann entsprechende Beratung.

    Danke und viele Grüße!

    • Mietminderung.org
      19. April 2014 - 17:46 Antworten

      Hallo Ronda,

      ich kann Sie auf den Artikel “Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?” verweisen. Man müsste das wohl auf Stunden runter brechen. Hier stellt sich dann die Frage der “Erheblichkeit” der Beeinträchtigung. Wenn Sie weiter in dieses Richtung denken wollen, sollten Sie sich tatsächlich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Valeria
        29. März 2019 - 00:11 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        da man in der Regel im Voraus die Miete für den Monat zahlt, wie macht man das? Bezahlt man weniger für den darauffolgenden Monat?
        Muss man das irgendwo merken/vorankündigen? Ein Anwalt hatte mor gesagt man musste eine MIetminderung immer schriftlich vorankündigen. Das macht es aber sehr aufwändig. Besonders, wenn vom Vermieter kommuniziert wurde, dass die Heizung und Warmwasser ausfallen, kann man direkt und ohne Begründung die Miete mindern?

        Vielen Dank im Voraus.

  • Andreas
    5. Oktober 2015 - 09:31 Antworten

    Hallo,
    eine Frage zur Mietminderung wegen Lärm. Kurz zur Sachlage:
    Wir haben eine fast täglichen Mangel wegen Lärmbelästigung des Mieters. Vermieter ist informiert, eine Mietminderung von 10% ab Anzeige des Mangels wurde kommuniziert, die Frist zur Beseitigung des Mangels von 2 Wochen ist abgelaufen und ich möchte nun die Minderung geltend machen. Wir führen wir Protokoll über die Beeinträchtigung zusammen mit den Nachbarn und haben auch dies ebenfalls schriftlich ausgeführt an den Vermieter übergeben. D.h. die Sachlage und Beeinträchtigung ist recht klar.

    Die Minderung muss meines Wissens nach Tagegenau gemacht werden. Gleichzeitig habe ich die Info, “Dabei ist es unabhängig davon, ob Sie tatsächlich in der Wohnung waren oder nicht. Das heißt, die Kürzung gilt auch dann, wenn Sie in Urlaub sind.”

    Frage:
    Kann ich die Minderung im Fall von Lärm nun durchgängig ab der Meldung des Mangels berechnen, da sie nachweislich NAHEZU täglich stattfindet (bis zur Beseitigung) oder besser nur die im Lärmprotokoll angegebenen Tage? (also wenn ich z.B. am Wochenende nicht in der Wohnung bin, entfallen diese 2 Tage im Monat).

    Danke für eine Einschätzung und viele Grüße,
    Andreas

  • Monika
    21. Oktober 2015 - 17:55 Antworten

    Lieber Herr Hundt,
    bei uns ist vom 2. – 8. Oktober 2015 die Warmwasserversorgung und die Heizung komplett ausgefallen wegen eines defekten Warmwasserspeichers der nicht repariert sondern ersetzt werden musste. Der 3. Oktober war ein Feiertag und dann folgte das Wochenende. Trotzdem hat es noch bis Freitag, den 8. Oktober gedauert, bis der Warmwasserspeicher eingebaut war. Wir hatten also 8 Tage keine Heizung zur Verfügung und duschen konnten wir auch nicht. Das haben wir als erheblichen Mangel empfunden und eine 15%ige Mietminderung angekündigt, wogegen nun der Vermieter widersprochen hat mit der Begründung, man müsse den Firmen schließlich die Chance geben, den Mangel ordnungsgemäß beseitigen zu können. Das verstehen wir natürlich, möchten es aber trotzdem nicht einfach so hinnehmen, dass wir 8 Tage lang wie in der Steinzeit duschen mussten. Können/sollten wir die Mietminderung von 15% auf die 8 Tage anwenden?
    Danke im Voraus für einen Tipp.
    MfG
    Monika

    • Mietminderung.org
      22. Oktober 2015 - 10:10 Antworten

      Hallo Monika,

      am Ende müssen Sie entscheiden, ob der Aufwand sich lohnt oder ob Sie es einfach hinnehmen wollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gent
    19. Januar 2016 - 15:13 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen auf der 6 Etage und unser Aufzug läuft seit gut 7 Wochen nicht mehr. Grund sei angeblich ein größerer Defekt am Aufzug und die frisst wurde nicht eingehalten die uns genannt wurde wegen der Reparatur. Jetzt wollten wir eine Mietminderung vornehmen doch wie berechne ich es am besten und wie viel steht uns dabei zu in diesem Fall.

    Danke und Viele Grüße

  • Harald
    22. März 2016 - 17:51 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    seit ca.7 Jahren haben wir in einem Haus mit drei Mietparteien regelmäßig wiederkehrend das Problem, mehrere Tage (bis zu 8 Tagen) ohne Heizung und Warmwasser leben zu müssen. Da der Vermieter immer nur recht wenig Heizöl liefern läßt, passiert dies alle 2-3 Monate. Wir müssen während dieser Ausfallzeit mit unserem Strom heizen. Hinzu kommt, das eine Wartung der Kesselanlage auch nur im Störungsfall oder auf Anordnung des Ordnungsamtes erfolgt. Der Vermieter argumentiert : “Wem das nicht paßt, der kann ja ausziehen”. Wir wollen uns das nicht mehr bieten lassen und die Miete für die anfallenden Ausfallzeiten einbehalten. Dürfen wir das ?
    Vielen Dank und
    freundliche Grüße
    Harry

  • Angelika Mosler
    22. August 2016 - 22:12 Antworten

    Hallo Herr Hundt.
    Ich habe jetzt seid sechs Tagen keinen Aufzug mehr. Nun habe ich die Faxen dicke und ziehe aus. Der Fahrstuhl ist das zweite mal, in diesem Jahr, defekt. Das erste Mal war im März, für 2 1/2 Wochen. Jetzt ist es das gleiche wieder. Der Hausmeister hat gesagt, dass er still gelegt wurde. Ich habe der Wohnungsgesellschaft mitgeteilt, dass ich die Miete mindern werde. Darf ich das so ohne weiteres oder sollte ich das lieber lassen? Ich wollte in zwei Tagen den Brief (per Einschreiben) losschicken. Wieviel darf ich, wenn es erlaubt ist, mindern?

      • Angelika
        23. August 2016 - 21:41 Antworten

        Danke für die schnelle Antwort. Das Problem besteht darin, dass die Hausverwaltung den Schaden nicht behebt. Selbst nach einem Telefonat, bekommt man keine vernünftige Aussage. Wir haben hier im Haus mehrere Ältere Menschen und zwei Babys. Das interessiert die aber nicht. Nach vier Tagen haben Sie ein schreiben an dem Fahrstuhl gemacht (nach einigen Telefongespräche der Mieter). Mein Knie ist kaputt und ich komme die Treppe kaum noch hoch, in den 5. Stock. Ich bin nur noch ratlos und kraftlos, da ich meine Kartons und den Rest der Wohnung runter tragen muss.

  • Ribbeck
    22. September 2016 - 17:13 Antworten

    Wie sieht es in folgendem Fall aus:

    Brand im Keller, Gas abgestellt, somit kein Warmwasser (Gasetagenheizung, sprich Gastherme pro Wohneinheit). Wasser wird über Nebenkosten abgerechnet; Gas muss ich extra an die Stadtwerke zahlen. Nun kann ich schon seit 2 Wochen kein warmes Wasser mehr, Duschen nur mit kaltem Wasser möglich etc. Habe ich Recht auf Mietminderung (auch rückwirkend) und wenn ja in welcher Höhe?

  • Tanja
    13. Oktober 2016 - 22:25 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,
    während der Heizperiode wurde gest. den ganzen Tag der Heizkessel ausgetauscht. Ich (wohnhaft im DG – 5. Stock) hatte gestern und heute bis 17.30h kein Warmwasser und keine Heizung. Die Temperatur in der kompletten Wohnung war den gestrigen Tag und heute bis 17.30h immer 16-17.5°. Hinzu kommt dass ich mit einem bakteriellen Infekt daheim liege und erfroren bin. Die Heizung geht jetzt zwar aber in allen Räumen gurgelt es stark in den Heizkörpern (bereits mehrmals entlüftet). Ein Heizkessel der seit min. 3j. defekt ist muss doch vor der Heizperiode getauscht werden, oder? Mietminderung möglich?
    Wieviel Miete kann ich abziehen? Für 1.5 oder 2Tage?
    Ich danke für Ihre Hilfe.

  • Berghammer Volker
    9. April 2017 - 19:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hatte vor kurzer Zeit für fünf Tage kein Wasser, darf ich die Miete
    deswegen mindern und wenn ja um wieviel Prozent?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

    Viele Grüße Volker

  • Ingo Deck
    19. August 2017 - 11:10 Antworten

    Hallo,
    ich habe folgende Situation: Seit 10 Monaten fällt regelmaessig die Heizungsanlage aus (läuft in einen Fehler) wodurch kein Warmwasser mehr vorhanden ist. Sobald dies der erste Mieter (Mehrfamilienhaus) entdeckt, startet er im Keller die Heizung durch und meist geht sie wieder. Jedesmal wurde der Vermieter informiert und regelmaessig kommen Heizungstechniker auch relativ schnell, um zu “reparieren”.

    Im Schnitt haben wir jeden Monat 3-5 Ausfälle, mal direkt an Tagen hintereinander, mal mit mehreren Tagen dazwischen. Mal geht die Heizung einen Monat ohne Problem, dann wieder 3 Ausfälle in 5 Tagen. Meist behebt ein durchstarten den Fehler kurzfristig.

    Die Heizungstechniker wissen selbst nicht woran es liegt. Die Heizungsanlage ist erst in 2 Jahren 20 Jahre verbaut.

    Gibt es unter diesen Bedinungen irgendeinen Ansatzpunkt für eine Mietminderung?

    Vielen Dank und viele Grüsse
    Ingo

  • Elsa Lastilla
    8. Dezember 2017 - 09:58 Antworten

    Hallo,
    Unser Haus ist hellhörig und wir konnten in der Nacht zwischen 18. und 19. November nicht schlafen, da die Nachbarn bis 2:45 Uhr ein Party gefeiert haben.
    Haben wir Anspruch auf eine Mietminderung für 1 Tag ?
    Danke im voraus.

    • Mietminderung.org
      8. Dezember 2017 - 13:23 Antworten

      Hallo Elsa,

      wirtschaftlich wird es vielleicht einfach keine Sinn machen, sich wegen z.B. 20 Euro Mietminderung zu streiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • G.B.
    24. Januar 2018 - 17:23 Antworten

    Hallo,

    Heizung und Warmwasserausfall vom 04.01.2018-15.01.2018.

    Kaltmiete 400 € + 50 € Nebenkosten

    Wie sieht dann die Berechnung für Mietminderung aus?

    Danke im Voraus.

    • Mietminderung.org
      25. Januar 2018 - 15:50 Antworten

      Halo G.B.,

      nutzen Sie den Dreisatz um die Mietminderung zu berechnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael
    27. Februar 2018 - 17:25 Antworten

    Hallo zusammen. Seit Wochen fällt in unserem Wohnkomplex die Warmwasserversorgung aus. Bisher einmal eine Woche und aktuell seit drei Tagen kein Warmwasser und auch keine Heizung. Laut Vermieter ist der Boiler defekt. Wie hoch kann ich hier die Miete kürzen? Zumal die Erneuerung noch gar nicht beauftragt ist.

  • Jens Kind
    9. Juni 2018 - 10:27 Antworten

    Hallo und guten Tag,

    ich schreibe für eine ältere Mieterin unseres Hauses.
    Seit über 14 Tagen hat sie weder im Bad, noch in der Küche warmes, geschweige denn heißes Wasser.
    Bei der Hausverwaltung ist keiner zu erreichen, bzw. wird gesagt: “Wir leiten es weiter…”
    Ist die Mieterin berechtigt, für diese Zeit die Miete zu kürzen?
    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Jürgen Kind

    • Mietminderung.org
      11. Juni 2018 - 08:03 Antworten

      Hallo Jens,

      Warmwasserausfall ist ein typischer Grund für eine Mietminderung, ja.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Astrid Götze
    10. Juli 2018 - 13:13 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich wohne als Mieter in einer EigentümerGemeinschaft und unten im Keller ist seit dem Wochenende der Wasserspeicher defekt und wird morgen erneuert. Am Treppenhaus steht eine Info, das das Wasser in der Zeit von 9.30 bis ca. 16 Uhr abgestellt wird und man sich bevorraten soll. Ist das auch ein Grund für eine Mietminderung…??? Oder wird wegen eines neues Gerätes gar die Miete erhöht ??
    Freue mich auf Antwort

    • Mietminderung.org
      10. Juli 2018 - 17:15 Antworten

      Hallo Astrid,

      eine Instandhaltung ist kein Grund für eine Mieterhöhung. Der Ausfall des Wassers ist ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ruth
    4. September 2018 - 21:43 Antworten

    Seit 2017 also genauer eigentlich schon in 2016 fällt bei uns ständig! die Heizung sowie das Warmwasser aus.
    Man kann ständig in etwa so erklären: 3 Tage geht die Heizung dann fällt sie aus, dann ruft man den “Notdienst” dann dauert es teilweise 3 Tage bis sie wieder läuft, wiederum 3-4 Tage dann das nächste Spiel.
    Jetzt haben wir in 2017 2 x gemahnt und Mietminderung gefordert. (Für einen Zeitraum von 3 Monaten mit ca. 20 Ausfällen!) hat uns der Vermieter 160 Euro! nachgelassen bei 1080 Warmmiete.
    Das Problem löst sich aber trotz “böser” Briefe und Androhungen nicht. Sondern das “Spielchen” geht seit ca. 2 Jahren so. Nun waren wir damit beim Anwalt. Der fordert nun für 2017 15 % pro Monat sowie bis August 2018 (was ja laut Ihren Angaben!) falsch wäre da ja tageweise gerechnet werden müsste?

  • Petra
    5. Oktober 2018 - 15:21 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in unserem Wohnhaus erfolgt seit 5 Wochen eine Strangsanierung der Wasserleitungen. Unsere Wohnung ist von den Bauarbeiten seit ca. 2 Wochen betroffen. Seit dieser Zeit ist unser Bad unbenutzbar (komplette Abstellung des Wassers), nur kaltes Wasser im Gäste-WC und Küche. Meiner Meinung nach ist es eine Zumutung, solange ohne Wasser auszukommen. Natürlich haben wir nach alternativen gesucht, aber die Möglichkeiten außer Haus zu duschen sind mittlerweile ausgeschöpft und nicht mehr tragbar.
    Welche Möglichkeiten habe wir als Mieter im Nachhinein? Was können wir vom Vermieter als angemessene Entschädigung verlangen. Eine Mietminderung wurde abgelehnt.

    Über ihre Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • Maurice Gierse
    15. Januar 2019 - 18:30 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Anfang des Monats wurde ein Defekt der Abwasserleitung meiner DG-Wohnung festgestellt. Das einzige Bad und die Küche, quasi alles was Wasser abführt, konnte nicht mehr benutzt werden. Der Schaden wurde Vormittags festgestellt und einige Tage später am Mittag behoben.

    Wie berechne ich die Minderung, tageweise? Sind die Uhrzeiten zu berücksichtigen?

    Ich hätte nach meiner Kenntnis nun mindestens 80% für die betroffenen Tage, unabhängig von der genauen Uhrzeit angesetzt.

    Vielen Dank!

  • Marius Frommhold
    5. März 2020 - 10:39 Antworten

    Guten Tag,

    seit 8 Tagen ist unser Warmwasser Boiler kaputt. (Nur warmes Wasser nicht Heizung)
    gestern kam der neue Boiler, der Elektriker war am 9 Tag aber noch nicht da um ihn in betrieb zu nehmen.

    Um wie viel können wir in Ravensburg die Miete mindern?

    Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße

    Frommhold

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