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Mietminderung: Toilette defekt oder nicht nutzbar

Eine Toilette gehört heute sicherlich zum Mindeststandard einer Wohnung. Ist die Toilette defekt oder nicht nutzbar, dürfte regelmäßig ein Mangel vorliegen, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich gemindert ist (das kann eine Mietminderung nach sich ziehen). Ein Mieter, der sich in der Wohnung aufhält, wäre gezwungen, die Wohnung regelmäßig zu verlassen, um irgendwo irgendeine andere Toilette aufzusuchen.

Eine dem Mieter zustehenden Mietminderung muss angemessen sein. Die Frage der Angemessenheit wird in der Rechtsprechung sehr unterschiedlich beurteilt. Eine Mietminderung von 100 % wird jedenfalls so gut wie nicht zugestanden, da die Gerichte in der Regel offensichtlich von einem Rest an Nutzungsmöglichkeit der Wohnung ausgehen.

Mietminderung: Nur erhebliche Beeinträchtigungen sind relevant

Die Beeinträchtigung muss erheblich sein und durch ihre Dauer und die Umstände effektiv wahrnehmbar sein. Eine gelegentliche Verstopfung der Toilette liegt in der Natur der Sache und ist auch vom Mieter hinzunehmen. Dabei ist zu bedenken, dass eine Verstopfung mit einem einfachen, dafür vorgesehenen und den Baumärkten erhältlichen Gerät (Pimpel) oder oftmals auch unter Einsatz eines Rohreinigers von jedem Mieter schnell und sicher beseitigt werden kann.

Kein Selbstverschulden des Mieters

Wichtig ist, dass der Mieter den Mangel selbst nicht verschuldet hat. Ist die Toilette nicht nutzbar, weil der Mieter Plastikteile, Tampons oder einfach zu viel Toilettenpapier hineingeworfen hat, kann er nicht den Vermieter verantwortlich machen.

Beeinträchtigungen, die auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Toilette zurückgehen, gehen allerdings zu Lasten des Vermieters. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Gebrauch gewährleisten. Ist die Toilette nicht nutzbar, weil infolge eines Regengusses in der Kanalisation ein Rückstau entstanden ist, ist der Vermieter verantwortlich, ohne dass es darauf ankommt, dass der Vermieter an der Situation ein Verschulden trifft. Ist das Ableitungssystem der Toilette durch den jahrelangen Gebrauch und dadurch bedingte Ablagerungen so verengt, gehen zwangsläufig entstehende Verstopfungen zu Lasten des Vermieters.

Einzelfälle aus der Rechtsprechung:

80 % Mietminderung, wenn die einzige Toilette der Wohnung nicht benutzbar ist (LG Berlin MM 1988, 213);

50 % Mietminderung, wenn eine achtzigjährige Mieterin die verstopfte Toilette nicht benutzen kann und im Badezimmer durch den Rückstau eine Abwasserüberschwemmung eingetreten ist (AG Hannover, Urt. v. 10.10.2008, 559 C 3475/08). Zusätzlich wurde der Frau ein Schmerzensgeld von 250 € zugesprochen, da sie infolge ihres Alters durch die Nichtbenutzbarkeit der Toilette auch gesundheitlich erheblich beeinträchtigt war.

50 % Mietminderung, wenn Toilette und Küche nicht benutzbar sind (LG Berlin MM 1983,14);

7 % Mietminderung, wenn die zweite Toilette, die zu einer Wohnung gehört, vom Vermieter abgeschlossen wird (AG Nidda WuM 1980, 163);

15 % Mietminderung, wenn die Toilettenspülung infolge eines unzureichenden Wasserdrucks nicht oder kaum benutzbar ist (AG Münster WuM 1993, 124).

38 Antworten auf "Mietminderung: Toilette defekt oder nicht nutzbar"

  • Thomas
    24. Januar 2017 - 15:29 Antworten

    Vielen Dank für den Artikel. Wir hatten auch ein Problem mit unserer Toilette und haben dank Ihres Artikels eine hervorragende Lösung für eine Mietminderung gefunden die auch unserem Vermieter “gefiel”.

    • Mietminderung.org
      24. Januar 2017 - 15:37 Antworten

      Hallo Thomas,

      schön, dass Ihnen der Artikel geholfen hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Wolkan Sahinkus
      23. Juli 2023 - 20:32 Antworten

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      bei mir ist die Toilettenspühlung defekt. Das führt dazu, dass das Spülwasserventil nicht richtig schließt und dadurch Wasser dauerhaft in das Klo läuft. Dadurch entstehen für mich unnötig Wasserkosten. Der Vermieter wurde schon vor Wochen informiert. Irgendwann kam ein Handwerker, der aufgrund des defekten Hauptwasserhahns nichts machen konnte und wieder gegangen ist. Danach habe ich nichts mehr von vom Vermieter gehört. Ich habe Ihn über das Problem mehrmals über WhatsApp informiert. Er reagierte nicht. Ich habe versucht den Vermieter anzurufen. Jedoch hab ich es nicht geschafft, Ihn zu erreichen. Es kam weder eine Antwort auf meine WhatsApp Nachricht, noch kam ein Rückruf auf meine mehrfachen Anrufversuche.

      Jetzt habe ich den Vermieter angeschrieben und Ihm eine 2-Wöchige Frist gesetzt, damit er den Schaden beheben kann. Auch auf den Brief, den ich per Einschreiben versendet habe, kam bis heute keine Antwort.

      Nach dem Verstreichen der Frist möchte ich die Miete aufgrund dieses Mangels mindern. Wie hoch darf diese Minderung prozentual sein? Muss ich zum Berechnen der Mietminderung die Warmmiete oder die Kaltmiete beachten?

      Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

      • Mietminderung.org
        24. Juli 2023 - 09:21 Antworten

        Hallo Wolkan,

        danke für Ihren Beitrag. Ja, ich gehe davon aus, dass sich die Höhe der Mietminderung nach dem Wassermehrverbrauch richtet.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Madeleine
    2. Februar 2017 - 10:13 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin mir nicht sicher, inwieweit sie auf konrekte Fälle eingehen, aber vielleicht können sie uns ja eine grobe Einschätzung geben.
    Wir wohnen seit dem 01.01.2017 in einer neuen Wohnung (Neubau, zur Miete). Wir haben zwei Bäder mit jeweils einer Toilette. Bereits von unserem Einzug, als wir den Schlüssel zu unserer Wohnung schon hatten und dort für Renovierungsarbeiten waren, ging diese eine Toilette zweimal kaputt: Nach Betätigung des Spülknopfes hat das Wasser nicht mehr aufgehört zu laufen. Jedes Mal kam direkt ein Techniker, hat das Problem anscheinend behoben. Nach unserem Einzug am 03.01.2017 haben wir festgestellt, dass das Problem wieder auftrat, nach Betätigung der Spülung hört das Wasser nicht auf zu laufen. Dies haben wir dem Vermieter erneut mitgeteilt. Wir konnten den Wasserfluss durch häufiges Drücken des Betätigungsknopfes selbst stoppen, nutzen die Toilette seitdem aber nicht mehr, da das Problem immer wieder auftritt. Uns wurde gesagt, wir dürfen das Wasser nicht abstellen und auch selbst nichts selbst machen. Damals wurde uns gesagt, dass ein Ersatzteil (Glocke, nichts besonderes) bestellt wird, dass innerhalb von 14 Tagen geliefert wird, man würde sich dann zwecks Termin bei uns melden. Heute ist der 02.02.2017 man hat sich noch nicht bei uns gemeldet, man kann mir auch nicht sagen, wann das Teil kommt. De facto können wir die Toilette seit genau 4 Wochen nicht nutzen, wir haben aber, wie gesagt, eine zweite Toilette.
    Macht es aus Ihrer Sicht Sinn, hier mit Mietminderung zu drohen und wenn ja in welcher Höhe? Wir zahlen eine nicht unerhebliche Miete (10,60€ pro m²) für zwei voll funktionsfähige Bäder.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
    MfG M.

    • Mietminderung.org
      2. Februar 2017 - 11:56 Antworten

      Hallo Madeleine,

      eine Androhung einer Mietminderung oder die Zahlung unter Vorbehalt kann den Druck erhöhen – gefährdet aber auch das junge Vertragsverhältnis. Es kommt drauf an, wie doll der Schuh drückt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • P.Kleinert
    1. Juni 2017 - 21:04 Antworten

    Hallo, ich bin zum 31.05 in eine neue Wohnung gezogen, wo von Anfang an nur geschluddert worden ist. Sprich das Bad war zum Einzug nicht fertig, Toilettenspülung funktioniert nicht, habe keine Möglichkeit eine andere aufzusuchen, es wohnt kein Verwandter in der Nähe, keine Lokale mit Toilette, auch keine anderen Mieter im Haus, geschweige den ein Badezimmer. Warmes Wasser gibt es auch nicht, kann nicht einmal Duschen. Bekam auch keine möglichkeit vorher zu renovieren, lebe hier in einem unzumutbaren Zustand. Was kann ich tun? Kann nicht Essen und kaum Trinken, damit ich die Toilette nicht aufsuchen muss.

    • Anjuta Knape
      23. September 2020 - 11:51 Antworten

      In meiner Mietwohnung ist sei 24.08.2020 ein WC Spülkasten Problem. Alles Wasser, was unkontrolliert über meine Wasseruhr in den Spülkasten läuft, verschwindet im Mauerwerk. Mit reichlich Feuchtigkeit, bei den Mietern unter mir. Eine Woche konnte ich garnicht hier wohnen, bis man endlich den Fehler beim Spülkasten gefunden hatte. Seid dem 01.09. wurde mir der Spülkasten abgeklemmt und wir spülen mit Eimern nach. Bis heute obwohl ich ständig auf Reparatur poche, ist nichts geschehen. Wieviel darf ich die Miete kürzen? Es ist unser einziges WC
      A.Knape

      • Mietminderung.org
        25. September 2020 - 06:08 Antworten

        Hallo Anjuta,

        es kommt leider immer auf den Einzelfall an. Der Artikel oben kann Ihnen Anhaltspunkte zur Höhe liefern.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Dreier
    30. Juni 2018 - 22:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt, ich hoffe Sie können mir helfen.
    Meine Mutter lebt seit letztes Jahr in ein Servicewohnen. Sie bewohnt dort eine eigene Wohnung mit einer Toilette. Im letzten Jahr gab es da schon mal ein Wasserschaden im Bad . Dieses musste im nach hinein komplett renoviert werden. Der Zustand dauerte fast 4 Wochen.
    Jetzt gibt es wieder ein Problem im Bad meiner Mutter. Bei ihr ging der Spülkasten kaputt, passiert ist ganz normal. Dauert auch in der Regel nicht lange den Schaden zu beheben.
    Jetzt braucht der Besitzer des Hauses bereits fast 5 Wochen um das Problem abzustellen. Meine Mutter ist 85 Jahre alt muss tagsüber in eine andere Wohnung um sich zu waschen und die Toilette zu benutzen. Nachts stellt der Hausmeister ihr ein Eimer mit Wasser zum spülen hin. Man konnte mir auch keine Antwort geben wie lange der Zustand noch anhält. Da es wohl ein grösserer Schaden auf zwei Etagen ist hat man ihr auch seit drei Wochen einen Lüfter ins Bad gestellt.
    Ich habe ständigen Kontakt mit dem Vermieter und habe ihn inzwischen auch schriftlich mitgeteilt, das wir jetzt Mietsminderung beantragen werden.
    Jetzt meine Frage an Sie Herr Hundt, kann ich das tun wenn ja, in welcher Höhe kann ich hier die Miete kürzen. Ich habe sogar schriftlich das Einverständnis des vermieters bekommen. Und wie kann ich weiterverfahren bis das Problem gelöst ist.
    Vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Dreier

  • Michael Herzog
    20. März 2019 - 10:13 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,

    wir wohnen seit über 30 Jahren in der Wohnung und haben seit Jahren Probleme mit der Toilette
    die nicht mehr richtig spült. Man muss 2 – 3 mal spülen bis alles weg ist und ggf. noch manuell
    mithelfen.

    Mein Vermieter hat bisher immer nur irgendwelche Mittelchen benutzt um die Schüssel
    vom Kalk zu befreien was er als Ursache ausgemacht hat aber nicht hilft. Meiner Meinung nache muss muss eine neue Toilette mit Spülkasten her.

    Das lehnt er ab. Wie soll ich mich verhalten wieviel Mietminderung kann man hier geltent machen?
    Kann ich die Toilette selber erneuern lassen 1500,- durch einen Fachbetrieb und diesen Betrag dann vom Vermieter durch einbehalten von 100,- Euro Miete/Monat oder höher bezahlen lassen?

    mit freundlichen Grüßen
    Michael Herzog

      • Michael Herzog
        2. April 2019 - 09:42 Antworten

        Hallo Hr. Hundt,

        danke für die Antwort. Inzwischen hat der Vermieter die Toilette ausgetauscht nachdem ich Mietminderung angedroht habe.

        mit freundlichen Grüßen
        Michael Herzog

        • Mietminderung.org
          4. April 2019 - 18:10 Antworten

          Hallo Michael,

          das ist schon zu lesen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Kronfeld
            8. Juli 2021 - 00:09 Antworten

            Sehr geehrter Herr Hundt,ich kann seit 3 Monaten meine Tolette nicht nutzen. Es wurden die Rohre rausgenommen weil es total verrostet und verrottet ist und die Toilette angeblich nicht mehr montiert werden kann weil bei dem Nachbar unter mir die ganze Decke nass ist. Die Hausverwaltung vertröstet und seit 3Monaten da sie angeblich mit der Allianz Probleme hat. Ich werde nicht angerufen es passiert nichts. Musste mir eine Campingtoilette holen. Es ist kein Zustand mehr. Habe Schreiben und telefonisch immer wieder Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen da sich der Eigentümer da raus hält. Wäre es mein Recht die Bauaufsicht zu rufen? Wie hoch kann ich eine Mietminderung machen. Danke Ihnen im Voraus.

            • Mietminderung.org
              12. Juli 2021 - 15:55 Antworten

              Hallo Herr/Frau Kronfeld,

              zum Thema Bauaufsicht kann ich Ihnen hier nichts schreiben. Sie haben aber klar das Recht auf eine Mietminderung.

              Viele Grüße

              Dennis Hundt

      • Lara Hammon
        27. Juni 2019 - 09:21 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,

        Mein Verlobter und ich wohnen jetzt seit dem 01. 06.2019 in einer Mietwohnung. Bis vor circa einer Woche war auch alles gut, bis dann eben die Toilette aus irgendeinem Grund anfing zu verstopfen und aus der Hauptabflussleitung lief das Wasser (oder eben auch Urin wir wissen es nicht) nach jedem spülgang heraus. Wir haben daraufhin den Vermieter angerufen, der am nächsten Morgen einen Monteur schickte. Dieser meinte, dass im Abflussrohr ein riss sei und das rohr in der Wand verstopft sei. Er hat das ganze repariert und dann ging es für vier Tage wieder einwandfrei. Dann ging das ganze wieder von vorne los, eben war der Monteur wieder da und meinte wir dürften kein Toilettenpapier mehr benutzen und anschließend in die Toilette werfen. Wir sollen es in einen Müllsack werfen. Unserer Meinung nach ist das alles andere als akzeptabel, wenn man das Benutzte Toilettenpapier in einem Müllsack “sammeln” und mit dem Restmüll entsorgen soll. Der Vermieter hatte uns gestern den Schlüssel für die leerstehende Nachbarwohnung gegeben, damit wir dort auf die Toilette gehen können, das ist leider auch keine schöne Lösung. Kann man hier eine Mietminderung verlangen? Wenn ja, um wie viel Prozent könnte man die Miete lindern? Wir zahlen für eine Zwei – Zimmer Wohnung, circa 65qm, 640€Warm.
        Vielen Dank im voraus!

        • Mietminderung.org
          27. Juni 2019 - 10:25 Antworten

          Hallo Lara,

          danke für Ihren Beitrag. Wenn die Toilette nicht normal nutzbar ist, liegt ein Mangel vor. Zur Höhe finden Sie vielleicht Anregungen im Artikel oben.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Yvonne Hoffmann
    9. September 2019 - 13:23 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,

    bei unserem Einzug vor 8 Jahren haben wir die Toiletten von unseren Vorgängern übernommen. Erst später ist uns aufgefallen, dass eine Toilette bereits einen Sprung in der Keramik auf der Außenseite hatte.
    Die andere Toilette funktioniert seit 02/2019 nicht mehr. Die Dichtungen scheinen kaputt zu sein, da Wasser beim Spülen heraus läuft. Wir haben deshalb die Toilette abgestellt und benutzen nur noch die Gästetoilette unten im Haus. Im Februar haben wir dem Vermieter Bescheid gegeben und es war auch ein Techniker im Haus, der aber nur Fotos gemacht hatte. Leider keine weietere Reaktion seitens des Vermieters. Beide Toiletten müssten unserer Meinung nach komplett erneuert werden.
    Wie könne wir die Miete hier kürzen (EG: Toilette mit Sprung / OG: Toilette unbenutzbar)?
    Vielen Dank im Voraus.

    • Mietminderung.org
      11. September 2019 - 11:38 Antworten

      Hallo Yvonne,

      grundsätzlich ist bei einem Mangel auch eine Mietminderung denkbar. Sie müssen ausschließen können, dass Sie die Mängel verursacht haben. Fassen Sie lieber nochmals beim Vermieter nach und bitten Sie um Reparatur. Dann könnten man im nächsten Schritt eine Mietminderung androhen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Naujoks
    27. April 2020 - 10:10 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei meiner 92 jährigen Mutter ist durch eine Verstopfung des Abflusses durch Fremdverschulden im Haus das gesamte Bad mit Fäkalien gefüllt gewesen. Nach Aussage der beauftragten Firma durch den Vermieter, soll sie sich um eine Unterkunft für die Dauer der Reparaturarbeiten selbst kümmern. Meine Frage, wie soll sie sich verhalten.
    Danke

    • Stienen
      26. Oktober 2021 - 10:19 Antworten

      Hallo. Wie verhält es sich denn, wenn die Toilette viel zu hoch ist und meine kranke Mutter und auch andere Personen kaum auf der Toilette vernünftig sitzen können, weil die Füße in der Luft hängen. Die Höhe ohne Brille ist 51 und mit 54.

      • Mietminderung.org
        26. Oktober 2021 - 13:20 Antworten

        Hallo,

        m.E. ist entscheidend, ob die Wohnung bereits in diesem Zustand angemietet wurde oder ob sich die Toilettenhöhe durch eine Sanierung neu ergeben hat.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Isabel Möritz
    25. Februar 2021 - 20:34 Antworten

    Hallo,

    Mein Freund und ich wohnen seit einem Jahr in einer 2 Zimmer Wohnung mit einem Bad.
    Wir benutzen eine Toilette mit einem Häcksler eingebaut, in der Wand. Seit 2 Monaten funktioniert dieser nicht mehr richtig. Es ist sehr laut wenn es anfängt klein zu machen. Und es hört auch nicht auf weil der Schwimmer nicht mehr runter kommt. Anfangs hat das drauf klopfen immer funktioniert das er wieder runter kam. Und das Wasser fließt nicht ab, dass wir einmal paar mal das Klo von den Nachbarn benutzen mussten. Wir haben nichts rein geschmissen. Immer nur wirklich Klopapier. Der Vermieter kann jetzt auch ein paar mal und hat immer wieder nur irgendwelche Mittel rein gekippt. Aber es hat nicht geholfen. Immer wieder mussten wir im nach rennen, als es das erste mal nicht ablief, hieß es auch er hätte keine Zeit kommt erst morgen, können es uns ja bis dahin verheben oder raus gehen. Natürlich ich als Frau kann es mir nicht verheben oder einfach mal so raus gehen, weil wir an einer Hauptstraße wohnen.
    Dann hätte er es aber vergessen laut seiner Aussage „zu viel gesoffen“. Am Ende kam er 2 Tage später.
    Das lief immer wieder mal so.
    Wir haben auch schon Druck gemacht er soll einfach einen neues reinbauen, ewig mit den Mitteln rum zu machen hilft ja nichts. Er meinte auch vor einem Monat er bestellt eins.
    Nach einer Woche hieß es es kommt bald.
    Er kam aber immer wieder nur mit den Mitteln. Und heute sagte er wenn es nicht hilft bestellt er eins.
    Aber wir dachten er hätte doch schon lange eins bestellt. Schluss endlich unsere Toilette geht nach 2 Monaten immer noch nicht und er hält uns nur hin.
    Meine Frage nun was können wir dagegen machen?
    Gefallen lassen und auf mir sitzen lassen möchte ich das jetzt auch nicht.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Isabel Möritz

    • Mietminderung.org
      26. Februar 2021 - 07:59 Antworten

      Hallo Isabel,

      eine nicht funktionierte Toilette ist i.d.R. ein Grund für eine Mietminderung. Der Vermieter muss die Technik funktionsfähig halten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Uljana Werner
    19. Oktober 2022 - 14:36 Antworten

    Hallo ,
    ich konnte 2 Wochen mein Badezimmer nicht nutzen ,die Toilette war nicht angebaut und stand im meiner Badewanne .
    Da ich keine zweite Toilette habe und auch keine Dusche ,musste ich dieses woanders machen.
    Man hat mir nur 140€ Mietminderung gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Uljana

  • Güler
    23. Mai 2023 - 18:22 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mir ist am 17.05.2023 der Wasserboiler von der Wand gefallen und hat dabei die Toilette ( klo ) zerstört, dabei ist auch die designer Klodeckel zu bruch gegangen, leider habe ich keinen beleg mehr davon. Die Hausverwaltung gibt 30 € von einem waren wert von 49,99 € kann man da mehr verlangen?
    und darf ich die Tage in den ich jetzt keine Toilette und auch kein warmes Wasser haben in der Miete mindern oder wie geht man da vor?

    • Mietminderung.org
      24. Mai 2023 - 11:17 Antworten

      Hallo Güler,

      sofern Sie an der Sache kein Verschulden trifft, würde ich anhand eines Angebotes den Wert des Toilettendeckel nachweisen und um entsprechenden Ersatz bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mab
    9. August 2023 - 09:51 Antworten

    Guten Tag!
    Im kompletten Gebäude, in dem meine Wohnung liegt, werden momentan Arbeiten am Abwasserkanal durchgeführt, sodass die Mieter in dieser Zeit kein Abwasser erzeugen dürfen, das für 6h (9-15 Uhr) am Tag und 11 Tage am Stück. So ist natürlich in dieser Zeit weder Toilette noch Dusche, Waschmaschine etc. nutzbar. Alternativen gibt es nicht. Besonders die Toilette ist natürlich ein Problem. Ich habe Schichtarbeit (und zusätzlich eine chronische Blasenentzündung) und bin erheblich eingeschränkt. Angekündigt wurde das Ganze durch einen Zettel im Hausflur, datiert auf den Tag, an dem die Arbeiten direkt morgens losgingen.
    Wie kann ich mich verhalten?
    Vielen Dank!
    Beste Grüße

  • Korrektiv
    22. November 2023 - 23:19 Antworten

    Hallo, richtig müsste der Satz lauten: “Ist die Toilette nicht nutzbar, weil infolge eines Regengusses in der Kanalisation ein Rückstau entstanden ist, ist der VERMIETER (nicht: MIETER) verantwortlich, ohne dass es darauf ankommt, dass der Vermieter an der Situation ein Verschulden trifft.”

    • Mietminderung.org
      23. November 2023 - 08:29 Antworten

      Hallo Korrektiv,

      danke für den Hinweis – ist korrigiert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Willi Rosenstetter
    31. Januar 2024 - 18:03 Antworten

    Guten Tag. Ich bewohne ein 2-Fam-Haus, Baujahr 1960/61. Das Haus gehört mir (Elternhaus), das EG ist vermietet. Nun hat sich herausgestellt, das ein Abwasserrohr (Toilette), das leider im Kellerboden eingebaut ist, ziemlich “zugewachsen” ist (vermutlich Kalk und andere Ablagerungen über die Jahrzehnte) und dadurch der Abfluss der Fäkalien nicht mehr so 100% gewährleistet ist.
    Eine Firma hat sich das mit einer Kamera angeschaut und das Rohr erst mal so halbwegs wieder durchgängig gemacht.
    Bis dieses Rohr wieder funktioniert, wird es, befürchte ich, noch dauern, da der Boden aufgestemmt werden muss.
    Ab wann können meine Mieter die Miete mindern?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Mietminderung.org
      1. Februar 2024 - 20:38 Antworten

      Hallo Willi,

      wenn z.B. die Toilette oder ein anderer Abfluss nicht korrekt abläuft, liegt ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Amelie
    14. Februar 2024 - 08:02 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in meiner Wohnung funktioniert der Schalter der Toilettenspülung seit ca. 2 Monaten nicht. Am Anfang konnte man also gar nicht spülen. Kurz als Kontext, der Spülkasten ist recht alt und in der Wand verbaut. Wir haben dann irgendwann herausgefunden, dass man den Schalter von der Wand entfernen und dann in den Spülkasten greifen kann, um die Spülung von Hand zu betätigen. Man kann die Toilette also benutzen, aber es ist auch nicht besonders schön jedes Mal in den alten, verkalkten Spülkasten zu greifen und dann Spülwasser abzubekommen.
    Wir haben uns bereits vermehrt beim Vermieter per E-Mail gemeldet und nachdem er nicht geantwortet hat auch telefonisch, er habe die E-Mails nicht erhalten und würde sich jetzt darum kümmern. Nach zwei Monaten ist jetzt immer noch nichts passiert und ich habe noch eine weitere E-Mail geschrieben. Wir wollen wenn er sich jetzt nicht meldet entweder die Miete mindern, oder selbst einen Handwerker holen und ihm die Rechnung zukommen lassen. Ist das gerechtfertigt? Und wenn ja, um wie viel könnten wir die Miete mindern?
    Ich freue mich über eine Antwort.
    Viele Grüße

    • Mietminderung.org
      14. Februar 2024 - 11:08 Antworten

      Hallo Amelie,

      danke für Ihren Beitrag. Die Mietminderung muss angemessen sein, die beschrieben Einschränkung ist sicherlich ein weniger starker Mangel, als eine komplett defekte Spülung. Kalkulieren Sie eine Mietminderung im Zweifel eher vorsichtig.

      Hier eine weitere Hilfe: Mieter beseitigt Schaden selbst – Was ist zu beachten?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anastasija Gromakowa
    19. März 2024 - 13:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wollte mich mal erkundigen, ich hab ein Problem und zwar bin ich seit dem 01.03.2024 in meine neue Wohnung gezogen. Zum Einzug habe ich direkt gemerkt, dass im Bad komplett alle Wasserleitungen vertauscht sind (Waschmaschine, Toilette =heißes Wasser und bei beiden Wasserhähnen genau gegenteilig. Lange habe ich mit der Hausverwaltung hin und her diskutiert und musste mich letztendlich selber drum kümmern, das jemand zu mir kommt. Jetzt habe ich das Problem, das über den ganzen Monat meine Nebenkosten rapide in die Höhe gestiegen sind. Habe ich Recht auf eine Mietminderung? Wenn ja wieviel Prozent stehen mir zu?

    Liebe Grüße

    • Mietminderung.org
      19. März 2024 - 13:43 Antworten

      Hallo Anastasija,

      offensichtlich liegt ein Mangel vor, der sehr gut in Euro messbar ist. Der mehr Verbrauch an Nebenkosten/Warmwasser entspricht meines Erachtens der Mietminderung. Lassen Sie die Dinge bei Bedarf rechtlich bewerten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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