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Mietminderung wegen früheren Auszugs aus der Wohnung?

Bereits 1 Woche vor meinem offiziellen Auszug hat mich mein Ex-Vermieter förmlich gedrängt, alles so schnell wie möglich aus der Wohnung und dem Kellerraum zu schaffen, damit er für die Nachmieter alles herrichten kann.

Ich wurde so zu sagen damit überrumpelt, die Nachmieter bereits als ich noch dort gewohnt habe, Tapezierarbeiten durchführen zu lassen. Die letzte Woche habe ich mit meiner Tochter in der Wohnung “gehaust”.

Wir hatten nur noch ein Bett, einen Kühlschrank und eine Mikrowelle in der Wohnung. Und von den 4 ZKB waren lediglich 1 Schlafzimmer, die Küche (nur ausgerüstet mit Kühlschrank und Mikrowelle) und das Bad nutzbar. In allen anderen Räumen wurden bereits Renovierungsarbeiten ausgeführt. Teilweise bis 23 Uhr abends.

Auch am Tag des Auszugs (2 Tage früher als ich eigentlich gemusst hätte) standen die Nachmieter schon und mein Ex-Vermieter uns im Wege herum, weil sie die restliche Tapete auf den zuletzt bewohnten Räumen entfernen wollten. Jetzt habe ich meine Endabrechnung bekommen. Kann ich aufgrund der unzumutbaren Situation vor Auszug hier etwas kürzen?

Hallo Karolin,

die Frage die sich aufdrängt ist: Warum haben Sie das Spektakel in der Form mitgemacht?

Der Vermieter würde sich in meinen Augen darauf berufen, dass Sie doch so nett waren und die Wohnung ein paar Tage eher geräumt haben. In der Summe ein wirklich schwieriger Falle. Ich würde es wohl auf sich beruhen lassen und mir den Ärger sparen. Alternativ könnten Sie sich rechtlich beraten lassen.

Die Nachzahlung aus den Nebenkostenabrechnung sehe ich zwar durchaus als Druckmittel, aber ich sehe keinen Zusammenhang zwischen dem früheren Auszug und der Nachzahlung. Zudem stellt sich die Frage, ob der Vermieter nicht über eine Kaution verfügt.

Viele Grüße

Dennis Hundt

2 Antworten auf "Mietminderung wegen früheren Auszugs aus der Wohnung?"

  • Igl Nicole
    2. März 2015 - 18:29 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wir sind Vermieter einer 2 Zimmer Wohnung. Unsere Mieterin hat uns vor zwei Wochen einen Mangel angezeigt – der Kühlschrank wäre zu laut. Wir haben uns das angesehen und sie darum gebeten den Kühlschrank abzutauen und einmal ein und aus zu schalten. Jetzt meldet sie sich wieder das der Kühlschrank nun defekt sei. Wir baten sie um die Angabe der Maße um einen neuen Kühlschrank zu besorgen. Die Maße hat sie uns am Donnerstag Nachmittag per E-Mail durchgegeben. Am Samstag kam eine erneute Mail wann denn der Kühlschrank ausgetauscht wird. Einen Tag später am Sonntag hat sie nun eine Mietminderung von 5% angezeigt und die auch gleich in der Miete für März abgezogen.
    Darf Sie dass? Gibt es keine Frist um einen ordentlichen Austausch vorzunehmen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Freundliche Grüße

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