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Mietminderung wegen hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnung

Hohe Luftfeuchtigkeit kann sehr angenehm sein, allerdings auch nur in der Sauna. Bei Beanstandungen wegen hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnung hingegen ist zuerst nach der Ursache zu forschen.

Ursachen hoher Luftfeuchtigkeit können Schäden am Haus oder Baumängel sein. Dann ist eine Mietminderung in aller Regel gerechtfertigt.  Liegen die Ursachen der Luftfeuchtigkeit hingegen im falschen Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters, trägt er selbst die Schuld und kann nicht die Miete mindern.

Wir zeigen in diesem Artikel ob und wann der Mieter ggf. zur Mietminderung wegen hoher Luftfeuchtigkeit berechtig ist.

Luftfeuchtigkeit bedingt Schimmelbildung

Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit führt auf Dauer zur Schimmelbildung in der Wohnung. Auch das Inventar in der Wohnung leidet. Luft kann immer nur eine begrenzte Menge Wasser aufnehmen. Ihr der Speichervermögen ändert sich mit der Lufttemperatur, warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte Luft.

Mieter muss Eigenverantwortung abklären

Ist die Ursache nicht direkt erkennbar, muss der Mieter zunächst versuchen, stärker zu heizen oder vermehrt zu lüften. Vor allem muss er seine Lebensgewohnheiten in der Wohnung überprüfen. Wer ständig duscht, in der Wohnung seine Wäsche trocknet, in einer offenen Küche kocht oder ein offenes Aquarium oder Terrarium mit naturgemäß hoher Luftfeuchtigkeit vorhält, ohne dabei zu lüften und die entstehende Luftfeuchtigkeit nach außen abzuführen, handelt fahrlässig. Eine Mietminderung kommt nicht in Betracht.

Ursachenforschung in der Bausubstanz

Kann der Mieter seine diesbezügliche Verantwortung ausschließen, liegen die Ursachen meist in der Bausubstanz. Ursachen hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnung finden sich dann in schlecht isolierten Mietshäusern der Nachkriegsjahre oder nach dem Einbau neuer Isolierglasfenster.  In schlecht isolierten Häusern gibt es viele Wärmebrücken, wo die Wärme schneller als in den übrigen Bereichen nach außen dringt, so dass sich an den kühleren Stellen Feuchtigkeit niederschlägt.

Der Zusammenhang zwischen hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnung und der Bausubstanz zeigt sich dann, wenn es regnet oder in der kälteren Jahreszeit. Gab es zudem beim Vormieter ähnliche Probleme, deutet dies darauf hin, dass dem Mieter kein Vorwurf zu machen ist.

Dabei ist der Mieter nicht verpflichtet, mehr zu lüften, als ihm zumutbar ist. Allerdings muss der Mieter sein Lüftungsverhalten auf die Gegebenheiten abstellen (OLG Celle RE WuM 1985, 9).

Hohe Luftfeuchtigkeit im Neubau

In neu errichteten Gebäuden ist die Luftfeuchtigkeit anfangs oft sehr hoch. Die Wände eines innen und außen frisch verputzten Hauses sind oft bis zum Einzug des Mieters noch nicht vollständig ausgetrocknet. Teils wird eine Mietminderung von ca. 10 %  zugestanden (LG Lübeck WuM 1988, 351), teils werden die zusätzlich entstehenden Heizkosten mit 15 – 20 % niedriger angesetzt (LG Essen ZMR 1970, 303).

Genauso wird ein Minderungsanspruch aber auch abgelehnt, weil ein Mieter beim Einzug in einen Neubau immer mit Schwitzwasserbildung rechnen und somit verstärkt heizen und lüften müsse (LG Hannover, Urt.v. 21.05.1974, 9 S 66/74).

Mietminderung bei hoher Luftfeuchtigkeit

Die Minderungsquote bestimmt sich nach dem Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung der Wohnung. Pauschale Vorgaben gibt es nicht. Maßgebend sind immer die Umstände im Einzelfall.

Allein die Luftfeuchtigkeit muss noch nicht unbedingt ein Minderungsgrund sein. Ihre Auswirkungen zeigen sich dann, wenn Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung auftreten. Erst dann lässt sich die Beeinträchtigung objektiv einschätzen.

Einzelfälle

  • 100 % Mietminderung bei lebensgefährlich gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Feuchtigkeitsschäden (LG Berlin GE 2009, 845);
  • Nässe, Tropfwasser an der Decke und Durchfeuchtung des Teppichbodens: 50 %  Mietminderung (AG  Leverkusen WuM 1980, 163);
  • Erhebliche Feuchtigkeitsschäden in einer Erdgeschoßwohnung infolge aus dem Boden aufsteigender Feuchtigkeit: 60 %  Mietminderung (AG Bad Vilbel WuM 1996, 701);
  • Feuchtigkeitsbeschlagene, blinde Isolierglasscheibe: 5 %  Mietminderung je Fenster (AG Kassel WuM 1993, 606);
  • Feuchtigkeit im Keller einer Altbauwohnung ist normal (AG  Mannheim WuM 1998, 663);
  • Feuchtigkeit bei teilweise zu geringer Außenisolierung trotz Einhaltung der DIN Vorschriften: 20 % (LG Köln WuM 1990, 547);

So ist die Beweislast verteilt

Der Vermieter ist beweispflichtig dafür, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt (LG Hamburg WuM 2010, 28). Bestreitet der Vermieter das Recht des Mieters zur Mietminderung, muss er beweisen, dass keine Baumängel vorliegen und die Luftfeuchtigkeit durch das Fehlverhalten des Mieters begründet ist (LG Berlin ZMR 2002, 49).

Kann nicht festgestellt werden, ob die Feuchtigkeit und die damit einhergehenden Schäden auf Baumängel oder auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen sind, bleibt der Vermieter beweispflichtig. Dem Mieter steht das Minderungsrecht dann zu (LG Augsburg WuM 1985, 25).

22 Antworten auf "Mietminderung wegen hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnung"

  • Carmine
    3. Juli 2013 - 17:30 Antworten

    Guten Tag,

    zunächst ein großes Kompliment an die Betreiber dieser Website.
    Die Informationen und die Tipps sind hervorragend.

    Hier unser Problem:
    Wir haben vor knapp drei Wochen ein kernsaniertes, denkmalgeschütztes Haus zur Miete bezogen. Im Mietvertrag ist vermerkt, dass eine Wandseite im Keller eine Grundfeuchte aufweist.

    Jetzt sind aber die anderen Wände im Keller seit einigen Tagen sehr feucht (Wassertropfen bilden sich, auf den Fliesen enstehen teilweise kleine Lachen, die Etiketten von den gelagerten Weinflaschen lösen sich bereits und ein Kleiderschrank sowie Stuhl wirft ebenfalls Blasen auf). Erste Schimmelbildungen sind unter dem Kellerfenstersims zu erkennen. Die Wand mit der angegeben Grundfeuchte ist zwar kalt, aber trocken.

    Im gesamten Haus, vor allem im EG ist ein permanent kaltes, feuchtes Klima. Man hat das ständige Gefühl kalt zu schwitzen – trotz mehrmaligem, täglichem Lüften. Vom Wohnraum in den Keller spürt man förmlich die Luft kälter werden.

    In der Küche blättert auch schon an einer Wand die Farbe ab und wirft “Blasen”.

    Der Vermieter ist an sich sehr kooperativ und möchte sofort ein spezialisiertes Unternehmen damit beauftragen, die Schäden zu erfassen und trockenzulegen. Soweit, so gut.

    Natürlich sind diese Arbeiten mit Beeinträchtigungen verbunden, deshalb habe ich gemäß der Empfehlung des örtlichen Mietervereins die weitere Zahlung der Miete schriftlich unter Vorbehalt gestellt.

    Jetzt habe ich noch zwei Fragen:
    1. Kann ich trotz Vorbehaltszahlung der Miete und angenommer, professioneller Mängelbeseitigung des Vermieters, nachträglich die Miete für den Zeitraum mindern, in der die Beeinträchtigungen entstanden sind bzw. noch entstehen?

    2. Kann ich Schadensersatzansprüche für bereits entstandene, bekannte Schäden geltend machen bzw. für Schäden, die möglicherweise gerade entstehen (im Keller befinden sich auch unsere Waschmaschine und Trockner sowie Küchenmöbel, die wir noch nicht einbauen konnten)?

    Vielen Dank vorab für eine kurze Antwort.

    Viele Grüße
    Carmine

    • Mietminderung.org
      6. Juli 2013 - 15:05 Antworten

      Hallo Carmine,

      damit Sie die Möglichkeit der Mietminderung nicht verwirken, leisten Sie die Mietzahlungen ja unter Vorbehalt. Der Sinn besteht darin, je nach Einschränkung später zu mindern.

      Zum Schadenersatz kann ich hier leider nichts schreiben. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • t.kara
      28. Januar 2016 - 19:24 Antworten

      Ein Mieter ist nicht dazu verpflichtet bis zu fünfmal täglich die Wohnung zu lüften, um eine Schimmelbildung zu verhindern. Dem Mieter ist insofern nur ein dreimaliges tägliches Lüften zuzumuten. Dies hat das Landgericht Konstanz entschieden.

      Amtsgericht Donaueschingen wies Klage ab

      Das Amtsgericht Donaueschingen wies die Klage ab, da den Mietern ein Recht zur Mietminderung zugestanden habe. Denn durch die Schimmelbildung sei die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich eingeschränkt gewesen. Ein unzureichendes Heiz- und Lüftungsverhalten sei den Mietern jedenfalls nicht nachzuweisen gewesen. Gegen das Urteil legte der VermieterBerufung ein.

      Landgericht Konstanz bestätigte Urteil des Amtsgerichts

      Das Urteil des Amtsgerichts wurde vom Landgericht Konstanz bestätigt. Die Beweisaufnahme habe gezeigt, dass die Mietsache mangelbehaftet war und die Mieterdaher zur Mietminderung berechtigt waren. Eine Minderung von 100% sei angemessen gewesen.

      Fünfmaliges Lüften unzumutbar

      Dabei sei es nicht darauf angekommen, so das Landgericht weiter, ob Feuchtigkeitsschäden überhaupt durch ein entsprechendes Wohnverhalten verhindert werden können. Vielmehr sei darauf abzustellen, ob den Mietern im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs ein derartiges Wohnverhalten überhaupt zumutbar sei. Der Mangel der Wohnung habe hier also darin gelegen, dass eine Schimmelbildung durch übliches Wohnverhalten nicht mehr vermeidbar war. Eine unzureichende Beheizung oder Belüftung der Wohnung durch die Mieter habe daher nicht vorgelegen.

  • Mathias
    4. Dezember 2013 - 14:00 Antworten

    Schön und gut der Artikel. Danke dafür. Aber noch schöner wäre es, wenn man auf Folgendes eingehen könnte:

    Es herrscht eine hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung, aufgrund von Baumängel/ bzw der Bausubstanz. Jedenfalls ist das vorerst die leienhafte Einschätzung des Mieters, da er weiß wie, wann und wie oft zu lüften ist und dies auch entsprechend handhabt.

    Genauso ist der Mieter darüber im Klaren, was dazu führt die Luftfeuchtigkeit ansteigen zu lassen und wie das vermieden wird bzw weiß er, dass danach Lüftungen anstehen (z.B. Kochen, Wäsche, Dusche, etc).

    Nun die große Fragen, auf die leider überhaupt nicht eingegangen wird im Artikel:

    Wie geht es weiter? Was ist nun zu tun? Wie verhält man sich nun gegenüber seinem Mieter? Muss man nun einen Sachverständiger einschalten, der die Feuchtigkeit aufgrund von Baumängel/ bzw der Bausubstanz in einem Gutachten nachweißt?

    Aber nein, im letzten Absatz wird geklärt, dass der Vermieter in der Beweislast ist. In Ordnung, die Frage lautet dennoch, wie man seinen Vermieter auf dieses Problem hinweist. Reicht ein informeller Anruf aus? Oder lieber formelle Korrespondenz? Oder gar sogar ein Anwalt, der einen Brief aufsetzt?

    Viele Grüße

    Mathias

    • Mietminderung.org
      4. Dezember 2013 - 14:06 Antworten

      Hallo Mathias,

      danke für Ihren Kommentar. Ich würde vorschlagen, dass Sie sich für Ihren Einzelfall rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michelle
    24. November 2014 - 12:46 Antworten

    Guten Tag,

    ich selbst bin vor genau einem Jahr in eine Neubau-Mietwohnung gezogen. Der Vermieter hat uns leider keinerlei Räumlichkeiten für die nasse Wäsche gelassen. 2 Zimmer Wohnung, ohne Keller und Dachboden, auch kein Schuppen oder Garage. Ich selbst wohne im Erdgeschoss und kann somit meine Wäsche nur dann draußen Lüften, wenn ich auch zu Hause bin.
    Nun ist es so, dass meine Luftfeuchtigkeit, trotz mehrfach am Tag Stoßlüften und ausreichendem Heitzen, nach einem Jahr immer noch 100% beträgt.
    Da meine Küche schon im Sommer anfing zu Schimmeln, informierte ich den Bauleiter. Dieser meinte, dass ich meine Küche mit Essigwasser Putzen solle und die Schranktüren offen stehen lassen möge. Wenn es gar nichts bringt, solle ich laut ihm einen Bautrockner in meine Küche stellen. Nun sehe ich es nicht ein, auf eigene Kosten einen Bautrockner zu finanzieren.
    Haben Sie einen Tipp wie ich weiter vorgehen soll? Ich habe mir schon überlegt in einen Mieterschutzund einzutreten, da ich auch lärmende Nachbarn habe die Lautstark streiten. Auch Nachts um 3 Uhr.

    Vielen Dank!

    • Mietminderung.org
      25. November 2014 - 05:22 Antworten

      Hallo Michelle,

      zeigen Sie den Mangel an un bitten Sie den Vermieter erstmal um Beseitigung der Mängel. Das ist das übliche Vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Basovskiy Maxim
    19. Dezember 2014 - 22:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Anfang Juli zog ich in meine neue 2-Raumwohnung ein. In den letzten 3 Monaten wurde es sehr kalt in der Wohnung. Trotz regelmäßiger Durchluftung und Heizung steigen die Innentemperaturen in der Wohnzimmer nicht über 18 Gred hinaus. Im Schlafzimmer sind es nicht mehr als 16 Grad. Dabei waren die Außentemperaturen noch nicht unter dem Gefrierpunkt. Die Heizkörper funktionieren gut (wurden vor dem Einzug in die Wohnung neu installiert). Die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen erreicht teilweise 90 % und wurde noch nie unter 70 % gemessen. Alle Fenster sind feucht und in der Küche hat sich Schimmel gebildet. Alle diese Mängel habe ich bei meinem Vermieter am 1. Dezember schriftlich angezeigt. Allerdings habe ich keine Frist zur Beseitigung der Mängel festgesetzt. Die Wohnung habe ich inzwischen gekündigt und suche derzeit eine neue. Ich würde nun eine Mietminderung durchsetzen wollen. Wie sollte ich am besten in dieser Situation vorgehen? Ich befürchte, dass Verhandlungen mit dem Vermieter bezüglich der Höhe der Minderung viel Zeit in Anspruch nehmen können… Welche Personen bzw. Organisationen können in Frage kommen als Zeugen der oben beschriebenen Mängel, so dass ich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung etwas in der Hand habe?
    Viele Grüße

    Maxim

      • Basovskiy Maxim
        20. Dezember 2014 - 21:37 Antworten

        Können in diesem Fall Freunde oder Verwandte als Zeugen gelten?

        Viele Grüße

        Maxim

  • Claudia
    6. Januar 2015 - 17:46 Antworten

    Guten Tag,

    seit 2,5 Jahren wohne ich jetzt in dieser Wohnung. Immer im Winter und wenn es viel regnet laufen die Fensterscheiben im Kinderzimmer und den beiden anderen Zimmern, welche zur Außenseite gehen an. Auch regelmäßiges lüften und heizen bringt nichts. Es gibt Tage, an denen sind die Fenster bis oben angelaufen und dies bis zu 2 mal am Tag. Ich habe schon beobachtet, das am Mauerwerk um die Fenster richtige Wasserflecken zu sehen sind. Dies ist von innen und außen zu sehen. Natürlich hat sich Schimmel und eine weiße salzige Masse abgesetzt . Hierzu habe ich auch entsprechende Fotos gemacht, damit ich diese dem Vermieter vorlegen kann.
    Meine Vormieter haben mir dies auch schon bestätigt. Sie hatten sich damals auch an den Vermieter gewandt, welcher nur auf zu schlechtes lüften hingewiesen hat. Ich habe bis jetzt in keiner Wohnung so viel gelüftet wie in dieser und habe trotzdem diese Probleme.
    Mir ist aufgefallen, das die Fenster vom Mauerwerk nicht mittig sitzen wie meistens, sondern schon ca. 5 cm nach der Außenwand. Vielleicht hat es damit zu tun.
    Meine Nachbarn haben offensichtlich die gleichen Probleme und haben jetzt sogar eine Mieterhöhung bekommen. Ich nicht, da ich die angepasste Miete schon seit Einzug zahle.
    Was ist von meiner Seite aus zu tun?

    Herzlichen Dank

    Claudia

    • Mietminderung.org
      7. Januar 2015 - 13:10 Antworten

      Hallo Claudia,

      ich würde den Vermieter auf den Mangel hinweisen, gerne direkt mit der Info, dass Sie oft und großzügig lüften, ggf. mit einem Protokoll. Bitten Sie den Vermieter den Mangel zu beheben, das wäre das übliche vorgehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis Mrasek
    21. Januar 2015 - 16:50 Antworten

    Hallo zusammen,

    auch wir wohnen zur Miete und folgende Probleme treten bei uns auf:

    Unsere Wohnung hat 60 qm, sechs große, 37 Jahre alte Fenster, die weder schalldicht, noch wirklich wasserdicht sind. Oft (Je nach Außenbedingungen, also Temperatur und Feuchtigkeit) stehen die Fenster von innen bis zur hälfte voll mit Kondenswasser. Heizen tun wir normal, auch Lüften tun wir ca. drei mal am Tag (morgens und abends sowieso, nach dem Duschen bzw. Kochen und sonst halt nach Bedarf, mal Fenster kippen etc.).
    In der Wohnung herrscht eine enorme Grundfeuchte, was die klamme Wäsche klar verdeutlicht, diese wird nie wirklich trocken. An ganz extremen Tagen sind Brausetabletten über Nacht kondensiert bzw. schaumig geworden, das war jedoch nur 3 Mal.
    Auch Schimmel bildet sich an vielen Fenster, in manchen Zimmerecken und vor allem im Bad und an einer kompletten Wohnungsseite.
    Ein Bauingenieur war bereits da und hat ein feuchtes Mauerwerk und veraltete, nicht brauchbare Fenster angezeigt, allerdings hat der Vermieter uns diesen Befund niemals schriflich gegeben. Auch erfolgte keine Besserung und das nach mehrmaligem Auffordern.

    Nun haben wir gekündigt zum 28.02.15, trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob hier Mietminderungsmöglichkeiten bestehen, da die Schallbelastung (Kopfsteinpflaster vor den Fenster, viel befahrene Straße, Straße zum Hauptbahnhof etc.) und auch die Feuchtigkeit doch sehr die Lebensqualität einschränken.

    Zudem gab es monatelang eine kaputte Regenrinne, die das Regenwasser als gebündelten Strahl auf den Festersims fallen lies. Bei den undichten und schalldurchlässigen Fenstern wurde die ein oder andere Nacht in der Küche auf dem Sofa verbracht.
    Wir forderten den Vermieter sechs Mal auf (Einmal pro woche), letztendlich schriftlich mit Androhen des Mieterschutzbundes, worauf uns eine Predigt gehalten wurde, wie wir uns sowas nur rausnehmen können.
    Der Vermieter wohnt im Haus in den zwei oberen Stockwerken, natürlich sind die Wohnungen dort und auch der Hausflur top isoliert und in bestem Zustand und Sprüche wie “Also wir haben diese Probleme nicht” musste man sich mehr als einmal anhören.
    Die Regenrinne wurde dann nach 8 Wochen repariert, allerdings auch wirklich nur nach Druck ausüben unsererseits.

    Ohne nun jedes Detail anzusprechen. Was kann man tun? Ich bin Student, würde im Ernstfall auch gerichtlich vorgehen, aber das wäre das Äußerste, da man auch die finanziellen Mittel im Auge behalten muss. Wäre das nach dem Auszug denn überhaupt noch sinnvoll?

    Wäre für Tipps Ihrerseits dankbar.

    Liebe Grüße an alle

    Denno

  • Hoffmann
    8. September 2016 - 22:14 Antworten

    Hallo,

    unsere Geschichte ist etwas länger. Wir sollten im Mai in unser neue Wohnung (Neubau) einziehen. Sechs Wochen vor dem Umzug hat uns der Makler (wurde durch Vermieter beauftragt) mitgeteilt, dass die Wohnung nicht rechtzeitig fertig werden würde. Diese Mitteilung kam per Email. Am gleichen Tag habe ich den Makler sowie den Vermieter angerufen. Unsere Wohnung war schon gekündigt und der Einzugstermin wurde schon um einen Monat verschoben. Hierfür fanden wir eine Regelung: Wir zogen übergangsweise in eine Ferienwohnung und lagerten unseren Hausrat ein. Der Vermieter zahlte uns eine Entschädigung für den Ausfall und die Einlagerung.
    Nun zu unserem wirklichen Problem. Gleich nach unserem Umzug stellten wir fest, dass die Luft in der Wohnung relativ feucht war. Wir führten das auf den Putz zurück. Nach ca . 4 Wochen stellen wir Schimmel am Schlafzimmerschrank, Einbauküche fest. Leider waren im Ankleidezimmer viele Schuhe, Jacken und vieles weitere mit Schimmel befallen. Da ich bei der Versicherung arbeite hatte ich mir sofort ein Messgerät ausgeliehen, was Sachverständige nutzen, wenn sie Feuchtigkeit in der Wand feststellen wollen. Unseren Vermieter teilte ich dies sofort mit. Die Messwert an der schlimmsten Wand waren 146, weiter Wände lagen um die 90. Hierbei muß man noch erwähnen, dass wir zum Zeitpunkt des Einzuges alleine in einem 5 Parteienhaus gewohnt haben. Dieser kam dann mit einem Handwerker und überzeugte sich selbst von dem ganzen Ärger. Wir nahmen alle Rückwände ab und mussten alle beschädigten Gegenstände wegwerfen. Es wurde vereinbart, dass die Kaltmiete um 50% gemindert wird, bis die Trocknung abgeschlossen ist. Die Trocknungsgeräte kamen nach ca einer Woche (nach mehrmaligen anmahnen) Wir haben ein kleinen Sohn und ich hatte wirklich Angst um seine Gesundheit. Diese wurden für zwei Wochen aufgebaut und ohne eine weitere Messung einfach wieder abgebaut. Wir stellten aber immer noch keine Besserung fest und so lieh ich mir wieder das Messgerät aus. Der Wert war kaum gesunken, so dass ich den Vermieter wieder anrief. Er sagte mir, dass er uns erneut welche hinstellen würde, aber derzeit keine Geräte zu verfügung seien. Wir haben die Miete weiter um 50 % gekürzt (wie vereinbart) da noch keine Besserung vorliegt. Unsere Küche musste von der Wand abgebaut werden und steht frei im Raum. Wir müssen aufpassen, dass sich niemand dagegen lehnt. Möbel können wir nicht nahe an die Wand stellen und Bilder oder sonstiges haben wir nicht aufgehängt. Jetzt habe ich von der Hausverwaltung einschreiben bekommen, in dem sie die offene Mieter fordern. Die Hausverwaltung weiß von unserem Problem und sagte uns nur, dass sie uns da nicht helfen könnten und dass wir dies bitte mit unseren Vermieter klären sollten, Zwischenzeitlich sind weitere Mieter eingezogen, obwohl unserem Vermieter sehr wohl bewusst ist, dass es Probleme mit der Feuchtigkeit gibt. Sogar die Hausverwaltung sagte den neuen Mietern, dass sie sie eigentlich nicht einziehen lassen hätten sollen?! Insgesamt wurden 7 Häuser auf dem Grundstück gebaut. Davon sind 4 fertig gestellt worden. Auch in den anderen Häusern, kämpfen die Mieter mit Feuchtigkeit.

  • Tara
    21. Januar 2017 - 04:35 Antworten

    Hallo,
    Ich wohne seit ca einem Jahr in einer zwei Zimmer Wohnung zur Miete (mein Vermieter ist mein Arbeitgeber.) Mein Problem ist…es herscht ständig eine hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung. Es äußert sich mit einem unangenehmen Gefühl auf der Haut, glamme Bettwäsche und Komplet nasse Fenster. Die ich bereits morgens und abends mit einem Duschabzieher abziehen muss. Die Wände an den Fenstern sind nass und kalt auch bei aufgedrehter Heizung. Durch diese Feuchtigkeit hat sich nun Schimmel gebildet, rund um s Fenster. Man kann ich ihn weg machen nach 7- 10 Tage ist er wieder da. Habe bereits vor einem Monat meinen Vermieter zuerst mündlich dann schriftlich mit beigefügten Bildern darauf hingewiesen. Dieser erscheint dann zu den ausgemachten Terminen nicht. Nun die Frage kann ich Mietminderung machen und wie viel. Vor Ekel und Angst vor gesundheitlichen Problemen nutze ich das Schlafzimmer nicht mehr.
    Liebe Grüße Tara

    • Mietminderung.org
      23. Januar 2017 - 16:19 Antworten

      Hallo Tara,

      mein Tipp, suchen Sie sich passende Urteile und ermitteln Sie so einen angemessenen Satz für eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Therese
    9. August 2017 - 16:29 Antworten

    Ich habe im März eine Wohnung im komplett sanierten Altbaugebäude bezogen. Die Wohnung hat im Souterrain zwei Zimmer, Flur und Bad. Die Luftfeuchtigkeit beträgt 80% bei einer Raumtemperatur von 21.8 Grad. Ich lüfte alle Zimmer vorschriftsmäßig.
    Den Vermieter habe ich bereits zweimal auf die Feuchtigkeit hingewiesen. Bisher wurde jedoch von seiner Seite noch nichts unternommen.
    In welcher Höhe kann ich die Miete mindern?
    Wie muss ich den Vermieter über die Mietminderung informieren?

    Beste Grüße

  • Sarah Wagner
    27. Oktober 2018 - 14:07 Antworten

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem. Wir sind vor 2 1/2 Jahren in eine 140 qm Wohnung im Erdgeschoss gezogen. Das Haus ist schon relativ alt, und wurde durch neue Fenster, Boden und Heizungen saniert. Vor 2 Jahren kam bei uns im Schlafzimmer plötzlich Wasser von der Decke. Wir haben den Vermieter informiert, der daraufhin in der oberen Wohnung (Über unserem Schlafzimmer ist in der anderen Wohnung das Badezimmer) bei der Badewanne selber was abgedichtet hat. Das Wasser war dann weg.
    Jetzt ist bei uns 2 Jahre später im Schlafzimmer, an der gleichen Wand Schimmel aufgetreten. Wir haben den Vermieter informiert und gesagt, dass wir vermuten, dass es von dem damaligen Wasserschaden kommt. Dieser bestritt dies vehemend und sagt, dass kommt vom falschen Lüftungsverhalten. Nochdazu haben wir mit einem Hycrostat 80% Luftfeuchtigkeit in der gesamten Wohnung gemessen. Wir lüften mindestens 2mal am Tag für 15 Minuten, manchmal sogar 3 bis 4 mal am Tag. Während des Lüftens geht die Luftfeuchtigkeit auf 65 % runter. 15 min dem Schließen der Fenster ist es wieder auf 80% angestiegen. Der Vermieter macht nichts, da wir für ihn eindeutig Schuld sind. Das wir regelmäßig lüften glaubt er uns nicht, bzw. würden wir das falsch machen. Überprüfen lassen will er es nicht, da es ja von uns kommt. Wir haben schon einen Luftentfeuchter ins Zimmer gestellt und den Schimmel behandelt, aber das ist ja keine Dauerlösung. Was können wir tun?

    Liebe Grüße
    Sarah

  • Charleen
    19. Dezember 2018 - 08:13 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:
    Ab nächsten Monat werde ich eine Neubau-Erdgeschosswohnung beziehen. Das Einfamilienhaus mit 3 Wohnungen wurde 2016 erbaut und alle Parteien direkt bezogen.
    Zur Besichtigung sind mir in der Wohnung direkt zwei Flecken in Wohn- und Schlafzimmer aufgefallen, die jeweils an den Außenecken vom Haus zu sehen sind. Die Luft in allen Räumen war auch sehr feucht.
    Da ich auf diese Wohnung angewiesen bin habe ich trotz dessen den Mietvertrag unterschrieben, jedoch anbei direkt eine Mängelanzeige inkl. Bilder der Flecken ran gehangen.

    Laut Vermietung ist es noch kein Schimmel und wohl auch normal, da der Neubau eben noch nicht trocken ist. Meine Frage, ob sie dort vor meinem Einzug nochmal für 2-3 Wochen einen Luftentfeuchter aufstellen können wurde auch direkt verneint. Ich solle dann einfach ordentlich Heizen und Lüften.

    Da stellt sich doch die Frage, wie eine Neubauwohnung nach knapp 2 Jahren immer noch total feucht sein kann, wenn diese direkt bezogen wurde?! Die Antwort ist, dass die bisherige Mieterin kaum bis nie geheizt und gelüftet hat! Dies haben mir nicht nur die Nachbarn bestätigt, sondern erzählte auch die Mieterin selbst bei Besichtigung, dass sie knapp 700,00 € Erstattung für ihren nicht erbrachten Wasser,/Abwasser-verbrauch erhalten hat.

    Ich sehe nicht ein, für ihre nicht erbrachte “Leistung” gerade stehen zu müssen ohne irgendwelche Minderungen und/oder Unterstützung seitens der Vermietung zu erhalten. Ich kann weder meine Wände streichen, noch mein neu gekauftes Inventar in diese feuchte Wohnung stellen.

    Was kann ich tun ? Was für Rechte habe ich bzgl. dessen ?

    Liebe Grüße
    Charleen

  • Philipp
    16. August 2021 - 15:25 Antworten

    Ich wohne auch in einer Neubauwohnung im Keller. Hier ist die Luftfeuchtigkeit immer bei 60% und bei wärmerem Wetter oder Regen bei 85%. Wenn es kälter ist, komme ich durch lüften runter auf 40%. In den ersten 2 Wochen nach Einzug (Februar) allerdings war die Luftfeuchtigkeit so hoch, dass es direkt Schimmel hinter dem Bett und auf den Fugen in der ganzen Wohnung gab. Mein Vermieter gab mir die Schuld, hatte seltsamerweise aber 2 Lufttrocknungsgeräte parat und gab mir diese.

    Er wollte dann, dass ich den Gutachter bezahle und auch die Stromkostennachzahlung für die Lufttrocknungsgeräte, die dann den ganzen Sommer laufen mussten. (Stromkosten sind in den Nebenkosten inklusive) Nach einem Gespräch mit meinem Anwalt werde ich das nun nicht zahlen, da ich dazu auch nicht verpflichtet bin. Es ist hier eindeutig ein Baumangel.

    Da ich in der Wohnung absolut nicht in der Lage bin, meine Wäsche zu trocknen, bin ich auf einen Wäschetrockner angewiesen. Das wird auf Dauer allerdings auch sehr teuer und da stellt sich mir die Frage, ob ich deswegen nicht auch einen Anspruch auf Mietminderung oder zumindest Rabatt auf die Stromkosten oder sonst irgendwas erhalten sollte? Ich kann mir ja schwer vorstellen, dass das einfach so in Ordnung geht, dass man voraussetzt, dass der Mieter sich einen Wäschetrockner kaufen muss und dann die Stromkosten komplett übernehmen muss.

    Liebe Grüße
    Philipp

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