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Mietminderung wegen Mäusebefall oder Ratten

Zumindest Mäuse sind niedliche Tierchen, aber nicht in der Wohnung und auch nicht im Keller. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der gemieteten Räume zu gewährleisten. Jede Beeinträchtigung gefährdet diese Nutzung.

Zeigen sich Mäuse oder gar Ratten, kann der Mieter die Miete mindern, vorausgesetzt, die Beeinträchtigung ist so schwerwiegend, dass der Mäusebefall nicht mehr dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist.

Mäuse und Ratten sind nicht unbedingt gleichermaßen beeinträchtigend. Vor allem Ratten sind Krankheitsträger und haben eine optisch begründete schlechtere Reputation als Mäuse.

Eine einzelne Maus begründet nicht den Weltuntergang

Eine vereinzelt auftretende Maus dürfte sich zum allgemeinen Lebensrisiko rechnen lassen. Vor allem in Kellerräumen lässt sich auch bei allergrößer Sorgfalt und Prävention nicht immer vermeiden, dass sich mal eine Maus einschleicht. Erst wenn Mäuse vermehrt auftreten und über ihr bloßes Erscheinen hinaus als Plage zu empfinden sind, kann die Grenze zur Zumutbarkeit überschritten werden. Dies äußert sich dann auch darin, dass Mäuse ihren Kot in versteckte Winkel oder unter Schränken und Regalen ablegen, Kartons oder gar Essensvorräte anknabbern oder letztlich auch verwesen und einen unangenehmen Geruch verbreiten.

Ratten kommen meist über die Kanalisation ins Haus. Sie können Krankheiten übertragen und sind allein schon wegen ihrer Größe beeinträchtigend. Sie werden oft durch Kompostabfälle vor allem organischer Art (Fleischreste) angelockt. Insoweit kommt auch ein Mitverschulden des Mieters in Betracht.

Subjektive Empfindungen sind für die Bewertung nicht maßgebend. Wer eine Mäusephobie hat, kann die Miete nicht mit der Begründung mindern, er habe eine Maus gesichtet. Vielmehr kommt es auf die verständige Einschätzung eines normal empfindenden Hausbewohners an.

Es zählt allein die objektive Situation des Befalls

Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Vermieter ein Vorwurf zu machen ist. Allein der Umstand, dass der Mieter sich mit einem Mäusebefall oder einer Rattenplage konfrontiert sieht, genügt als Minderungsgrund. Maßgebend ist allein, dass der Mieter in der ungestörten Nutzung seiner Räume beeinträchtigt ist und nicht mehr Miete zahlen soll, als es der Situation angemessen ist. Auch wenn der Vermieter einen Kammerjäger beauftragt, ändert dies nichts an der Situation als solcher, die sich nach dem Interesse des Mieters an der ungestörten Nutzung seiner Räume orientiert.

Auf die Örtlichkeit und die Umstände kommt es an

Dass Mäuse und Ratten den Nutzungs- und Wohnwert einer Mietsache beeinträchtigen, ist unbestreitbar (Amtsgericht Bremen, NJW 1998, Seite 3282). Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, lässt sich pauschal nicht bestimmen. Die Frage, wann von einer Plage zu sprechen ist, kann auch nicht allein an der Zahl der Tiere festgemacht werden. Es kommt auf die Umstände an. Im Regelfall dürfte es um schwerwiegende Beeinträchtigungen gehen.

Informativ ist insoweit ein Urteil des Amtsgericht Brandenburg (Urt. v. 6.8.2001, Az. 32 C 520/00 in WuM 2001, 605), das sich mit der Situation recht eingehend auseinandersetzt. Das Gericht stellt mithin darauf ab, ob die Mietsache in der Stadt oder auf dem Land liegt. In ländlichen Gebieten gehören Mäuse und bedingt auch Ratten eher zum Erscheinungsbild als in einer noblen Stadtwohnung. In einer Stadtwohnung sei weniger Toleranz zu erwarten, als auf dem Land, da sich Mäuse in der Stadt eher vermeiden lassen.

Auch der Umstand, dass in der Wohnung Köder ausgelegt werden müssen oder der Mieter ständig Balkontür und Fenster geschlossen halten muss, beeinträchtigt die uneingeschränkte Nutzung und wirkt minderungsbegründend. Voraussetzung ist aber auch hier eine gewisse Dauer der Beeinträchtigung, die über die Zumutbarkeitsgrenze hinausgeht.

Auch das Risiko, inwieweit für den Mieter eine Gesundheitsgefahr besteht, spielt eine Rolle. Das abstrakte Risiko allein genügt jedoch kaum. Um dieses Argument zu verwerten, sollten schon konkretere Anhaltspunkte vorliegen.

Ebenso macht es einen Unterschied, ob die Mäuse oder Ratten in der Wohnung oder im Keller in Erscheinung treten. Ratten im Komposthaufen beschränken ihren Besuch meist auf diese Örtlichkeit. Auch wenn sich eine Ratte in der Kanalisation verirrt hat und eben mal im Keller auftaucht und dann auf Nimmerwiedersehen verschwindet, ist diese eine sicherlich hinnehmbare Erscheinung.

Zeitliche Dimension bestimmt Minderungsausmaß

Schwierig ist es, die zeitliche Dimension zu erfassen. Zeigt sich an einem Tag eine Mäusekompanie, kann es sein, dass sie für die nächsten zehn Tage unsichtbar bleibt, aber dennoch präsent ist. Zeigt sie sich dann wieder am elften Tag, ist die Frage, ob die Miete für die zwei Tage des Erscheinens oder den gesamten Zeitraum zu mindern ist. Auf jeden Fall bringt nur eine längere Beobachtung der Situation nachvollziehbare Erkenntnisse.

Beispiele in Sachen “Mäuse + Ratten” aus der Rechtsprechung:

  • Erheblicher Mäusebefall in einer Stadtwohnung: 100 % Mietminderung (AG Brandenburg WuM 2001, 605); Die Mieterin behauptete, sie habe bis zu 10 Mäuse in ihrem Wohnzimmer zählen können.
  • Mäuse und Kakerlaken in der Wohnung: 10 % (AG Bonn WuM 1986, 113);
  • Mäuseplage: 10 % (AG Rendsburg WuM 1989, 284);
  • Ratten in der Wohnung, erhebliche Beeinträchtigung durch Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung: 80 % Mietminderung (AG Dülmen, Urt.v. 15.11.2012, 3 C 128/12);
  • Ratten auf dem Balkon: 5 % (AG Köln ZMR 2004, 594);
  • Ratten im Hof eines Hauses: 10 % (AG Aachen WuM 2000, 379).

68 Antworten auf "Mietminderung wegen Mäusebefall oder Ratten"

  • L. Niessen
    4. März 2015 - 09:43 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen in einer Berliner Stadtwohnung in einem Altbau. Das Wohnhaus befindet sich in einem mittelmäßig bis dürftigen Gesamtzustand.

    Unsere Mietwohnung ist im 3. OG und seit ca. 2 Wochen nehmen wir Geräusche in der Schlafzimmerdecke wahr, welche auf Mäuse hindeuten. Ich vermute, dass sich die Mäuse bereits auf der abgehängten Decke bewegen. Die Geräusche (Rascheln, Nagen, Getrippelt) sind täglich/nächtlich deutlich zu hören. Noch haben keine Maus in der Wohnung gesehen. Wir wollen gerne auch den Umstand behoben haben bevor das passiert, da wir auch ein 7 Monate altes Baby haben.

    Wir haben dem Vermieter noch nichts mitgeteilt, da wir abwarten wollten, ob sich das Problem von selbst erledigt. Da sich unsere Hausverwaltung leider sehr zäh in ihrer Handlung ist, wollte ich gerne meinen Standpunkt mit gerechtfertigter Mietminderung untermauern.

    Wir wären Ihnen sehr Verbunden, wenn Sie uns dazu Auskunft geben könnten.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    L. Niessen

    • Mietminderung.org
      4. März 2015 - 10:58 Antworten

      Hallo L. Niessen,

      mein Tipp: Bitten Sie die Verwaltung um Hilfe und lassen Sie Ihren Wunsch auf eine Mietminderung für’s erste aus dem Spiel. Erstens sind Sie derzeit noch nicht direkt betroffen und zweitens wäre die Mietminderung so gering, das es sich nicht lohnt, dafür so einen (vielleicht unangemessenen) Druck auszuüben und das Verhältnis zu schädigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • A.S.
        13. September 2023 - 16:11 Antworten

        Hallo,
        Ich wohne seit 2 Jahren in meiner ländlich gelegenen Wohnung im 1. OG .
        vor 4-6 Wochen zog die Mieterin im EG aus, seitdem steht die wohnung leer.
        bereits Ende Mai, hätte ich eine (!) Maus in der Wohnung, Doe aber auch wieder verschwand.
        vor ca. 3 Wo. spazierte erneut eine Maus durch mein Wohnzimmer, unter der Spüle (Schrank) fand ich mäusekot. da die Vermieter in Urlaub waren, stattete ich mit Fälle und Ultraschall aus und könnte auch eine Maus fangen. allerdings erhöhte sich die tägliche Zahl in einem Raum (3-4) täglich, so dass ich erneut die Vermieter kontaktierte. nun wurde mir mitgeteilt das Haus sei verkauft, ich solle mich an die neuen Eigentümer wenden. da ich nach Verschluss sämtlicher abflüsse keine Maus mehr sah und auch keinen Kot, dachte ich ich hätte es geschafft.
        Ich wollte auch die neuen Eigentümer nicht gleich mit dieser Hiobsbitschaft belästigen.
        Da die Tierchen jedoch wieder kamen (bis zu 8 Stück täglich, in einem raum) informierte ich die neuen Vermieter, die auch zeitnah einen kammerjäger beauftragten, nicht ohne den Hinweis, ich würde ja auf dem Land leben, sei halt so.
        im “keller” auf erdgeschosshöhe würde dann wohl Müll und Unrat gefunden. daraufhin legte der kammerjäger 15 (!) Giftfallen in meiner Wohnung in allen Räumen (ca. 100 qm) aus. diese wären weder für meinen Hund noch d3n Mensch gefährlich.
        Die Beseitigung des durch das Getier entstandenen Schadens (voll gekotete Kleidungsstücke, zerfetzte papier) ist meine Aufgabe, denke ich. auf jeden Fall tue ich es.
        Ist dies zumutbar und wie sind meine Möglichkeiten? Essen in der Wohnung möchte ich nicht mehr und ich habe auch eine Nacht im Auto verbracht. zudem habe ich massiven Hustenreiz. hierzu möchte ich mich beim Gesundheitsamt erkundigen
        vielen Dank

        • Mietminderung.org
          13. September 2023 - 18:23 Antworten

          Hallo A.S.,

          ich würde davon ausgehen, das ein Kammerjäger in einer bewohnten Wohnung nur für Menschen unbedenkliche Köder verwendet. Lassen Sie sich das im Zweifel nachweisen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • L. Niessen
    4. März 2015 - 13:28 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,
    danke für die schnelle Antwort. Ich werde der HV den selben Sachverhalt mitteilen. Aus Interesse, in welcher Höhe würde sich die Mietminderung denn befinden?

    Gruß L

    • Mietminderung.org
      4. März 2015 - 16:31 Antworten

      Hallo L. Niesen,

      das kann ich Ihnen nicht sagen, wenn wir mal von 10% bei Mäusen in der Wohnung ausgehen, müssen Sie hier sicher noch ein gutes Stück runtergehen, da Ihre Wohnung ja nicht direkt betoffen ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • N.Linde
    17. März 2015 - 17:27 Antworten

    Hallo,
    Ich bin vor 5 Monaten in einer Berliner Altbauwohnung gezogen. Der Wohnbau ist ist in einem dürftigen Zustand,was mir leider im Nachhinein immer mehr auffällt.
    Gleich nach meinem Einzug, habe noch nicht einmal alle meine Möbel aufgebaut, bemerkte ich das ich mehrere Arten von Würmern (sammelte bis zu 30 Würmer am Tag ein) und Käfern in der Wohnung habe. Es hatte leider fast 3 Wochen gedauert,bis von der Verwaltung der Beauftragte Kammerjäger kam. Ca. 2 Monate nachdem der Kammerjäger da war, fing das Spiel von vorne an.Es dauerte wieder einige Tage bis der Kammerjäger kam. Die Käfer und Würmer bin ich bis heute noch nicht los. Nun kommt hinzu das man in den Hohlräumen der Wände Geräusche wie kratzen, schnarren…. hört.Ich wies den Hausmeister darauf hin,der sich drum kümmern wollte. Vor einigen Tagen beim Frühstücken erschreckte ich mich, denn in meinem Wohnzimmer lief eine kleine Maus. Ich suchte die Wohnung nach ihr ab und entdeckte in kurzen abständen (ca. eine halbe Stunde ) 4 weitere kleine Mäuse. 3konnte ich fangen eine blieb verschwunden.Am darauffolgenden entdeckte ich weitere,die sich in den Löschern der Leisten oder Türrahmen versteckten. Es wurden jetzt giftige Mäuseköder aufgestellt,doch auch nach 3 Tagen,gab es keinen Erfolg welche zu erwischen. Im Gegenteil ich seh immer mehr Mäusekot und meine Wohnung stinkt immer mehr wenn ich mal nachschauen gehe (bin bei einer Freundin erstmal untergekommen)

    Kann mir irgendjemand helfen und sagen, was ich dagegen tun kann.Ich bin mit den Nerven am Ende

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen.
    N. Linde

    • Mietminderung.org
      18. März 2015 - 12:57 Antworten

      Hallo Frau Linde,

      helfen kann man Ihnen nur, wenn man Ihren Ziele kennt. Was wollen Sie genau? In der Wohnung bleiben oder die Wohnung aufgeben? Die Miete mindern? Einen Aufhebungsvertrag schließen? Das sind einige mögliche Optionen die Sie verfolgen könnten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • S. Myers
    7. April 2015 - 10:38 Antworten

    Hallo,

    unser Vermieter hat vor einigen Monaten ein riesiges Loch in die hintere Wand unserer Abstellkammer geschlagen, da wir einen Wasserschaden durch alte Rohre hatten und nur so der Klempner das reparieren konnte. Das Loch ist immer noch da und nun sieht es so aus als ob durch dieses Loch Mäuse in unsere Abstellkammer gekommen sind. Überall Kot und es stinkt bestialisch. Habe bereits eigenhändig Köder ausgelegt, aber wirklich geholfen hat es nicht. Was jetzt?

    Mit freundlichen Grüssen

    S. Myers

    • Mietminderung.org
      13. April 2015 - 07:09 Antworten

      Hallo Frau Myers,

      bitten Sie den Vermieter einen Kammerjäger zu beauftragen und das Loch endlich zu verschließen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • K. Gtag
    27. Juli 2015 - 12:50 Antworten

    Hallo,

    ich bin gerade umgezogen und wohne jetzt seit einem Monat in meiner neuen Wohnung.

    Seit nunmehr einer Woche habe ich Mäuse in der Wohnung. Bis Freitag habe ich 7 Mäuse gefangen! Ich habe den Vermieter bereits bei der ersten Maus davon in Kenntnis gesetzt, bisher keine wirkliche Reaktion, die mir bei meinem Problem weiter helfen kann! Ich habe das Loch der Abzugshaube provisorisch zu gemacht da sie scheinbar dort in der Abkofferung an der Decke leben. Seitdem ist Ruhe! Aber die Lösung des Problems ist es in meinen Augen nicht!

    Die Frage ist um wie weit kann ich die Miete mindern? In der Hoffnung das der Vermieter sich dann drum kümmert!

    Vielen Dank

    LG

    • Mietminderung.org
      27. Juli 2015 - 20:59 Antworten

      Hallo K. Gtag,

      ich kann Sie als erstes auf die Ausführungen zur MIetminderung bei Mäusebefall im Artikel verweisen. Dort finden Sie erste Ansätze. Ich denke es kann aber nur zur Mietminderung kommen, wenn es einen Mangel (sprich die Mäuse) gibt. Für mich hat es sich gelesen, als ob es (derzeit) keine Mäuse mehr bei Ihnen in der Wohnung gibt?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lily Gbaguidi
    19. August 2015 - 11:10 Antworten

    Hallo!

    Ich habe vor ein paar Nächten im Bad ein Plätschern in der Toilette gehört und gedacht (gehofft) ich hätte geträumt. Gestern Nacht ging mein Freund allerdings ins Bad und traf auf eine Ratte die durchs Bad flitze und dann in der Toilette verschwand. Ich wohne in einer WG in einem Berliner Altbau im 3ten OG.
    Wir haben der Vermieterin geschrieben, die selbst zugab, so einen Vorfall gab es gerade auch im 4ten Stock und wir sollen über den HV einen Termin mit dem Kammerjäger machen. Diese vertröstet uns jetzt jedoch so halb, von den Mieter oben wissen wir das die jetzt in der Wohnung Fallen haben, aber sonst sind keine im Haus. Die HV hofft wohl, das das reicht.
    Wir trauen uns währenddessen kaum ins Bad und auf die Toilette, meine Mitbewohnerin ist gerade woanders untergekommen. Dürfen wir die Miete mindern? Ich glaube erst dann werden die wirklich aktiv.

    Liebe Grüße

    • Mietminderung.org
      19. August 2015 - 16:05 Antworten

      Hallo Lily,

      danke für Ihren Kommentar. Ich kann Sie leider nur auf die Ausführungen im Artikel verweisen, um mich hier nicht zu wiederholen.

      Ich drücke die Daumen, dass die Ratte bald gefangen wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Solveig Graf
    18. Oktober 2015 - 22:21 Antworten

    Hallo,

    wir können seit ca. 10 Tagen das Zimmer unseres 12jährigen Sohnes wegen Verwesungsgeruch nicht mehr nutzen. Da in der Umgebung viele Ratten leben und wir und die Nachbarn regelmäßig Köder legen, vermuten wir, dass eine Ratte irgendwo in den Zwischendecken gestorben ist. Der Vermieter war bereits da und hat den Geruch bestätigt.
    Jetzt überlegen wir, die Miete zu mindern. Können Sie uns sagen, ob und zu wieviel Prozent wir die Miete mindern können, da nicht anzunehmen ist, das der Vermieter bereit ist, die Fußböden oder Wände aufzureißen.

    Vielen Dank
    S. Graf

    • Mietminderung.org
      19. Oktober 2015 - 16:00 Antworten

      Hallo Solveig,

      der Gestank ist sicherlich ein klassischer Fall für eine Mietminderung. Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie nach ähnlicher Rechtsprechung recherchieren. Die Rechtsprechung gibt Ihnen Anhaltspunkte für die Höhe der Mietminderung.

      Immer zu empfehlen ist die Zahlung unter Vorbehalt der Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marion Appler
    24. November 2015 - 16:20 Antworten

    Hallo,
    wir sind vor einem Jahr in ein Einfamilienhaus ( ländlicher Gegend mit vielen Feldern) gezogen. Unsere Schlafzimmer befinden sich im Dachgeschoss. Leider sind nachts die Mäuse im oder am Dachboden. Dann geht das Gekratzte und Geschiebe los, so dass ich davon geweckt werde. Ich habe den Vermieter darüber informiert. Er kam und hat im angrenzendem Abstellraum am Heizungsverteiler ca. 10- 20 cm Mäuse Kot entfernt und den Verteilerschacht geöffnet in der Hoffnung , dass die Mäuse sich verziehen. Das haben Sie auch, aber nicht aus dem Haus, sondern in ein andere Ecke und kratzen jetzt wo es kälter ist wieder massiv weiter. Für mich ist es eine Beeinträchtigung der Nutzung wie würden Sie dies Bewerten?
    Danke für Ihre Bemühungen
    M.A.

    • Mietminderung.org
      25. November 2015 - 09:31 Antworten

      Hallo Marion,

      nur Sie wissen, wie sehr die Sachlage Ihren Wohnwert beeinträchtigt. Ich würden den Vermieter auf jeden Fall erneut um Abhilfe bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bianca Lütgebauks
    27. Januar 2016 - 16:40 Antworten

    Hallo.
    Ich wohne seit Oktober in einer Mietwohnung. Nach Einzug entdeckte ich eine Maus in der Küche,die durch ein Loch in der Wand am Heizungsrohr verschwand. Darauf hin habe ich meinen Vermieter informiert, diese sagte jedoch das könne er sich nicht vorstellen. Aufeinmal Mäuse in der Wohnung.

    Also hab ich selbst (Hochschwanger) Hand angelegt und mir im Baumarkt Fallen, Giftköder und Silikon geholt. Auf dem Dachboden sind auch Mäuse.

    Vor 4 Tagen hab ich dann draußen in meiner Blechhütte (hab keinen Keller) eine Ratte (lebend) vorgefunden. Alles mögliche wurde zerfressen.

    Fallen und Gift ausgelegt. Leider heute nur 3Tote Mäuse entsorgt. Dazu muss ich sagen, dass ich 3 Kinder im Alter von 6J, 4J und 8wo habe. Was soll ich machen?! Vermieter zeigte schon bei der ersten Maus im Oktober keine Reaktion. Außer der Mäuse/Ratten funktioniert auch die Gastherme nicht richtig. Haben kein richtig heißes Wasser zum Duschen etc…. maximal 25-30 Grad kommen aus der Leitung. Reaktion seitens des Vermieters gleich null.

    Vlg Bianca Lütgebauks

  • schönwald ingeborg
    2. Februar 2016 - 23:58 Antworten

    Guten Abend !
    Ich wohne jetzt seit 4 Jahren hier in Wuppertal in einer Mietwohnung im Uten OG. und wir haben seit einer geraumen zeit Ratten im Keller dieses ist auch dem Vermieter bekannt, und wenn wir ihn daraufhinweisen das wieder Ratten im keller sind werden Fallen aufgestellt was auch ok ist, aber nun laufen die Ratten auch im Hausflur rum sind sehr aggressiv. Wie verhalte ich mich jetzt. Kann ich meine Miete kürzen! Da dieses Problem ja bekannt ist und sogesehen nicht viel gemacht wird, uns wurde nur gesagt es reicht wenn Fallen da stehen.

  • I. P.
    14. März 2016 - 14:29 Antworten

    Guten Tag.

    In den Räumen unserer Kinderkrippe (U3-Betreuung) wurden in den letzten ca 14 Tagen wiederholt Spuren von Ratten gefunden: angefressene Kleidung (für Nestbau), Kot, Haare.

    Bereits im letzten Jahr gab es Ratten im Keller, die laut Fachmann und Vermieterin erfolgreich bekämpft wurden. Einbetonieren war da wohl ein Mittel der Wahl (was wir sehr schräg fanden).

    Der Kammerjäger war nun schon zwei Mal da. Er sprach zunächst von einem Einzeltäter …. Schlagfallen brachten keine Ergebnisse. Die letzten drei Tage gab es auch keine Anzeichen für Ratten – also haben wir den Betrieb wieder aufgenommen.

    Nun wurde heute auf unser Drängen hin eine Außenwand teilweise aufgemacht, nachdem wir im Keller wieder Kot und ein Rattenskelett gefunden haben – diese Wand ist wohl voll mit Rattennestern. Sie grenzt direkt an unsere Räume im EG (zB Schlafraum der Kinder).

    Wir überlegen nun zum einen, die Miete zu mindern. Zum anderen aber auch den – vlt nur vorübergehenden – Umzug in andere Räumlichkeiten, um den Krippenbetrieb weitestgehend aufrecht erhalten zu können.

    Müsste die Vermieterin Umzugskosten, zusätzliche Miete u.ä. übernehmen?

    In welchem Zeitraum muss sie die Einschränkungen durch die Ratten beseitigen?

    (Die Vermieterin ist sehr bemüht und es trifft die sehr, dass die Plage wohl deutlich größer ist als angenommen.)

    Besten Dank und Gruß

  • Martin
    22. April 2016 - 01:54 Antworten

    Guten Abend, Hallo,

    ich wohne seit einem halben Jahr in einer Wohnung am Stadtrand einer Kleinstadt, es ist hier eher dörflich geprägt. Meine Wohnung befindet sich im zweiten Stock, trotz dessen habe ich seit kurzem große Mäuse oder kleine Ratten in meiner Küche. Es gibt nur den Zugang durch das Küchenfenster, denn davor befindet sich in ca. 15 cm Tiefe ein Vordach. Einen anderen Zugang kann ich mir nicht vorstellen oder finden.

    Eine habe ich bereits gefangen, jedoch einen Tag später bereits die nächste gesehen.

    Ich traue mich kaum noch in die Küche zu gehen, achte immer darauf, dass die Tür zur restlichen Wohnung geschlossen bleibt.
    Ich möchte gar keine Mietminderung, ich möchte nur wissen ob der Vermieter verpflichtet ist im Außenbereich Schutzmaßnahmen zu ergreifen und insbesondere welche, so dass die Nagetiere nicht mehr die Außenwände oder Regenrinnen hoch klettern können?

    Wenn ich den Vermieter informiere, möchte ich gerne Vorschläge bereiten. Letztlich wollen wir ja (hoffentlich beide), dass das nicht mehr passiert.

    LG
    Martin

    • Mietminderung.org
      22. April 2016 - 04:09 Antworten

      Hallo Martin,

      danke für Ihre Beitrag. In meinen Augen kann der Vermieter das Haus nicht gegen Mäuse sichern. Es erscheint mir persönlich nicht möglich ein ganzes Haus von außen an allen Seiten und Ecken abzusichern. Davon unabhängig kann der Vermieter die Zugang ins Haus sichern, sofern die Mäuse nicht z.B. über ein offenes Fenster reingekommen sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christian Lemke
    2. September 2016 - 08:55 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe gestern die 4te Maus innerhalb von 2 Wochen in unserer Wohnung lebend gefangen, Sie kommen immer durch ein Loch in der Wand, unterhalb der Küche in unsere Räumlichkeiten.

    Ab wann kann man von einer Mäuseplage reden und was sollte der Vermieter unternehmen? Ab wann kann man eine Mietminderung beantragen?

    • Mietminderung.org
      5. September 2016 - 18:39 Antworten

      Hallo Christian,

      bei vier Mäusen sollte der Vermieter dafür sorgen, dass bald keine Mäuse mehr in der Wohnung sind. Wie Sie die Miete mindern können, lesen Sie am besten oben im Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sevket
    18. September 2016 - 20:42 Antworten

    Ich hätte da auch mal eine Frage. Waren für 4 Wochen im Urlaub. Hatten schon öfter mal Mäuse im Haus gehabt jedoch kam jedesmal der Kammerjäger. Doch diesesmal ist es nicht der Fall. Nach dem Urlaub schon 2 Tote Mäuse mitten in der Wohnung gefunden. Im vergangenen Monat habe ich persönlich 3 Mäuse gesehen, eines davon auf meinem Bett. Die Hausverwaltung habe ich 2 mal darum gebeten dagegen etwas zu unternehmen, jedoch ohne erfolg.
    Was sollte mein nächster Schritt sein? Ich bedanke mich schonmal für die Antworten

    • Mietminderung.org
      19. September 2016 - 08:13 Antworten

      Hallo Sevket,

      wenn Sie die Miete mindern wollen, erhalten Sie hier eine gute Anleitung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jenny
    26. September 2016 - 19:35 Antworten

    Hallo, wir wohnen in einer Blockwohnung zur Miete und haben seit ca 1 Jahr Probleme mit Ratten. Direkt an der Hauswand wo sich kleine Steine auf dem Boden befinden, sind 5 große Rattenlöcher. Des Weiteren sackt seit Monaten der Fussabtritt und die Betonsteine drumherum direkt vor der Haustür ständig ab. Vermutlich durch die Rattengänge darunter. Mehrmals wurde das dem Vermieter schon gemeldet. Der Hausmeister schüttete mehrmals Kies auf bzw in die Rattengänge. Leider ohne Erfolg. Nun ist das Gitter wieder eingefallen und die Steine ebenso.Unfallgefahr!!!! Auch die Rattenlöcher werden immer mehr und größer.Wir dokumentieren alles mit Fotos. Niemand macht es proffesionell und beseitigt die Schäden. Was tun?

  • Nicole
    18. Oktober 2016 - 22:58 Antworten

    Guten Tag,
    Sind vor kurzem in eine Erdgeschosswohnung in ländlicher Lage gezogen.
    In der Wohnung steht eine Einbauküche die allerdings nirgends aufgeführt ist ( weder Mietvertrag noch Übergabeprotokoll)
    Mit dem Vermieter wurde bei Einzug die mündliche Abmachung getroffen, dass wir die Elektrogeräte, sprich Kühlschrank, Backofen, Herd und Spülmaschine austauschen dürfen, vorrausgesetzt diese werden von uns gelagert und bei Auszug wieder eingebaut.
    Als wir nun die Elektrogeräte austauschen wollten, entdeckten wir nach Abnahme der Blende dass überall unter der Küche , hinter der Küche und auch in dem Einbauschrank für den Kühlschrank und den Backofen alles voll mit Nagerkot ist. Es war wirklich ein schlimmer Zustand. Im Backofen scheint sich ein Nager durch die “wolle” gefressen zu haben.auch dort war Kot zu sehen. Bauten die Einbauküche komplett aus und stellen sie vorübergehend im Keller unter. Nun ist unsere eigene Küche aufgebaut wurden ,nachdem wir die Küche grundgreinigt haben. Nun die Frage. Sind wir dazu verpflichtet die vollgekotete Einbauküche weiterhin zu lagern und beim Auszug wieder aufzubauen? Oder können wir vom Vermieter verlangen die Küche abzuholen und sich selbst drum zu kümmern da sich diese ja nicht in einem hygienischen Zustand befindet.
    Mfg
    Wiggedy

    • Mietminderung.org
      20. Oktober 2016 - 17:06 Antworten

      Hallo Nicole,

      wenn Sie Umbauten vornehmen, müssen Sie auch wieder den Rückbau gewährleisten können, die Geräte also aufheben. Fragen Sie doch Ihren Vermieter, ob die Geräte trotz des Zustandes aufbewahrt werden sollen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karo
    9. Februar 2017 - 11:48 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen in einer sanierten Altbauwohnung im 1. OG in der Großstadt (Sanierung ca. 10 Jahre her) und haben seit einiger Zeit immer so ein piepen und Krabbeln unter unserem Dielenboden im Bereich der Heizung sowie unter dem Balkonfenster im Wohnzimmer bemerkt. Darauf hin haben wir unsere Hausverwaltung kontaktiert und ihnen mittgeteilt, dass wir den Verdacht haben, dass sich Mäuse unter unserem Boden tummeln. Diese schickte uns einen Kammerjäger und Handwerker, die einen Teil unseres Dielenbodens öffnen sollten. So richtig Anhnung hatten die Handwerker und auch der Kammerjäger nicht, denn die Dielen wurden sehr unprofessionell geöffnet und dadruch auch beschädigt. Man wollte anscheinend schnell fertig werden. Unser Verdacht bestädigte sich. In den Ecken befand sich alles voller Mäusekot und eine Maus saß auch noch da. Die Unterbodenkonstruktion hatte ein großes Loch, wodurch die Mäuse unter die Dielen gekommen sind. Nach Aufforderung hatte der Kammerjäger dann den Dreck weggesaugt und seine Schlagfallen aufgestellt. Danach wollte man den Boden total unsorgfältig verschließen. Auch hier mussten wir wieder daraufhinweisen, den Boden so zu verschließen, dass die Mäuse nicht zu uns in die Wohnung kommen. Das haben wir dann auch alles unserer Hausverwaltung mitgeteilt. Die Dame war sehr kurz angebunden und wollte nicht so wirklich damit was zu tun haben. Ihre Randbemerkung war, dass vielleicht unser kompletter Dielenboden geöffnet werden muss.
    Von der KammerjägerFirma hörten wir nur, dass das ein langwieriger Prozess werden kann. Heißt ab jetzt können wir unsere Wohnstube nicht nutzen.

    Nun meine Frage: Kann man in so einem Fall schon eine Mietminderung verlangen? Sollte man auch die schlechten Erfarhungen mit Handwerker und Kammerjäger auch nocheinmal schriftlich an die Hausverwaltung schicken?

    • Mietminderung.org
      9. Februar 2017 - 14:39 Antworten

      Hallo Karo,

      sowohl die Einschränkungen durch die Mäuse und vor allem die nicht Nutzbarkeit des Wohnzimmer können eine Mietminderung rechtfertigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sara Hornisch
    24. April 2017 - 17:47 Antworten

    Hallo,
    Wir haben folgendes Problem. Seit September 2016 haben wir einen neuen Vermieter. Er sollte ursprünglich in die größte Wohnung des Hauses einziehen. Dort befindet sich bis Dato aber eine Baustelle und die Wohnungstür steht immer offen. Der Vermieter selbst ist auch nie da und wenn,verschmutzt er das ohnehin schon sehr verdreckte Treppenhaus ,mit seinen Schuhen voller baustellenschutt. In unseren Nebenkosten sind die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses enthalten. Der neue Vermieter kündigte allerdings die Putzfrau und lässt das Haus lieber vor sich hin verwesen. Dann kommt hinzu das vor einigen Wochen im Keller eingebrochen wurde und der gemeinsame Waschraum verwüstet wurde. Dabei wurden natürlich auch Sachen gestohlen. Unser Vermieter ist bis heute nicht darauf eingegangen , geschweige denn hat uns zurückgerufen. Hauptproblem sind aber die Ratten. Sie befinden sich im Keller und offensichtlich auch in den Rohren die über unseren Gardinen verlaufen. Andere Mieter sprachen auch davon dass sie in den Wänden sind. Am Anfang hörte man nur nachts seltsame Geräusche ( so wie ein Kratzen oder Nagen), doch jetzt auch tagsüber. Es sind eindeutig Ratten oder Mäuse, denn über uns wohnt niemand. Diese Geräusche sind sehr unangenehm und beängstigend. Abends raubt es uns den Schlaf bis es aufhört.Eine tote Maus lag schon einmal auf unserem Balkon. Wir wissen nicht was wir genau tun sollen um dem ein Ende zu setzen.

  • Sarah
    7. Mai 2017 - 20:45 Antworten

    Hallo,

    ich wohne jetzt seit fast einem Jahr in einer Dachgeschosswohnung in einer kleineren Stadt. Seit zwei Tagen habe ich abends ab 20 Uhr permanente Geräusche, die aus der Wand kommen. Es raschelt, trippelt, kratzt und quikt. Ich tippe daher auf Mäuse in der Wand. Das Problem ist vor allem, dass es die Wand betrifft die unmittelbar bei meinem Bett ist. So ist es gerade abends schwer zur Ruhe zu kommen. Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

  • Bettina Meyer
    4. Juli 2017 - 08:45 Antworten

    Hallo,

    meine Mutter hat seit 2 Wochen Ratten in der Wohnung. Sie wohnt im Erdgeschoß und hat in der Küche einen Gasbrenner, der in dem Küchenblock integriert ist. In der Wohnung liegen die Wasserleitungen auf Putz mit einer Fußleiste abgedeckt. Die Ratten kommen durch kleine Löcher vom Keller in die Küche hinein. Die Hausverwaltung hatte einen Handwerker geschickt, der diese Löcher verputzt hatte und Rattenfallen aufgestellt hatte. Nun sind aber weitere Ratten aufgetaucht, die wohl hinter dem Gasbrenner Zugang zur Küche finden. Nun soll meine Mutter den Küchenblock komplett abbauen, damit der Kammerjäger daran kommt. Ich muss dazu sagen, dass meine Mutter chronisch krank ist (COPD, Bluthochdruck, KHK) und nicht mehr die Jüngste ist (76 Jahre). Sie hält sich nur noch im Wohnzimmer und Schlafzimmer auf mit geschlossenen Türen, damit die Ratten vornehmlich nur in der Küche bleiben und sich nicht in der ganzen Wohnung verteilen.
    Einen Termin für den Kammerjäger haben wir noch nicht. Aber was ist mit der Gesundheit meiner Mutter?

  • Sheila S.
    5. August 2017 - 14:44 Antworten

    Hallo,

    wir haben seit Monaten ein Mäuseproblem in der Wohnung. Und zwar ist es so, dass schon seit langem Mäuse in den Zwischenwänden im Haus leben. Wir sind, laut meines Wissens, 3 Wohnungen, die aktiv davon betroffen sind und sich die Schädlinge auch offen zeigen. Bei uns in der Wohnung, haben wir 1 mal aus einem Loch in der Wand des Badezimmers raus kommen sehen, nach der Sichtung haben wir das Loch (es ist der Waschmaschinen Wasseranschluss) mit Isotope komplett verschlossen. Diese Maus hat sich dann in der Küche eingenistet, dort hat sie unter der Küchenzeile mehrere Wege gefunden rein und raus zu schlüpfen, ihre “Sippschaft” hat sie auch hierhin geführt. Jeden Tag finde ich Kot auf meiner Arbeitsfläche, am Boden, und in den offenen Regalen. Unser Hund kann keine Nacht mehr ruhig schlafen, da er wie von der Tarantel gestochen nach den Viechern jagen will. Tagsüber ist er auch immer wieder unruhig und versucht die Mäuse zu finden, er hört und schnüffelt diese im Boden, in den Wänden und unseren Regalen/schränken.

    Der Vermieter hat uns erst nur Giftköder mitgebracht, diese haben nichts geholfen. Von uns aufgestellte Fallen helfen auch nicht. Vor einiger Zeit kam der Vermieter dann wieder mit anderem Mäusegift, lebend- und Todesfallen an. Die Giftköder (kleines Streugut) verteilen wir nicht, aus Angst vor unseren Hunden, die anderen Fallen helfen, wie auch unsere, einfach gar nichts.

    Was können wir in der Situation nur tun? Das ist echt kein Leben mehr in dieser Wohnung.

    • Mietminderung.org
      8. August 2017 - 10:43 Antworten

      Hallo Sheila,

      mein Tipp: bitten Sie den Vermieter einen Kammerjäger zu schicken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nisha V
    1. September 2017 - 16:46 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich hoffe, Sie haben einen Rat für mich:

    Ich wohne im EG eines Neubaus mit zwei Terrassen (vorne und hinten).
    Im März 2017 habe ich ein Hasenoch vor meiner vorderen Terrasse entdeckt. Nachdem die Hasen das Loch verlassen haben, haben sich Ratten da eingenistet. Ich habe dies der Hausverwaltung gemeldet, die einen Kammerjäger geschickt hat, der Köderboxen aufgestellt hat. Allerdings interessiert es die Ratten nicht, denn die laufen einfach an den Boxen vorbei. Ich habe nun schon einige mal bei der HV angerufen und nachdem der Kammerjäger nun das dritte mal da war mit seinen Boxen, wurde mir zugesichert, dass sich jemand anderes darum kümmert, was allerdings noch nicht passiert ist.
    Ich habe den ganzen Sommer die Terrasse nicht nutzen können und bin mittlerweile schon echt verzweifelt. Ich habe eine kleine Tochter, die natürlich auch gerne auf der Terasse aufgehalten hat und die sich davor ekelt.
    Ich weiß einfach nicht, was ich da tun kann. Wenn ich das Loch zuschütte, graben sie sich genau daneben wieder ein neues Loch.

    Was kann ich tun?

    • Mietminderung.org
      2. September 2017 - 09:49 Antworten

      Hallo Nisha,

      wenn Sie die Miete nicht mindern wollen, dann können Sie nur am dem Thema dran bleiben und auf den Einsatz weiterer Köder und/oder eines anderen Kammerjägers bestehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elena Argiriou-Küster
    27. September 2017 - 06:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Auch ich hoffe auf Ihren Rat.
    Vor 3 Wochen trafen wir morgens früh auf eine Maus in unserer Küche. Durch den Schreck ist diese nicht, wie gehofft, raus auf den Balkon, sondern unter der Küchenzeile verschwunden.
    4 Tage später trafen wir auf dem Balkon, auf dem Geländer balancierend auf eine weitere. Ich hoffte diese mit dem Besen vom Geländer geschmissen zu haben, zumindest war das Geräusch so. Wir informierten die Hausverwaltung und Lebendfallen als auch Köderboxen wurden in der Küche und auf dem
    Balkon aufgestellt. In der Zeit bis zum Eintreffen der Schädlingsbekämpfung traf ich auf dem Balkon erneut auf eine Maus.
    Dann wären wir eine Woche im Urlaub und seit2 Tagen hörte ich im Schlafzimmer rascheln und trippeln. Heute Nacht dann die Begegnung, unser Hund stand aufgeregt vor dem Schrank, ich rief ihn zurück, ließ das Licht an und bäng… eine Maus. Unschön im Schlafzimmer. Mit Geduld hoffe ich sie aus dem Schlafzimmer gejagt zu haben. Alle angehenden Türen vom Flur sind geschlossen, aber die Maus nicht da.
    Doofes Gefühl.
    Wir wohnen in der 4. Etage mitten in Frankfurt, also null ländlich.
    Aussage der Schädlingsbekämpfung war, Jo, kann dauern, wenn wir die überhaupt bekommen, die Maus.
    Dazu muss ich erwähnen, dass meine partnerin an einer maximalen Phobie leidet, ein Glück grad auf Geschäftsreise ist und wenn sie das erfährt ins Hotel ziehen wird.
    In wie weit stehen uns da Ansprüche zu auf Alternative Übernachtung oder mietminderung?
    Danke Ihnen für Ihre Hilfe und Viele Grüße,
    Elena

    • Mietminderung.org
      28. September 2017 - 12:26 Antworten

      Hallo Elena,

      danke für Ihren Beitrag. Eine Ersatzwohnung wegen einer Maus ist vielleicht ein bisschen zu sehr “mit Kanonen auf Spatz geschossen”. Wie es um eine Mietminderung steht, lesen Sie oben im Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Petra
    16. Februar 2018 - 21:36 Antworten

    Hallo,
    ich bin vor ca. 6 Jahren in einem edlen Viertel am Starnberger See (bei München) in eine Melkerwohnung zur Miete eingezogen. Die Wohnung ist an den ehemaligen Kuhstall gebaut, Tiere waren zur Zeit des Einzugs aber nicht am Hof, bzw. der Betrieb war eingestellt.
    Vor ca. einem halben Jahr fing ich an, einige Mäuse aus dem Dachgeschoß (die Whg. hat EG und DG) mit Lebendfallen aus der Wohnung zu tragen. Mein Vermieter war darüber informiert. Vermutlich auch aufgrund der Sachlage, daß nun (nach 6 Jahren) im Stall wieder Kühe stehen, verstärkte sich das Problem. Mäusekot, Mäusepisse an (Tisch)decken überall. Angefressene (wertvolle) Ketten, Kerzen, Plastik, sogar das Aluminium der Teelichter angefressen…Das Dämmmaterial des Daches verwendeten die Mäuse, um Nester in Schuhen und ähnlichem zu bauen. Man kann also auch von Wertverlusten sprechen. Die DG tür mußte ich stets geschlossen halten, da sich die Mäuse sonst im EG in der Küche bedienen.
    Mein Vermieter kümmert sich (ich sollte Totfallen aufstellen, tat ich auch, grausam!). Stopfen von Löchern in diesem älterem Gebäude unrealistisch. Als heute ein Fachmann Gift als nicht dauerhaft einstufte, legte mir der Vermieter die einzige Möglichkeit nahe: eine Katze. Der Vermieter (=Nachbar) würde sich drum kümmern, wenn ich länger weg bin. Ich möchte 1. diesen Aufwand nicht und 2. möchte ich nicht, daß der Vermieter dann in meiner Wohnung ist. Leider habe ich keine Fotos von diesem Zustand gemacht. Können Sie mir helfen, was ich tun kann, auch hinsichtlich Mietminderung?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe !!!

  • Katharina Schalinski
    30. März 2018 - 08:15 Antworten

    Hallo Herr Hundt!
    Ich habe seit Anfang März Mäuse und auch Ratten in meiner Küche. Der Vermieter ist informiert und ein Kammerjäger war auch da und bestätigte die Mäuse. Die Ratten konnte er erst später, nachdem er meine Fotos der Spuren im Mehl sah, bestätigen.
    Jetzt ist meine Frage: wieviel Miete kann ich mindern da ich aufgrund von Allergien die Küche nur bedingt nutzen kann.

    Ich habe den Vermieter gleich informiert nachdem ich fest stellte, dass hier Tiere in den Wänden sitzen. Nachdem ich Lebendfallen aufstellte ging die 1. Maus nach 2 Tagen rein. Danach erfolgte im Abstand von gut 1,5 Wochen 2 weitere Mäuse und eben die Ratte. Die Fallen waren aber zu klein und somit konnte sie nicht gefangen werden.
    Ich freue mich auf Antwort.

    • Mietminderung.org
      1. April 2018 - 09:50 Antworten

      Hallo Katharina,

      ich würde Ihnen empfehlen, sich an der bestehenden Rechtsprechung zu orientieren. Siehe oben im Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarang Sander
    2. Mai 2018 - 10:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben seit fast 5 Jahren immer wieder Mäuse. Anfänglich waren Mäuse fast in der ganzen Wohnung, bis Kammerjäger ein paar Löcher zugemacht haben. Mittlerweile aber ist die Küche ganz stark betroffen. Es wurden Giftfallen aufgestellt, zusätzlich haben wir als Mieter noch Klappfallen aufgestellt. Innerhalb von 1,5 Monaten haben wir drei tote Mäuse gehabt. Fäkalien sind überall unter den Schränken verteilt.
    Eine Mietminderung haben wir nicht erhalten, da wir uns vorerst beraten lassen sollen. Für mich ist es eine Weigerung uns entgegen zu kommen, ist das rechtens? Es ist nicht so, dass wir nur ein zwei Mäuse mal haben, sondern es sind ganze Familien. Aufgrund des Gifts sterben die Tiere wohl nicht sofort, sondern verenden wohl langsam. Sterbende Mäuse fanden wir schon überall in unserer Wohnung. Und auch tote Mäuse, welche aus dem Schrank rausgefallen sind, hatten wir auch schon.
    Die Hausvewaltung macht gar nichts. Meine Frage ist, bekommt man Mietminderung rückwirkend und aufgrund unserer wirklich schwerwiegenden Mäuseplage mit wieviel % Mietminderung könnten wir rechnen? Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen, damit ich vorab schon mal eine Informationsgrundlage habe. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

    Viele Grüße, S. Sander

  • Hildegard Schmees
    30. Mai 2018 - 15:57 Antworten

    Hallo,
    Seit Anfang des Jahres sind Mäuse in unserer Altbau Wohnung mitten in Düsseldorf. Wir haben ein Video, wie eine Maus quer durchs Wohnzimmer läuft und jeden Abend hören wir sie unter den Dielen knabbern.
    Die Vermieterin hat den Kammerjägern kommen lassen und Fallen wurden aufgestellt. So giftig, dass keine kleinenKinder oder andere Tiere (Hund und Katze) sich in der Wohnung aufhalten durften.
    Leider sind die Mäuse immer noch da. Auf das Thema Mietminderung geht die Vermieterin einfach nicht ein. Sie ignoriert die Mails einfach. Nun ist unsere Frage, ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, ob man Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Miete hat.
    Ich freue mich über eine hilfreiche Antwort, wir fühlen uns total machtlos.

  • Avdylaj
    20. Mai 2019 - 12:26 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    mein Mann und ich wohnen in einem alten Haus im 1. OG (früher Zigarrenfabrik). Vor einigen Monaten hatten wir das Problem, dass wir 2 Mäuse in der Wohnung hatten. Vor ca. 2 Jahren fing es mit Geräuschen in der Wand an. Als wir diese Mäuse entdeckt hatten, haben wir es dem Vermieter gemeldet und selbst Fallen ausgelegt. Vom Nachbarn erfuhren wir, dass er selbst ca. 12 Mäuse in der Wohnung hatte und der Vermieter nichts unternahm. Die Wohnung über uns steht leer seid Jahren (da habe ich auch schon Mäusekot entdeckt)

    Stand heute:
    Seid dem 16.05.2019(abends) hören wir wieder Geräusche in der Wand/hinter der Wandleiste (andere Stelle im Wohnzimmer), wurde am 17.05.2019 wieder dem Vermieter gemeldet, der nur meinte, er habe über uns Fallen und Köder ausgelegt. Er ist der Meinung, dass die Mäuse nur reinkommen weil das Dach nicht dicht sei. Dieses Dach soll im August/September 2019 neu gedeckt werden.

    Was sollen wir nun machen? Mietminderung, ist das möglich?

    • Mietminderung.org
      21. Mai 2019 - 09:57 Antworten

      Hallo Avdylaj,

      danke für Ihren Beitrag. Wie Sie im Artikel gelesen haben, kann Mäusebefall durchaus einen Mangel darstellen und eine Mietminderung rechtfertigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marios Tsakiris
    23. Mai 2019 - 17:15 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Meine Wohnung, (Stadtwohnung, Altbau, marode Bausubstanz) ist von Mäusen befallen.
    Nach Feststellung des Befalls vor 4 Wochen, habe ich die Hausverwaltung sofort informiert. Ein Kammerjäger wurde daraufhin beauftragt. Dieser bestätigt nach inzwischen zweitem Hausbesuch zur Aufstellung von Giftköderfallen, dass es sich hierbei um einen “massiven Befall” handelt (bis dato wurden ca. 2 Dutzend Mäuse gesichtet / fast alle Köderboxen 10-12 Stück wurden angefressen).

    Vermutlich ist das gesamte Haus befallen, zumal auch Nachbarn dasselbe Problem noch bevor bei mir der Befall festgestellt wurde, gemeldet haben.

    Die Nutzung meiner Küche ist aus hygienischen Gründen nicht möglich. Der an fast jeder Ecke, im Wohnzimmer und Küchenbereich, vorliegende Mäusekot stellt ein gesundheitliches Risiko dar.
    Die durch die Nager verursachten Geräusche (Nagen und Quietschen) hinter den Wänden und unter den Dielen sind ein zusätzlicher Störungsfaktor.

    Die Hausverwaltung zeigte sich bis dato bzgl. der Korrespondenz und der Reaktionszeit bei der Beauftragung der Kammerjäger recht kooperativ und engagiert.
    Ein Gespräch bzgl. einer Mietminderung bis das Problem behoben ist steht jedoch noch aus.
    Laut Kammerjäger könnte es noch eine gute Weile dauern (weitere Hausbesuche erforderlich) bis das Problem, zumindest in meiner Wohnung beseitigt ist.

    Wie raten Sie mir hierbei vorzugehen? Ließe sich hier eine Mietminderung (bevorzugt ohne Beauftragung eines Rechtsanwalts) durchsetzen? Lässt sich grob einschätzen in welcher Höhe eine Mietminderung in diesem Fall angemessen wäre?

    Ich bedanke mich im Voraus,

    mit freudlichen Grüßen,

    M.T.

    • Mietminderung.org
      24. Mai 2019 - 19:48 Antworten

      Hallo Marios,

      meines Erachtens ist Ihr Fall typisch für eine Mietminderung. Bzgl. der Höhe der Mietminderung, kann ich Ihnen über den Artikel oben hinaus leider nicht helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • J. B.
    13. Januar 2020 - 08:38 Antworten

    Guten Morgen,

    wir sind im Dezember 2016 in eine Mietwohnung gezogen, wo bereits vorher ein Mader bei uns in der Zwischenstand gewohnt hat. Es hat über 1,5 Jahre gedauert, bis dieser endlich erfolgreich entfernt wurde.

    Obwohl der Mader entfernt wurde, haben wir trotzdem immer wieder Geräusche in der Zwischenwand wahrgenommen und ich habe mich in unregelmäßigen Abständen an den Vermieter gewandt. Es passierte nichts. Im Oktober 2019 habe ich durch Zufall abends gesehen, dass eine Ratte ein befindliches Loch im Mauerwerk des Hauses weiter aushüllte. Ich habe daraufhin am nächsten Tag wieder meinen Vermieter kontaktiert und ihn davon berichtet. Mein Vermieter hat mich belächelt und mir mitgeteilt, dass die Ratten nicht ins Haus können. Die Geräusche (laufen, scharren, nagen) wurden immer schlimmer und haben sich mittlerweile auf jeden Raum (4 Zimmer Wohnung, Küche, Diele, Bad über 2 Etagen) ausgebreitet und werden immer schlimmer. Zudem kommt, dass mein ältester Sohn und mein Ehemann immer mehr mit ihrem Asthma und Allergien zu kämpfen haben. Ende November letzten Jahres kam dann endlich mal der Dachdecker und teilte mit, er könne nichts von einem Tier in der Zwischenwand entdecken und er würde das aus gehen, dass es sich um Mäuse in der Wand handelt. Als Maßnahme gab er an, dass man die Löcher im Mauerwerk zustopfen könnte. Es wurde seitens des Vermieters nichts mehr getan. Also die Löcher wurden auch nicht zugestopft. Am 1. Weihnachtstag kam dann die Überraschung bei den Nachbarn (Schlafzimmer 3. Etage). Eine Ratte saß mitten im Schlafzimmer und hat sich durch die Isolierung an der Heizung durchgefressen. Unsere Nachbarn haben von unserem Vermieter den Auftrag bekommen, einen Kammerjäger anzurufen. Dieser war bis zum 06.01.2020 im Urlaub. Meine Nachbarn haben ihn nach den Ferien direkt angerufen und dieser meinte, er würde sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Wir haben jetzt den 13.01.2020 und siehe da, hier war noch immer kein Kammerjäger! Die Geräusche sind so laut, dass wir stellenweise seit Monaten nicht mehr richtig schlafen können. Wenn es richtig warm ist im Schlafzimmer, riecht es nach Ammoniak (bereits das erste Mal im Sommer 2017 festgestellt). Mein Mann ist mit sehr vielen Allergien (auch gegen diverse Tiere), Asthma und neurodermitis gestraft, mein 5 jähriger Sohn hat ebenfalls eine Tierallergie und asthma und mein 1 jähriger Sohn hat seit dem er auf der Welt ist ständig mit Krankheiten und seit seinem 5. Lebensmonat mit Neurodermitis zu kämpfen.

    Besteht unsererseits nun die Möglichkeit die Miete zu mindern? Ausziehen möchten wir eigentlich nicht, da wir auf Grund der Mietwohnungssituatiob wirklich großes Glück gehabt haben.

    Vielen Dank im voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    J. B.

    • Mietminderung.org
      14. Januar 2020 - 15:16 Antworten

      Hallo J. B.,

      Sie beschreiben eine klassischen Mangel den Sie entsprechend protokollieren sollten und der m.E. auch für eine Mietminderung genügt. Recherchieren Sie nach passender Rechtsprechung um eine Idee von der Höhe der Mietminderung zu bekommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • FSP
    17. Juni 2020 - 16:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Danke für diese tolle Seite!
    Wir sind in eine Wohnung in Berlin gezogen,
    die Wohnung an sich ist in Ordnung, wir wohnen im Erdgeschoss rechts.

    Im Wohnzimmer am linken Fenster befinden sich die Mülltonnen für
    den ganzen Wohnblock. Am hinteren Fenster befinden sich die Mülltonen
    der Dönerbude. Die Ratten toben nachts in beiden dieser Tonnen welche man auch mit geschlossenen Fenster hört. Die Ratten bei der mülltonne Links gehören dem Vermieter eben der Baugenossenschaft.
    Die Ratten sind schon am hellichten Tag unter unserem Balkon hin und her geflitzt.

    Ist das Grund genug für eine Mietminderung?

    Viele Grüße,
    F. Sand

    • Mietminderung.org
      21. Juni 2020 - 13:09 Antworten

      Hallo F. Sand,

      schwierige Frage, wenn überhaupt ist die Einschränkung / der Mangel relativ klein. Recherchieren Sie nach Rechtsprechung für “MIetminderung bei Ratten an Mülltonnen”.

      Grundsätzlich sollten Sie Ihrem Vermieter um Abhilfe bitten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tobias Haase
    30. Juli 2020 - 16:18 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hund,

    ich habe in einem alten Bauernhaus von einem Privatvermieter ländlich ein unrenoviertes Zimmer zum Wohnen, Schlafen & ein heruntergekommenes Bad für einen viel zu hohen Mietpreis (laut Mietspiegel) bekommen. Jetzt hab ich seit geraumer Zeit noch das Problem das ich fast jede Nacht aufwache da Ratten in der Wand laut kratzen. Vor 2 Wochen habe ich eine Rattenfalle aufgestellt da ich sie in meinem Zimmer rumlaufen sehen hab und 4 Ratten in kurzer Zeit gefangen hab. Aus den holzverkleideten Wänden fällt Stroh und Kot ins Zimmer. Und ich bin nervlich ziemlich angeschlagen, da der vermieter nix dagegen unternimmt. Der Deckel des klospülungskasten ist seit Mitte März kaputt wo er auch keinen Finger rührt. Kann ich selbst die Miete mindern oder muss man da vors Gericht gehen?

  • Maglev
    19. August 2020 - 17:02 Antworten

    Ich bin eine Untervermieter in einer Wohnung mit einer Privatperson als Hauptmieter. Ich bin im März 2020 eingezogen und habe am ersten Tag Mäuse in der Wohnung entdeckt. Ich habe den Hauptmieter sofort informiert. Er sagte, er werde sich darum kümmern. Auch nach wiederholten Anfragen passierte für die nächsten 2 Monate nichts.

    Als ich ihm schließlich sagte, dass ich auf dieser Grundlage eine Mietminderung beantragen werde, schickte er der Vermieter eine E-Mail mit dem Problem, wer eine Schädlingsbekämpfungsfirma unter Vertrag genommen hatte. Die Schädlingsbekämpfungsfirma brauchte 1 Monat, um mich zu kontaktieren. Sie kamen schließlich zu mir und stellten einige Fallen auf. Ich hatte meine privaten Fallen die ganze Zeit ohne Glück eingerichtet. 1 weiterer Monat verging und schließlich wurde 1 Maus gefangen.

    Danach sagte ich ihnen, dass es mehr Mäuse geben kann, aber sie nahmen immer noch die Fallen weg und schlossen die Anfrage. Ich habe vor 3 Tagen eine andere Maus gesehen und meinem Hauptmieter davon erzählt. Er nahm es nicht ernst.

    Ich habe eine große Phobie von Mäusen und deshalb habe ich in den letzten 5 Monaten, als ich in dieser Wohnung lebte, viel Stress entwickelt. Ich konsultierte Ärzte wegen Rücken- und Zahnschmerzen, die mir sagten, es sei wegen Stress. Ich habe aus Angst vor der Maus keinen vollständigen Bereich der Wohnung genutzt.

    Jetzt habe ich mich entschieden auszuziehen und eine andere Wohnung gefunden. Ich finde es unfair, dass ich so viel Geld bezahlt habe und trotzdem unter solchen Bedingungen leben musste. Gibt es etwas, das getan werden kann? Außerdem der Hauptmieter reagiert nicht auf meine Bitte um Auszug, um Auszugstermin zu vereinbaren. Ich habe ihn Whatsapp Nachricht und Email dafür geschickt. Meine Anfrage um einen Teil meiner Miete zurückzugeben hat er auch verneint.

    Es gibt noch eine Weiterer thema darauf. Er sagte mir jetzt dass, ich in letzt 6 Monat keine Stromrehcnung bezahlt habe und die Firma macht eine Mahnung in hohe von 65€. Ich habe keine Rechnung oder mitteilung von Stromfirma nach meine Einzug bekommen. Er hat viele Post in unsere Postkorb, weil er noch hier angemeldet ist, aber er hat es nicht bis jetzt genommen. Wahrscheinlich hat die Stromrechnung auch in diesem Post, aber ich darf nicht es öffnen.

    Da ich Ausländer bin, kenne ich hier nicht viel von meinen Rechten. Ich hoffe wirklich, dass Sie mir in dieser Situation helfen können. Ich möchte Ende dieses Monats ausziehen, da ich jeden Tag Kopfschmerzen bekomme, wenn ich zu meinem Haus komme, indem ich an die Maus denke.

  • Martin Trumpp
    3. Dezember 2021 - 22:44 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir viermieten eine 2 Zimmerwohnung im 4 Stock eines Hauses mit 5 Stockwerken
    Vor kurzem hat uns unsere Mieterin mitgeteilt, dass eine Nachbarin im 5.Stock eine Maus in der Wohnung hatte und diese über die Eternitverkleidung bez. unter der Eternitverkleidung auf den Balkon und von dort in die Wohnung gelangte.
    Unser Mieterin hatte daraufhin Köder ausgelegt und angeblich am ersten Tag eine und am darauffolgenden Tag 2 tote Mäuse gefunden. Den Nachweis z.B. durch ein Foto konnte sie nicht erbringen.
    Die Hausverwaltung schrieb uns das dies normal und bekannt wäre und man außer einer Fliegengitterüre zum Balkon nichts machen könnte.
    Besteht ohne Nachweis des Mäusebefalls die Pflicht des Vermieters die Fliegengittertüre zu bezahlen ?
    Uns wurde inzwischen ein Frist von 2 Wochen gesetzt um die Beeinträtigung zu beheben, da ein Lüften durch die Angst eine Maus könnte in die Wohnung gelangen nicht mehr möglich ist.
    Mietminderung wird dann wohl der nächste Schritt sein.

    Mfg. Martin Trumpp

    • Mietminderung.org
      4. Dezember 2021 - 19:57 Antworten

      Hallo Martin,

      die Mieterin könnte den Mäusebefall zum Beispiel mit Fotos von Kot belegen. Eine Maus wird sie kaum auf ein Foto bekommen. Vielleicht sollten Sie auch einen Kammerjäger in die Wohnung schicken. Auf der anderen Seite gebe ich zu bedenken, dass die Mieterin sich wohl kaum zum Spaß mit dem Anliegen an Sie gewendet hat. Und wenn der Hausverwaltung das grundsätzliche Problem bekannt ist, sollten Sie darauf vertrauen, dass die Mieterin die Wahrheit sagt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ina
    21. Februar 2022 - 22:50 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir sind Mieter einer 2-Raumwohnung in der Buxtehuder Altstadt.
    Anfang Dezember ist uns zum ersten Mal eine Maus in der Wohnung über den Weg gelaufen. Die Vermieterin hat uns daraufhin Giftköder gegeben, woraufhin die Maus diese gefressen hat und nicht mehr gesehen wurde. Wir gingen davon aus, dass das Problem gelöst sei.
    Leider mussten wir in der letzten Woche feststellen, dass dies nicht so war. Nach mehreren Begegnungen innerhalb von drei Tagen, haben wir angefangen die Zugänge zu suchen und zum Teil, nach Absprache mit der Vermieterin zu schließen. Weiterhin sollen wir fleißig Gift auslegen.
    Wir haben Videos von einer zerfressenen Zwischenwand, Kot unter den Küchenschränken und in der Abstellkammer gemacht. Diese Sachen wollen wir der Vermieterin morgen zeigen.
    Auf unsere 1. Bitte einen Kammerjäger zu engagier, meinte sie, der arbeite ja auch nur mit diesem Gift.
    Wir fühlen uns massiv unwohl in unserer Wohnung und zuweilen haben wir das Gefühl die Vermieterin verharmlost die ganze Angelegenheit.
    Wir können wir vorgehen, um uns endlich wieder Angstfrei und mit Wohlgefühl in unserer Wohnung zu bewegen? Welche Wege stehen uns zur Verfügung, ohne dass es zu einer gr. Auseinandersetzung mit der Vermieterin kommt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ina

  • Ina
    22. Februar 2022 - 06:57 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen in einer 2-Raumwohnung in der Altstadt von Buxtehude.
    Im Dezember haben wir zum ersten Mal in unserer Wohnung eine Maus gesehen. Daraufhin haben wir die Vermieterin informiert, sie gab uns die Rückmeldung, mit Giftköder wäre das kein Problem und sie würde uns welche geben. Dies tat sie, die Maus ging auch an das Gift, und wir haben sie dann nicht mehr gesehen. Wir gehen davon aus, dass das Problem erledigt war. Leider war dies nicht der Fall, in der letzten Woche haben wir mehrfach Begegnung mit Mäusen gehabt, wieder riet die Vermieterin und mit Gift zu arbeiten. Weiterhin haben wir angefangen Zugänge zu suchen und diese abzudichten. Hier in der Wohnung gibt es scheinbar einige Zwischenwände, in denen sich wohl die Mäuse wohlfühlen.
    Wir haben wieder Köder ausgelegt, diese sind zum Teil komplett verschwunden.
    Zudem haben wir Videos gemacht, von dem was die Mäuse bisher angerichtet haben sie haben sich durch eine Zwischenwand in der Abstellkammer gefressen und nicht unerheblich Kot unter den Küchenschränken hinterlassen. Diese Videos wird die Vermieterin heute noch sehen.
    Wir haben weder offen Essen rumliegen, noch fressen die Tiere Kartons oder unseren Müllsack an, sprich bis auf oben angegebenes sehen wir keine Spuren.
    Auf Anfrage ob die Vermieterin einen Kammerjäger bestelle, sagte sie nur, diese arbeite auch nur mit dem gleichen Gift und kann auch nichts anderes machen, sie wolle sich jedoch erkundigen.
    Meine Frage ist nun, was können wir tun, damit wir uns in unserer Wohnung wieder angstfrei sicher und mit einem Wohlgefühl bewegen können und welchen Weg können wir der Vermieterin noch vorschlagen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Ina

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