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Mietminderung wegen Mobbing in Wohngemeinschaft (WG)?

Sehr geehrter Herr Hundt,

dies ist nicht im engeren Sinne eine Frage über Nachbarn, sondern über Mitbewohner. Ich (23) lebe als Untermieter in einer Wohngemeinschaft mit meinem Bruder (21) und dessen Freund (21), beide tätig als Elekroniker-Lehrlinge. Die Wohnung gehört dem Arbeitgeber des letzteren.

Letzterer ist das Hauptproblem. Es fing damit an, dass ich an der Fachoberschule im letzten Schuljahr mein Abitur machte. Direkt davor hatte ich keine Zeit mehr für Hausarbeit, sondern habe mich mit Lernen befasst. Bislang hatte ich mich, ohne dass dies mündlich oder schriftlich abgemacht worden wäre, um fast den gesamten Haushalt gekümmert, da sich die beiden nicht darum gekümmert haben und es mich irgendwann gegraust hat. Zu dieser Zeit wuchs ein Berg dreckigen Geschirrs in der Küche an, und wann immer mein Bruder einen Teil davon wusch, fuhr er mich hinterher an, als wäre es meine alleinige Aufgabe. Als ich direkt nach dem Abitur eine Sehnenscheidenentzündung hatte und ebenfalls nicht abwaschen konnte, übernahm es stattdessen sein Freund, der mir aber direkt danach in sehr herablassendem Ton klar machte: „In Zukunft wird das abgewaschen, haben wir uns verstanden?“

Seitdem hat er wiederholt Essen von mir aufgegessen oder weggeworfen, mein einziges Badetuch als Putzlappen verwendet, mein Waschmittel benutzt, und wenn ich auf mein Zimmer gehe, um dort zu essen, und in die Küche zurück gehe, hängt am benutzten Topf ein Post-It mit einem Befehl wie: „Wasch das ab, das ist widerlich!“

Es sei hinzugefügt, dass ich entgegen der anfänglichen Abmachung im kleinsten der drei Schlafzimmer lebe und mir, anders als den beiden, kein Platz im Wohnzimmer für meinen Schreibtisch zur Verfügung gestellt worden ist. Bin ich jedoch im Wohnzimmer (gemeinschaftlich genutzt), werde ich für leise Musik angefahren, während die beiden selber laut Computerspiele spielen oder Filme gucken, auch wenn ich vor den beiden dort war.

Die Situation eskalierte, als ich Anfang September zu einem zweiwöchigen Urlaub aufbrach. Ich habe mir am Vormittag dieses Tages etwas gekocht, fand jedoch nicht mehr die Zeit, die Reste darin wegzuwerfen und ihn abzuwaschen, weswegen ich meinen Bruder darum bat, der zusagte. Da darauf nichts folgte, nahm ich an, dass er das getan hatte. Als ich jedoch zurückkam, musste ich zu meinem Entsetzen feststellen, dass besagter Topf seit zwei Wochen in meinem Zimmer vor sich hin faulte, komplett mit nörglerischem Post-It. Ich bin den penetranten Verwesungsgeruch in meinem Zimmer bislang nicht losgeworden.

Einige Tage darauf warf er zudem meine neue Haarbürste weg. Niemand kann mir sagen, dass er mir nur vorhalten will, dass ich mich falsch verhalte. Da der Vermieter, wie erwähnt, sein Arbeitgeber ist, ist eine Auseinandersetzung mit diesem eher schwierig.

Ich sollte hinzufügen, dass ich psychisch krank bin, was sich in meinem Falle dadurch auswirkt, dass ich Probleme im zwischenmenschlichen Bereich habe und die Anwesenheit anderer, speziell fremder Menschen oft nicht lange ertrage. Die ganze Situation setzt mich sehr stark unter Stress und verstärkt die Depressionen, an denen ich leide.

Welche Maßnahmen wären in einem solchen Fall angebracht?

Mit freundlichen Grüßen,

Melanie

Hallo Melanie,

danke für Ihre Schilderungen. Ich kann Ihnen leider nicht wirklich weiterhelfen, da Ihr Thema nicht so richtig gut zum Portal Mietminderung.org passt.

Wenn das Zusammenleben nicht mehr möglich ist, dann würde ich nichts erzwingen. Man macht sich das WG-Leben nur gegenseitig schwer. Ein Auszug ist in manchen Fällen die beste Lösung.

Ansonsten habe ich hier noch einen Artikel für Sie: Mietminderung: Mobbing durch Nachbarn oder Vermieter

Viele Grüße

Dennis Hundt

Eine Antwort auf "Mietminderung wegen Mobbing in Wohngemeinschaft (WG)?"

  • Annamaria Wilbert
    13. März 2019 - 11:50 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich werde seit drei Jahren durch den Hausmeister gemobbt.

    Meine Frage: wer haftet für den Hausmeister und dessen Mobbing? Der Vermieter hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mietern?

    Sollte ihm zu Ohren kommen, dass in seinem Betrieb Mobbing an der Tagesordnung ist, hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Mobbing-Täter persönlich haftet. Sollte er dieser Situation nicht Herr werden, ist er auch haftbar zu machen. Ich behalte mir vor, da Sie Ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen sind, Sie für das Mobbing in Form von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen und auch wegen Verletzung der Verletzung meines Persönlichkeitsrechts.

    Danke für Ihre Antwort.

    Viele Grüße

    Annamaria

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