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Mietminderung: Diese Zimmertemperaturen müssen erreicht werden

Nur eine ordentlich beheizte Wohnung bietet Wohnqualität. Der Mieter hat Anspruch auf eine sogenannte Behaglichkeitstemperatur in seiner Wohnung. Welche Temperaturverhältnisse damit verbunden sind, bestimmt sich nach unterschiedlichen Gegebenheiten.

Erster Ansatzpunkt ist die Heizperiode. Der Vermieter ist nach der Rechtsprechung allgemein verpflichtet, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April des folgenden Jahres die Wohnung des Mieters zu heizen.  Teilweise wird dieser Zeitraum auch ausgedehnt und auf den ci. 15. September und ci. 15. Mai festgelegt. Regelmäßig findet sich im Mietvertrag eine zeitliche Bestimmung der Heizperiode.

Heizperiode erfordert Behaglichkeitstemperatur

Während der Heizperiode muss der Vermieter so heizen, dass in der Wohnung des Mieters eine bestimmte Mindesttemperatur erreicht wird. Temperaturen zwischen 20 bis 22° Celsius (Behaglichkeitstemperatur) werden regelmäßig als ausreichend, aber auch als notwendig angesehen (LG Berlin NZM 1999, 1039; LG Göttingen WuM 1989, 366).

Zimmertemperaturen im Einzelfall

Welche Zimmertemperaturen maßgeblich sind, richtet sich danach, welche Räume geheizt werden. Beispielsweise empfiehlt die Senatsverwaltung für Gesundheit und Umweltschutz Berlin (GE 1979, 834) im Wohnzimmer  eine Temperatur von 21° Celsius,  im Ess- und Kinderzimmer 20° Celsius, in Küche und Schlafzimmer  sollen hingegen 18° Celsius genügen,  im Bad  sollen wegen der besonderen Art der Nutzung zur Körperpflege 23° Celsius erforderlich sein und in der Diele wiederum 15° Celsius genügen.  Diese Werte werden allgemein anerkannt und können als Richtschnur gelten.

Dabei ist natürlich zu berücksichtigen, dass es schwierig ist, die Zimmertemperaturen auf die einzelnen Räume zu beziehen. Räume heizen sich gegenseitig mit, so dass im Regelfall eher auf eine Durchschnittstemperatur von ca. 20° bis 22° abgestellt werden sollte, zumal der Mieter im Regelfall über ein Thermostat die Temperatur selbst regulieren kann.

Allerdings sind diese Temperaturen nur in der Zeit von 6 Uhr bis 23 Uhr maßgebend.  Außerhalb dieser Zeiten ist der Vermieter zur Nachtabsenkung berechtigt. Dann reichen nachts auch 18° Celsius aus (LG Berlin NZM 1999, 1039).

Soweit im Mietvertrag eine Mindesttemperatur von 18° Celsius lediglich in der Zeit von 8 Uhr bis 21 Uhr vorgesehen ist, ist die Klausel unwirksam (LG Berlin GE 1991, 573).  Auch Mieter, die vor 8 Uhr aufstehen müssen oder nach 21 Uhr noch im Wohnzimmer sitzen, haben Anspruch auf eine warme Wohnung.

Besonderheiten zu den Temperaturen im Winter

Vor allem in den Wintermonaten hat der Mieter das Recht, in einer warmen Wohnung zu leben. Fällt die Heizung aus oder meint der Vermieter, 17° Celcius genügten, beeinträchtigt er die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung. Damit begründet er einen Mangel und der Mieter darf die Miete mindern.

Besonderheiten zu den Temeraturen im Sommer

Auch im Sommer kann der Vermieter verpflichtet sein, zu heizen. Selbst im Sommer hat der Mieter ein Recht auf eine bewohnbare Wohnung (LG  Göttingen WuM 1989, 366).  Fällt die Außentemperatur länger als 3 Tage unter 12° Celsius, muss der Vermieter die Heizung hochfahren (AG Ülzen WuM 1986, 212),  ebenso, wenn die Zimmertemperatur unter 18° Celsius absinkt.

Fällt die Zimmertemperatur am Tag unter 16° Celsius, muss er die Heizung sofort in Betrieb nehmen, um Gesundheitsgefährdungen des Mieters zu vermeiden (LG Kassel WuM 1964, 71).  Dabei darf sich der Vermieter nicht nach der Mehrheit der Mieter im Haus richten,  vielmehr muss er die benannten Mindesttemperaturen  auch in Bezug auf die Wohnung eines einzelnen Mieters einhalten (AG Köln WuM 1986, 136).

Kriterien zur Mietminderungsquote

Werden diese Mindesttemperaturen unterschritten, liegt ein Mangel vor. Die Mietminderung muss in jedem Einzelfall festgestellt werden. Die Quoten reichen dabei von 10 % der Miete bei unzureichender Heizleistung in einzelnen Räumen bis zu 100 % bei totalem Heizungsausfall während der Heizperiode. Pauschale Vorgaben gibt es nicht.

Die Gerichte  urteilen ausgesprochen unterschiedlich. Teils wird bei Temperaturen unter 18° Celsius 10 % Mietminderung zugesprochen,  zwischen 16° bis 18°  20 % und bei Heizungsausfall reicht die Spanne von 50 bis 100 %.

Kann der Mieter die Temperatur in der Wohnung nur zentral regulieren, beeinträchtigt auch dieser Umstand die Gebrauchstauglichkeit der einzelnen Räume und berechtigt zur Minderung (AG Köln Urt.v.13.4.2012, 201 C 481/10).

Mängelprotokoll hilft bei der Beweisführung

Will der Mieter die Miete kürzen, ist er beweispflichtig. Zur Beweisführung sollte er eine Aufstellung fertigen, in der er die Außentemperatur und Zimmertemperatur in Bezug auf bestimmte Räume zu bestimmten Zeiten dokumentiert.

Keine Minderung bei bewusstem Risiko

Der Mieter kann keine Minderungsansprüche erheben, wenn er bei Abschluss des Mietvertrages auf die schlechte Wärmedämmung und den erhöhten Heizbedarf hingewiesen wurde oder fahrlässigerweise die mangelhafte Wärmeisolierung nicht erkannt hat (AG Bensheim WuM 1987, 315).

Heizt der Vermieter nicht angemessen, sollte der Mieter darauf hinweisen. Danach kann er mindern oder bei einem Totalausfall der Heizung nach Fristsetzung auch fristlos kündigen (vorausgesetzt, er kann sofort eine andere Wohnung beziehen) (OLG Dresden WuM 2002, 541).

Für den Mieter besteht nicht unbedingt eine Heizpflicht. Soweit er darauf achtet, dass in seiner Wohnung keine Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung entstehen, braucht er nicht zu heizen. Allerdings muss er bei vertraglicher Vereinbarung dennoch die monatlichen Heizkostenvorauszahlungen leisten, da darin auch Festkosten (Vorhaltekosten)  beinhaltet sind.

Argumentationshilfe gegenüber dem Vermieter

Sofern der Vermieter sich weigert, die Mindesttemperaturen einzuhalten, sollte er darauf hingewiesen werden, dass es für ihn wenig Sinn macht, zu sparen. Schließlich muss der Mieter die Verbrauchskosten vollumfänglich selbst zahlen. Heizt der Vermieter also ordentlich, zahlt der Mieter die Kosten ohnehin. Außerdem riskiert der Vermieter, dass durch ein unzureichendes Heizverhalten das Risiko der Schimmelbildung in der Wohnung des Mieters erhöht wird und dem Mieter ein Mietminderungsrecht erwächst.

36 Antworten auf "Mietminderung: Diese Zimmertemperaturen müssen erreicht werden"

  • Edgar Mathis
    9. Dezember 2014 - 16:40 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    unsere Altbauwohnung lässt sich trotz enormen Gasverbrauch (über hundert Euro monatlich für zwei Einzelöfen und ein Durchlauferhitzer)) nicht wärmer als 17 Grad heizen. Wohnzimmer, Küche, Bad werden mit teuren Elektroöfen und Heizstrahlern beheizt.
    Kann ich vom Vermieter eine Erhöhung der Gasöfenleistung bzw. Minderung beantragen, wenn der Altbau zwar offensichtlich nicht gedämmt ist, -ich aber trotz Nachfrage beim Hausmeister -weder auf eine erhöhte Heizleistung hingewiesen wurde, noch für mich ersichtlich war oder im Mietvertrag erwähnt wurde .
    Wieviel Kosten für die Beheizung sind noch zu akzeptieren, wenn mir der Vermieter, Elektr0öfen zu Verfügung stellt.

    MfG
    Edgar Mathis

    • Mietminderung.org
      10. Dezember 2014 - 10:34 Antworten

      Hallo Edgar,

      wenn Sie die bestehenden Öfen voll “aufdrehen” und die Wohnung trotzdem keine Wohntemperatur erreicht, liegt ein Mangel vor. Bitten Sie den Vermieter um Abhilfe. Der letzte Weg wäre dann vielleicht eine Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ramon
    13. März 2015 - 15:49 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in unserer Souterrainwohnung besteht folgendes Problem. In den Wohnräumen wird es mit der Fußbodenheizung bei nur leicht geöffnetem Ventil schon ausreichend warm, im Bad wiederum trotz voll geöffnetem Ventil nur maximal 20,5 Grad warm. Meinen Vermieter habe ich schon mehrfach mündlich und zuletzt auch schriftlich darüber informiert und trotz Hinzunahme eines Sanitärfachmanns konnte ner Mangel nicht beseitigt werden. Der Hinweis einer Mietminderung um 10 % (Warmwasser kommt auch erst nach ca. 45 Sekunden) und Kauf einer Zusatzheizung meinerseits wurde verneint. Besteht nun das Risiko, dass ich eine fristlose Kündigung fürchten muss, wenn trotz einräumen einer Frist, der Mangel besteht und ich die Miete um 10% mindere?

    Mit freundlichen Grüßen

    Ramon

  • A. Aljets
    19. November 2015 - 23:51 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    zwei unserer Zimmer (Wohnküche und Wohnzimmer) in der ersten Etage eines Wohnhauses sind extrem fußkalt, obwohl wir die Heizkörper vollständig aufdrehen. Einerseits liegt das an den kalten Außenwänden (was wir leider nicht ändern können), andererseits wissen wir, dass die unter uns wohnende Vermieterin ihre entsprechenden unter unseren liegenden Räume nicht heizt (Gästezimmer) bzw. nur sehr wenig heizt (Schlafzimmer). Sie selbst sagt, dass 15 bis 18 Grad mit Sicherheit nicht erreicht werden. Sie will aber auch nicht “für uns heizen”. Gibt es Regeln bzw. Bestimmungen? Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass man als Mieter verpflichtet ist, seine Räume auf eine bestimmte Mindesttemperatur heizen zu müssen…

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietminderung.org
      20. November 2015 - 03:31 Antworten

      Hallo Frau Aljets,

      Mieter müssen dafür sorgen, dass Räume ausreichen belüftet und geheizt werden, sodass z.b. kein Schimmel entsteht. 18 Grad für ein nicht genutztes Gästezimmer halte ich persönlich für vollkommen in Ordnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • V. Küver
    18. Januar 2016 - 13:39 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    bei uns handelt es sich um folgendes Problem.

    Die Bodenheizung in der gesamten Wohnung gehen nicht niedriger als 25 Grad zu stellen. Fazit in der Wohnung ist eine so große Hitze, dass man dauernd lüften muss. Das heißt wenn wir die Heizung anstellen, ist es zu heiß und mit sehr hohen Heizkosten verbunden und wenn wir sie aus lassen ist es zu kalt.
    Dazu kommt, dass im Bad die Fußbodenheizung seit Anfang des Jahres gar nicht funktioniert. Nur ein kleiner Handtuchheizkörper funktioniert, der allerdings nicht schafft das Bad zu erwärmen.
    Dem Vermieter haben wir direkt davon in Kenntnis gesetzt, bis jetzt hat sich allerdings noch nichts passiert.

    Kann man da irgendwie vorgehen bzw eine Mietminderung durchführen?

  • Mia Schuster
    20. Februar 2017 - 18:17 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    ich bin Ende November in eine neue Wohnung (Bj2013) gezogen. Nachdem es im Dezember und Januar nicht richtig warm wurde (bei zwei voll geöffneten Heizkörpern im Wohnzimmer wurden maximal 21°C erreicht), wurde die Heizung nah mehrmaligem Nachfragen bei der Hausverwaltung durch die Stadtwerke hochgesteckt und es wurde warm. Seit Ende letzter Woche fallen die Heizkörper tagsüber wurde aus und werden trotz mehrerer Stunden auf Stufe 5 nur mäßig lauwarm. Im Wohnzimmer und Bad wird am Ende des Tages bei voller Leistung der Heizkörper eine maximale Temperatur von 21°C erreicht. Die Vermieterin weiß um das Problem, schiebt die Behebung allerdings auf nämlich und die Hausverwaltung ab. Ich habe es allerdings satt, mich darum zu kümmern, da ich ständig Handwerkern hinterher telefonieren muss, da sie sich nicht kümmert.
    Inwiefern ist es möglich, ihr mit Mietminderung zu drohen? Es ist hier schlichtweg kalt und ich habe keine Lust, ständig frierend da zu sitzen.

    Beste Grüße

    • Mietminderung.org
      20. Februar 2017 - 19:30 Antworten

      Hallo Mia,

      in welchen Fällen und bei welcher Temperatur Sie ggf. die Miete mindern können, erfahren Sie im Artikel oben oder auch in vielen anderen Beiträgen auf Mietminderung.org.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • nana
    13. November 2017 - 16:39 Antworten

    Hallo,
    toller Artikel!
    Wie verhält es sich mit Altbau Wohnungen die noch mit Ofenheizung in einem Raum z.B Wohn/Schlafzimmer beheizt werden?
    Unsere Küche ist zum Beispiel ohne jegliche Heizung ausgestattet und man kann kaum die “Wohlfühl-Temperaturen” erreichen. Durch Einfachverglasung und zu niedrige Temperaturen hat sich dazu jetzt auch noch Schimmel am Fenster gebildet.

    Wenn ein Raum nicht beheizbar ist und durch veraltete Ausstattung (Einfachglas) keine 18°C erreichen kann, sind die Temperatur-Richtwerte hinfällig oder kann man zum Beispiel eine Sanierung der Fenster und Zusatzheizung verlangen?

  • Maria Schmutzhard
    21. November 2017 - 22:42 Antworten

    Lieber Herr Hundt!

    MeineTochter wohnt in einer Wiener Mietwohnung. Im Wohnzimmer steht ein alter Elektronachtspeicherofen. In 2 Schlafzimmer jeweils ein kleiner Elektrostrahler. Die Wohnung war schon immer schwer warm zu halten. Aber nun geht es gar nicht mehr, da das Nachbarhaus abgesissen wurde und Wärmedämmung fehlt.
    Bei Außentemperaturen von 7° C kann in keinem Raum die empfohlene Mindesttemperatur erreicht werden. Wohnzimmer 18°, Schlafzimmer 16-17°C, Bad 15°. Was kann sie tun , oder welche Argumente kann sie verwenden um den Vermieter dazu zu bewegen schnellstens etwas zu tun.
    Denn noch haben wir Plusgrade bei den Außentemperaturen.

    Vielen Dank
    Maria

    • Mietminderung.org
      22. November 2017 - 15:23 Antworten

      Hallo Maria,

      danke für Ihren Kommentar. Bitte lassen Sie sich zum österreichischen Mietrecht beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Phillipp
    4. Dezember 2017 - 12:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    in unserem Kinderzimmer wird es besonders am Boden nicht wärmer als 20 Grad. Das hängt mit der extrem undichten Haustür zusammen, die unbedingt ausgewechselt werden sollte (Vermieter wurde mehrmals darauf hingewiesen). Das Kinderzimmer (erstes Zimmer an der Wohnungstür, auch alt und nicht seht dicht) bekommt nachts die Kriechkälte aus dem Hausflur ab. Deshalb ist es morgens am Boden ca. 16-17 Grad warm, wohlgemerkt bei voll aufgedrehter Heizung. Ich habe für Dezember 20% weniger Miete überwiesen. Ist das in Ordnung? Der Vermieter hat uns diese Jahr auch schon 3 Monate ohne Warmwasser wohnen lassen.

    Danke und Grüße

    Phillipp

    • Mietminderung.org
      5. Dezember 2017 - 09:20 Antworten

      Hallo Phillipp,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen nur raten, dass Sie sich bei der Höhe der Mietminderung an der Rechtsprechung orientieren und das korrekte Vorgehen bei einer Mietminderung beachten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sara Schmidt
    4. März 2018 - 10:52 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Unsere Wohnung ist eine Maisonette-Wohnung über 2 Etagen. Auf der untersten Etage befindet sich der Wohnungseingangsbereich mit dem Zugang zur Wohnung und zu der oberen Etage der Wohnung. In diesem Raum befindet sich kein Heizkörper, dadurch sind es im Winter bei Aussentemperatur von 0 – 5 Grad nur rund 16 Grad Celsius. Wir haben bereits die durch die Wohnungstür hereinkommende Zugluft mittels eines Zugluftstoppers reduziert. Allerdings erreicht der Raum immer noch nur rund 16 Grad Celsius.

    Daher würden wir Sie um Ihren Rat in dieser Angelegenheit bitten.

    Vielen Dank im Voraus,

    Sara Schmidt

  • Mischa Höppner
    30. Dezember 2019 - 14:54 Antworten

    Sehr geerter Her Hundt !

    Ich bewohne seit vier Jahren eine 50 Qm grosse Wohnung im Dachgeschoss einer Harztypischen Wohnung , leider erreicht die Wohntemperatur im Wohnzimmer mittags nicht einmal 17 Grad , im Badezimmer ganztägig 16 Grad ( Badezimmerfenster ( Richtung Norden ) , nach mehrmaliger mündlicher Ansprache an den Vermieter ( der ist 82 Jahre alt ) , knausert und stellt die Gastherme auf eine Raumausgangstemperatur von Maximal 22 Grad ein hier in der Dachgeschosswohnung kommen niemals diese sogenannten 22 Grad an . Als ich ihn heute erneut auf den Mangel hingewiesen hatte , droht er mir mit der FRISTLOSEN Kündigung , was nicht Rechtens bzw. gerechtfertigt ist oder ??? .

    Ich bitte Sie mir in Bezug auf das Thema einen Rat zu geben ich bin am verzweifeln , da ich Grundversorgung bekomme und als solcher eine Neue Wohnung zu beziehen ein Problem darstellt .

    Vielen Dank im vorraus und Glück auf aus dem Harz ,

    Mischa Höppner

    • Mietminderung.org
      14. Januar 2020 - 15:22 Antworten

      Hallo Mischa,

      danke für Ihren Beitrag. Wie Sie vielleicht oben gelesen haben, müssen gewissen Temperaturen erreicht werden. Sollte das nicht der Fall sein, ist ggf. eine Mietminderung möglich. Vielleicht motiviert eine Mietminderung Ihren Vermieter dazu, die Temperatur zu erhöhen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Trappmann, Peter
    30. Oktober 2020 - 18:40 Antworten

    Peter Trappmann

    Sehr geehrter Hundt,
    in unserem Fall betrifft es überhöhte Temperaturen durch Sonneneinwirkung (oberste Etage u. Südseite), ungeschützt z. T. über 40 ° C. Daher abgestimmte Markisenanbringung in Eigenbezahlung 5 T€. Trotz zusätzlicher Jalousieschließung noch 28 ° C möglich. Problem: Vermieter verweigert die Zustimmung einer Klimaanlage (die wir selbst bezahlen würden) mit der Begründung “Eingriff in die Bausubstanz”, Gewährleistungsansprüche” stehen dem entgegen. Welche Gesetzesgrundlagen bzw. Gegenargumente sind anzuziehen?

    Vielen Dank

    • Mietminderung.org
      2. November 2020 - 10:17 Antworten

      Hallo Peter,

      Dachgeschosswohnungen werden wärmer als andere Einheiten, z.T. auch unangenehm warm. Ich glaube das liegt in der Natur der Sache und Sie werden das akzeptieren müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jasmin
    7. Dezember 2020 - 18:27 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem.
    Die Räume in meiner Wohnung erreichen erst eine Temperatur von 19-20 Grad, wenn ich die Heizungen voll aufdrehe, was mir persönlich etwas zu teuer ist.
    Ich hatte im letzten Jahr (2019) eine Heizkostenabrechnung von 1.200 €, hatte die Heizungen hierbei maximal nur auf 2. Durch eine Heizungsfirma stellte sich nun heraus das die Ventile in den Heizkörpern nicht für Fernwärme direkt geeignet sind und das alle Thermostatköpfe defekt sind weil diese aus dem Jahr 1970 sind. Meine Vermieterin sagt das Sie angeblich das Problem der Heizung noch nicht kennen würde, laut dem Techniker der draußen war sagte er das sein Chef noch am gleichen Tag mit meiner Vermieterin die Sachlage besprochen hat. Ich gehe allerdings davon aus das Sie einfach kein Geld investieren möchte.
    Was kann ich hier also tun?
    Ich wohne zudem noch im Dachgeschoss, Fenster habe ich schon selber abgedichtet.

    LG

    • Jasmin
      7. Dezember 2020 - 18:31 Antworten

      Zu dem soll ein Rücklaufventil eingebaut sein das verhindert das die Wärme bis zu mir nach oben kommt. Das EG kann voll aufdrehen, aber bei mir wird so eine Wärme niemals erreicht. Der Heizungsmonteur sagte mir das bei Fernwärme direkt die Heizung sofort warm werden muss, bei mir dauert dies fast über eine viertel Stunde und dann würde das mit 90 Grad ballern.

      • Mietminderung.org
        7. Dezember 2020 - 19:47 Antworten

        Hallo Jasmin,

        die Vermieterin muss den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache ermöglichen. Wenn Sie Heizung ein Mangel aufweist, sollten Sie das anzeigen, um Mangelbehebung bitten und im zweiten Schritt über eine Mietminderung nachdenken.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Tobias
    5. Januar 2021 - 14:59 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem : Ich wohne in einer Altbauwohnung die über 2 Etagen geht. Das Wohnzimmer sowie die Küche befindet sich in ersten OG, das Schlafzimmer und Badezimmer im zweiten OG. Nun ist das Problem, dass im Badezimmer und Schlafzimmer, bei Temperaturen von aktuell seit Tagen 0-5 Grad, selbst Tagsüber nur etwa 14-15 Grad erreicht werden. Nachts sogar nur 10-11 Grad, die Heizung in der Nacht völlig kalt bleibt.

    Bei Ansprache des Vermieters meinte dieser nur ich würde falsch Heizen. Jedoch muss die Heizung quasi permanent auf der höchsten Stufe laufen um überhaupt diese 14-15 Grad zu erreichen. Auf den Hinweis meinerseits in Erwägung zu ziehen die Miete zu mindern, sollte der Mangel nicht behoben werden, wurde mit fristlose Kündigung gedroht.

    Nun stehe ich etwas ratlos da, da ich mir nicht sicher bin inwiefern er mir fristlos bzw auch fristgerecht Kündigen könnte.

    LG

  • Erika
    6. Mai 2021 - 18:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir hatten im März (10 bis 12März) eine Heizungsausfall (Kein heißes Wasser, Kein Heizung). Wir hatten gleichzeitig auch ein Stromausfall, und hat der Aufzug in diese Tagen auch nicht funktioniert.

    In unsere Wohnung hatten wir am Tag die folgende Temperaturen: zwischen 14 und 17 Grad, beiden Ess-/Wohnzimmer und Schlafzimmer, während Drei aufeinanderfolgenden Tagen.

    Wir haben unsere Schlüssel für die Wohnung am 10. Marz bekommen (und dazu einen Dokument unterschrieben) aber unsere Mietvertrag fängt vom 15. März an.

    Unsere Nachbarn hatten für längere Zeit (5 Tage) keine Heizung und kein Strom, und haben nach 20% weniger Warmmiete für März gefragt. Der Vermieter hat es erlaubt.

    Haben wir das Recht, eine Mietminderung zu bekommen? Wenn ja, wie viel sollten wir als Mietminderung für März fragen?

    Ich glaube dass wir sollten auch 20% weniger bekommen.

    Ich hoffe sie können uns so bald wie möglich helfen.

    Mit Freundlichen Grüßen,
    Erika

    • Mietminderung.org
      7. Mai 2021 - 14:49 Antworten

      Hallo Erika,

      wenn Sie bis 15.03. keine Miete gezahlt haben, dann wird auch keine Minderung der Miete möglich sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tim
    1. Dezember 2021 - 22:08 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    vorab vielen Dank für die Möglichkeit hier direkt Fragen an Sie stellen zu können.

    Wir wohnen seit kurzem in einer Altbauwohnung.
    Neue Fenster wurden im inneren eingesetzt, da die Fassade unberührt bleiben muss.
    Im ersten Eindruck wurde einiges getan um die Temperatur im inneren zu halten.

    Es handelt sich um 4 Zimmer in der Wohnung und einen Büroraum direkt neben dem Teppenhaus mit einem zusätzlichen Bad.

    In dem Büroraum, kann ich auch nach drei Stunden mit maximaler Heizung (Gastherme aus BJ 2013) nur 14 Grad erreichen.

    Auch im Rest der Wohnung fällt es extremst schwer die mind. Temperatur von 20 Grad zu erreichen.

    Ausgehen von 16 Grad im Schlafzimmer, kann ich selbst nach einer Stunde mit voller Heizleistung keinen Grad mehr erreichen.

    Es dauert daher sehr, sehr lange, die Räume auf Temperatur zu bekommen.
    Aktuell sind es Tagsüber +6 Grad
    Außentemperatur.
    Wenn wir Minus Grade erreichen, bin ich mir sicher, dass es noch schwerer fallen wird.

    Ich habe gelesen, dass nach einer Stunde mindesten 20 Grad erreicht sein müssen.
    Dies ist, bis im Badezimmer, in keinem Zimmer erreichbar.

    Besten Dank und Grüße
    Tim

    • Mietminderung.org
      2. Dezember 2021 - 08:04 Antworten

      Hallo Tim,

      danke für Ihren Beitrag. Ich würde das erst mal mit dem Vermieter besprechen und versuchen eine Lösung zu finden. Vielleicht gibt es einen Defekt an der Gastherme? Wäre ja denkbar. Ich kann mir sonst nicht vorstellen, warum nur eine Temperatur von 16° möglich sein soll, gerade bei neuen Fenstern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Johnen
    22. Dezember 2021 - 23:24 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir bewohnen seit einigen Jahren ein gemietetes Reihenendhaus.
    Seit Juni weist unser Hausflur einen Schaden auf in Form von defekten und fehlenden Fliesen an der Haustüre mit einem Spalt von ca 1cm unter der Hauseingangstüre. Der Vermieter wurde sofort unterrichtet und schiebt die Behebung nunmehr seit 6 Monaten vor sich her. Durch die Minustemperaturen in den letzten Tagen bekommen wir auch bei Raumthermostat (Zentralthermostat) Einstellung von 23 Grad nur 18-19 Grad im Wohn-/Essbereich und im Obergeschoss in den Kinderzimmern auch nur knapp 20 Grad wenn alle Türen geschlossen sind. Die Gastherme läuft entsprechend dauerhaft auf Hochtouren und unser Gasverbrauch ist in den letzten 3 Monaten auch überdurchschnittlich hoch.

    Der Vermieter wurde in der Zeit alle 3-4 Wochen von mir telefonisch und/oder schriftlich erinnert und angemahnt.

    Welche Möglichkeiten sehen Sie in so einem Fall für eine Minderung?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Thomas Johnen

    • Mietminderung.org
      23. Dezember 2021 - 12:47 Antworten

      Hallo Thomas,

      danke für Ihren Kommentar. Ich würde mich an Ihrer Stelle an den Zimmertemperaturen orientieren und nach einer passenden Mietminderung recherchieren. Das ist sicherlich der beste Ansatz. Wenn Sie sich das Verhältnis mit dem Vermieter nicht zu sehr verderben wollen, könnte man auch noch mal darauf hinweisen, dass sie planen die Miete zu mindern und eine letzte Frist zur Behebung setzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas
    29. April 2022 - 10:20 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    unsere Fußbodenheizung funktioniert aufgrund eines an der falschen Stelle angebrachten Außenthermostats (Sonne + Abluftwärme) für die Zentralheizung nur bedingt. Die Temperatur ist dennoch angemessen und sinkt bspw. im Bad nicht unter 22°.

    Ist eine Mietminderung aufgrund der nicht funktionierenden Fußbodenheizung möglich oder ist die Mietminderung nur in Verbindung mit zu hohen oder niedrigen Temperaturen möglich?

    Vielen Dank im Voraus.

    Herzliche Grüße
    Thomas

    • Mietminderung.org
      29. April 2022 - 20:44 Antworten

      Hallo Thomas,

      ich kann die technische Situation und die tatsächlichen Auswirkungen auf das Wohnen nicht einschätzen. Lassen Sie die Sachlage bei Bedarf rechtlich prüfen und/oder suchen Sie nach passender Rechtsprechung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gesa Janssen-Schauer
    18. Juni 2022 - 19:48 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bewohne eine Wohnung im zweiten Stock eines Zweifamilienhauses nebst Dachgeschoss, das nicht durch eine Tür von der zweiten Etage zu trennen ist.
    Bereits jetzt, nach einigen Tagen Sommerwetter, beträgt die Temperatur in der gesamten Wohnung (trotz geschlossener Rolladen) > 30 Grad Celsius. Nachts sinkt sie auf minimal 27 Grad Celsius. Die Wohnung besitzt einen nicht gedämmten Wintergarten, der durch eine Glastür vom Wohnraum trennbar ist. Die Hitze strömt ungebremst in die Wohnung (durch die Glastür) und ist sicherlich ein wesentlicher Faktor der Innentemperatur. Ich habe meinen Vermieter bereits vor einem und zwei Jahren auf diesen Mangel angesprochen. Er ist der Meinung, das sei meine Verantwortlichkeit, und er ist nicht bereit, gegen die Hitze in der Wohnung etwas zu unternehmen (Markise, entsprechendes Rollo etc.).
    Frage: Kann ich die Miete (nach Temperaturdokumentation über 3 Wochen) mindern? Und – wenn ja – um wieviel?
    Freundliche Grüße,
    Gesa Janssen-Schauer

    • Mietminderung.org
      19. Juni 2022 - 19:25 Antworten

      Hallo Gesa,

      die Situation mit der Glastür kann ich nicht beurteilen. Grundsätzlich wird in in Dachgeschosswohnungen im Sommer aber regelmäßig unangenehm warm. Der Vermieter könnte da m.E. auch nur marginal helfen. Hier eine Hilfe: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss.

      Lassen Sie mich bitte wissen, wenn Sie Rechtsprechung finden, die zu Ihrer Situation passt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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