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Offene Haustür ein Grund für eine Mietminderung?

Eine offene Haustür ist ein echtes Ärgernis. Als Mieter fühlt man sich nicht sicher. Jeder hat Zugang ins Haus.

Ein vertrags- und bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Wohnung beinhaltet auch den Anspruch des Mieters, im Haus und in der Wohnung sicher zu sein und sich sicher zu fühlen. Dazu genügt es in Mietshäusern nicht, nur die Wohnungstür abzuschließen.

Nicht umsonst werden die Mieter in fast allen Hausordnungen verpflichtet, die Hauseingangstür geschlossen zu halten und gegebenenfalls nachts auch abzuschließen.

Defekte bzw. offene Haustür untergräbt die Sicherheit im Haus

Eine offene oder eine defekte Haustür begründet daher grundsätzlich einen Mietmangel und berechtigt den Mieter zur Mietminderung.  Ist der Hauseingang für Dritte unmittelbar zugänglich, erhöht sich zwangsläufig das Risiko von Wohnungseinbrüchen, Sachbeschädigungen (Graffiti) und unliebsamen Begegnungen mit fremden Personen im Treppenhaus. Zudem besteht die Gefahr, dass Post aus den Briefkästen entwendet wird. Nicht zuletzt haben bettelnde Personen, Hausierer (auch Gerichtsvollzieher und Finanzbeamte) direkten Zugang zu den Wohnungstüren und können den Wohnungsinhaber mit ihrer unerwarteten Anwesenheit Auge in Auge überraschen.

Ein weiterer negativer Aspekt kann sich daraus ergeben, dass das Gebäude in den kalten  Monaten auskühlt und die Mieter verstärkt heizen müssen. Nicht zuletzt verschaffen sich unter Umständen Ratten und anderes Ungeziefer Zugang ins Gebäude.

Auch Gewerbe begründet keine Ausnahme



Soweit sich ein Gewerbebetrieb im Haus befindet, kann allenfalls für die Tageszeit ein offener Zugang sich als notwendig erweisen. Aber auch dann darf sich der normale Mieter in seiner Sicherheit beeinträchtigt fühlen. Im Idealfall sichert der Vermieter den Zugang zu den Wohnungen von den Gewerberäumen ab.
In einem Fall des Landgerichts Berlin ging es um einen Bordellbetrieb in einem Wohnhaus. Um Prostituierten und Freiern den Zugang zu gewährleisten, musste auch nachts der Hauseingangstür offen gehalten werden. Da sich damit sozial auffällige Personen im Haus aufhielten und es zwangsläufig zu Begegnungen von Mietern mit Freiern kam, die als Störung  des sittlichen Empfindens wahrgenommen werden, das Gericht darin eine unzumutbare Beeinträchtigung der Mieterbelange. Den Mieter wurde angesichts der Umstände eine Mietminderung von 10 % zuerkannt (LG Berlin GE 2008, 671; OLG Stuttgart GE 2007, 220).

34 Antworten auf "Offene Haustür ein Grund für eine Mietminderung?"

  • Helma
    14. Oktober 2015 - 16:02 Antworten

    Guten Tag! Ich habe eine Frage: Ich wohne mit meiner Familie in einem Mehrfamilienhaus im 3.OG. Jede Wohnung des Hauses, vom Erdgeschoß bis in die 4. Etage, ist vom Treppenhaus aus durch eine Zwischentür über einen jeweils eigenen Laubengang zu erreichen. 19 Jahre lang wurde es geduldet, dass wir und andere Mieter in der Zwischentür einen Zylinder zum Verschließen dieser Tür bei Abwesenheit eingebaut hatten. Nun sollen alle Mietparteien diese Schlösser aus Gründen der Fluchtwegsicherung entfernen. Das bedeutet allerdings, dass man im Erdgeschoß gerade durch diese Zwischentüren über die Brüstung des Laubengangs in das Treppenhaus gelangen kann und somit ungehindert Zutritt bis vor die Wohnungseingangstüren der Mieter hat. Zu ihren Laubengängen hin haben zudem auch noch alle Wohnungen ein Wohnzimmerfenster, das keine spezielle Sicherung hat. Nun ist das Risiko der Einbruchsgefahr durch die unsichere Türsituation im Hauseingangsbereich objektiv deutlich gestiegen und subjektiv gesehen schafft es ein Unsicherheitsgefühl bei uns Hausbewohnern.
    Kürzlich wurde sogar die Schließanlage erneuert und die Zylinder der Hauseingangstür und der Kellertüren sowie zum Müllhaus ausgetauscht, die Zwischentüren wurden dabei nicht berücksichtigt. Wir haben inzwischen den Vorschlag gemacht Panikschlösser einzubauen, die einserseits das Einbruchsrisiko senken und gleichzeitig den Fluchtweg ermöglichen. Bei einem persönlichen Gespräch mit dem Vermieter haben wir dies erneut vorgeschlagen. Man wolle es prüfen, hieß es, lies uns aber nicht wissen bis wann. Wir wollen uns aber nicht hinhalten lassen und hätten gerne gewusst, ob dieser Sachverhalt einen Mangel darstellt, für den wir unter Fristsetzung zur Beseitigung auffordern können. Bisher weigern wir uns, den selbst eingebauten Schließzylinder zu entfernen, befürchten aber, dass es zu einer Abmahnung kommen könnte.
    Danke für jede Information.
    Freundliche Grüße

    • Mietminderung.org
      15. Oktober 2015 - 09:33 Antworten

      Hallo Helma,

      die grundsätzliche Frage ist wohl, was haben Sie gemietet? Wo beginnt Ihre Wohnung? In meinen Augen kann und muss der Vermieter die Rettungswege so gestalten, das nicht dritte Personen die Weg verschließen können. Lassen Sie sich bitte bei Bedarf beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Helma
        15. Oktober 2015 - 13:51 Antworten

        Sehr geehrter Herrn Hundt,

        klar müssen Rettungswege entsprechend gestaltet sein und unsere Wohnung beginnt an der Wohnungseingangstür. Aber zur Mietsache gehören auch die Gemeinschaftsflächen.
        Und hier geht es doch auch um die Verkehrssicherungspflicht des Vermieters, die sich nicht nur auf die Wohnung und die mitvermieteten Räume wie Keller und Garage, sondern auch auf die Zugänge, Treppen, Hausflure und die sonstigen, der gemeinschaftlichen Nutzung dienenden Einrichtungen bezieht. Der Vermieter muss die vermieteten Räume doch gegen das Eindringen Unbefugter durch das Anbringen von Schlössern sichern!

        Sie schreiben sogar auf Ihrer Internetseite: Soweit durch die unsichere Wohnungstür oder Haustür eine Einbruchsgefahr begründet wird, steigert sich der Beseitigungsanspruch des Mieters und das damit verbundene Minderungsrecht, je wahrscheinlicher die Einbruchsgefahr ist.

        Gut, bei uns sind es die Zwischentüren, die eine Einbruchsgefahr begründen. Aber das wäre m.E. analog zu sehen.

        Können wir als Mieter nun fordern, dass der Mangel – nämlich die unsicheren Zwischentüren zum Treppenhaus im Erdgeschoss – beseitigt wird oder nicht!
        Aufgrund der Funktionsweise eines Panikschlosses, kann dies nicht die Lösung im Erdgeschoss sein, wohl aber ab dem 1.OG.

        Wie können wir denn sonst den Vermieter in die Pflicht nehmen, damit die Einbruchsgefahr minimiert wird? Und inwieweit können hier §§ 535 und 536 BGB angewendet werden?

        Gerne lese ich von Ihnen weiter. Freundliche Grüße

        • Mietminderung.org
          16. Oktober 2015 - 09:37 Antworten

          Hallo Helma,

          danke für Ihren erneuten Kommentar. Ich kann Ihnen hier leider nicht wirklich weiterhelfen. Wenn Sie den Vermieter in der Pflicht sehen, kann ich Sie nur bitten, einen Anwalt mit der Beurteilung zu beauftragen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Worien Gaby
            25. November 2022 - 16:15 Antworten

            Hallo.
            Bei meinem Sohn würde die Wohnungstür eingetreten. Er hat die Polizei gerufen und Anzeige gegen unbekannt erstattet. Wahrscheinlich waren es die Nachbarn, die (wie jedes Wochenende) gefeiert haben und stark alkoholisiert waren. Sie waren zumindest die einzigen die in dem Moment im Hausflur waren.
            Nun meine Frage. Muss ich meinem Vermieter von dem Vorfall berichten? Und wer zahlt die Tür?
            Vielen Dank im voraus.
            MfG

  • Maria
    11. Juli 2016 - 18:10 Antworten

    Hallo. Seit mindestens 2 Jahren ist unsere Haustür kaputt, seit ca einem Jahr schliesst sie gar nicht mehr und steht komplett offen. Wir wohnen im Erdgeschoss. Bei der Tür zum Hof wurde von einem Nachbar das Schloss ausgebaut, welches ebenfalls schon sehr lange fehlt. Ausserdem hat dieser Nachbar die obere Kellertür eingetreten bzw. ausgehangen. Jeder kann ins Haus kommen. Unser Vermieter reagiert nicht, auch nicht auf Post vom Anwalt.
    Würde das eine fristlose Kündigung unserer Seits rechtfertigen oder müssen wir die Kündigungsfrist einhalten?

    • Mietminderung.org
      11. Juli 2016 - 18:28 Antworten

      Hallo Maria,

      Sie wollen fristlos kündigen, weil Ihre Haustür nicht schließt und eine andere Tür ausgehangen ist? Wenn der Mangel schon sehr lange besteht, wird es Ihnen schwerfallen, jetzt eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen – schließlich leben Sie schon lange mit dem Mangel. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Beate Kerstin
    3. September 2016 - 21:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Vorab: Mir geht es hier nicht um eine Mietminderung, sondern um eine Beseitigung der Mängel.
    Seit vor ca 1 Jahr eine neue Mieterin hier einzog, steht die Außenkellertür in unregelmässigen Abständen tagsüber und sogar Nachts weit offen.Mit der “Dame” zu reden bringt gar nichts, nach wie vor stehen wir vor offenen Türen. Ich habe mich bei der Wohnungsgenossenschaft beschwert. Passiert ist…NICHTS. Diese Woche wurde nun versucht bei meiner Nachbarin im Erdgeschoss einzubrechen. Die Polizei hat den Sachverhalt aufgenommen und auch festgestellt, dass das Kellertürschloß beschädigt war. Der Vermieter/Genossenschaft hat das defekte Schloß nun zwar ausgetauscht, aber die Mieterin läßt nach wie vor die Kellertür weit auf, selbst gestern Abend. Meine Frage nun, was kann ich tun? Ich wohne ebenfalls im EG und fühle mich nicht mehr sicher.

    • Mietminderung.org
      5. September 2016 - 18:48 Antworten

      Hallo Beate,

      vereinsweisen Sie mit Nachdruck auf den vorliegenden Fall und drohen Sie im Zweifel erstmal eine Mietminderung an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Walterl
        16. September 2016 - 12:30 Antworten

        Hallo,

        ich als Vermieter würde gerne dafür sorgen das alle zufrieden sind. Jetzt frage ich mich was der Vermieter in diesem Fall überhaupt tun kann. Die Ursache ist ja kein Mangel sondern das fehlverhalten eines anderen Mieters. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter dem Mieter gegenüber ? Gibt es Sanktionen ? Wie wird bewiesen das dieser Mieter der Verursacher ist ?
        Und ehrlich, was würden sie als Vertreter des betreffenden Mieters entgegnen?

        Grüße
        Walter

        • Mietminderung.org
          17. September 2016 - 11:26 Antworten

          Hallo Walter,

          als Vermieter müssen Sie auf die Hausordnung verweisen und abmahnen und wieder abmahnen und irgendwann ggf. die Möglichkeit der Kündigung in Betracht ziehen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Walter
            20. September 2016 - 18:08 Antworten

            Hallo Herr Hundt,

            vielen Dank für ihre Antwort. Aber Beate soll dem Vermieter mit Mitminderung drohen und der Vermieter soll dem verursachenden Mieter abmahnen und irgendwann die Möglichkeit der Kündigung in Betracht ziehen. Die Mietminderung wird relativ schnell angewandt die mögliche Kündigung ist zeitintensiv und im doppelten Sinn, wegen Anwaltskosten und Leerstand, teuer. Der unschuldige Vermieter steht am Pranger, hat den Ärger und auch die Kosten. Ziemlich frustrierende Situation. Ich wünschte mir Mieter und Anwälte würde sich über solche Ungerechtigkeiten und der daraus resultierenden Reaktionen der Vermieter Gedanken machen.
            Grüße an alle.
            Walter

  • Anton
    17. August 2017 - 18:42 Antworten

    Hallo,
    vor einem Jahr wurde meine Kellerbox im Mehrfamilienhaus aufgebrochen und ausgeraubt. Haus- und Kellertür waren unbeschädigt. Bewohner berichteten mir glaubwürdig, dass ein Mieter seinen Hausschlüssel kurz zuvor Containerplatz vor dem Haus versehentlich vergaß. Ich meldete den Einbruch sowie meine Erkenntnis zum entwendeten Schlüssel der Mieterbetreuerin. Passiert ist erstmal nichts.

    Ein Jahr lang habe ich Erkenntnisse gesammelt und die Hausverwaltung nun schriftlich zum Handeln aufgefordert unter Ankündigung einer Mietminderung (5%), wenn kein Wechsel des Haus-/Kellertürschlosses erfolgt. Meine Argumente: Sichtschutzvorhänge an Kellerboxen (Holzlattenverschlag) werden regelmäßig runtergerissen. Ausspähung! Kellertür und Fahrradkellertür (alle ein Schlüssel) habe ich frühmorgens mind. 5mal offenstehend vorgefunden, andere Mieter berichteten mir von selben Erfahrungen. Ich bin einer fremden Person begegnet, die aus dem Keller kam, nicht abschloss und auf meine Ansprache schnell verschwandt. Auch andere Mieter sind bereits fremden Menschen begegnet. Ein Mieter hat einen Dieb beim Durchwühlen seines Umzugsguts im Kellerbereich erwischt und hat ihn aufgrund der Gereiztheit des Täters mit Pfeffergas abgewährt (die Rechtswidrigkeit des Mittels außenvor). Mein Briefkasten im Haus wurde mind. einmal durchwühlt, Post lag angerissen am Boden. Andere Mieter berichteten, Postsendungen nicht erhalten zu haben. All diese Argumente reichen lt. Aussage der Hausverwaltung nicht aus, auf die Schnelle eine neue Schließanlage bereitzustellen. Gründe sind langfristige Planung, Kosten und angeblich eine unzureichende Begründung, da die Vorkomnisse nicht auf einen verlorenen Hausschlüssel zurückgeführt werden können. Außerdem sei der Hausflur ein “öffentlicher Bereich” für den vom Vermieter kein erhöhter Schutz gefordert werden könne.
    Bereits vor einem Jahr wurde die Maßnahme mündlich abgelehnt, da ich von einem unsanierten Haus, welches in den kommenden Jahren irgendwann saniert werden soll, nicht mehr erwarten kann.

    Aus meiner Sicht ist der Hausflur kein öffentlicher Bereich und ich kann sehr wohl verlangen, angesichts der zahlreichen Vorfälle, dass die Sicherheit durch Wechsel des Haus-/Kellertürschlosses erhöht wird. Bin ich mit meiner Forderung und der Mietminderungsandrohung im Recht? Was kann/sollte ich tun?

    • Sabrin Bazian
      2. Juli 2022 - 08:46 Antworten

      Guten Tag,

      die Polizei musste meine Wohnungstür eintreten um meinen Gewalttätigen Vater meines Kindes aus der Wohnung zu schaffen.Ich sehe das nicht als Selbstverschulden weil die Polizei die Tür eingetreten hat obwohl sie meinen Wohnungstür Schlüssel hatten.Ich meldete den Fall und die kaputte Tür direkt dem Vermieter und bat darum einzuschätzen ob eine neue Tür eingebaut werden muss und ein Brett vor die gebrochene offene Stelle and der Tür zu befestigen bis eine neue Tür ankommt dies hat 4 Wochen gedauert bis jemand kam um das Brett zu befestigen die neue Tür ist immer noch nicht eingebaut wegen angeblichen Rohstoff Mangel.Ich habe dem Vermieter geschrieben ich werde für die Monate in denen meine Tür nicht behoben wurde jeweils 20% der Miete abziehen das wären pro Monat für Mai und Juni 90 Euro .Der Vermieter akzeptiert es nicht und will das Geld wieder ich würde auf meinem Mieterkonto nun noch 180 Euro offen haben.Auch wurde mir gesagt ich oder meine Versicherung muss die neue Tür zahlen dabei war es die Polizei die meine Tür eingetreten hat nicht ich,ich habe gelesen das der Vermieter die Tür bezahlen muss wenn während eines Polizei Einsatzes etwas in oder an der Wohnung beschädigt wird gilt also auch für die Haustür.Das Holzbrett ist zwar jetzt dran aber auch wenn man abschließt könnte jemand der Kraft hat die Tür locker aufdrücken ich lebe hier mit meinem 2 Kindern von 4 und 9 der Vater meines Kindes droht regelmäßig mit Mord .Wir fühlen uns überhaupt nicht sicher.Habe ich das Recht auf diese Mietminderung? Und soll ich diese Mietminderung weiterführen bis meine neue Tür eingesetzt wurde ? Und muss der Vermieter die Kosten der neuen Tür übernehmen?

      Danke

  • Mike
    16. September 2018 - 10:38 Antworten

    Hallo,

    seit in unserem Mietshaus die Wasserleitungen erneuert wurde, habe ich in meinem Badezimmer ein permantes lautes Geräusch, als ob die ganze Zeit das Wasser laufe.
    Meine Amaturen habe ich selbstverständlich überprüft, aber da liegt kein Grund vor.
    Da mein Schlafzimmer an mein Badezimmer grenzt, überträgt sich das Gräusch auch dorthin und an ein einschlafen ohne Ohrenstöpsel ist nicht zu denken.
    Das ganze Haus ist generell sehr hellhörig, aber vor der Reparatur war dies in Ordnung.

  • Mia
    7. Dezember 2018 - 07:26 Antworten

    Die Mieter in unserem Haus lassen die Haustüren leider auch immer offen. Jetzt wurden Werkzeuge angebracht, die die Türen automatisch schließen. Es ist zwar ein Kostenfaktor, der Ignoranz mancher Mieter kann man aber so wirkungsvoll entgegenwirken.

  • Gerhart Englert
    25. April 2019 - 12:27 Antworten

    Ungeeignetes Haustürschloss in Mietshaus

    Guten Tag Herr Hundt,

    unsere Hausverwaltung installierte in einem 40-Parteien-Haus eine neue Haustür, die mit einem kleinen Hebel von jeder Person zu jeder Zeit durchgängig auf offen gestellt werden kann. Das hat zur Folge, dass das Haus von jeder Person zu jeder Zeit betreten werden kann. Manchen Bewohnern gefällt die immer offene Haustür, da sie ihren Haustürschlüssel in der Tasche stecken lassen können. Meine Beschwerde an die Hausverwaltung reflektierte diese wie folgt:

    Zitat: „Die Verriegelung ist eine übliche Ausstattung an Türen und ist nur dann von Bedeutung, wenn es vielleicht vergessen wird, diese wieder zu verriegeln. Dies müssen aber die Eigentümer bewerten, was vor Ort auch nochmals als Feedback erfragt wird. Ferner könnten Mieter daraus keine Ansprüche (Mietminderung) ableiten“.

    Herr Hundt, stimmen Sie folgender Auffassung zu: Durch das ungeeignete Schloss wird die Haussicherheit erheblich verletzt, sowie geltendes Recht (Haustür darf von außen nicht ohne Haustürschlüssel zu öffnen sein). Es bedarf keiner Mieterbefragung, weil es dafür keine gesetzlichen Grundlagen gibt. Es besteht Anspruch auf Mietminderung (5% bis 10 %). Das Haustürschloss muss sofort ausgewechselt werden. Eine Klage gegen die Hausverwaltung hätte Erfolg. Könnten Sie bitte ein entsprechendes Urteil benennen?

    Für Ihre zeitnahe Antwort bedanke ich mich freundlichst im Voraus!

    Gerhart

    • Mietminderung.org
      30. April 2019 - 14:06 Antworten

      Hallo Gerhart,

      ich kenne derartige Schlösser. Ob sich daraus eine Mietminderung ableiten lässt ist fraglich. Auch bei einem “normalen” Schloss könnte die Tür von Bewohnern offen fixiert werden.

      Wenn Sie entsprechende Rechtsprechung finden, geben Sie hier gerne Bescheid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Thomas Le
      25. Mai 2021 - 22:01 Antworten

      Sehr interessant!

      Vor diesem Problem stehe ich auch!
      Es gibt aber Türschlüsse ohne Entriegelungsgabel (Tagesentriegelung).

      Mich würde interessieren, ob es ein Urteil für/zu eine(r) Mietminderung gibt,
      wenn der Vermieter nicht daran interessiert ist, den Türöffner auszutauschen gegen eins ohne Entriegelungsgabel.

  • Alexandra
    2. März 2021 - 16:31 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt, im Miethaus (teils gewerblich und zwei private Wohnungen) haben wir eine Putzfrau, die auch die Außenbereiche, d.h. Hof und Bürgersteige, kehrt. Immer, wenn sie die Außenarbeiten durchführt, lässt sie die Haustür breit offen. Wenn ich das bemerke, schließe ich die Haustür, d.h. ich lasse die Tür in das Schloss fallen. Die Putzfrau klingelt dann bei mir, schreit mich an und “brüllt” durch das Haus, warum ich die Tür geschlossen hätte. Kürzlich hat sie mich angeschrien und mit Scheibenwischergeste” gefragt, ob ich krank bin. Darauf habe ich nicht reagiert, habe sie stehen lassen und ging in eine Wohnung. Wohl wutentbrannt hat die Putzfrau danach bei mir “Sturm-geklingelt” – ich habe nicht geöffnet.
    Meine Frage: Muss ich es dulden, dass die Putzfrau die Haustür währen ihrer Arbeiten im Außenbereich des Hauses weit/breit offen lässt oder habe ich das Recht darauf zu bestehen, dass die Putzfrau die Haustür aus Sicherheitsgründen schließt, so dass niemand unberechtigterweise das Haus betreten kann. Eine Anweisung des Vermieters “Türe ganz schließen” ist am Türblatt zu lesen.
    Die Putzfrau ist im Besitz des Haustürschlüssels und kann jeder zeit öffnen.
    Gern höre ich Ihre Meinung zu meinen Ausführungen. Mit freundlichen Grüßen – Kornelia.

    • Mietminderung.org
      2. März 2021 - 17:46 Antworten

      Hallo Alexandra,

      ich kann allgemein zu mehr Gelassenheit auf beiden Seiten raten. Finden Sie eine einvernehmliche Lösung und holen Sie den Vermieter ins Boot. Selbst wenn die Reinigungsfrau die Hautür offen lässt (weil z.B. der feuchte Flur dann besser trocknet), werden Sie m.E. nichts dagegen unternehmen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexandra
    4. März 2021 - 13:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihre Information. Nebenbei, die Putzfrau reinigt das Treppenhaus an einem anderen Tag der Woche, nicht an dem Tag, der für die Außenarbeiten eingeplant ist. Gelüftet wird – wenn überhaupt –
    mittels Fenster. Ich darf nochmals erwähnen, dass sich eine Anweisung des Vermieters an der Tür befindet: “Türe fest schließen”. Welche Bedeutung hat solch eine Anweisung?
    Schnell kann ein ungebetener Gast aufgrund der offenen Haustür ins Haus kommen, sich im Keller verstecken und dann u. U. sein Unwesen treiben, wenn das Haus nachts nur von mir bewohnt wird.
    Die Mitarbeiter der hier tätigen Vers.-Firma gehen abends nach Haus, der weitere Mieter im Haus verrichtet oft Nachtdienst – ich bin dann allein hier (ich bin alleinlebende Rentnerin).

    Weitere Frage: Kann man es mir verbieten bbzw. tue ich ein Unrecht, wenn ich die Haustür schließe, wenn die Putzfrau diese während ihrer Außenarbeiten offenlässt. Die Außenarbeiten sind ja nicht innerhalb von wenigen Minuten erledigt und wenn Sie die Bürgersteige fegt, kann Sie nicht sehen, wer in das Haus kommt.
    Wie würden Versicherungen in solchen Fällen entscheiden?
    Gern höre nochmals Ihre Meinung/Beurteilung – mit freundlichen Grüßen Kornelia

    • Mietminderung.org
      4. März 2021 - 20:17 Antworten

      Hallo Alexandra,

      ich kann ich Ihnen der Sache leider nicht wirklich helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexandra
    26. März 2021 - 14:06 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    soeben lese ich zufällig den Eintrag vom 02. und 04. März 2021.
    Könnte man eventuell meinen vollständigen Namen und meinen Wohnort löschen?
    Es ist nicht gut, wenn “die ganze Welt” meine Korrespondenz lesen und meiner
    Person zuordnen kann.
    Gern höre ich von Ihnen.
    Mit freundichen Grüßen, A. H.

    • Mietminderung.org
      27. März 2021 - 12:40 Antworten

      Hallo Alexandra,

      gerne, ist erledigt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Pumm
    7. April 2022 - 17:04 Antworten

    Hallo Mietminderung.org Team,

    seit Oktober 2021 ist unsere Eingangstüre Mietshaus ( 19 Parteien ) defekt und ist Tag und Nach für dritte zugänglich. Sie schließt nicht mehr. Der Kläppchenmechanismus wurde manipuliert so das die Türe nicht mehr ins Schloss fällt und von außen immer zugänglich ist. Bei Abschließen wäre die Fluchtfunktion von innen versperrt. Also steht sie seit 6Monaten Tag und Nacht offen. Der Mangel wurde mehrmals schriftlich angemahnt zur Behebung. Ohne Reaktion der Vermieterseite.

    Ende 2022 Februar wurde dann im Keller in die Mieterkellerräume eingebrochen und unter anderem mein neuwertiges Fahrrad ( 1 Jahr alt ) im Wert von 3000€ Neupreis gestohlen.

    Daraufhin wurde nochmals dringlich um Behebung des Schlosses an der Haustüre gemahnt. Bis Mitte März 2022 wieder ohne Reaktion.

    Daraufhin ein Schreiben zur Ankündigung Mietminderung und Miete Einbehalt wenn zum 01.April 2022 nichts behoben ist.

    Es wurde nicht behoben und die Minderung und Einbehalt wurde von mir vorgenommen.

    Die Vermieterseite behauptet nun ich darf die Miete aus diesem Grund nicht Mindern und fordert die Mietminderung mit Fristsetzung zur Zahlung ein!?

    Bitte um Sachverhaltserläuterung.

    Vielen Dank und Gruß
    Thomas

    • Mietminderung.org
      7. April 2022 - 20:27 Antworten

      Hallo Thomas,

      danke für die Schilderung. Ein Mangel rechtfertigt in aller Regel eine Mietminderung. Ihr beschriebene Mangel ist sicherlich nicht gravierend, eine Minderung im niedrigen einstelligen Prozentbereich sollte die Rechtsprechung allerdings hergeben. Recherchieren Sie in diese Richtung und untermauern Sie mit Urteilen Ihr Vorgehen gegenüber der Vermieterseite.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura
    5. Juli 2022 - 15:47 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Ich wohne in einem Haus welches auch für einen Friseur genutzt wird. Es gibt mich und noch eine Mieterin hier im Haus. Wegen des Friseurs steht die Haustüre jeden Tag offen, damit die Kunden zur Toilette gehen können und damit mal neue Ware von hinten geholt werden kann. Jedoch finde ich, da kann man auch den Schlüssel für nutzen.
    Es ist ein Altbau mit offenen Wänden, sowieso schon sehr dreckig jedoch kann jeder in das Haus eindringen und die Wohnungstüren sind verdammt alt.

    Es kam schon zu Handgreiflichkeiten und der Eigentümer kümmert sich nicht darum er droht sogar mir mit der Kündigung.

    Jeden Tag werde ich belästigt und suche mit Hochdruck eine neue Wohnung doch bin Azubi… was kann ich tun, außer weiter suchen?

  • Losglück
    21. Dezember 2022 - 17:32 Antworten

    Hallo, Herr Hundt!

    Ich wohne in einem 4Familienhaus mit 4Mietparteien. Unser Hausmeister verschafft sich Zutritt mit einem Zweitschlüssel durch die Haustür zum Dachboden und Wäschtrockenraum. Alle 4 Mietparteien sind dagegen. Müssen die Mieter dies dulden?
    Wir sind der Meinung der Hausmeister, Eigentümer ect. darf sich erst Zutritt ins Haus nach Einwilligung einer Mietpartei verschaffen?
    Hier sind schon Gegenstände abhanden gekommen; die voll dem Hausmeister angelastet werden müssen.

    Dürfen wir eigenmächtig ohne die Zustimmung des Vermieters das Haustürschloss tauschen; wenn alle Mieter sich einig sind?

    • Mietminderung.org
      21. Dezember 2022 - 18:45 Antworten

      Hallo Losglück,

      danke für Ihren Beitrag. Ich glaube, sie schießen etwas über das Ziel hinaus. Natürlich können sich Vermieter und auch dessen Vertreter (zum Beispiel ein Hausmeister) Zugang zu den öffentlichen Flächen verschaffen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christina Kunz
    6. Januar 2024 - 10:10 Antworten

    Guten Tag, ich wohne in einem Einfamilienhaus, VM oben, ich unten, gemeinsam genutzter Flur, wo das Treppenhaus nach oben geht. VM hat ständig die Fenster im Flur auf Kipp, auch bei den jetzigen Temp., außerdem am Tag für mindestens. 2 Std die Haustür offen, damit Luft rein kommt. Auch die Kellerfenster sind ständig auf Kipp und die 2 Flurfenster die im unteren Flurbereich sind. Mein Boden kühlt sehr aus, da mein Wohn-/Esszimmer über dem Keller ist, habe schon an die Türen etwas gelegt damit es nicht zieht. Meine Frage ist, da die VM auf Gespräche nicht eingeht, kann man etwas machen,zwecks der offenen Haustür und der ständig auf gekippt Fenster? Im Flur sind es max. 10 Grad und die kommenden Tage wird es noch kühler…ggf Mietminderung? Für eine Antwort bedanke ich mich.

    • Mietminderung.org
      7. Januar 2024 - 16:03 Antworten

      Hallo Christina,

      vielleicht sollten Sie den Vermieter darauf hinweisen, dass alle Bewohner unter gesteigerten Heizkosten leiden. Fragen Sie nach dem Grund, warum die Fenster auf Kipp stehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Christina Kunz
        21. Januar 2024 - 17:57 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt, sie hat eine Krankheit und ein Attest, was ich vor Einzug nicht wusste. Sie bewohnt den Flur aber nicht, dort geht lediglich die Treppe nach oben. Meine Zimmer gehen dort ab, ihr nicht. Sie nutzt alle möglichen Aussagen zb ich soll kein parfüm benutzen sonst würde sie mir kündigen…, es würde stinken bei mir ( vor anderen), dem ist nicht so. Ich dokumentiere jetzt alles mit Foto etc. Hat man überhaupt eine Chance als Mieter in einem 1 Fam Haus?

        • Mietminderung.org
          23. Januar 2024 - 09:52 Antworten

          Hallo Christina,

          Sie Situation ist schwierig – suchen Sie dem Kompromiss. Grundsätzlich kann Ihre Vermieterin Ihnen als “Untermieterin” im Einfamilienhaus relativ leicht kündigen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

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