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Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden

Schritt für Schritt von der Beurteilung der Situation über die Mängelanzeige zur Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen.

Mieter zahlen brav ihre Miete. Dafür dürfen Sie eine gebrauchstaugliche und mangelfreie Wohnung erwarten. Haben Sie jedoch Anlass für eine Beanstandung, bewegen Sie sich im Recht der Mietminderung. Dann benötigen Sie grundlegende Kenntnisse über die rechtliche Situation und die richtige Strategie.

Also: Schritt für Schritt zur Mietminderung. Wir zeigen Ihnen in dem folgenden Leitfaden das richtige Vorgehen bei einer Mietminderung.

1. Sie als Mieter stellen einen Mangel fest

Die Heizung fällt aus, durch die Decke tropft Wasser, die Wohnungstür klemmt, der Nachbar feiert bis 3 Uhr früh lautstarke Feste, gegenüber läuft der Betonmischer, der Mülleimer stinkt oder Ihr Keller wird von Ratten bevölkert. Gründe für eine Mietminderung bzw. für einen Mietmangel gibt es viele. Es kommt alles in Betracht, was Sie in Ihrem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt und Ihnen nicht zumutbar ist.

2. Lesen Sie Ihren Mietvertrag

Jetzt müssen Sie feststellen, ob die Beanstandung möglicherweise durch Ihren Mietvertrag abgedeckt ist. Haben Sie die Wohnung zu einem Zeitpunkt gemietet, als die lärmende Baustelle gegenüber bereits eingerichtet war, können Sie jetzt nicht mindern. Oder hatte Sie der Vermieter informiert, dass der Nachbar ein Choleriker ist, der nachts an die Wände hämmert, wussten Sie, auf was Sie sich einlassen. Sie können also nur Beanstandungen vorbringen, die von dem vertragsgemäßen Zustand Ihrer Wohnung abweichen. Betrachten Sie die Situation emotionslos und schlafen Sie erstmal noch eine Nacht darüber.

3. Vergessen Sie Nichtigkeiten

Bedenken Sie, dass der Vermieter nicht allmächtig ist und gewisse Unzulänglichkeiten zum Lebensalltag eines Mieters gehören. Mit Eigeninitiative lässt sich vieles bereinigen. Silberfische in der Wohnung können Sie mit speziellen Pülverchen vertreiben. Schimmel lässt sich oft beseitigen, wenn Sie verstärkt lüften. Beanstanden Sie einen Mangel, muss dieser also erheblich sein.

4. Bei energetischer Modernisierung ist Ihr Minderungsrecht eingeschränkt

Modernisiert der Vermieter das Gebäude energetisch, müssen Sie nach der Mietrechtsreform ab 1.5.2013 den durch die baulichen Maßnahmen bedingten Lärm und Schmutz und andere Beeinträchtigungen insoweit akzeptieren, als Sie für 3 Monate die Miete nicht mindern dürfen. Erst danach lebt Ihr Minderungsrecht wieder auf. Mehr dazu unter: Mietminderung bei einer Modernisierung.

5. Selbstverschuldete Schäden obliegen Ihrer Verantwortung

Hat Ihr Dreikäsehoch den Fußball durchs Küchenfenster geschossen, müssen Sie den Schaden selbst bezahlen. Dafür kann der Vermieter nichts. Ein Minderungsgrund besteht nicht.

6. Beachten Sie eine eventuelle Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Auch Bagatellschäden müssen Sie meist selbst bezahlen. Lesen Sie dazu Ihren Mietvertrag. Bis ca. 75 € bzw. ci. 200 € im Jahr insgesamt müssen Sie aus der eigenen Tasche bezahlen.

7. Sie haben keinen Anspruch auf Modernisierung

Sie müssen wissen, dass Ihr Vermieter nicht verpflichtet ist, die Wohnung immer auf dem neuesten technischen Standard zu halten. Es genügt vielmehr, wenn die Wohnung dem Standard vergleichbarer Wohnungen entspricht. Dies gilt insbesondere für ältere Gebäude. Ihrem Vermieter obliegt nur, eine nicht funktionierende Heizung zu reparieren, nicht aber zu modernisieren.

8. Auf das Verschulden des Vermieters kommt es nicht an

Wendet Ihr Vermieter ein, er habe den Mangel selbst nicht verschuldet, ist dieser Einwand belanglos. Schließlich zahlen Sie Miete und erhalten dafür keine angemessene Gegenleistung. Allein deshalb dürfen Sie die Miete bereits mindern.

9. Informieren Sie den Vermieter

Sind Sie der Ansicht, die Situation sei für Sie unzumutbar, müssen Sie den Vermieter informieren. Ohne eine solche Mängelanzeige sind Sie nicht zur Minderung berechtigt. Geben Sie dem Vermieter die Möglichkeit, den Mangel zu beseitigen.

10. Nur wer schreibt, bleibt

Informieren Sie den Vermieter möglichst schriftlich. Nur dann können Sie im Streitfall belegen, dass und wann Sie den Mangel beanstandet haben.

11. Bestehen Sie auf einer gemeinsamen Begutachtung

Bestehen Sie nach Möglichkeit darauf, dass der Vermieter persönlich oder durch einen Beauftragten die Beanstandung in Augenschein nimmt. Versuchen Sie möglichst eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Bedenken Sie, dass jede ausufernde Streitigkeit Sie in Ihrer Zeit, Ihrem Nervenkostüm und vor allem in Ihrem Geldbeutel beeinträchtigt.

12. Geben Sie dem Vermieter die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung

Nach dem Gesetz können Sie ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige, unter Umständen auch rückwirkend, die Miete mindern. Um das gute Verhältnis zu Ihrem Vermieter aber nicht zu strapazieren, sollten Sie erst dann mindern, wenn sich abzeichnet, dass der Vermieter den Mangel nicht beseitigen kann oder beseitigen will.

13. Setzen Sie dem Vermieter eine Beseitigungsfrist

Mit der Mängelanzeige sollten Sie dem Vermieter mitteilen, dass Sie die Beseitigung des angezeigten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist erwarten. Spätestens nach Fristablauf können Sie dann die Miete herabsetzen.

14. Minderung muss angemessen sein

Wenn Sie die Miete herabsetzen wollen, obliegt es zunächst Ihrer persönlichen Einschätzung, in welcher Größenordnung Sie den Minderungsbetrag beziffern. Nach dem Gesetz muss die Minderung angemessen sein. Übertreiben Sie also nicht. Übertriebene Forderungen provozieren jeden Vermieter zur Gegenwert. Mehr dazu unter: Höhe einer Mietminderung.

Und nochmals zur Klarstellung: Ihr Recht zu einer Minderung entsteht nach dem Gesetz automatisch in dem Augenblick, in dem Sie einen begründeten Mangel beanstanden. Sie brauchen die Minderung beim Vermieter oder gar beim Gericht nicht zu beantragen. Sie stellen den Mangel fest und mindern daraufhin die Miete. Alles andere ergibt sich dann je nachdem, wie der Vermieter reagiert und wie Sie sich letztlich, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines Gerichts, einigen.

15. Orientieren Sie sich anhand von Mietminderungstabellen

Um eine Vorstellung zu bekommen, welcher Betrag angemessen sein könnte, sollten Sie sich anhand einer Mietminderungstabelle orientieren, ob es vergleichbare Fälle gibt und wie diese von den Gerichten entschieden wurden. Mit der Eingabe von Stichworten (z.B. Schimmel, Ratten im Keller, undichte Fenster, Garage nicht nutzbar, 18 Grad in der Wohnung, Lärm durch Nachbarn u.ä.) gelangen Sie zu den einschlägigen Entscheidungen. Beachten Sie, dass letztlich aber immer die Umstände in Ihrem eigenen Fall maßgeblich sind.

16. Beachten Sie Ihre Beweispflicht

Möchten Sie die Miete mindern, müssen Sie gegenüber dem Vermieter und notfalls gegenüber dem Richter beweisen, dass Sie tatsächlich einen hinreichenden Grund zur Beanstandung haben. Fotografieren Sie die Situation oder ziehen Sie neutrale Zeugen hinzu. Führen Sie ein Mängelprotokoll und dokumentieren Sie detailliert, wann, wo, wie oder warum eine bestimmte Situation so ist, wie Sie sie beanstanden.

17. Greifen Sie ultimativ zur Selbstabhilfe

Bleibt die Mangelbeseitigung nach einer letztmaligen Fristsetzung gegenüber dem Vermieter erfolglos, haben Sie das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen. Entstehende Kosten muss der Vermieter ersetzen. Beauftragen Sie einen eventuell notwendigen Handwerker nur in Ihrem eigenen Namen, nicht im Namen des Vermieters. Für einen Auftrag im Namen des Vermieters fehlt Ihnen die Vollmacht.

18. Was tun Sie, wenn der Vermieter Ihrer Minderungsforderung widerspricht?

Teilt der Vermieter Ihre Einschätzung der Situation nicht und widerspricht er Ihrer Forderung nach Mietminderung, dürfen Sie dennoch einen der Beanstandung angemessenen Betrag von der Miete einbehalten. Es ist ein Angelegenheit des Vermieters, die Angelegenheit gegebenenfalls gerichtlich weiterzuverfolgen.

Klagt der Vermieter dann auf Feststellung, dass Ihre Forderung unbegründet sei, klärt das Gericht, wer nun im Recht ist. In diesem Fall brauchen Sie nicht zu befürchten, dass der Vermieter die Kündigung ausspricht. Wichtig ist, dass Ihre Minderung in der Höhe nicht überzogen ist und den Gegebenheiten einigermaßen entspricht.

19. Ziehen Sie zusätzliche Gewährleistungsrechte in Betracht

Nach dem Gesetz stehen Ihnen nicht nur ein Minderungsrecht und das Recht zur Selbstabhilfe zu. Sie haben auch ein Zurückbehaltungsrecht, mit dem Sie den Vermieter wegen der ausstehenden Mängelbeseitigung unter Druck setzen können.

Hat der Vermieter den Mangel zudem verschuldet, steht Ihnen unter Umständen auch ein Schadensersatzanspruch zu, wenn beispielsweise der bauseitig bedingte Schimmel Ihren Hausrat ruiniert hat. In extremen Fällen dürfen Sie das Mietverhältnis auf fristlos kündigen und auch Schadensersatz (Umzugsaufwand) fordern.

Hier sollten Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt rechtlich beraten lassen.

20. Miete unter Vorbehalt zahlen

Statt sofort zu mindern, können Sie die Miete auch unter Vorbehalt zahlen. Sie behalten sich dann ausdrücklich das Recht vor, die Miete später noch zu mindern, wenn sich die Situation geklärt hat. Einen solchen vorbehalten sollten Sie schriftlich dem Vermieter mitteilen. Ein bloßer Vermerk auf dem Überweisungsbeleg genügt dafür nicht.

Eine großen Überblick zur Mietminderung finden Sie hier: Alle Artikel nach Themen sortiert.

44 Antworten auf "Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden"

  • Susan
    30. August 2013 - 09:20 Antworten

    Hallo, wir haben seit Anfang Juli 13 feuchte Wände in unserer Wohnung. Betroffen ist das Wohnzimmer Schlafzimmer und Flur. Haben sofort unseren Vermieter informiert. Hatten jetzt Trocknungsgeräte und Infrarotplatten bei uns. Hat uns der Vermieter gestellt. Mussten aber im Wohnzimmer die Tapete ca. 1,00 m über Fußboden entfernen und die Sockelleisten vom Teppich. Kein Zustand wie wir wohnen. Im Schlafzimmer kommen jetzt schon schwarze Punkte über der Sockelleiste. Der Vermieter will jetzt eine Firma beauftragen die die Innenwände trocken legen. Habe aber jetzt seit einer Woche nichts mehr von der Firma und vom Vermieter gehört. Will jetzt ab September Mietminderung beantragen. Wieviel kann ich beantragen.
    Danke

  • Thomas
    21. November 2013 - 13:19 Antworten

    Hallo,
    mein Vermieter ist seit nun einem Monat dabei, unaufgefordert und zwar angekündigt aber ohne konkreten Termin genannt zu haben die Terrasse neu befliesen zu lassen. Seit einem Monat kann ich sie also nicht nutzen und es ist nicht klar, wann Handwerker da sind und wann nicht, weshalb ich meine Vorhänge meistens zugezogen habe. Die Terrasse sollte schon fertig sein, wegen des Regenwetters zieht sich das aber. Nun wird es kälter und ich weiß nicht, ob sie vor dem Winter fertig wird.
    Kann ich deswegen die Miete mindern? In welcher Höhe?
    Danke!
    thomas

  • Gero
    5. Dezember 2013 - 10:52 Antworten

    In unserer Wohnung haben wir in einigen Zimmern (Abstellraum, Bad) eine Raumtemperatur von 26 °C und mehr (bis max 30 °C in den Monaten Mai bzw. September). Die Raumtemperaturen ergeben sich aus den Rohrleitungen im Fußboden und den hohen Vorlauftemperaturen der Heizungsanlage. Trotz geschlossener Thermostate ist die Wohnung viel zu warm.
    Wir haben den Mangel bereits mehrfach seit Jahresbeginn dem Vermieter gegenüber angezeigt und ihm nun am 30.10.2013 eine Frist zur endgültigen, dauerhaften Mangelbeseitigung bis 30.11.2013 gesetzt. Seit 01.12.2013 läuft jetzt eine Mietminderung von 5%, die wir schriftlich und per Einschreiben dem Vermieter angezeigt haben.
    Dieser widerspricht nun der Mietminderung mit dem Verweis darauf, dass die Beseitigung des Mangels größere Maßnahmen erfordert. Einen Termin, wann diese Maßnahmen beendet sein werden, nennt er nicht.
    Ist die Mietminderung in der Höhe in Ordnung? Ist der Widerspruch gerechtfertigt?

    Vielen Dank!

    Gero

  • Ingo Reents
    7. Januar 2014 - 14:08 Antworten

    Hallo,
    Mein Vermieterin hat seit drei Monaten ein Gerüst aufstellen lassen direkt vor meinem Schlafzimmer Fenster da ich nachts arbeite und über Tag schlafe stört mich das sehr und bis jetzt ist keine Arbeit getätigt worden ich habe die Vermieterin darauf hin angerufen und sie sagt das vor dem Frühjahr nichts passiert dazu finden im Haus Renovierungsarbeiten statt die mich vom schlafen teilweise abhalten. Dazu kommt ich bin im September 2010 eingezogen habe die Vermieterin darüber in Kenntnis gesetzt das in einer fensternische Tauben Nester bauen und sie da was machen soll ich habe sie mehr Mals deswegen angerufen es war auch jemand da und hat sich das angeschaut aber passiert ist noch nichts. Was kann ich machen?
    Mit freundlichen grüß Ingo Reents

  • Rafaela
    27. Januar 2014 - 15:15 Antworten

    Hallo.
    Ich wohne in einer Wohngemeinschaft in einer Dachgeschosswohnung und wir haben zum Jahresende eine hohe Nachzahlung wegen der Gasheizung bekommen, was uns darauf schließen lässt, dass das Dach und die Außenwände nicht isoliert sind. In zwei Zimmern gibt es ein Türchen in der Außenwand, wenn man es aufmacht sieht man direkt das Dach und darunter ist kein bisschen isoliert! Außerdem hatten wir letzten Winter Probleme mit der Heizung die ständig ausgefallen (auch über Tage lang) ist und die immer noch nicht reibungslos funktioniert. Können wir irgendwas machen in Bezug auf Mietminderung? Wir würden hier alle trotzdem gerne wohnen bleiben!
    Mit freundlichen Grüßen

  • Jörg Daubner
    24. Februar 2014 - 13:18 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre sehr informative Website. Ich bin zur Zeit an der Prüfung eines Mietminderungsanspruches in einer Altbauwohnung. Hier soll das Bad erneuert werdn ( Die Duschkabine leckte und der Holz-Boden vor dem Eingang zum Bad (welches von der Küche abgeht) ist durch das Wasser bereits aufgeweicht und schimmlig). Der Vermieter schafft hierbei jetzt auf unsere Nachfrage hin Abhilfe, in dem er eine neue Duschschale installieren will, dies wird allerdings entsprechende Zeit benötigen und das Bad nicht benutzbar sein. Nun zu meiner Frage: Soll ich dem Vermieter am besten schriftlich mitteilen, dass ich eine Mietminderung wünsche für den Zeitraum der Bauarbeiten und sollte ich hierbei bereits einen Vorschlag über einen etwaigen prozentualen Anteil machen? Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr im Voraus.

    Mit den besten Grüßen,
    Jörg Daubner

    • Mietminderung.org
      24. Februar 2014 - 13:28 Antworten

      Hallo Jörg,

      wenn man die Sache vorsichtiger angehen und das Verhältnis nicht unnötig belasten will, kann man sich natürlich auch einvernehmlich auf eine Mietminderungsquote einigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • pierre
        19. September 2018 - 12:47 Antworten

        Hallo,
        Ich habe das gleiche Problem hier, seit Anfang des Monats ist das Bad wegen Wasserschaden nicht benutzbar, eine Firma hat alle Kacheln und die Röhre aus dem Bad entfernt, seitdem habe ich keine Neuigkeiten vom Vermieter, ich Ich weiß nicht, wann es repariert wird.
          Ich habe deswegen die Miete nicht bezahlt. Ich schicke eine E-Mail an meinen Vermieter, sie hat mir gesagt, dass sie die Miete von 10% senken kann, aber ich weiß nicht, wann das repariert wird.
        Scheint das fair? Es scheint mir nicht viel zu sein.

        Vielen Dank

  • Marcel
    8. April 2014 - 09:44 Antworten

    Hallo. Ich wohne in einem Block mit 10 Wohnungen. Baujahr ist etwa 1978. Ich bin im Jahr 1999 eingezogen und seither haben wir regelmässig Wasserrohrbrüche. Es waren ganz bestimmt 10 Vorfälle, einmal mussten wir im Keller alles wegwerfen. Das heisst dann jedes Mal, Wände aufspitzen, reparieren, zumauern. Wohlgemerkt ohne Bautrocknung. Bei den Nachbarn auf der anderen Hausseite bildet sich seit dem letzten Vorfall immer wieder Schimmel, welcher einfach übermalt wird und dann wieder kommt. Aktuell sind wieder Bauarbeiter seit 4 Wochen und 2 Tagen(!!!) dabei, ein erneutes Leck zu suchen. Dabei werden wieder alle Bäder in allen Stockwerken aufgespitzt. Nun habe man das Leck gefunden und täglich gehen hier Morgens um 7:00 die Bohrhämmer los. Information gibt es NULL. Gerade jetzt auch. Renoviert wird nichts, die Badezimmerplatten lassen Wasser durch, es gibt überall Risse in den Wänden im Nassbereich und interessieren tut das keinen. Was können wir tun? Wir suchen eher Lösungen als Mietminderungen, aber offenbar ist das der einzige Weg, gehört zu werden. Leider ist es ja so, dass gerade wie bei Vermieter wie unserem die Verwaltungen gerne als Firewall missbraucht werden, also, “wir melden uns” und nichts geschieht. Vielen Dank für Ihre Meinung oder Ideen dazu. Freundliche Grüsse Marcel

    • Mietminderung.org
      9. April 2014 - 09:04 Antworten

      Hallo Marcel,

      danke für Ihren Beitrag. Ihr Kommentar steht besreit unter dem passenden Artikel. Ich kann mich daher nur auf das beschriebene Vorgehen in diesem Artikel beiziehen. Im Zweifel sollten Sie vielleicht den Rat eines Rechtsanwalts einholen. Wenn es in dem Haus überhaupt nicht mehr lebenswert ist, kommt vielleicht auch ein Umzug in Betracht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kerstin
    29. April 2014 - 14:42 Antworten

    Hallo.
    In unserem Haus ist Formaldehyd, Lindan und Chloranisole festgestellt worden.
    Um wieviel könnten wir die Miete mindern?

    • Mietminderung.org
      29. April 2014 - 17:11 Antworten

      Hallo Kerstin,

      Sie ahnen es sicher schon: Man kann hier nicht einfach sagen X Prozent ist der richtige Wert. Jede Mietminderung ist ein Einzelfall, denn auch jeder Mangel ist ein Einzelfall.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Yvonne
    19. Mai 2014 - 09:43 Antworten

    Hallo Dennis,

    seit 8 Tagen (sonntags) funktioniert die einzige Bad-Dusch-Möglichkeit in meiner Wohnung nicht.
    Der Vermieter wurde Montag-Morgen direkt informiert, per Mail. (Hausverwaltung ist sonntags geschlossen, nicht erreichbar).
    Nach weiteren 3 E-Mails mit der Bitte um Mängelbeseitigung und Hinweis, dass ich durch den Mangel zur Mietminderung berechtigt werde, hat der Vermieter bis heute nicht wirklich reagiert.
    Ich bekam nur eine E-Mail in der ich daraufhin gewiesen wurde, dass ich den Schaden in Zukunft früher melden soll und nicht erst, wenn bereits ein Schaden entstanden sei und die Kosten der Mängelbeseitigung auf mich umgelegt werden (bis 85 € / pro Einzelfall).
    Hierauf antwortete ich dem Vermieter, dass ich leider nicht in die Zukunft sehen könne, aber sobald dies der Fall wäre, würde ich den Vermieter natürlich vor Entstehung des Schadens informieren.
    Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

    Ab wann könnte man hier die Miete mindern und wie viel Prozent?
    Muss ich die Mietminderung noch einmal explizit ankündigen? wenn ja, wie lange vorher?

  • Kupka
    23. März 2016 - 22:01 Antworten

    Schönen guten Abend,

    wir hatten vor ca. zwei Wochen einen Wasserschaden im Keller des Mehrfamilienhauses. Einen Tag später wurden schon Entlüfter aufgestellt und einen weiteren Tag später Maschinen die das Wasser aus dem Boden pumpen, da unter dem Haus sich einiges angesammelt hatte. Die Hausverwaltung ist dabei, schnellstmöglich die Schäden zu beheben (also die Trocknung der Wände dauert mind. 3 Wochen, danach werden die Wände neu gestrichen und ein neuer Fußbodenbelag verlegt). Durch diesen Wasserschaden kann ich derzeit zwei komplette Räume sowie die Hälfte meines Wohnzimmers nicht nutzen. Wieviel Mietminderung kann ich geltend machen?

    Danke für Antworten

  • Lena Herr
    4. April 2016 - 20:10 Antworten

    Hallo Dennis! Wohne seit dem 15.10.15 in meiner Wohnung, beim Einzug wurde ein alter Wasserschaden festgestellt! Bis das Leck gefunden wurde hats paar Wochen gedauert,dann kamen für 4 Wochen Trocknungsgeräte rein! Bis heute ist die Wand nach fast 6 Monaten nicht fertig! Meine Vermieter meinen sie würden mir 30% einer Monatskaltmiete entgegenkommen! Hab seit Oktober die Miete immer untervorbehalt überwiesen! Meine frage,kann ich die 30% für jeden Monat geltend machen? Gruss Lena

  • H.O.
    13. April 2016 - 19:42 Antworten

    Hallo,
    wir leben seit fast 8 Jahren in unserer Wohnung. Im Haus leben vier Parteien.
    Im Dachgeschoss lebt ein Ehepaar (Wohnungseigentümer). In Erdgeschoss (zwei Wohnungen) zwei alleinstehende Frauen.
    Souterrain (eine Wohnung) leben wir, eine Familie mit zwei kleinen Kindern.
    An unsere Wohnung grenzen der Heizungskeller, ein Kellerraum (ohne Fenster) und das Treppenhaus.

    Die Eigentümer aus dem Dachgeschoss meinen sie haben immer Sagen im Haus und alles was sie sagen/machen ist richtig und in Ordnung.

    Als wir in unsere Wohnung eingezogen sind habe ich nach ca. zwei Wochen festgestellt, dass im Heizungskeller nur noch die Gitter der Fenster angebracht sind und die Scheibenklappen entfernt wurden. Es handelt sich um sehr dünne Kunststofffenster mit zwei Klappen. Außen ein Gitter und innen eine Klappe mit Acrylglasscheibe.
    Diese Klappen habe ich im Heizungskeller gefunden, wieder angebracht und geschlossen. Nach ca. zwei Tagen wurde ich von dem Eigentümer der Dachgeschosswohnung angesprochen ob und warum ich die Klappen wieder angebracht habe. Ich sagt ihm das es nicht gut für die Kellerräume sei wenn immer die Fenster geöffnet seien und es zu Oberflächenkondensation kommen würde.
    Dies ist nun fast 8 Jahre her und die Klappen sind dran geblieben. Ich habe dann morgens und abends im Waschraum und dem Kellerraum die Fenster für ca 15 min. zum Lüften geöffnet. Immer wenn die Außentemperatur und Luftfeuchtigkeit niedriger war.

    Anfang des letzten Winters hat der Eigentümer der Dachgeschosswohnung angefangen die Fenster im Waschraum, Heizungkeller und die Haustür stundenlang zu öffnen weil er meint die Luftfeuchtigkeit im Hausflur und den Kellerräumen sei zu hoch. Ich habe die Fenster und Türen dann immer wieder geschlossen.
    Daraufhin hat er die Fenster immer dann geöffnet wenn wir das Haus verlassen haben.

    Im Winter hatten wir im Eingangsbereich unserer Wohnung ein total ausgekühlten Fußboden und Wände.
    Ich habe natürlich den Hauseigentümer (unser Vermieter) darüber persönlich und per E-Mail darüber informiert und darum gebeten mit dem Eigentümer der Dachgeschosswohnung zu sprechen.
    Danach hat der Eigentümer der Dachgeschosswohnung wieder die Fensterklappen im Heizungskeller entfernt und wahrscheinlich in seinem Kellerraum versteckt. Diese Fenster können wir nun nicht mehr schliessen. Die Haustür wird von täglich mehrere Stunden geöffnet, auch wenn niemand im Haus ist.
    Die Fenster im Waschkeller kann ich ca 20x am Tag schliessen. Er kommt sofort runter und macht sie wieder auf.
    Ist er im Recht? Im der hausordnung steht, dass “Türen usw.” geschlossen zu halten sind.
    Kann er einfach die Fensterklappen im Kellerraum entfernen?

    Was können wir tun um uns vor Schäden durch Schimmel, Wasser, Kälte oder Einbruch zu schützen.
    Gespräch führen zu nichts.

    Wäre eine Mängelanzeige richtig und wichtig? Mit Hinweis die Miete in Zukunft unter Vorbehalt zu zahlen.
    Kennt jemand ein paar Links zu Urteilen oder Tipps in solchen oder ähnlichen Fällen?

    Ich wäre für jede Hilfe dankbar.

    MfG
    H.O.

  • Nicole Gnewuch
    14. März 2018 - 15:43 Antworten

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem. Im Badezimmer wird gerade die Abwasserleitungen erneuert ,da beim Spülen das Wasser hoch kam. Nun sind die Handwerker endlich da und beheben das Problem. Allerdings ist es sehr staubig und laut (durch den Baulärm). Sie stemmen die Fliesen rundherum von der Toilette auf. Eine Benutzung des Badezimmers ist in der Zeit von 08:00-16:00 Uhr nicht möglich. Und Abends muss ich das Badezimmer putzen,um es halbwegs nutzen zu können. Wir sind eine 3köpfige Familie. Kann ich in diesem Fall die Miete mindern?

  • Christian
    26. April 2018 - 10:05 Antworten

    Hallo zusammen,

    Wir haben folgendes Problem.
    Seit etwa November 2017 ist uns im Wohnzimmer an der Wand zum Nachbarshaus eine nasse Stelle aufgefallen, welche wir dem Vermieter per Email gemeldet haben. Da im vorherigen Sommer am Nachbarshaus Dacharbeiten durchgeführt wurden, vermuteten wir den Mangel dort. Im Januar 2018 wurde dann die vermeintliche Undichtigkeit behoben und unsere Tapete auf dem etwa 1m breiten Stück entfernt, um die Wand zu lüften. Anfang März wurde dann die Feuchtigkeit der Wand überprüft, um ggf die Wand neu zu tapezieren. Da diese aber immernoch zu feucht war, sollte dem Lüften weitere Zeit gegeben werden. Nach einem heftigen Gewitterschauer Anfang April wurde dann auch klar, warum dies so lange dauerte. Die undichte Stelle erwies sich nicht als dicht bzw. nicht als behoben und die nasse Wand hat sich von der Fläche her verdreifacht. Wir haben dies unmittelbar dem Vermieter gemeldet, die undichte Stelle wurde letzte Woche erneut ausgebessert und morgen soll die Tapete ein weiteres Stück entfernt werden. Dann ist fast die gesamte Wand ohne Tapete.
    Das Lüften wird bestimmt wieder 2-3 Monate dauern ohne entsprechende aktive Lüftungssysteme.

    Meine Fragen nun:
    1. Ist eine Mietminderung rechtens und wenn ja, um wieviel Prozent?
    2. Ist diese auch nachträglich zu beanstanden?
    3. Können auch zusätzliche Heizkosten, die wegen der nassen Wand entstanden sind, umgelegt werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Vorraus.

    Christian

  • Sarah Glessner
    8. Juni 2018 - 11:11 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    in meiner Mietwohnung ist ein Wasserschaden durch Rohrbruch entstanden, der so repariert wird dass ich die Wohnung nicht nutzen kann und für 6 Wochen ausziehen muss. Der Vermieter möchte mir nur die Kosten für die Kaltmiete erstatten, nicht für die Betriebskosten. Ist das korrekt?
    Viele Grüße, S.Glessner

  • Neele Beers
    18. Juli 2018 - 12:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe nun seit Anfang Mai 2018 kein Warmwasser mehr in der gesamten Wohnung. Meine Situation gestaltet sich allerdings etwas schwieriger:

    Laut Mietvertrag habe ich eine zentrale Warmwasserversorgung, welche über die Nebenkosten abgerechnet wird. Dies ging 3 Jahre gut bis die Mieter unter mir auszogen – plötzlich war das Warmwasser weg.

    Mein Vermieter ist in der Insolvenz und ist nicht zu erreichen. Das Insolvenzverwaltungsbüro hat einen Techniker geschickt, der keine zentrale Warmwasserversorgung feststellen konnte.

    Es wird vermutet, dass ich mein Warmwasser über die Therme in der Wohnung unter mir, welche nun leer steht, beziehe. Zu dieser Wohnung hat keiner einen Zugang.

    Leider kümmert sich das Insolvenzbüro nicht weiter und vertröstet täglich.

    Bisher habe ich 30% gemindert (AG Darmstadt WuM 1983, 151) und zahle die in den NK enthaltene Summe für WW nicht mehr. Kann ich weiter mindern da der Zustand nun schon 2,5 Monate anhält?

    Eine Antwort würde mir sehr helfen.

    Beste Grüße

    • Mietminderung.org
      18. Juli 2018 - 16:45 Antworten

      Hallo Neele,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihren individuelle Situation leider nicht einschätzen. Nur soviel: eine Mietminderung ist solang berechtigt, wie der entsprechende Mangel vorliegt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jutta Distler
    21. Juli 2018 - 23:58 Antworten

    Hallo, Herr Hundt,

    wir sind Nov. 2017 umgezogen, die Wohnung hat keinen Keller und keinen Dachboden.
    Die Vermieterin hat mir dafür die Garage und einen dort ca. 4qm Anbau Zugang in der Garage als Unterstellplatz vermietet.
    So zahle ich quasi für meinen ( „Garagen“ Keller ) 25€ pro Monat plus Garage 50€.
    890€ Gesamtmiete.

    Ausserdem gleich einen 4 Jahres Mietvertrag mit jährlicher Staffelmiete.

    Darf sie das???

    Seit 1 Monat ist die gesamte Strasse vor meiner Wohnung in eine 2 Jährige Bauphase
    gestartet, Lärm und Staub ohne Ende .
    Der Bauabschnitt dauert 6 Monate vor dem Haus.
    Mein Schlafzimmer befindet sich an dieser Strassenseite und ich fühle mich sehr gestört.

    Die Vermieterin hat mich auf diese große, lang geplante Bauphase der Stadt vor dem Mietvertrag nicht hin gewiesen,
    sie war auch bei der Wohnungsübergabe nicht da, das mussten die Vormieter machen.

    Jetzt bin ich seit Februar arbeitslos geworden.

    Kann ich Mietminderung ein reichen?

  • Monique Wöbcke
    13. Mai 2019 - 12:32 Antworten

    Guten Tag, ich habe eine Frage zu zwei, wie wir finden, erheblichen Mängeln die unser Vermieter in den fast drei Jahren, die wir schon mieten, nicht komplett behoben hat.
    Zur Mietsache: wir, Eltern von zwei Kindern, wohnen in einem 60er Jahre Haus, freistehend.
    Zum einen haben wir einen Balkon mit Tür und Fenster, beides wurde irgendwann vor unserem Einzug schief eingebaut, so dass es ständig zieht und bei starkem Regenwetter regnet es auch ins Zimmer. Die Tür hat der Vermieter vor ca. 1,5 Jahren einstellen lassen. Verbessert hat sich dadurch aber nichts und weiter hat er auch nicht daran gearbeitet oder arbeiten lassen, obwohl er vom Mangel weiß.
    Zum anderen haben wir ein Bad, in dem seit einer Kanal Reinigung im letzten Sommer die Toilette nicht mehr ordentlich abfließt und es,wenn man diese Toilette nutzt, immer wieder zu Überschwemmungen kommt. Wir haben zwar ein zweites WC, aber haben erwartet, dass unser Vermieter es trotzdem beheben lassen würde.
    Mittlerweile haben wir den Mietvertrag gekündigt zum 30.06., aber es stehen noch ein paar Beträge zur Miete aus, die der Vermieter gerne auch gezahlt haben möchte, obwohl er von den Mängeln weiß und diese mich behoben hat.

    Bisher haben wir ihn immer mündlich über alles in Kenntnis gesetzt und möchten ungern einen Anwalt einschalten. Was können wir ansonsten tun?

    Entschuldigen Sie den langen Text.
    Viele Grüße Familie W.

  • Bernd
    14. Juli 2019 - 19:46 Antworten

    Hallo,

    Seit 2 Wochen geht der Aufzug nicht mehr und ist laut Aussage der Verwaltung auch ein “größeres Thema”.

    Er ist vorher schon ab und zu ausgefallen und war dann jeweils für 1-2 Tage ausser Betrieb.

    Der kurze Ausfall war kein Thema. Der langfristige schon, da ich AE mit 2x 4 jährigen bin und auch den Einkauf schleppen. Es ist zwar nur der 2. Stock, zeichnet jedoch das Haus u.a. aus, bzw. War ein Beweggrund für die Miete der Whg.

    Schriftlich habe ich noch nichts gemacht, kann ich bereits schriftlich die Mietminderung androhen? Und ab wann kann ich diese Umsetzen?

  • Aga
    16. Dezember 2019 - 13:14 Antworten

    Hallo,
    nach unseren Wasserschaden, die im Mai durch Nachbarn verursacht wurden, haben wir Mietminderung erhalten.Leider bis heute ist die Wohnung mit den Renovierungsarbeiten nicht fertig. Die Verwaltung hat eine Firma beauftragt, die leider keine Zeit hat. Die haben im Oktober mit den Arbeiten angefangen und nicht mal die 1/3 geschafft. Nach eine Woche Arbeit, kamen die nicht mehr, erst letze Woche für ca. 2 Std. und wieder eine Pause. Von der Verwaltung habe ich einen Brief erhalten, dass ich rückgängig die Miete zahlen muss, keine Minderung mehr. Bei uns hängt die Folie an den Türen, bis letzte Woche lagen Müllsäcke, Farbe, Leitern in der Wohnung.
    Könnten Sie mir bitte helfen, ich muss jetzt ca.4000 Euro zahlen, für die Monate ab Juni 2019?
    Vielen Dank im Vorauß!

    • Mietminderung.org
      14. Januar 2020 - 15:26 Antworten

      Hallo Aga,

      danke für Ihren Beitrag. Wenn ein Mangel vorliegt, kann der Mieter i.d.R. auch eine angemessene Mietminderung vornehmen. Bei Ihnen scheint es um eine größere Summe zu gehen, aus diesem Grund sollten Sie sich zum weiteren Vorgehen rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicola Eschke
    15. Februar 2021 - 11:29 Antworten

    Hallo, seit November 2020 läuft die Heizungsanlage nur zeitweise und auch dann nicht auf voller Leistung inkl. Warmwasser, welches nur zeitweise lauwarm ist. Seit dem 31.12.2020 werden die Heizungen oben nur noch lauwarm bei voll aufgedrehtem Thermostat, das Warmwasser stundenweise nur lauwarm, selbst wenn man Kaltwasser komplett ausdreht. Ich selbst habe die Mängel am 4.1. Erstmalig gemeldet, danach wöchentlich. Andere Mieter hatten aber schon 1x im November und Dezember telefonisch die Mängel gemeldet. Die Februar Miete habe ich unter Vorbehalt gezahlt und eine Mietminderung schriftlich angekündigt. Der Vermieter möchte jetzt von mir einen Vorschlag , wie hoch ich mindern will und entscheidet dann. Ab heute, 15.2. Wird die Heizungsanlage erneuert, d.h. in dieser Woche von 7 bis 16.30 keine Heizung und Wasser, Wasser kommt dann zeitweise gar nicht mehr. Vor eineinhalb Wochen hat der Vermieter pro Whg, meine 93 m2, 4 Zimmer, 2 Heizlüfter zur Verfügung gestelt, der Stromverbrauch hierfür extrem hoch! Um wieviel Prozent könnte ich die Miete mindern und ab wann?

  • simone
    22. März 2021 - 17:17 Antworten

    Wie kann ich die Miete mindern, wenn meine Vermieterin (Wohnbaugesellschaft) die Miete monatlich abbucht?

  • Susanne König
    4. Januar 2022 - 11:18 Antworten

    Guten Tag,

    wir haben eine Mietminderung wegen Beeinträchtigung durch eine große Baustelle gegenüber erhalten, allerdings erst 3Monate später, da wir von unserem recht nichts wussten! Andere Nachbarn haben bereits 3 Monate früher die Mietminderung erhalten. Jetzt sind die Bauarbeiten seit September beendet. Der Vermieter schreibt uns heute in einem Brief, dass wir rückwirkend die Mietminderung zurückzahlen müssen. Ist das so rechtens? Können wir Widerspruch einlegen? Kann er rückwirkend überhaupt die Miete verlangen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • Peter Daab
    30. Dezember 2022 - 11:53 Antworten

    Guten Tag,

    Mein Vermieter läßt in der übernächsten Nachbarwohnung den Boden mit Presslufthammer erneuern bzw. raushämmern.
    Der Lärm ist unerträglich. Wie lange muß ich diese Baumaßnahme ertragen bzw. ist eine Mietminderung angebracht. Und darf er das auch in den gesetzlichen Ruhezeiten tun?

    Viele Grüße

    Peter Daab

    • Mietminderung.org
      30. Dezember 2022 - 13:17 Antworten

      Hallo Peter,

      Sie beschreiben einen typischen Fall für eine Mietminderung wegen Bauarbeiten.

      Eine Lärm kann wenige Tage oder auch mehrere Monate andauern. Es kommt auf das Bauprojekt an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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