Go to Top

Schimmel vom Vermieter verschwiegen, vorzeitige Kündigung möglich?

Wir haben eine Wohnung angemietet (Altbau Bj. 1965, alte Doppelfenster, Haus nicht wärmegedämmt, Zentralheizung, Besitzer ist eine Eigentümergemeinschaft, bestehend aus 2 Familien).

Bei der Wohnungsbesichtigung mit beiden Vermietern wurde uns auf die Frage, ob es irgendwo schimmelt, gesagt, daß im Schlafzimmer ein ca. 20 x 30cm großer Schimmelfleck an der Decke in einer Aussenecke gewesen sei und die Ursache ein Wasserschaden war.

Bis jetzt haben wir an drei Stellen Schimmel gefunden, insgesamt mehrere Quadratmeter, ausschliesslich an Aussenwänden.

Den Mietvertrag haben wir bereits unterschrieben, Mietbeginn ist am 15.09.13, derzeit renovieren wir schon.

05.09.13:
Tapeten in Kinderzimmer und Schlafzimmer teilweise entfernt, darunter war massiver Schimmelbefall. Die Beschaffenheit der Tapete und des Anstriches in diesen Bereichen weisst darauf hin, daß in diesen Bereichen die Tapete ausgebessert und schon mehrfach überstrichen worden ist. Diese Mängel fotografiert und die Fotos abends per Email an beide Vermieter gesendet. Beide Vermieter telefonisch nicht erreicht.

06.09.13:
Beide Vermieter telefonisch nicht erreicht.

07.09.13:
Frau X telefonisch erreicht und sie über den Schimmelbefall unterrichtet. Sie sagt, daß der Schimmel durch die Vormieter durch nicht ausreichendes Lüften entstanden sei. Ich hatte nicht den Eindruck, daß sie überrascht über den Schimmel wäre, sie sagte auch nicht, daß ihr dieses Problem bekannt sei (woher will sie dann wissen, daß der Schimmel durch unzureichendes Lüften entstanden sei?).

Herr X ruft mich kurz darauf zurück. Im Gespräch erfahre ich, daß Herr X am Vortag in der Wohnung war und den Schimmel teilweise abgekratzt hat. (obwohl man das keinesfalls tun soll, weil sich die Schimmelsporen dann großflächig verteilen). Aus dem Gespräch geht nicht hervor, daß ihm das Schimmelproblem bekannt ist. Habe ihn darauf hingewiesen, daß Schimmel hochgradig gesundheitsschädlich ist. Er hat erst am 12. oder 13. 09. Zeit, sich mit uns in der Wohnung zu treffen.

07.09.13:
Gespräch mit Familie X (wohnen in der Wohnung unter uns). In der Wohnung der Familie X schimmelt es an genau denselben Stellen wie in unserer Wohnung. Jedes Jahr müssen diese Stellen renoviert werden. Herr X scheint sehr gut über Schimmelbildung in Wohnungen Bescheid zu wissen (er weiss alles, was ich in den letzten Tagen über dieses Thema im Internet erfahren habe) und kann falsches Lüften als Ursache definitiv ausschliessen. Er weiss, daß auch die mittlere Wohnung stark schimmelt. Er teilt uns auch mit, daß die Fenster in unserer Wohnung in der kalten Jahreszeit innen und auch zwischen den Scheiben sehr nass sind. Auch dieser offensichtlich bekannte Mangel wurde uns verschwiegen.

08.09.13:
Familie Y (Vormieter) besucht, um uns Klarheit über das Schimmelproblem zu verschaffen. Es wird uns bestätigt, daß das Schimmelproblem den Vermietern bekannt ist, ebenso die undichten Fenster. Sie sagen uns auch, daß sie, wenn sie gewußt hätten wie sie uns erreichen können, uns dringend davon abgeraten hätten diese Wohnung zu mieten. Im Beisein der Vermieter wollten sie dies nicht tun, da sie befürchteten, dies könne sich auf die Rückzahlung der Kaution auswirken.

Müssen wir jetzt, trotz unterschriebenen Mietvertrages, die Wohnung nehmen?

Wenn wir einziehen und der Schimmel kommt wieder, haben wir dann das Recht auf fristlose Kündigung des Mietvertrags weil uns diese Mängel vom Vermieter verschwiegen worden sind?

Viele Grüße,
Peter.



Hallo Peter,

vielen Danke für die ausführlichen Schilderungen. Ich möchte Ihnen mit einem Link weiterhelfen:

“6. Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den Vermieter” (Punkt 6. in dem Artikel).

Grundsätzlich würde ich mich an Ihrer Stelle allerdings an einen Anwalt wenden, es geht schließlich um eine Menge Geld (mehrere Monatsmiete und um die Kaution) und Ihre Gesundheit.

Sie könnten im ersten Schritt in einem Gespräch mit dem Vermieter auf die mögliche “Arglistigkeit” hinweisen und um Auflösung des Mietvertrages bitten. Sollte es einvernehmlich nicht gehen, würde ich mich wie gesagt rechtlich beraten lassen.

In Kürze wird hier ein separater Artikel erscheinen, der sich mit verschwiegenen Mängel verfasst.

Viele Grüße

Dennis Hundt



Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert