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Garage und Parkplatz

Mietminderung: Feuchtigkeit oder Schimmel in der Garage

Feuchtigkeit ist in aller Regel die Ursache für Schimmelbildung . Auch die Garage kann betroffen sein. Ursache für auftretende Feuchtigkeit wiederum sind Baumängel oder auch falsches Lüftungsverhalten. Im Unterschied zur Wohnung wird eine Garage regelmäßig nicht geheizt. Oft wird auch nicht oder nur wenig gelüftet. Ganz entscheidend dürfte sein, dass das regennasse Fahrzeug vielfach in die Garage eingestellt wird und in der Garage abtrocknet. Die dabei verdunstende Feuchtigkeit kann, wenn …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Garage oder Parkplatz nicht nutzbar

Erweist sich die vom Mieter angemietete Garage oder der Parkplatz als nicht nutzbar, kann der Mieter die Miete mindern. Schließlich zahlt er für etwas, das er nicht nutzen kann. Die Minderungsquote orientiert sich unter anderem danach, welche Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit und die Nutzungsmöglichkeiten der Garage oder des Parkplatzes bestehen. Wie immer kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Pauschale Wertungen sind faktisch unmöglich. Wir zeigen wann eine Mietminderung …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Garage oder Parkplatz zugeparkt

Hat der Mieter eine Garage oder einen Parkplatz angemietet, für den er im Rahmen der Gesamtmiete oder im Rahmen eines eigenständigen Mietvertrages Miete bezahlt, kann er die Miete mindern, wenn die Garage oder der Parkplatz zugeparkt werden. Die Minderungsquote orientiert sich unter anderem danach, welche Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit und die Nutzungsmöglichkeiten der Mietsache des Mieters bestehen. Wie immer kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Pauschale Wertungen sind …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Fehlender Parkplatz oder unbenutzbarer Parkplatz

Voraussetzung, dass ein fehlender Parkplatz oder ein unbenutzbarer Parkplatz den Mieter zum Mietminderung berechtigen, ist, dass der Parkplatz im Mietvertrag oder in einem gesonderten Mietvertrag zur Nutzung des Mieters vereinbart war. Der Parkplatz muss als wertbildender Faktor Bestandteil der Miete sein, so dass der Mieter für etwas bezahlt, was er nicht nutzen kann. Soweit der Vermieter jahrelang geduldet hat, dass der Mieter auf dem Parkplatz seinen Wagen abstellt, ist zwar …Artikel jetzt weiter lesen