Go to Top

Heizung

Mietminderung bei Heizungsausfall und Warmwasserausfall

Der Vermieter muss heizen. Bei einem Heizungsausfall und/oder Warmwasserausfall befindet sich die Wohnung in einem nicht vertragsgemäßen Zustand und begründet ein Recht zur Mietminderung auf Mieterseite. Der Mieter ist im vertragsgemäßen Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt. Für den Heizungsausfall gilt dies insbesondere in der Heizperiode. Ein Warmwasserausfall kann auch im Sommer problematisch sein. Wird das Wasser über die Heizung aufgewärmt, bedingt ein Heizungsausfall meist auch den Warmwasserausfall. Die Minderungsquote richtet sich …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Heizung geht nicht. Ab wann darf man mindern?

Eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung gehört zum Standard einer jeden Wohnung. Gerade im Winter hat der Mieter ein Recht auf eine warme Wohnung. Fällt die Heizung aus oder meint der Vermieter, 17 Grad Celcius genügten, beeinträchtigt er die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung. Damit begründet er einen Mangel und der Mieter darf die Miete mindern. Die Frage, ab wann man mindern darf, bestimmt sich danach, wann und wie der Vermieter eigentlich genau heizen …Artikel jetzt weiter lesen

Höhe der Mietminderung bei defekter Heizung und Heizungsausfall

Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert (OLG Dresden WuM 2002, 541). Bei defekter Heizung und Heizungsausfall befindet sich die Wohnung in einem nicht vertragsgemäßen Zustand und begründet ein Recht zur Mietminderung des Mieters. Schließlich zahlt der Mieter nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch dafür, dass der Vermieter eine funktionierende Heizungsanlage vorhält. Dabei kommt es darauf an, in welchem Ausmaß die Beeinträchtigung sich auswirkt. In der allgemein …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Heizung zu heiß und nicht regulierbar

Heizenergie ist teuer. Meist geht es im Streit darum, dass die Wohnung zu kalt ist. Umgekehrt kann es auch sein, dass die Heizung zu heiß und nicht regulierbar ist. Auch dann ist die vertragsgemäße und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung einer Wohnung nicht möglich. Dem Mieter steht grundsätzlich das Recht zur  Mietminderung zu. Da pauschale Bewertungen nicht möglich sind, kommt es immer auf das Ausmaß der Beeinträchtigung im Einzelfall an. Einerseits sollte …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Heizung macht Geräusche und Lärm

Eine Heizung gehört heutzutage zum Standard einer Wohnung. Der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert (OLG Dresden WuM 2002, 541). Selbst wenn die Heizung ordentlich heizt, kann es immer noch andere Probleme geben. Manche Heizkörper entwickeln ein Eigenleben. Sie gluckern, ticken, knacken oder geben Klopfgeräusche von sich. Oft treten diese Geräusche auf, wenn die Heizung auf Minimalleistung abgedreht wird, also nachts. Fälle dieser Art sind immer …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Diese Zimmertemperaturen müssen erreicht werden

Nur eine ordentlich beheizte Wohnung bietet Wohnqualität. Der Mieter hat Anspruch auf eine sogenannte Behaglichkeitstemperatur in seiner Wohnung. Welche Temperaturverhältnisse damit verbunden sind, bestimmt sich nach unterschiedlichen Gegebenheiten. Erster Ansatzpunkt ist die Heizperiode. Der Vermieter ist nach der Rechtsprechung allgemein verpflichtet, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April des folgenden Jahres die Wohnung des Mieters zu heizen.  Teilweise wird dieser Zeitraum auch ausgedehnt und auf den ci. …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Asbest im Nachtspeicherofen oder in der Fassade

Asbest ist Teufelswerk. Asbest gilt als stark Krebs erregend. Winzige Fasern in der Lunge rufen nach Jahrzehnten Lungen- oder Rippenfelltumore hervor. Hier kann es also keine Kompromisse geben. Zugleich gilt es, nicht gleich in Panik zu verfallen. Nach den Asbestrichtlinien einiger Bundesländer müssen Vermieter Wohnungen bei Asbestverdacht auf schwach gebundene Asbestprodukte hin untersuchen und bei Bedarf sanieren lassen. Asbestbelastungen in Wohnräumen gelten grundsätzlich als Fehler der Mietsache und berechtigen zur …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Fehlende Heizung im Badezimmer

Eine fehlende Heizung im Bad beeinträchtigt regelmäßig die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und begründet grundsätzlich das Recht des Mieters, die Miete zu mindern. Ein gebrauchstaugliches Badezimmer ist ein wertbildender Faktor der Miete und trägt maßgeblich zur Wohnqualität bei. Ursache, dass im Bad die Heizung fehlt, kann sein, dass das Bad von vornherein über keinen Heizkörper verfügte und der Mieter in Kenntnis der Situation die Wohnung angemietet hat. In diesem Fall kann …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei einer Temperatur von 17 Grad in der Wohnung

Manche Leute haben gerne kalte Füße. Liegt die Temperatur in der Wohnung dann bei 17 Grad Celsius, ist die Wohnqualität beeinträchtigt. Unter Umständen leidet sogar die Gesundheit, insbesondere wenn Kleinstkinder oder ältere Menschen betroffen sind. Auch wenn es sich wie eine Selbstverständlichkeit anhört: Jeder Mieter hat das Recht auf eine warme und bewohnbare Wohnung.  Der Vermieter muss in der Wohnung zumindest für die allgemein übliche Heizperiode vom 1.Oktober bis zum …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei 16 Grad in der Wohnung

Kalte oder ausgekühlte Wohnungen sind eine echte Zumutung. Selbstverständlich hat jeder Mieter das Recht auf eine warme und bewohnbare Wohnung.  Der Vermieter muss in der Wohnung eine Behaglichkeitstemperatur gewährleisten. Zumindest gilt diese Vorgabe für die allgemein übliche Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April. Auf jeden Fall ist der Vermieter dafür verantwortlich, dass die Heizungsanlage ordnungsgemäß funktioniert (OLG Dresden WuM 2002, 541). Diese Selbstverständlichkeit ergibt sich bereits aus dem …Artikel jetzt weiter lesen