Der Mieter kann seine Mietwohnung nur vertragsgemäß nutzen, wenn er nicht durch Lärm oder Ruhestörungen beeinträchtigt wird. Wohnt er über einem Restaurant, einer Kneipe oder einem Geschäft mit Kundenverkehr, ist der Aufenthalt in seiner Wohnung regelmäßig mit Lärm und Ruhestörung verbunden. Bei der Bewertung, ob eine Mietminderung berechtigt ist, kommt es auf die Umstände an. Soweit einem Mieter bei einer Lärmbelästigung durch Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft bereits Minderungsansprüche zugestanden werden, …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung bei Ruhestörungen durch Behinderte
Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört unter anderem auch, dass der Mieter vor äußeren Einflüssen möglichst bewahrt bleibt. Dazu gehört insbesondere der Problembereich Lärm. Ein sicherlich sensibles Thema sind Ruhestörungen durch Behinderte. Auf der einen Seite steht das Ruhebedürfnis des Mieters. Übermäßiger Lärm eines Nachbarn kann den Mieter zur Mietminderung berechtigen. Ruhestörungen durch Behinderte, die das Ruhebedürfnis des Mieters vielleicht gleichermaßen beeinträchtigen, müssen zusätzlich unter dem Aspekt der Diskriminierung betrachtet …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Renovierungsarbeiten in Nachbarwohnung
Renovierungsarbeiten und Bauarbeiten in der Nachbarwohnung sind grundsätzlich als Mangel zu bewerten, wenn der Mietgebrauch durch Lärm und Schmutz erheblich und über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt wird. Ebenso grundsätzlich muss es ein Mieter als sozial üblich und normal akzeptieren, wenn und dass in jeder Wohnung früher oder später Renovierungsarbeiten anfallen. Auch in der eigenen Wohnung können einmal Bauarbeiten anfallen. Wer dann als Mieter erwartet, dass der Mieter in der …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung wegen Bauarbeiten im Nachbarhaus
Die Frage, ob der Mieter wegen Bauarbeiten im Nachbarhaus oder in der Nachbarschaft zur Mietminderung berechtigt ist, ist eine schwierige Frage. Die Antwort hängt von den Umständen ab, ihr Ergebnis ist nur bedingt vorherzusagen. Dies belegen die unterschiedlichen und teils gegensätzlichen Entscheidungen der Gerichte. Teils wird Mietminderung gewährt, ein anderes Mal abgelehnt. Grundsätzlich ist es so, dass die Errichtung eines Neubaus, Abrissarbeiten, Sanierungsarbeiten im Nachbarhaus oder Straßenbaumaßnahmen als Mangel zu …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Bauarbeiten im Treppenhaus
Bauarbeiten müssen sein. Auch im Treppenhaus. Aber auch dann scheint es nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter die volle Miete bezahlen muss. Gelegentliche und kurzzeitige Bauarbeiten im Treppenhaus oder Renovierungsarbeiten im Hausflur sollten im Regelfall aber kein Grund zur Beanstandung sein. Letztlich dienen sie auch den Interessen des Mieters und erhöhen den Wohnwert seines Umfeldes. Aber alles hat seine Grenzen. Wo diese verlaufen, bestimmt sich nach den Umständen im Einzelfall. Hinzu …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung bei Fluglärm
Will der Mieter die Miete wegen Fluglärms mindern, muss er einen Mangel der Mietsache beweisen. Damit fangen die Probleme erst richtig an. Die gemietete Wohnung ist zwar nicht selbst mangelbehaftet, aber auch äußere Einwirkungen, die sich auf den Mietgebrauch nachteilig auswirken, können Minderungsansprüche begründen. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es dabei nicht an. Es bleibt sein Problem, inwieweit er den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung ermöglichen kann oder durch äußere …Artikel jetzt weiter lesen