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Nachbarn

Mietminderung bei Kinderlärm

Kinder sind Zukunft. Das muss jeder wissen, auch derjenige, der selbst keine Kinder hat. Dennoch müssen Eltern darauf achten, dass ihre Kinder zumindest die allgemeinen Ruhezeit einhalten (LG Hamburg WuM 1983, 21). Bei vermeidbarem Lärm innerhalb der allgemeinen Ruhezeiten hatte das Amtsgericht Neuss die Miete um 10 % gemindert (AG Neuss WuM 1988, 264). Die Ruhezeiten sind meist in der Hausordnung oder einer Gemeindesatzung vorgegeben und erfassen die Zeiträume von …Artikel jetzt weiter lesen