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Ungeziefer

Mietminderung bei einem Bienennest, Wespennest oder Hornissennest

Stellt der Mieter fest, dass er in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Bienennest, Wespennest oder Hornissennest wohnt, sollte er handeln. Eine Mietminderung dürfte nur im Ausnahmefall in Betracht kommen. Eine Mietminderung setzt voraus, dass der Mieter im Gebrauch seiner Wohnung in erheblicher Weise beeinträchtigt ist. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es dabei nicht an. Jegliche Mietminderung setzt voraus, dass die Gebrauchsbeeinträchtigung auch von einer gewissen Dauer ist und dem Mieter …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung wegen Kakerlaken in der Wohnung oder im Haus

Bei Ungeziefer hört die Tierliebe auf. Treten in der Wohnung oder im Haus Kakerlaken auf, kann der Wohnwert beeinträchtigt sein. Ob der Mieter aus diesem Grunde allein die Miete mindern kann, richtet sich danach, ob und inwieweit die Wohnung in ihrer vertragsgemäßen Tauglichkeit tatsächlich beeinträchtigt ist. Kakerlaken werden auch als Schaben bezeichnet. Sie können Krankheiten übertragen und breiten sich schnell aus. Häufig ist die Küche betroffen, da sich dort Lebensmittel …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung wegen Mäusebefall oder Ratten

Zumindest Mäuse sind niedliche Tierchen, aber nicht in der Wohnung und auch nicht im Keller. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der gemieteten Räume zu gewährleisten. Jede Beeinträchtigung gefährdet diese Nutzung. Zeigen sich Mäuse oder gar Ratten, kann der Mieter die Miete mindern, vorausgesetzt, die Beeinträchtigung ist so schwerwiegend, dass der Mäusebefall nicht mehr dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist. Mäuse und Ratten sind nicht unbedingt gleichermaßen beeinträchtigend. …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung wegen Tauben (Taubenkot)

Tauben sind gute Flieger und schöne Vögel, können aber auch belästigend sein. Ob und inwieweit ein Mieter infolge einer Belästigung durch Tauben die Miete mindern kann, bestimmt sich danach, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist. Nur dann handelt es sich um einen Mangel, der die Mietminderung begründet. Voraussetzung für einen mietminderungsbegründenden Mangel ist, dass  der Mieter die Wohnung nicht oder nicht mehr so nutzen kann, wie er es nach …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung wegen Ameisen

Ameisen sind nützliche Tiere. Aber nur in der Natur, nicht in der Wohnung. Treten Ameisen in der Wohnung auf, muss der Mieter aktiv werden. Ob und inwieweit er aus diesem Grund die Miete mindern kann, bestimmt sich danach, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist. Nur dann handelt es sich um einen Mangel, der die Mietminderung begründet. Voraussetzung für einen mietminderungsbegründenden Mangel ist, dass  der Mieter die Wohnung nicht oder …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung wegen Silberfischen in der Wohnung

Silberfische sind flügellose, das Licht scheuende Insekten. Ihr Name ist in ihrem silbergrauen, stromlinienförmigen Corpus begründet. Sie leben vorwiegend dort, wo es warm und feucht ist. In Küche und Bad finden sie ideale Lebensbedingungen. Tagsüber verstecken sie sich in Fugen von Fliesen, hinter Möbeln und losen Tapeten. Erst nachts kommen Sie hervor und suchen ihre Nahrung. Sie sind zwar harmlos, übertragen keine Krankheiten und verursachen keine Allergien, nagen jedoch vieles …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Ungeziefer im Keller! Darf gemindert werden?

Ordentliche Wohnungen haben regelmäßig auch einen Keller. Im Keller werden Hausrat, Vorräte, Werkzeuge und alles, was in der Wohnung keinen Platz findet, aufbewahrt. Schleichen sich im Keller ungebetene Gäste ein, wird die Nutzbarkeit des Kellers eingeschränkt. Um die Frage zu beantworten, ob gemindert werden darf, ist auf die Umstände im Einzelfall abzustellen. Eine pauschale Bewertung ist nicht möglich. Nach dem Gesetz kann der Mieter, wenn die Gebrauchstauglichkeit eines von ihm …Artikel jetzt weiter lesen