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Vermieterwissen

Mieter beseitigt Schaden selbst – Was ist zu beachten?

1. Vom Mieter selbstverschuldete Schäden Wenn der Mieter einen Schaden selbst beseitigt, kann dies zwei Gründe haben. Sofern der Mieter den Schaden selbst verursacht hat (Beispiel: Glasflasche mit Parfüm fällt ins Waschbecken, so dass es zerspringt) kann er selbst Ersatz (neues Waschbecken) kaufen, muss diesen aber selbst bezahlen. Zwar kann er dazu auch den Vermieter informieren und ihn zum Ersatz auffordern, muss ihm aber die Kosten für die Schadensbeseitigung ersetzen. …Artikel jetzt weiter lesen

Mieterhöhung während einer Mietminderung

Mieter empfinden eine Mieterhöhung oft provokativ. Dies dürfte besonders dann der Fall sein, wenn der Vermieter während eines Mietminderungsverlangens des Mieters eine Mieterhöhung ankündigt und einfordert. Doch Vorsicht: Das Eine hat mit dem Anderen nicht unmittelbar etwas zu tun. Im Idealfall einigen sich Vermieter und Mieter einvernehmlich über die Erhöhung der Miete als auch über das Bestehen eines Mietminderungsanspruchs. Theoretisch ist dies ein guter Weg, praktisch ist er aber nur …Artikel jetzt weiter lesen

Mangel vom Vermieter verschwiegen: Mietminderung oder (vorzeitige) Kündigung möglich?

Ehrlich währt am längsten! Dies gilt auch im Mietrecht. Wird ein Mangel vom Vermieter tatsächlich verschwiegen, handelt er in aller Regel arglistig. Auf Arglist reagiert das Gesetz empfindlich. Der Vermieter verschweigt einen Mangel, wenn er den Mieter über bestimmte Umstände nicht informiert, obwohl er nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zur Aufklärung verpflichtet wäre. Dabei kommt es darauf an, ob der Mieter redlicherweise eine Aufklärung erwarten darf (BGH NJW …Artikel jetzt weiter lesen

Schadensersatz für Wohnungsmieter im Rahmen einer Mietminderung

Zeigt sich in der Wohnung eines Mieters ein Mangel, begründet dieser, wenn er die Gebrauchstauglichkeit erheblich  beeinträchtigt, den Anspruch auf Mietminderung. Darüber hinaus gewährt das Gesetz dem Wohnungsmieter auch Schadensersatz. Die Voraussetzungen bestimmen §§ 536a, 536 b BGB. Ausgangspunkt ist die Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter die Mietsache vertragsgemäß zu übergeben und ihm während der gesamten Mietzeit den vertragsgemäßen Gebrauch zu gewährleisten. Ist der Vermieter dazu nicht in der Lage, …Artikel jetzt weiter lesen

Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen Mangelverursacher

Der Vermieter ist bei einer Mietminderung immer der Dumme? So einfach ist dies nicht! Mindert der Mieter wegen eines Mangels der Mietsache die Miete, ist der Vermieter nicht in der Lage, eine Leistung zu erbringen, die die Zahlung der vollen Miete rechtfertigen würde. Der Vermieter bekäme Geld für etwas, das dieses Geld nicht wert ist. Der Mieter seinerseits müsste Miete für etwas bezahlen, das er diesem Umfang nicht bekommt, nämlich …Artikel jetzt weiter lesen

Mieter hat den Mangel selbst verursacht, Mietminderung möglich?

Die Mietminderung tritt automatisch kraft Gesetzes ein, wenn ein Mangel die Wohnqualität beeinträchtigt. Allein mit diesem Argument lässt sich ein Anspruch auf Mietminderung aber noch nicht begründen. Zwar besteht der Anspruch auch dann, wenn den Vermieter selbst kein Verschulden trifft. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass es auch auf ein Verschulden des Mieters nicht ankomme und der Mieter Mietminderung beanspruchen könne, wenn er den Schaden selber verursacht hat. Zunächst: …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend

Nach § 535 BGB ist der Mieter verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit auch in diesem Zustand zu erhalten. Treten Mängel auf, hat der Mieter ein Mietminderungsrecht. Vermieter wenden gerne ein, dass sie für einen aufgetretenen Mangel nichts können und weisen die Mietminderungsforderung zurück. Aus Sicht des Vermieters ist dies verständlich, da er nicht unbedingt etwas dafür …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei verspätetem Einzug

Wer eine Wohnung anmietet, geht davon aus, dass er diese zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin auch beziehen kann. Demgemäß stellt § 535 BGB fest, dass der Vermieter infolge des Mietvertrages verpflichtet ist, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren (so auch OLG Hamburg Wum 2003, 84). Diese Selbstverständlichkeit ist die Hauptpflicht des Vermieters. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind komplex. Im Gegenzug darf der Vermieter erwarten, …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Änderungen im neuen Mietrecht ab Mai 2013

Die Mietrechtsreform des Jahres 2013 steht im Zeichen der energetischen Modernisierung. Wird ein Gebäude modernisiert, ist der Mieter in seiner Ruhe beeinträchtigt. Da die Wohnqualität eingeschränkt wird, ist ein Mieter natürlicherweise versucht, die Miete zu mindern. Modernisierung und Mietminderungsrecht standen dabei bislang immer wieder im Widerstreit. Im Bereich des Mietminderungsrechts sind mit der Mietrechtsreform bei Modernisierungsmaßnahmen die neuen Vorschriften des § 536 1a BGB und § 555f BGB maßgeblich. Der …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei energetischer Sanierung

Energetisches Sanieren dient dem Klimaschutz. Der Klimaschutz dient dem Gemeinwohl. Der Gesetzgeber nimmt die Eigentümer von Gebäuden damit in eine besondere Verantwortung. In der Vergangenheit standen Modernisierung und Minderungsrechte oft im Widerstreit. Modernisiert der Eigentümer als Vermieter sein Mietobjekt, sah er sich regelmäßig infolge der damit einhergehenden Beeinträchtigungen durch Schmutz und Lärm einem Minderungsanspruch des Mieters ausgesetzt. Nach der Vorschrift des § 536 BGB kann der Mieter für die Dauer …Artikel jetzt weiter lesen