Go to Top

Warmwasser dauert zu lange! Mietminderung möglich?

Ist es ein echtes Ärgernis. Man dreht den Wasserhahn auf und erwartet, dass zumindest kurzzeitig warmes Wasser ausfließt. Läuft erst einmal kaltes Wasser ab, vergeht unnütze Zeit und man vergeudet kostbares Wasser. Eine ordentliche Warmwasserversorgung gehört zum Standard einer jeden Wohnung und damit zu deren vertragsgemäßem Gebrauch.

Nicht zuletzt muss der Mieter den Energieverbrauch für die Warmwasseraufbereitung aus eigener Tasche zu bezahlen. Gemäß § 2 Ziffer 5 Betriebskostenverordnung ist der Vermieter berechtigt, die Kosten der Warmwasserversorgung dem Mieter entsprechend in Rechnung zu stellen.

Dauert Warmwasser zu lange, ist eine Mietminderung möglich

Warmes Wasser ist aber nicht gleich warmes Wasser. Es kommt auf die Umstände an. So darf der Mieter erwarten, dass ihm fließendes Warmwasser in der Küche und im Badezimmer nach spätestens 10 Sekunden und höchstens 5 Liter Wasserablauf mit einer Temperatur von 45° Celsius zur Verfügung steht.

Muss der Mieter 5 Minuten warten, bis das Wasser 40° warm ist, soll er die Miete nach einem Urteil des AG Schöneberg (MM 1996, 401) um 10 % mindern dürfen.

Wird die Warmwassertemperatur von 55° C erst nach dem Durchfluss von 15 Litern Kaltwasser erreicht, gestand das LG Berlin (MM 2008, 298) 3,5 % Mietminderung zu.

36,5° warmes Wasser sei allenfalls zum Putzen geeignet und liege unter der durchschnittlichen Körpertemperatur des Menschen. Es eigne sich daher nicht zum Duschen oder Baden. Dementsprechend fordert das LG Berlin (NZM 1999, 1039) eine Warmwassertemperatur von 40° Celsius und zwar ohne allzu langen zeitlichen Vorlauf. Auch das LG Hamburg (WuM 1978, 242) hielt 40° – 50° für angemessen.

37° warmes Wasser nach Vorlauf von 70 Liter Kaltwasser begründete nach einer weiteren Entscheidung des LG Berlin NZM 2002,143 eine Minderung von 5 %.

Kriterien der Bemessung der Mietminderung

Um die Minderungsquote zu bemessen, kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Gesetzliche oder pauschale Vorgaben gibt es dafür nicht. Das Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung bestimmt die Minderungsquote.
Gerichtsurteile dürfen diese nicht ohne Weiteres pauschal auf die eigene Situation übertragen werden. Vielmehr bedarf es dazu der Einbeziehung der individuellen Gegebenheiten.

4 Antworten auf "Warmwasser dauert zu lange! Mietminderung möglich?"

  • Thomas Dittrich
    8. September 2016 - 17:41 Antworten

    In meiner Mietwohnung fließt Warmwasser viel langsamer als Kaltwasser. Bei Kaltwasser ist die ein-Liter-Kanne in 5 Sekunden voll. Bei Warmwasser dauert es dreimal länger. In der Dusche ist es genauso wie in der Küche.

    Gibt es Mietminderung im Zusammenhang mit dem Warmwasserdruck bzw. der Warmwassermenge? Wieviel Wasser muss mindestens fließen?

  • Anna-Maria Rieger
    18. April 2018 - 04:24 Antworten

    Hallo,
    Mein Partner und ich wohnen in einem Neubau dennoch warten wir früh morgens ob am Wochenende oder unter der Woche ewig auf heißes Wasser zum Duschen. Zwischen halb eins und halb fünf morgens müssen wir das Wasser ca 15 min laufen lassen damit das Wasser einigermaßen duschgeeignet ist.
    Was kann bzw ist es überhaupt möglich zu diesen Zeiten dagegen vorzugehen!?
    Mfg Anna

  • Bernd K.
    26. Juli 2018 - 10:47 Antworten

    Wir haben das gleiche Problem morgens dauert es echt lange bis das Wasser warm wird, im Winter noch länger und das Wasser wird beim Duschen kälter wenn ein anderer Mieter das warme Wasser mit nutzt.
    Unglaublich sowas

  • Dirk E.
    30. Dezember 2018 - 23:54 Antworten

    Bei mir gibt es trotz modernisierten Band (mein Übermieter hat noch einen Boiler!), welches an den Warmwasseranschluss der Heizung angeschlossen ist – so wie eben an einem Sonntag um 22:50 Uhr – erst nach 15-20 Sekunden warmes Wasser. Vorher eher so Handwarm. Habe die Wassermenge nicht gemessen. Mehr als 5 Liter laufe da schon durch. 5 Minuten dauert es aber auch nicht. Kann ich das schon bemängeln bzw die Miete mindern?

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert