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Die schönste Wohnung nutzt wenig, wenn die Umweltbedingungen nicht stimmen. Unangenehme Gerüche können die Wohnqualität stark mindern. Sie können unterschiedlichste Ursachen haben.
Gerade im Mietrecht gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Kocht der Nachbar indisch, fühlt sich der auf regionale Küche festgelegte Mieter unangenehm beeinträchtigt. Dennoch sind Kochgerüche haushaltsüblich und lassen sich nicht ohne weiteres verbieten. Erst extreme, über das übliche Maß hinausgehende Geruchsbelästigungen können Anlass für Beanstandungen und eine Mietminderung sein.
Dabei muss nach Meinung der Gerichte auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass sich die Bevölkerungsstruktur infolge des Zuzugs ausländischer Personen verändert und damit auch andere Lebensgewohnheiten einhergehen. So gehört heute Knoblauchgeruch in die Küche, wenn auch nicht in jede.
Diese Situation kann sich ändern, wenn sich die Geruchsbelästigung erst durch bauliche Unzulänglichkeiten für den Mieter bemerkbar macht. Nicht korrekt abschließbare Türen und Fenstern oder schlecht abgedichtete Versorgungskanäle können die Ursache sein. Der Einbau einer Dunstabzugshaube kann die Situation oft entschärfen, kann aber dem Mieter im Regelfall nicht aufgegeben werden.
Grillt der Mieter unter dem Schlafzimmer des Nachbarn, kann dies eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellen. Das gleiche gilt bei übertriebener oder falscher Tierhaltung oder für einen Nachbarn, der unaufhörlich und penetrant raucht. Auch Mülltonnen, insbesondere Biomüllabfall, kann mehr als nur belästigend sein.
Kann der Mieter den Treppenflur nur noch mit „Gasmaske“ betreten, weil aus einer Nachbarwohnung extremer Gestank austritt, kann er die Miete mindern. Finden sich im Treppenhaus Hundeexkremente oder Katzenurin, werden die Mitmieter unangemessen beeinträchtigt.
Stammt die Geruchsbelästigung aus der Toilette oder einem Wasserabfluss in Keller oder Wohnung, muss der Mieter die Ursache suchen. Hat er die Verstopfung selbst verursacht (Stoffreste in Toilette), kommt natürlich keine Minderung in Betracht. Ist das Problem bauseitig oder durch Betriebe in der näheren Umgebung (Toilettenanlage in angrenzenden Gewerberäumen, städtische Kläranlage) bedingt, darf sich der Mieter unangemessen beeinträchtigt fühlen.
Nicht jede Beeinträchtigung bedingt Mietminderung
Klar ist, dass die Geruchsbelästigung eine gewisse
Intensität erreichen muss. Unerhebliche oder gelegentliche Beeinträchtigungen sollten zwar auch nicht vorkommen, kommen aber dennoch vor und sind sozial üblich. Dabei ist zu bedenken, dass sich Gerüche oft genauso schnell verziehen, wie sie entstanden sind. Zwar kommt es auf ein Verschulden des Vermieters nicht an. Dennoch ist einzubeziehen, dass auch er oft keinen Einfluss hat und mit gewissen Unzulänglichkeiten leben muss.
Wenn es darum geht, wie Geruchsbelästigung zu beurteilen, müssen subjektive Befindlichkeiten einzelner Mieter außer Betracht bleiben. Grundlage ist immer, wie ein objektiv denkender und verständiger Mensch die Gegebenheiten empfindet. In diesem Sinne muss letztlich auch der Richter entscheiden.
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„So eine Sch….“. Wer kennt diesen Aufschrei nicht, wenn wieder einer in eine solche Tretmine getreten ist. Hundekot ist eine lästige Sache. Er kann durchaus zur Mietminderung berechtigen.
Hundekot auf öffentlichen Gehwegen ist Lebensrisiko
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Gerichte müssen sich mit allerlei Geschäften beschäftigen. Treppenhäuser scheinen manchen Zeitgenossen gute Gelegenheiten zu bieten, im Halbdunkel des Treppenaufgangs ihrem Bedürfnis nachzukommen.
Vor allem wenn die Hauseingangstür offen steht, fühlen sich solche Leute eingeladen,
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Jeder empfindet anders. Gutes Essen kann trotzdem übel riechen. Essensgerüche und die damit verbundenen Kochvorgänge sind ein sozial übliches Verhalten und gehören zum Haushaltsalltag eines Mehrfamilienhauses. Kochen ist existentiell. Auch hier gilt es, die
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12. März 2014 - 09:35
Ich habe eine Frage und zwar folgendes:
Wir wohnen im Dachgeschoß eines Einfamilienhauses. Im Erdgeschoß wohnen unsere Vermieter. Nun ist es seit ca. November letzten Jahres so (wir wohnen erst seit Juni hier), das es immer wieder in unserer Wohnung, besonders in der Küche, unserem Schlafzimmer und dem Kinderzimmer nach Zigarettenqualm/-rauch riecht. Mal mehr mal weniger. Mein Mann und ich sind Nichtraucher, wir wissen das unser Vermieter Raucher ist.
Wir haben schon alles abgesucht wie der Gestank in unsere Wohnung kommen kann! Erst dachten wir, dass es durch das Lüften kommen würde, aber dann fanden wir heraus, das der Rauchgestank in der Küche durch eine Steckdose und Lichtschalter kommt, im Schlafzimmer durch die Türzarge. Leider haben wir noch nicht die Quelle im Kinderzimmer gefunden :o( und das wurmt uns sehr. Ich finde es furchtbar das unser kleiner Sohn (3) dort schlafen muss, in so einem stinkenden Raum :o( .
Jetzt zu meiner Frage: Welche Möglichkeiten haben wir unsere Vermieter gegenüber? Mietminderung? Abstellen des Gestanks?
Vielen Dank für Ihre Antwort und Mühen
21. März 2014 - 11:46
Hallo Miamo,
ich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Gemeinsam sollten Sie schauen wo das Geruch herkommt und eine Lösung für das Problem finden. Eine Mietminderung würde Ihnen vielleicht nicht das erhoffte Ergebnis bringen. Sie zahlen dann zwar weniger Miete, aber Sie wollen ja eigentlich den Zigarettengeruch abstellen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. November 2014 - 16:51
Ich hätte auch mal eine Frage und zwar stehen 2 Meter vor unserem Schlafzimmer- und Küchenfenster einmal im Monat für 2 bis 5 Tage 9 Biomülltonnen was vor allem im Sommer sehr unangenehm ist da wir mindestens 2 Nächte nicht lüften können, den Geruch trotz geschlossen Fenstern in der Wohnung haben und eine Horde von Fliegen leider auch immer irgendwie in die Wohnung kommt. Als wir eingezogen sind war das nicht und jetzt rennen wir seit einem halben Jahr unserem Vermieter hinterher. Es ändert sich nichts und heute wurde mir gesagt ich muss das so hinnehmen. Habe ich ein Recht auf Mietminderung?
10. Juni 2015 - 21:07
Der unter uns wohnende Mieter scheint starker Raucher zu sein. Immer wenn er ein Fenster öffnet, riecht es, wenn wir ebenso lüften innerhalb von Sekunden nach Rauch in den Räumen. Zum Teil, aber wahrscheinlich (bei einer gutachterlichen Prüfung) nicht zuverlässig genug nachweisbar, riecht es auch in einigen Ecken nach Rauch, sodass wir vermuten, dass der Rauch auch durch die Decke zieht.
Meine Frage nun – Miete mindern könnte klappen, ja. Aber das ist nicht die Lösung des Problems. Wie kann man noch vorgehen? Wohnung kündigen geht nicht, weil es keine bezahlbaren Alternativen gibt. Kann man den Vermieter dazu auffordern, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen und die Umzugskosten zu tragen? Kann der Untermieter gekündigt oder zu bestimmten Maßnahmen angehalten werden (Renovierung, Lüften nur nach Absprache)?
Kann man mit einer Gesundheitsgefährdung und Beeinträchtigung der Lebensqualität argumentieren?
11. Juni 2015 - 10:53
Hallo Herr Neumann,
hier ein Artikel speziell zum Thema Rauchen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. Juli 2020 - 22:05
Wir sind im Dezember in eine Neubauwohnung gezogen. Da hieß es unten kommen eine Menschen in die Wohnungen die Hilfe benötigen. Nun hat sich hersusgestellt, dort befindet sich eine Intensivpflege teilweise mit Beatmung. Nun liegt unser Balkon nach Westen und die Zimmer unter uns werden durch Kippfenster belüftet. Je nach Windrichtung findet dann eine eklige Geruchsbelastung für uns statt, so dass wir unseren Balkon nicht ohne Ekel nutzen können. Ich gehe dann jedes Mal runter und bitte die Fenster zu schließen, damit wir unseren Balkon nutzen können. Bei einer angekündigten Begehung durch den Vermieter und Verwalter gab es angeblich keinerlei Probleme. Nach ein pasr Tagen ging es wieder los. Was können wir tun damit Abhilfe geschaffen wird? 🤔
17. Juli 2020 - 09:16
Hallo,
Sie sollten Protokoll führen, ggf. Zeugen suchen und dann den Vermieter nachdrücklich um Hilfe bitten. Der letzte Schritt wäre eine mögliche Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. August 2020 - 11:46
In unserem Treppenhaus, stinkt es permanent nach Exkrementen. Es kommt aus dem Keller, wo sich die Abwasser bzw. Scheissepumpe befindet. Der Hauswirt erklärt lapidar er hätte kein Geld. Wir sind acht Mietparteien im Haus.
30. August 2020 - 19:13
Hallo Thorsten,
klingt für mich wie ein typischer Fall für eine Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. Juni 2024 - 07:22
Hallo, Seit acht Monaten ist die Abwasserpumpe sowie das zugehörige Ventil defekt. Dies führt dazu, dass sich das Abwasser staut und mehrfach den Kanaldeckel hochgedrückt hat, sodass Fäkalien über mein Grundstück bis auf die Straße geflossen sind. Zudem entlüftet die Abwasserpumpe täglich falsch, wodurch unangenehme Gerüche und Kanalgase in meine Wohnung dringen. Diese Gerüche, die nach faulen Eiern riechen, verursachen mir regelmäßig Übelkeit und Kopfschmerzen.
Trotz mehrmaliger mündlicher und schriftlicher Aufforderungen wurde bisher keine Reparatur durchgeführt. Die schriftlich geforderte Frist (2 Wochen) zur Reperatur wurde nicht eingehalten. Wieviel Mitminderung kann ich machen. MFG Claudia
1. Juni 2024 - 19:27
Hallo Hellwig,
Ihr Fall ist ziemlich einzigartig. Ich kann Ihnen für den Mangel leider keinen Satz für eine Mietminderung benennen. Im Idealfall einigen Sie sich einvernehmlich mit dem Vermieter.
Viele Grüße
Dennis Hundt