Ich habe die Wohnung vor 5 Jahren bezogen. Auf den Decken wurden Tapeten beklebt. Bei der Besichtigung wurde mir gesagt: der Vormieter wollte das so haben. Inzwischen weiß ich, dass viele Wohnungen davon betroffen sind, denn die Decken weisen Risse auf und eine Decke ist sogar runtergefallen.
Ich hatte deswegen einen Umzug in eine Ersatzwohnung (gleiche Größe). Den Umzug hat die Hausverwaltung organisiert. Ich musste über 3 Wochen in der Ersatzwohnung wohnen, 2 Zimmer waren in ca. 100 Kartons gepackt. Natürlich hatten wir eine normale, Küche, Bad ohne Spiegel, das Leben spielte sich eigentlich nur in einem Raum ab.
Ist eine Aufwandsentschädigung/Ersatzanspruch für diese Zeit rechtlich vorgesehen? Die Arbeiten sollen auch das Streichen der Wände vorsehen. Ich hatte Tapeten in der Küche und im Kinderzimmer. Die Flurtapeten wurden ganz entfernt, die andere von oben- also von der Decke um ca. 15-20 cm gekürzt, da neue Regipsdecken angebracht wurden. Muss die Hausverwaltung dafür aufkommen? Die Wohnung weist mehrere Mängel auf, die Wände wurden gar nicht gestrichen, ich möchte nicht sehen , was hinter den Möbel aussieht. Auch wenn die einige der Mängel beseitig werden, kostet es meine Zeit und verursacht Aufwand.
Was kann ich noch von der Hausverwaltung erwarten, was sie müssen tun? Die ganze Baustelle habe ich seit Monaten wegen Kartons packen und auspacken. Welche Paragraf regeln solche Situationen? Wir haben auch kein Schreiben mit dem Umfang der Arbeit bekommen. Die Wohnung danach soll dem unsprunglichem Zustand entsprechen.
Vielen Dank
Hallo Herr Schmidt,
danke für Ihre ausführliche Schilderung.
Alle wichtigen Infos zum Thema “Ersatzwohnung und Mietminderung” haben wir hier zusammengefasst: https://www.mietminderung.org/mietminderung-ersatzwohnung/
Wenn der Vermieter einen Schaden beseitigt, kann er keine Baustelle zurücklassen, vielmehr muss er wie auch von Ihnen geschrieben den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herstellen. Andernfalls würde sich die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand befinden und Sie sollten über eine Mietminderung nachdenken.
Wenn die Ersatzwohnung den Wohnwert nicht angemessen ausgleichen kann, dann macht sich der Vermieter möglicherweise schadenersatzpflichtig. Hierüber sollten Sie mit einem Anwalt sprechen und die Möglichkeiten ausloten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
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