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Mietminderung bei modrigem Geruch nach Wasserschaden in der Wohnung?

Schilderung des Sachverhalts: Ein defekter Badewannen-Abfluss in der Wohnung über mir hat dazu geführt, dass vor 15 Tagen plötzlich sowohl in meinem Badezimmer als auch in meiner Küche jenes Badewannenwasser zum Vorschein kam.

Ich bewohne eine über 100-jährige Altbauwohnung mit ca. 50cm abgehangenen Zimmerdecken. Jenes Badewannenwasser vom Mieter über mir floss über meine Deckenvertäfelungen von Küche und Bad an den Wänden herab.

Wie vermutlich vorstellbar, hat sich in der 50 cm Hohlschicht über die Jahre allerhand Staub, Spinnenweben etc. angesammelt, so dass das Badewannenwasser als leichtbräunliche, nicht angenehm riechende Brühe in meiner Wohnung ans Tageslicht kam.

Ich habe ca. 25 -30 Liter dieser Brühe aus meiner Küche und Bad aufgewischt. Von der Vertäfelung in der Küche tropfte das Wasser bis zum 5. Tag nach dem Schadenfall.

In der vergangenen Woche war bereits ein Sachverständiger in meiner Wohnung und hat eine Trocknung des Hohlraums zwischen Vertäfelung und Betondecke angeordnet. Die Trocknung mit Hilfe von 2 Trocknungsgeräten ist vom Wohngebäudeversicherer bereits freigegeben und soll nun zeitnah erfolgen. Hierzu ist eine teilweise Demontage der Vertäfelung angedacht. Ein Neuaufbau der Vertäfelung ist vorgesehen, jedoch wegen fehlendem Kostenvoranschlag noch nicht von der Wohngebäudeversicherung freigegeben.

Trotz Lüften und mittlerweile getrockneter Tapeten an den Küchenwänden riecht es modrig in der gesamten Wohnung, da sich die durchtränkte Vertäfelung immer noch unter den Decken von Küche und Bad befindet und die Trocknung noch nicht begonnen hat. Wie gesagt 15 Tage nach Schadenfall!

Auf Ihrer Seite und entsprechenden Verlinkungen habe ich bereits Anhaltspunkte einer Mietminderung gefunden.

Ich würde nun gerne meinen Vermieter schriftlich über die gewünschte Mietminderung informieren, als Anhaltspunkt würde ich die Mietminderungstabelle nehmen. Ich möchte eine angemessene Höhe der Mietminderung und nicht überziehen.

Mir ist bewusst, dass Sie sich schwer tun konkrete Prozentzahlen einer Minderung zu benennen, jedoch erhoffe ich mir von Ihren Aussagen etwas Klarheit und Begründungsgrundlage für meine Mietminderung.

Kann ich den Zeitraum vom Schadeneintritt bis zum Ende der Trocknung incl. abschließender Renovierung mindern? Falls ja, den gesamten Zeitraum zu gleichem Prozentsatz?

Aktuell riecht es unangenehm in der Wohnung – kann ich nur die Küche und das Bad in die Berechnung einbeziehen, obwohl der modrige Geruch nicht an Zimmertüren halt macht?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Hallo Roland,

danke für Ihren Beitrag und die ausführliche Beschreibung. Einen festen Prozentsatz kann ich Ihnen – wie Sie schon vermutet haben – wirklich nicht nennen. Die Urteile aus der Mietminderungstabelle können Sie als Orientierung nutzen. Auch sind dieser Artikel zum Thema Mietminderung bei einem Wasserschaden und dieser zur Trocknung nach einem Wasserschaden für Sie interessant.

Zur rückwirkenden Mietminderung (ab Schadenfalls) sollten Sie diesem Artikel lesen: Mietminderung rückwirkend möglich?

Ich würde die Mietminderungen je nach Schadensbild und Einschränkung variieren. Hierzu müssen Sie die Einschränkungen natürlich protokollieren und dann im Anschluss die Mietminderung tageweise berechnen. Vorab bitte die  Mietzahlung unter Vorbehalt ankündigen. Alternativ kann man auch die gütliche Einigung mit dem Vermieter suchen und einen festen Prozentsatz über den gesamten Zeitraum vereinbaren.

Natürlich kann auch die Geruchsbelästigung in der gesamten Wohnung ein Mietminderungsgrund darstellen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit den Links weiterhelfen. Im Zweifel gilt wie immer: holen Sie sich einen rechtlichen Rat von einem Anwalt ein.

Viele Grüße

Dennis Hundt

3 Antworten auf "Mietminderung bei modrigem Geruch nach Wasserschaden in der Wohnung?"

  • Michalek
    10. April 2018 - 11:29 Antworten

    Gestern lief bei mir im Bad eine braune Brühe durch die Decke und es stank nach Urin. Ein ca. 1,20m breiter und 20 cm tiefer Randstreifen einschließlich Laufrinne sind sichtbar geblieben. Die Wohnung darüber wird kernsaniert und das alte Klo war nicht richtig angeschlossen, eigentlich gesperrt. Wasserzufuhr ist gekappt, so dass ca. 3-4 Liter unverdünnter Urin durch die Decke gelaufen sind. Meine Baddecke ist abgehängt und darin befinden sich LED-Leuchten.
    Der Geruch ist perfide und erzeugt bei mir einen ständigen Brechreiz.
    Die Baufirma und Hausverwaltung sagen, alles nicht so schlimm. In 3-4 Wochen ist das getrocknet und dann wird übergemalert.
    Ich traue den Ausssgen nicht und möchte reagieren, habe allerdings, weil ich vor 6 Monaten neu eingezogen bin, einen 1 Jahresmietvertrag, welcher erst nach Ablauf d. J. unbefristet wird.
    Was, wenn die Geruchsbelästigung andauert?
    Bitte geben Sie mir einen Rat.

    Vielen Dank!
    K. Michalek

  • Köhler
    25. August 2018 - 12:45 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren ,

    wir wohnen in einem vor 2 Jahren gebauten Haus . Beim betreten des Kellerganges kommt uns schon seit einem Jahr ein Schimmelgeruch aus dem Nachbarkeller entgegen .

    Die Hausverwaltung wurde informiert. Antwort : Feuchtigkeitsmessung sei OK und kein Schimmel sichtbar.

    Müssen wir uns mit der Antwort zufrieden geben und den Geruch und evtl. auch schon vorhandene der Gesundheit schadende Schimmelsporen hinnehmen?

    Ist die Hausverwaltung nicht in der Pflicht u.a. auch einer Weiterverbreitung entgegenzuwirken, dafür zu sorgen die Ursache zu finden und zu beseitigen.

    Für eine Antwort wären wir Sehr dankbar .

    • Mietminderung.org
      27. August 2018 - 11:43 Antworten

      Hallo Herr / Frau Köhler,

      lassen Sie sich die Messprotokolle zeigen. Das verhilft zu mehr Sicherheit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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