Go to Top

Mietminderung: Fehlender Parkplatz oder unbenutzbarer Parkplatz

Voraussetzung, dass ein fehlender Parkplatz oder ein unbenutzbarer Parkplatz den Mieter zum Mietminderung berechtigen, ist, dass der Parkplatz im Mietvertrag oder in einem gesonderten Mietvertrag zur Nutzung des Mieters vereinbart war. Der Parkplatz muss als wertbildender Faktor Bestandteil der Miete sein, so dass der Mieter für etwas bezahlt, was er nicht nutzen kann.

Soweit der Vermieter jahrelang geduldet hat, dass der Mieter auf dem Parkplatz seinen Wagen abstellt, ist zwar auch ohne ausdrückliche Regelung im Mietvertrag von einem entsprechenden Nutzungsrecht des Mieters auszugehen. Dem Mieter aber ein Minderungsrecht zuzugestehen, wenn der Parkplatz nicht mehr nutzbar ist, ginge wohl zu weit. Dann würde der Vermieter für sein Wohlwollen noch bestraft.

Mietminderung wegen Parkplatz – im Detail:

Die Berechtigung zur Minderung ist im Vergleich zur bloßen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit vereinfacht, soweit der Parkplatz vollständig fehlt oder unbenutzbar ist. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an.

Parkt beispielsweise eine fremde Person ständig auf dem Parkplatz des Mieters, kann der Mieter die Miete mindern, auch wenn der Vermieter keinen Einfluss auf den Fremdparker hat (LG Köln WuM 1976, 29). Er kann ihn allenfalls, gegebenenfalls gerichtlich, auffordern, die Nutzung des Parkplatzes zu unterlassen und ihm androhen, ihn notfalls abschleppen zu lassen. Die Abschleppmöglichkeit steht auch dem Mieter zu.

Die Höhe der Mietminderung orientiert sich danach, welchen Teilbetrag der Mieter für die Nutzung des Parkplatzes bezahlt. Fehlt der Parkplatz oder ist er unbenutzbar, dürfte die Minderungsquote in Bezug auf den Teilbetrag regelmäßig bei 100 % anzusetzen sein. Ist die Parkplatzmiete nicht näher beziffert, dürfte sich die Höhe der Mietminderung bei ca. 10 % der Bruttomiete bewegen. Ist die Garage eigenständig vermietet, entspricht die Minderung auf jeden Fall dem Betrag der Garagenmiete.
Kann der Vermieter das Problem nicht bereinigen, steht dem Mieter ein Schadensersatzanspruch zu, soweit er gezwungen ist, sein Fahrzeug anderweitig abzustellen und ihm dafür Kosten entstehen (§ 536 a BGB).

In der Rechtsprechung sind folgende Entscheidungen bekannt:

AG Reinbek (WuM 2000, 329): Entzug der Parkplatznutzung, 15 € Mietminderung;

LG Köln (WuM 1976, 29): Stellplatz zugeparkt, 100 % Minderung der Stellplatzmiete;

AG Köln (WuM 1990, 146): Trotz Zusage bei Mietvertragsabschluss keine Pkw-Einstellplätze geschaffen: 10 % Mietminderung; Hinweis des Vermieters auf 400 m entfernte Stellenmöglichkeit war unbeachtlich;

LG München (20 S 9970/85): Eine Garage muss nur für Fahrzeuge mit durchschnittlichen Ausmaßen geeignet sein. Passt ein Citroën 2 CV (Ente) nicht hinein, ist eine Mietminderung unzulässig, da das Fahrzeug überdurchschnittlich hoch ist (Kuriose Entscheidung!).

67 Antworten auf "Mietminderung: Fehlender Parkplatz oder unbenutzbarer Parkplatz"

  • Kerstin Sodoge
    16. Oktober 2013 - 09:27 Antworten

    Frage: in meiner Wohnung sind drei Zimmertüren (Türblätter) auf dem Trockenspeicher abgelegt.
    Seit 2001 bewohne ich diese Wohnung und habe dieses so bereits vorgefunden.
    Die Türblätter sind nicht eingehängt da es unpraktisch ist (Möbelstellung; Platz im allg.)
    Wenn ich ausziehe, und der neue Eigentümer/Vermieter (seit 2010) darauf besteht die Türblätter wieder einzuhängen ist das zu verstehen; aber was ist wenn diese Türblätter mittlerwile verzogen sind?
    Kommt dafür meine Priv Haftpflicht auf?

    Für eine zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar; denn ein Umzug (beruflich bedingt) steht eventuell an.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    K. Sodoge

    • Mietminderung.org
      21. Oktober 2013 - 07:58 Antworten

      Hallo Frau Sodoge,

      in meinen Augen ist der Mieter in einem solchen Fall dafür verantwortlich die Türen sicher und korrekt zu lagern. Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Zimt
    24. Februar 2014 - 10:44 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wie verhält es sich, wenn der Stellplatz im abgeschlossenen Hinterhof nicht ordnungsgemäß nutzbar ist, weil aus einer der Mietwohnungen täglich glühende Zigaretten auf das Autodach geworfen werden?

    Mit bestem Gruß,

    Phil Zimt

    • Mietminderung.org
      24. Februar 2014 - 13:32 Antworten

      Hallo Phil,

      bitten Sie den Vermieter um Hilfe. Ich denke die Suche nach passenden und ähnlichen Urteilen wird nicht zielführend sein. Ihr Problem kann man vielleicht einfach mit einen Gespräch lösen (Raucher, Vermieter und Sie).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    1. Juli 2014 - 09:45 Antworten

    Das Haus in dem ich einen Mietwohnung im 2. OG bewohne mit 2 Kindern, hat kein zusätzliches Grundstück. Sprich, es gehört nur das Grundstück zum Haus, dass vom Haus bedeckt wird. Für die Mülltonnen und Fahrräder ist es erlaubt einen Platz hinterm Haus zu nutzen.
    Dort parkt auch mein Nachbar (Fläche gehört nicht mehr zum Haus, die Fläche gehört dem Cousin des Nachbarn). Bis vor einem Jahr hab ich auf Parkplätzen ca. 200 Meter vor dem Haus geparkt. Dort wird der Wagen aber so stark von Vogelkot beschmutzt, dass ich spätestens jeden zweiten Tag den Wagen waschen muss.
    Nun wurde mir von meinem Nachbarn, seiner Mutter und einem älteren Herrn, der im Schuppen nebenan eine kleine Werkstatt hat, erlaubt direkt in der Einfahrt vor dem Hauseingang zu parken. Ich sollte weit genug nach vorne fahren um den Herrn mit seiner Werkstatt nicht zuzuparken und weit genug rechts, damit meine ältere Nachbarin mit ihrem Rollator noch dran vorbei kann. Hab ich alles eingehalten.
    Der Grundstückseigentümer hat auch schon oft gesehen, dass ich dort meinen Wagen abstelle und nichts dazu gesagt.
    Nun kommt meine Vermieterin und meint ich dürfte da nicht mehr parken.
    Gründe:
    1. Falls meine Nachbarin mal einen Krankenwagen benötigen würde, käme der nicht weit genug zur Tür. (Was nicht stimmt. Er passt locker noch hinter mein Auto und die Sanitäter kämen mit der Trage auch an meinem Auto vorbei zur Tür. Nur wenn die Kunden meiner Vermieterin mal wieder die Einfahrt zu parken, dann kommen die Sanitäter nicht mal mit einer Trage zur Haustür)
    2. Das wäre kein Parkplatz sondern eine Durchfahrt (Hab meine ältere Nachbarin gefragt, der gehörte das Haus vorher. Die sagte ganz eindeutig, dass das eine Einfahrt ist, aber keine Durchfahrt, sonst hätten wir das Eisentor nicht eingebaut. Das kann man zwar öffnen, ist aber grundsätzlich zu und nur auf, wenn mal ein Trecker oder ähnliches durch muss. Was aber nicht mehr passiert, da es kein landwirtschaftlicher Hof mehr ist.)
    Meine Frage ist eigentlich: Darf ich, nachdem ich seit einem Jahr dort parke, weiter parken oder muss ich den Wagen wegstellen? Muss meine Vermieterin für einen ordentlichen Parkplatz sorgen und für die Möglichkeit die Fahrräder unterzustellen?

    Gruß
    Nicole

    • Mietminderung.org
      3. Juli 2014 - 15:39 Antworten

      Hallo Nicole,

      Ihr Kommentar hat leider nicht mehr viel mit dem Thema Mietminderung zu tun. Meiner Meinung nach, sollten Sie sich zu Ihren Fragen rechtlich beraten lassen.

      Tut mir leid, das ich Ihnen hier keinen besseren Hinweis geben kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan S.
    3. Dezember 2015 - 13:27 Antworten

    Erstmal Danke für den Basis-Artikel zu diesem Thema. :)

    Laut unserem Mietvertrag gehört ein Parkplatz zu unserer Wohnung (separate Kosten sind nicht ausgewiesen). Seit über einem Jahr verbietet uns der Vermieter den Parkplatz zu nutzen, da er den Parkplatz nicht ordnungsgemäß bei der Stadt genehmigen lassen hat.

    Können wir die Miete auch rückwirkend um 10% kürzen? Auf jeden Fall ab sofort?

    (Da uns der Vermieter in vielen Dingen inzwischen schlecht behandelt, wollen wir diesen Schritt “als Zeichen” gehen.)

    Vielen Dank und Gruß

  • Caro
    29. März 2016 - 22:21 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Ich habe laut Mietvertrag einen Stellplatz zur Nutzung, diesen kann ich jetzt zwei Wochen nicht nutzen weil neu gepflastert wird bzw als Lager Fläche zum Garten Umbau genutzt wird. Kann ich nun für die 2 Wochen die Miete kürzen? Zumal der Vermieter mir auch gar nicht Bescheid gegeben hat, dass ich den Platz 2 Wochen nicht verwenden kann. (Mein Nachbar hat mir das gesagt)
    Vielen Dank im Voraus!

    • Mietminderung.org
      30. März 2016 - 06:21 Antworten

      Hallo Caro,

      wenn wir den Parkplatz mal fiktiv mit 30 Euro / Monat bewerten, sprechende wir über eine mögliche Kürzung von 15 Euro. Die Frage ist eher, lohnt sich das?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tobias
    1. April 2016 - 19:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgende Situation:
    Ich parke bei in einer, der Wohnungsanlage zugehörigen Tiefgarage mit Duplexstellplätzen. Der Mietvertrag ist aber extra geregelt und unabhängig von dem Mietvertrag der Wohnung. Mein Auto steht oben auf der Rampe, d.h. zum Herausfahren müsste ich die Rampe herunterfahren. Bedauerlicherweise ist dies seit dem 28. Februar nicht mehr möglich, ich kann mein Auto also nicht mehr benutzen. Da ich nicht direkt auf das Auto angewiesen bin habe ich sporadische Versuche unternommen, dachte mir, dass vielleicht nur irgendwas eine Lichtschranke blockiert oder Ähnliches. Am 10. März habe ich das Problem meiner hausverwaltung gemeldet, die den Schaden beheben lassen wollte. Am selben Tag hat mich der Hauswart angerufen und mir mitgeteilt das Problem sei gelöst. Als ich am 23. März mein Auto benutzen wollte war dies aber aus dem selben Grund wieder ncht möglich. Nachdem ich über eine Woche (!) meine Hausverwaltung nicht erreichen konnte, habe ich heute endlich wieder jemanden erreicht. Ich habe das Problem erneut geschildert und mir wurde eine rasche Reparatur zugesichert. Heute Abend bestand das Problem allerdings immernoch.

    Jetzt steht leider in meinem Mietvertrag, dass ich bei Nutzungsausfall keinen Anspruch na Mietminderung habe. Ist solch eine Klausel überhaupt rechtens oder besteht die Möglichkeit einer Mietminderung?

    Vielen Dank für eine Einschätzung.

    • Mietminderung.org
      3. April 2016 - 05:05 Antworten

      Hallo Tobias,

      leider kenne ich nicht die Rahmenbedingungen für den (Nicht-Wohnraummietvertrag). Ich kann Ihnen daher nur raten, die Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ralf
    11. April 2016 - 13:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    mein Vermieter möchte im August mit einer Bauvorhaben beginnen, welches bereits von der Behörde genehmigt wurde. Ich habe einen Stellplatz auf dem neu zu bebauenden Grundstück, welcher mir während der Bauphase wegfällt. Nach Beendigung des Neubaus (ca. 8 Monate) bekomme ich wieder einen Stellplatz. Meine Fragen:
    1. muss der Vermieter mir diesen Stellplatz kündigen, oder reicht seine schriftliche Ankündigung (3 Monate vorab)?
    2. kann ich verlangen, dass der Vermieter mir Parkgebühren, welche mir außerhalb des Grundstückes entstehen ersetzt? (z.B. durch Beantragung eines Anwohnerparkausweises, Parkuhr etc.)

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietminderung.org
      6. Mai 2016 - 04:42 Antworten

      Hallo Ralf,

      wenn die Stellplatz für Sie nicht nutzbar ist, liegt ein Mangel von, der zur Mietminderung berechtigen kann. Bei der Höhe können Sie sich ggf. am Artikel oben orientieren. Gekündigt muss der Stellplätze nicht werden, es ist ja nur eine zeitweise Baustelle.

      Bei Bedarf sollten Sie Ihren Fragen zur Einzelfallbetrachtung an einen Anwalt richten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Steve
    9. Juni 2016 - 10:50 Antworten

    Hallo,

    ich habe einen Stellplatz in einem Parkhaus gemietet und seit letzter Woche ist ein Schild angebracht, dass die Etage, wo sich mein Stellplatz befindet, neue Parkmarkierungen erhält und ich deswegen den Parkplatz nicht nutzen kann. Nach meinen Recherchen ist es doch für eine Woche eine 100 prozentige Mietminderung weil ich den Stellplatz nicht nutzen kann, oder muss ich es 1 WOCHE dulden?

    Leider ist die Parkplatzsituation im Innenstadtbereich sehr eng, dass ich nur auf ein anderes Parkhaus ausweichen kann, wo ich 3,50 € pro Tag zahle.

    Danke im Voraus

    • Mietminderung.org
      10. Juni 2016 - 12:16 Antworten

      Hallo Steve,

      schauen Sie als ersten in Ihren Mietvertrag. Dann würde ich den Vermieter um eine Lösung bitten. Sie müssen einschätzen, ob der aufwand lohnt, für 24,5 Euro Parkgebühren für eine Woche.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Oliver
    14. November 2016 - 13:57 Antworten

    Hallo,

    in unserem Mietvertrag steht ein Stellplatz mit drin. Wir hatten seit wir eingezogen noch nie einen fest markierten Stellplatz. Es war nur immer möglich das Auto auf der Straße vorne dran zu parken, daher war es nicht so schlimm. Nun ist es aber seit längerem so, dass so gut wie nie Platz ist und zum anderen die Straße jetzt zum Parken gesperrt werden soll! Können wir ab sofort Mietminderung verlangen oder sogar schon die ganze Zeit rückwirkend wenn uns nie ein fester Stellplatz zustand? Es ist sogar die eigene Aussage des Vermieters, dass keinem Bewohner hier ein fester Stellplatz zusteht. “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.”
    Vielen Dank und
    Viele Grüße
    Oliver

    • Mietminderung.org
      16. November 2016 - 16:49 Antworten

      Hallo Oliver,

      wenn Sie laut Mietvertrag einen Stellplatz gemietet haben, muss dieser natürlich auch zur Verfügung gestellt werden.

      Andernfalls liegt ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigen kann. Mehr zum Thema: Mietminderung rückwirkend möglich?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Marco Schweizer
      24. September 2023 - 22:00 Antworten

      Hallo Dennis..
      Eine Freundin bezieht gerade eine Neubauwohnung.
      Die Stellplätze sind noch nicht fertig allerdings auch nicht mie einem Wert im Mietvertrag betitelt aber zugewiesen.
      Darf ich wie im Artikel steht 10% der Bruttomiete mindern?
      Liebe Grüße, Marco

        • Antonius R.
          13. Januar 2024 - 11:05 Antworten

          Hallo,

          ich habe mit dem Mietvertrag zusammen 2 TG-Stellplätze zu einem monatlichen Festpreis mitangemietet. Das Haus ist ein Neubau und bei der Besichtigung konnte nicht genau gesagt werden, welcher Platz zu welcher Wohnung gehören wird. Nun nach Bezug und Zuweisung der Stellplätze nach Unterschrift der Verträge hat sich herausgestellt, dass ich beide Parkplätze mit meinem Zweitauto (5,6 x 1,9m) nicht nutzen kann. Der eine Stellplatz ist umgeben von einer Wand und einer Säule, Abstand 2,7m, und der andere direkt daneben ist umgeben von 2 Säulen, Abstand 2,75m. Länge jeweils 4,98m, mit Abzug der Säule beträgt die Länge 4,18m. Auch mit meinem Erstauto (4,7 x 1,9m) (Mittelgröße) muss ich zum Einparken mehrfach(!) zeitaufwändig rangieren und komme teilweise nur durch Befahren des gegenüberliegenden Parkplatzes eines anderen Mieters rein. Die Fahrbahn Fläche in der Mitte betragt 6,5m, jedoch wegen der Säulen und der Wand neben den Stellplätzen ist das ein- und ausparken nicht möglich. Die Fahrbahn ist einseitig, rückwärts reinfahren geht nicht und rückwärts ausparken ebenso nicht.

          Da alle Mieter im Haus dasselbe für die zur Wohnung zugehörigen 2 Stellplätze bezahlen, aber viel bessere Anordnungen haben (keine Säule in der Mitte) und darüber hinaus eine Gesamtbreite von mindestens 50cm mehr haben, meine Frage, ob Ansprüche auf Mietminderung möglich sind? Die Größe meiner Plätze ist in der unteren Norm, aber die Ungleichheit der Größe zum gleichen monatlichen Pauschalpreis und bei mir noch die Unnutzbarkeit eines Platzes?

          Ich hatte ein Telefonat mit der Vermietung und bekam das Angebot, mit den Plätzen einer anderen Wohnung zu tauschen, da diese noch nicht vermietet war, welches ich per E-Mail am selben Tag bestätigte. 1 Woche später erhielt ich eine E-Mail, dass der Tausch doch nicht mehr möglich ist und meine einzige Möglichkeit ohne Einbezug der Vermietung die private Anfrage unter den Mietern für einen Tausch ist.

          Das ist doch nicht rechtens? Gibt es irgendwas, das ich tun kann?

          Danke, VG Antonius

          • Mietminderung.org
            15. Januar 2024 - 14:32 Antworten

            Hallo Antonius,

            schwierig. Ich würde an Ihrer Stelle davon ausgehen, dass Sie mit einem 5,60 m langen Auto sowieso nicht auf einem Standardparkplatz parken können. Das Standardmaß ist meines Erachtens 5,00 m Länge. Ob sich aus den Schwierigkeiten mit dem “normalen” PKW ein Mietminderungsrecht ergibt, bleibt m.E. einzelfallbezogen.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Kriseb
    20. April 2017 - 10:59 Antworten

    Hallo zusammen,

    meine Mieter können auf Grund einer Verlegung des Geh- und Fahrtrechts die Doppelgarage für Ihr KfZ nichtmehr nutzen. Eine Mietminderung ist daher verständlich. Die Garage selbst wird aber seit Jahren lediglich als Abstellraum und Lagerraum verwendet und das wird sie auch heute noch. Ist in diesem Fall eine 100% Mietminderung legitim?

    Ich freue mich auf eine Antwort :)

    MfG

    Kriseb

  • Jennifer Dick
    29. Mai 2017 - 07:47 Antworten

    Hallo und Guten Morgen,

    wir haben ein kleines Problem mit unserem Vermieter, bzw. der Parkmöglichkeit.

    Wir wohnen in einem Haus mit einer Wohnung und unter uns ist noch ein Wellnessladen.
    Uns gehört normaler Weise der Parkplatz hintem im Hof, den wir jedoch nicht mir unserem Auto (Ford Mondeo) befahren können. Um zum “Parkplatz” zu kommen müssen wir eine starke Steigung fahren, wo unser Auto aufsetzt! (Das Auto ist nicht tiefer gelegt!) Wenn man dann mal oben ist nach ultra, ultra, ultra Schrittgeschwindigkeit und das einer mit kontrolliert hat, kommt auch schon das nächste Problem, wir können das Auto nur mit 1000 Zügen wenden um auf den Parkplatz zu kommen. Wir haben des öfteren mit unserem Vermieter über das Problem gesprochen, er meinte nur darauf das sei unser Problem. In der Einfahrt zum Tor (zum hintern Hof) muss frei bleiben damit der Vermieter mit seinem Mini-Traktor raus und rein kann. Die Ladenbesitzerin hat 2 Parkplätze vorm Haus zur verfügung. Wir hatten schon mit ihr gesprochen ob sie nicht im Hof parken mag (Ford Fiesta), aber sie will grundsätzlich nicht dort parken, da sie sonst jeden Tag in die Waschstraße fahren dürfte durch die Vogelscheiße (Verständlich!). Dann hatten wir erstmal eine Lösung gefunden das wir uns vorm Haus so dahin quetschen, dass 3 Autos dahin passen und die Einfahrt für den Vermieter frei bleibt. Hier kommt es zum nächsten Problem; die Ladenbesitzerin möchte das nicht mehr. Jetzt dürfen wir nur von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr auf dem Parkplatz parken. Wir können sonst nirgends parken da wir an einer Hauptstr. wohnen mit zahlungspflichtigen Parkplätzen.

    Kann man da irgendwas machen? Wir sind echt verzweifelt.

    Wir freuen uns auf eine Antwort

    MfG

    Jenny

  • Rainer
    30. Mai 2017 - 20:57 Antworten

    Hallo,
    durch einen Findling (grosser Stein) haben wir den Parplatz unseres Mieters in der Tiefe eingeschränkt.
    Die verbleibende Tiefe reicht aber üppig aus damit er sein PKW parken kann.
    Die Breite blieb unverändert.
    Der Mieter ist nun der Meinung die Miete um 15 € kürzen zu dürfen und spricht von Schikane.
    Ist er damit im Recht?
    Wir sind der Meinung, dass wir unserem Mieters einen Stellplatz schulden aber nur in der Grösse wie es die DIN vorgibt. Der Findling ist nicht auf der vermieteten Fläche.
    Grüsse
    Rainer

  • Mareike
    30. Juni 2017 - 14:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vor fast 3 Monaten schrieb mir meine Vermieterin, dass ich meinen Duplex-Garagenstellplatz aktuell nicht nutzen kann, da dieser durchgerostet sei und repariert werden muss. Sie merkte dabei an, dass diese Einschränkung keine Mietminderung rechtfertigt, da die Kaltmiete nur nach der Wohnungsgröße berechnet sei und der Stellplatz nicht gesondert in Rechnung gestellt.
    Da sie mir telefonisch sagte, dass es sich nur um 5-6 Wochen handelt, habe ich darauf nicht reagiert.
    Nun rief sie mich an um mir zu sagen, dass sie den Stellplatz bis auf weiteres nicht reparieren wird, da die Reparatur aktuell zu kostenaufwendig für sie ist.
    In meinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung aus 2 Zimmern, 1 Bad, 1 Kelleranteil und 1 TG Stellplatz besteht. Bei der Kostenaufstellung auf der nächsten Seite steht, dass der TG-Stellplatz in der Kaltmiete inklusive ist.
    Ich bin mir unsicher, ob die Nicht-Nutzbarkeit des im Mietvertrag aufgeführten TG-Stellplatzes nun eine Mietminderung rechtfertigt. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

    Freundliche Grüße

    Mareike

    • Mietminderung.org
      4. Juli 2017 - 16:08 Antworten

      Hallo Mareike,

      ganz offensichtlich haben Sie einen Tiefgaragenstellplatz mit Ihrer Wohnung angemietet und dieser ist jetzt für Sie nicht nutzbar. Ich verstehe die Argumentation Ihrer Vermieterin leider nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Juliane
    29. August 2017 - 00:14 Antworten

    Hallo, ich habe dazu eine Frage. Mein Nachbarhaus soll saniert werden und nun hat die Baufirma ca. 10 Parkplaetze auf der Strasse fuer die Dauer von 8 Monaten wegen der Bauarbeiten gesperrt. Es gibt bei mir in der Gegend ohnehin zu wenige freie Parkplaetze und diese Einschraenkung, noch dazu ueber so eine lange Zeit, wird das Parken im teuren Parkhaus erzwingen. Kann man dafuer auf Mietminderung klagen? Ich waere fuer eine Antwort sehr dankbar, da ich bislang im Netz darueber nichts gefunden habe.
    Vielen Dank. Gruss Juliane

    • Mietminderung.org
      2. September 2017 - 09:51 Antworten

      Hallo Juliane,

      wenn es Straßenland ist, sind Ihnen die Parkplätze bestimmt nicht zugeordnet/vermietet, oder?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manuel Southern
    16. September 2017 - 12:20 Antworten

    Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Ich habe heute morgen (16.9) einen Zettel von meinem Vermieter an der Eingangstür zu dem Mehrparteienhaus entdeckt. Darauf steht, dass ab dem 25.9, Mi destens 2 Monate, die Parkplätze im Hof nicht genutzt werden können. Das betrifft mich und die 2 weitere Mieter. der Grund dafür sind Bauarbeiten am Nachbargrundstück, die dementsprechend nicht direkt etwas mit meinem Vermieter zu tun haben. Auf dem Zettel steht auch, dass der Nachbar die Miete für diesen Zeitraum erstattet. Das Problem, was ich jetzt habe, ist dass ich mitten in der Stadt wohne und ich müsste daher für diesen Zeitraum täglich parktickets ziehen. Besteht da ein Schadensersatzanspruch? Der Mietvertrag für den Parkplatz ist unabhängig von dem Mietvertrag für meine Wohnung . Und die Bauarbeiten sind rein optischer Natur. Was kann ich tun? Und wie sieht es mit Mietminderung im Bezug auf Baustellen Lärm aus?

  • Mag. Nicole Schenk
    7. März 2019 - 11:33 Antworten

    Hallo,
    wie sieht das aus, wenn bei einer Gemeinschaftsgarage wochenlang die Garagentür nicht geschlossen werden konnte? Als Frau hatte man hier u.a. das Problem, nicht zu wissen, ob irgendjemand hinter einem parkenden Auto hockt und einem etwas antut. Abgesehen davon, dass hier eine mögliche Beschädigung von den parkenden Autos im Raum stand und außerdem die sonst warme Garage total ausgekühlt ist. Drei Wochen lang haben wir die Hausverwaltung bombadiert, hier eine Lösung zu finden. Diese wollte uns auch noch weiter hinhalten. Da jedoch Silvester kam und meine Angst darin bestand, dass jemand Böller in die Garage wirft und Autos beschädig, wurde dann doch gehandelt.
    Wie sieht es hier mit einer Mietminderung aus?
    Vielen Dank!
    Viele Grüße
    Nicole

  • Ricarda Bockholt
    16. März 2019 - 07:54 Antworten

    Hallo,

    ich habe seit einigen Jahren einen Stellplatz im Hof mit separatem Mietvertrag. Im Zeitraum November bis Januar war dieser aufgrund von Straßenbauarbeiten nicht zugänglich. Die ganze Straße war gesperrt. Aufgrund dessen habe ich die Miete für diesen Stellplatz einbehalten. Nun kam Mitte Februar eine Mahnung zu den offenen Mietzahlungen ab November. Diese hatte ich mit der Nichtnutzbarkeit beim Vermieter begründet.
    Gestern erhielt ich nun die fristlose Kündigung aufgrund von Mietrückstand.
    Kann ich etwas dagegen tun? Zumal eine Mahnung sonst sehr zügig kam, wenn man einmal etwas später überwiesen hat. So bin ich davon ausgegangen, dass aufgrund der bekannten Baustelle, ein Einbehalt für den Vermieter in Ordnung sei.

    Vielen Dank im Voraus
    R. B.

  • G. Gehlert
    28. Oktober 2019 - 11:11 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe vor einem halben Jahr einen Stellplatz angemietet.
    Der Toröffner sollte mir dann in Kürze übermittelt werden.
    Darauf warte ich nun schon ein halbes Jahr.. trotz mehrfachen Gesprächen und E-Mails.
    Ich konnte den Parkplatz lediglich ab und zu durch meinen Mann nutzen, der ein Toröffner für seinen Stellplatz hat, den er schon lange vor mir angemietet hat.

    Was kann ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen
    G.G.

  • Christine Weidner
    10. August 2021 - 14:10 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen zur Miete und laut Mietvertrag, gehört ein Garagenplatz und ein Stellplatz vor der Garage zur Wohnung. Auf diesen Stellplatz kann jedoch kein Auto geparkt werden, da der Platz zu klein ist. Es würde nur ein Mini draufpassen. Ein andere Auto z.B. Toyota Yaris, steht dann mit dem Hinterteil auf dem Bürgersteig. Kann ich für diesen Fall Mietminderung fordern und wenn ja wieviel. Wo steht ein Mindestmaß für Stellplatz vor der Garage?

    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    Viele Grüße

    CW

  • Julija
    30. Dezember 2021 - 11:48 Antworten

    Hallo,
    Wir haben im Mietvertrag einen Stellplatz inklusive ohne eine Bezifferung der Kosten. Seit über vier Jahren haben wir hinten auf dem Hof geparkt, jetzt hat der Vermieter eine Schranke eingebaut und es dürfen da lediglich Fahrzeuge parken die einen extra Mietvertrag haben bzw.dafür zahlen. Gestern hatten wir da für ein paar Stunden trotzdem geparkt, da die Schranke noch nicht in Betrieb war. Der Eigentümer war dann gestern vor Ort und ausser sich, das ich dort parkte, da ich ja kein Recht dazu hätte aber ich habe doch im Mietvertrag einen Stellplatz drin und der Parkplatz im Hof gehört zum Haus. Er wollte nich gestern abschleppen lassen.
    Wie verhält es sich in so einem Fall ??
    Muss ich die Anfahrt des Abschleppers bezahlen und kann ich eine Minderung der Miete fordern??

    • Mietminderung.org
      30. Dezember 2021 - 11:55 Antworten

      Hallo Julija,

      den Abschleppwagen bezahlt erstmal derjenige, der diesen beauftragt.

      Fragen Sie Ihren Vermieter, wo sich Ihr Stellplatz (nach Vereinbarung im Mietvertrag) befindet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sebastian
    26. März 2022 - 11:58 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    Wir haben zu der Wohnung eine Garage und einen Stellplatz mit einer separat ausgewiesenen Miete. Als wir aus dem Urlaub zurückkamen haben wir gesehen, dass die Straße aufgerissen wurde und eine Zufahrt (über den Privatweg) nicht mehr möglich ist. Die Bauarbeiten sollen mehrere Monate dauern. Zuvor haben wir aus dem Amtsblatt nur die Information, dass Umleitungen eingerichtet werden. Vom Vermieter wurde uns nicht gesagt, dass eine Zufahrt nicht mehr möglich ist und mein Fahrzeug steht noch vor dem Haus.
    Gibt es neben der Mietminderung noch weitere rechtliche Möglichkeiten? Freundliche Grüße

      • Sebastian
        5. April 2022 - 14:11 Antworten

        Guten Tag Herr Hundt,
        Erstmal vielen Dank für Ihre Antwort.
        In welcher Höhe ist denn die Mietminderung angebracht? Die Garage kann zwar nicht mehr mit dem Fahrzeug befahren werden, aber die Dinge darin (Werkbank, Ablage etc) sind ja noch nutzbar.

        Vielen Dank im Voraus

        • Mietminderung.org
          5. April 2022 - 14:44 Antworten

          Hallo Sebastian,

          das ist immer individuell. Man könnte das versuchen herzuleiten: Garagenmiete – Lagerraummiete = gleich Mietminderung. Das wäre vielleicht ein Ansatz der Sie auf die richtige Spur bringt.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Julia
    24. Juni 2022 - 09:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und haben von unserem Vermieter die Info bekommen, dass der Hof vor den Garagen erneuert werden muss und wir die Garage daher für mind. 2 Wochen nicht nutzen können. In unserem Mietvertrag wird die Nutzung der Garage mit 100,00 € monatlich beziffert.
    Haben wir hier Ansprüche?

    Vielen Dank im Voraus.

    • Mietminderung.org
      27. Juni 2022 - 11:03 Antworten

      Hallo Julia,

      danke für Ihren Beitrag. Wenn sie einen festen Mietzins für die Garage vereinbart haben, ist es entsprechend leicht die Höhe der Mietminderung zu bestimmen. In diesem Fall 100,00 Euro. Empfehlenswert ist immer eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    6. September 2022 - 22:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich habe zu meiner Wohnung einen Stellplatz auf dem Multiparker, für ich eine extra ausgewiesene Monatsmiete von 35,00 Euro zahle. Der Multiparker war die letzten 2 Monate kaputt. Der Vermieter wurde von mir sofort informiert. Bis die Reparatur erfolgte, vergingen wie gesagt, 2 Monate. Hauverwaltung hat die Firma mehrmals kontaktiert. Ich habe die Miete nicht sofort gemindert, weil ich nicht wußte, wie lange die Reparatur dauern wird. So wie ich verstanden habe, kann ich doch die Miete für die 2 Monate rückwirkend einbehalten bzw. zurückfordern?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Viele Grüße
    Julia

  • Peter
    12. März 2023 - 12:45 Antworten

    Wir haben zu unserer Wohnung einen Doppelstellplatz im gleichen Haus (11 Parteien) gemietet. Dieser hat eine Außenwand (rechts), einen Pfeiler (links) und weißt eine Breite von 231 cm auf. Die Fahrgassenbreite beträgt 637 cm. Der Parkplatz ist im 90°-Winkel zu befahren. Laut Garagenverordnung (GaVo §4) des Landes BaWü müssen die Maße mindestens 240cm und 650cm betragen. Die Immobilie (inkl. Stellplätze) wurde im Oktober 2021 fertig gestellt. Die übrigen Stellplätze haben Maße zwischen 240cm und 300cm. Unser Auto (Audi A4) haben wir nun schon mehrfach an der Wand/an dem Pfeiler verkratzt. Auch das Verlassen des Stellplatzes erweist sich als schwierig, wenn alle Parkplätze belegt sind, da dann nur ein Spalt von zirka 20cm zur Verfügung steht, um auf die Fahrgasse zu gelangen. Der Stellplatz wird, trotz alles Widrigkeiten, benötigt (Cabrio und Stellplatzmangel auf der Straße). Ist hier, außer der Kündigung, eine Mietminderung möglich?

  • Andreas
    10. Mai 2023 - 08:15 Antworten

    Ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen, Diese Wohnung hat auch eine Tiefgarage. EinPlatz wird in meinem Mietvertrag auch als gesonderter Posten aufgeführt. Bei Einzug sagte mir der Vermieter, das wir im Hochwassergebeit seien . Jetzt am Wochenende gabe es Starkregen für ca. 30 Minuten. Die Folge ist, daß die Tiefgarage bis ca. Meter vollgelaufen ist. Die Autos die in der Tiefgarage standen sind nur noch Schrottwert. Zum Glück hatte ich meinen Firmenwagen nicht in der Tiefgarage geparkt.

    Nachbarn und Mitmieter erzählten mir, daß innerhalb kurzer Zeit es das 3 Mal ist, daß die Tiefgarage vollläuft, da es keine automatische Sperre gibt. Für mich ist die Tiefgarage auf Dauer nicht mehr nutzbar. Da im Keller die komplette Heizung und Elektrik ist, gab es auch hier Schäden. Laut Vermieter soll es die nächsten 14 Tage kein Warmwasser mehr geben, Heizung benötigen wir Gott sei Dank nicht im Moment.

    Für mich stellt sich die Frage nach der Dauerhaften Nutzung der Wohnung. Für mich war bei der Anmietung wichtig, einen Stellplatz zu haben, jetzt kann ich Dauerhaft mit gutem Gewissen kein Fahrzeug mehr parken. Was ich bis jetzt rausgefunden habe. Ich kann die Miete um die Kosten der Tiefgarage kürzen und für das Warmwasser bis zu 10 € der Miete kürzen.

    Aber
    Wass ist jetz mit der Steigenden Versicherung, diese kann ja auf die Mieter umgelegt werden. Muss ich dieses Mehrkosten zahlen ?

    Am liebsten wäre mit ein Kündigungsrecht und der Vermieter muss die Umzugskosten, auch anteilig ) bezahlen, weil die Mietsache eben niocht die Beschaffenheit hat, wie vereinbart.

    • Mietminderung.org
      10. Mai 2023 - 16:23 Antworten

      Hallo Andreas,

      ich denke es wir auf eine normale Kündigung + bis dahin angemessene Mietminderung für die nicht nutzbare Tiefgarage hinauslaufen. Schadenersatzthemen sollten Sie im Zweifel anwaltlich abklären lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katrin
    7. August 2023 - 11:36 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe vor 27 Jahren eine Wohnung mit Stellplatz Nr.5 ( also extra ausgewiesen) gemietet.
    Den kann ich seit längerer Zeit nicht mehr nutzen, da neue Mieter im Haus meinen Stellplatz
    mit ihren 3 (!) Fahrzeugen mit zustellen.
    Daraufhin habe ich dem Hausverwalter mitgeteilt, dass es wohl versäumt wurde, den neuen
    Mietern mitzuteilen, dass zu jeder Wohnung genau 1 Stellplatz gehört und den Verwalter aufgefordert, eine Klärung herbei zu führen und ggf. eine klare Beschilderung der Stellplätze vorzunehmen.
    Auf Grund der nicht möglichen Nutzung meines Stellplatzes habe ich den Betrag von 20 Euro
    ( ortsübliche Stellplatzmiete ) von meiner monatlichen Gesamtmiete abgezogen und dem Verwalter
    mitgeteilt, dass ich das bis zur Klärung des Sachverhaltes weiter tun werde, da der Stellplatz kostenmäßig im Gesamtmietpreis meiner Wohnung mit enthalten ist und nicht einzeln ausgewiesen wurde.
    Der Verwalter hat mir nun schriftlich mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf einen festen Stellplatz hätte – es handele sich hierbei um einen Erklärungsirrtum.
    Wie kann das sein, wenn der zu meiner Wohnung gehörende Stellplatz explizit mit Nr. 5 im Mietvertrag
    ausgewiesen wurde?
    Der Verwalter hat mir mit Kündigung gedroht, sollte ich die Miete weiterhin um die 20 Euro für den
    nicht nutzbaren Stellplatz mindern.
    Das kann doch nicht rechtens sein, ich habe einen rechtsgültigen Mietvertrag, der im Beisein beider
    Mietparteien und eines Immobilienmaklers geschlossen wurde.
    Was raten Sie mir ?
    Mit freundlichen Grüßen

    Katrin

    • Mietminderung.org
      7. August 2023 - 13:32 Antworten

      Hallo Katrin,

      mit dieser Argumentation wird der Verwalter wohl kaum durchkommen. Folgende Fragen stellen sich mir:

      Der Verwalter persönlich vor 27 Jahren den Mietvertrag entsprechend abgeschlossen?
      Warum wurde die Erklärung dann nicht angefochten?
      Haben Sie den Stellplatz Nummer fünf zum Beispiel 20 Jahre genutzt?
      Sind anderen Mietern auch feste Stellplätze zugeordnet?

      Kurz rum, ich halte Ihr Vorgehen für vertretbar, würde mich nicht einschüchtern lassen, sondern im Zweifelsfall rechtlichen Rat suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Ewe
        12. September 2023 - 15:29 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt,,
        Ich habe eine ähnliche Situation, ich habe ein WG Zimmer in der Stadt vor etwa zwei Monate gemietet. Im Vertrag ist auch ein Parkplatz enthalten.
        Allerdings ist es so, dass ich dort nicht mit meinem Auto parken kann. Es ist eine Einfahrt bergab und jedes mal Auto wird von Unten beschädigt. Habe ich bereits mit die Vermieterin darüber gesprochen Ihr Aussage lautet, mein Auto mein Parkplatz mein Problem. Allerding ich bezahle dafür aber kann nicht parken…Kann man damit was machen ? VG Ewe :)

  • Marita
    10. August 2023 - 13:05 Antworten

    Wir haben eine Tiefgarage. Die Zufahrt wurde bearbeitet und daher enger. Wir hatten einen Fiat Punto da war es kein Problem herunter zu fahren. Jetzt haben wir einen Merzedes Kombi. Meine Frage ist was die Normgrosse für die Auffahrt. Darf ich die Miete mindern und wenn ja wieviel?

  • Nadine Dietrich
    12. Dezember 2023 - 21:41 Antworten

    Hallo wir haben einen Stellplatz welcher saniert werden sollte und eig innerhalb von Max 3 Monaten abgeschlossen sein sollte. Jetzt sind wir bei fast einem Jahr. Und es gibt nur Mängel die auf unbestimmte Zeit nicht repariert werden können. Der Stellplatz sowohl die Kosten Strom etc. sind im Mietvertrag geregelt.
    Können wir für den Platz eine komplette mietminderung vornehmen? Ich glaube wir waren geduldig genug.

    Danke für die Antwort

    • Mietminderung.org
      13. Dezember 2023 - 11:06 Antworten

      Hallo Nadine,

      wenn der “Wert” des Stellplatzes separat ausgewiesen ist, fällt die Bestimmung der Mietminderung leicht. Grundsätzlich können Sie ab Bekanntwerden und Meldung des Mangels, die Miete mindern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • L. Anderson
    10. März 2024 - 14:20 Antworten

    Guten Tag,
    Ich habe eine Mietwohnung mit Bruttomiete von 480€/Monat. Im Mietvertrag ist mein Tiefgaragenstellplatz mit Nummer explizit ausgewiesen, ist aber nicht mit einem expliziten Wert ausgewiesen. Dieser wird von mir auch zum parken genutzt. Nun habe ich ein Schreiben von der Hausverwaltung bekommen, dass mein Stellplatz ab dem 2.4. nicht mehr benutzt werden darf aufgrund von Sanierungsarbeiten. Ich würde entsprechend die Miete mindern wollen ab diesem Zeitpunkt, mein Vermieter (nicht die Hausverwaltung, sondern Einzelperson) hat im ersten Augenblick jedoch gemeint, ich hätte hierzu kein Recht. Was ist Ihre Einschätzung? Ist eine Mietminderung um 10% legitim? Ich habe letztes Jahr zwischenzeitlich den Stellplatz für 50€/Monat untervermietet, daher scheinen die 48€ auch tatsächlicher Markwert zu sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    L. Anderson

    • Mietminderung.org
      10. März 2024 - 17:49 Antworten

      Hallo L. Anderson,

      recherchieren Sie an der angemessenen Marktmiete von vergleichbaren Stellplätzen in der Nähe und orientieren Sie sich an diesem Wert.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marc
    14. März 2024 - 18:53 Antworten

    Hallo,
    meine Freundin und ich wohnen in einem Mehrparteinhaus. Bei Wohnungsbesichtigung haben wir extra gefragt, wie viele Parkplätze es zur Wohnung gibt. Dort war die Aussage zwei Parkplätze, dies wurde auch im Mietvertrag so festgehalten. Als das Haus dann fertig gebaut wurde und wir eingezogen sind, hieß es vom Vermieter dass wir einen festen Parkplatz haben. Es gibt noch vier weitere Parkplätze, die wären aber für alle frei zur Verfügung.

    Zur Zeit haben wir immer das Problem dass alle Parkplätze immer belegt sind wenn wir nach Hause komme. Somit steht zwar ein Auto von uns auf unserem festen Parkplatz aber das andere Auto steht immer an der Hauptstraße.

    Haben wir ein Anrecht auf einen zweiten festen Parkplatz oder ein Recht auf Mietminderung?

    • Mietminderung.org
      14. März 2024 - 19:02 Antworten

      Hallo Marc,

      Sie haben zwei Stellplätze mit der Wohnung gemietet. Wenn Sie nun nicht zwei Stellplätze nutzen können, besteht ein Mangel der zur angemessen Mietminderung berechtigen kann. Bei der Höhe würde ich mich an dem Wert des Stellplatzes orientieren. Wie hoch ist die Miete für einen vergleichbaren Stellplatz in der Nähe?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank Löffel
    11. April 2024 - 12:27 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe zusammen mit meiner Wohnung einen Duolex-Parker angemietet. Auf der unteren Ebene hatte ich meinen Oldtimer geparkt. Durch einen defekten Hydraulikzylinder war es mir nicht mehr möglich über einen Zeitraum von insgesamt 13 !!! Monaten an den Oldtimer zu kommen und diesen zu nutzen. Obwohl der Vermieter über diesen Mangel informiert war, hat er sich nicht ausreichend um die Behebung des Schadens gekümmert.
    Nun meine Frage: Habe ich neben dem Nutzungsausfall und der entsprechenden Mietminderung auch Anspruch auf Schadensersatz wie z.B. Erstattung der KfZ-Vrersicherung und KfZ-Steuer?
    Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus.
    m.f.G. Frank

  • Maria Huebscmann
    17. April 2024 - 18:09 Antworten

    Hi,

    ich brauche rechtliche Unterstuetzung! Ich bin seit ein halbes Jahr in umgezogen und habe einen Mietvertrag fuer eine Wohnung mit Garagenparkplatz unterschrieben. Die Kosten fuer die Garage waren separat im Mietvertrag eingetragen, allerdings nicht die Masse des Parkplatzes.

    Mein Auto Peugeot 5008 ist 1.844 m breit. Die Garagenoeffnung ist nur 2,08m breit. Ich kann nur sehr eingeschraenkt und unter Gefahr hineinfahren (Gaste koennen gar nicht in der Garage aussteigen & Aussenspiegel und Tueren sind bereits angekratzt, weil zu wenig Platz links und rechts am Tor zur Verfuegung steht).

    Im Mietvertrag waren die Masse der Garage nicht angegeben. Und ich habe die Garage bei der Wohnungsbesichtigung zwar gesehen aber nicht ausprobiert, weil noch einige SAchen vom Vormieter drinne waren. Die Parkplaetze sind in den 70er Jahren gebaut und fuer aktuelle Verhaeltnisse nicht mehr zu gebrauchen. Andere Parkmoeglichkeiten gibt es in der Gegend nicht. Dier Vermieterin hat mich nicht darauf aufmerksam gemacht…

    Habe ich Anrecht auf eine Mietminderung bzw. einen Schadenersatz?

    GLG, Maria

    • Mietminderung.org
      17. April 2024 - 21:39 Antworten

      Hallo Maria,

      eenn man bedenkt, dass man durchaus die Maße der Garage hätte überprüfen können oder z.B. die Größe des Tores von außen hätte beurteilen oder messen können, dann glaube ich, dass Sie eher schlechte Karten haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert