Erweist sich die vom Mieter angemietete Garage oder der Parkplatz als nicht nutzbar, kann der Mieter die Miete mindern. Schließlich zahlt er für etwas, das er nicht nutzen kann.
Die Minderungsquote orientiert sich unter anderem danach, welche Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit und die Nutzungsmöglichkeiten der Garage oder des Parkplatzes bestehen. Wie immer kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Pauschale Wertungen sind faktisch unmöglich.
Wir zeigen wann eine Mietminderung wegen einer Garagen oder eines Parkplatzes möglich ist und in welchen Fällen nicht.
Wo ist der Mieter beeinträchtig?
Wichtig ist, dass sich die Beeinträchtigung erheblich auswirkt und objektiv gesehen tatsächlich beeinträchtigend wirken und nicht nur durch den Mieter subjektiv als beeinträchtigend empfunden werden. Die Nichtnutzbarkeit kann sich daraus ergeben, dass die Garage Schimmelbildung aufweist, feucht ist oder die Zufahrt versperrt ist.
Minderungsquote bei nicht nutzbares Garage oder Parkplatz
Die Minderungsquote orientiert sich am Ausmaß der Beeinträchtigung. Erweist sich der Parkplatz regelmäßig oder dauerhaft als unbenutzbar, richtet sich die Quote gegen 100 %. Mehr dazu auch unter: Parkplatz oder Garage zugeparkt.
Mieter ist für die Nicht-Nutzbarkeit in der Beweispflicht
Wenn der Mieter mindert, muss er darlegen und beweisen, inwieweit ein Mangel vorliegt und inwieweit er dadurch in der Gebrauchstauglichkeit seiner Garage beeinträchtigt ist. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an. Parken Fremde die Garage oder den Stellplatz zu, bleibt es Aufgabe des Vermieters, das Problem zu bereinigen.
Parkplatz und Garage: Maßgebend sind die Umstände im Einzelfall:
LG München (20 S 9970/85): Eine Garage muss nur für Fahrzeuge mit durchschnittlichen Ausmaßen geeignet sein. Im Fall ging es um einen Citroen 2 CV/Ente. Da dieses Fahrzeug überdurchschnittlich hoch sei, komme eine Mietminderung nicht in Betracht.
14. Dezember 2013 - 18:10
Der Sturz oberhalb des Garagentores ist gemauert und hat mit der Zeit erhebliche Risse bekommen. Laut Aussage eines Maurermeisters ist der Sturz akut einsturzgefährdet. Hier gehe ich von potentiellen Sach- (bei Herabfallen von Steinen auf das Auto bei der Durchfahrt) und Personenschäden (der Sturz fällt z.B. beim Durchgehen über meiner Tochter zusammen). Die Garage kann also durch das Garagentor nicht mehr sicher betreten oder befahren werden, Zutritt ist allenfalls über eine Tür an der Garagenseite möglich.
Meinen Vermieter habe ich bereits mehrfach auf den Mangel hingewiesen. Mit dem Hinweis darauf, er habe gerade keine passenden Steine und müsse diese erst besorgen, wurde ich nun mehrfach vertröstet. Inwiefern berechtigt dieser erhebliche Mangel zu einer Mietminderung? Letztlich geht ja auch dann eine Gefahr von dem Sturz aus, wenn man sich vor der Garage aufhält oder das Fahrzeug davor abstellt.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Tim O.
14. Dezember 2013 - 21:26
Hallo Tim,
wenn Sie eine echte Gefahr sehen und die Miete mindern wollen, sollten Sie sich am besten rechtlich beraten lassen. Leider kann ich zu dem Einzelfall nicht mehr schreiben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. Juni 2014 - 20:06
Hallo,
direkt neben unserem Parkplatz steht ein Pflaumenbaum. Zum einen sitzen ständig Vögel auf diesem Baum und deren Kot landet dann auf unserem Auto (was ja nachweislich zu Schäden am Lack führen kann). Und es ist nicht so, dass ab und an da was drauf landet. Steht mein Auto eine Nacht auf dem Parkplatz sind morgens mehrere zum Teil auch wirklich große Schisse auf meinem Auto. Zudem kommt noch, dass während der Baum Früchte trägt, noch mehr Vögel sich auf diesem niederlassen und die Früchte auch noch auf dem Auto landen (Verschmutzung, Gefahr von Dellen).
Kann jemand beurteilen, ob mir hier eine Mietminderung zusteht? Bin für alle Hinweise dankbar.
Grüße, Sven
2. Juni 2014 - 19:27
Hallo Sven,
ich habe hier einen Artikel zur Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss für Sie: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. Juni 2014 - 16:16
Hallo,
Wir haben eine Gemeinschaftstiefgarage , die wir allerdings seit 5.6.14 nicht mehr nutzen können da die Zufahrtsstrasse zur Garage von der Stadt durch eine Baustelle verhindert ist. Wie hoch wäre eine Mietminderung möglich oder besteht überhaupt die Möglichkeit die Miete zu mindern? Es gibt zwar auch Aussenstellplätze aber die sind ebenfalls vermietet und ständig besetzt da es zu wenige Plätze für die Gesamtanzahl der Mieter gibt.
Vielen Dank im Voraus.
18. Juni 2014 - 14:19
Hallo Ina,
wenn die den Stellplatz nicht nutzen können, sollten Sie zuerst den Wert des TG-Stellplatzes bestimmen (Mietvertrag oder Angebote für Stellplätze in der Nachbarschaft).
Hier noch ein interessanter Link für Sie: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. Juni 2014 - 09:58
Hallo danke für Ihre Antwort. Also der Tiefgaragenplatz kostet monatlich 25,- Euro. und der Aussenstellplatz kostet 15.Euro. Allerdings sind nur max. 6 Plätze vorhanden für ca. 24 Gesamtwohnungen. Ansonsten kann man nur im Umfeld kostenfreie Parkplätze versuchen zu finden.
Dadurch das die Tiefgarage gar nicht nutzbar ist kann ich doch den monatlichen Betrag für die Tiefgarage ganz einstellen oder?
Viele Grüsse
Ina Heinz
29. Juni 2014 - 18:11
Hallo Ina,
zumindest sind Sie so schonmal dem Wert des TG-Stellplatzes auf die Spur gekommen. Jetzt haben Sie einen Ansatzpunkt.
Vile Grüße
Dennis Hundt
4. Februar 2024 - 21:42
Garagendach ist seit Jahren undicht. Vermieter (mit dachdeckbetrieb) lagert seit fast 2 Jahren das Trapezblech vor der Haustür unterm vordach und gab mir letzten September die Info, es wurde bald gemacht…. Die Garage ist mir in Ermangelung eines kellers auch als Lagerraum übergeben worden. Hier habe ich bereits hohen Schaden durch Wasser erhalten. Motorrad und Auto werden ebenfalls in mit Leidenschaft gezogen. Sind 50% mietminderung angemessen?
5. Februar 2024 - 08:26
Hallo Hendrik,
schauen Sie mal hier: Mietminderung: Feuchtigkeit oder Schimmel in der Garage
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. Juni 2014 - 13:57
Guten Tag,
mein Parkplatz liegt auf dem Hinterhof. Auf der Zufahrtstraße wird gebaut und ich kann den Parkplatz nun für etwa 6 Monate nicht erreichen. Der Hinterhof ist quasi nicht befahrbar. Mein Vermieter möchte jedoch 50% der Beiträge haben. Kann ich dies verweigern? Die gemietete Sache ist ja nicht nutzbar. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
29. Juni 2014 - 18:14
Hallo Maik,
weisen Sie Ihren Vermieter doch darauf hin, das der Parkplatz zu 100% nicht nutzbar ist (und nicht nur zu 50%).
Hier noch ein Link für Sie: Muss man eine Mietminderung beantragen?
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. Juli 2014 - 19:40
Hallo,
ich möchte gerne wissen, in welcher Höhe ich die Miete für meine Garage kürzen kann.
Ich habe eine Doppelgarage, die ich seit über einem Monat nicht richtig nutzen kann, da das Rolltor defekt ist. Anfangs konnte ich beim Hochfahren des Tors noch nachhelfen, jedoch ist das Tor seit fast zwei Wochen ganz kaputt, sodass ich die Garage gar nicht mehr nutzen kann.
Die Hausverwaltung ist über den Sachverhalt bereits seit Wochen informiert und es waren auch schon ein Haustechniker und eine Elektrofirma vor Ort. Jetzt steht ein weiterer Termin mit einer anderen Firma an um sich die Garage anzusehen.
Kann ich hier die Miete (monatlich 85,- Euro) einmalig komplett kürzen oder in welcher Höhe ist es rechtlich angebracht?
Für eine schnelle Rückantwort vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica S.
15. Juli 2014 - 12:41
Hallo Jessica,
wenn Sie für die Garage einen Mietzins X zahlen, dann ist es recht einfach die Höhe der Mietminderung bei 100%iger Nicht-Nutzbarkeit zu bestimmen. 100% = 85 Euro.
Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. Juli 2014 - 10:40
Hallo Herr Hundt,
bedingt durch ein Hochwasser in der Tiefgarage sind die elektrisch verschiebbaren Parkpaletten nicht mehr ordnungsgemäß nutzbar. Stattdessen müssen die Mieter diese samt PKW mit reiner Muskelkraft bewegen. Als Folge sind an meinen PKW unschöne Dellen zu sehen, wenn der betreffende Mieter an falscher Stelle “angepackt” hat. Da trotz mehrfacher Nachfrage bzw. Aufforderung seit einem Jahr nichts passiert, möchte ich die Stellplatzmiete mindern, nur bin ich mir über die Höhe unsicher. Wären 10% angemessen?
Danke und viele Grüße
Klaus
18. Juli 2014 - 15:18
Hallo Klaus,
leider kennen nur Sie die genauen Gegebenheiten vor Ort und die Einschränkung. Ich kann Ihnen daher leider nicht sagen, ab 10% angemessen sind.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. Juli 2014 - 08:47
Hallo Herr Hundt,
danke für die Antwort. Zu den Gegebenheiten kann ich nur anführen, daß es sich um eine Tiefgarage handelt, die bei schweren Unwettern bislang 3x von etwa knöchel- bis knietiefem Wasser heimgesucht wurde. Dabei wurde die Elektrik der Parkpaletten beschädigt, diese waren in der Folge nicht mehr elektrisch verschiebbar.
Als Auswirkung müssen wie gesagt einige Mieter Parkpaletten anderer Mieter von Hand = mit Muskelkraft und oftmals einschließlich eines darauf befindlichen PKWs seitlich verschieben, um zu ihren Wagen zu kommen, was beim Gewicht eines PKWs und der Schwergängigkeit der Paletten eine ziemliche Anstrengung und sicherlich nicht Sinn und Zweck von *elektrisch* verschiebbaren Paletten ist. Aus meiner Laiensicht ist eine Mangel der Sache gegeben, eine Mietminderung (natürlich nach vorheriger Mängelanzeige mit Frist zur Behebung) statthaft.
Von den genannten mehrfachen Eindellungen durch “Anpacken” meiner PKW beim Verschieben möchte ich nicht reden, hierfür habe ich keinen Beweis und auf Vermutungen kann ich mich nicht berufen.
Viele Grüße
Klaus
27. August 2014 - 17:45
Hallo Herr Hundt,
als wir aus dem Urlaub kamen wurde uns von den Nachbarn (nicht von der Vermieterin) mitgeteilt, dass ab dem nächsten Tag das Haus eingerüstet wird und somit die Zufahrt zu den Garagen verhindert wird. Ist es möglich in diesem Fall die Miete zu mindern? Ein Garagenstellplatz kostet in unserer Gegend ca. 50 Euro. Wenn ja in welchem Umfang kann ich die Miete mindern? Die Vermieterin drohte uns schon mit dem Anwalt sollten wir die Miete kürzen.
Viele Grüße
Janine
30. August 2014 - 09:01
Hallo Janine,
wenn ein Mangel vorliegt und Ihre Gerage nicht nutzbar ist, dann kann ich dem Artikel nicht mehr viel hinzufügen. Ggf. sollten Sie sich in dieses Thema hier einlesen: Mietminderung bei energetischer Sanierung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. September 2014 - 18:23
Hallo…
Bei uns liegt der Sachverhalt so, dass die Zufahrt zu unserer Garage erneuert wird. Die Fertigstellung sollte am 12.09 erfolgen. Leider ist das nicht passiert und die Bauarbeiten dauern weiterhin an. Meine Frage ist nun, ob man den Vermieter auch für Folgeschäden am Auto, welche durch eine Nichtnutzung der Garage entstehen, sprich Maderschäden, haftbar machen kann. Des Weiteren haben wir schon zwei Strafzettel erhalten, da die Parksituation absolut verheerend ist.
Schon mal Danke für die Hilfe
Viele Grüße
Sylvia aus Dresden
23. September 2014 - 12:07
Hallo Sylvia,
in erster Linie will der Vermieter sicher nichts böses, indem er die Zufahrt erneuern lässt oder erneuern lassen muss. Wie Sie mögliche Kosten abwälzen können, sollten Sie am besten mit einem Anwalt besprechen. Mir persönlich erscheint der Gedanke etwas unverhältnismäßig.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. September 2014 - 17:40
Hallo Herr Hundt,
ich bin im April 2013 in einer Wohnung eingezogen, welche auch eine Garage hat. Nun hat die Stadt, dem Vermieter das Zugangsrecht zur Wohnung und damit auch zur Garage gekündigt, da diese beabsichtigen dort eine Strasse zu bauen.
Ich kann somit, in den nächsten 3 Monaten garantiert die Garage nicht nützen und darüber hinaus ist noch nicht bekannt, wie ich dann zu der Garage gelange.
Zudem gibt es seit meinen Einzug im Schlafzimmer keinen Strom, der Vermieter versprach zwar dieses zu beheben, ist aber bis heute nicht geschehen.
Das Wort “Mietminderung” will mein Vermieter dabei gar nicht hören.
Nun frag ich mich aber doch, ob und in welcher Höhe ich eine Mietminderung vornehmen kann.
beste Grüße
2. Oktober 2014 - 15:40
Hallo liane,
ich kann mir gute vorstellen, dass “Mietminderung” ein rotes Tuch für Ihren Vermieter ist. Aber wenn die Voraussetzungen für eine Mietminderung vorliegen, wird er sich damit beschäftigen müssen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
6. Januar 2015 - 14:18
Hallo Herr Hundt,
ich habe seit einigen Monaten eine Wohnung gemietet, bei der nachträglich eine Mietgarage in den Mietvertrag eingebunden wurde, nachdem mir aufgefallen ist, dass diese fehlte.
Nun hat mich niemand darauf hingewiesen, dass eine separate Kündigung nicht mehr möglich ist. Rechtlich kann ich jetzt nur noch beides kündigen.
Es stellte sich nun nachträglich heraus, dass mein Auto aufsetzt, weil das Gefälle schon sehr stark ist. Das Auto ist in dem Falle nicht tiefergelegt oder anderweitig modifiziert. Der Vermieter meint, dass ich der Erste wäre, der so ein Problem hat, aber wenn man die Einfahrt begutachtet, erkennt man eindeutige Kratzspuren auf dem Betonboden.
Was kann ich in dem Falle tun? Oder in welcher Höhe kann ich meine Mietminderung vornehmen?
Gruß
Artur
7. Januar 2015 - 13:05
Hallo Artur,
ich würde versuchen, den Vertrag über die Garagen einvernehmlich wieder aus dem Hauptvertrag zu entfernen. Denn es ist zumindest fraglich, ob eine MIetminderung überhaupt möglich ist. Siehe: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
11. Mai 2015 - 16:19
Hallo Herr Hundt,
ich bin Mieter eines Tiefgaragenstellplatzes. Seit 2 Wochen ist der Antrieb des Rolltores im Zufahrtsbereich defekt – es steht dauerhaft offen. Ich habe den Stellplatz allerdings gemietet um mein Auto von der Straße zu bekommen (Einbruch, Vandalismus). Wie viel Zeit muss ich dem Vermieter für die Reparatur einräumen? Ab wann und in welcher Höhe kann ich die Miete mindern?
Besten Dank für Ihre Antwort!
Christoph
11. Mai 2015 - 17:28
Hallo Christoph,
eine Frist ist abhängig vom Problem, man spricht von einer “angemessenen” Frist. Die zweite Frage wird hier beantwortet: Ab wann darf man die Miete mindern?
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. August 2021 - 17:12
Sehr geehrter Herr Hundt,
Gemäß dem Urteil des Amtsgericht Kassel, Az 801 C 4534/88 vom 15.12.1988 besteht bei einem defekten Garagentor kein Mietminderungsanspruch. Gem. Urteil stellt der Defekt am Garagentor nämlich keinen erheblichen Mangel dar. Die Funktion der Garage sei weniger im Diebstahlschutz als im Schutz vor Witterung zu sehen.
Gibt es zum Thema aktuelle Gerichtsurteile.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernd
12. Mai 2015 - 14:57
Hallo,
habe vom Vermieter folgenden Schreiben bekommen.
Nach einer sicherheitstechnischen Überprüfung der Rolltore zur Tiefgarage ist es leider notwendig, diese umgehend außer Betrieb zu nehmen.
Aufgrund längerer Lieferzeiten, wird sich der Austausch der Tore einige Zeit hinziehen.
Wir bitten Sie in dieser Zeit um erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich fremder Personen, die die Tiefgarage ohne berechtigten Grund betreten.
Sobald wir absehen können, wann die neuen Tore montiert sein werden, erhalten Sie weitere Information.
Meine Frage: Da die Tiefgarage zur Zeit nicht abschließbar ist, kann ich die Miete mindern?
6. Oktober 2015 - 08:14
Guten Tag Herr Hundt,
Unsere Garage ist jetzt schon seit vier Tagen nicht benutzbar, da unsere und andere Garage renoviert werden.
Uns hat keiner informiert und in unserer Garage stehen unsere Reifen, aber auch die Baumaterialien der Baufirma.
Ich finde das eine Frechheit und möchte gerne die Miete mindern.
Wie hoch darf ich mindern?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
6. Oktober 2015 - 19:12
Hallo Michael,
ich kann Sie auf die Ausführungen oben und auf diesen Artikel hier verweisen: Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. November 2015 - 17:37
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe 2 Stellplätze angemietet. Nach einem Schlosstausch wurde mir aber nur ein Schlüssel zugeschickt. Nach Aufforderung habe ich dann endlich einen zweiten Schlüssel bekommen.
In den 10 Tagen, wo der Schlüssel fehlte, war es für uns mit 2 verschiedenen Fahrzeugen und Tagesplänen nur sehr schwierig, dass mit einem Schlüssel zu händeln.
In welcher Form habe ich Möglichkeit dort eine Mietminderung anzusetzen?
Vielen Dank!
2. November 2015 - 20:39
Hallo T. Wolf,
ich kann es eigentlich nicht ganz nachvollziehen, dass Sie sich deswegen überhaupt die Arbeit und dem damit möglichen Vertrauensbruch beschäftigen wollen.
Ansonsten hier noch ein Link fr Sie: https://www.mietminderung.org/mietminderung-tageweise/
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. November 2015 - 10:04
Hallo,
mein Auto ist zu hoch für den Duplexparker.
1,58 und nur 1,50 passt rein.
Uns wurde vom Vermieter gesagt, dass man das Problem regeln wird.
Es passiert aber nichts.
Minderung?
Grüße
12. November 2015 - 14:42
Hallo Anne,
eine Mietminderung könnte auch ausgeschlossen sein: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. Juni 2016 - 23:04
Sehr geehrter Herr Hundt,
ähnlicher Sachverhalt in meinem Fall beim Duplexparker mit dem Unterschied, dass mein Auto noch hineinpasst. Trotzdem will der Vermieter das Fahrzeug entfernen.
Maximalhöhe des Autos gemäß Betriebsanleitung 1,50 m, Höhe des Fahrzeugs 1,61 m. Bis zur Decke ist ca. 5 cm Platz. Ich erwäge Austausch der Federung des Autos, was zusätzlich etwa 5 cm bringen würde, somit wären sogar etwa 10 cm Platz. Maximalhöhe laut Betriebsordnung wäre aber selbst dann nicht eingehalten.
Vermieter droht mit Kündigung des kompletten Mietvertrages (Wohung plus Stellplatz) bei Weiterbenutzen des Parkplatzes, darf er das? Wäre eine Mietminderung durchsetzbar? (Miete für Wohnung und Stellplatz sind einheitlich geregelt, Betriebsordnung hängt in der Tiefgarage aus).
Gruß
Mertens
21. Juni 2016 - 13:36
Hallo Mertens,
wenn Ihnen die maximale Höhe bekannt ist und Ihr Auto zu hoch ist, warum parken Sie dann mit dem Auto auf dem Stellplatz?
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. Juli 2016 - 16:04
Hallo Herr Hundt, Danke für Ihre Antwort.
Antwort auf Ihre Frage: Weil das Auto passt und keine Gefahr von ihm ausgeht.
Außerdem werden andere Mieter mit höheren, längeren und schwereren Autos auf anderen Stellplätzen derselben Anlage vom selben Vermieter seit Jahren geduldet. Alle überschreiten gleichfalls das offizielle Höchstmaß, was der Vermieter offenbar duldet.
Anmerkung: Die Betriebsordnung wurde nicht beim Unterzeichnen des Mietvertrages mit ausgehändigt, falls das eine Rolle spielt.
Viele Grüße
Mertens
27. Januar 2016 - 16:00
Hallo Herr Hundt,
wir bewohnen seit einem Jahr eine Doppelhaushälfte mit Garten.
Der Garten befindet sich vor dem Haus, die dazugemietete Garage ist im Hof hinter dem Haus.
Leider ist die beidseitig gemauerte Einfahrt so schmal, dass ich bei meinem nächsten Auto vermutlich nicht mehr oder nur mit äusserster Vorsicht durchfahren kann. Bei einem VW Passat sind es links und rechts jeweils nur ca. 3 Zentimeter. Im Dunkeln nahezu unmöglich, unbeschädigt dauerhaft durchzufahren. Muß hier der Vermieter nacharbeiten und wenigstens eine der Mauern versetzen? Der Platz wäre vorhanden.
Will eigentlich nicht mit Mietminderung drohen, da das Verhältnis eigentlich sehr gut.
Grüße
28. Januar 2016 - 00:20
Hallo Holger,
der Vermieter wird hier wohl kaum eine Mauer versetzen, die dort schon “immer” steht. Siehe dazu auch: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. Februar 2016 - 23:21
Guten Tag Herr Hundt,
seit etwa einem halben Jahr bin ich Mieter eines Doppelparker Tiefgaragenstellplatzes. Seit etwa 4 Monaten kann ich immer wieder nicht meine obere Parkeinheit herunterlassen, da die Plattform unter mir gar nicht oder nur teilweise zur Seite fährt. Die Störungen wurden regelmäßig der Hausverwaltung gemeldet. Nachdem jetzt eine Fachfirma vor Ort war konnte ich meinen Stellplatz den gesamten Februar immer noch nicht benutzen. Die Hausverwaltung weiß auch entsprechend Bescheid.
Sollte in diesem Fall eine Frist gesetzt oder sofort eine Mietminderung veranlasst werden? Die monatliche Miete beträgt 35,- €
Vielen Dank im Voraus für Ihre Arbeit.
Liebe Grüße
22. Februar 2016 - 04:16
Hallo Sven,
diese beiden Artikel helfen Ihnen:
1. Mietminderung ohne Frist bzw. Fristsetzung?
2. Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. Februar 2016 - 20:48
Hallo, mein pkw-stellplatz, sowie die Zufahrt zu meinem Carport sind durch sehr tiefen Matsch nicht befahrbar. Ich habe mich mehrfach festgefahren, sowie andere Nachbarn auch. Auch baten wir die Vermieter desöfteren um Beseitigung der Mängel. Nun habe ich aber die faxen dicke und möchte die Miete mindern, sowie andere Mieter auch. Welcher Prozentsatz wäre hier angemessen? Im Mietvertrag ist kein Mietzins für die Parkplätze gesondert festgesetzt. 5% angemessen?
24. Februar 2016 - 06:08
Hallo Christoph,
bei der Höhe können Sie sich leider nur an bestehender Rechtsprechung orientieren. Ich kann Ihnen zu Ihrem Einzelfall leider keinen festen Prozentsatz nennen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Juni 2016 - 23:41
Hallo Herr Hundt,
bedingt eines Schadens an einer Leitung am Haus, müssen dort größere Ausgrabungen gemacht werden.
Dabei wurden mehrere Meter hoch Erdreich im Hinterhof aufgeschüttet. Im Hinterhof befinden sich auch 8 Pkw Stellplätze (Carport). Mein Stellplatz ist der Hinterste, der durch die aufgeschüttete Erde stark in seiner Benutzung beeinträchtigt wird. Ein paar Tage war ich nun im Urlaub, es war bekannt dass ich heute wieder zurückkomme. Jetzt ist jedoch unzähliges Material, Baugeräte, Werkzeuge usw dort abgestellt, sodass eine Benutzung für mich nicht mehr möglich ist. Ohne meine Erlaubnis, noch ohne das ich darüber in Kenntnis gesetzt wurde, wurden die Gegenstände dort platziert. Zur Zeit gibt es häufig Unwetter mit Hagel usw., da mein Auto nur haftpflichtversichert ist und Elementarschäden nicht übernommen werden, stellt sich mir nun die Frage, wer einen möglichen Hagelschaden an meinem Pkw zahlt, wenn dieser hätte verhindert werden können, wenn ich meinen Stellplatz normal hätte nutzen können? Ich freue mich auf eine Antwort von Ihnen .
Mfg Uthof
29. Juni 2016 - 08:41
Hallo Utlof,
wie Sie oben im Artikel gelesen haben, geht es um die Mietminderung bei einem nicht nutzbaren Stellplatz. Wenn Sie ggf. weiteren Schadenersatz geltend machen wollen, sollten Sie sich dazu am besten anwaltlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. Juli 2016 - 20:51
Hallo, vielleicht kann zu meinem Fall auch jemand etwas sagen. Ich habe ein Wohnung gemietet mit carport Stellplatz. Die Situation ist folgende: der Nachbar neben mir hat neben sich eine Trennwand am Carport, um in den Parkplatz vorwärts einfahren zu können stellt er sich direkt neben die mittellinienmarkierung, weil er sonst seine Tür nicht auf bekommt und nicht rückwärts einparken möchte um sich dicht an die wand zu stellen. Der Carport ist im sondernutzungsrecht des Eigentümers, ich hingegen habe die Wohnung gemietet. Durch die Situation kann wiederum ich nur bedingt meinen Parkplatz nutzen. Ist hier eine mietminderung möglich? Darf der Nachbar bis an die mittelliniengrenze ranfahren? Dürfen bei Neubauten, das Gebäude wurde erst kürzlich gebaut und ich ziehe als erste Mieterin ein, die carports überhaupt nur 2,50 pro Stellplatz breit sein? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Anke R.
17. Juli 2016 - 13:17
Hallo Herr Hundt,
auf der letzten Eigentümerversammlung kam heraus, dass unsere Tiefgarage einsturzgefährdet ist. Der Gutachter meinte, dass er die Garage so nicht mehr betreten würde, nur auf eigene Lebensgefahr. Nun hat jeder Angst und fährt nicht mehr runter. Eine Sperrung kam nicht zustande, weil Eigentümer diese durch ein Veto verhinderten.
Kann ich jetzt schon eine Mietminderung fordern? Und kann ich, während der Sperrung mit einer 100% Einsparung der Stellplatzgebühren rechnen?
Liebe Grüße, Konstantin
17. Juli 2016 - 15:46
Hallo Konstantin,
wenn die Garage nicht mehr sicher befahren werden kann, ist Ihr Stellplatz nicht nutzbar. Ich würde an Ihrer Stelle mit dem Eigentümer Ihrer Wohnung eine einvernehmliche Lösung suchen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. Juli 2016 - 15:40
Hallo und guten Tag,
Folgendes Problem: wir haben zwei Parkplätze in einer Tiefgarage angemietet. Im März diesen Jahres gab es direkt neben unseren Plätzen einen Brand. Der Oldtimer (50j alt) würd erheblich beschädigt. Der Brandstifter wohnt hier im Haus, man kann ihm aber nichts nachweisen. Seitdem haben wir für unsere 2 Plätze eine Kameraüberwachung vorgesehen. Und nach knapp 3 Monaten, jetzt am 11.07. gegen 2.03h haben wir den mutmaßlichen Täter auf unseren Parkplätzen ertappt. Er kundschaftete wohl wieder aus. Da dieser offiziell gar nicht in die Tiefgarage gelangen kann, hat angeblich keinen Schlüssel und Zutritt zur Garage. Wir haben aufgrund der Tatsache den mutmaßlichen in der Nacht auf den 12.07. beschattet und ihn mit einem selbstgebastelten Brandsatz erwischt. Polizei hat ihn für eine Nacht in Gewahrsam genommen. Er war gerade auf den Weg zur Tiefgarage. Wir können unsere Fahrzeuge dort nicht mehr parken. Ein Crysler Cabrio liegt im Visier des Täters. Inzwischen ist der erwischte auch wieder zuhause. Nun haben wir die Tiefgarage gekündigt. Hatten zuvor mit der Vermieterin telefoniert und ihr alles geschildert. Sollten ihr die Kündigung per Mail zukommen lassen. Jetzt besteht sie auf eine 3 monatige Kündigungsfrist. Was sollen und können wir tun ?
26. Juli 2016 - 13:03
Hallo Herr Tax,
lesen Sie am besten im Mietvertrag nach, mit welcher Frist Sie die Garagen kündigen können.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Juli 2016 - 16:34
Hallo,
ich bin vor einiger Zeit in eine neue Wohnung eingezogen. Mein mir zugeteilter Parkplatz befindet sich unter einem wirklich gr. Baum. Mit der Zeit hat sich heraus gestellt, daß dieser doch erheblichen Schmutz abwirft (Eiche) und die Vögel lieben ihn sehr. In kürzester Zeit ist das Auto vollkommen verschmutzt. Objektiv natürlich :)
Kann ich die Miete kürzen, wenn ja wie viel, wenn mein Vermieter keinerlei entgegenkommen zeigt?
Danke für kompetente Antwort!
1. August 2016 - 08:22
Hallo Inkognito,
hier ein hilfreicher Link für Sie: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. August 2016 - 15:12
Guten Tag,
unser PKW-Stellplatz befindet sich direkt vor unserer Haustür. Wir haben zwei Autos. Eins der beiden Autos passt nicht durch die Zufahrt, da diese zu schmal ist. Zudem könnten wir es im Hof nicht mehr wenden, da auch dieser sehr eng ist. Das zweite Auto ist alt und rostet. Vor Kurzem kam unsere Vermieterin auf uns zu und bat uns die Rostflecken zu beseitigen. Daraufhin entschieden wir dieses Auto nicht mehr im Hof zu parken und den Stellplatz zu kündigen. Jedoch ist der Stellplatz in unserem Mietvertrag mit aufgeführt und somit nicht einfach kündbar. Ist das korrekt? Könnten wir hier eine Mietminderung verlangen, da keines der beiden Autos im Hof geparkt werden kann bzw. sollte?
Vielen Dank und viele Grüße
21. August 2016 - 18:55
Hallo Frau Dämgen,
das Ihr eines Auto nicht in den Hof passt, haben sich sicherlich schon bei Mietvertragsbeginn gewusst. Das andere Auto können Sie durchaus im Hof parken, dürfen dabei nur kein fremdes Eigentum beschädigen. Das ist zumindest meine Sicht der Dinge. Für eine individuelle Einschätzung sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. Oktober 2016 - 12:28
Hallo Herr Hundt,
Ich habe seit 2Monaten einen Stellplatz in einer Tiefgarage. Mein Stellplatz liegt an vorletzter Position der Anlage. Vor meinem Stellplatz und den meines Nachbarn, also der, der direkt an der Wand steht, ist ein Stellplatz quer zu unserem. Als ich den Vertrag unterschrieben habe, war der Platz nicht belegt gewesen und war laut Verwaltung nicht vorgesehen, vermietet zu werden. Seit kurzem steht nun dort ein Auto. Mein Problem seitdem ist, in mein Stellplatz ohne umständliches rangieren rein oder rauszufahren. Zudem besteht die Gefahr, dass ich an den oberen Teil des Pfeilers gerate – Ist oben breiter als unten. Meine Frage ist, wie weit darf dieses Fahrzeug quer mindestens zu meinem Stellplatz stehen?
Gruß
Jörg
10. Oktober 2016 - 16:39
Hallo Jörg,
ich kann Ihrer Beschreibung leider nur eingeschränkt folgen – daher ganz allgemein: Meines Erachtens muss Ihr Stellplatz natürlich befahrbar sein, obgleich eine Tiefgarage natürlich eine gewisse Enge mit sich bringt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. Oktober 2016 - 18:38
Hall zusammen…
ich habe eine Garage mit Strom gemietet (eine Steckdose) wo ich auch nur den Staubsauger dran anschließen darf. Jetzt ist seit etwa Mitte August die Steckdose tot! Darf ich die Miete mindern und wenn ja um wie viel Prozent eigentlich.
Liebe Grüße
Tina
25. Oktober 2016 - 09:43
Hallo Tina,
die Frage ist, wie groß ist der Mangel zu bewerten. Gegen Sie z.B. von 10% aus, dann wären das bei einer Garagenmiete von 35 Euro insgesamt 3,50 Euro Minderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. Oktober 2016 - 09:57
Danke schön…
12. November 2016 - 23:09
Guten Abend, Herr Hundt!
Meine Lebensgefährtin und ich wohnen seit 01.11.2016 in einer Neubau-Wohanlage und haben 2 Stellplätze – Kosten: 100 € / Monat.
Das Tor zum Parkhaus ist noch immer nicht fertiggestellt – dieses wird man nur mit einer Karte passieren können, momentan kann aber jeder in das Parkhaus. (Von der Straße aus hat man einen “schönen” Blick in dieses.)
Ich besitze ein relativ teures Auto und stelle es daher noch bei meinen Eltern ab. Außerdem sind die Handwerker noch fleißig im Parkhaus zu Gange, so dass auch meine Lebensgefährtin ihr Auto dort nicht abstellen möchte, weil wir Schäden befürchten.
Wir möchten nun dem Vermieter mitteilen, dass wir die anteiligen Kosten zurückerstattet haben möchten bzw. bei der Dezembermiete einbehalten. (Sind z. B. am 20.11. das Tor da und keine Handwerker arbeiten mehr, dann sind das (100 € / 30 Tage) * 20 = 67 €.)
Was halten Sie davon?
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.
Beste Grüße
Alex
16. November 2016 - 16:52
Hallo Alex,
anbieten können Sie das – ob das auf Gegenliebe stoßen wird ist die andere Frage. Gerade zu Beginn eines Mietverhältnisses. Mehr Informationen für Sie: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. November 2016 - 13:37
Hallo,
ich wohne seit Oktober 2015 in einer Wohnung, wo ich die Garage angemietet habe. Die Haus läuft über ein Nachlassverwalter, weil der Vermieter verstorben war.
Anfang des Jahres leerte ich die Garage, diese war voll mit Müll. Nach dem die Garage leer war, ersah ich viel Schimmel, ein Loch im Fenster der Garage, Beide Wände, also links und rechts voll mit riesen Rissen und die Wände sind locker. Das heißt wenn ich die Wand berühre, wackeln die Wände der Garage.
Ich habe es Anfang des Jahres sofort dem Nachlassverwalter mitgeteilt woraufhin bis heute keine Antwort kam bzw. noch nicht mal in der Lage war, sich das mal anzuschauen. Foto und Videomaterial hatte ich auch zu Verfügung gestellt.
Nun ist das Haus verkauft worden und habe die letzte Miete an dem Nachlassverwalter nicht bezahlt und jetzt möchte er sofort die Miete haben. Ich habe gesagt, reparieren sie bitte die Schäden an der Garage und dann zahl ich die Miete. Jetzt hat er mir eine Frist gesetzt, dass ich die Miete zahlen soll.
Die Reperaturen der Garage belaufen sich auf mehr als 1000 Euro. Habe bis Heute nicht einmal mein Auto in die Garage gestellt.
Was habe ich für Möglichkeiten?? Gibt es da welche § wo ich drauf aufmerksam machen könnte oder muss ich es über einen Anwalt machen.
Im übrigen ist der Nachlasspfleger ein Anwalt.
Wäre schön, wenn mir einer ein Rat geben könnte.
Danke und Gruß
Di Monte
16. November 2016 - 16:47
Hallo Herr Di Monte,
die erste Frage ist mir in den Sinn kommt, war Ihnen der Zustand der Garage nicht bekannt? Siehe: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. November 2016 - 12:40
Guten Tag Herr Hundt,
es geht um eine Modernisierung und paralleler Instandsetzung:
Es steht ein Gerüst am Haus, durch das mein Mieter keine Zufahrt zu seiner Garage hat. Kann er die Miete mindern und wieviel?
25. April 2017 - 10:04
Hallo!
Meine TG kostet 150 Euro im Monat. Diesen Monat kann ich sie 10 Tage (2 mal 5 zusammenhängende Tage innerhalb von 2 Wochen) wegen Sanierungs- und Isolierungsarbeiten nicht nutzen. Außenparkplätze sind gebührenpflichtig (3 Euro/ Stunde) und haben eine Höchstparkdauer von 2 Stunden! Kostenlose Parkplätze gibt es in der Umgebung nicht.
Die erste Woche der Sanierung hat diese Woche begonnen und ich habe bereits täglich, weil ich natürlich über die Höchstparkdauer hinweg geparkt habe, jeden Tag ein Knöllchen bekommen.
Gibt es Ansprüche, die ich beim Vermieter geltend machen kann oder muss ich mich, wegen notwendiger Baumaßnahmen damit abfinden?!?
Viele Grüße
Kathleen Schmidt
25. April 2017 - 12:27
Hallo Kathleen,
ich kann Ihnen mit diesem Link weiterhelfen: https://www.mietminderung.org/schadensersatz-fuer-wohnungsmieter-im-rahmen-einer-mietminderung/
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. Juni 2017 - 20:37
Hallo Herr Hundt,
wir sind vor 1,5 Monaten in ein 3-Familienhaus eingezogen.
Zu uns gehört u.a ein Garagenstellplatz in einer Doppelgarage ohne Mauer zwischen den zwei Stellplätzen.
Zur Garage geht eine ca. 5Meter lange Rampe runter. Der Mitbewohner, der den linken Platz nutzt ( wenn man rein fährt) hat mir an einem der ersten Tage, als wir das Auto noch draußen stehen hatten gesagt, dass, wenn man vorwärts rein fährt vorne mit dem Auto,”aufsitzt” und es beschädigt. Rückwärts einparken ist möglich, Kofferraum darf aber nicht beladen sein, sonst kann sein, dass die Auspuffanlage abgerissen wird. Das ist ihm schon mal passiert. Wenn ich jetzt aber rückwärts einparke muss ich so nah mit der Fahrerseite an die Wand parken, dass ich danach über die Mitttelkonsole klettern muss und über die Beifahrerseite aussteige. Da sonst der Mitbewohner nicht mehr aus seinem Fahrzeug aussteigen kann. Das führt dazu, dass wir bis noch nie in der Garaga geparkt haben, obwohl wir sportlich sind. Was schlagen Sie vor? Soll ich da eine Mietminderung in Erwägung ziehen?
Es handelt sich übrigens um normale Mittelklassewagen der beiden Fahrzeuge (Renault Megane und VW Touran)
Für Ihre Antwort vielen Dank.
Viele Grüße
Mathias
20. Juni 2017 - 10:12
Hallo Mathias,
aus Vermietersicht würde ich mich darauf beziehen: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. Juli 2017 - 15:05
Hallo, Herr Hundt,
wir haben 2 Parkplätze in einer Tiefgarage angemietet. Insgesamt sind dort ca. 80 Parkplätze. Die Garage wird Anfang September gesperrt, weil sie renoviert wird. Dies hat die Hausverwaltung jetzt schon angekündigt. Der Eigentümer der Garagen ist eine Privatperson. Die Renovierungsarbeiten dauern 8 Wochen. Was ist üblich in solchen Fällen? Zahlt man für diese 8 Wochen keine Miete für die Garage? Gibt es eine s.g. “Duldungspflicht” unsererseits? Vielen Dank.
27. Juli 2017 - 16:09
Hallo Nico,
ich würde einvernehmlich vereinbaren, dass Sie für diese Zeit keine Stellplatzmiete zahlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. August 2017 - 08:37
Sehr geehrter Herr Hundt,
in meinem Mietvertrag ist der Preis für einen Stellplatz auf einem Duplexparkplatz enthalten und wird preislich nicht extra ausgewiesen. Mein mittlerweile neu angeschaffter SUV darf laut Vermieter im Gegensatz zu meinem früheren Pkw gemäß Betriebsordnung nicht auf dem Duplexstellplatz parken, weil die Höchstmaße um einige Zentimeter überschritten werden.
In unmittelbarer Nähe ist nun ein passender Stellplatz frei geworden, wurde aber vom Vermieter anderweitig vermietet, ohne dass er mir diesen Platz zuvor angeboten hat. Mein SUV hätte dort vorschriftsmäßig hineingepasst.
Darf der Vermieter einen freigewordenen, für mich passenden Stellplatz neu vermieten, ohne ihn mir vorher anzubieten? Muss er in diesem speziellen Fall nicht mich als seinen Bestandsmieter bevorzugt behandeln, wohlwissend er von mir laufend Miete für meinen nicht mehr genutzten Stellplatz erhält?
Falls ja und er mir weiterhin den neuen Stellplatz nicht anbietet, besteht meinerseits Aussicht, wenigstens eine Mietminderung durchzusetzen?
8. August 2017 - 10:40
Hallo Herr Mertens,
ich denke es ist die Pflicht des Mieters, zu prüfen, ob ein Auto in die Garage / den Stellplatz / den Duplexstellplatz passt. Was sollte der Vermieter damit zu tun haben?
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. August 2017 - 11:13
Hallo Herr Hundt,
danke für Ihre rasche Antwort. Ich schließe daraus, dass man als Mieter im Nachteil ist (und bleibt), sofern der Preis für den Garagenstellplatz im Wohnungsmietvertrag nicht extra ausgewiesen, sondern inkludiert ist.
Anders ausgedrückt: es gibt offenbar keine Chance, aus einem solchen Stellplatz-Knebelvertrag herauszukommen außer man kündigt den gesamten Mietvertrag.
Im Grunde ist man in diesem Fall also zeitlebens (bzw. solange man nicht auszieht) verpflichtet, Extra-Miete für eine separate Fläche zu zahlen, egal wie sich die eigenen und äußeren Lebensumstände entwickeln. Obwohl es genügend nachvollziehbare – aber rechtlich offenbar unerhebliche – Gründe für einen Wegfall des Stellplatzbedarfs gibt: Fahrzeugwechsel, dauerhafte Krankheit, Unfall-Invalidität, Führerscheinentzug etc.
In meinen Augen eine ziemlich zweifelhafte Rechtsprechung, aber scheinbar ist das aktuelle Praxis.
Danke nochmals und viele Grüße
Mertens
12. August 2017 - 21:15
Hallo liebes Team von mietminderung.org,
bei uns ist die Einfahrt (dahinter ist dann mehr Platz) zum Stellplatz nur 2,13 m und damit nicht entsprechend der Garangenverordnung breit. Das Einfahren in die Garage ist extrem schwierig und nur mit viel rangieren möglich. Steht neben uns dann ein weiteres Auto, ist es so eng, dass man nur schwer aus seinem Fahrzeug kommt und sehr aufpassen muss, dass man nicht mit der Tür gegen das Nachbarfahrzeug kommt. Als wir den Mietvertrag unterschrieben haben und den Stellplatz dazu genommen haben, waren diese noch nicht fertig und man konnte nicht sehen, wie eng diese sind (Hinterhaus in dem sich die Stellplätze befinden war noch nicht saniert).
Frage nun, kann ich hier die Miete mindern bzw. wie beurteilt ihr diese Situation? Besten Dank für eure Einschätzung und macht weiter so.
15. August 2017 - 09:51
Hallo Knut,
als Vermieter hätte ich mich auf “§ 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss” bezogen. Aber das scheidet bei Ihnen offensichtlich aus.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. September 2017 - 15:52
Hallo zusammen,
haben zur Zeit folgendes Problem.
Wir wohnen zur Miete in einer grossen Anlage mit 12 Häusern und rund 200 Wohnungen.
Zur Miete gehört seit je her ein Tiefgaragenstellplatz. Schlägt glaube ich mittlerweile mit 60€ zur Buche.
Am 01. Juni hang ein Schild an der Türe der Tiefgarage, dass alle Tiefgaragenplätze bis zum 11.06. komplett leer sein müssen von allen Fahrzeugen und Gegenständen da am Montag den 12.06. eine komplette Sanierung für die Dauer von 3 Monaten beginnt.
In meinen Augen erstmal eine sehr kurze “Vorwarn”-Zeit. Ich bin öfters mal für längere Zeit im Ausland beruflich bedingt. Hatte aber Glück und war da. Also Garage komplett geräumt. Seit dem steht mein “Zuffenhausener” Sportwagen unterm freiem Himmel. Ebenso unser Familienauto, wir haben zwei Kinder, ein VW Sharan. Den Tiefgaragenstellplatz für den Sharan haben wir bei der Nachbarin für 65€ angemietet, da sie selbst kein Auto besitzt. Müssen diesen aber derzeit bei ihr nicht bezahlen.
Also unsere beiden Autos stehen komplett unter freiem Himmel, eine alternativ Garage zu finden war in der kurzen Zeit nicht möglich und ist es auch heute noch nicht.
Es kam wie es kommen musste. In den Sharan ist einer reingefahren, ganze Seite kaputt, hat zum Glück Versicherungskarte dagelassen. Ausserdem wurden beide Autos mehrmals mit spitzen Gegenständen verkratzt. Für den Sharan besteht leider nur Teilkasko.
So jetzt meine Frage, ich bezahle weiterhin an den Vermieter meine Garagenmiete, also für eine Sache die ich nicht nutzen kann. Natürlich kann ER nichts dafür und muss ja selber ein Teil der Sanierungskosten tragen.
Ärgerlich ist vorallem für mich jetzt die Tatsache das beide unserer Autos beschädigt wurden, kann ich diesen Schaden (das zerkratzen) irgendjemand gegenüber haftbar machen?
Das Mietverhältniss ist eigentlich ganz gut, doch eigentlich bezahle ich unter anderem dafür, dass meine Autos eben auch in Sicherheit sind.
Bitte um Rat.
19. September 2017 - 09:23
Hallo Herbert,
ich würde an Ihrer Stelle die Miete für den Stellplatz mindern. Hier eine Hilfe für Sie: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Oktober 2017 - 18:49
Hallo,
bei mir liegt folgendes Problem vor: Zu meiner Wohnung gehört ein Duplex- Parkplatz. Ausgeschriebene max. Breite sind 1.90m zählt dies noch als durchschnittlich oder kann ich da eine Mietminderung geltend machen. Ich fahre einen Golf und der passt nicht drauf. Der Parkplatz kostet 40 Euro und ich muss jetzt einen neuen anmieten für weitere 40 Euro, was sehr ärgerlich ist.
Viele Grüße
14. Dezember 2017 - 21:30
Hallo,
unsere Garage wurde 2006 neu errichtet und von uns seitdem gemietet. Seit einiger Zeit ist das Dach undicht, sodass Wasser in die Garage läuft. Kann für einen solchen Mangel die Miete gemindert werden und wenn ja, welche Höhe wäre angemessen?
Viele Grüße
14. Dezember 2017 - 21:42
Hallo Willy,
ein offensichtlicher Mangel – bei der Höhe der Mieterminderung empfehle ich immer, die Rechtsprechung nach ähnlichen Fällen zu sichten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. Dezember 2017 - 10:57
Hallo Herr Hundt,
meine Garage ist ansich nutzbar, nur der Fussgängerweg dorthin wird immer von der Vermieterin mit defekten Gartenbank bzw. Blumentöpfe usw. versperrt.
Das Gartentor ist von außen nicht zu öffnen, ohne das ich meine Jacken usw. beschädige oder dreckig werden.
Kann man unter solchen Umständen eine Mietminderung erwirken?
22. Januar 2018 - 21:13
Hallo Hr.Hundt,
seit ca. 14 Tagen ist das Schloß unserer Mietgarage defekt. Der Vermieter will klären inwieweit er die Garage wieder instand setzen will.
Meiner Kasko Versicherung habe ich dieses gemeldet, da in meinem Versicherungsvertrag auch berücksichtigt ist dass das Fahrzeug hauptsächlich in einer abgeschlossenen Einzelgarage abgestellt wird.
Dazu möchte ich gerne wissen , a: wielange sich der Vermieter bis zur Reparatur Zeit lassen kann und/oder b: ab wann und in welcher Höhe ich die Miete mindern kann. (40€ mtl.)
Viele Grüße
Mario
23. Januar 2018 - 10:17
Hallo Mario,
hier eine Hilfe für Sie: Ab wann darf man die Miete mindern?. Die Höhe definiert sich in diesem Fall recht einfach über die Höhe der Miete. Bitte lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. April 2018 - 01:48
Guten Tag,
ich miete zu meiner Wohnung einen Stellplatz für monatlich 25 Euro an, im Mietvertrag separat aufgeführt. Am 28.03.2018 ging mir ein Schreiben der Hausverwaltung zu, dass das Nachbarwohnhaus eine Dachinstandsetzung, Fassadenanstrich und neue Haustüren erhält. Diese Dachinstandsetzungsarbeiten sollen am 9. April 2018 beginnen und voraussichtlich Mitte Juni 2018 beendet sein. Danach beginnt unmittelbar der Fassadenanstrich. Vorausichtliches Ende: keine Angabe.
Die Hausverwaltung teilt mit, dass die Nutzung der Stellplätze und der Garagen ab 9. April 2018 somit nicht mehr möglich ist, da der Platz für Baumaterial etc. benötigt wird.
Kann ich die Stellplatzmiete für “volle” Monate um 100 % – also 25 Euro – kürzen und für April entsprechend tageweise (also vom 9. April bis 30. April anteilig)?
Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis bitten? Wenn ja, wie findet man mit einem desinteressierten Vermieter, der sich grundsätzlich nicht zu irgendwas äußert, eine “einvernehmliche” Lösung? Haben Sie Formulierungsvorschläge?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Claudia
31. Mai 2018 - 16:19
Ich bin Mieter eines Tiefgaragenstellplatzes. Durch Bildung von Spurrillen in der Ausfahrt setzen meine beiden Fahrzeuge neuerdings auf. Ist eine Mietminderung möglich?
1. Juni 2018 - 10:48
Hallo,
ich bin Mieter und habe einen Stellplatz in der Tiefgarage. Nun ist es so, dass bei Regen Wasser in die Garage läuft, weil wohl irgendwo von außen das Wasser reinläuft. Das kennt die Hausverwaltung auch schon.
Regnet es nun etwas mehr läuft das Wasser genau auf meinen Parkplatz und das Auto steht zu 2-3cm im Wasser und ich muss jedesmal durchlaufen.
Welche Möglichkeit habe ich?
Vermieter nochmals informieren (mit Bildern) und darauf hinweisen?
21. September 2018 - 14:51
Hallo Herr Hundt,
zu unsere Mietwohnung gehört ein Stellplatz in der Tiefgarage. In den nächsten Wochen müssen in dieser Tiefgarage bauliche Mängel beseitigt werden, weshalb die Garage für ca einen Monat nicht nutzbar sein wird. Aus meiner Sicht wäre hier eine Mietminderung angezeigt, sehen Sie das auch so?
Der Vermieter hat uns nicht einmal selbst davon in Kenntnis gesetzt, wir haben es von Nachbarn erfahren, und den konkreten Zeitraum nur durch einen Aushang im Haus.
Danke für Ihre Antwort!
21. September 2018 - 19:50
Hallo Hannah,
ein nicht nutzerbarer und mutvermieteter Stellplatz rechtfertigt i.d.R. eine Mietminderung, ja.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. September 2018 - 10:36
Meine Tiefgarage ist seit 2 Jahren undicht. Es sammeln sich bei starken Regeln Pfützen und Feuchtigkeit in der Garage an (Sammelgarage). Andauernd wird die angeblich bald repariert.
Jetzt reicht es mir und ich möchte eine Mietkürzung der Garage machen (35€) .
Was benötige ich dafür? Ein Anschreiben + Foto von der Pfütze + Referenz auf eine Mail von 2017 ?
Um wie viel % darf ich die 35€ hohe Miete kürzen?
Für mich ist es die Hauptfunktion der Garage mein Fahrzeug vor Wettereinflüssen zu schützen. Gefühlt würde ich gerne viel abziehen. Alleine schon weil ich seit Jahren nur verarscht werde wenn ich das Problem anspreche.
9. November 2018 - 08:44
Hallo Hr. Hundt ,
Ich wohne seit August in einer 3 Zimmerwohnung mit dazugehöriger Garage. Für die Garage zahle ich monatlich 50€. Das Garagentor öffnet und schließt sich in der Regel mit einer Fernbedienung vom Auto aus. Nur ist das Problem, das wenn ich in die Garage möchte das Rolltor nicht immer öffnet, manchmal stehe ich bis zu 5 min mit dem Auto davor bis es sich dann doch mal öffnet. Wenn ich aber raus fahre aus der Garage und egal wie weit ich der Garage entfernt stehe schließt das Tor einwandfrei. Habe es meinen Vermieter per E-Mail berichtet und dieser schaute es sich auch vor Ort an, da kam dann heraus, das Ich die einzige bin die zu ihrer Garage eine komplett andere Fernbedienung habe die anderen Mieter hätten alle eine einheitliche Fernbedienung. Aber er gab sein Wort es zu kontrollieren und zu beheben. Am gestrigen Abend den 8.11 hat er sich darum gekümmert und ich war am späten Abend auch mit dem Auto nochmal weg aber als ich in die Garage wollte funktionierte es wieder nicht, dass das Tor vom Auto aus aufgeht, musste sogar aussteigen und mich direkt vor dem Tor stellen mit der Fernbedienung damit das Tor hochfährt. Es ist einfach nur nervig vor allem steht der Winter vor der Tür und ich möchte eigentlich bei der Kälte nicht dann ständig am morgen wenn ich vom Nachtdienst komme aussteigen. Kann ich eine mietminderung dadurch erzwecken.
Mit freundlichen Grüßen
Jenifer Herzog
21. Dezember 2018 - 09:16
Ein herzliches Hallo auch von mir,
wir haben im Sommer eine neue Wohnung bezogen, dazu konnten wir den Stellplatz in der TG mitmieten. Es besteht ein Mietvertrag, der Stellplatz ist jedoch separat ausgewiesen.
Es hat sich nachträglich herausgestellt, dass die Tiefgarage für uns nicht nutzbar ist, da wir ein Auto mit einem Hinterradantrieb besitzen. Die Auffahrt ist so steil und die Kurve ist so stark gebogen, dass ein Hinterrad von meinem Auto durchdreht und ich die TG nicht verlassen kann. Nur durch zahlreiche Versuche und abgeriebenem Reifen bin ich rausgekommen.
Als Folge – ich nutze den Stellplatz seit Monaten nicht mehr und möchte die Miete in höhe der Stellplatzmiete ab sofort kürzen oder den Stellplatz kündigen. Geht das?
Vielen Dank für Ihre Antwort und schöne Feiertage!
2. Januar 2019 - 17:24
Hallo Anna,
das Problem ist, dass Sie die Gegebenheiten kannten, siehe: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. Januar 2019 - 17:41
Hallo. Unser Parkplatz sieht schrecklich aus. Die Einfahrt des Parkplatzes ist voller Löcher und bildet tiefe Pfützen. Auf dem Parkplatz gibt es keine Beleuchtung und in der Dunkelheit sind unsere Füße ständig nass, weil im Dunkeln keine Pfützen sichtbar sind. Ist unsere Vermieterin verpflichtet Parkplatz zu reparieren? Wenn sie möchten, könnten ich Ihnen auch Bilder vom Parkplatz schicken. LG P. Olesja
9. Januar 2019 - 11:37
Hallo Olesja,
ich kann die Sachlage aus der Entfernung leider nicht einschätzen. Kern der Einschätzung wird sein, wie der Zustand des Parkplatzes bei Anmietung war.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. März 2019 - 11:28
Hallo Herr Hundt,
laut meinem Mietvertrag habe ich einen dazugehörigen Stellplatz angemietet (Kosten separat ausgewiesen). Seit Einzug (10/2012) stellt sich folgendes Defizit dar. Bei Regen steht die gesamte Parkfläche unter Wasser, da das Wasser nicht abfließt. Erschwert kommt noch hinzu, dass der Innenhof mit “roter Erde” gestaltet wurde und dieser Boden auf die Parkfläche gespült wird. Kurz gesagt, trockenen Fußes ist das Betreten der Parkfläche und des Fahrzeuges nicht gegeben. Von der Verschmutzung des Fahrzeuges und der Kleidung abzusehen. In der kalten Jahreszeit überfrieren die stehengebliebenen Wasserflächen und stellen eine erhöhte Unfallgefahr dar. Der Verwalter der Wohnanlage wurde bereits von den Mietern und meiner Person, welche dieser Sachverhalt betrifft, mehrmals schriftlich aufgefordert, sich dieser Problematik anzunehmen. Die Wohnungsverwaltung reagiert nicht oder mit Antworten, wie bspw. “[…] diesen Sommer hat es ja kaum geregnet […]” oder “[…] so einfach wie Sie sich das vorstellen, geht es nicht […]”. Auf das Ankündigen einer Mietminderung wurde mir angeboten, meinen Stellplatz zu kündigen und mein Fahrzeug im Ortskern zu parken und der Mietminderung widersprochen.
Was kann ich tun? Zurückhalten der (Stellplatz)Miete ggf. Mietkürzung?
Vielen Dank und beste Grüße,
K. E.
18. März 2019 - 18:35
Hallo Kathrin,
mit einer Mietminderung erhöhen Sie in jeden Fall den Druck auf die Hausverwaltung / den Vermieter. Aber in der Tat ist das Problem sicher komplex – aber das ändert nichts daran, dass Sie Anspruch auf einen Mangelfreien Stellplatz haben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. April 2019 - 08:08
Guten Tag Herr Hundt, ich habe auch eine Frage bzgl. meines Parkplatzes. Zu meiner Wohnung gehört ein PKW-Abstellplatz in der Garage (50 Euro). Da mir das manchmal ein bißchen umständlich ist hineinzufahren, da die Straße stark abschüssig ist, parke ich vor der Einfahrt zum Parkplatz. Nun verbietet mir mein Vermieter dort zu parken. Ist das rechtens? Sobald er mich verscheucht hat, stellt er sich selbst da hin.
16. April 2019 - 10:50
Hallo N. Paul,
ich kenne die Situation vor Ort leider nicht. Aber grundsätzlich entscheidet der Vermieter, wo geparkt werden darf, insbesondere, wenn Sie einen festen Stellplatz haben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. Juli 2019 - 17:05
Hallo…
ich bin Mieter eines Tiefgaragen Stellplatzes. Die Tiefgarage steht öfter komplett unter Wasser (ca. 3cm hoch) nach starken Regenfällen.
Der Vermieter reagiert auf meine Anfragen überhaupt nicht. Es liegt auch keine Wartung der Anlage vor. Beim letzten mal war die Regenrinne komplett zu weil sie nie gereinigt wird. Wie hoch ist die Mietminderung die Ich ansetzten kann?
Viele Grüße
Thomas
6. August 2019 - 12:48
Hallo Thomas,
ggf. ist die Miete für den Stellplatz separat ausgewiesen, ansonsten sollten Sie die Miethöhe für einen vergleichbaren Stellplatz recherchieren und als Anhaltspunkt nutzen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. November 2019 - 14:51
Hallo Herr Hundt,
Ich wohne nun seit 3 Jahren in einer Wohnung mit meiner Frau wo wir 40€ für die Garage in den Nebenkosten Bezahlen.
Die Garage ist ständig richtig Nass von innen wenn es geregnet hat so das wir nichts auf dem Boden stehen lassen können.
Außerdem ist seit Anfang an das Schloss defekt und die Garage ist nicht abschließbar.
Steht mir eine Mietminderung oder eine Zurückhaltung der Miete zu?
und wenn ja wie hoch darf diese sein?
Viele Grüße
Raymund
26. November 2019 - 21:40
Servus Dennis,
seit einem schweren Hagelunwetter im Juni ist das Carportdach unseres Stellplatzes regelrecht durchsiebt von faustgroßen Löchern, durch die erneut Hagel, Moos und Dreck kommt. Ab wann und in wie weit wäre da eine Mietminderung möglich?
Danke und Grüße,
Simon
14. Januar 2020 - 15:59
Hallo Simon,
ein regelmäßig nasses und dreckiges Auto im nur eingeschränkt nutzbarem Carport kann bereits ein Grund für eine angemessene Mietminderung sein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. Dezember 2019 - 12:37
Hallo Herr Hundt,
vom 1.1.2019 bis 15.11. war mein Tiefgaragenstellplatz (monatliche Miete: 62 Euro) gesperrt auf Grund einer notwendigen Sanierung infolge eines Brandes (Brandstiftung). In dieser Zeit wurden mir 2 Ausweichparkhäuser (ca. 500 Meter entfernt) zur Verfügung gestellt, die ich auch genutzt habe.
Jetzt habe ich für diese Zeit Mietminderung beim Vermieter beantragt in Höhe von 50 Prozent auf Grund der damit verbundenen Einschränkungen und Unannehmlichkeiten (erhöhter Zeit- , Wege- und Kraftaufwand).
Anmerkung: Ich bin Unternehmer und benutzte diesen Parkplatz auch beruflich für Transporte.
Dieses Ansinnen wurde jedoch komplett vom Vermieter abgelehnt.
Frage: kann ich weiter auf Mietminderung bestehen – und in welcher Höhe?
Vielen Dank!
14. Januar 2020 - 15:42
Hallo Johannes,
50% für 500 Meter Entfernung ist sicher nicht wenig. Für mein Gefühl eher zu viel. Versuchen Sie einen Kompromiss zu finden. Aus Vermietersicht ist es ja schon eine große Leistungen überhaupt einen Ersatzparkplatz zustellen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. März 2020 - 08:46
Hallo Herr Hundt,
ich habe den Schlüssel für meinen KFZ-Stellplatz (monatl. Miete EUR 100,00) verloren. Der Platz befindet sich in einer Parkgarage mit Schließanlage. Laut Mietvertrag unter §8 muß ich für die Kosten aufkommen:
“Bei Verlust des Schlüssels während oder zum Ende der Mietzeit ist der Vermieter berechtigt, die gesamte Schließanlage auf Kosten des Mieters ändern zu lassen.”
Soweit auch völlig in Ordnung, allerdings konnte ich nachdem ich den Verlust beim Verwalter der Parkgarage gemeldet hatte die Garage für insgesamt 72 Tage nicht nutzen, da die Schlüsselfirma so lange für Ersatz gebraucht hatte. Kann ich auf Mietminderung bestehen? Vielen Dank für schnelle Hilfe.
mit besten Grüßen
4. März 2020 - 12:14
Hallo Marco,
hier haben wir uns mit der Frage befasst: Mieter hat den Mangel selbst verursacht, Mietminderung möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. März 2020 - 23:20
Hallo Herr Hundt,
ich und meine Freundin sind in eine Wohnung eingezogen, wo uns mündlich ein Parkplatz zugewiesen wurde. Per SMS wurde es noch mal hingewiesen, wo wir parken sollten. Da wir aber zum Zeitpunkt ein Auto nur geplant haben, haben wir nicht einschätzen können, dass Bürgersteig da zu hoch ist. Nach dem Kauf eines Autos ist es uns aufgefallen. Der Fahrlehrer von meiner Freundin hat gesagt, dass das Parken da zum Reifenschaden führen kann. Könnten wir hier entweder einen anderen Parkplatz oder Mietminderung anfordern?
Viele Grüße,
Anton.
5. Mai 2020 - 10:04
Hallo,
Der Vermieter hat hinter dem Haus einen Parkplatz mit grobem Splitt gemacht.
Die Einfahrt hat eine Steigung und ist ebenfalls mit Splitt belegt. Leider drehen manchmal die Reifen durch, wenn man hochfährt und auch beim Rausfahren könnte man rutschen wenn man bremst.
Noch verlang er keine Miete für den Parkplatz und dieser steht so auch nicht im Mietvertrag.
Ist es trotzdem ein Minderungsgrund?
Wer haftet wenn man wegen dem Splitt beim Bremsen in die Garage rutscht?
12. August 2020 - 21:47
Hallo,
zur Situation …
Ende Juni stellten wir einen massiven Wasserschaden in unserer Garage, die zu unserer DH-Hälfte gehört, fest. Die Folge daraus Schimmel an Decke und Garagentor, Estrich durchgängig durchnässt. Ohne große Probleme erkannte unsere Versicherung den Schaden als leistungswürdig an. Der Sachverständige der Versicherung erwähnte in einem Nebensatz, dass wir Nutzungsausfall für die Nichtnutzung eben dieser Garage geltend machen können. Er schwieg sich allerdings darüber aus, in welcher Höhe.
Hat jemand eine Idee, welchen Tagessatz oder welchen Pauschbetrag wir vom 30.06. bis schätzungsweise Mitte September aufrufen können?
Viele Grüße
Martin
13. August 2020 - 06:57
Hallo Martin,
die Höhe der Mietminderung sollte sich am Mietwert der Garage bemessen. Was kostet es, eine Garage bei Ihnen im Umfeld zu mieten? Welcher Wert wurde der Garage ggf. im Mietvertrag zugeordnet?
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. September 2020 - 14:12
Hallo,
ich habe seit 1.9.20 einen separaten Mietvertrag für einen Autostellplatz unterschrieben. Da der Parkplatz nur mittels Schranke erreicht werden kann, benötige ich zur Nutzung des Stellplatzes einen Schlüssel/Transponder. Dieser Schlüssel wurde mir bis heute nicht ausgehändigt. Inwieweit muss ich nun die Miete für September zahlen? Für den Fall, dass ich morgen den Transponder erhalte, zahle ich dann nur anteilig für 7 Tage die Miete? Oder muss ich voll zahlen? Oder gar nicht?
Lieben Dank für die Hilfe
Grüße
Katrin
25. September 2020 - 06:10
Hallo Katrin,
wenn der Platz nicht nutzbar ist, sollten Sie – am besten einvernehmlich – die Miete entsprechend mindern. Eine Mietminderung erfolgt i.d.R. Tag genau.
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. November 2020 - 17:35
Ich habe eine Garage angemietet und musste die erste Monatsmiete im Voraus bezahlen.
Jetzt verweigert mir die Vermieterin einen Termin zur Schlüsselübergabe. In wieweit ist der Mietvertrag nichtig oder welche Minderung kann ich geltend machen.
2. November 2020 - 10:36
Hallo Leonie,
wenn die Mietsache nicht übergeben wird steht Ihnen i.d.R. 100% Minderung und ggf. ein außerordentlich fristloses Kündigungsrecht zu.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. November 2020 - 08:07
Guten Tag,
wir können baulich bedingt unseren Tiefgaragenstellplatz nur per Auto-Aufzug erreichen. Der Aufzug ist defekt und wir mussten für ein Wochenende einen Mietwagen anmieten, da das Auto in der Garage stand. Ist der Vermieter verpflichtet für die entstandenen Kosten aufzukommen? Im Mietvertrag/Hausordnung ist der Aufzugsbetrieb nicht geregelt…
Besten Dank für Ihre Antwort.
9. November 2020 - 09:57
Hallo Jan-Erik,
hier Infos zum Schadenersatz.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. November 2020 - 11:43
Ich habe eine Mietgarage wo die Halterung vom Garagentor unten bei der Einfahrt durchgerostet ist. Die biegt sich somit nach oben und wird Gefährlich für die Reifen, diese werden beim rein und raus fahren beschädigt. Aktuell legen wir noch etwas über die Stelle. Der Vermeiter war da und hat dieses vermessen im Juli und reagiert seit dem nicht mehr auf Anrufe oder macht versprechen, dass er sich meldet.
Hier würden wir ihn jetzt gerne informieren per Post, dass wir nicht mehr alles zahlen werden, da das Risko besteht, dass wir aus der Garage rausfahren und 2 platte Reifen haben.
9. November 2020 - 09:59
Hallo Caro,
hier eine Beitrag zum Vorgehen bei einer Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. November 2020 - 22:55
Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung mit 2 Tiefgaragen Stellplätzen. Allerdings ist die TG Ein und Ausfahrt so Steil und Kurz das ich ohne mein Fahrzeug zu beschädigen nicht in die TG einfahren kann. Sprich mein Fahrzeug streift sowohl am Unterboden als auch an der Stoßstange.
Bei Besichtigung der Wohnung sah die TG Einfahrt herkömmlich aus. Erst ein Befahren beim Einzug hat gezeigt das eine Nutzung nicht möglich ist. Lediglich Fahrzeuge mit Kurzem Radstand (Twingo, VW Up usw) haben hier eine Möglichkeit einzufahren. Leider keine Fahrzeuge für eine Familie mit Kindern.
Gibt es hierbei eine Möglichkeit auf Mietminderung?
16. November 2020 - 17:24
Hallo Faith,
schweige Frage, grundsätzlich haben die die Einfahrt or Mietvertragsabschluss gesehen und hätten testen / fragen können. Vgl hier: https://www.mietminderung.org/mietminderung-536b-bgb/
Viele Grüße
Dennis Hundt
11. Dezember 2020 - 13:33
Guten Tag,
Wir haben einen Garagehof und unser Nachbar parkt sein Auto ständig schräg vor unserer Garage. Dadurch können wir unsere Garage nicht uneingeschränkt nutzen bzw. müssen jedes mal aufpassen, dass wir keinen Unfall verursachen. Mehrmaliges hinweisen an unseren Nachbar und an die Hausverwaltung hat keine Verbesserung herbeigeführt. Können wir hier eine Mietminderung fordern?
Gruß,
Dave
14. Dezember 2020 - 08:01
Hallo Dave,
eine Mietminderung würde vermutlich extrem niedrig ausfallen. Sie brauchen die Hausverwaltung und diese muss dem Nachbarn die “Parkregeln” zukommen lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Februar 2021 - 12:14
Hallo Herr Hundt,
in unserer Wohnanlage mit 16 Wohnungen befinden sich 5 Einzelgaragen, wovon bei unserem Einzug vor einigen Jahren 3 Garagen leer standen. Bei Abschluss des Mietvertrages für die Wohnung haben wir eine Garage mit angemietet. Da noch 2 Garagen leer standen, haben wir 2 Monate später eine weitere Garage hinzugemietet.
Zwischenzeitlich haben sich die Besitzverhältnisse der Wohnanlage geändert und die neuen Eigentümer haben die Garagen – Miete um 50% mit dem Hinweis erhöht, das die Garagenmiete den ortüblichen Verhältnissen angepasst wird. Die Wohnungsmiete wurde nicht erhöht.
Seid April 2020 sind die Schließmechanismen der Garagen defekt. Die Hausverwaltung und der Eigentümer sind hierüber mehrfach informiert worden. Seid dem sind wir immer wieder vertröstet worden, das Reparaturen erfolgen werden, aber bis ist nichts passiert.
Ich kann die Garagen nur nutzen, wegen meiner handwerklichen Fähigkeiten (notdürftige Reparaturen meinerseits).
Frage:
Können uns die Garagen gekündigt werden, weil ich die Reparaturen selbst durchführe? (Haftungsansprüche seitens des Vermieter gegen uns).
Hätte die Garagenerhöhung ohne Erhöhung der Wohnungsmiete überhaupt stattfinden dürfen?
Können wir die Garagenmiete kürzen, weil die Reparatuen nicht ausgeführt werden?
Der Vermieter ist der Meinung, dass es sich um eine gewerbliche Mietung handelt, da die Garagen nach seiner Ansicht separat gemietet wurden.
Die Garagen befinden sich auf dem Grundstück der Wohnanlage.
Für eine Antwort sind wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen
H. E.
15. Februar 2021 - 12:58
Hallo Elvers,
wenn Sie die Garagen nicht (vertragsgemäß) nutzen können, dann ist i.d.R. auch eine Mietminderung möglich. Zur detaillierten Vertragsgestaltung sollten Sie sich im Zweifel rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. Mai 2021 - 10:25
Ein liebes Hallo,
wir haben zum Haus auch eine Einzelgarage mit gemietet, und dafür einen Mietvertrag.
Unser lieber Herr Vermieter hat leider kein Geld für ein Garagentor und somit fehlt dieses gänzlich und die Garage steht offen und ist somit auch nicht abschließbar, was nicht nur für unsere Autoversicherung wichtig ist. Kann unser Vermieter die volle Miete für die Garage verlangen oder können wir mindern, weil wir nicht wissen wie lange sich das ganze noch hinziehen wird. Das gleiche haben wir mit unserer Terrasse, wofür unser Vermieter auch kein Geld zur Ausfertigung hat.
10. Mai 2021 - 10:00
Hallo Scholz,
es kommt drauf an, was genau Sie gemietet haben bzw. ob die Garage zuvor ein Tor hatte.
Viele Grüße
Dennis Hundt
11. Juli 2021 - 19:43
Hallo,
die Tiefgarage unseres Wohnblocks ist seit einem Unwetter komplett gesperrt. Es heißt durch das Unwetter sei die Sprinkleranlage beschädigt worden und somit darf die TG aktuell nicht genutzt werden.
Kann ich hier eine Mietminderung einfordern und falls ja wie viel % von meinem monatlichen TG-Stellplatzkosten? Der Vermieter trägt ja keine Schuld am Unwetter…
Lieben Dank!
12. Juli 2021 - 15:53
Hallo Andreas,
zur Schuldfragen: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend.
Wenn der Platz zu 100% unnutzbar ist, dann kann die Mietminderung in entsprechender Höhe ausfallen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. November 2021 - 19:02
Hallo Herr Hundt,
ich habe einen Garagen-Stellplatz gemietet, für den ich nur eine Vernbedienung bekommen habe. Dieser 10 Jahre alte Schalter ist nun defekt (durch einen Sturz). Eine neue wurde bereits bestellt.
Aber laut Verwaltung wird die Zusendung ca. 2 Wochen dauern. Da der Vermieter keinen Schlüssel und auch keine weitere Fernbedienung hat, kann ich die Garage in dieser Zeit nicht nutzen. Habe ich einen Anspruch auf Mietminderung für diese Zeit?
Vielen Dank!
11. November 2021 - 12:58
Hallo Julia,
schwierige Frage, vermutlich nicht, da Sie den Schaden selbst verbracht haben. Stellen Sie sich als Vergleich vor, Sie hätten dein einzigen Schlüssel verloren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. November 2021 - 14:17
Guten Tag Herr Hundt,
Vielen Dank für die Antwort! Ich habe die Fernbedienung tatsächlich NICHT selbst herunter geschmissen, sondern ein Mitbewohner. Ich habe den Schaden also nicht selbst verursacht. In dem Fall hätte ich also Anspruch auf Minderung?
Viele Grüße,
Julia
22. November 2021 - 16:23
Hallo Julia,
in diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie Schadensatzansprüche gegenüber Ihrem Mitbewohner geltend machen können. Schließlich ist dieser für die nicht Nutzbarkeit der Garage verantwortlich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. Dezember 2021 - 14:48
Guten Tag,
ich bin Mieter einer Wohnung zu der ein offener Tiefgaragenstellplatz einer Wohnanlage gehört. Ich hatte einen Wasserschaden durch meinen Nachbarn verursacht und die Wohnung war während der Sanierung nicht bewohnbar.
Bei meinen Antrag zur Mietminderung habe ich die Garage mit angegeben. Die Mietminderung der Garage wurde mir mit der Begründung abgelehnt, da die Garage nicht vom Wasserschaden betroffen war und ich diese somit hätte nutzen können. Jedoch war ich während der Sanierung ca. 14km weit entfernt bei meinen Eltern wohnhaft, konnte mein Auto also nicht dort parken.
Meiner Meinung war die Garage bedingt durch die Sanierung ebenso für mich unbenutzbar wie die Wohnung.
Hat die Hausverwaltung recht oder kann ich die Garage doch mindern?
2. Dezember 2021 - 19:32
Hallo Christian,
gute Frage. Ich wüsste nicht, dass es zu so einem Fall Rechtsprechung gibt. Ich würde sagen, hier ist auch zu unterscheiden, ob die Garage Teil des Wohnungsmietvertrages ist oder ob sie hier einen separaten Mietvertrag abgeschlossen haben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. Dezember 2021 - 19:24
Hallo Dennis,
zum nachsehen habe ich ein wenig gebraucht.
Im Mietvertrag sind Nettokaltmiete, Stellplatz Tiefgarage und Nebenkosten zu einer Gesamtmiete aufsummiert. Einen seperaten Mietvertrag habe ich nicht unterschirieben.
Grüße
Christian
9. Dezember 2021 - 20:25
Hallo Christian,
wenn Sie die Wohnung nicht bewohnen können, erübrigt sich damit m.E. auch die Nutzung des dazugehörigen Garagenstellplatz. Ich würde so in jedem Fall gegenüber dem Vermieter argumentieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. Dezember 2021 - 14:22
Hallo,
ich habe zu meiner Wohnung eine Garage gemietet, in die ich leider mein Auto nicht abstellen kann, da mein Vermieter teilweise seine alten Sachen untergestellt hat (Kicker, alter Schrank, Holzpfosten usw.)
Habe ihn mehrmals aufgefordert die Garage leer zu räumen. Leider ohne Erfolg.
Was kann ich tun?
4. Dezember 2021 - 19:55
Hallo Cornelia,
der Vermieter muss für die Nutzbarkeit er Garage sorgen – andernfalls sollten Sie die Option der Mietminderung prüfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. Januar 2022 - 08:05
Hallo und ein gesundes neues Jahr,
meine Vermieterin hat uns Mieter letzte Woche informiert, dass der Garagenhof durch ‚aufwändige und umfangreiche Pflaster- und Maurerarbeiten ab dem 10.01. teilweise nicht begehbar sein wird. Ein genauer Zeitraum kann nicht angegeben werden‘.
Nun habe ich dort eine Garage angemietet; nicht begehbar heißt hier wohl auch nicht befahrbar und somit nicht nutzbar…
Kann ich eine Mietminderung (wie hoch darf diese sein) oder sogar Mietaussetzung für den Zeitraum beantragen?
Vielen Dank & Gruß
3. Januar 2022 - 10:02
Hallo Herr Gerhards,
wenn Sie die Garage nicht nutzen können, dann sollten Sie eine Mietminderung durchsetzen oder noch besser, einvernehmlich vereinbaren, die der Höhe der Garagenmiete entspricht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. Mai 2022 - 22:38
Guten Tag,
Ich bin seit dem 01.11.2021 in einer neuen Wohnung mit Mietgarage. Seit Tag Eins hab ich keine Schlüssel für die besagte Garage. Der Vermieter wurde informiert. Nach Monate langem hin und her bekomme ich die Schlüssel von der Hausverwaltung ausgehändigt, leider die falschen. Daraufhin hab ich die Hausverwaltung sowie den Vermieter informiert das ich die falschen Schlüssel bekommen habe, ohne Antwort. Mitte April hat der Vermieter sich gemeldet um mir mitzuteilen das Ich die Schlüssel für die Garage abholen könne. Daraufhin habe Ich meinen Vermieter informiert das ich einen Alternativen Stellplatz erwerben musste, da ich keine Rückmeldung bekommen habe ob sich noch um die Schlüssel gekümmert wird oder nicht.
Auf meine letzte Nachricht ob man die Garage nach Ablauf des Alternativen Stellplatz weiter nutzen kann kam auch keine Antwort.
17. August 2022 - 14:11
Guten Tag,
Laut unseren Mietvertrags haben wir eine Garage und einen Stellplatz (Gesamtpreis 60€, keine Einzelpreise). Seit Ende März bzw Anfang April können wir unseren Stellplatz nicht mehr nutzen und stehen auf der Straße, anfangs war die Rede davon, daß wir den Stellplatz eine Woche bitte frei halten sollen, damit unsere Vermieter ihren Garten umbauen können. An sich ja kein Problem, aber plötzlich sagten diese, daß sie die Pflaster entfernen werden um mehr Rasen zu haben. Wir haben natürlich dagegen gesprochen und gesagt das wir dafür zahlen. Nun sagen sie uns, das unser Stellplatz direkt vor unserer Garage ist. Mietvertrag wurde vom Vorbesitzer übernommen und es war nie die Rede davon das der Stellplatz direkt vor der Garage ist.
Mir ist bekannt, daß eine einfahrt zur Garage nicht als Stellplatz gilt. Was können wir nun tun? Geht es auch rückwirkend?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Liebe Grüße
18. August 2022 - 12:11
Hallo Jasmin,
ich würde in so einem Fall immer versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn sie dauerhaft einen bestimmten Stellplatz genutzt haben, sollten Sie darauf hinweisen und das gegebenenfalls mit Fotos oder Zeugen belegen. Ich denke der Vermieter kann ihn durchaus einen gleichwertigen Stellplatz anbieten, dieser sollte aber nicht Ihre Garageneinfahrt blockieren.
Wenn es hart auf hart kommt, würde ich eine Mietminderung in Angriff nehmen. Teilen Sie die 60 Euro sinnvoll auf, zum Beispiel 40 Euro Garage und 20 Euro Stellplatz.
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. August 2022 - 17:52
Hallo,
wir haben bei unserer Mietwohnung einen Raum der für alle Hausbewohner ist mit gemietet. Dieser befindet sich eben erdig bei den Garagen.
Hier für haben wir auch die Schlüssel erhalten und dort nun unseren Kinderwagen hineingestellt. Nun kam ein Ausgang der Verwaltung das dass Schloß getauscht wird.
Unser Vermieter möchte uns nun den Schlüssel nicht mehr aushändigen da die Verwaltung ihm fragt hat das dort keine Kinderwagen stehen dürfen.
Wir sollen nun unseren Kinderwagen in den Keller tragen.
Da er nun im Keller steht kann ich nicht mehr mit meiner Tochter spazieren gehen… Mit Kind und Hund bekomme ich den Wagen nicht hoch. (Kind und hund 5 Monate alt)
Wie viel Mietminderung ist dort angebracht?
VG
31. August 2022 - 19:30
Hallo Sophia,
schwierige Frage. Die Mietminderung bemisst sich am “Wert der Nutzung des Raumes”. Überlege Sie, was ein vergleichbarer Lagerraum kosten würde und wie hoch Ihr Nutzungsanteil wäre. Finden Sie am besten eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. September 2022 - 10:08
Hallo Herr Hundt,
ich habe zwei Stellplätze in einer 4er Garage mit Hubfunktion.
Seit 3 ½ Wochen ist das Rolltor defekt und die Garage steht offen.
Mein Vermieter stellt sich stumm. Hausverwaltung und Makler sind bereits mehrfach angeschrieben worden.
Habe ja bereits gelernt, dass ich keine Mietminderung vornehmen kann, da die Garage weiterhin nutzbar ist.
ABER: Ich habe u.a. einen Oldtimer in der Garage stehen und dieser verträgt bekanntlicherweise keine Feuchtigkeit.
Wie sieht hier die Sachlage aus? Kann ich eine Mietminderung vornehmen und wenn ja, in welcher Höhe? Was ist auch mit evtl. Rostbildungen, die danach entstehen?
Vielen Dank
Nicola
13. September 2022 - 11:12
Hallo Nicola,
eine Garage hat für gewöhnlich ein schließbares Tor. Eine Garage hat einen höheren Wert als ein Carport. Ich sehe durchaus einen Mangel, dieser ist aber so klein, dass eine (angemessene) Mietminderung vermutlich nicht lohnt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. September 2022 - 13:21
Guten Tag,
wir wohnen in einem Neubaugebiet und unsere Tiefgarage ist nicht nutzbar da die Straße jetzt gepflastert wird. Die Stellplätze sind separat zur Miete zu zahlen. Kann ich diese Kosten bei der Miete mindern?
15. September 2022 - 13:44
Hallo Steffi,
eine nicht nutzbare Tiefgarage stellt durchaus einen Grund für eine Mietminderung da. Wenn der Preis für den Stellplatz separat ausgewiesen ist, haben wir auch die Höhe der Mietminderung und müssen hier nicht lange recherchieren. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. Oktober 2022 - 16:46
Guten Tag,
wir haben neu gebaut inkl. Fertiggarage.
Während der Benutzung der Garage stellt sich jedoch heraus, dass diese nicht ursprünglich nicht richtig installiert wurde, wodurch sich Schäden am Dach und Boden ergaben.
Diese sorgten dafür das Wasser in die Garage eindringt und sich in den Lack der dort parkenden Autos einbrannte. Dieser Schäden wurden bereits behoben.
Jedoch kann die Garage seit diesem Zeitpunkt nicht mehr befahren werden, da die Sanierung noch immer nicht stattgefunden hat.
Dies zieht sich bereits mehr als 6 Monate und derzeit ist kein Ende in Sicht.
Ausstehend sind immer noch Zahlungen an das Bauunternehmen.
In wie weit können diese gemindert / einbehalten werden, aufgrund der nicht Nutzbarkeit der Garage?
13. Oktober 2022 - 17:35
Hallo Dominik,
Sie sollten sich am besten rechtlich beraten lassen. Hier geht es um die Mietminderungen bei Mietern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. November 2022 - 14:27
Hallo Herr Hundt,
muss ein Parkplatz der vermietet werden soll, vom Mieter für diesen Zweck uneingeschränkt nutzbar sein?
Uns wurde ein Parkplatz in der Gemeinschafts-/Tiefgarage zugeordnet, welcher an der Wand liegt. Aus Platzgründen kann man vorwärts nicht in diesen Parkplatz einfahren. Man muss von der Einfahrt rückwärts drei mal um die Ecke in den Parkplatz einfahren.
Ist man dann auf dem Parkplatz können die Türen nicht richtig aufgemacht werden. Es ist nicht möglich aus-/einzusteigen. Außer man klappt die Seitenspiegel ein und fährt vorsichtig ganz an die Wand, dann bekommt man die Tür auf der anderen Seite zwar immer noch nicht richtig auf, aber man kann aus-/einsteigen.
Wäre das ein Grund zur Mietminderung?
Kann dieser Parkplatz überhaupt als ein solcher (so) vermietet werden?
Viele Grüße &
Allerbesten Dank
23. November 2022 - 16:34
Hallo Dipah,
wenn der Mieter den Parkplatz kennt und diesen so akzeiopter hat, sehe ich kein Problem ´. Es gibt schließlich auch Autos verschiedener Größe.
Mehr zu dem Gedanken: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. November 2022 - 21:06
Besten Dank Herr Hundt für Ihre schnelle Antwort!
Hatte nicht daran gedacht die Seite neu zu laden, daher die späte Antwort meinerseits, sorry.
Doch durch ein kürzliches Gespräch, wurde ich noch auf vielleicht wichtige Sachverhalte aufmerksam:
Im Mietvertrag der Wohnung ist der Stellplatz (A) mit enthalten.
Die Wohnung wurde jetzt gekauft. Bei dem Kauf gehört jedoch der Wandstellplatz (B) zu der Wohnung. (Durch mehrere Teilungsplanänderungen)
Nun möchte der Käufer, dass der Wohnungsmieter zum Wandstellplatz (B) wechselt.
Der Wohnungsmieter hat den neuen Eigentümer auf die Unzulänglichkeiten und die Nichtnutzbarkeit von Wandstellplatz (B) ausführlich aufmerksam gemacht, da der neue Eigentümer sich nicht über die Eigenschaften seines Wandstellplatzes im Klaren war. Und der Wandstellplatz (B) wurde so auch nicht vom Wohnungsmieter akzeptiert.
(Und es kann doch auch nicht verlangt werden, dass man wegen des Stellplatzes sein mittelgroßes Auto durch ein kleines ersetzen muss … oder etwa doch?)
Außerdem besteht doch laut Mietvertrag, das Stellplatz-Mietverhältnis zwischen Wohnungsmieter und Eigentümer des Stellplatzes (A).
(Stellplatz (A) gehört nicht dem neuen Eigentümer der Wohnung.)
Verzwickt!
Welche Auswirkungen hat das ganze?
Viele Grüße &
Danke nochmal!
24. November 2022 - 07:31
Hallo Dipah,
Sie müssen zwischen Kaufvertrag und Mietvertrag unterscheiden. Wenn der Mieter den Stellplatz wechseln muss, dann wird ihm aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit wohl ein Mietminderungsrecht zustehen. Lassen Sie die Dinge im Zweifel anwaltlich bewerten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. Dezember 2022 - 12:31
Guten Tag,
ich habe eine Separate Garage gemietet. Es scheint so als wäre die Stromzufuhr unterbrochen, zu unserem elektronischen Tor. Ich und mein Mann haben auch nur eine Fernbedienung zu dieser Garage erhalten, obwohl mindestens zwei vorhanden sind. Wir kommen nun seit mehr als 5 Tagen nicht in die Garage, wo unser abgemeldetes Auto drin steht. Der private Vermieter dieser Garage ist im Ausland und wird erst am Ende der nächsten Woche zurückkehren. Uns ist es nicht möglich im Notfall in die Garage zu kommen.
Es kann durch die Witterung zu Schimmel im Fahrzeuginnern kommen und da wir das kontrollieren wollen, um eventuelle Maßnahmen zu ergreifen, ist meine Frage, ob der Vermieter auch dafür die Konsequenzen tragen muss. Wir sind ja nicht im Stande das zu prüfen aufgrund des geschlossenen Tores.
Kann ich für den Zeitraum, wo ich die Garage nicht betreten kann eine Mietminderung verlangen?
Zudem muss ihm auch eine Frist für die Mängelbereinigung gegeben werden.
(Der Vermieter ist Informiert und der Vater versuchte bereits mit der anderen Fernbedienung in die Garage zu kommen. Diese wurde uns auch noch nicht nachträglich ausgehändigt.)
Wie geht man in so einem Fall vor ?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
14. Dezember 2022 - 13:51
Hallo Julia,
hier Hilfen in Form von Links (mit Wohnraumbezug):
Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Mietminderung ohne Frist bzw. Fristsetzung?
Schadensersatz für Wohnungsmieter im Rahmen einer Mietminderung
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Januar 2023 - 18:21
Ich fahre einen Kleinwagen. Jetzt werden Kleinwägen ja immer größer und breiter. ich finde auch nicht, dass eine Ente wirklich überdurchschnittlich hoch sei. Ich habe das Problem, dass mein Auto schlichtweg zu breit ist. Also ich könnte exakt einparken, wenn ich beide Spiegel anklappe. Da hätte ich auf beiden Seiten noch einen halben Zentimer frei. Da rein zu manouvrieren ist natürlich ein Kunststück. Eine Türe würde sich aber nicht mehr öffnen lassen, sodass ich tatsächlich über den Kofferraum ein- und aussteigen müsste. Meine Frage: Ist das bereits ausreichend, um das anzufechten? Ich meine, auch wenn das ein neuer Ford Fiesta ist, das ist doch jetzt kein Auto, bei dem man sowas erwarten wrüde. Wäre was anderes, wenn ich einen SUV / Gelädewagen oder einen Pickup-Truck hätte…
29. März 2023 - 14:13
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich hab von Privat einen Tiefgaragenstellplatz in der Nähe meiner Arbeit gemietet. Dort befinden sich zahlreiche Stellplätze vor meinem Parkplatz verläuft einen Schiene mit Schiebeparkern. Diese ist nur seit fast genau 14 Tage defekt und es ist unklar wann diese repariert wird. In der Garage steht ein großes Warnschild das man nicht über die Schiebeplatten fahren soll. Deshalb parke ich im Moment außerhalb, außerdem weis ich mit dem defekt ja nicht ob ich Abends noch rauskomme, sollte der Mieter der Schiebeplatte vor meinem Parkplatz auf der Platte stehen. Wäre das ein Grund den Mietvertrag mit der Klausel :
§ 4 Kündigung
Das Mietverhältnis kann von jeder Partei spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats
zum Ende des übernächsten Kalendermonats schriftlich per Post oder E-Mail gekündigt werden.
Die Vermieter sind zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Mieterin mit einem Betrag, der
zwei Monatsmieten übersteigt, im Rückstand ist oder wenn die Mieterin den Tiefgaragenstellplatz
vertragswidrig benutzt. Hierzu zählt auch die entgeltliche Überlassung an Dritte.
Die Mieterin ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ihr der Gebrauch des
Tiefgaragenstellplatzes in erheblichem Maße nicht gewährt oder wieder entzogen wird”
Sofort zu kündigen? Für mich stellt es ein großes Problem da, wenn ich nicht zuverlässig parken kann, gerade weil ich oft auch mit der Bahn (Fernverkehr) weg muss.
29. März 2023 - 19:47
Hallo Jasmin,
ich würde es erstmal einvernehmlich versuchen (Aufhebungsvertrag). Bedenken Sie auch das Thema Mietminderung. Ob Gründe für eine außerordentlich fristlose Kündigung vorliegen, sollten Sie im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. April 2023 - 13:31
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe einen Tiefgaragenstellplatz gemietet. Nun wird die Garage saniert und der Stellplatz kann dauerhaft ca. 3-4 Monate nicht genutzt werden.
Kann ich für diese Zeit die Miete kürzen bzw. kann der Vermieter auf die Zahlung bestehen?
Danke im Voraus.
MfG
Tatjana
4. April 2023 - 17:30
Hallo Tatjana,
wenn der Stellplatz nicht nutzbar ist, sehe ich eine 100%ige Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. Juni 2023 - 09:18
Hallo Herr Hundt,
wir wohnen in einem vermieteten 8-Familienhaus in Stuttgart.
Die Zufahrt zur Tiefgarage besteht aus einer steilen Auffahrt, einer 90°-Kurve und einem Garagentor mit einem Personenzugangstor. Obwohl die Gesamtbreite von 424 cm zur Verfügung steht, erweisen sich diese Gegebenheiten als äußerst problematisch für uns. Insbesondere die Breite des Zufahrtstors für Fahrzeuge, die lediglich 290 cm beträgt, führt dazu, dass wir Schwierigkeiten haben, mit unseren Fahrzeugen sicher in die Tiefgarage zu gelangen.
Im Laufe der Zeit sind Autos immer breiter geworden und manche von uns besitzen Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Größe und Unwendbarkeit Schwierigkeiten haben, durch das vorhandene Garagentor zu passen. Viele Mitbewohnerinnen und Mitbewohner meiden daher die Tiefgarage aus Angst, ihre eigenen Fahrzeuge zu beschädigen. Einige von uns haben bereits negative Erfahrungen gemacht und mussten sogar mehrmals Schäden (Kratzer) an ihren Fahrzeugen feststellen.
Wir bitten Sie daher eindringlich, unsere Situation ernst zu nehmen und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Wir fordern den Austausch des Garagentors durch eine neue Lösung, die den heutigen Anforderungen an Fahrzeugbreite und -manövrierbarkeit entspricht. Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, das Zufahrtstor zu erweitern und den Platz für die Durchfahrt entsprechend anzupassen, um eine breitere und sicherere Einfahrt für unsere Fahrzeuge zu gewährleisten.
Können wir eine Petition an den Vermieter richten mit der Bitte um Abhilfe oder mit einer Verwarnung mit Mietminderung, wenn die Situation nicht behoben wird?
Vielen Dank für Ihre Engagement
Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Informationen!
Mit freundlichen Grüßen,
Thiago
27. Juni 2023 - 14:21
Hallo Thiago,
selbstverständlich können Sie auf Ihren Vermieter zu gehen und um Erweiterung des Tores bitten. Ich sehe aber nicht, dass eine Verpflichtung zur Änderung bestehen würde. Sie haben Ihre Wohnung und den Stellplatz vermutlich unter den aktuellen Bedingungen angemietet und diese damit akzeptiert. Kaufen sich die Bewohner größere oder breitere Autos, so ist das deren Sache. So ist es leider.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. Juli 2023 - 08:27
Sehr geehrter Herr Hundt,
unsere Hausverwaltung hat in den Fluchtwegen der Tiefgarage und des Kellers an allen Brandschutztüren die Klinken durch Knäufe austauschen lassen und schließt diese zusätzlich noch ab. Es ist nur noch möglich, mit dem Haustürschlüssel die Türen durch Aufsperren zu öffnen, die außerdem noch verzogen und damit sehr schwergängig sind. Dies stellt im Brandfall eine echte Gefahr dar, da die Fluchtwege signifikant eingeschränkt sind.
Die Bitte um Wiederherstellen des Originalzustands (Klinken) wurde abgewiesen.
Der Tiefgaragenstellplatz ist m.E. so nicht nutzbar (Gefahr für Leib und Leben), kann ich die Miete (60€) kürzen?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
I. Koch
16. Juli 2023 - 20:24
Hallo I. Koch,
ich würde eher weiterhin auf die Beseitigung des Mangels drängen, Mitbewohner ins Boot holen und mich zum Thema TG-Brandschutz schlau machen. Ob 60,00 Euro Mietminderung angemessen sind, kann ich leider schlecht beurteilen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. August 2023 - 12:38
Hallo, habe folgendes Problem mit meinem Stellplatz, welcher in dem Mietvertrag angegeben ist, allerdings ohne den monatlichen Betrag, (da der Stellplatz schon in der Kaltmiete enthalten sein soll,lt. Vermieter).
Wir haben in der gesamten Strasse Bauarbeiten für max. 16 Wochen und deswegen sind die Stellplätze nicht mehr nutzbar, (es wurde uns aber ein seperater Parkplatz von der Stadt ztur Verfügung gestellt)!!
Meine FGrage ist einfach:
Besteht überhaupt Mietminderung??
Und wenn in welcher Höhe, da ja der Betrag für den Stellplatz im Mietvertrag nicht eigenständig aufgeführt ist!
Mit freundlichen Grüßen Dirk
23. August 2023 - 20:08
Hallo Dirk,
die Höhe die Mietminderung kann in diesem Fall nur geschätzt werden (was kosten vergleichbare Stellplätze?). Aber: durch den Ersatzstellplatz wird der Mangel stark gemindert, sodass sich eine Mietminderung und der verbundene Aufwand vermutlich nicht lohnt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
6. September 2023 - 15:26
Hallo,
ich habe einen unteren Stellplatz auf einem 4-Fach Duplexparker. Seit gestern morgen ist die Hydraulik defekt und die Bühne abgelassen, somit komme ich nicht an mein Fahrzeug was ich primär beruflich benötige.
Über den Hausmeister (die HV war mir aufgrund mehrfacher Wechsel der HV in den vergangenen Jahren nicht bekannt und auch nicht mitgeteilt worden) konnte dann zwar ein Techniker nachschauen, ausser einem lapidarem Handzettel dass die Hydraulik kaputt sei und die Anlage nicht hochgefahren werden könne ist aber nichts betreffend einer zu erwartenden Reparatur ersichtlich.
Die HV, welche mir vom Hausmeister gestern Abend dann genannt wurde, wurde gestern Abend noch umgehend per Mail von mir informiert. Ich wollte zumindest heute morgen noch abwarten und die HV dann nach der Mittagszeit anrufen, ein Fehler, da diese nur bis 12 Uhr erreichbar sind. Eine Antwort auf meine Mail steht aus.
Berufliche Aussendiensttermine kann ich nun nicht wahrnehmen, der Arbeitsantritt im Büro muss nun mit dem Bus erfolgen.
Welche Fristen sind angemessen, dass ich wieder Zugriff auf mein Auto (Eigentum) habe dass ich unter anderem für die Ausübung meiner Arbeit benötige? Welche Mietminderungen oder Ersatzansprüche für die vergleichsweise teuren Fahrkarten der öffentlichen habe ich? Muss die HV Sorge tragen, dass ich schnellstmöglich mein Auto nutzen kann und mir einen Ersatzplatz zur Verfügung stellen, sofern die Reparatur länger dauert (was laut Hausmeister durchaus der Fall sein könnte)? Plätze sind noch ausreichend vorhanden da mehrere Multiparker in der Garage leer stehen.
Vielen Dank im voraus
6. September 2023 - 20:06
Hallo Thomas,
eine Mietminderung werden Sie zügig und unkompliziert ermitteln (Stellplatz defekt). Darüber hinaus sollten Sie Schadenersatzansprüche prüfen lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. September 2023 - 11:55
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!
5. Oktober 2023 - 08:31
Guten Tag,
Wir haben einen Parkplatz in einer gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage. Durch Bauarbeiten war der Teil, in dem sich unser zugewiesener Stellplatz befindet, gesperrt und unser Stellplatz damit das gesamte letzte Jahr nicht nutzbar. Die anteilige Miete wurde entsprechend vom Vermieter nicht eingezogen. In der Betriebskostenabrechnung taucht jetzt jedoch ein Posten Tiefgarage auf.
Ist es rechtmäßig die Kosten auf alle Mieter umzulegen, auch wenn die Nutzung für einige Mieter unmöglich war?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
6. Oktober 2023 - 08:32
Hallo Tom,
Sie mindern die Miete von der Brutto-Warmmiete. Also inkl. Nebenkosten. Gesteht der Vermieter Ihnen 100% Mietminderung zu, betrifft das m.E. auch die Nebenkosten. Siehe: Mietminderung von Kaltmiete oder Warmmiete? BGH-Urteil beachten!
Viele Grüße
Dennis Hundt
11. November 2023 - 09:40
Guten Tag,
wir haben zwei Tiefgaragenstellplätze zu unserer Wohnung gemietet. Wir wohnen seit August diesen Jahres hier und haben einen Tiefgaragenschlüssel bei der Wohnungsübergabe bekommen. Uns wurde zugesichert, dass wir den zweiten spätestens nach zwei Wochen auch bekommen. Nun haben wir November und ich hab nach mehrmaligem Anrufen und Fragen was mit dem Schlüssel ist, immer noch keinen erhalten.
Kann ich hier einfach das Lastschriftverfahren einstellen und für die restlichen Monate eine Mietminderung beantragen? Wenn ja wie viel Prozent?
Danke schonmal im Voraus
12. November 2023 - 07:59
Hallo Eric,
ich würde deutlich machen, dass ein Mangel vorliegt und Sie die Miete unter Vorbehalt zahlen. Somit haben Sie die Option, die Miete auch zu einem späteren Zeitpunkt zu mindern. Die Mietminderung muss angemessen sein und es kommt auf den Einzelfall an. Ein fehlender Schlüssel rechtfertigt vermutlich nicht die 100%ig Mietminderung für einen Stellplatz, da Sie noch einen zweiten Schlüssel haben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
30. November 2023 - 18:47
Hallo Dennis,
ich habe meine Wohnung vor eineinhalb Monaten inkl. Duplex-Stellplatz oben gemietet (Einzug am 07. November 2023). Am Montag hatte ich erstmals in der Garage (oben) geparkt. Als die Inhaberin des Stellpaltzes darunter die Hebebühne hochfuhr, kollidierte der Antennenstummel (Haifischflosse) auf dem Dach meines Astra Sports-Tourer (Höhe lt. FZ-Schein: 1510mm) mit der Decke.
Ich parke daher auf der Straße und habe dem Vermieter angekündigt, die Garagenmiete um 100% = 95 € zu mindern. Dieser ist damit nicht einverstanden.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Viele Grüße
Thomas Kunkel
30. November 2023 - 20:15
Hallo Thomas,
ohne besondere Vereinbarung, müssen und dürfen Sie m.E. davon ausgehen, dass Sie ein Auto normaler Größe parken können. Die Frage ist, ob Sie hätten wissen müssen/können, dass Ihr Auto nicht auf den Stellplatz passt (z.B aufgrund von Hinweisen im Mietvertrag oder am Stellplatz selbst).
Ich kann die Situation nicht abschließend für Sie beurteilen, hätte aber vermutlich so wie Sie reagiert.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. Dezember 2023 - 18:35
Guten Tag.
wir miete zusätzlich zu unserer Wohnung einen Stellplatz ( Duplex – Kippgarage ), der Stellplatz muss mit gemietet werden. Leider setzen sowohl unser Auto , das Auto von Freunden, als auch das meiner Eltern auf. Wir haben es mit mehreren Fahrzeugen versucht, um auszuschließen, dass es an unserem Fahrzeug liegt. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um nicht modifizierte Autos: Opel Adam (Bodenfreiheit 128mm), VW Polo und einem Opel Crossland. Ist eine Mietminderung möglich ? Die Kosten für den Stellplatz belaufen sich auf 70 Euro.
19. Dezember 2023 - 17:28
Hallo Leon,
Ist der Stellplatz unbenutzbar und war Ihnen der genaue Zustand vor der Anmietung nicht bekannt, liegt ein Mangel vor, der in der Regel zur Minderung der Miete berechtigt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. Januar 2024 - 19:12
Guten Abend,
seit dem 30. November 2023 ist der Antrieb von dem Garagentor meiner angemieteten Garage defekt und die Garage lässt sich auch nicht mit einem Schlüssel mehr verschließen. Dies bedeutet, dass die Garage für jedermann leicht von Hand zu öffnen ist.
Ich kann die Garage zwar ansonsten benutzen, allerdings ist kein Schutz mehr gewährleistet.
Kann ich in diesem Fall die Garagenmiete mindern und wenn ja in welcher Höhe?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
9. Januar 2024 - 08:54
Hallo Jana,
grundsätzlich kann die Miete immer am Mangel angemessen gemindert werden. Bei einem defekten Schloss also nicht um 100%. Was angemessen ist, können Sie herausfinden, in dem Sie nach passender Rechtsprechung recherchieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Januar 2024 - 16:23
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
6. Mai 2024 - 18:32
Wir haben in einem Neubau neben einer Wohnung auch einen Stellplatz in einer Tiefgarage gemietet. Für beides gibt es eigene Mietverträge. Die Tiefgarage ist von Anfang an bis heute nicht nutzbar, weil der PKW-Aufzug nicht funktioniert. Dee Stellplatz wahr ausschlaggebend für uns, die Wohnung zu mieten. Wir zahlen den Stellplatz z. Zt. wegen der fehlenden Nutzungsmöglichkeit nicht. Kann man auch die Miete für die Wohnung kürzen?
6. Mai 2024 - 19:52
Hallo Carlo,
wenn der Wert des Stellplatzes sich über den Mietvertrag definiert, sehe ich keine Option, auch die Wohnungsmiete zu mindern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. Mai 2024 - 18:58
Danke für die klare und kurze Antwort. Ich habe mir das auch schon gedacht.
21. Mai 2024 - 12:27
Wir hatten eine besetzte Portierloge und Schranken bei Ein- und Ausfahrt. Beides wurde ohne Kommentar entfernt und kommt auch nicht mehr wieder. Kann man hier eine Mitreduzierung verlangen wegen eingeschränkter Leistung?
23. Mai 2024 - 14:47
Hallo Ronald,
könnten Sie kurz schildern, wie Sie jetzt eingeschränkt sind? Sinken mit dem Wegfall nicht gleichermaßen die Nebenkosten?
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. Juni 2024 - 00:17
Guten Tag,
ich habe einen Stellplatz in einem Parkhaus angemietet. Nun würde aufgrund eines Hochwassers das Parkhaus für mehr als eine Woche geschlossen. Eine Alternative Parkmöglichkeit wollte der Betreiber nicht anbieten.
Es wurde jedoch die vollständige Miete abgezogen.
Können sie mir sagen, ob dies rechtens ist? der Betreiber sagt er haftet nicht aufgrund höherer Gewalt.
13. Juni 2024 - 13:14
Hallo Jan,
hier eine Hilfe: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. Juli 2024 - 11:56
Guten Tag Herr Hundt,
unsere Garagenzufahrt wird für >6 Monate aufgrund von Straßenbaumaßnahmen gesperrt sein.
Eine Zu- oder Abfahrt ist nicht mehr möglich. Wir können die Garage zu Fuß über den Hof erreichen, allerdings können die Fahrzeuge nicht mehr passieren.
Der Vermieter hat Ausweichparkplätze gestellt, allerdings auf einer öffentlichen Straße und unüberdacht.
Dies kommt für unsere Fahrzeuge aufgrund des Wertes nicht in Frage.
Habe ich und wenn in welchem Bereich Anspruch auf Mietminderung?
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Liebe Grüße
Tina S.
16. Juli 2024 - 13:55
Hallo Tina,
eine Mietminderung wäre in Höhe der Garagenmiete angemessen. Gegebenenfalls müssten Sie noch den Wert des Alternativstellplatzes abziehen. Beispiel: Miete Garage entspricht 100 Euro, Miete für einen freien Stellplatz entspricht 25 Euro, sodass als Mietminderung 75 Euro bleiben würden.
Im Idealfall können Sie dies einvernehmlich mit dem Vermieter vereinbaren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. Juli 2024 - 13:45
Hallo Herr Hundt,
recht herzlichen Dank für Ihre prompte Rückmeldung.
Nach Durchsicht des Mietvertrages erblickte ich einen Absatz, der besagt:
“Sofern der Mieter aufgrund unabwendbarer Ereignisse, zum Beispiel durch außergewöhnlich starken Schneefall oder durch die Ausführung erforderlicher Arbeiten an der Garage oder der Ein- und Ausfahrt, am Verlassen oder Einfahren der Zufahrt seiner Garage gehindert ist, hat er keinen Anspruch auf Mietminderung oder sonstigen Ersatz.”.
Könnte ich den Vermieter aufgrund der langen Dauer der Nichtzugänglichkeit auf eine Kulanzlösung/ -minderung ansprechen oder verfallen tatsächlich sämtliche Ansprüche?
Viele Grüße
23. Juli 2024 - 15:43
Hallo Tina,
eine Kulanzlösung / einvernehmliche Lösung ist immer am besten. Ansonsten könnte man die Klausel auch auf Wirksamkeit prüfen lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. Juli 2024 - 18:01
Guten Tag Herr Hundt,
ich möchte einen Duplex Garagenstellplatz vermieten und suche nach einer Vorlage für den Mietvertrag, der den Fall abdeckt, dass der Mieter die Garage im Fall eines Mangelhaften Garagentors oder der Duplex-Hebefunktion nicht voll nutzen kann.
Ist es möglich hier bereits im Mietvertrag zu klären, wie sich eine Mietminderung auswirken würde, sofern der Mieter die Garage oder den Stellplatz für einen oder mehrere Tage nicht nutzen kann?
Beispielsweise:
§ X Mietminderung
Mängelanzeige und Mangelbehebung
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel, die die Nutzung des Garagenstellplatzes beeinträchtigen, unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter verpflichtet sich, die gemeldeten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Mietminderung bei Nutzungsausfall
Sollte der Mieter den Garagenstellplatz aufgrund eines Mangels, insbesondere eines defekten Garagentors oder einer nicht funktionierenden Duplex-Hebefunktion, nicht nutzen können, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Dauer der Nutzungsbeeinträchtigung und beträgt:
-Bei einem Nutzungsausfall von bis zu 3 Tagen: keine Mietminderung.
-Bei einem Nutzungsausfall von 4 bis 7 Tagen: 25% der monatlichen Miete.
-Bei einem Nutzungsausfall von 8 bis 14 Tagen: 50% der monatlichen Miete.
-Bei einem Nutzungsausfall von mehr als 14 Tagen: 75% der monatlichen Miete.
Ausschluss der Mietminderung
Eine Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel durch den Mieter selbst oder durch Dritte, die sich im Einflussbereich des Mieters befinden, verursacht wurde.
29. Juli 2024 - 20:06
Hallo Viktoria,
danke für Ihren Beitrag. Ich finde Ihre Formulierungen gelungen, auch wenn ich diese nicht auf rechtliche Korrektheit prüfen kann. Meines Erachtens richtet sich die Mietminderung nach den Tagen des Ausfalls. Ein Tag Ausfall bedeutet 1/30 oder 1/31 Mietminderung. Im Grunde geht es um die Tagesmiete.
Viele Grüße
Dennis Hundt