Jeder Mieter möchte in einem ansehnlichen Umfeld wohnen. Ist das Treppenhaus verschmutzt, ist dieses Bild beeinträchtigt. Ob und inwieweit der Mieter die Miete mindern kann, hängt im Einzelfall davon ab, wann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist.
Da es auf ein Verschulden des Vermieters nicht ankommt, muss der Vermieter eine Mietminderung des Mieters akzeptieren. Es bleibt seine, wenn auch leidige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Treppenhaus nicht verschmutzt ist und muss eine grobe Verschmutzung im Treppenhaus und im Hausflur beseitigen.
Alles was Mieter und Vermieter zur Mietminderung wegen einem verschmutzen Treppenhaus wissen müssen, haben wir hier zusammengetragen.
Verschmutzt ist ein relativer Begriff
Gelegentliche und ein gewisses Ausmaß nicht übersteigende Vorfälle berechtigen nicht zur Mietminderung. Wo die Grenze verläuft, muss unter Einbeziehung des sozialen und wohnlichen Umfelds im Einzelfall anhand der Umstände bestimmt werden. Wichtig ist auch, was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört. Dabei sind Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme der Mieter untereinander ebenso in Ansatz zu bringen. Im Winter mit Schnee und Matschgelten auch andere Maßstäbe als im Sommer.
Ein Treppenhaus kann unterschiedliche Qualität haben
Schmutz oder eine grobe Verschmutzung des Treppenhauses wirkt sich in einem Gebäude mit einer sozial schwierigen Mieterstruktur eher weniger beeinträchtigend aus als in einem Haus, in dem die Mieter Anspruch auf einen hohen Wohnwert erheben.
Reinigungspflicht der Mieter bei Verschmutzung
In der Regel überträgt der Vermieter die Reinigung des Treppenhauses den Mietern. Jeder Mieter ist dann verpflichtet, an bestimmten Wochentagen im Wechsel mit den anderen Mietern das Treppenhaus zu reinigen. Reinigt der Mieter nicht, verstößt er gegen seinen Mietvertrag. Es ist dann Aufgabe des Vermieters, darauf zu drängen, dass der Mieter den Mietvertrag einhält und ordnungsgemäß reinigt. Ist der Vermieter für die Reinigung verantwortlich, ist er erst recht verantwortlich.
Fälle zur Mietminderung aus der Rechtsprechung:
Inwieweit Mängel des Treppenhauses zur Mietminderung berechtigen, beurteilt sich danach, in welchem Zustand das Treppenhaus sich bei Abschluss des Mietvertrages befand (KG Berlin RE WuM 1984, 42). Ist ein Treppenhaus sozialbedingt üblicherweise verschmutzt, kann der Mieter die Verschmutzung nicht nachträglich beanstanden.
Starke und ständige Verschmutzung der Flure, Treppenaufgänge des Fahrstuhls; 5 % Minderung (AG Kiel WuM 1991, 343);
Hundeexkremente im Treppenhaus: 20 % Minderung wegen Geruchsbelästigung und Beeinträchtigung des Wohnumfeldes (AG Münster, Urt.v. 22.06.1995, 8 C 749/94);
Verschmutzung infolge Bauarbeiten: 2 % (LG Berlin, Urteil vom 12.04.1994, 63 S 439/93);
Hundeurin im Treppenhaus, Geruchsbelästigung: 10 % Minderung (AG Berlin-Charlottenburg, Urt.v. 12.07.2010, 213 C 94/10), Die geforderte Mietminderung von 20 % wurde abgewiesen, da der verantwortliche Mieter alt, gebrechlich war und zeitweise im Krankenhaus lag;
Sind Treppenhaus und Hauszugänge völlig verwahrlost und verdreckt, Müll anderer Mieter, fehlende Reinigung, Hundeexkremente: 20 % Mietminderung (AG Dortmund WuM 1998, 570);
Wird das Treppenhaus als Baustelle mit Ablagerungen genutzt, ist eine Mietminderung berechtigt (LG Osnabrück WuM 19986, 93).
7. September 2013 - 12:00
Ich habe eine Wohnung als Neubau Erstbezug gemietet. Bei Übergabe waren die Türzargen nicht fertiggestrichen und im gesamten Haus sind noch Bauarbeiten durchzuführen.
Das Haus ist also offensichtlich nicht rechtzeitig fertiggestellt worden. Das gesamte Treppenhaus ist ständig verdreckt und nicht gestrichen.
Nach Aussage des Vermieters soll dies auch etwa 4 Monate so bleiben! Wenn ich aus meiner Wohnung ins Treppenhaus gehe, schaue ich sofort in die Baustelle meiner gegenüberliegenden Wohnung, wo der Vermieter es nicht einmal für nötig hält dort wenigstens die Wohnungseingangstür einzubauen. Auf Rückfrage hin, würde er hinreiben Vorhang! anbringen. Da ich jetzt mit dem Studium beginne und ich extra eine Neubauwohnung ausgewählt habe, um keinen Ärger zu haben, habe ich nun das Gegenteil.
Muss ich dieses Leben in der Baustelle einfach dulden? Die Baustelle ist darüberhinaus auch nur sporadisch besetzt, so dass man nicht wirklich erkennen kann, dass der Vermieter an einer schnellen Ftigstellung interessiert ist. Vielleicht will er abwarten, bis er die im Bau befindlichen Wohnungen vermietet hat, bevor er hier die Arbeiten forciert. Da er auf meine Kritik nicht reagiert und zudem noch meint, ich könne die Miete nur maximal um 10% mindern, habe ich den Endruck, dass er dies als für sich lukrativ so einkalkuliert und wie gesagt keine Motivation hat, die Arbeiten schnellst möglich und mit geeigneten Kapazitäten abzuschließen.
Um wieviel soll ich die Miete denn nun mindern, da er die erste Miete ja im voraus bereits von mir bekommen hat? Ich bin nicht im Rechtsschutz.
Vielen Dank im voraus für die Unterstützung
7. September 2013 - 21:06
Hallo Markus,
die Höhe der Mietminderung können leider nur Sie bestimmen. Sie können sich an Urteilen (z.B. an den oben aufgeführten) orientieren. Geht es nicht nur um die Verschmutzung, sondern auch um Baulärm, kommt hier evtl. ein weiterer Mangel hinzu.
Wichtig ist vor allem: Das der Vermieter Sie nicht darauf hingewiesen hat, dass das Haus sich noch länger im Bau befinden wird. Denn dann hätten Sie Vorkenntnisse bzgl. der Mängel gehabt.
Wenn Sie alleine nicht mehr weiterkommen, würde ich an Ihrer Stelle einen Rechtsanwalt fragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. September 2013 - 14:02
Hallo,
kurze Erklärung zur Situation. Das Treppenhaus auf meiner Etage wird seit ca. 1 Jahr nur noch von mir gereinigt. Mündlich wurde der Wohngenossenschaft dies schon Anfang des Jahres mitgeteilt. Vor ca. 4 Wochen haben ich mich nochmal telefonisch in Verbindung gesetzt nachdem mündliche Absprachen und Hinweisungen mit den anderen Mietern nicht geholfen haben.
Es wurde dann ein neuer Putzplan per Post geschickt, und wieder wird nicht geputzt. Ich habe am Montag dem 23.09.2013 wieder angerufen und dem zuständigen Sachbearbeiter gesagt das es nicht funktioniert und das ich die Kaltmiete angemessen mindern werde da es ein Mangel ist wenn nur ich als Mieter die Vertragsregeln einhalte.
Zumal ein deutlicher Mehraufwand für mich entsteht wenn ich als einzige die Räumlichkeiten reinige. Es wurde mir mit einem Anwalt gedroht und das man sich dann vor Gericht wieder sehen werde.
Meine Frage: Muss ich der Genossenschaft nochmal die Sache schriftlich mit Fristsetzung schicken um die Kaltmiete zu kürzen oder geht das sofort ab 1.10.2013?
Denn ich habe mündlich und fernmündlich mehrfach auf die Missstände hingewiesen. Und kann ich nun auch aufhören zu putzen? Nach dem Motto “wenn-die-nicht-putzen-muss-ich-das-auch-nicht” oder schieße ich mir damit ein Eigentor weil ich dadurch auch nicht meinen Pflichten nachkomme?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
25. September 2013 - 22:12
Hallo Herr Karl,
aus Beweisgründen würde ich persönlich immer schriftlich kommunizieren. Noch ein Tipp: Die Mietminderung geht immer von der Bruttomiete (Warmmiete) aus.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. September 2015 - 13:57
Hallo,
In der jetzigen Wohnung wohne ich seit 3 Monaten. Der Treppenhaus sieht einfach nur grauenhaft aus. Die Wände sind richtig schmutzig, die Treppen sind kaputt und an manchen Stellen fällt einfach der Putz ab. Kann ich in dem Fall auch Mietminderung Sache “ansprechen”?
Vielen vielen Dank :)
Mit freundlichen Grüßen
15. September 2015 - 09:27
Hallo Daria,
warum sind Sie in das Haus mit dem Treppenhaus eingezogen? Lesen Sie am besten: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. September 2015 - 19:42
Hallo,
seit längerem lässt unser Hausmeisterservice, der auch für Reinigung von Treppenhaus/Keller/Garten und Mülltonnen an die Straße stellen, zuständig ist, zu wünschen übrig (Treppenhausreinigung und Mülltonnen rausstellen wöchnetlich). Da ich nur für den Zeitraum eines Monats sprechen kann (bin arbeitsbedingt auch mal mehrere Monate nicht in dieser Wohnung, aber andere Mieter beobachten das schon über einem längeren Zeitraum und mahnten Vermieter an), frage ich mich, wie ich was üblicherweise an Miete kürzen darf. Mittlerweile stellen wir Mieter den Müll raus und ich übernehme auch teils die Treppenreinigung. An sich ist das kein Probolem, wenn das nicht die Aufgabe des Hausmeisters wäre und wir nicht für sein Nichtstun zahlen müssten. Vor einer Woche habe nun auch die HV und den Vermieter über die zunehmenden Missstände informiert und Mietminderung – ohne einen genauen Prozentsatz anzugeben – angedroht.Von den anderen Mietern habe ich aber auch schon gehört, dass sie seit Wochen auf Antwort warten.
Danke im Voraus für die Hilfe :)
Anne
22. September 2015 - 17:22
Hallo Anne,
in meinen Augen sollten Sie auf eine bessere Leistung des Hausmeisters drängen. Eine Mietminderung wegen dieser kleinen Mangel lohnt sich nicht und bringt Ihnem mehr Ärger als Nutzen. Man beachte auch die Risiken.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. Oktober 2015 - 08:09
Hallo,
es geht um regelmäßige, massive Verunreinigungen durch Kot und Urin im Treppenhaus und den Zugängen zu den Kellerräumen.
Wir sind seit 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Insgesamt sind es 10 Parteien, 80% Eigentümer 20% Mieter. Seit einem halben Jahr eskalierte der Streit der Eigentümer mit der Folge, dass es sowohl keinen Verwalter wie auch keinen Hausmeister mehr gibt, von Reinigung ist gar nicht zu sprechen. D.h. die Hinterlassenschaften werden nicht entfernt und es herrschen tage-/wochenlange unhygienische Zustände, bis sich die Sache in `Luft` aufgelöst hat.
Es gibt keine Reinigung und alle Versuche, die Vermieterin zu einer Lösung mit der Eigentümergemeinschaft zu drängen, verlaufen ins Leere.
In welcher Höhe ist eine Mietminderung angebracht?
8. Oktober 2015 - 14:25
Hallo Andreas,
danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen leider nur raten, sich nach ähnlicher Rechtsprechung umzusehen, diese kann Ihnen Ansatzpunkte für die Höhe der Mieterminderung gebe.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. September 2016 - 16:35
Hallo,
wir wohnen 2 Jahren in einer Souterrainwohung und seit knapp 1. Jahr schimmelt der Vorflur sehr stark.
Nach mehrmaligen Anforderung an den Vermieter dies zu beseitigen kam nur “Sie müssen sich an den Verwalter wenden”.
Ich meldete mich also mehrfach an den Verwalter und es geschah nichts bis ich dann einen Brief aufsetzte und meinen Rechtsanwalt erwähnte. Nach 2 Wochen wurden die unteren Hälften von den Tapeten abgekratzt und somit wurden nach meiner Meinung die Schimmelsporen noch intensiver freigesetzt, da der Schimmel tief in denkenden sitzt. Dies ist auch schon wieder 3 Wochen her und nichts ist passiert. Bei dem Vermieter habe ich mich diesbezüglich vor 2 Tagen gemeldet und habe eine Mietminderung erwähnt. Natürlich fand er das nicht gut und hat mich gleich angepöbelt… Der Vorflur gehöre nicht mit zur Mietwohnung und es würde auch keine Mietminderung deswegen geben.
Ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Bin damit echt überfordert und fühle mich “verarscht”.
Warum es dort Schimmelt? Vor 5 Jahren war hier ein Wasserschaden, die Wohnung wurde zwar saniert aber der Vorflur nicht.
Beim Einzug hat er uns davon nichts erzählt, dies haben wir dan von Dritten erzählt bekommen und zwar nicht nur u sere Wohnung war unter Wasser sondern wohl die ganze Straße.
Ich suche verzweifelt Rat..
11. Oktober 2016 - 14:52
Hallo,
ich wohne zur Miete, in meinen Nebenkosten sind die Reinigungskosten für das Treppenhauses inclusive. Aber seit Anfang des Jahres wird dieser nicht richtig gereinigt. Die 2 Personen fegen die 4 Etage lediglich durch, ganz selten wird mal gewischt- aber auch hier wird nur der Dreck von links nach rechts geschoben. Der Fussboden ist dunkel und sieht immer sehr verdreckt aus.
Hinzu kommt noch, dass die “Firma” sich bei uns Mietern durchs Haus klingelt, um eingelassen zu werden. Das kann abends aber auch zu verschiedenen Zeiten am WE sein. Ich betrachte dieses nicht als meine Aufgabe.
Bei der Verwaltung haben einige Mieter schon schriftlich eingereicht, dass die Reinigung des Flures nicht funktionert- natürlich gab keine Antwort…
Was kann man hier tun? Wir wollen uns jetzt stur stellen und die Firma nicht mehr reinlassen, aber auf der and. Seite wird der Flur gar nicht mehr gereinigt.
Lea
27. Juni 2017 - 19:38
Hallo,
seit Anfang April, 2015 wohnen wir in einem Dreifamilienhaus, wobei jede Partei eine Etage bewohnt. Im Dezember des letzten Jahres fegte die Putzkraft vom Mitmieter direkt über uns, den Schmutz der Treppe einfach runter auf unsere, seitdem wurde die Treppenreinigung gänzlich eingestellt. Schmutz, tote Fliegen, usw. sammelten sich seitdem augenscheinlich unschön an. Der Mieter ganz oben wohnt seit November letzten Jahres mit einem ausgewachsenen Schäferhund in der Wohnung und hat noch nie die Treppe gereinigt. Unentwegt verliert der Hund Haare und wedelt zusätzlich mit der Rute den monatelang angesammelten Dreck runter auf unsere Treppenetage. Wir müssen dann obendrein, die uns extra aufgebürdete Verschmutzung beseitigen. Der Vermieter wollte sich drum kümmern, aber nun bat er uns mit den Mitmietern zu sprechen. Ja nun stellt sich die Frage, was für einen Weg wählen wir?
28. Juni 2017 - 09:42
Hallo Gerald,
einerseits ist es natürlich nicht gut, dass Ihre Mitmieter für mehr Verschmutzung (+ weniger Reinigung) sorgen. Auf der anderen Seite ist es normal, dass die Mieter ganz unten durch die Mehrnutzung des Treppenhauses auch mehr Schmutz zu beseitigen haben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. April 2018 - 19:50
Hallo,
ich wohne in einem Haus mit noch zwei weiteren Parteien. Zwei alleinstehende Frauen, ich bin ebenso Alleinstehend. Die Mieterin in der unteren Wohnung stellt den ganzen Hausflur voll. Ebenso in der ersten Etage, wo ich und die andere Mieterin wohnen. Die andere Mieterin stellt ebenso all ihre Pflanzen im Winter in den Hausflur. Blockiert mit allen Pflanzen auch das Fenster.
Sie besitzt einen Hund und ich habe immer die Haare und den Schmutz von diesem Tier auf meinem Fussabstreifer vor meiner Wohnungstür. Ich habe ihn jetzt entfernt, weil es mir reicht. Außerdem bringt eben genannte Mieterin nach dem Spazieren gehen mit ihrem Hund dermaßen viel Dreck in das Treppenhaus, ich spreche von richtigen Erdbrocken. Es spielt keine Rolle ob ich gerade das Treppenhaus geputzt habe.
Sie klopft ihre Schuhe nicht aus. Das passiert jedes Mal, wenn ich mit Putzen dran bin.
Die untere Mieterin nutzt alle Gemeinschaftsräume als Ablageplatz für Ihr Hab und Gut. Also, das Müllhäuschen ist auch mit ihren Möbeln ausgestattet. Der Speicher ist voll mit ihren Dingen.
Ich sehe nicht mehr ein diese Räume nach dem Plan zu reinigen, wenn diese von einer Person als Lagerraum genutzt wird. Ich denke, dass die Reinigung von der Person, die die Räume nutzt, vorgenommen werden soll.
Außerdem besteht auch noch das Problem, dass beide Mieterinnen einen Hund haben, den sie den ganzen Tag alleine lassen, während sie in der Arbeit sind (8 Stunden) und die Hunde dann den ganzen Tag bellen. Ich kann mich weder an Feierabend, im Urlaub noch bei Krankheit erholen und versuche immer so lange meiner Wohnung fern zu bleiben bis alle wieder zu Hause sind. Das macht mich langsam wirklich krank und ist kein Zustand.
Die untere Mieterin hat mir bei ihrem letzten Putzdienst Kisten vor die Türe gestellt, über die ich beinahe drüber gefallen wäre. Als ich sie ansprach, behauptete sie, dass sie diese nicht zurück gestellt hätte, weil der Boden noch nass war. Das grenzt für mich schon bald an Mobbing. Sie stellt immer mehr Pflanzen auf unserem Stockwerk ab um mich zu ärgern. Die andere Mieterin macht mit ihr gemeinsame Sache.
Was kann ich tun? Hier muss ich noch erwähnen, dass der Vermieter nicht wirklich geschäftsfähig ist. Er ist ein großes Kind, das wird eben auch von dieser Mieterin zu ihren Gunsten ausgenutzt.
Bisher habe ich das alles einfach ignoriert, das scheint die beiden Mädels aufzustacheln. Ich denke, dass ich jetzt mal was unternehmen muss um Grenzen zu setzen, sonst hört das nicht auf. Wie kann ich vorgehen?
Vielen Dank.
19. April 2018 - 08:33
Hallo Ingrid,
beziehen Sie den Vermieter mit ein. Ich denke eine Hausordnung könnte die Lösung sein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. Februar 2019 - 14:39
Hallo.
Mein Treppenhaus wird durch die Vermieterin selbst gereinigt, was sie sich auch gut bezahlen lässt.
Das bedeutet, sie geht in unregelmäßigen Abständen mit dem Mopp über die Treppen. Geländer, Sprossen, Fenster, Haustür oder Briefkästen und auch die Kellertreppe werden nicht gereinigt.
Im Mietvertrag steht nur “Treppenhausreinigung”, oder weitere Angaben .(Häufigkeit ,Umfang)
Gibt es eine Definition, welchen “Umfang” eine Treppenhausreinigung haben muss?
Yvonne
6. Februar 2019 - 16:18
Hallo Yvonne,
für den Umfang der Reinigung gibt es m.W. keine festen Vorgaben. Von Angemessenheit ist in solchen Fällen die Rede.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. Februar 2019 - 12:41
Hallo,
seit Oktober 2018 wohnen wir in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Wedding. Bei Besichtigung war der Hausflur zwar verdreckt (Flecken an den Wänden und auf dem Boden), jedoch nicht zugemüllt. Nun ist es jedoch so, dass der Hausflur neben dieser ständigen Verschmutzung auch immer noch zugemüllt wird. Werbung und geöffnete Briefumschläge werden einfach bei den Briefkästen auf den Boden geworfen, Zigarettenkippen werden im Hausflur ausgetreten, Essensreste (angebissene Brötchen, Mandarinenschalen etc.) werden einfach in die Ecke geworfen, garniert wird das alles durch viele kleinere Müllpartikel (Süßigkeitenverpackungen, Zigarettenschachteln, Kassenzettel). Ab und an stehen dann auch mal größere Sachen wie Einkaufswägen, Tische oder eine auslaufende, Gestank verbreitende Waschmaschine im Hausflur.
Auch der Aufzug wird von uns nur selten genutzt, da es hier oft nach Urin riecht – manchmal kann man die Flüssigkeit auf dem Boden noch sehen. Man freut sich dann, wenn zuvor jemand in dem Fahrstuhl geraucht hat. Denn neben dem Kippenstummel auf dem Boden zeugt davon auch der Geruch, der angenehmer auszuhalten ist, als der von Urin.
Sorgen bereiten mir in dem Zusammenhang auch die Ratten, die wir im Hinterhof haben und sich durch die (oft nicht fachgerecht in die Mülltonnen geworfenen, sondern einfach daneben gestellten) Müllsäcke wühlen. Man hat sich schon dran gewöhnt, dass man, bevor man den Müll ins ‘Müllhaus’ bringt, einmal ein lautes Geräusch macht, damit die Ratten sich verkriechen. Essensreste und menschliche Ausläufe sind schließlich nicht die beste Methode, die Tiere außerhalb des Gebäudes zu halten.
Die Hausreinigung, die den Flur und Aufzug säubert, kommt einmal die Woche. Diese entfernt dann den herumliegenden Müll und wischt einmal grob durch. Obwohl der Hausflur auch mal eine Grundreinigung gebrauchen könnte.
Inwiefern habe ich als Mieter da Chancen, irgendwas in Bewegung zu setzen? Sei es eine Mietminderung oder – was mir lieber wäre – eine Verbesserung der Situation? Wie im Mietvertrag festgehalten ist, bezahlen wir schließlich auch für die Videoüberwachung. Es gibt eine Kamera am Hausflureingang und eine im Vorraum zum Aufzug. Warum nutzt der Vermieter diese nicht, um die Übeltäter zu überführen?
Vor allem folgender Satz aus dem Artikel macht mir Sorgen:
“Wo die Grenze verläuft, muss unter Einbeziehung des sozialen und wohnlichen Umfelds im Einzelfall anhand der Umstände bestimmt werden.”.
Muss ich, weil ich im Wedding wohne, die beschriebene Situation eventuell einfach hinnehmen?
Vielen Dank im Voraus.
Jens
23. April 2019 - 10:45
Sehr geehrter Herr Hundt,
anbei folgende Schilderung der Probleme: Seit Dezember 2018 sind wir in ein Mehrfamilienhaus gezogen. Die Nachbarn über uns haben eine Katze, welche bereits eine tote Katze in den Hof gelegt hat. Im Hof bestünde auch die Möglichkeit zu Grillen, jedoch wurde dieser auch von der Katze verwendet. Der Grillrost wurde bereits von ihr abgeschleckt, da er von den Vermietern nicht sauber gehalten wird. Weiterhin nutzt diese Katze den Grill ständig als “Sprungbrett” um in den Garten zu kommen. Unter diesen unhygienschen Voraussetzungen ist ein Grillen unsererseits nicht möglich.
Heute Morgen lag vor unserer Haustür auf der Fußmatte eine tote Maus sowie Überreste / Innereien und auch Erbrochenes der Katze.
Bilder sind von letzterem gemacht worden.
Weiterhin haben die Nachbarn von oben zwei Kameras auf ihren Fensterbanken installiert. Wir möchten weder auf Bild- noch auf Videomaterial zu sehen sein. All dies habe ich heute morgen in Briefform bei Ihnen abgegeben, jedoch nicht mit Namen etc. also nicht förmlich, da Zeitdruck herrschte. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Ist eine Mietminderung von 20 % legitim?
Ich danke bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ana
24. April 2019 - 09:47
Hallo Ana,
Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter. Wie wie weit eine Mietminderung angemessen ist, sollten Sie mit bestehender Rechtsprechung abgleichen. 20% sind m.E. zu viel (Nachbar filmt Hof, Katze treibt Unwesen).
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. März 2020 - 21:41
Guten Tag..
Ich wohne seit 9 Jahren in einem 2-Parteien Haus, die Hausflurreinigung sowie die Reinigung des Kellers + Aufgangs soll seit jeher durch die Mieter erfolgen, bisher hat dies nur wenig Probleme bereitet.
Nun haust hier aber seit einem Jahr eine Familie mit der es nicht mehr angenehm ist. Zum einen steht der Hausflur ständig voll mit Spielzeug, es liegen Süßigkeitenreste und Chips der Kinder herum, Kaugummi klebt auf den Treppen und Zigarettenkippen finden sich im und vor dem Haus. Des öfteren mal rotzt irgendeiner dieser Leute auch direkt vor die Haustür, die Fußmatte wird auch bei stark verschmutzten Schuhen nicht benutzt. Haustür und Gartentor werden auch gern sperrangelweit offen stehen gelassen. Zudem reinigt die Mutter der Familie das Treppenhaus schlampig, sie fegt nicht sondern wischt den Dreck nur schön in die Fugen und Ecken inkl. der Süßigkeiten. Den Keller und den Aufgang reinigt sie gar nicht. Die Vermietungsgesellschaft interessiert sich hierfür nicht bzw. kommt alle paar Monate der Hausmeister und macht alle gleichermaßen dumm an.
Vorübergehend bin ich hier in den Streik getreten weil ich es nicht mehr einsehe die einzige zu sein die hier richtig putzt und das klebrige Zeug ständig aus meinen Besen und Wischern zu popeln.
Wissen sie vielleicht, ob ich diesen groben Dreck der anderen Mieter überhaupt beseitigen und deren Zeug hin und her räumen muss um zu putzen? Oder in welcher Höhe ich eine Mietminderung vornehmen könnte?
Vielen Dank und viele Grüße
9. März 2020 - 11:00
Hallo Mandy,
wenn die anderen Parteien der Pflicht nicht nachkommen muss der Vermieter für Abhilfe sorgen. Machen Sie Fotos, wenden Sie sich an den Vermieter und denken Sie über eine Mietminderung nach.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. September 2023 - 23:05
Guten Tag,
Ich lebe mit meiner Familie schon sehr lange in einem Mehrfamilienhaus und es wird einmal die Woche der Flur und der Fahrstuhl geputzt. Es wird immer Montags geputzt durch eine Reinigungsfirma.
Doch im laufe der Woche wird immer uriniert im Fahrstuhl und Abfälle einfach im Flur geworfen, sodass ein unerträglicher Geruch entsteht und man entweder due Luft anhält im Fahrstuhl oder eine Maske trägt. Der Vermieter unternimmt nichts dagegen. Was können wir als Mieter tun?
Vielen Dank und viele Grüße.
20. September 2023 - 07:39
Hallo Ali,
Sie sollten die Möglichkeit der Mietminderung prüfen. So können Sie den Druck auf den Vermieter ggf. erhöhen und weitere Maßnahmen erwirken.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. Januar 2024 - 10:22
Guten Tag,
Wir wohnen schon 10 Jahre in unserer Wohnung. Der Hausflur wird sehr unregelmäßig und nur notdürftig gereinigt. Es wird grob gesaugt und alle paar Monate mal mit einem Lappen (ohne ihn zwischendurch auszuwaschen) alle Geländer und seitliche Treppenstufen gewischt. Seit ca. 6 Wochen wurde gar nicht mehr gesäubert und nur das Datum in den Schaukasten eingetragen. Die Hausverwaltung weiß Bescheid, ich bekomme allerdings keine Rückmeldung und es passiert nichts. Was kann ich tun?
Viele Grüße