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Mietminderung: Vorgehensweise bei unterschiedlicher Baulärm-Belästigung?

Hallo Herr Hundt,

ich habe mich auf Ihren Seiten schon kundig gemacht, betreff bevorstehenden Baulärm auf dem Nachbargrundstück.

Ich bin Mieter einer Wohnunungsgesellschaft, welche angekündigt hat,auf dem Nachbargrundstück Abrißarbeiten, Rodungsarbeiten eines alten Baumbestandes, sowie ein Neubau von zwei Wohnungsblöcken bis Mai 2015 vorzunehmen.

Aufgrund des zu erwartenden unterschiedlichen Grad des Baulärms und Staubbelästigungen möchte ich die Bruttomiete individuell kürzen.

Vorab werde ich die Bankeinzugsermächtigung für den Vermieter kündigen, um künftig die Überweisungen selbst vorzunehmen, zeitgleich setze ich den Vermieter darüber in Kenntnis, das ich alle künftigen Mietzahlungen unter “Vorbehalt zwecks Rückforderung” leisten werde, da ich die Miete schließlich als Vorleistung zahle, und dementsprechend nicht den Grad der Belästigung für den kommenden Monat einschätzen kann, Bauunterbrechungen muß ich schließlich auch berücksichtigen.

Ich beabsichtige während der Bauphase mind. 20% bis max. 35% zu kürzen.

Darf ich die Miete im Monat darauf selbsttätig variieren aufgrund meines angekündigten Vorbehalt?

Habe ich etwas vergessen, ist es angemessen oder muß ich noch etwas berücksichtigen?

Herzlichen Dank, mit freundlichen Gruß,
Thomas

Hallo Thomas,

danke für Ihre Frage, die erste in dieser Form.

Ihr Vorgehen scheint durchaus schlüssig zu sein. Mit der Zahlung unter Vorbehalt behalten Sie alles unter Kontrolle und können die Höhe der Mietminderung individuell bestimmen. Das Risiko ist natürlich immer, dass der Vermieter mit der von Ihnen festgesetzen Höhe nicht einverstanden ist und gegen die Mietminderung vorgehen wird.

Ob die Höhe angemessen ist, kann Ihnen keiner sagen, schließlich weiß auch noch niemand, wie störend die Bauarbeiten am Nachbargrundstück sein werden.

Ein Option wäre vielleicht, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Mietminderung in Höhe von X Prozent zu beschließen. So sparen Sie sich die Nachweis, wann Sie mit welche Höhe rechnen. Schließlich müssten Sie Ihre Einschätzung immer untermauern, z.B. indem Sie ein Lärmprotokoll führen.

Viele Grüße

Dennis Hundt

6 Antworten auf "Mietminderung: Vorgehensweise bei unterschiedlicher Baulärm-Belästigung?"

  • Nadine
    8. September 2014 - 08:32 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Vor unserer Mietwohnung besteht seit November 2013 eine Dauer Baustelle der Deutschen Bahn. Diese wird auch noch mind. 2 Jahre andauern. Die Lärmbelästigungen sind mittlerweile unerträglich. Oft wird auch Nachts gearbeitet. Man kann kein Fenster mehr aufmachen. Seit ca. 3 Monaten befindet sich nun auch noch eine Baustelle hinter unserem Haus. Dort werden neue Häuser gebaut.
    Wie hoch kann man die Mietminderung ansetzen und geht das auch rückwirkend?

    Mit freundlichen Grüßen
    Nadine

  • Caroline
    9. November 2014 - 11:40 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne in einem Hinterhaus. Dieses ist zweigeteilt und gehört unterschiedlichen Eigentümern/Vermietern und ist demnach von zwei unterschiedlichen Straßen/ Eingängen erreichbar. Die Häuser liegen aber Wand an Wand, sodass man jeglichen Lärm, der von dem anliegenden Haus hört (es ist ja quasi das selbe Haus).
    Nun hat der fremde Eigentümer dieses Hauses angefangen zu bauen und es ist unerträglich laut (Kreissäge, Presslufthammer).
    Mein eigener Vermieter hat von den Bauarbeiten nichts mitgeteilt bekommen und kann keine Aussagen treffen.
    Als ich nun versucht habe die fremde Verwaltung anzurufen, sagte man mir, es sei Ihnen von der Vermieterin ausdrücklich verboten worden mir etwas über den Bau zu sagen (weder Umfang, Dauer noch andere Angaben). Die Nummer der Vermieterin darf man mir ebenso nicht geben. Von einem Mieter des Hauses habe ich etwas von Aufstockung und Sanierungen gehört, er wisse aber sonst auch nichts.
    Sollten die Arbeiten noch länger dauern würde ich gerne ausziehen (ich stehe kurz vor meinem juristischen Staatsexamen).
    Habe ich kein Recht auf diese Informationen, obwohl ich Wand an Wand mit der Baustelle wohne? Kann ich überhaupt etwas bei meinem eigenen Vermieter erreichen?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Caroline

    • Mietminderung.org
      10. November 2014 - 06:09 Antworten

      Hallo Caroline,

      es ist schon sehr ungewöhnlich, dass die Nachbarverwaltung nicht über den Umfang der Arbeiten informiert. Wenn Sie ohnehin ausziehen wollen, dann ist das jetzt vielleicht ein guter Zeitpunkt.

      Zu Ihrem eigenen Vermieter: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sophia
    4. April 2015 - 12:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    seit Anfang März werden die drei zusammenhängenden Mehrfamilienhäuser meiner Vermieter einseitig gedämmt, einseitige Fassenreinigung betrieben und an einigen Wohnungen Balkone angebracht.
    Offiziell soll diese Baustelle noch bis (mindestens) Ende April gehen.
    Dadurch entsteht großer Lärm, den ich besonders verstärkt während meines Urlaubs zu spüren bekomme. Fenster kann ich gar nicht öffnen, zum Teil wegen des Lärms, zum Teil wegen des vielen Drecks, der in die Wohnung ziehen würde.

    Nebenan auf dem Nachbargrundstück steht ein Schulgebäude leer, das nun aufgekauft wurde.
    Seit drei Tagen werden dort Garagen, Eingangsstufen,… abgerissen und es werden Bäume gefällt und klein gemacht.
    Ich weiß weder, wie lange diese Baustelle andauern soll, noch was darüber ggf. an Lärm noch hinzukommt.

    Zusätzlich zu dem Lärm der “eigenen” Baustelle.
    Selbst Samstags hat man vor 18 Uhr keine Ruhe.

    Ich selbst bin zudem Migränepatientin und leide eh sehr stark bei Lärm.
    Dieser ist mir nun teilweise unerträglich, sodass ich das Haus verlasse.
    (Auch, wenn das vielleicht außer für mich keine Rolle spielt: ich habe einen großen Hund, der natürlich ebenfalls- wenn nicht sogar noch mehr- unter dem Lärm leidet. Diesem muss ich, wenn es richtig schlimm ist, Beruhigungsmittel verabreichen.)

    Was kann ich tun? Wie und ggf. in welcher Höhe darf ich Mietminderungen vornehmen?
    Und was mache ich, wenn meine Vermieter das nicht einsehen und dagegen vorgehen?

    Bitte dringend um Hilfe.

    Freundliche Grüße,

    Sophia

    • Mietminderung.org
      13. April 2015 - 07:11 Antworten

      Hallo Sophiam

      gerade wenn Sie sich unsicher sind, würde ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eine Mietminderung einvernehmlich aushandeln.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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