Ich bin Vermieter einer Eigentumswohnung. Die Wohnung über meiner wurde zwischenzeitlich kernsaniert, dabei kam es einige Male (ca. 5 mal) vor, dass durch die Decke im Bad Wasser, bzw. ein anderes Mal Staub und wieder ein anderes Mal Wasser mit Fliesenkleberbestandteilen rieselte und tropfte.
Dadurch sind keine Schäden am Hausrat des Mieters entstanden. Auch die Verschmutzung konnte restlos beseitigt werden. Der Mieter hatte nur mehrfach die Reinigungsarbeiten im Bad (betroffen waren max. 1 qm) durchzuführen.
Die Sanierung konnte ich leider nicht beeinflussen, der Umstand ist mittlerweile behoben. Trotzdem hat der Mieter für den aktuellen Monat die Warmmiete um 50% gekürzt.
Ist das in dem Fall gerechtfertigt? Ich bin der Meinung, dass in dem Fall ein unerheblicher Mangel vorliegt und keine Mietminderung durchzusetzen ist.
Werden Mietminderungen auf die Warm- oder Kaltmiete erhoben?
Danke für Ihre Meinung.
Hallo Edmund,
hier ein paar Artikel für Sie:
- Voraussetzungen für eine Mietminderung
- Mietminderung von Kaltmiete oder Warmmiete?
- Unberechtigte Mietminderung – so können Vermieter vorgehen
- Mietminderung zurückweisen: So gehen Vermieter richtig vor
Sie sollten prüfen, ob 50% nicht wirklich völlig überzogen sind. Es lässt sich von außen schlecht beurteilen, klingt aber ganz schön hoch.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Schreiben Sie einen Kommentar