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Mietminderung wegen Silberfischen in der Wohnung

Silberfische sind flügellose, das Licht scheuende Insekten. Ihr Name ist in ihrem silbergrauen, stromlinienförmigen Corpus begründet. Sie leben vorwiegend dort, wo es warm und feucht ist. In Küche und Bad finden sie ideale Lebensbedingungen.

Tagsüber verstecken sie sich in Fugen von Fliesen, hinter Möbeln und losen Tapeten. Erst nachts kommen Sie hervor und suchen ihre Nahrung. Sie sind zwar harmlos, übertragen keine Krankheiten und verursachen keine Allergien, nagen jedoch vieles an und sind optisch wenig ansehnlich.

Wir haben in diesem Ratgeber-Artikel Tipps und Hinweise für Mieter und Vermieter zum Thema “Mietminderung wegen Silberfischen” zusammengestellt.

Mietminderung wegen Silberfischen

Eine Mietminderung kommt nur in Betracht, wenn die Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen zeigt und der Mieter in der Gebrauchstauglichkeit seiner Räume nachhaltig beeinträchtigt ist. Dies dürfte in der Küche eher der Fall sein, als etwa im Hausflur. Dann darf er nach dem Gesetz  in angemessener Weise die Miete herabsetzen.

Ab welcher zeitlichen und mengenmäßigen Intensität dies der Fall ist, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Es kommt auf die Umstände im Einzelfall an.

Auch der Mieter ist in der Verantwortung

Dabei ist auch der Mieter in der Pflicht. Da Silberfische Wärme und Feuchtigkeit bevorzugen, kann er ihr Auftreten verhindern oder zumindest entgegenwirken, wenn er seine Wohnung ausreichend und regelmäßig lüftet und nicht überheizt. Außerdem lassen sich Silberfischchen meist mit einfachen Mitteln bekämpfen.

Das Problem für den Mieter wird darin bestehen, dass er für eine Mietminderung beweispflichtig ist, also notfalls dem Gericht überzeugend nachweisen muss, dass, wann und in welcher Zahl Silberfische in seiner Wohnung in Erscheinung getreten sind. Außerdem muss er belegen können, dass er für ausreichende Lüftung gesorgt hat. (Hinweis: Eine ähnliche Situation findet sich bei Schimmelbildung in der Wohnung).

Rechtsprechung

Immerhin gibt es Fälle, in denen die Auswirkungen wohl so nachhaltig und nachweisbar waren, dass Silberfische Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten waren und eine gerichtliche Entscheidung zur Folge hatten.

  • Silberfische in der Wohnung: 15 % Mietminderung (AG Berlin- Tiergarten MM 1990, 233);
  • 20 – 25 Silberfische in der Wohnung: 20 % Mietminderung (AG Lahnstein WuM 1988, 55);
  • Zeitweises und nur vereinzeltes Auftreten von Silberfischen berechtigt nicht zur Mietminderung: (LG Lüneburg WuM 1998, 570).

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