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Ruhestörung durch Demenzkranken, Mietminderung möglich?

Wie sieht es aus, wenn der Ruhestörer ein unter Demenz leidender älterer Herr ist, der sich in einer rechtlichen Betreuung befindet? Kann man hier ebenfalls eine Unterlassungsklage in Erwägung ziehen? Der Lärm entstammt einer Stereoanlage bevorzugt am Wochenende Samstag und Sonntag von ca. 12:00 – 15 oder 16:00 Uhr.

Die Quelle könnte man ja durchaus entfernen. Aussage des Betreuungsbüros und der Hausverwaltung bislang “da kann man nichts machen”. Bei uns vibriert allerdings der Fußboden und informiert wurden wir vor dem Einzug ebenfalls nicht über die Situation. Eine Beschwerde beim Ordnungsamt (gemeinsam mit anderen Mietern) brachte ebenfalls keinen Erfolg.

Ein Umzug wäre für uns mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden, da wir beim Einzug eine Einbauküche anschaffen mussten und sowohl unsere Arbeitsstellen als auch die Krippe unserer Tochter in Gehweite liegen. Dies wäre sicherlich nach Umzug ggf. nicht so. (Von den Umzugskosten ganz abgesehen).

Was raten Sie?



Hallo Olga,

danke für Ihre Schilderung. Ein wirklich heikles Thema, bei dem ich Ihnen keine wirklich guten Rat geben kann. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Artikel für Sie interessant sein könnte und auch dieser Beitrag hier: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend.

Über eine mögliche Unterlassungsklage sprechen Sie am besten mit einem Anwalt.

Viele Grüße

Dennis Hundt



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