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Mieterwissen

18 Häufige Fehler bei einer Mietminderung

Einfach mal die Miete mindern: eigentlich eine einfache Sache. Schließlich braucht der Mieter nur einen Teilbetrag der Miete zurückzubehalten und überweist dem Vermieter nur den Betrag, den er angesichts der Mängelsituation in seiner Wohnung für angemessen hält. Aber auch hier gilt es, die Vorgaben des Gesetzes zu beachten und die Mietminderung gesetzeskonform gestalten. Nur so lassen sich häufige Fehler vermeiden. Insbesondere muss das Ziel darin bestehen, auch den Vermieter davon …Artikel jetzt weiter lesen

Streitwert bei einer Mietminderung

Der Mieter kann bei Wohnungsmängeln die Miete mindern. Dies kann der Vermieter akzeptieren oder auch den Mangel beseitigen. Akzeptiert der Vermieter die Mietminderung nicht, hat er zwei Möglichkeiten. Und damit bewegen uns mitten im Dschungel des Prozessrechts. Der Vermieter kann beim Amtsgericht eine Feststellungsklage einreichen und beantragen festzustellen, dass der Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt ist. Er kann auch Zahlungsklage einreichen und die von dem Mieter einbehaltene Miete einklagen. Im …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Miete unter Vorbehalt zahlen – So geht’s richtig!

Will der Mieter einen Mangel der Mietsache beanstanden, bedarf es der Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter. Unterlässt der Mieter die Mängelanzeige und zahlt weiterhin die Miete, ist sein Minderungsrecht ausgeschlossen. Oft ist es so, dass die Sach- und Rechtslage unklar ist und der Aufklärung bedarf. Will der Mieter Streitigkeiten mit dem Vermieter oder eine Eskalation verhindern, kann er weiterhin die volle Miete bezahlen und sich seine Rechte vorbehalten. Nur wenn er …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung von Bruttomiete oder Nettomiete?

Die Frage war lange streitig. Letztlich hat der BGH entschieden. Um die Mietminderung zu berechnen, ist immer von der Bruttomiete auszugehen (BGH WuM 2005, 573). Bruttomiete ist die Nettomiete = Kaltmiete zuzüglich der von dem Mieter geschuldeten Nebenkosten (= Betriebskosten) bzw. einer Nebenkostenpauschale. Die Begründung ist einleuchtend. Mit der Minderung soll das durch den Mangel gestörte Gleichgewicht zwischen dem Gebrauch der Wohnung und der zu bezahlenden Miete gewahrt bleiben. Die …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung trotz Ersatzwohnung möglich?

Klare Antwort. Nein! Erweist sich die eigene Wohnung als unbewohnbar oder unbenutzbar (Brandschaden, Wasserschaden, Schimmelbefall), muss sich der Mieter entscheiden. Erste Möglichkeit: Er kann in seiner alten Wohnung ausharren und die Miete auf bis zu 100 % mindern (LG Wiesbaden MM 1988, 151; AG Köln ZMR 1980, 87). Dann hat er zwar keinerlei Wohnkomfort, wohnt aber umsonst. Zugleich muss er darauf warten, dass der Vermieter die Wohnung wieder instandsetzt. Diesen Mängelbeseitigungsanspruch …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Hamburger Tabelle

Die Berechnung einer angemessenen Mietminderung ist zwar keine Kunst, sollte aber auf einer nachvollziehbaren Grundlage erfolgen. Das Gesetz gibt lediglich die Vorgabe, dass die Mietminderung angemessen sein soll. Was angemessen ist, sagt das Gesetz nicht und überlässt die Bestimmung einer Mietminderungsquote zunächst der Einschätzung des Mieters. Akzeptiert der Vermieter diese Einschätzung nicht, muss letztlich ein Gericht über die Angemessenheit einer Mietminderung entscheiden. Da die Gerichte das gleiche Problem haben, wurde …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht – Was ist der Unterschied?

Beeinträchtigt ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, hat der Mieter das Recht zur Mietminderung. Damit allein ist dem Mieter aber nicht geholfen. Das durch den Mangel bedingte Problem besteht fort. Unter Umständen ist es für den Vermieter günstiger, die Mietminderung zu akzeptieren und den Mangel nicht zu beseitigen als einen vielleicht hohen Kostenaufwand zur Mangelbeseitigung betreiben zu müssen. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm die Mietwohnung …Artikel jetzt weiter lesen

Gefahren und Risiken bei einer Mietminderung?

Die Frage erscheint auf den ersten Blick unverständlich. Ist die Wohnung mangelhaft, kann der Mieter die Miete mindern. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber nicht! Jede Mietminderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Liegen diese nicht vor, riskiert der Mieter unter Umständen, dass sein Mietminderungsverlangen ins Leere geht und er, wenn auch nur in extremen Fällen, mit der fristlosen Kündigung seines Mietverhältnisses durch den Vermieter rechnen muss. Außerdem riskiert …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung Höhe: Wie viel Prozent darf man mindern?

Ist die Mietsache mangelhaft, mindert sich die Miete. Die Höhe der Mietminderung richtet sich danach, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache durch den Mangel beeinträchtigt ist. Dann, so gibt das Gesetz in § 536 BGB vor, ist die Miete „angemessen“ herabzusetzen. Was angemessen bedeutet, sagt das Gesetz hingegen nicht. Kann der Mieter die Wohnung überhaupt nicht mehr nutzen, so dass diese praktisch vollkommen untauglich ist, braucht er gar keine Miete mehr …Artikel jetzt weiter lesen

Wie lange darf die Miete gemindert werden?

Die Antwort, wie lange darf die Miete gemindert werden, erschließt sich bereits aus dem Sachzusammenhang, nämlich: So lange, so lange der Mangel besteht und der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen kann. Die Höhe einer Mietminderung richtet sich nämlich nach dem Umfang der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Sie berechnet sich von dem Augenblick an, in dem der Mangel aufgetreten ist, bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter den Mangel …Artikel jetzt weiter lesen