Guten Tag, bei uns im Wohnhaus gab es am 4.9.2013 einen Wasserschaden durch einen Mitbewohner! Gutachter etc. wurden auch hinzu gezogen und irgendwann kamen tatsächlich auch Handwerker. Das Ergebnis ist bis heute so, dass die Küche im 1. Stockwerk nicht nutzbar ist, da Spüle und Herd herausgenommen wurden um eine Heizplatte und einen Bautrockner aufzustellen, diese liefen auch fleißig 11 Tage lang, 24 Stunden am Stück.
Im Erdgeschoss war schon mehr zu tun, die Decke von Bad, Flur und Küche wurden abgeschlagen und freigelegt, massiver täglicher Dreck, Staub und immer wieder herab fallende Putzbrocken waren die Folge. In der Küche konnten zwar die Schränke und Elektrogeräte verbleiben, aber durch den Dreck etc. konnte man lediglich den Backofen benutzen. Und auch im Erdgeschoss blieben zwei Bautrockner für gut 11 Tage stehen. Das Bad war aufgrund der täglichen Schmutzbildung auch nur eingeschränkt nutzbar. Im Wohnzimmer wurden keine Decken abgetragen aber diente als Lagerraum und man muss über Tische und Kartons klettern um zum Sofa zu gelangen. Seit vergangenem Freitag wird nun täglich mit Stichsäge Bohrmaschine und Hammer am neu einziehen der Decke gearbeitet, diese übrigend gut 10 cm tiefer eingesetzt wird!
Dies dauert nun schon mehr als 5 Wochen an und Auskünfte über die Höhe der Mietminderung haben wir auch noch nicht erhalten.
Nun meine Frage, mit wieviel Prozent Minderung wir vermutlich rechnen können und ob, so wie uns gesagt wurde, der Gutachter, der nur einmal das Haus zu Beginn des Schadens gesehen hat, die Höhe der Mietminderung festsetzt?
MfG Ruth
Hallo Ruth,
danke für Ihre Schilderung. Der Baugutachter wird Ihnen in meinen Augen keinen Prozentsatz für eine Mietminderung sagen können. Es ist auch nicht die Regel, dass ein Gutachter (der den Schaden bewertet) die Höhe der Mietminderung bestimmt. Vielmehr müssen Sie als Mieterin den Mangel einschätzen und dann entsprechend mindern.
Natürlich ist es immer ratsam, eine Mietminderung einvernehmlich mit dem Vermieter zu bestimmen und zu besprechen. Aber notwendig ist das vom Grundsatz her nicht.
Sie können Sie zum Beispiel an unserem Artikel…
- Mietminderung wegen Baulärm oder am Beitrag
- Mietminderung nach einem Wasserschaden
- Mietminderung wegen der Trocknung nach einem Wasserschaden
- oder an unserer allgemeinen Mietminderungstabelle
orientieren. Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
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