Hier finden Sie alle Artikel die auf Mietminderung.org veröffentlicht wurden. Die Artikel sind Kategorien zugeordnet, sodass man leicht passende Artikel zu einem bestimmten Thema findet.
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30. September 2013 - 09:08
Hi,
wir haben zur Zeit folgendes Problem:
3 Hochhäuser mit ca. je 24 Wohnungen sind seit letzter Woche Donnerstagabend durch einen Bruch der Hauptversorgungsleitung ohne Wasser.
Die einzige Wasserzapfstelle ist zur Zeit in der Tiefgarage einige Häuser weiter, was bedeutet mehrmals täglich mit 2 10l Eimern Wasser holen.
Hier scheint mir die Frage nach der Schuld ins Spiel zu kommen.
Ist der Vermieter oder sind die Stadwerke Essen für den Schaden zuständig.
Kann man die Miete trotzdem kürzen, und der Vermieter holt sich den Mietausfall dann u.U. von den Stadtwerken zurück?
MfG Meyer
1. Oktober 2013 - 22:40
Hallo Volker,
hier ein Artikel für Sie: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. August 2018 - 15:27
Liebes Mietminderung.org-Team,
wir wohnen seit über 5 Jahren in einem 4-Parteien Haus. Schräg unter uns war bis vor kurzem noch ein Solarium, jetzt hat jedoch seit 2 Wochen ein Döner Imbiss aufgemacht.
Neben der Geruchsbelästigung (der Döner Imbiss lässt bei dem guten Wetter die Tür ständig auf, da es drin zu heiß ist) haben wir auch die Lärmbelästigung, denn die Öffnungszeiten sind nun bis 23 Uhr statt wie beim Solarium bis 22 Uhr, auch durch die Warenanlieferung haben wir hier deutlich mehr Lärm.
Auch sitzen die Mitarbeiter des Imbiss immer bis spät abends draußen und unser Schlafzimmer ist genau oben drüber. Seit 2 Wochen ist es aus mit schlafen bei offenem Fenster. Können Sie uns einen Rat geben?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Fabienne
30. August 2018 - 11:12
Hallo Fabienne,
dieser Artikel hier befasst sich mit der Thematik: Mietminderung: Wohnung über Restaurant, Kneipe oder Geschäft
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Mai 2019 - 15:21
Sehr geehrter Herr Hundt,
am 1.03.2019 brannte das vor uns stehende Haus ( uneingeschränktes Wegerecht ist vorhanden).Am 2.3. wurde vom Eigentümer dieses Hauses ein Schloss eingebaut, so das wir 2 Wochen nicht in unsere Wohnung konnten.
Nun gibt es das nächste Problem. Habe am 9.5. 2019 per Whatsapp vom Eigentümer erfahren, dass ab dem 20.5. der Abriss des Vorderhauses stattfindet und uns wieder der Zugang zu unserer Wohnung auf unbestimmte Zeit verweigert wird. Unser Vermieter hat dies von mir erfahren, wusste es auch nicht. Er will nun schnellstmöglich seinen Anwalt zu Rate ziehen. Nun meine Fragen:
Innerhalb welcher Fristen sind Bauvorhaben anzukündigen ?
Kann man verlangen, dass die Bauausführung so gestaltet wird, dass wir zu unserer Wohnung gelangen?
Mit freundlichem Gruß
Katharina
13. Mai 2019 - 10:43
Hallo Katharina,
der Vermieter muss eine Lösung finden, die für Sie auch tragbar ist. Z.B. Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen oder den Zugang zur Wohnung ermöglichen. Ich kann Ihnen nur dringend raten, dass Sie sich rechtlich beraten lassen.
Im schlimmsten Fall müssen Sie bei nicht Nutzbarkeit der Wohnung die Miete zu 100% mindern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. Mai 2019 - 18:51
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Wir hatten heute ein Treffen mit unserem Vermieter (der
Eigentümer des Vorderhauses ist leider nicht erschienen). Mein Vermieter hat seinen Anwalt eingeschaltet und kümmert sich, dass wir in unserer Wohnung bleiben können und die Abrissarbeiten erst beginnen, wenn unser Zugang zur Wohnung gesichert ist. Alles Gute für Sie und nochmals Danke,
Katharina
16. Mai 2019 - 18:54
Hallo Katharina,
freut mich zu lesen. Alles Gute.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. August 2021 - 10:49
Hallo,
wir wohnen in einem mehrhäusigen Wohnblock mit ingesamt über hundert Wohneinheiten und fast ebenso vielen Parkplätzen in einer zweigeschossigen Tiefgarage.
Die Wohnanlage ist etwa acht Jahre alt, fiel aber in den letzten Jahren immer wieder durch Sanierungsarbeiten auf, welche die pingelige WEG während der Garantiezeit auf Kosten des Bauträgers – und der Bewohner – hatte durchführen lassen..
Schon die jährlich auferlegten jeweils ein bis zwei Tage dauernden “TG-Reinigungs- und Ausbesserungarbeiten” sind für die TG-Nutzer eine Zumutung, weil es in der Umgebung einfach nicht genügend freien Ausweichparkraum gibt.
Der neueste Coup ist nun die Ankündigung einer zweiwöchigen Vollsperrung der gesamten Tiefgarage im September – alle Abstellplätze müssen vollständig geräumt werden – zum Zwecke einer erneuten “Ausbesserung der Oberflächenbeschichtung”.
Dürfen die das, dazu noch ohne jeglichen Ausgleich?
Die TG ist unserer Ansicht nach überall in einem Tip-Top-Zustand (nur eine der zwei TG-Ebenen weist überhaupt eine, in unseren Augen einwandfreie, “Beschichtung” auf), derartige Arbeiten und eine solche Belastung der TG-Nutzer völlig überzogen.
Auch wenn eine Mietminderung hier eventuell möglich wäre, würde uns das nicht helfen. Denn in unserem eigenen Fall kommt hinzu, dass wir während der Zeit der Sperrung verreisen werden und für diese Zeit ganz auf unseren vor Unwetter und Straßenbaustellen sicheren Abstellplatz vertrauten.
Wir hätten große Lust die WEG und ihre Verwaltung zu fragen, welche Ausweichparkplätze, natürlich überdacht, sie denn für die fast hundert Betroffenen für diese zwei Wochen bereit stellen wollen?
Wir haben leider bereits am eigenen Leib erfahren, das schon das leiseste Anzeigen von Widerstand (etwa in Form eines Hinweises auf geltende Mietspiegel) die (vorgeschobene Eigenbedarfs-) Kündigung nach sich ziehen kann.
Viele Grüße
S.
23. August 2021 - 20:44
Hallo S.,
unschön und ärgerlich, aber ich denke es wird bei Ihrem Recht auf Mietminderung bleiben.
Viele Grüße
Dennis Hundt